Protocol of the Session on July 15, 2009

(Ingrid Heckner (CSU): Das ist doch erst morgen dran!)

- Das ist erst morgen dran. Okay. Dann bin ich gespannt, ob Sie sich morgen zu den Stellenkürzungen äußern, die sich aufgrund der 42-Stunden-Woche rechnerisch ergeben, weil man das in vielen Behörden gar nicht nachvollziehen kann, da das nach Köpfen nicht mehr einsparbar ist. Aber in vielen Behörden wäre es schon ein erster Ansatz, wenn man mit der Kürzung dieser rechnerisch eingesparten Stellen beginnen würde. Aber da kommt leider nichts.

Wir wissen, dass die Zurückführung der Wochenarbeitszeit nicht über Nacht möglich ist. Natürlich fehlen ausgebildete Polizeibeamte und Lehrer, die man nicht von heute auf morgen auf dem Markt besorgen kann. Aber das ist das Ergebnis der Hoppla-Hopp-Politik der letzten Legislaturperiode, und darunter sollen die Beschäftigten am wenigsten leiden.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Ich sage Ihnen: Wir sind gerne bereit, tragfähige Lösungskonzepte mitzutragen und zu diskutieren, wenn sie denn nun mal endlich auf dem Tisch lägen. Vor diesem Hintergrund, dass wir unsere Mitarbeit ganz bewusst anbieten, sage ich Ihnen eines: Herr Kollege Nöth, wenn dieses Thema nicht so ernst wäre und ich die Mitverantwortung des ganzen Hauses, aller Abgeordneten, nicht ablehnen würde, würde ich jetzt wirklich sagen, ich kaufe mir einen Eimer Popcorn, lege die Füße hoch und schau genüsslich zu, wie Sie diesen Knoten, den Sie in der letzten Legislaturperiode angerichtet haben, entwirren wollen.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Herr Kollege, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Mütze.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden uns bei dem Gesetzentwurf enthalten. Ich möchte kurz begründen, warum wir das tun werden; denn gegen eine Bezügeanpassung oder die Fortführung der Altersteilzeit kann man eigentlich nichts haben. Allerdings liegt wie so oft der Teufel im Detail.

Fangen wir mit der Bezügeanpassung an. Unter anderem werden die Anwärterbezüge um 60 Euro angehoben. Lieber Herr Kollege Nöth, aber dass das nicht reicht, haben Sie im Ausschuss selber schon gesagt.

Kollege Schuster hat darauf hingewiesen. Ich darf Sie zitieren; Sie sagen: "Vor allem junge Referendare" - ich ergänze jetzt: und natürlich Referendarinnen - "im zweiten Ausbildungsjahr hätten Probleme, da sie Wohnungs- und Umzugskosten zahlen müssten." Weiter heißt es: "Meister, die eine Fachlehrerausbildung absolvierten, stünden dadurch vor einer großen Herausforderung." Das ist richtig, und dem stimmen wir sicher alle zu. Aber wenn dem so ist, ist die Frage, warum Sie die Bezüge dann nur um 60 Euro und nicht stärker erhöhen, wie es von der Opposition gefordert wurde.

(Christa Naaß (SPD): 250 Euro haben wir gefordert!)

- Richtig. - Allerdings müsste man unserer Meinung nach auch zwischen Anwärterinnen und Anwärtern einerseits und Referendarinnen und Referendaren andererseits unterscheiden; denn ein Studium an der Beamtenfachhochschule mit einem Einkommen von circa 1.100 Euro ist ein Privileg. Ich denke, da wird niemand widersprechen. Wenn Referendarinnen und Referendare allerdings für das gleiche Geld bis zu 17 Lehrerstunden halten dürfen, ist das unserer Meinung nach eine Benachteilung. Dieser Punkt wird in der kommenden Dienstrechtsreform sicher zu behandeln sein. Da bin ich beim Thema; denn ich gewinne den Eindruck, dass mit der Verabschiedung dieses - in Anführungszeichen - "kleinen" Gesetzes, wenn auch nicht finanziell klein, die Staatsregierung einige Probleme auf die Verabschiedung der Dienstrechtsreform verschieben möchte. So hat man sich auch erspart, die DuZZulage, also die Erschwerniszulage, jetzt schon zu erhöhen bzw. ihrer Erhöhung zuzustimmen, wie es von der SPD beantragt war, und zwar mit dem Argument, dies regele die Dienstrechtsreform. Die Ausschussvorsitzende hat darauf hingewiesen. Schauen wir also im Entwurf der Dienstrechtsreform nach. Unter Artikel 54 des Besoldungsgesetzes steht, Zulagen für besondere Erschwernisse können gewährt werden. Näheres regelt eine Rechtsverordnung. Das ist sehr unklar. Gibt es jetzt eine Erhöhung der DuZ-Zulage innerhalb der Dienstrechtsreform oder gibt es keine?

