Protocol of the Session on July 15, 2009

präsident, Sie haben uns und in persona mir unterstellt, mir sei es nicht wichtig, wie es um das Schicksal eines Unternehmens und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestellt sei. Diese Behauptung weise ich in aller Sachlichkeit, aber auch in aller Entschiedenheit zurück. Kollege Muthmann hat richtigerweise darauf hingewiesen, wer es war, der die Leute vor Ort verärgert und verunsichert hat.

Die als Angriff vorgetragenen Informationsasymmetrien haben wir mit unserem Dringlichkeitsantrag vom 1. Juli 2009 thematisiert. Sie haben sich nicht darauf einlassen wollen, diese Informationsasymmetrien etwas zu schließen, weil Sie den Antrag abgelehnt haben.

Letzter Satz: Wenn Sie als Ministerpräsident in einer Plenarsitzung genau das Gegenteil von dem sagen, was der Wirtschaftsminister sagt, ist das offenkundig keine klare Linie.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

Liebe Kollegen und Kolleginnen, zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist der Tagesordnungspunkt erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2009/2010 (BayBVAnpG 2009/2010) (Drs. 16/1392) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abg. Stefan Schuster, Christa Naaß, Martin Güll u. a. (SPD) (Drs. 16/1505)

Änderungsantrag der Abg. Ingrid Heckner, Petra Guttenberger u. a. (CSU), Thomas Hacker, Tobias Thalhammer, Prof. Dr. Georg Barfuß u. a. (FDP) (Drs. 16/1759)

Ich eröffne die Aussprache. Hierzu wurde eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Nöth. Herr Kollege, wir haben für heute zwar open end vereinbart. Aber Sie sollten eigentlich schon hier stehen.

(Zuruf: Wir haben 22.00 Uhr verabredet!)

- 22.00 Uhr ist für mich open end.

(Allgemeine Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Herr Kollege Nöth hat das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge in den Jahren 2009 und 2010 wurde federführend und ausführlich im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes behandelt. Auch die von der CSU und der SPD eingereichten Änderungsanträge wurden sehr ausführlich beraten. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt die Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung. Er empfiehlt die einstimmige Zustimmung zu den Änderungsanträgen der CSU, und er empfiehlt die Ablehnung des Änderungsantrags der SPD.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen, die CSU-Fraktion unterstützt den Gesetzentwurf der Staatsregierung. Ich glaube, mit diesem Gesetzentwurf werden die Rahmenbedingungen für unsere Beamtinnen und Beamten und auch für unsere Versorgungsempfänger wesentlich verbessert. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung enthält drei Regelungskomplexe. Sie wissen, zunächst einmal geht es um die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge für die Jahre 2009/2010.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Zum 1. März werden die Bezüge um einen Sockelbetrag von 40 Euro erhöht, und sie werden weiterhin um 3 % linear angepasst. Die Erhöhung der Anwärterbezüge wurde im Ausschuss diskutiert, nicht zuletzt auch aufgrund des Änderungsantrags der SPD. Darauf werde ich noch kurz eingehen. Die Anwärterbezüge werden um einen Sockelbetrag von 60 Euro erhöht, was einer Anpassung von 6 % entspricht. Im kommenden Jahr werden die Bezüge ab dem 1. März um 1,2 % weiter erhöht.

Meine Damen und Herren, mit dieser Anpassung liegen die Gehälter und die Versorgungsleistungen unserer Versorgungsempfänger im bundesweiten Vergleich auch weiterhin an der Spitze. Wir haben in Bayern die Tarifergebnisse für unsere Beamten sofort übernommen, ohne große Diskussion wurde gehandelt. Sie wissen, zum 1. Juni sind bereits die ersten Nachzahlungen für die Monate März, April und Mai überwiesen worden. Ich weiß aus sehr vielen Gesprächen mit unseren Mitarbeitern, aber auch mit den Vertretern unserer Verbände, dass unsere Beamten und unsere Versorgungsempfänger zufrieden und dankbar sind für die Anpassung, wie wir sie jetzt mit diesem Gesetz beschließen werden.

Dieses Gesetz wird sehr viel Geld kosten. Wir wissen, im Jahr 2009 wird der Freistaat Bayern rund 426 Mil

lionen Euro mehr zu leisten haben. Im kommenden Jahr werden weitere 211 Millionen Euro fällig werden. In diesen Summen sind die Stellenhebungsprogramme noch gar nicht eingerechnet, die ebenfalls beschlossen worden sind. Im Vorzug auf die Dienstrechtsreform können etwa 18.000 Beamte beziehungsweise weitere 2.000 Beamte, und damit insgesamt 20.000 Beamte, in den kommenden Jahren damit rechnen, befördert zu werden. Die CSU-Fraktion begrüßt daher die vorgeschlagene Erhöhung. Die bayerischen Beamtinnen und Beamten und auch unsere Versorgungsempfänger werden angemessen entlohnt; die aktiven Beamten für ihre Leistungen. Ich glaube, es ist notwendig, die Erhöhung in dieser Form durchzuführen, um die Leistungsbereitschaft, die Motivation und auch das Engagement unserer Beamten zu belohnen.

