Um diesen ganz großen Wurf geht es in den beiden Anträgen natürlich nicht. Trotzdem meine ich, dass wir uns in dieser Legislatur diesem Thema insgesamt sehr viel stärker widmen sollten.
Beide Anträge behandeln nur Artikel 15 bzw. Artikel 15 und 43 des Bayerischen Richtergesetzes, sind aber dennoch ein kleiner Schritt zu mehr Transparenz, weshalb wir, auch wenn es hinsichtlich Artikel 43 noch etwas Diskussionsbedarf gibt, beiden Anträgen sehr wohl zustimmen werden.
Ich möchte darauf hinweisen, dass der Bayerische Richterverein bei Artikel 43 ebenfalls Änderungsbedarf sieht. Vielleicht sollten wir uns dann im Rahmen der Debatte diesem Änderungsbedarf zuwenden. Auf jeden Fall werden wir uns in den zukünftigen Sitzungen des Rechtsausschusses und vielleicht in anderen Ausschüssen - es kommt darauf an, wer Mitberatung wünscht - diesem Thema stärker nähern. Ich appelliere noch einmal, sich für das große Ganze zu interessieren, nicht nur für Artikel 15, der nun geändert werden soll.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ziel der Anträge der SPD-Fraktion und der Freien Wähler ist eine Ausschreibung von Spitzenpositionen in der Justiz. Es ist schon gesagt worden, worum es geht: um drei OLG-Präsidenten, vier Präsidenten von Fachgerichtsbarkeiten und drei Generalstaatsanwälte. Da hört sich der Begriff der Ausschreibung natürlich gut an. Bringt es aber wirklich einen fachlichen Vorteil? - Die Kriterien Leistung, Eignung und Befähigung stehen fest. Worin liegt der Vorteil, Richter zur Bewerbung zu ermutigen? Die Justiz ist ebenso wie die Fachgerichtsbarkeit eine Pyramide mit einer schmalen Spitze. Ich kann wenig Sinn darin erkennen, Bewerber zu ermutigen, die letztlich keine Chance haben. Ist das Verfahren intransparent, wie es der Antrag glauben macht? - Ich sage Nein.
Die Justiz ist überschaubar, die Fachgerichtsbarkeiten erst recht. Wer betroffen ist, der weiß Bescheid.
Wäre das schließlich eine Stärkung der Personalvertretungen? - Schon jetzt ist die Beteiligung der Personalvertretungen gesetzlich vorgeschrieben, und die Personalvertretungen haben sich bislang auch nicht für ein anderes Verfahren ausgesprochen. Schließlich stellt sich die Frage: Wäre es ein Beitrag zu weniger politischer Einflussnahme? Es wird mit der Besetzung der Stelle in Bamberg argumentiert. Sie wissen ganz genau, dass eine Ausschreibung in diesem Bereich überhaupt nichts ändern würde.
Langfristig möchten Sie von der SPD-Fraktion mit Ihrem Antrag einen Richterwahlausschuss, der über die Besetzung entscheidet. Ehrlich gesagt: Die Logik kann ich überhaupt nicht verstehen. Sie beklagen doch, dass sich die Staatsregierung bei einem Besetzungsverfahren nicht einigen kann, fordern dann aber langfristig die Besetzung der Spitzenämter durch einen Richterwahlausschuss. Das wäre doch gerade der Weg in die Politisierung; das wäre doch ein Verfahren vergleichbar mit dem zur Besetzung des Bundesverfassungsgerichts. Das kommt mir vor, wie wenn ein Arzt, der bei einem Patienten Durchfall diagnostiziert, ein Abführmittel verschreibt.
Ich sage Ihnen aber auch ganz klar: Der Patient Justiz ist aus Sicht der FPD-Fraktion gesund. Die schönste Bestätigung ist, dass Sie selbst sagen, dass die Positionen mit den fachlich besten Juristen besetzt worden sind. Ich sehe also nicht, welchen Vorteil ein geändertes Verfahren bringen soll.
Ich möchte auf den Antrag der Freien Wähler nicht näher eingehen, weil der Antrag der Freien Wähler - da kann ich mich Kollegen Schindler von der SPD-Fraktion anschließen - in weiten Teilen mit dem der SPD identisch ist. Es ist schon deutlich genug gesagt worden, dass die Beteiligungslücke nicht besteht.
