Wir sind ganz klar gegen die Verlängerung dieses Provisoriums um weitere drei Jahre. Sie wissen, ich bin eine starke Kritikerin von vielem, was die BLM macht. Jedoch geht Ihr Reinregieren in den Haushalt der BLM vom Haushaltsausschuss aus zu weit. Sie legen für die nächsten drei Jahre fest, wofür die BLM ihr Geld ausgeben soll. Ich verstehe damit den Ärger, der im Medienrat zum Ausdruck gekommen ist. Der Medienrat war darüber verärgert, dass ohne Verhandlungen und ungefragt in das Haushaltsrecht dieser eigentlich staatsfernen Institution eingegriffen wird.
Das ist der Grund für unsere Ablehnung. Wir lehnen den Gesetzentwurf aus den genannten Gründen ab und stimmen deshalb auch Ihrer Entschließung nicht zu.
Frau Kollegin Sandt, einen Moment noch bitte. Sie können gerne ans Rednerpult gehen, haben Sie jedoch noch einen Moment Geduld. Zur Vermeidung von Irrtümern möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass zum interfraktionellen Entschließungsantrag der Fraktionen von CSU und FDP auf der Drucksache 16/2341 namentliche Abstimmung beantragt worden ist. Ich teile dies mit, damit sich alle entsprechend darauf einrichten können. Außerdem möchte ich hier im Hause herzlich eine Delegation der Landeshauptmannschaft der Bayerischen Gebirgsschützenkompanien in voller Montur unter Leitung von Landeshauptmann Karl Steininger begrüßen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Digitales Radio ist für die meisten Menschen Zukunftsmusik. Noch. Das wollen wir ändern. Wir wollen, dass mehr Menschen in Zukunft digitales Radio empfangen können. Ein Rundfunkgesetz muss diese Entwicklungen berücksichtigen. Das ist jetzt in der geänderten Fassung des Gesetzes der Fall. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war vorgesehen, dass der Bayerische Rundfunk fünf klar definierte Programme analog und fünf weitere Schwerpunkte digital anbietet.
In dem digitalen Bereich war zum Beispiel ein Programmschwerpunkt für Senioren geplant. Ich denke, dass unsere "Best Agers" heutzutage durchaus sehr modern sind, aber dass sie zur digitalen Avantgarde gehören, also zu der kleinen Minderheit, die digitales Radio hört, wage ich zu bezweifeln. Deswegen bin ich
sehr froh, dass sie nicht mit einem Gesetz davon ausgegrenzt wurden, sondern dass dieser Änderungsantrag den Bayerischen Rundfunk nicht verpflichtet, einen Programmschwerpunkt für Senioren ausschließlich digital anzubieten.
Ferner begrüßen wir, dass in dem Änderungsantrag vorgesehen ist, dass ein digitaler Programmschwerpunkt nur gegen einen analogen getauscht werden kann, wenn sich dadurch die Zahl der analogen Programme nicht vergrößert.
Diese Beschlussvorlage gibt dem Bayerischen Rundfunk auf der einen Seite eine gewisse Planungsfreiheit, die es gestattet, auf die Wünsche der Hörer einzugehen. Auf der anderen Seite wird verhindert, dass der Bayerische Rundfunk ein weiteres analoges Programm sendet und dadurch wiederum eine übermächtige Stellung gegenüber den privaten Anbietern einnimmt. Es wird also eine Balance hergestellt.
Der Änderungsantrag sieht weiter vor, dass der Rundfunkrat als demokratisch legitimiertes Gremium weiterhin eine bedeutende Stellung einnimmt und die Programmrichtlinien grundsätzlich festlegt. Wir haben also eine Balance zwischen der Staatsferne des öffentlichrechtlichen Rundfunks, die weiterhin gewährleistet ist, auf der einen Seite und einem vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmen in Gestalt der Programmschwerpunkte auf der anderen Seite. Der Rahmen ist sehr weit gesteckt, er ist sehr flexibel und vom Rundfunkrat durch Programmrichtlinien entsprechend auszugestalten und von den Redaktionen - das ist ganz wichtig - mit den tatsächlichen Inhalten zu versehen.
