Protocol of the Session on December 1, 2009

Thomas Hacker, Renate Will, Tobias Thalhammer u. a. und Fraktion (FDP) Entschließung zum Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes (Drs. 16/2340) (Drs. 16/2341)

Ich eröffne die Aussprache. Es wurde eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Sinner.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Änderungsgesetz zum Rundfunk- und Mediengesetz, das die Staatsregierung eingebracht hat, setzt den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag um. Das Gesetz wurde in den zuständigen Ausschüssen intensiv beraten. Ich denke, auch die Änderungsanträge, die teilweise interfraktionell eingebracht wurden, zeigen, dass sich der Landtag intensiv und kompetent mit der Materie auseinandergesetzt hat.

Es ist wichtig, dass wir das Gesetz jetzt verabschieden. Dieses Landesgesetz ist der Schlusspunkt einer mehr als siebenjährigen Diskussion und einer heißen Auseinandersetzung zwischen den privaten und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkbetreibern in Deutschland. Die Europäische Kommission hat am 24. April 2007 im Einvernehmen mit der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern eine grundlegende Entscheidung getroffen. Damit ist - was zur Adventszeit passt - der mediale Friede gesichert.

Die Spielfelder sind abgesteckt. Wenn man die Diskussion im Vorfeld sieht, wo auf der einen Seite vorgeworfen wurde, dass hier ein Morgenthau-Plan für die öffentlich-rechtlichen Sender beschlossen werde, und wo auf der anderen Seite das Aus der Privaten gesehen wurde, weil das Internet das gemeinsame Spielfeld ist, wo sich die Verlage, die Funkhäuser im Hörfunk und im Fernsehen getroffen haben, dann war es notwendig, aus ordnungspolitischen Gründen die Spielfelder abzustecken und zu vernünftigen Ergebnissen zu kommen. Ich denke, das, was wir heute beschließen, ist ein vernünftiges Ergebnis.

Gestatten Sie mir, meinen Ausführungen einige grundsätzliche Bemerkungen vorauszuschicken. Am 30. November ist der Bericht zur wirtschaftlichen Lage des privaten Rundfunks veröffentlicht worden. Es zeigt sich, dass durchaus ein Erlöseinbruch vorhanden ist. Werbeeinnahmen und Umsätze gehen zurück. Dem gegenüber steht der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der soweit die Bürger ihre Gebühren bezahlen - von einer stabilen Situation ausgehen kann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer die Diskussion um den Sender N24 erlebt hat, bei dem es um ein Sparprogramm von 200 Millionen Euro im Bereich der Holding von Pro 7 und Sat 1 gegangen ist, der kann nachvollziehen, dass es dem Landtag nicht egal sein kann, wenn darüber diskutiert wird, dass - ich zitiere Thomas Ebeling, den Vorstandsvorsitzenden - "Nachrichten vielleicht für das Image bei der Politik wichtig sind, aber nicht unbedingt bei allen Zuschauern" und dass dann statt teurer News billige Dokus gesendet werden. Ich denke, man ist sich in diesem Hause einig, dass auch bei den Privaten die Information zum Kernbereich der Aufgaben des Hörfunks und des Fernsehens gehört. Deswegen ist es uns ein Anliegen, beiden Bereichen Entwicklungsmöglichkeiten zu geben und dieses heute zumindest für Bayern - die übrigen Landesparlamente müssen das für ihr Land tun - zu beschließen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben den Gesetzentwurf der Staatsregierung zügig beraten. Die verkürzte Frist ist eingehalten worden. Das heißt, der Medienrat kann noch vor Weihnachten - ich beziehe mich hier auf das Mediengesetz - entscheiden, welche privaten lokalen Fernsehanbieter, von denen wir in Bayern Gott sei Dank 16 haben - eine unglaubliche Vielfalt -, diese Zuschüsse aus den öffentlichen Kassen erhalten.