Wenn man die Unabhängigkeit der Justiz ernsthaft stärken wollte, müsste man sich vielleicht überlegen, davon wegzukommen, dass Stellen von der Exekutive besetzt werden - aber nicht durch Einflussnahme der Legislative, sondern durch eine eigene Stärkung der Judikative. Das wäre vielleicht ein Weg. Sehen Sie sich die Kriterien der Europäischen Union zur Aufnahme neuer Mitgliedsländer an. Darin heißt es: Die für die Auswahl und Laufbahn der Richter zuständige Behörde sollte von der Exekutive unabhängig sein. Es geht um eine eigene Behörde der Judikative, um die Stärkung der Judikative. In diese Richtung müsste man denken, so wie es in anderen Ländern der Fall ist. Richterwahlausschüsse sind aber sicherlich nicht der richtige Weg, um die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken. Sie sind eher ein Beitrag zu mehr Parteipolitik als zu weniger. Das will die FDP-Fraktion nicht. Deswegen werden wir beide Anträge ablehnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Schindler und Herr Streibl, in Ihren Vorträgen haben Sie sich sehr grundsätzlich mit der bayerischen Justiz auseinandergesetzt. Ihre Ausführungen von Augustinus über Richterwahlausschuss bis hin zur Forderung nach Selbstverwaltung der Justiz brachten Gesichtspunkte, die mit den Gesetzesanträgen, die heute zur Diskussion stehen, überhaupt nichts zu tun haben. Sie sind nur ein Vorwand, um Ihre politische Meinung als Opposition darstellen zu können.
Die Antragsteller wollen, dass alle richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Beförderungsämter ausgeschrieben werden müssen, dass also die Stellen der Präsidenten der Landesobergerichte und der Generalstaatsanwälte davon betroffen sind. Das ist ein Thema, das uns nicht neu ist. Wir haben es 1973 im Landtag schon einmal behandelt. Damals gab es eine Mehrheit, die keinen Grund für eine solche Ausschreibungspflicht gesehen hat, und zwar genau deshalb, weil bereits damals klar war, dass eine Ausschreibungspflicht - Herr Fischer, Sie haben es gerade gesagt - für alle richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Beförderungsstellen keine weitere Transparenz mit sich bringen würde.
Jetzt fügt die SPD-Fraktion sogar noch an, dass sie die Kandidaten für Beförderungsämter langfristig über einen Richterwahlausschuss wählen lassen möchte. Ist denn die Sachlage heute nach 36 Jahren eine andere, als sie es 1973 war? Falls ja, könnten wir darüber sprechen.
Das ist aber nicht der Fall. Ich sehe auch keinen Grund, den Gesetzesanträgen zu folgen. Ich muss eines sagen: Hier von einem Kuhhandel zu sprechen, lieber Herr Schindler, erscheint mir schon sehr töricht. Die Diskussion um zwei qualifizierte Juristen hat mit so etwas überhaupt nichts zu tun, sondern zeugt vielmehr davon, dass wir in unseren Reihen herausragende und befähigte Persönlichkeiten haben. Der Versuch, über diesen Vorgang Häme auszugießen, ist destruktiv und auch nicht zielführend.
Zum Thema Transparenz ist heute viel gesagt worden. Liebe Kollegin Guttenberger, auch Sie haben sehr deutlich gemacht, dass wir bereits heute eine gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Personalvertretungsgremien der Richter und der Staatsanwälte haben - das sind der Präsidialrat und der Hauptstaatsanwaltsrat. Das sind Gremien, die direkt von den Richtern bzw. von den Staatsanwälten gewählt werden. Was würde also von mehr Transparenz zeugen als deren Beteiligung?
Man könnte fragen: Gibt es einen anderen Grund? Gibt es zum Beispiel in der Zusammenarbeit des Justizministeriums mit diesen Gremien vielleicht Friktionen, die der Öffentlichkeit nicht bekannt sind? - Ich kann Ihnen versichern: Die Zusammenarbeit mit Präsidialrat und Hauptstaatsanwaltsrat ist sachorientiert und vertrauensvoll. Die Beförderungsentscheidungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit erfolgen bis heute fast ausnahmslos einhellig. Gibt es doch einmal Meinungsverschiedenheiten - was selten geschieht -, wird konstruktiv nach einer gemeinsamen Lösung gesucht. Das heißt, dass sich unter Umständen genauso das Votum
Die Besetzung von Spitzenstellen in der bayerischen Justiz durch einen Richterwahlausschuss, wie die SPD in ihrer Begründung des Gesetzentwurfs dies vorschlägt, lehne ich strikt ab. Sie verfolgen - davon gehe ich aus - mit dem Antrag das Ziel, die für das Amt am besten geeignete Persönlichkeit zu finden. Sie wollen verhindern, dass parteipolitische Erwägungen zum Kriterium erhoben werden. Ich kann Ihnen sagen, dass sich das Auswahlsystem, mit dem wir unser Personal rekrutieren, ganz streng an den verfassungs- und beamtenrechtlichen Vorgaben der Leistung und der Befähigung orientiert. Es geht um die Eignung und um nichts anderes.
Unser Personalauswahlsystem wird von den jeweiligen Personalvertretungen, die originär gewählt werden, kontrolliert. Wenn im Entwurf der SPD ein Zerrbild einer der Qualifikation abträglichen Politisierung der Personalentscheidung bei uns in der Justiz dargestellt wird, ist das für mich völlig fremd. Auf unsere Personalentscheidungen jedenfalls trifft das nicht zu. Dabei bleibt es auch. Das sehen im Übrigen auch der Präsidialrat und der Hauptstaatsanwaltsrat so. Das sind diejenigen, die die Information haben und die direkt betroffen sind.