Ich muss aber auch ganz ehrlich sagen, dass in der Vergangenheit schon Journalisten mit ganz interessanten Feststellungen an mich herangetreten sind, zum Beispiel mit der Feststellung, dass Kulturprogramme auf immer unattraktivere Sendeplätze verlegt werden und dass in Gesundheitssendungen die Beiträge nicht mehr sieben Minuten dauern dürfen, sondern nur noch drei Minuten, weil man nach der Quote schielt. Das bayerische Fernsehen darf kein Abklatsch des Privatfernsehens sein. Hier zahlen die Bürgerinnen und Bürger Rundfunkgebühren, und deswegen müssen wir dafür einstehen und im Gesetz definieren, dass der Bayerische Rundfunk seinem Kultur-, Bildungs- und Informationsauftrag gerecht wird, meine Damen und Herren.
So viel zum Rundfunkgesetz. Es geht aber auch - es ist schade, dass einige Vorredner das ausgespart haben um das neue Mediengesetz. Auch hier haben wir, denke ich, einen sehr tragfähigen Kompromiss gefun
den. Für uns ist die Presse- und Meinungsvielfalt ein sehr hohes Gut. Zu berücksichtigen ist dabei, dass Bayern ein Flächenstaat ist. Wir wollen den ländlichen Raum stärken. Deswegen ist es wichtig, dass wir Fernsehinformationen vor Ort haben, dass wir also regionales Fernsehen haben. Ohne das regionale Fernsehen wäre die bayerische Medienlandschaft um ein Vielfaches kärger.
Es ist für kleine Sender nicht einfach, in dem Konzert der Großen mitzuspielen. Diese Sender müssen sich anstrengen mitzuhalten. Aber wir wollen davon wegkommen - da setzen wir auch ein klares Signal -, sie einfach wie bisher weiter zu finanzieren, sondern wir wollen durch eine veränderte Finanzierung Anreize schaffen, dass diese regionalen Fernsehanbieter Synergien nutzen, und zwar bei der Produktion, bei der Distribution und ganz besonders bei der Vermarktung.
Der Herr Kollege Sinner und ich waren beide bei der Anhörung zu dem Thema "Lokales Fernsehen". Dort ist deutlich geworden, dass es hier noch Potenziale gibt und dass man Synergien schaffen kann. Deswegen haben wir uns auf diese Art der Finanzierung verständigt, nämlich auf ein sukzessives Absenken der Mittel: 9 Millionen Euro 2010, 7 Millionen Euro 2011 und 5 Millionen Euro 2012. Um das abzufedern, leistet die BLM einen Beitrag von 0,5 Millionen Euro 2010, von 1 Million Euro 2011 und von 2 Millionen Euro 2012. Ich denke, das ist zu stemmen.
Dieses Vorgehen ist sicherlich nicht verfassungswidrig, liebe Frau Gote. Der Kabelgroschen - das wissen Sie selbst - war ein ganz anderes Finanzierungsprinzip.
Der Kabelgroschen war verfassungswidrig, aber die Behauptung, dass auch diese Beschlussvorlage verfassungswidrig sei, wage ich ganz entschieden zu bezweifeln.
Entscheidend bei diesem Gesetzentwurf aber ist - das ist ganz wichtig, hören Sie einmal zu, Frau Gote -, dass wir von der Fehlbetragsfinanzierung wegkommen, die wir in der Vergangenheit hatten.
Wenn die Prüfung das entsprechend ergibt, muss das auch gemacht werden. Auch das steht klipp und klar drin.
Wir werden dranbleiben, und wir werden darauf achten, dass es eine sinnvolle Festbetragsfinanzierung gibt. Alle sind sich darüber einig, auch unser Koalitionspartner, dass eine Fehlbetragsfinanzierung keine wirtschaftlichen Anreize setzt und dass bei der Fehlbetragsfinanzierung Misswirtschaft belohnt wird. Deswegen wollen wir davon wegkommen. Das wird auch so gemacht.
- Schauen Sie zu, bleiben Sie ganz ruhig. Wir werden das schnell umsetzen, um dann lange zu regieren, liebe Frau Kollegin.
In einem Punkt gebe ich Ihnen recht, nämlich darin, dass die Meinungsvielfalt über eine Gesellschaftervielfalt besser gewährleistet wird. Auch an diesem Thema werden wir dranbleiben. Die Gesellschaftervielfalt muss genauso gewährleistet sein wie die Qualität dieser Programme. Ich denke, dass Sie da als Medienrätin sehr gefordert sind, Frau Kollegin, und nicht nur wir als Gesetzgeber.
