sönlicher Kenntnis nichts beitragen. Gleichwohl wird mein Haus die Arbeit der Staatsanwaltschaft selbstverständlich mit allen Kräften unterstützen und zur Aufklärung beitragen.
Im Übrigen hat die Staatsanwaltschaft zum Stand der Ermittlungen in der letzten Sitzung der Kontrollkommission ausführlich Bericht erstattet. Weitere Erkenntnisse liegen mir dazu nicht vor.
Zu der Frage, welche Vorbereitungen wir treffen, um gegebenenfalls aus der Sicht der Bank, aber auch des Freistaats Schadensersatzansprüche geltend zu machen, werden wir die Ergebnisse der Untersuchungen abzuwarten haben. Selbstverständlich begleiten wir die Untersuchungen nicht nur in einer hilfsweisen Aufstellung, sondern werden das Ergebnis der Untersuchungen zu bewerten haben und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten.
Sie haben nach besonderen Zahlungen gefragt, die an Vorstände geleistet werden. Ich gehe davon aus, dass Sie das Konstrukt hinterfragen, das bei einer anderen Landesbank offensichtlich angewendet wird. Da geht es um eine sogenannte Halteprämie. Ich kann für die Bayerische Landesbank feststellen: Wir halten die Auflagen des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes ein. Das heißt, keiner unserer Vorstände verdient mehr als 500.000 Euro. Wir haben zu diesem Thema auch keine Nebenabreden getroffen.
Ich nutze hier die Gelegenheit, mich ein Stück weit darüber zu beschweren, dass andere Banken offensichtlich zu anderen Auslegungen kommen. Ich frage mich, ob die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Kontrollaufsicht auch darauf achtet, dass es keine Ausnahmen vom Finanzmarktstabilisierungsgesetz gibt.
Bezogen auf die Arbeiten der Sonderbeauftragten Frau Linner will ich deutlich machen, dass ich die Einsetzung der Sonderbeauftragten Frau Linner in der Kontrollkommission beschrieben habe und dass wir schon in der ersten Sitzung - ich glaube, sie war im März - festgehalten haben, dass die Sonderbeauftragte der Kontrollkommission selbstverständlich zur Verfügung steht.
Die Sonderbeauftragte hat sich mit verschiedenen Fragestellungen zur Ausrichtung der Bank sowohl in der Vergangenheit als auch in der Zukunft auseinandergesetzt. Ich habe in der Sitzung der Kontrollkommission darauf hingewiesen, dass sich Frau Linner auch zum Thema HGAA gemeldet hatte; Frau Linner warf in ihrem Bericht kritische Fragen zum Erwerb der Beteiligung auf. Diesen Fragen wurde nachgegangen, worauf in der Sitzung des Verwaltungsrates am 21. Juli 2009 nochmals eine intensive Behandlung des Themas stattfand.
Auch ein Vertreter von Ernst & Young, einer damals beim Erwerbsprozess eingebundenen Gesellschaft, legte dabei seine Sicht auf den Erwerbsprozess dar und gab eine Wertung der Vorgehensweise ab.
Frau Linner hat nach diesen Erörterungen festgestellt, dass sich Vorstand und Verwaltungsrat beim Erwerb intensiv mit den aufgezeigten Risiken auseinandergesetzt und diese in ihren Abwägungsprozess einbezogen haben. Vor diesem Hintergrund erklärte Frau Linner anschließend, dass Konsequenzen oder Maßnahmen nicht angezeigt seien.
Bezogen auf Ihre Bitte, Ihnen den Durchsuchungsbeschluss und die Arbeiten von Frau Linner zur Verfügung zu stellen, kann ich nur sagen: Den Bericht von Frau Linner erhalten Sie selbstverständlich. Wir sind - und zwar schon seit mehreren Wochen - dabei, eine Terminierung des Vortrags von Frau Linner in der Kontrollkommission zu schaffen. Dann würde sie auch über ihre Arbeiten selbstverständlich Rede und Antwort stehen.
Bezogen auf den Wunsch, den Durchsuchungsbeschluss der Staatsanwaltschaft zu erhalten, bitte ich unumwunden, dass ich da noch einmal Rücksprache halten darf. Sie wissen, ich bin von der Ausbildung her kein Jurist. Wenn es zu den Usancen gehört, dass dem Landtag auch ein Durchsuchungsbeschluss gegeben wird, stelle ich mich nicht dagegen. Wenn es da rechtliche Schwierigkeiten gibt, würde ich gern noch einmal in ein Gespräch mit Ihnen eintreten, um Ihnen diese gegebenenfalls darlegen zu können.
Eine Nachfrage habe ich nicht, aber ich wundere mich, was der Herr Minister anscheinend nicht weiß. Ich habe mich jetzt einmal in die gesamten Kaufunterlagen eingelesen. Da geht es mir noch einmal um Folgendes: Sie hatten gesagt, das Closing sei am 09.10.2007 gewesen. Da muss man sich in Erinnerung rufen: Am 15.03.2007 hat die Landesbank zum ersten Mal konkretes Interesse angemeldet, also im März, und am 9. Oktober ist dann der Deal schon über die Bühne gegangen. Man höre und staune: Man hätte aber mit dem Closing noch Zeit gehabt, nämlich bis 31.03.2008. Also man hat sechs Monate vorher das Geschäft abgewickelt, obwohl noch genügend Zeit gewesen wäre. Vor allem erfolgte es bereits mitten in der Krise; da hätte man sich schon noch ein paar Gedanken machen sollen.