Lassen Sie mich auch anmerken, dass Kolleginnen und Kollegen aus Ländern, in denen das von Ihnen angestrebte Verfahren praktiziert wird, solche Befürchtungen gerade bei Beteiligungen von Richterwahlausschüssen für gerechtfertigt halten; denn nach deren Erfahrung bewirkt ein derartiges Gremium einen erheblichen Mehraufwand, und es kommt bei Stellenbesetzungen oftmals noch zu Verzögerungen, was eine kontinuierliche, eine leistungsorientierte Personalentwicklung erheblich erschwert.
Noch etwas anderes: Wenn ich an die Berichterstattung über Richterwahlen in den Medien denke, halte ich die Behauptung, durch einen Richterwahlausschuss gäbe es die größere Transparenz für die Öffentlichkeit, für kühn, um nicht zu sagen, für abwegig. Nicht nur nach meiner Einschätzung können der Richterwahlausschuss und seine Entscheidungen viel eher als das in Bayern bestehende System den Anschein einer Politisierung der Rechtspflege hervorrufen. Denken Sie nur an die Fälle, in denen der zuständige Präsidialrat des Bundesgerichtshofs - das Fachgremium - Kandidaten für die Bundesrichterwahl als nicht geeignet bewertet hat und sie dennoch vom Richterwahlausschuss gewählt wurden. Derartige Diskrepanzen - Sie wissen,
die in der Öffentlichkeit zu Unverständnis führen und gerade nicht das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Sachbezogenheit von Personalentscheidungen und in die Unabhängigkeit der Justiz stärken.
In Deutschland und weit darüber hinaus hat die bayerische Justiz einen herausragenden Ruf auch und gerade, was das Personalentwicklungssystem und die daraus resultierende Qualität der Richter und Staatsanwälte in Bayern angeht. Diesen Ruf, meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen, werden wir nicht aufs Spiel setzen.
Zum Vorschlag der Freien Wähler, bei der Besetzung von Spitzenstellen, die der Entscheidung der Staatsregierung obliegt, für Personalvertretungen der Richter und Staatsanwälte ein Ausspracherecht mit dem Ministerpräsidenten einzuräumen, kann ich Ihnen auch nur ein ganz klares Nein entgegenrufen. Präsidialrat und Hauptstaatsanwaltsrat sind heute bereits bei jeder Übertragung eines Beförderungsamtes im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Bereich durch den zuständigen Fachminister zwingend zu beteiligen. Das finde ich gut so. Bei der Besetzung der im Raum stehenden Spitzenstellen können die Personalvertretungen der Richter und Staatsanwälte selbstverständlich einen Gegenvorschlag bringen oder eine Aussprache verlangen.
Ich möchte aber ganz klar feststellen, dass es dem Ressortprinzip entspricht, dass Ansprechpartner für die Personalvertretungen der zuständige Fachminister ist. Dieser ist Mitglied der Staatsregierung und hat den Besetzungsvorschlag unterbreitet. Er ist auch derjenige, der sich im Personaltableau der Justiz auskennt. Ich gehe davon aus, dass Sie der amtierenden Justizministerin nicht vorwerfen, selbstbewusst und überzeugt ihre Personalvorschläge zu vertreten, an ihnen festzuhalten und sie zu untermauern.
Die Koalitionsfraktionen sind sich einig, dass andere als fachspezifische Erwägungen bei Besetzungsentscheidungen in der Justiz und in der öffentlichen Verwaltung nichts verloren haben. Nach all dem, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehe ich in Übereinstimmung mit meiner Kollegin und den Kollegen aus anderen Gerichtsressorts, Staatsministerin Haderthauer, Staatsminister Fahrenschon und Staatsminister Herrmann, für die beantragten Änderungen des Bayerischen Richtergesetzes keinerlei Notwendigkeit.
Ich stelle fest, dass Frau Staatsministerin Dr. Merk die Redezeit um 3 Minuten 39 Sekunden überzogen hat. Die Fraktionen haben das Recht, entsprechend aufzustocken. Mir liegt aber keine weitere Wortmeldung vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, beide Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes als dem federführenden Ausschuss zuzuweisen. Besteht damit Einverständnis? - Ich sehe keinen Widerspruch. So beschlossen.
Antrag der Staatsregierung Entlastung der Staatsregierung aufgrund der Haushaltsrechnung des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2006 (Drs. 15/9044)
Antrag des Bayerischen Obersten Rechnungshofes auf Entlastung aufgrund des Beitrags zur Haushaltsrechnung 2006 für den Einzelplan 11 (Drs. 15/9618)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierfür eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Herr Kollege Radwan hat als erster Redner das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident Dr. Fischer-Heidlberger, ich freue mich, dass Sie heute anwesend sind und möchte mich bei Ihnen im Namen des gesamten Ausschusses herzlich für Ihre Arbeit im Bayerischen Obersten Rechnungshof bedanken. Der Bericht ist uns eine wertvolle Lektüre und ein wertvolles Hilfsmittel für die Arbeit, aus dem man im Nachhinein ersehen kann, wo wir die Arbeit in der Finanzverwaltung optimieren und verbessern können. Dafür ein herzlicher Dank von dieser Seite für diese Arbeit.