Ich möchte deutlich machen, dass diese Zahlungen gerade in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation notwendig sind. Wir haben dies in einem Entschließungsantrag der CSU und der FDP verdeutlicht. Das ist kontrovers diskutiert worden. Die übrigen Fraktionen haben nicht zugestimmt. Vielleicht geben Sie Ihrem Herzen einen Stoß und stimmen doch zu. Wir wollen das Ganze degressiv gestalten; das ist richtig. Es kann nicht immer eine Abhängigkeit vom Haushalt bestehen. Wir haben per Gesetz einen Einstieg gewählt in eine Finanzierung aus Mitteln der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien - BLM -, die diese aus den Gebühren erhält.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben eben darüber diskutiert, dass wir nicht über einen Einnahmenzuwachs bei den Steuern "klagen" können. Gerade haben wir über den Haushalt und die Steuern debattiert. Wenn aber die BLM aus Gebührenerhöhungen gegenüber 2008 fast 1,1 Millionen Euro mehr hat, dann ist es wohl gerechtfertigt, im Gesetz festzulegen, dass für den Bereich des lokalen Rundfunks steigende Beträge direkt aus dem Haushalt der BLM eingesetzt werden. Ich denke, der Entschließungsantrag gibt Rechts- und Planungssicherheit; denn wir wollen die Vielfalt des lokalen Rundfunks in Bayern erhalten. Das ist das duale System.

Meine Damen und Herren, wir haben auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk - das ist der Teil des Rundfunkgesetzes - geregelt und in einem Änderungsantrag, der von allen Fraktionen unterstützt wird - ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit -, festgelegt, dass im Sinne der Staatsferne des Rundfunks der Rundfunkrat entscheidet, wenn es um die Programmrichtlinien geht, dass aber - ich beziehe mich auf den Hörfunk - eine klare Beauftragung hinsichtlich der Schwerpunkte vorhanden sein muss. Denn den Gebühren muss eine Beauftragung durch das gleiche Gremium gegenüberstehen. Das heißt, wenn wir Staatsverträge mit beschließen, die die Gebühren festlegen - 17,98 Euro ist die aktuelle Gebühr seit 01.01.2009 -, dann muss auch klar sein, was mit dem Geld passiert. Das war vorher nicht in diesem Umfang klar.

Was im Internet gilt und durch den Drei-Stufen-Test verwirklicht wird, muss auch für den Hörfunk gelten. Wir haben definiert, welche Schwerpunkte die Hörfunkprogramme des Bayerischen Rundfunks haben sollen. Dort steht auch, dass die klassische Musik unterstützt wird, wozu der Bayerische Rundfunk ein Symphonieorchester unterhält, dessen Beiträge nicht nur im Rundfunk und Fernsehen gesendet werden, sondern das auch weltweit für das Ansehen Bayerns wirbt. Ich denke, es ist öffentlich-rechtlicher Auftrag, ein solches Orchester zu unterhalten.

(Beifall bei der CSU)

Hier ist das Bekenntnis dazu, dass wir das wollen. Hier steht auch, dass wir Musik für ein jüngeres Publikum wollen. Zum Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt gehört die Grundversorgung. Das heißt, es geht um alle Bevölkerungsschichten und alle Regionen Bayerns.

Für mich ist auch noch folgender Aspekt wichtig: Wenn wir in die digitale Welt gehen, und hier kämpfen wir noch, wenn also jeder, der im Rundfunk und im Fernsehen tätig ist, mit einem digitalen Aufnahmegerät aufnimmt, so wie auch jetzt diese Debatte aufgenommen wird, und wir diese Programme analog senden, dann ist das etwa so: Wir würden an unseren Computer gehen - so wie das Herr Kollege Füracker gerade macht, der interessiert in seinen Bildschirm schaut -, eine E-Mail schreiben und diese E-Mail dann ausdrucken, um sie in einen Umschlag zu stecken, eine Marke daraufzukleben und sie per Post zu verschicken. Dieses System haben wir noch zum großen Teil bei den UKW-Sendern. Wir sagen deshalb, der Bayerische Rundfunk ist Schrittmacher in der Digitalisierung. Der Bayerische Rundfunk soll auch Schrittmacher bleiben. Er kann seine Programme ändern, er kann seine analogen Programme auch zurückführen. Er kann aber nicht die Schwerpunkte ändern. Alle Schwerpunkte müssen re

präsentiert sein. Er darf auf keinen Fall die fünf digitalen Programme, die jetzt bereits vorhanden sind, zurückführen. Das wäre nämlich kein Weg nach vorn, sondern das wäre ein Weg zurück.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in diesem Änderungsantrag auch, weil der Rundfunkrat praktisch in der Rolle des Gesetzgebers ist, einen klaren Termin festgelegt, damit Rechtssicherheit besteht, wenn der Drei-Stufen-Test letzten Endes durch den Rundfunkrat abgeschlossen ist.

