Protocol of the Session on July 15, 2009

- Darum lassen wir es doch. - Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich habe den Herrn Finanzminister gebeten, das Gremium mit mehr Sachkompetenz zu besetzen. Ich habe auch das Interesse verstanden, dass in der schwierigen Situation die Mehrheit beim bayerischen Staat bleiben muss. Insofern kann ich den Doppelstimmrechten zustimmen. Die GRÜNEN wollten, dass in die Satzung aufgenommen wird, dass kaufmännische Grundsätze gelten. Kaufmännische Grundsätze sind im Handelsgesetzbuch definiert. Diese Regelung brauchen wir in das Gesetz nicht aufzunehmen.

Damit komme ich zu einem ganz wesentlichen Punkt: Interbankenhandel und Investmentbanking seien keine strategische Maßnahme. Das ist so, als wenn man behaupten würde, es sei keine Strategie für Opel, Autos zu bauen. Opel könne zwar Getriebe bauen, aber keine Autos. Wir haben es hier mit einer Bank zu tun. Es besteht die Gefahr, dass originäre Bankgeschäfte eingeschränkt werden. In seiner Rede anlässlich der Pressekonferenz am 15. März dieses Jahres hat Herr Kemmer ganz klar ausgedrückt, dass die Risikoaktiva massiv zurückgeführt werden, und zwar um 70 Milliarden Euro, und dass Geschäfte ohne Kundenbezug eingestellt werden. Die Probleme, die bei der Landesbank entstanden sind, resultierten ausschließlich aus Geschäften ohne Kundenbezug. Es waren Eigenanlagen auf dem amerikanischen Markt, Beteiligungen an Fonds oder Ähnlichem. Daran muss sich ein Vorstand messen lassen. Dazu ist ein Verwaltungsrat vorhanden. Der Verwaltungsrat erlässt üblicherweise eine Geschäftsordnung. Im Rahmen dieser Geschäftsordnung kann sich der Vorstand bewegen. Eine Geschäftsordnung kann man einfacher als ein Gesetz ändern. Das heißt, man kann sich den Marktgegebenheiten wesentlich besser anpassen.

Ich komme jetzt im Detail darauf zu sprechen, was das für die Landesbank bedeuten würde. Wir wollen 10 Milliarden Euro zurück haben. Sie beschweren sich mit Recht, dass zu viele Arbeitsplätze - von 19.000 auf 14.000 - abgebaut werden müssen. Aber wie wollen wir denn die Bank halten, wenn wir ihr das wesentliche Geschäft wegnehmen? Der Eigenhandel soll ausgenommen sein. Die Bank kann also für Kunden in Zukunft

kein Investmentbanking mehr betreiben. Was den Interbankenhandel betrifft, so ist festzustellen, dass die Landesbank keine Geldanlagen hat. Die Landesbank benötigt die Sparkassen und andere Banken, damit sie zu Geld kommt. Wie soll die Landesbank an Geld kommen, um Geld ausgeben zu können, wenn sie keine Eigenanlagen hat, weil das untersagt oder strategisch nicht gewollt ist? Das ist mir unerklärlich. Der Interbankenhandel ist für eine Geschäftsbank der Größenordnung wie der Landesbank ein essenzieller Bestandteil der Geschäftsaktivitäten. Das ist notwendig bei nahezu allen Kundentransaktionen.

Seien Sie so freundlich und kommen Sie bitte zum Schluss.

Für das Investmentbanking gilt das Gleiche. Der Landesbank wird untersagt, Vermögensverwaltung für private Kunden zu betreiben. Der Landesbank wird untersagt, Emissionen an der Börse zu tätigen.

Kommen Sie bitte wirklich zum Schluss.

Damit habe ich eigentlich schon alles gesagt.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Herr Hallitzky hat um eine Zwischenintervention gebeten. Herr Dr. Kirschner, Sie müssen am Pult bleiben.

Lieber Herr Hallitzky, bitte.

