Protocol of the Session on July 15, 2009

(Margarete Bause (GRÜNE): Deswegen ist sie so spät am Nachmittag!)

Ich bitte die Kollegen der CSU, das an die Herren Seehofer und Schmid weiterzugeben, die es nicht für nötig befinden, bei dieser Debatte dabei zu sein.

(Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und den Freien Wählern - Thomas Kreuzer (CSU): Drei oder vier GRÜNE sind nur da! - Peter Winter (CSU): Ihre Kollegen sind auch nicht da!)

Herr Seehofer und Herr Schmid meinten aber, sie müssten sich nach einer vierstündigen Debatte über die zeitliche Terminierung mokieren.

Sehr geehrter Herr Kreuzer, ich hätte der CSU auch empfohlen, eine namentliche Abstimmung zu beantragen.

(Thomas Kreuzer (CSU): Wie viele sind denn von euch da?)

- Von der Opposition dürften wohl im Moment mehr da sein als von Ihnen.

Meine Damen und Herren, wir hatten die große Chance, durch eine grundlegende Reform des Landesbankgesetzes gemeinsam -

(Thomas Kreuzer (CSU): Drei GRÜNE sind da!)

- Zählen wir durch, ich zähle in dem Fall mit: Eins, zwei, drei, vier, fünf, mit Ludwig Hartmann sechs. Jetzt rechnen Sie das mal für Ihre Fraktion aus.

(Alexander König (CSU): Das ist eine lächerliche Diskussion!)

- Das ist keine lächerliche Diskussion. Sie haben die Terminierung der Debatte über die Regierungserklärung soeben moniert. Dann ist es keine lächerliche Diskussion, wenn ich Sie darauf aufmerksam mache, dass diejenigen, die sich soeben beschwert haben, jetzt nicht da sind, Herr Kollege.

Ich komme nun zum Inhalt. Sie haben die Chance einer grundlegenden, gemeinsamen Reform, die auch die notwendigen Konsequenzen aus der Vergangenheit zieht, nicht genutzt; Sie haben sie nicht nutzen wollen.

Sie haben die Chance nicht genutzt, die Aufgaben der Landesbank so zu präzisieren, dass künftig die Zockerei auf internationalen Spielwiesen ausgeschlossen wird. Dabei wollten wir lediglich gesetzlich fixieren, dass besonders riskante Bereiche, insbesondere der Interbankenhandel und das Investmentbanking keine strategischen Geschäftsfelder der Landesbank mehr sind. Wir wollten also einige Bereiche ausschließen, von denen sich die Landesbank laut eigenen Bekundungen ohnehin verabschieden will. Herr Kollege Klein, es ist völlig klar, dass es bei einer Landesbank immer Interbankenhandel geben wird, aber als strategisches Geschäftsfeld gehört er weg.

In der Vergangenheit hat die Zockerei der Landesbank auf internationalen Handlungsfeldern, von denen sie offensichtlich keine Ahnung hatte, mehrere Milliarden gekostet. Herr Kollege Pohl, es sind nicht die Summen, die Sie nennen, aber es sind mehrere Milliarden. Ein anderer Teil ist tatsächlich auf die Finanzmarktkrise zurückzuführen. Es geht aber um mehrere Milliarden, die diese Zockerei gekostet hat und die nicht nur die öffentlichen Aufgaben der BayernLB, sondern die gesamte Existenz der BayernLB massiv gefährdet hat. Nur durch die zehn Milliarden Euro Kapitalspritze, die alleine die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Bayerns zu tragen haben - 800 Euro pro bayerischen Bür

ger, von der Wiege bis zur Bahre -, konnte die Landesbank gerettet werden. Deshalb ist es völlig unverantwortlich, sich zu verweigern, wenn es darum geht, diese Aufgaben als strategische Handlungsfelder auszuschließen.

