Dem Antrag der GRÜNEN, Herr Kollege Hallitzky, können wir nicht zustimmen. Der Antrag der GRÜNEN enthält einige gute Elemente, ist aber in einigen Punkten schlichtweg falsch. Im Gesetz gibt es Vorkaufsrechte der Mieter und viele andere Dinge. Ich halte es nicht für klug, Vorabfestlegungen für den Fall einer Veräußerung zu treffen und irgendwelche längeren Erklärungs- und Überlegungsfristen einzuräumen. Wir soll
ten zunächst den ersten Kampf führen und versuchen, dass die Gesellschaft für Wohnungsbau nicht privatisiert wird. Über alles andere können wir uns später unterhalten.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es vergeht kaum ein Monat, in dem wir nicht die Bayerische Landesbank durch den Plenarsaal jagen. Trotz all der Dinge, die angesprochen worden sind, liebe Frau Kollegin Aures, befinden wir uns in der Vergangenheitsbewältigung. Fakt ist: Das Unternehmen wurde gekauft. Fakt ist auch, dass hier und heute aufgrund der Marktsituation und aufgrund der Struktur der HGAA das Unternehmen offensichtlich nicht zu dem Preis zu verkaufen ist, zu dem es gekauft wurde. Damit ist klar: Dieses Ding ist heute eine Fehlinvestition. Ein Weiteres. Sie haben in Ihrem Antrag Herrn Professor Faltlhauser angesprochen. Er ist nicht hier leider oder Gott sei Dank.
Eines ist auch klar: All die Dinge, die hier diskutiert werden, führen nicht dazu, dass die Landesbank deswegen besser wird. Ich komme auf das Thema GBW AG und auch auf den Antrag der GRÜNEN am Schluss zu sprechen. Ich gehe kurz auf die Punkte ein, die Sie angesprochen haben: Schlosshotel Velden, Golfplätze, Hotel Obersalzberg, Snow- und Fun-Parks. So etwas gehört nicht zu einer Bank; darüber brauchen wir nicht zu diskutieren. Warum das gekauft worden ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Jetzt darf ich eine Zwischenbemerkung an Herrn Hallitzky und an die Kollegen von den Freien Wählern richten. Sie haben die Regierungsparteien angesprochen. Wir waren damals - das wissen Sie - nicht dabei.
Frau Aures, Sie sprechen in Ihrem Antrag von einem Nettoverlust in Höhe von 520 Millionen Euro. Darüber kann man diskutieren. Ich kenne den Ausdruck Nettoverlust nicht, genauso wie ich den Ausdruck Bruttoverlust nicht kenne.
hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier sollten wir differenzieren. Bei dem Rating, das Herr Kollege Hallitzky angesprochen hat, handelt es sich um kein spezielles Rating für die Beurteilung von Investoren. Die Refinanzierung am Kapital- und Geldmarkt ist bei Moody’s das sogenannte Bank-Financial-Strange-Rating. Das ist unbedeutend, da es keine Auskunft über die Ausfallwahrscheinlichkeit gibt. Das Rating wird gemacht, als ob der Staat nicht dahinterstehen würde. Das gleiche Rating hätte übrigens auch die Landesbank, wenn man annehmen würde, dass der bayerische Staat nicht hinter der Landesbank stünde. Deshalb unterscheiden sich die Landesbank und die HGAA bei diesem Rating in keiner Weise.
Damit komme ich zu dem Änderungsantrag der GRÜNEN. Ich habe die Überschrift und den Antrag gelesen und dachte, dass er in die richtige Richtung ginge. Dann habe ich allerdings die Details gelesen und festgestellt, dass wir dem Antrag aus folgenden Gründen nicht zustimmen können. In dem Antrag steht zum Beispiel, dass keine Wohnungen an Weiterverwerter veräußert werden sollten, außerdem werden Großinvestoren ausgeschlossen. Eine gemeinnützige Genossenschaft kann ein Großinvestor sein. Die "Übertragung des Wohnraums zu tragbaren Konditionen" ist ein dehnbarer Begriff. Wir müssen einen Preis finden, der marktgerecht ist und dem sozialen Gefüge gerecht wird. Im Detail kann ich diesem Antrag nicht zustimmen.