Sehr geehrter Herr Kirschner, Sie wissen doch genauso gut wie ich, dass die Bayerische Landesbank als bayerische Bank ohne ein eigenes Retailgeschäft, ohne ein eigenes Einlagengeschäft, keine Zukunft hat. Zum Ersten. Deshalb ist es für die Landesbank, wenn sie auf Bayern beschränkt sein soll, zwingend notwendig, ein solches Retailgeschäft aufzubauen, ob mit der HypoVereinsbank oder mit den Sparkassen sei dahingestellt. Die jetzige Debatte über Fusionen bei den Sparkassen hat auch damit zu tun. Auch das wissen Sie. Wenn die Landesbank das macht, dann muss sie die Sparkassen fragen: Macht ihr das mit uns, oder müssen wir das gegen euch machen? - In dieser Situation ist es zwingend notwendig, solche Assets wie die Landesbausparkasse gegenüber den Sparkassen abzusichern, weil die Landesbank sonst über die Kundendateien und über alle möglichen Daten verfügen könnte, obwohl die Landesbausparkasse letztendlich eine Sparkassensache ist. Deshalb ist das Vorkaufsrecht für die Sparkassen dringend notwendig.

Zum Zweiten: Die politische Verantwortung bei einer staatlichen Beteiligung liegt in aller Regel - das zu unserer Kritik an der Gremienzusammensetzung - bei der Exekutive. In dem Moment, in dem das Verhalten der Exekutive dazu führt, egal ob schuldhaft oder nicht - in dem Fall war es sogar schuldhaft -, dass das Budgetrecht des Landtags ausgehebelt wird, verliert sie nach meiner festen demokratischen Überzeugung das Recht, alleine in diesem Verwaltungsrat zu entscheiden. In dem Moment geht die Aufgabe der Kontrolle im Verwaltungsrat von der Exekutive auf die Legislative über. Das ist die Meinung der Opposition.

Sie sollten einmal in einer stillen Stunde überlegen, was Sie machen, wenn die Staatsregierung demnächst weiter den Mist macht, den sie in den vergangenen Jahren gemacht hat, und die Landesbank aufgrund eigener Entscheidungen noch weiter in solche Bredouillen reinschlittern lässt. Wir als Opposition müssten dann sagen, wir wollten in den Verwaltungsrat hinein, aber ihr habt das gegen unseren Willen verbockt. Deswegen rate ich Ihnen in Ihrem eigenen Interesse, aber auch aus demokratischen Gründen: Stimmen Sie zu, dass die Legislative in den Verwaltungsrat der Landesbank gehört; denn nur dort kann sie unmittelbar Kontrolle ausüben, nur dort ist sie weiter als im Vorzimmer.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Hallitzky, Sie haben zwei Fragen gestellt. Die eine bezog sich auf das Vorkaufsrecht. Ich habe es vorhin erwähnt. Nach meinem Kenntnisstand - das ist auch der Kenntnisstand der Landesbankkommission, und das ist hier kein Geheimnis - liegt ein Vertrag zwischen den Sparkassen und der Landesbank in Sachen Landesbausparkasse vor. Wenn die Sparkassen so ein großes Interesse daran haben, sollen sie jetzt bitte einen Preis nennen und erklären, was sie bereit sind zu bezahlen, denn die Werthaltigkeit wird sich in den nächsten drei bis fünf Jahren wohl nicht wesentlich ändern. Dann haben wir ganz klare Werte, und dann bin ich völlig bei Ihnen.

Ich wehre mich nur dagegen, dass ein Vorkaufsrecht zum Schaden der Steuerzahler geschaffen wird, während gleichzeitig ein Vorkaufsrecht geschaffen wird, das dazu führt, dass die Sparkassen am Schluss mehr bezahlen müssen, als es wert ist.

Zweitens haben Sie den Verwaltungsrat angesprochen. Ich habe es ganz offen gesagt. Auf den ersten Blick ist es in Ordnung. Ich habe Ihnen auch erklärt, warum ich gegen diesen Vorschlag bin. Es sind die zwei Gründe, die ich bisher erlebt habe. Ich persönlich traue es mir nicht zu, im Verwaltungsrat der Landesbank tätig zu werden, weil mir dazu die bankinterne Fachkompetenz fehlt. Ich würde auch bei mir in der Firma nicht

akzeptieren, dass sich jemand einmischt, der von der Sache keine Ahnung hat. Genauso kann ich es bei der Landesbank nicht verantworten.