Ein weiterer Punkt in dem Gesetzentwurf der Staatsregierung ist die Verlängerung beziehungsweise die Modifizierung der Altersteilzeit. Ich meine, das ist ein wichtiges Instrument. Seit neun Jahren haben wir in Bayern die Möglichkeit der Altersteilzeit. Das bisherige Altersteilzeitgesetz läuft aber zum 31.12. dieses Jahres aus, deshalb muss das Gesetz erweitert oder erneuert werden. Wir haben über diese Frage intensiv diskutiert und waren übereinstimmend der Meinung, dass es auch weiterhin eine Möglichkeit geben soll, sozusagen gleitend in den Ruhestand überzugehen.

Die heute zu beschließende Regelung sieht vor, dass Beamte ab dem vollendeten 60. Lebensjahr, Schwerbehinderte ab dem 58. Lebensjahr in die Altersteilzeit kommen können, bei 60-prozentigem Arbeitsanteil und bei 60-prozentiger Anrechnung auf das Ruhegehalt.

Herr Kollege Nöth, ich weise auf die Redezeit hin.

- Des Weiteren werden die Betroffenen fünf Jahre lang 80 % der Nettolöhne erhalten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will nur noch ganz kurz auf den Änderungsantrag der SPD eingehen. Es ist bekannt, dass das Thema des Antrags streitig war, obgleich es von allen Parteien vom Grundsatz her gleich betrachtet wurde. Wir werden über den Dienst zu ungünstigen Zeiten und über die Referendarsgehälter und die Anwärterbezüge im Rahmen der Dienstrechtsreform noch einmal reden müssen. Wir werden den Änderungsantrag der SPD ablehnen, weil er derzeit finanziell nicht darstellbar ist.

Insgesamt gesehen ist der 15. Juli 2009, also der heutige Tag, für die bayerischen Beamten und für die Versorgungsempfänger ein guter Tag. Ich bitte daher, dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Herr Kollege, vielen Dank, Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Schuster.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Zur Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2009/2010 ist festzustellen, dass die Schere zwischen den Einkommen des öffentlichen Dienstes gegenüber denen der freien Wirtschaft um circa 8 % auseinanderklafft. Es war mehr als notwendig, dagegen anzusteuern. Deshalb begrüßen wir selbstverständlich die fast vollständige Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten in Bayern. Die Staatsregierung kommt damit der Forderung des Bayerischen Beamtenbundes, der Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes und den Forderungen der SPD-Fraktion nach, das Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Das habe ich schon in der Ersten Lesung gesagt und auch im Ausschuss.

Was die Anwärterbezüge betrifft, liebe Kolleginnen und Kollegen, so sehen wir allerdings noch Verbesserungsund Handlungsbedarf. Das haben Sie auch angesprochen, Herr Kollege Nöth. Wir sehen diese Notwendigkeit; denn wenn der öffentliche Dienst auch in Zukunft leistungsfähig bleiben soll, brauchen wir qualifiziertes Personal. Wir müssen aufpassen, dass die freie Wirtschaft nicht mit besseren Ausbildungsvergütungen und höheren Einstiegsgehältern die guten Leute wegschnappt. Das Durchschnittsalter der Beschäftigten im öffentlichen Dienst lag im Jahr 2007 bei 44 Jahren, Tendenz steigend. Der Anteil der Beschäftigten, die älter als 55 Jahre sind, beträgt aktuell fast 20 %. In den nächsten Jahren müssen also rund 20 % der Stellen nachbesetzt werden. Bereits in diesem Jahr geht das Angebot an Arbeitskräften um 130.000 zurück. Weiter sinkende Geburtenjahre werden diesen Trend noch verstärken. Der öffentliche Dienst und damit auch die kommunalen Arbeitgeber und Dienstherren geraten deshalb bei der Gewinnung von qualifizierten Nachwuchskräften in einen viel härteren Wettbewerb mit der Privatwirtschaft. Erste Personalengpässe treten deshalb bereits jetzt in einigen Bereichen des Öffentlichen Dienstes auf.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nur wer rechtzeitig und ausreichend Nachwuchskräfte ausbildet, kann den sich abzeichnenden Personalbedarf, den wir in den nächsten Jahren nun wirklich haben, abdecken.

(Beifall der Abgeordneten Christa Naaß (SPD))

Eine Ausbildung im öffentlichen Dienst muss für junge Leute auch attraktiv sein. Die Attraktivität kann man vor allem durch eine bessere Bezahlung herbeiführen. Wir

haben deshalb in unserem Änderungsantrag gefordert, anstatt für die Anwärterbezüge 60 Euro mehr zu bezahlen, die Bezüge um 250 Euro zu erhöhen.