Ich möchte sehr gerne an das Versprechen des Innenministers im Haushaltsausschuss erinnern, in dem er gesagt hat, bei der DuZ werde sich etwas tun. Nicht nur die Polizistinnen und Polizisten in Bayern warten also auf das, was sich da tun soll. Wir schauen genau hin und sind gespannt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das dritte Detail betrifft die Verlängerung der Altersteilzeit. Das ist sicherlich eine erfreuliche Tatsache, allerdings mit dem Pferdefuß - auch darauf hat Kollege Schuster hingewiesen -, dass künftig nicht mehr 90 %

wie bisher, sondern nur noch 60 % des letzten Gehalts ruhegehaltsfähig sind. Da wird sich mancher Beschäftigte in den unteren Einkommensgruppen sehr wohl überlegen müssen, ob er dann noch in die Altersteilzeit gehen kann, ob er sich das überhaupt noch leisten kann.

Aus diesen drei Gründen werden wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Wir werden uns enthalten. Dem SPD-Antrag und auch dem Änderungsantrag der CSU und der FDP stimmen wir zu.

(Beifall bei den GRÜNEN und des Abgeordneten Stefan Schuster (SPD))

Vielen Dank, Herr Kollege. Die nächste Wortmeldung: Herr Kollege Fischer.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Bayern hat viele Standortvorteile. Vieles ist unserer Staatsregierung zu verdanken. Aber ein Standortvorteil, der nicht unterschätzt werden darf, liegt in der Tatsache begründet, dass wir einen leistungsfähigen und leistungsbereiten öffentlichen Dienst haben. Deswegen ist es mir ein großes Anliegen, allen Beamtinnen und Beamten, sei es im Lehramt, in der Verwaltung oder in der Polizei, für ihre hervorragende Arbeit zum Wohle unseres Landes zu danken.

(Beifall bei der FDP)

Ihre Leistung wird leider in den Medien und in der Öffentlichkeit nicht immer angemessen berücksichtigt.

(Zuruf von den GRÜNEN)

Es ist deshalb ein Gebot der Fairness und Gerechtigkeit, dass wir den Beamten mit der Bezügeanpassung wenigstens ein bisschen zurückgeben können, und ich freue mich über den Entwurf der Staatsregierung, der dieser Leistung Rechnung trägt.

Kollege Schuster hat es angesprochen: Die Schere zwischen der Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst ist auseinandergegangen, und es ist wichtig, dass diese Schere nicht weiter auseinanderklafft. Mein Dank gilt deshalb heute dem Staatsminister der Finanzen, dessen Haus diesen Entwurf vorbereitet hat. Er gilt den Vertretern des Bayerischen Beamtenbundes, und er gilt dem Ausschuss für den öffentlichen Dienst, seiner Vorsitzenden Ingrid Heckner und meinem Fraktionskollegen Georg Barfuß.

Lassen Sie mich einige wenige Punkte zur Sache ausführen. Wir Liberale stehen, gerade was den Eintritt in

den Ruhestand betrifft, für flexible Lösungen, die dem Einzelnen gerecht werden. Die Altersteilzeit ermöglicht solche flexiblen Lösungen. Sie wird derzeit von mehr als der Hälfte der anspruchsberechtigten Beamten wahrgenommen, und im Gegensatz zu einer frühen Dienstunfähigkeit ist sie der ehrliche Weg.

Dass bei 60 % Arbeit weniger vergütet wird, ist ein Wermutstropfen, aber - und auch das sage ich deutlich - wir haben auch eine Verantwortung für einen ausgeglichenen Haushalt, und auch dieser Verantwortung müssen wir gerecht werden.