Ein bisschen in die richtige Richtung, nämlich die unsere, bewegt haben Sie sich bei der Frage der Zustimmungspflichtigkeit des Landtags bei künftigen Entscheidungen über die Umstrukturierung der Landesbank. Dass der Landtag hierüber entscheiden muss, ist zwingend geboten. Angesichts der Milliarden, um die es hier geht, haben Sie mit Ihrer Politik das Königsrecht des Landtags, das Budgetrecht, ausgehebelt. Ich möchte für das Entgegenkommen auch dem Ausschussvorsitzenden Georg Winter ausdrücklich danken. Ich möchte ihm insbesondere deshalb danken, weil die Staatsregierung - darauf haben Sie selber hingewiesen - eigentlich sehr, sehr wenig Neigung verspürte, das so in das Gesetz hineinzuschreiben. Die Staatsregierung wollte weiterhin einen Freibrief haben. Deshalb ist das Lob für Sie zugleich eine scharfe Kritik an dem Minister. Sie, Herr Fahrenschon, haben offensichtlich immer noch nicht begriffen, dass es die Vertreter der Exekutive waren, die mit ihrer unverantwortlichen Landesbankpolitik das Budgetrecht des Landtags, der Legislative, systematisch unterminiert haben, und dass es deshalb beschämend ist, wenn sich heute das Parlament gegen den Willen der Staatsregierung dieses Recht mühsam zurückerkämpfen muss.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Deutlich zu wenig entgegengekommen sind Sie uns aber bei der Frage, was denn der letzten Entscheidung des Landtags unterliegt. So wäre der Kauf dieses undurchschaubaren Konglomerats der Hypo Group AlpeAdria für die Landesbank nach wie vor - auch nach dem neuen Recht - ohne Information und ohne Zustimmung des Landtags möglich gewesen. Es wäre auch jetzt der Einstieg in den strukturierten Wertpapierhandel - auch in den Dimensionen, in denen er stattgefunden hat ohne Information und ohne Zustimmung des Landtags möglich. Da der Umfang der Landtagskompetenz zu gering ist, lehnen wir den Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Natürlich hat der Landtag mit der von den GRÜNEN beantragten Landesbankkommission einen Fuß in die Tür zum Vorzimmer der Kontrolle gesetzt. Natürlich ist durch die Einarbeitung einer sehr beschränkten Zustimmungspflicht, die materiell im Übrigen auch kaum über das hinausgeht, was die Haushaltsordnung ohnehin vorsieht, der Einfluss des Landtags marginal gewachsen. Aber allein die Tatsache, dass diese Neuregelung des Landtags, wie ich eben skizziert habe,

weder beim Einstieg in den Handel mit strukturierten Wertpapieren noch beim Kauf der Hypo Group AlpeAdria an der rechtlichen Situation irgendetwas geändert hätte, beweist:

Erstens: Die Staatsregierung ist zu keinem Zeitpunkt in der Lage gewesen, im Verwaltungsrat die Interessen der bayerischen Bürgerinnen und Bürger zu vertreten.

Zweitens: Die Staatsregierung hat als fatale und viele Milliarden kostende Konsequenz ihrer Politik alleine die fundamentale Erosion der finanzpolitischen Spielräume Bayerns zu verantworten.

Drittens: Damit hat die Staatsregierung die faktische Bedeutung der Budgethoheit dauerhaft und dramatisch verringert. Das unterscheidet im Übrigen auch die Landesbank von allen anderen Beteiligungen des Freistaats, weil der Regelfall ist, dass eine Beteiligung von der Exekutive kontrolliert wird. Der Eingriff in die Budgethoheit ist aber nur bei der Landebank gegeben.

Der Gesetzentwurf, über den wir heute debattieren, schafft keine Grundlage dafür, dass sich in Zukunft etwas ändert. Deshalb muss der Landtag, deshalb müssen die Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen, Regierung wie Opposition, künftig in der Lage sein, unmittelbar die Entscheidungen der Bayerischen Landesbank kontrollieren und beeinflussen zu können. Aus diesem Grund fordern alle Oppositionsparteien mit Recht und mit großer Verantwortung - darauf wurde bereits hingewiesen - einen Sitz für jede Fraktion im Verwaltungsrat der Landesbank ein. Nur dort können die Parlamentarier kontrollieren, ob, wie früher, gezockt wird oder ob mit uns eine zukunftsfähige Landesbankstrategie erarbeitet wird. Dass die Regierungsfraktionen diese politisch dringend notwendige Forderung ablehnen, ist eine demokratisch nicht zu akzeptierende und finanzpolitisch gefährliche Ausgrenzung der gesamten Opposition.

Völlig unzureichend sind auch die Vorschläge der Staatsregierung zur Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Verwaltungsräten der Landesbank und der Sparkassen. Für die Landesbank haben Sie diesen vordemokratischen Zustand der fehlenden Arbeitnehmervertretung mittlerweile zumindest wahrgenommen, auch wenn noch lange nicht die Rede davon sein kann, dass Sie diesen Anachronismus mit dem Sitz eines einzigen Mitglieds im Verwaltungsrat aufseiten der Betriebsangehörigen bereits aufgearbeitet hätten. Zu unserem großen Unmut sind Sie leider nur mit homöopathischen Dosen unterwegs.