Die geplante Verlängerung der Altersteilzeit bei den Beamtinnen und Beamten, die ebenfalls in diesem Gesetz geregelt wird, sehen wir zwar positiv - und die Verlängerung ist wirklich wichtig, das haben auch die vielen Petitionen gezeigt, die wir im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes behandelt haben -, aber so ein Gesetz hat nur Sinn, wenn es auch angenommen wird. Wir sehen es deshalb als sehr problematisch an, dass bei der neuen Regelung keine Aufstockung bei der Versorgung vorgesehen ist. Das heißt, nur 60 % sind ruhegehaltsfähig. Die SPD-Fraktion sieht deshalb die Gefahr, dass gerade die Angehörigen der unteren und mittleren Einkommensgruppen die Altersteilzeit nicht mehr nutzen werden. Wir, die Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, sind immer wieder vor Ort unterwegs und werden bei Podiumsdiskussionen, bei Gesprächen mit Personalräten immer wieder auf die familienpolitische Komponente angesprochen; denn gerade Frauen, die für die Kindererziehung schon Teilzeit gearbeitet haben, können natürlich bei dieser Regelung aus finanziellen Gründen die jetzige Altersteilzeit überhaupt nicht mehr in Anspruch nehmen.

Was die Erschwerniszulage betrifft, haben sich die betroffenen Berufsgruppen natürlich einiges mehr vorgestellt und erhofft. Ein gemeinsamer Antrag der SPD im Innenausschuss über den Dienst zu ungünstigen Zeiten wurde fraktionsübergreifend angenommen, im Haushaltsausschuss jedoch leider abgelehnt.

Wir haben in unserem Änderungsantrag die Forderungen der Polizeigewerkschaft übernommen, die Erschwerniszulage für die Nachtarbeit und für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen von 2,80 auf 5 Euro zu erhöhen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU und der FDP, Sie haben zwar im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes unseren Änderungsantrag abgelehnt. Aber die Diskussion im Ausschuss und die hier am Pult gerade gemachten Aussagen des Kollegen Nöth haben uns schon gezeigt, dass wir mit unseren Forderungen betreffend die Anwärterbezüge und Erschwerniszulagen richtig liegen. Es wurde auch angedeutet, dass im Rahmen der Dienstrechtsreform hierüber nochmals gesprochen werden muss. Natürlich könnte man das alles gleich haben, wenn Sie unserem Änderungsantrag zustimmen würden. Sie können das jetzt bei der Zweiten Lesung noch machen. Ich bitte daher, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Wir werden uns beim Gesetzentwurf enthalten. Ihrem Änderungsantrag werden wir allerdings auch zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Meyer.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Auch wir schließen uns natürlich dem Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung an. Die Besoldungsanpassung ist für sich gesehen selbstverständlich angemessen. Sie entspricht der wenige Wochen zuvor erfolgten Tarifeinigung.

(Ingrid Heckner (CSU): Selbstverständlich ist gar nichts im Leben!)

- Dass wir uns dem anschließen, ist schon selbstverständlich, Frau Kollegin Heckner.

Auch in Sachen Altersteilzeit sind wir der Auffassung, dass wir dem Begehren zustimmen. Es ist insbesondere ein Beitrag zur Mitarbeiterzufriedenheit und damit auch ein Stück Unternehmenskultur. Der Freistaat Bayern sollte sich als öffentlicher Arbeitgeber seiner Unternehmensrolle durchaus bewusst sein. Wir können damit mit Sicherheit sehr viele Pensionierungen aus Krankheitsgründen vermeiden.

Kurz zum Änderungsantrag der SPD: Lieber Herr Kollege Schuster, Sie haben es angesprochen: Natürlich war das im Ausschuss eine gemischte Diskussion. Auch wir von den Freien Wählern haben den einzelnen Punkten teilweise zustimmen können. Teilweise haben wir das Begehren nicht mittragen können, weil wir der Meinung sind, dass das mehr in die Dienstrechtsreform gehört. Deswegen haben wir die vorliegenden Änderungsanträge in der Schlussabstimmung natürlich abgelehnt. Aber nachdem bisher schon die CSU und Sie Diskussionsbereitschaft gezeigt haben, sind natürlich auch wir bereit, diese Diskussion positiv und im Sinne der Beschäftigten weiterzuführen.

Aber bei aller Zufriedenheit - auch der Verbände, die Besoldungsanpassung ist für sich in Ordnung - darf bitte nicht vergessen werden, dass die 42-StundenWoche allein eine 5-prozentige Gehaltskürzung bedeutet. Da ist noch keinerlei Kompensation ersichtlich. Damit sind wir beim eigentlich offenen Thema, das auch heute nicht ansatzweise gelöst wird. Die 42-StundenWoche wurde damals rücksichtslos eingeführt, um die Tarifparteien zu erpressen. Aber die Schere hat sich schon länger, nämlich seit 1994, geöffnet. Ich erinnere daran, dass die Wochenarbeitszeit einseitig für die Beamten von 38,5 auf 40 und dann eben von 40 auf 42 Stunden erhöht wurde.

Die Ankündigungen der Staatsregierung, es werde etwas gemacht, liegen immer vor. Was gemacht werden soll, wissen wir nicht. Es gäbe erste Signale. Aus der Verwaltung hören wir immer wieder, stoppt -

(Ingrid Heckner (CSU): Das ist doch erst morgen dran!)