(Beifall bei der FDP)

Nochmals ums Wort gebeten hat Frau Aures.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte abschließend auf drei Punkte eingehen. Zunächst einmal warten wir jetzt sechs Monate ab. Wir werden dann das Gutachten über die Schadensersatzund Haftungsansprüche sowohl gegen den Vorstand als auch gegen den Verwaltungsrat vorliegen haben. Für die Zukunft hätte ich noch eine herzliche Bitte: Die GBW verfügt über 34.000 Wohnungen. Damit sollte man umsichtig, sozial und vorsichtig umgehen. Das möchte ich Ihnen mit auf den Weg geben. Deutlich machen möchte ich auch noch einmal, dass es uns ein großes Anliegen ist, dass auch bei unseren bayerischen Sparkassen die Personalvertretungen in den Verwaltungsräten vertreten sind.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Herr Dr. Kirschner, heute haben Sie etwas staatstragend geredet, aber sonst sind Sie bei uns im Ausschuss ganz vernünftig.

(Beifall bei der SPD)

Zum Schluss hat noch Herr Staatsminister Fahrenschon ums Wort gebeten.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Am Anfang will ich ganz klar feststellen, dass die internationale Finanzmarktkrise noch nicht beendet ist. Wir haben momentan, wenn Sie so wollen, eine gewisse aktuelle Notlage überwunden, aber von normalen Verhältnissen können wir noch nicht sprechen. Genauso ist bei aller Bedeutung des Gesetzes, die der Vorsitzende Winter zu Recht in den Mittelpunkt seines Beitrags gestellt hat, festzuhalten, dass die neue gesetzliche Grundlage für die Bayerische Landesbank auch nicht alle Probleme lösen wird. Trotzdem bin ich davon überzeugt, dass wir mit dem neuen Landesbankgesetz ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zur notwendigen Umstrukturierung und aus der krisenhaften Situation heraus erreicht haben. Wir schaffen mit dem Gesetz einen angemessenen rechtlichen Rahmen für die Zukunft der BayernLB. Sie erhält die notwendige rechtliche Grundlage und die Sicherheit sowie das notwendige Instrumentarium, um die noch verbleibende Wegstrecke zu meistern.

Aus Sicht der Staatsregierung will ich kurz auf die drei wesentlichen Diskussionspunkte in den Ausschusssitzungen eingehen.

Die meisten Diskussionen gab es zur Zusammensetzung des Verwaltungsrats. Die Änderungswünsche reichen von der Aufnahme von Landtagsabgeordneten über die Beteiligung von mehr Personalvertretern bis hin zur Mitgliedschaft des Ministerpräsidenten im Verwaltungsrat. Meine sehr verehrten Damen und Herren, zunächst ist deutlich herauszuarbeiten, dass wir jetzt über eine Reform und notwendige strukturelle Änderungen bei der Landesbank debattieren. Die Änderungen am Sparkassengesetz werden federführend vom Innenministerium erarbeitet und jetzt vorbereitet. Ich glaube, dass es richtig ist, dass wir uns bei der Frage nach der Beteiligung von Arbeitnehmervertretungen in den Verwaltungsräten der Stadt- und Kreissparkassen Zeit nehmen, um darüber mit den betroffenen kommunalen Mandatsträgern zu diskutieren. Darüber hier zu diskutieren, passt schlicht und einfach nicht. Aus der Tatsache, dass wir uns hier nicht mit dieser Frage auseinandersetzen, dürfen Sie noch keine Vorfestlegung ableiten.

Darauf hinweisen will ich auch, dass wir in der Abwägung zwischen den Argumenten einem kleinen, arbeitsfähigen Verwaltungsrat den Vorzug geben müssen. In der jetzigen Situation müssen wir deutlich machen, dass im Verwaltungsrat eine sehr intensive Arbeit notwendig ist. Gleichzeitig haben wir die Veränderung hin zu mehr Sachverstand und zu mehr Expertenwissen im Verwaltungsrat gut geschafft. Vorgeworfen wurde immer, dass der Sachverstand fehle und dass Kundenferne bestehe.

Lassen Sie es sich noch einmal vor Augen führen. Von 11 Mitgliedern im Verwaltungsrat sind nur vier Politiker. Sieben Mitglieder des Verwaltungsrats sind Sparkassenvorstände, Arbeitnehmervertreter, Vertreter der Wissenschaft, Vertreter der Kunden - Vertreter von Industrie und Mittelstand. Dieses Verhältnis von sieben zu vier ist schon ein Beweis dafür, dass wir mit diesem Landesbankgesetz vollkommen neue Wege gehen wollen. Eine Reduzierung der Anzahl externer Mitglieder halte ich für falsch. Das wäre nämlich das Ergebnis Ihrer Vorschläge gewesen.