Darüber hinaus wird mit dem Gesetzentwurf noch etwas geschaffen. Es wird nämlich die Genehmigung weiterer lokaler Internetfernsehprogramme ermöglicht. Auch so entsteht in Bayern Vielfalt, und auch das sind in die Zukunft gerichtete Programme.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Lokale Medien werden von den Menschen angenommen, und sie sichern Arbeitsplätze. Die Versorgung mit Informationen vor Ort ist ein Teil unserer Medienkultur, und sie ist erhaltenswert. Daher halten wir diese Beschlussvorlage für richtig, und ich hoffe, dass Sie ihr auch weiterhin zustimmen.
Danke schön, Frau Kollegin Sandt. Als Letzter hat nun Herr Staatsminister Siegfried Schneider das Wort. Bitte schön, Herr Staatsminister.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich darf noch ein paar Anmerkungen von meiner Seite aus machen.
Zunächst richte ich ein herzliches Wort des Dankes an die Ausschüsse und an die Berichterstatter für die zügige Beratung des Gesetzentwurfs. Aufgrund von Verkürzungen war sie zeitlich sehr eingeschränkt. Dank der zügigen Beratung im Ausschuss ist es möglich, dass wir heute in Zweiter Lesung darüber abstimmen können.
Wie bereits gesagt, geht es darum, dass die gesetzlichen Anpassungen, die durch den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag notwendig werden, auch im Bayerischen Rundfunkgesetz und im Bayerischen Mediengesetz vorgenommen werden.
Aber es gibt natürlich auch Schwerpunkte. Ein Schwerpunkt war die Umsetzung des sogenannten Brüsseler Beihilfekompromisses. In Brüssel wird darauf Wert gelegt, um das deutlich zu sagen, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch davon abhängig gemacht wird, dass der Auftrag genau definiert wird. Natürlich kann man darüber streiten, wie genau das zu definieren ist. Hierbei sind durch die Beratungen auch überfraktionell einige Modifizierungen formuliert worden.
Wichtig ist aus meiner Sicht, dass die Programmschwerpunkte festgelegt sind. Liebe Frau Jung, anders als Sie gesagt haben, ist das Wort "mindestens" gestrichen, damit gerade das, was Sie so toll hervorgehoben haben, nicht möglich ist. Das haben wir also geändert. Wahrscheinlich haben Sie noch Ihren Wortzettel von der Ersten Lesung vorliegen gehabt. Das Wort "mindestens" ist herausgestrichen worden. Das ist also nicht, wie Sie gesagt haben, die große Qualität der neuen Änderung. Es muss also künftig ein Schwerpunkt genannt werden. Anderenfalls könnte man in ein Programm drei oder vier Schwerpunkte hineinpacken und hätte dann drei oder vier Sender zur Verfügung, wobei man dann "just for fun" etwas machen kann. Genau das ist vermieden worden.
Deshalb bin ich auch überzeugt, dass die geltende Regelung - anders, als Sie es dargestellt haben - EUkonform ist. Niemand hatte das Anliegen, dem Bayerischen Rundfunk möglichst enge Ketten anzulegen. Das Anliegen ist vielmehr, dass dieser gefundene Kompromiss auch trägt. Ich glaube, das ist unser aller Anliegen; nicht, dass wir dann über Notifizierungsverfahren wieder in Brüssel landen und dann in Bayern die Finanzierung des Rundfunks insgesamt auf dem Prüfstand steht oder möglicherweise obsolet geworden ist. Es ist also aus meiner Sicht sehr wichtig, dass wir hier eine Regelung gefunden haben, die die zehn Programmschwer
Zu einem weiteren Thema: Frau Kollegin Sandt hat bereits darauf hingewiesen, dass durch die digitale Technik mehr Rundfunkprogramme, insbesondere InternetFernsehangebote, möglich sind. Das wird durch die Änderung des Mediengesetzes ermöglicht.
Ich bin im Unterschied zu Frau Gote sehr dankbar, dass wir auch für das lokale und regionale Fernsehen eine Zukunftsfinanzierung haben. Ich will natürlich schon betonen, dass das auch ein Stück Daseinsvorsorge ist. Frau Sandt hat bereits darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass auch die Regional- und Lokalnachrichten auf einem möglichst guten Niveau gesendet werden.
Liebe Frau Gote, deshalb ist es im Sinne des dualen Systems, das Thema aufzugreifen, denn ich habe erwartet -