Total ausgefallen sind Sie hinsichtlich der Frage nach der wirtschaftsdemokratischen Ausstattung von Verwaltungsräten in den Sparkassen. In Bayern - nur in Bayern - haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh

mer bis heute keinen einzigen Vertreter in den Aufsichtsgremien der Sparkassen. Sie halten es nicht einmal für nötig, sich ernsthaft anlässlich der Debatte um das Sparkassengesetz, das Bestandteil der heutigen Diskussion ist, mit der Frage auseinanderzusetzen, warum wohl von Baden-Württemberg bis MecklenburgVorpommern kein anderes Bundesland an diesem arbeitnehmerfeindlichen Anachronismus festhält - niemand außer der Bayerischen Staatsregierung. Öffnen Sie die Verwaltungsräte der Sparkassen für die Vertreterinnen und Vertreter der Belegschaft, die doch gerade in der derzeitigen Umbruchsituation in den Sparkassen ein großes Interesse daran haben, ihre Anliegen selber zu vertreten, und stimmen Sie den entsprechenden Anträgen der Opposition zu.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die in den Ausschüssen verhandelten marginalen Verbesserungen des Landesbankgesetzes reichen in keiner Weise aus, um aus dem Gesamten ein akzeptables Werk zu zimmern. Sie haben mit dem Gesetzentwurf ganz im Gegenteil alle Chancen auf eine dringend notwendige durchgreifende Reform der Kontrolle ebenso vertan wie die Chancen auf arbeitnehmerfreundlichere Regelungen für Landesbank und Sparkassen. Das, was Sie heute verabschieden wollen, ist ein ganz schlechtes Gesetz, dem wir nicht zustimmen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Hallitzky. Nächste Wortmeldung: Herr Dr. Kirschner.

Verehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gründe für die Änderung des Landesbankgesetzes wurden hinreichend diskutiert. Ich schließe mich dem vollständig an. Das Landesbankgesetz ist überaltert und hat überarbeitet werden müssen.

Zu den Forderungen der Opposition - ich greife die Dinge gleich auf - hinsichtlich des Vorkaufsrechtes: Was bedeutet in der Praxis ein Vorkaufsrecht für einen Gesellschafter, der am Schluss 6 % hat? Herr Hallitzky, was bedeutet ein Vorkaufsrecht für einen 6-%-Gesellschafter in der Praxis? Auf der einen Seite wollen wir zehn Milliarden zurück haben, gleichzeitig geben wir mit diesem Gesetz mit einem Vorkaufsrecht einem Mitgesellschafter, der sich - aus welchen Gründen auch immer - einer Unterstützung verweigert hat, ein Vorkaufsrecht. Würden Sie Ihrem Nachbarn bei Ihrem Grundstück ein Vorkaufsrecht einräumen? Man kann das nicht vertreten, weil wir dadurch den Wert der Landesbank mindern. Jeder, der kommt - egal, ob bei einer Fusion mit einer großen Landesbank oder bei einer Fusion der Landesbank Süd -, wir mindern den Wert der

Landesbank, wenn wir in das Gesetz ein Vorkaufsrecht hineinschreiben. Insofern kann ich dem nicht zustimmen.

Soweit mir bekannt ist, ist das Thema Landesbausparkasse mit den Sparkassen weitgehend in einem Vertrag geregelt. Damit dürfte sich das Thema erledigt haben. Sie sprechen beim Vorkaufsrecht von einem Marktpreis. Da bin ich völlig Ihrer Meinung. Nur: Wer bestimmt denn den Marktpreis? Wir fertigen Gutachten über Unternehmenswerte; bei zehn Gutachten werden zehn verschiedene Werte attestiert, und der Streit geht los. Wenn das Vorkaufsrecht in einem Vertrag niedergelegt ist, dann bedeutet das nichts anderes, als dass beim Kauf des Unternehmens durch einen fremden Dritten ein Preis für die Landesbausparkasse festgelegt wird und damit die Sparkassen geschädigt werden. Der Grund liegt darin, dass jeder, der das Unternehmen kauft, dafür Sorge tragen wird, dass in der Definition des Marktpreises bzw. des Kaufpreisanteils für die Landesbausparkasse ein möglichst hoher Wert festgeschrieben wird. Wenn das Produkt an die Sparkassen herausverkauft wird, bleibt vom restlichen Unternehmenswert wesentlich weniger übrig, das heißt, sollte das Unternehmen - wie auch immer - privatisiert werden, belasten wir die Sparkassen mit einem erhöhten Vorkaufspreis und reduzieren praktisch den Preis für einen Fremdeinsteiger, der sich unter Umständen ein Schnäppchen holen kann. Das ist mit Sicherheit von Ihnen gut gemeint.