Gleichzeitig fehlt mir in diesem Antrag eine Absicherung. Wenn eine Wohnung an Kommunen, kommunale Körperschaften oder Genossenschaften verkauft wird, ist nicht gesagt, dass sie in fünf oder sechs Jahren nicht weiterverkauft wird. Dies müsste in dem Antrag aufgenommen werden. Ich schlage Ihnen vor, dass wir über diese Themen in der Landesbank-Kommission im Detail diskutieren. Frau Kollegin Kamm, haben Sie eine Zwischenfrage? - Ich lasse die Frage gerne zu.
Ich denke, dass wir zwischen Weiterverwertern und Personen, die nach mehreren Jahren einen Wohnungsbestand verkaufen, unterscheiden müssen. Bei einem Weiterverwerter ist ziemlich klar, dass es sich um Firmen handelt, die aus Spekulationsgründen Wohnungen kaufen.
Ich möchte etwas Grundsätzliches zu allen Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause sagen: Der bayerische Staat ist an der Landesbank beteiligt. Nehmen wir einmal an, ich bin an einem Lokal in einer Ortschaft beteiligt. Eines Tages steht in der Zeitung, dass in diesem Lokal das Essen verkocht wurde. Ich glaube nicht, dass es in einem sol
chen Fall förderlich wäre, wenn ich als Mitbeteiligter jeden Monat immer wieder mein eigenes Unternehmen schlechtmachen würde. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie die Landesbank doch bitte einmal arbeiten.
Wir können die Vergangenheit nicht ändern. Wenn Sie das Unternehmen permanent schlechtreden, wird es noch schlechter.
Als Nächster hat Herr Staatsminister Fahrenschon das Wort. Herr Staatsminister, ich möchte darauf hinweisen, dass Herr Kollege Dr. Runge nach dem Ende Ihres Redebeitrags eine Zwischenintervention angekündigt hat. Ich wollte Sie davon in Kenntnis setzen, damit Sie sich darauf einstellen können.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Ministerpräsident! Die Bank Hypo Alpe Adria wurde durch die Bayerische Landesbank im Mai 2007 erworben. Dieser Ankauf wurde damals als sinnvolle Ergänzung angesehen, da diese Bank in Südeuropa breit aufgestellt war und sich in vielen Ländern engagiert hat. Für diese Länder wurde ein überdurchschnittlich hohes Wachstumspotenzial veranschlagt.
Damit sollte die Geschäftsmöglichkeit, die man sich mit der MKB in Ungarn erhofft hatte, abgerundet werden. Der bayerischen Wirtschaft sollte ein Partner bei Geschäften in den mittel- und osteuropäischen Wachstumsmärkten angeboten werden. Frau Kollegin Aures hat bereits darauf hingewiesen, dass im Herbst 2007die Fraktionen der CSU und der SPD diesen Ankauf positiv bewertet haben. Der Kauf der HGAA wurde durch die zuständigen Gremien im Mai 2007 beschlossen. Daneben wurde über den Erwerb der HGAA sowohl im Ministerrat als auch im Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags berichtet.
Im Frühjahr 2007 wurde von Experten und Fachleuten im Bankgeschäft in den süd- und osteuropäischen Wachstumsmärkten ein hohes Potenzial gesehen. Dass sich nach dem Zusammenbruch der LehmanBank im September 2008 eine Wirtschaftskrise einstellen würde, deren negative Folgen sich in den Wachstumsmärkten in Südost-Europa besonders deutlich bemerkbar machen würden, war nicht vorherzusehen. Der Fairness halber muss man darauf hinweisen, dass der Kauf der HGAA in einem völlig anderen Marktumfeld als heute gelaufen ist.
Sie haben zu Recht die Frage gestellt, welche auf die Zukunft gerichteten Maßnahmen getroffen wurden. Ich darf festhalten, dass die HGAA heute eng in den Restrukturierungsprozess der Bayerischen Landesbank eingebunden ist, mit dem erklärten Ziel, die HGAA mittelfristig kapitalmarktfähig zu gestalten, um sie abzuverkaufen. Die Bank hat sich von ihrem früheren Vorstandsvorsitzenden getrennt. Der neue ist seit vier Wochen im Amt und wird schon in der kommenden Sitzung des Verwaltungsrats der Bayerischen Landesbank vortragen.