Nun meine Zusammenfassung: Wir haben mit diesem Gesetz, das die Staatsregierung vorgelegt hat - hierfür herzlichen Dank -, und den Änderungsanträgen, die wir heute beschließen werden, alle Voraussetzungen für einen wegweisenden Beschluss, der zeigen wird, dass das duale System in der digitalen Welt zukunftsfähig gemacht werden kann. Das Internet ist für alle eine Entwicklungschance. Wenn die Werbeeinnahmen wegbrechen, im Hörfunk oder im Fernsehen, dann sehen wir, dass wir im Internet schon eine Milliarde Euro mit 30 % Zuwachsrate haben. Was wir jetzt beschließen, das ist sozusagen eine Abgrenzung der Spielfelder, damit private und öffentlich-rechtliche Anbieter Anteile haben, die sie auch im Sinne der bayerischen Bevölkerung nutzen sollten, um ein gutes, informationsreiches und unterhaltsames Angebot zu machen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Herr Kollege, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Aures.

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich eine kurze Rückschau auf die Erste Lesung halten, die wir hier im Hohen Hause hatten. Man hat uns damals gesagt, man müsse das EU-Recht auf Landesrecht herunterbrechen. Vonseiten der Staatskanzlei wurden uns im Rahmen des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags die entsprechenden Richtlinien an die Hand gegeben. Wir von der SPD sind der Meinung, dass man zwar auf die EU hören, aber nicht über das Ziel hinausschießen muss. Man muss stattdessen die Regelungen so praktikabel gestalten, wie das für ein Land wie Bayern notwendig ist. Es ist deshalb wichtig, dass wir eigentlich den Status quo erhalten. Doch das hat sich anscheinend nicht durchsetzen lassen. Umso mehr möchte ich mich noch einmal dafür bedanken, lieber Herr Kollege Sinner, dass parteiübergreifend über alle Fraktionen hinweg eine Lösung gefunden werden konnte. Man hat sich gemeinsam darauf verständigt, wohin die Reise gehen soll. Das ist eine ganz tolle Sache.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Medienlandschaft einem ständigen Wandel unterliegt. Oft kommen wir gar nicht so schnell mit, wie sich die Räder drehen. Für uns vonseiten der SPD-Fraktion, war es deshalb ein ganz wichtiger Punkt in der Diskussion, dass die Flexibilität auf keinen Fall verloren gehen darf. Unser Bayerischer Rundfunk ist im Freistaat ein unverzichtbarer Faktor, auch wirtschaftlich gesehen. Man hat nicht so strenge Vorgaben gebraucht, wie zunächst angedacht war. Gott sei Dank ist die Vorlage, die heute zur Abstimmung steht, auf ein anderes Fundament gestellt worden. Für uns ist auch wichtig, dass die Programmautonomie bestehen bleibt, denn sie ist das Wichtigste in der Programmgestaltung schlechthin. Es freut mich deshalb ganz besonders, dass dieses Gesetz rasend schnell - so darf man wirklich sagen - alle Instanzen durchlaufen hat und schon heute zur Abstimmung ansteht. Ich denke deshalb, die Weichen sind ab dem Jahr 2009 gestellt.