Zur Landesbodenkreditanstalt: Bayern ist mehrheitlicher Gesellschafter - ich habe das hier schon einmal dargelegt -, und es besteht ein ganz klarer öffentlicher Auftrag. Ich mache mir keine Sorgen, da der bayerische Staat dafür Sorge tragen wird, dass bei einer Privatisierung oder Fusionierung die Landesbodenkreditanstalt herausgegliedert wird. Wir haben mit der Umwandlung eine Flexibilität geschaffen, was marktgerecht ist; denn wir können uns in der heutigen Situation nicht festlegen, wie es von manchen gefordert wird: Wenn, dann werden wir nur fusionieren. - Es gibt andere Optionen. So kann uns sogar die Privatisierung von der EU vorgeschrieben werden, ohne dass wir das wollen. Wenn uns von der FDP oder mir unterstellt wird, wir wollten privatisieren, dann frage ich: Was heißt denn das? Das liebste wäre mir - das will ich ganz ehrlich sagen -, wenn die Bank kapitalmarktfähig würde und wir 50% und eine Aktie behalten würden, weil wir dann in einer Hauptversammlung immer die Mehrheit hätten.

Eine Sorge, die mich momentan umtreibt, steht im Zusammenhang mit der Landesbank. Ich muss jetzt etwas ausholen. Das Konzept der Bad Bank, das hier angedacht wird, greift etwas zu kurz. Was bedeutet denn das für die deutschen Banken? Früher gab es 10, 15 Wettbewerber. Wie viele Wettbewerber haben wir im Ban

kensektor denn heute noch? Drei. Diese drei sind äußerst schwach. Die HypoVereinsbank benennt sich nun um in Unicredit. Schauen Sie sich einmal im Internet um, wie es dieser Bank geht! Ihr geht es sogar noch schlechter als der Landesbank. Dann gibt es noch die Commerzbank, und es gibt die Dresdner Bank, die nur deshalb überlebt hat, weil der deutsche Staat 18 Milliarden Euro bei einem Börsenwert von 2,5 Milliarden Euro zugeschossen hat. Weiterhin gibt es noch einige Institute aus Österreich, die erklären, ihr Marktanteil in Bayern sei groß genug und sie bräuchten keinen größeren Anteil.

Wer, bitte schön, soll in Zukunft unsere Unternehmen finanzieren? Ich kenne ein Solarunternehmen, das einen Kredit in Höhe von 25 Millionen Euro benötigt. Die Sparkasse ist zu klein dafür. Die Commerzbank und die HypoVereinsbank ziehen sich zurück, weil der Markt sehr volatil ist. Wir brauchen zukünftig in Bayern - ich sage das laut und deutlich - eine ganz starke Landesbank. Ich habe die größte Sorge bezüglich der Bad Banks; denn in den nächsten 20 Jahren werden keine Dividenden ausgezahlt werden. Würden Sie sich in Zukunft an einer deutschen Bank beteiligen, wenn Sie keine Dividende bekommen? Ich sage klar: Nein. Die Folge wird sein, dass der Börsenwert dieser deutschen Banken ins Bodenlose sinkt und die restlichen deutschen Banken Übernahmekandidaten werden und von ausländischen Investoren aufgekauft werden. Dann möchte ich sehen, wie es dem bayerischen Mittelstand und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geht. Das ist meine große Sorge. Also: Wir brauchen eine möglichst starke Landesbank.

Ich komme zur Besetzung des Verwaltungsrats. Ich habe gelesen, was Sie, Herr Hallitzky, und Sie, Herr Pohl, vorgetragen haben. Ich habe mir gedacht: Das klingt gar nicht so blöde.

(Bernhard Pohl (FW): Danke!)

- Das war im ersten Moment. Ich bin ehrlich zu Ihnen. Wenn man sich aber das Thema genauer anschaut, dann befällt einen eine große Sorge. Oft schlägt man die Zeitung auf und liest, was wir in der Landesbankkommission besprochen haben. Mein Name steht eigentlich nie in der Zeitung. Daraus lässt sich schließen, dass ich wahrscheinlich nichts sage. Ich habe die große Sorge, dass wir dieselben Probleme bekommen, die in der Landesbankkommission herrschen. Man liest immer wieder über Interna in der Zeitung, was nicht in Ordnung ist.

(Bernhard Pohl (FW): In welcher Zeitung denn?)

Der zweite Punkt ist ein ganz wesentlicher. Schauen Sie sich doch einmal die KfW und die IKB an, schauen

Sie sich die Landesbanken an. In allen Banken saßen Politiker.

(Zuruf der Abgeordneten Margarete Bause (GRÜ- NE))

- Ich verstehe Sie, Frau Bause. - Wer nimmt für sich in Anspruch, die Kompetenz zu haben, zu der Arbeit in einem Verwaltungsrat beitragen zu können? Das sind für mich die Finanzexperten, sonst niemand.

(Zurufe von der SPD)