Weitere Einzelheiten zur HGAA möchte ich erst in der morgigen Sitzung der Kommission zur parlamentarischen Begleitung der Krisenbewältigung bei der Bayerischen Landesbank bekannt geben. Der stellvertretende Vorsitzende der Bayerischen Landesbank und der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der HGAA werden daran teilnehmen. In dieser Sitzung soll ausdrücklich über die aktuelle Geschäftssituation der HGAA berichtet werden.
Zum zweiten Teil des Dringlichkeitsantrags betreffend die GBW AG möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Sie alle wissen, dass sich die BayernLB in den nächsten Jahren auf ihre Kernaufgaben beschränken und ihre Geschäftstätigkeit einschränken soll. Gründe für diese Restrukturierungsmaßnahme sind einerseits die schwierige wirtschaftliche Situation der Bank, die zu der Stabilisierungsmaßnahme im November und Dezember geführt hat, und andererseits die damit in Verbindung stehenden Vorgaben der Europäischen Kommission, die nach den Stabilisierungsmaßnahmen durch den Freistaat Bayern erlassen wurden. In diesem Zusammenhang werden die knapp 130 Beteiligungen der Bayerischen Landesbank auf den Prüfstand gestellt. Sie alle sind einzeln durchzuprüfen. Das gilt auch für die börsennotierte GBW AG, an der die BayernLB zu rund 92 % beteiligt ist.
Die Beteiligung an Wohnungsunternehmen zählt nicht zu den originären Aufgaben einer Bank. Inwieweit sie zu den Aufgaben einer Landesbank gehört, ist von zentraler Bedeutung im Hinblick auf die Auflagen der Europäischen Union. Ich betone aber, dass keine konkreten Maßnahmen oder gar Verhandlungen stattfinden und für den Fall, dass ein Veräußerungsprozess zum Beispiel durch die Auflagen der Europäischen Union notwendig sein sollte, selbstverständlich ein angemessener Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen einerseits und sozialen Aspekten andererseits gefunden werden muss. Dabei sind der Mieterschutz und die Sozialverträglichkeit der Veräußerung zu berücksichtigen.
Eine Sozialverträglichkeit der Veräußerung könnte vorbehaltlich der näheren Prüfung - zum Beispiel durch
eine sorgfältige Auswahl des Bieterkreises, die Beibehaltung eines maßgeblichen Einflusses des BayernLBKonzerns oder durch Vereinbarung mieterfreundlicher Klauseln erreicht werden. In den neuen Bundesländern hat es solche Verkäufe gegeben, die dort von allen Fraktionen getragen wurden.
Herr Minister, Sie haben gesagt, das Halten eines Wohnungsbestandes gehöre nicht zu den Aufgaben einer Bank oder einer Landesbank. Ich frage Sie: Gehört der soziale Wohnungsbau zu den Aufgaben eines Staates? Gehört die Verantwortung für einen umfangreichen Wohnungsbestand mit rund 34.000 Wohnungen zu den Aufgaben eines Staates? Gehört das Fördern des sozialen Wohnungsbaus zu den Aufgaben eines Staates?
Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus gehört zu den Aufgaben eines Staates. Deswegen haben wir zum Beispiel mit der Landesbodenkreditanstalt ein eigenes Institut, das entsprechende Konditionen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus anbietet. Ich habe versucht, zwischen den verschiedenen Aufgaben einer Bank zu unterscheiden. Bei der Mehrzahl der Betrachter und der Beteiligten besteht offenbar Klarheit darüber, dass eine Bank nicht unbedingt Wohnungsbestände zu halten hat. Ob eine Landesbank Wohnungsbestände halten kann, soll oder muss, muss jetzt in dieser Diskussion angesichts der Stabilisierungsmaßnahme und der notwendigen Notifizierung auch dem weiteren Verfahren mit der Europäischen Kommission entnommen werden. Wir versuchen, unsere Argumente dafür einzubringen. Ich muss Ihnen aber sagen, dass ich momentan den Prozess in Brüssel noch nicht absehen kann.
Herr Staatsminister, trifft es zu, dass sich der Freistaat Bayern der Landesbank bedient hat, um in diesem Bereich Aufgaben zu bewältigen?