Eigentlich ist es fatal, sich selbst ein Korsett anzulegen. Es war deshalb notwendig, dass die Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt wurden. Ich darf noch einmal daran erinnern: Es sind fünf digitale und fünf analoge Kanäle vorgesehen. Eigentlich sollte die totale Programmgestaltung niedergelegt werden. Wir waren dagegen. Wir sind auch gegen Wildwuchs. Nicht jeder kann machen was er will, es muss ein gewisser Rahmen vorgegeben sein. Dieser Rahmen wird vom Rundfunkrat kontrolliert. Im Rundfunkrat werden durch alle Parteien und über alle wichtigen Gruppierungen des Freistaats kompetente Fachleute sitzen, die sehr wohl in der Lage sind, die Rahmenbedingungen für ein Radioprogramm zu gestalten.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch einen Hinweis einbringen, den wir oft vergessen. Diejenigen, die immer am Laptop sitzen, E-Mails senden und über die Handys SMS verschicken, müssen daran denken, dass es in Bayern viele Menschen gibt, die nicht am Computer sitzen, die Musik nicht über das Internet hören, und die auf das analoge System angewiesen sind. Ich bin deshalb froh, wenn wir heute zu einer guten Lösung finden - damit es keinen Ärger gibt, wie es beim analogen und digitalen Rettungsfunk der Fall ist. So etwas wollen wir natürlich nicht.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Politik nicht dazu da ist, Programmentscheidungen zu treffen. Dafür gibt es Fachleute, die Redakteure und die Redakteurinnen. Sie zeichnen dafür verantwortlich und ich finde, sie machen das sehr gut, auch wenn es uns Parteien nicht immer gefällt, was sie über uns berichten. Man muss aber die fachliche Qualität vorausstellen. Das festzuhalten ist wichtig.

In dieser Woche werden wir noch den Wirtschaftsplan für 2010 verabschieden. Dabei wird noch einmal deutlich werden, welch großer Wirtschaftsfaktor der Bayerische Rundfunk für uns im Freistaat ist. Natürlich wollen wir auch, und mit unserer heutigen Entscheidung wird der Weg frei gemacht, dass die lokalen und die privaten Anbieter zu ihrem Recht kommen. Das ist ganz klar und auch selbstverständlich. Wir legen ein klares Bekenntnis zu diesem Gesetzentwurf ab, den wir mittragen werden.

Ich möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen und ein klares Bekenntnis der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag zum Bestand des Rundfunkorchesters abgeben, und zwar in seiner jetzigen Form. Wir haben in mehreren Ausschüssen darüber diskutiert. Wir sollten uns in dieser Frage nicht durcheinanderbringen lassen, sondern wir sollten über alle Parteien hinweg ein klares Bekenntnis abgeben.

(Beifall bei der SPD, den Freien Wähler, den GRÜ- NEN und der FDP)

Abschließend wollen wir, dass die Sache jetzt zügig vonstatten geht. Der Bayerische Rundfunk hat die Sache zwar zähneknirschend akzeptiert, aber letzen Endes zugestimmt, weil es ein guter Weg ist. Ich hoffe also auf eine gute Zukunft für unseren BR.

Frau Kollegin, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Jung.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Mitglied des Rundfunkrates freut es mich, dass wir es nun doch geschafft haben, den Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes noch vor Jahresende verabschieden zu können. Für alle Beteiligten war das sicherlich ein beschwerlicher Weg mit langen Diskussionen, vielen Hürden und hart umkämpften Kompromissen, Es war aber auch ein notwendiger Weg, den wir gegangen sind, um mit dieser Gesetzesänderung letzen Endes beiden Seiten gerecht zu werden und alle Interessen bestmöglich zu integrieren.

Aus Sicht des Rundfunkrates musste vor allem ein Aspekt sichergestellt sein, dass nämlich auch in Zukunft bedarfsgerechte und eventuell vom Markt geforderte Änderungen in Programmschwerpunkten ohne die Zustimmung des Gesetzgebers möglich sind. Alles andere wäre ein eindeutiger und nicht zu akzeptierender Kompetenzverlust des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewesen.

Die uns vorliegende Fassung ist damit eine akzeptable Lösung und eine Grundlage, mit der dem Bayerischen