Deutlich herausarbeiten will ich auch, dass wir nicht nur aus der Sicht des Landtags, des Haushaltsausschusses und des Budgetrechts, sondern auch aus der Sicht des bayerischen Steuerzahlers unbedingt vermeiden müssen, dass die BayernLB bzw. ihr Verwaltungsrat zum Schauplatz politischer Auseinandersetzungen wird. Die politische Auseinandersetzung gehört hier in das Plenum oder in die zuständigen Ausschüsse oder Kommissionen des Landtags. Der Verwaltungsrat der

BayernLB hat jetzt nur eine Aufgabe: Er muss die Bank weiter intensiv auf ihrem Weg zurück zu ihrem zentralen Geschäftsfeld und zurück zu einer notwendigen ergänzenden Bank für die bayerischen Stadt- und Kreissparkassen begleiten. Das ist nicht das Thema einer politischen Auseinandersetzung.

(Beifall bei der CSU)

Trotzdem muss aufgrund der Größe der Stabilisierungsmaßnahme der Freistaat Bayern zumindest während der Umstrukturierungsphase über die Mehrheit im Aufsichtsgremium verfügen. Um aber eine unnötige personelle Ausdehnung zu vermeiden und das Gremium arbeitsfähig und effektiv zu halten, ist das Doppelstimmrecht die richtige Lösung. Darauf können wir zu gegebener Zeit sofort verzichten, um den Weg zur notwendigen Flexibilität, oder zur Gewinnung von potentiellen Investoren oder Fusionspartnern freizumachen. Die Blaupause ist darauf ausgerichtet, den Verwaltungsrat arbeitsfähig zu erhalten. Wir brauchen keine großen Gremien, sondern wir brauchen sachverständige Gremien, denn nur die können uns auf dem wichtigen und schwierigen Weg wirklich zur Seite stehen. Das ist der Ansatzpunkt.

Darüber hinaus will ich deutlich machen, dass alle Fraktionen den Vorschlag der Staatsregierung unterstützen, das Umwandlungsrecht in das Landesbankgesetz einzuarbeiten. Das ist wichtig, weil sowohl auf die Bank als auch auf die Anteilseigner noch wichtige Aufgaben warten. Hier kann und wird das Umwandlungsrecht noch von großem Nutzen sein. So werden wir uns z. B. in den kommenden Wochen und Monaten genau ansehen, ob die sogenannten Bad-Bank-Modelle für die BayernLB und ihre Eigentümer ein sinnvoller Weg sein könnten. Hierzu hat der Bundestag erst in den letzten Wochen die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen. Wir werden diese Modelle jetzt gemeinsam mit der Bank prüfen. In diesem Zusammenhang kann und wird der neue Artikel 1 a des Bayerischen Landesbankgesetzes hilfreich sein.

Dabei war stets beabsichtigt, den Landtag bei wichtigen und grundlegenden Entscheidungen bezüglich der Landesbank einzubinden. Der Zusammenhang zwischen dem Bayerischen Landesbankgesetz und der Bayerischen Haushaltsordnung ist nicht neu. Der Artikel 65 Absatz 7 Bayerische Haushaltsordnung verpflichtet die Staatsregierung, den Haushaltsausschuss als Vertreter des Landtages vorher einzubinden. Den Änderungsantrag, mit dem für die Vorbereitung der Umwandlung der Maßnahmen die Zustimmung des Landtags gefordert wird, kann ich deshalb problemlos mittragen.

Einen Zustimmungsvorbehalt des Sparkassenverbandes Bayern kann ich allerdings nicht befürworten. Bei aller gebotenen Rücksichtnahme auf die Sparkassen, die der Freistaat Bayern Ende des vergangenen Jahres zweifellos unter Beweis gestellt hat, kann sich der Freistaat als 94-prozentiger Mehrheitseigner in diesen wichtigen Fragen einem Vetorecht des Sparkassenverbandes nicht unterwerfen. Ich bitte Sie, sich die Größenverhältnisse deutlich zu machen.

Bezüglich der Unterstützung der Sparkassen als tragender Säule für den Finanzmarkt wird es niemanden geben, der die Bayern oder die Regierungsfraktionen überzeugen muss. Unser Weg ist der richtige Weg. Andere Länder streiten seit Jahren über die Mithaftung der Sparkassen. Wir setzten sie frei, weil wir von ihrer tragenden Rolle überzeugt sind.