Sie haben verschiedene Punkte angeführt. Manches von dem, was Sie geantwortet haben, wollte ich gar nicht wissen. Aber macht nichts.
Frau Aures, ich bin mir nicht ganz sicher, ob Sie sich bei der Terminschiene noch einmal damit auseinandergesetzt haben, worin der Unterschied zwischen dem Signing, also der Vertragsunterzeichnung, und dem Closing besteht.
Mit dem Signing im Mai war der Kaufvertrag geschlossen. Der Prozess des Closing hängt mit aufsichtsrelevanten Fragen zusammen. In der Phase nach Schluss des Kaufvertrags müssen - um nur zwei Beispiele zu nennen - kartellrechtliche Prüfungen noch angeschlossen werden. Das heißt, erst muss das Geschäft getätigt, der Vertrag unterzeichnet sein; danach kommt zum Beispiel die Prüfung durch die Kartellbehörden, ob der geschlossene Vertrag angesichts des Wettbewerbsrechts überhaupt umgesetzt werden kann. Diese Debatte stellt sich nicht nur im Kartellrecht, sondern auch im Bankenrecht dar.
Nach Schluss des Vertrages müssen die Behörden in die Lage versetzt werden, diesen geschlossenen Vertrag auch unter bankenaufsichtsrechtlichen Fragestellungen noch einmal zu werten. Für den Fall, dass zum Beispiel Wettbewerbsbehörden oder Bankenaufsichtsinstitutionen zu dem Ergebnis kommen, dass der Vertrag nicht wirksam werden darf, weil es zu wettbewerbsrechtlichen Verzerrungen oder zu bankenrechtlichen Schwierigkeiten kommt, sind in der Phase zwischen Vertragsunterzeichnung und Closing-Prozess noch weitere Fragen abzuklären.
Der Vertrag wurde im Mai geschlossen. Der Prozess des Closing hat keine Rückwirkung auf den Vertragsabschluss. Die Tatsache, dass das Closing-Verfahren früher abgeschlossen war, zeigt nur, dass weder Banknoch Wettbewerbsaufsicht - um diese beiden Beispiele abzuschließen - Einfluss genommen bzw. negative Auswirkungen auf den Vertragsabschluss angemeldet haben.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Staatsminister, wie stellt sich die Refinanzierungssituation der BayernLB aktuell dar, und ist daraus resultierend - die BayernLB noch auf den vom SoFFin gewährten Garantierahmen angewiesen?
Zum einen hat sich die Lage an den nationalen und internationalen Kapitalmärkten - man möchte fast sagen: Gott sei Dank - wieder stabilisiert. Generell steigt das Vertrauen der Investoren und auch der Kapitalgeber vorsichtig wieder an.
Zum anderen haben die Stabilisierungsmaßnahmen des Freistaates Bayern zugunsten der BayernLB die gewünschte Wirkung erzielt. Die BayernLB war dieses Jahr schon mehrfach in der Lage, ohne staatliche Sicherheiten Gelder am Kapitalmarkt aufzunehmen ohne staatliche Sicherheiten! Zuletzt, Anfang Oktober, ist es ihr erfolgreich gelungen, eine Anleihe ohne SoFFin-Garantie am Kapitalmarkt zu ordentlichen Bedingungen zu emittieren. Das heißt, die Bank ist aufgrund ihres Zustands alleine wieder in der Lage, ihre Finanzierung sicherzustellen. Das ist ein positives Ergebnis. Es zeigt, dass die Instrumente und die Stabilisierungsmaßnahmen, die wir noch vor Ende des letzten Jahres eingesetzt bzw. eingeleitet haben, wirkungsvoll sind.
Aus diesem Grund ist die Bank im Übrigen an den SoFFin herangetreten, um über eine vorzeitige Rückgabe der ohnehin nur bis Ende des Jahres laufenden Garantien zu diskutieren. Von dem ursprünglich gewährten 15-Milliarden-Euro-Garantievolumen hat die Bank Anfang des Jahres nur 5 Milliarden Euro in Anspruch genommen. Im Falle einer vorzeitigen Rückgabe könnte sich die Bayerische Landesbank die Bereitstellungsgebühr für die verbleibenden 10 Milliarden Euro sparen.
Ich kann ganz aktuell hierzu berichten, dass der SoFFin diesem Ersuchen mittlerweile nachgekommen ist, das heißt, die BayernLB spart sich einen Betrag von circa 2 Millionen Euro bis Jahresende, weil wir die Garantiesumme von 15 Milliarden Euro nicht brauchen. Die 5 Milliarden Euro waren wichtig; die 10 Milliarden Euro haben wir zurückgegeben. Wir haben damit den Garantierahmen des SoFFin abgeschlossen.