Rundfunk die notwendige Freiheit und Flexibilität zur Gestaltung seiner Programme erhalten bleibt, während gleichzeitig alle rundfunkrechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Noch einmal ins Detail zu gehen und den Entwurf nachzujustieren hat sich also in jedem Fall gelohnt, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Das kleine Wörtchen "mindestens" hat eine große Bedeutung und steht für einen Standpunkt, der uns Rundfunkräten wichtig war. So heißt es jetzt in § 1 der Änderung, dass jedes Hörfunkprogramm des Bayerischen Rundfunks "mindestens" einen der zehn aufgeführten Programmschwerpunkte haben muss. Das Wörtchen "mindestens" ist ein galanter, aber unentbehrlicher Türöffner für den Bayerischen Rundfunk, denn damit können, wie von den meisten gewünscht, letzten Endes auch die Programmschwerpunkte untereinander ausgetauscht werden. Wäre das nicht der Fall, hätten wir in die Programmautonomie des Bayerischen Rundfunks eingegriffen. Das sollten und das wollten wir beileibe nicht. So ist es jetzt zumindest theoretisch möglich, die Schwerpunkte anders zu gewichten, indem ein Sender gleichzeitig mehrere Themenbereiche abdecken kann. Dem Rundfunkrat war die Flexibilität in der Art der Verbreitung nicht weniger wichtig. Niemand kann zum heutigen Zeitpunkt genau voraussagen, wohin sich die Technik und damit auch die Medienwelt entwickeln wird. Deshalb musste dem Bayerischen Rundfunk die Möglichkeit gegeben werden, zwischen digital und analog austauschen zu können, anstatt ihm mit einer dezidierten Festlegung der Programminhalte auf die Art der Verbreitung zu knebeln. Man denke dabei nur an die ungewisse Entwicklung von DAB.

Auf den Punkt gebracht bleiben dem Bayerischen Rundfunk mehr Spielräume als im ersten Entwurf der Staatsregierung. Er kann sein Programmangebot über die Jahre flexibel fortentwickeln und den Wünschen seiner Hörer gerecht werden, ohne jedes Mal die Gesetzgebungsmaschinerie anwerfen zu müssen, um eine Abweichung vornehmen zu können. Abschließend möchte ich als Rundfunkratmitglied ausdrücklich betonen, dass der öffentlich-rechtliche Sender eine gesellschaftliche und kulturelle Verantwortung trägt. Die Spielräume dürfen keinesfalls aus kommerziellen oder sonstigen Gründen missbraucht werden. Dies wäre der Fall, wenn kulturelle Angebote auf die von vielen Hörern nicht mehr frequentierten Sendezeiten verbannt oder nur noch digital übertragen werden würden, obwohl ein flächendeckender Empfang noch in weiter Ferne liegt. Ich bin ebenfalls der Meinung, dass man den Gebührenzahler weder zum Kauf eines Decoders noch vor den Computer zwingen darf, damit er das hören kann, was er gerne hört.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Dann würde der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner gesellschaftlichen und kulturellen Verantwortung nicht mehr gerecht werden. Entgegen seines Auftrags würde er nicht mehr alle Schichten der Gesellschaft und alle Altersgruppen gleichermaßen erreichen. In Anbetracht der eingeräumten Gestaltungsmöglichkeiten appelliere ich an den Bayerischen Rundfunk, bei seiner künftigen Programmgestaltung Sorgfalt walten zu lassen. Kulturund Bildungsangebote sind für ein Programm im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Auftrages ein absolutes Muss. Im Großen und Ganzen kann ich als Rundfunkratmitglied und können wir von den Freien Wählern mit diesen Änderungsanträgen leben und werden diesen deswegen zustimmen.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Ich darf bekannt geben, dass zur Drucksache 16/2606 namentliche Abstimmung beantragt worden ist. Dies kündige ich rechtzeitig an, damit sich alle Kolleginnen und Kollegen darauf einrichten können. Als Nächste hat Frau Kollegin Gote das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes soll - glaubt man der Einleitung zu diesem Gesetzentwurf - nur Regelungen des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages aufnehmen sowie weitere Anpassungen infolge der technischen Entwicklungen in den genannten Gesetzen vornehmen. Die Diskussion hat sich jedoch im Verlauf der Debatten im Landtag fortentwickelt. Die Vorredner und Vorrednerinnen haben vor allen Dingen über Sachverhalte gesprochen, die den Bayerischen Rundfunk betreffen. Das haben sie sicherlich zu Recht getan, da sich ein erster Stolperstein im Gesetzentwurf befunden hat, der jedoch im Grunde schon vor der Ersten Lesung fraktionsübergreifend ausgeräumt werden konnte. Es wurde bereits gesagt, dass dem Bayerischen Rundfunk nicht mehr vorgeschrieben werden sollte als die europäische Gesetzgebung und der Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgeben. Das bedeutet mehr Freiheit für den Bayerischen Rundfunk.