Gleiches gilt für die Anwärterbezüge. Auch hier wäre es wünschenswert, mehr zu zahlen. Allerdings kann ich Ihnen, Herr Kollege Mütze, nicht zustimmen, dass man zwischen Anwärtern und Referendaren unterscheiden sollte. Beide Gruppen haben mehr verdient. Wer im Bereich der öffentlichen Verwaltung Erfahrung hat, weiß, wie viel Anwärterinnen und Anwärter, die ja nicht nur ihr Studium an der Fachhochschule absolvieren, sondern auch praktische Tätigkeiten machen, leisten. Ich meine deshalb, die Mehrkosten für den Staatshaushalt, die dieser Entwurf beinhaltet, sind berechtigt, und ich freue mich über diesen Entwurf.

Ich möchte abschließend noch ein Wort zu dem zweiten Punkt sagen, und zwar zur Änderung bei den MasterAbschlüssen an Fachhochschulen. Dass hier das förmliche Verfahren als Voraussetzung für eine laufbahnrechtlich gleichwertige Anerkennung wegfallen wird, ist ebenfalls ein wichtiger Schritt. Die Zulassung durch das Wissenschaftsministerium sichert die Qualität, und der Wegfall dieser Voraussetzung führt damit zu einem Wegfall von Bürokratie. Gleichzeitig zeigt das aber auch den politischen Willen, dass Master-Abschlüsse an der FH als gleichwertig anerkannt werden.

Alles in allem bitte ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung und um Ablehnung der Änderungsanträge.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CSU)

Herr Kollege, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Herr Staatsminister Fahrenschon.

Lieber Herr Vizepräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Weil nichts im Leben selbstverständlich ist, möchte ich schon am Beginn deutlich machen, dass ich mich insbesondere im Namen unserer bayerischen Beamtinnen und Beamten bei dem Hohen Haus ganz herzlich für die äußerst zügige Beratung und die große Zustimmung zu der von der Baye

rischen Staatsregierung vorgeschlagenen linearen Besoldungsanpassung bedanken möchte.

Ich will auch versuchen, bei den Abgeordneten Schuster und Mütze um Zustimmung zu werben, weil ich glaube, dass der Vorschlag, einerseits die Besoldungsund Versorgungsbezüge anzupassen und andererseits die Altersteilzeit über den 31. Dezember 2009 hinaus zu verlängern, eigentlich auch von Ihren beiden Fraktionen die Zustimmung erhalten könnte.

Ich will darauf hinweisen, dass aus den Reihen der CSU-Fraktion an das Bezügeanpassungsgesetz ein Änderungsantrag betreffend Bayerisches Personalvertretungsgesetz angehängt wurde. Dieser Antrag wurde in den Ausschussberatungen von allen Fraktionen einstimmig angenommen. Er beschäftigt sich mit den Reisekosten für die überwiegend freigestellten Personalratsmitglieder.

Ein weiterer Änderungsantrag von Mitgliedern der beiden Regierungsfraktionen setzt sich mit einer speziellen Regelung für die Altersteilzeit auseinander. Er beschäftigt sich mit dem Höchstbewilligungszeitraum der Altersteilzeit, bezogen auf eine Vielzahl von Leiterinnen und Leitern staatlicher Behörden, die bislang auf vier Jahre befristet war und die an dieser Stelle ersatzlos gestrichen wird, um damit praktikabler arbeiten zu können.

Herr Abgeordneter Schuster, Sie sind auf die Frage der Anwärtergrundbeträge eingegangen. Ich habe heute Nachmittag, wie es der Zufall so will, mit einer Gruppe Absolventen der Beamtenfachhochschule in Herrsching gesprochen. Sie haben die 60 Euro begrüßt.

Ich will also einfach deutlich machen, dass wir an dieser Stelle - so glaube ich - mit der linearen Anpassung, die 6 % entspricht und damit im Vergleich mit allen anderen Anpassungsmaßnahmen überproportional hoch ausfällt, durchaus auch im Interesse der Betroffenen unterwegs sind.

Was die Erschwerniszulage angeht, haben Sie völlig recht. Dort hat die Staatsregierung klar signalisiert, dass wir uns mit einer strukturellen Überprüfung und auch mit einer Optimierung auseinandersetzen. Ich glaube aber wirklich, das passt ins Themenfeld der Dienstrechtsreform, und ich will auch darauf hinweisen, dass die Tatsache, dass wir den Fraktionen die 500 Seiten Dienstrechtsreform quasi schon parallel zur Ressortanhörung zur Verfügung gestellt haben, auch als Signal zu verstehen ist, dass wir an dieser Stelle die einzelnen Vorschläge tatsächlich mit Ihnen gemeinsam debattieren wollen, weil es ein umfangreiches Paket ist.