Sehr geehrter Herr Fahrenschon, offensichtlich ist es so, dass der Generalstaatsanwalt und die Bank bzw. die Staatsregierung den Kaufpreis in unterschiedlicher Weise beurteilen: Die einen sagen, er war okay, die anderen sagen, er war überteuert.
Neben der umstrittenen eigentlichen Bewertung spielen bei der Frage, ob der Kaufpreis korrekt war, zwei Dinge eine Rolle.
Erstens. Berlin stand wegen einer bis zum 01.06.2007 befristeten Kaufoption für seine Anteile unter erheblichem Zeitdruck, und das wusste - laut Untersuchungsausschuss Kärnten - auch Schmidt.
Zweitens. Die HGAA brauchte dringend frisches Kapital. Dem Institut hat damals sogar der Entzug der Banklizenz gedroht. Kärnten war finanziell nicht in der Lage, das benötigte Kapital bereitzustellen.
Beide Punkte beweisen, dass der Druck aufseiten der Verkäufer war und nicht der Käufer. Vor diesem Hintergrund haben Sie eben gesagt, Sie würden den Bericht von Frau Linner der Kommission zur Verfügung stellen. Ich bitte Sie, auch sämtliche damit verbundenen Daten wie die Protokolle und Gegenberichte von der Bank zur Verfügung zu stellen.
Teilen Sie zudem meine Auffassung, dass massiver Verkaufsdruck seitens der Verkäufer bestand? Wenn nein, warum nicht? Und teilen Sie meine Auffassung, dass deshalb meine und die Auffassung des Staatsanwalts, von einem zu hohen Preis auszugehen, berechtigt ist? Wenn nein, warum nicht?
Zweiter Komplex. In einer Nebenvereinbarung zum Kaufvertrag, dem "Sideletter", wurden Nachverhandlungen des Kaufpreises wegen aller denkbaren Gründe ausgeschlossen. Normal ist es absolut exakt umgekehrt: Der Käufer sichert sich beim Verkäufer gegen unbekannte Altrisiken und Fehler des alten Managements ab.
Ich frage Sie: Welche Personen im Bankenvorstand und Verwaltungsrat hatten Kenntnis a) von der Existenz und b) vom Inhalt des ebenso bizarren wie für die Steuerzahler verheerenden Sideletters?
Zweitens, warum wurde der Haushaltsausschuss wegen dieser Risiken nicht über den Sideletter in Kenntnis gesetzt?
Drittens, wie beurteilen Sie die ungewöhnlichen Fixierungen in dem Sideletter? Und viertens, sind Sie bereit, diesen der Kommission zur Verfügung zu stellen?
Dritter Komplex. Im August 2007 war eine Sondersitzung des Verwaltungsrats noch vor dem Vollzug des Closing. Die HGAA war damals schon sehr viel weniger wert. Alle Unterlagen dieser Verwaltungsratssitzung wurden als so brisant eingestuft, dass sie sofort vernichtet wurden.
Ich frage Sie: Erstens, warum wurde in diesem Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Closingvollzug keinerlei Versuch seitens des Vorstands gemacht, den Kauf rückabzuwickeln?
Drittens, auf welcher Rechtsgrundlage wurde der Beschluss gefasst, die Unterlagen einer Verwaltungsratssitzung zu vernichten? Und viertens, was war Inhalt der Unterlagen?
Letzter Komplex. Im Visier der Staatsanwaltschaft ist bisher nur der Vorstandsvorsitzende Schmidt. Der bestreitet aber, allein verantwortlich zu sein. Ich zitiere:
Ich kann dazu nur empfehlen, sich die kompletten Vorstands- und Verwaltungsratsunterlagen anzusehen.
Damit rücken nicht nur der gesamte damalige Bankenvorstand, sondern auch die CSU-Mitglieder des damaligen Verwaltungsrates Faltlhauser, Beckstein, Huber und Schmid ins Zwielicht.
Ich frage Sie: Erstens, was hat die jetzige Staatsregierung bisher unternommen, um die Nichtigkeit des Kaufvertrages und seine Rückabwicklung zu prüfen?
Zweitens, was haben Sie unternommen, um denkbare Schadensersatzansprüche gegen alle Beteiligten, auch gegen den damaligen Verwaltungsrat, vor Verjährung zu schützen? Ihre Aussage von eben, Sie wartete auf das Ende des Verfahrens, ist eben kein Handeln.
Drittens: Sind Sie bereit, der Landesbank-Kommission umgehend den Kaufvertrag, die Nebenabsprachen sowie sämtliche Protokolle der Vorstandssitzungen und Verwaltungsratssitzungen aus dem fraglichen Zeitraum vorzulegen?
Soweit die Debatte in der Landesbank-Kommission künftig behandelt wird, gehen die GRÜNEN davon aus, dass dies grundsätzlich öffentlich geschieht. Falls das nicht der Fall ist, werden wir uns vorbehalten, einen Untersuchungsausschuss zu fordern.