Uns GRÜNEN wäre eine weitergehende Regelung, die ganz von einer Vorschreibung der Inhalte absieht, lieber gewesen. Dies ist schließlich Aufgabe der Räte. Wir können jedoch mit der fraktionsübergreifenden Regelung, die der Gesetzentwurf vorsieht, leben. Einen Punkt muss ich hierzu jedoch noch bemerken. Das Zustandekommen dieses interfraktionellen Änderungsantrags war kein Glanzstück - das sage ich jetzt ganz bewusst - CSU-fraktionsinterner parlamentarischer Organisationsarbeit. Der vereinbarte Änderungsantrag lag dem Hochschulausschuss nicht vor und ist schließ

lich als Einzelantrag von Herrn Sinner eingereicht worden. Kollege Sinner, bei all Ihrer Erfahrung hat es uns gewundert, wie Sie mit dem Vertrauen der übrigen Fraktionen umgegangen sind.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Schwamm drüber. Zumindest an diesem Punkt. Der nächste Klops folgte nämlich direkt danach. Der nächste Änderungsantrag von Herrn Sinner ist wieder als Einzelantrag gestellt und später zu einem Koalitionsantrag erklärt worden. Das ist der eigentliche Hammer dieses Gesetzentwurfs. In diesem Gesetzentwurf wird die Subventionierung der privaten, regionalen und lokalen Fernsehangebote für weitere drei Jahre verlängert. Eine weitere Subventionierung ist die verfassungswidrige Fortführung des Kabelgroschens in der bewährten Manier aus dem Staatshaushalt. Sie wussten alle miteinander, dass dieses Problem eine Lösung benötigt. Wir GRÜNE - das wissen Sie - haben hierzu eine ganz klare Position. Wir sind gegen eine weitere Subventionierung aus dem Staatshaushalt für die privaten Fernsehangebote. Sie haben diesen Punkt immer anders gesehen. Allerdings habe ich erwartet, dass Sie mit dem Staatsapparat im Hintergrund eine frühzeitige Lösung finden. Stattdessen reichen Sie im Hochschulausschuss eine Tischvorlage ein, die uns am Ende gar nicht vorliegt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dümmer kann man das eigentlich nicht machen. Ich sage Ihnen noch einmal, warum wir grundsätzlich gegen den Gesetzentwurf sind. Diese Subventionierung stellt das duale System tatsächlich infrage. Es geht um private Rundfunkangebote. Eine Anschubfinanzierung lassen wir uns noch gefallen. Eine Anschubfinanzierung haben wir uns jahrelang gefallen lassen, länger als es zunächst angedacht war. Eine Finanzierung auf Dauer hebelt das System aus. Wir fordern somit den Verzicht auf eine Dauersubventionierung für private Anbieter.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Des Weiteren stelle ich die Grundversorgungsfunktion, die Sie mittlerweile den privaten lokalen Fernsehangeboten zuschreiben, durchaus in Frage. Frau Sandt, bitte hören Sie zu. Man muss sich die Anbieterstruktur ansehen, die Sie hier bedienen. Sie sagten selber, wie schön es sei, dass wir noch 16 Fernsehsender hätten. Bitte schauen Sie sich an, wer an diesen Fernsehsendern beteiligt ist. Sie werden sehen, dass dies immer wieder dieselben Unternehmen sind, die letztendlich immer wieder dasselbe Programm abliefern. Die Unternehmen erhalten immer wieder dieselben Subventionen. Das kann nicht Sinn einer Förderung des privaten Rundfunks sein.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir sind ganz klar gegen die Verlängerung dieses Provisoriums um weitere drei Jahre. Sie wissen, ich bin eine starke Kritikerin von vielem, was die BLM macht. Jedoch geht Ihr Reinregieren in den Haushalt der BLM vom Haushaltsausschuss aus zu weit. Sie legen für die nächsten drei Jahre fest, wofür die BLM ihr Geld ausgeben soll. Ich verstehe damit den Ärger, der im Medienrat zum Ausdruck gekommen ist. Der Medienrat war darüber verärgert, dass ohne Verhandlungen und ungefragt in das Haushaltsrecht dieser eigentlich staatsfernen Institution eingegriffen wird.