Bezogen auf die Vorschläge der sozialdemokratischen Landtagsfraktion, die Versorgung in der Altersteilzeit zu

verbessern - denn nach dem neuen Modell wird die Altersteilzeit nur im Verhältnis der zurückgelegten zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit als ruhegehaltsfähige Dienstzeit berücksichtigt -, weise ich darauf hin, dass wir im Gegensatz zu der Mehrzahl aller anderen Länder, zu der Debatte im Bund und zu der Debatte in der freien Wirtschaft heute bereit sind, die Altersteilzeit unbefristet weiter fortzuschreiben. Das ist eine wichtige Nachricht dieses Gesetzentwurfs, und ich glaube, wir sind gut beraten, dass wir dieses besondere Angebot den bayerischen Beamtinnen und Beamten gegenüber nicht mit einer zusätzlichen Privilegierung erschweren. Denn wir befinden uns auf einem schmalen Grat, wobei wir die Angebote an unsere motivierten Mitarbeiter nicht zu breit anlegen sollten.

Lieber Herr Schuster, weil wir es mit engagierten Beamten zu tun haben, habe ich extra die Auslegung noch einmal nacharbeiten lassen. Die Annahme, dass bei familienpolitischer Teilzeit keine Altersteilzeit mehr in Anspruch genommen werden kann, ist ein Irrtum. Das ist in Artikel 92 des Bayerischen Beamtengesetzes hinterlegt. Hier wird explizit keine Anrechnung auf die Höchstfrist von 15 Jahren vorgesehen. Vor diesem Hintergrund hoffe ich, dass ich Ihre Beschwernis ausräumen konnte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass wir Ihnen trotz angespannter wirtschaftlicher Lage diese Besoldungsanpassung vorschlagen. Sie ist verbunden mit Kosten in Höhe von 427 Millionen Euro in diesem Jahr und noch einmal 212 Millionen Euro im kommenden Jahr. Das sind keine zusätzlichen Belastungen; denn wir haben im Doppelhaushalt 2009/2010 dafür bereits Vorsorge getroffen.

Lieber Herr Mütze, wir arbeiten am Thema Erschwerniszulage. Sie ist deshalb nicht im Gesetz verankert, weil sie nicht Teil der Forderungen der Tarifparteien war. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, wenn die Tarifparteien auch jetzt keine Änderung fordern, darf es erlaubt sein, das in das nächste Jahr und in die weitere Arbeit zu verschieben. Ich bedanke mich für Ihre avisierte Zustimmung. Sie hat natürlich auch damit etwas zu tun, dass mit dem Gesetzesbeschluss die derzeit bereits vorläufige Zahlung der erhöhten Bezüge auf eine sichere rechtliche Grundlage gestellt wird.

Ich will nicht schließen, ohne darauf hinzuweisen, dass wir im bundesweiten Vergleich die bayerischen Beamtinnen und Beamten unter Berücksichtigung der Sonderzahlung weiterhin mit den höchsten Gesamtjahresbezügen ausstatten. Deshalb hoffe ich auf Ihre Zustimmung und bitte, diese Entscheidung auch in den weiteren Debatten, bezogen auf den öffentlichen

Dienst, seine Rolle, aber auch seine Ausstattung in Bayern nicht zu vergessen. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CSU)

Herr Minister, bleiben Sie stehen. Ich erteile zu einer Zwischenbemerkung dem Kollegen Schuster das Wort.

Herr Minister, herzlichen Dank für die Klarstellung, dass man, wenn man Teilzeit aus familienpolitischen Gründen genommen hat, auch später noch die Möglichkeit hat, Teilzeit zu nehmen. Das ist mir bewusst. Ich habe das auch nicht gemeint, ich habe nur überlegt, dass jemand, der bereits Teilzeit für die Kindererziehung genommen hat und deswegen nur 60 % Ruhegehalt bezieht, sich vermutlich nicht mehr leisten kann, auch noch die Altersteilzeit mit wiederum nur 60 % Ruhegehaltsfähigkeit in Anspruch zu nehmen. Wie ist Ihre Meinung dazu? Das war meine Frage an Sie. Sind Sie der Meinung, dass das jemand machen kann? Ich glaube das nicht, und die Mehrzeit der Personalräte glaubt das auch nicht.