Ich habe gerade deutlich gemacht, dass der Freistaat mit der Landesbodenkreditanstalt, die ein Teil der Bayerischen Landesbank ist, seiner Aufgabe - erfolgreich im Übrigen - nachkommt, weil wir über die Landesbodenkreditanstalt parallel Kredite und Fördermöglichkeiten anbieten. Bei der Landesboden werden aber Finanzierungen betrieben und keine Wohnungsbestände gehalten. Deren Aufgabe ist es, das Förderbankengeschäft bei der Förderung des sozialen Wohnungsbaus - und nicht nur des sozialen Wohnungsbaus - zu unterstützen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, am Ende will ich an den Gedanken anknüpfen, den auch Abgeordneter Kirschner eingebracht hat. Sie können mit Fug und Recht ins Feld führen, dass Sie über einzelne Schritte und notwendige Maßnahmen zu informieren sind. Ich bitte aber, die Aufgabe und Ziele der vom Bayerischen Landtag zu Beginn dieser Legislaturperiode geschaffenen besonderen parlamentarischen Kontrollkommission in den Mittelpunkt der Betrachtung zu stellen. Mit Blick auf sensible Geschäftsgeheimnisse und Informationen der Bayerischen Landesbank bzw. der Beteiligung tagt die Kontrollkommission nicht öffentlich. Das ist unerlässlich, um Schaden durch eine öffentliche Diskussion von der Bank, ihren Mitarbeitern sowie vom Freistaat Bayern und von den Sparkassen als Eigentümer abzuwenden. Ich glaube, es liegt in unserem gemeinsamen Interesse, dass wir mit einer klugen Informationspolitik und einer vernünftigen Positionierung der Bank die Grundlage dafür legen, dass, wie Sie, Frau Aures, sagen - und das kann ich zu 100 % unterstreichen -, wir möglichst viel von der Stabilisierungsmaßnahme wieder zurückerhalten. Ich möchte in Zweifel ziehen, dass uns dabei eine öffentliche Debatte nutzt.
Danke schön, Herr Staatsminister. Nun hat Kollege Dr. Runge das Wort für eine Zwischenbemerkung, bitte.
Herr Minister, im März dieses Jahres berichtete eine österreichische Zeitung, dass die Regierung Kärntens dicke Provisionen als Gegenleistung für die Übernahme der Haftung für die an die Hypo Alpe Adria ausgereichten Darlehen abkassiert. Sie wissen, dass das Geschäft in den letzten Jahren der eigenständigen Existenz massiv ausgeweitet wurde - Serbien, Kroatien -, und zur Refinanzierung hat die Hypo Alpe Adria massiv Anleihen ausgereicht. Ich darf zitieren:
ne Landeshauptmann Jörg Haider, hatten nichts dagegen; im Gegenteil. Für das Land war die Haftungsübernahme ein gutes Geschäft. Die Hypo musste dem Land jährlich zweistellige Euro-Millionenbeträge als Haftungsprovision überweisen. So kassierte das Land für die Jahre 2002 bis 2007 rund 48 Millionen Euro Haftungsprovision von der Hypo zusätzlich zur jährlichen Dividende. Um die Landeskasse aufzufüllen, bat die Politik sogar um Vorauszahlung. Für den Zeitraum 2004 bis 2010 wurde von der Hypo eine Provisionsvorauszahlung von 51 Millionen Euro an das Land geleistet.
Hierzu zwei konkrete Fragen: Erstens. Hat sich Bayern ähnliche Haftungsprovisionen für die Gewährträgerhaftung im Falle der Bayerischen Landesbank genehmigt? Zweitens. Von welcher Relevanz war das Thema Haftungsprovision bei den Übernahmeverhandlungen für Hypo Alpe Adria? Schließlich geht es um nachlaufende Gewährträgerhaftung. Aktuell bewahrt das Land Bayern das Land Kärnten vor der Realisierung der Haftungsrisiken.
Herr Abgeordneter Runge, ich war an den Verkaufsverhandlungen und an den Entscheidungen in den dafür zuständigen Gremien nicht beteiligt. Ich bin gerne bereit, beiden Fragen nachzugehen und Ihnen die Antwort zu erteilen. Hier und heute kann ich Ihnen darauf keine Antwort geben.
Danke schön, Herr Staatsminister. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/1684 - das ist der Antrag der SPD-Fraktion - seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der SPD, der Freien Wähler und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Enthaltungen? - Keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.