(Beifall bei der CSU)

Ich kann den Wunsch der Antragsteller, durch eine Änderung der Aufgabenbeschreibung eine Wiederholung der schweren Krise der BayernLB zu vermeiden, nachvollziehen. Niemand in diesem Hause möchte, dass die BayernLB erneut in ihrer Existenz gefährdet wird. Ich glaube aber, dass der gesetzliche Ausschluss bestimmter vermeintlich risikoträchtiger Geschäftsfelder nicht das richtige Mittel ist. Die BayernLB benötigt - wie ihre Wettbewerber - Flexibilität, um sich auf Veränderungen des Marktes und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einzustellen. Außerdem lässt sich heute nicht sagen, welche Geschäfte sich in ein paar Jahren als besonders risikoträchtig herausstellen werden.

Herr Kollege Hallitzky, dieser Fehler ist schon einmal gemacht worden. Wir sollten ihn jetzt nicht wiederholen. Die von Ihnen genannten Begriffe Investmentbanking und Interbankenhandel sind nicht per se abzulehnen. Kundenberatungsgeschäfte fallen genauso darunter wie der normale Geldverkehr zwischen den Banken. Ich kann Sie jedoch beruhigen: Das strategische Geschäftsfeld Interbankenhandel wurde gestrichen. Wir führen dieses falsche Geschäftsfeld zurück und konzentrieren die Bank auf die richtigen Geschäftsfelder.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte noch einen Ausblick auf die kommenden Entscheidungen geben. Nach der Verabschiedung des neuen Landesbankgesetzes wird zügig die Neubildung der Gremien in Angriff genommen werden. Hierzu gehört die Bestellung der vier externen Mitglieder des Verwaltungsrats. In seiner konstituierenden Sitzung werden wir auch einen neuen stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden wählen.

Die Satzung der Bank wird an die neuen Vorgaben des Landesbankgesetzes angepasst. Neben der Änderung der Satzung plane ich noch weitere Änderungen der

sogenannten Corporate Governance Richtlinie der Bank. In diesem Zusammenhang werden wir insbesondere die Zuschnitte der Ausschüsse und des Verwaltungsrats einer Überprüfung unterziehen. Wir werden neben dem großen Verwaltungsrat und dem notwendigen Bilanz- und Rechnungsprüfungsausschuss angesichts der besonderen Situation auch einen Risiko- und Kreditausschuss installieren.

Außerdem muss sich natürlich die Bank in ihrem Geschäftsmodell stabilisieren und konsequent an der Umsetzung der Ihnen bekannten Eckwerte, die wir bereits in verschiedenen Sitzungen präsentiert haben, arbeiten.

Das Beihilfeverfahren muss abgeschlossen werden. Zur Umstrukturierung und Umsetzung des neuen Geschäftsmodells gehört natürlich auch der Abschluss des Verfahrens. Da in Brüssel die Sommerpause ansteht, werden wir dies erst im Herbst vermelden können.

Schließlich werden wir als Eigentümer der Bank auch weiterhin alle strategischen Optionen aktiv und ergebnisoffen prüfen. Wir beobachten die Entwicklung der Bankenlandschaft sehr aufmerksam und genau. Neben der Prüfung der Angebote der Bad-Bank-Modelle der Bundesregierung wird im Mittelpunkt der Arbeiten die mittelfristige Abgabe der Kontrollmehrheit an der BayernLB stehen. Sofern sich hierzu interessante Optionen ergeben, werden wir zu gegebener Zeit die erforderlichen Schritte unternehmen und vor einer etwaigen Umsetzung selbstverständlich den Landtag beteiligen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich mich bei allen Mitarbeitern in den Ausschüssen, in der Parlamentarischen Kontrollkommission, im Wirtschaftsausschuss, im Rechtsausschuss und bei den Mitgliedern in allen beratenden Gremien bedanken. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir diese konstruktive Arbeit fortsetzen müssen, um der Bayerischen Landesbank die Möglichkeit zu geben, ihre wichtige strategische Rolle am Markt so schnell wie möglich einzunehmen. Sie ist nämlich nicht erst seit der Kapitalzufuhr des vergangenen Jahres von großer Bedeutung für die Bürger, sondern hat eine wesentliche Scharnierfunktion. Wir haben den Auftrag, sorgsam mit ihr umzugehen. Ich bitte Sie deshalb nochmals um die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf in der zuletzt vom Verfassungsausschuss beschlossenen Fassung.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Die Staatsregierung hat etwas mehr Zeit verbraucht. Mir liegen jedoch keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Deshalb schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzent