Protocol of the Session on June 18, 2009

(Harald Güller (SPD): Kabarettreif!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Aufmerksamkeit für die Wortmeldung des Staatsministers Helmut Brunner.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon erstaunlich, welche Emotionen ein solcher Dringlichkeitsantrag auslösen kann.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Nicht nur der!)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und GRÜNEN, ich möchte gleich zu Beginn feststellen: Es geht mir mit Sicherheit nicht um irgendwelche Geheimniskrämerei oder darum, irgendwelche Zahlungen zu verschleiern. Im Gegenteil.

(Zuruf von den GRÜNEN: Aha!)

Wer mich kennt, weiß, dass ich immer für Klarheit und Wahrhaftigkeit bin. Aber ich begründe jetzt auch gleich, warum ich dieses Vorgehen, so wie wir es beschlossen haben, weiterhin für richtig halte.

Ich habe übrigens in diesem Hohen Hause bei den verschiedensten Reden immer zum Ausdruck gebracht, dass wir in Zukunft - wir haben diese Möglichkeit nach dem Jahre 2013 -, wenn die neuen Förderrichtlinien feststehen, durchaus aufgeschlossen sind, wenn es um Förderobergrenzen oder eine degressive Förderung geht. Denn ein solches Förderinstrumentarium kommt auch den bäuerlichen Strukturen in Bayern zugute.

Außerdem, Herr Sprinkart, stelle ich Folgendes fest. Wir haben deswegen die Zahlen in der zweiten Säule von 2007 veröffentlicht, weil das Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden erst am 27.02. dieses Jahres ergangen ist. Also konnten wir erst nach diesem Gerichtsurteil entsprechend reagieren.

Im Übrigen haben Sie, Herr Dr. Förster, recht, wenn Sie feststellen, dass einige wenige sehr viel bekommen. Aber Fakt ist auch, dass zum Beispiel von diesen 5,31 Milliarden Euro im Internet eben 4,3 Milliarden in Form von Direktzahlungen gegeben werden. Es fließen unter anderem auch an die Stadt München 543.000 Euro.

Weitere 810 Millionen Euro gibt es zur Förderung des ländlichen Raumes. Davon profitieren zum Beispiel die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete sowie Einzelmaßnahmen bei der Dorferneuerung, die auch EUfinanziert werden können. Die von Ihnen angesprochenen Marktmaßnahmen, die von "Südzucker" und der "Lufthansa" beansprucht werden, machen insgesamt 200 Millionen Euro aus. Das sind 3,77 % aller Direktzahlungen und Ausgleichszahlungen, die Sie vorhin gegeißelt haben. In Bayern ist der Prozentsatz sogar noch niedriger. Er liegt bei 3,07 %. Ich verteidige das nicht. Diese Fakten sollten Sie jedoch zur Kenntnis nehmen, bevor Sie vollmundig Populismus schüren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, ich bin schon erstaunt darüber, wie Sie jetzt reagieren. Sie wollen mich kritisieren, weil ich unmittelbar nach den Wahlen dasselbe sage wie vor den

Wahlen? Ich denke, dass mein politischer Stil nachvollzogen werden kann und Glaubwürdigkeit vermittelt. Dieser Stil stellt letztlich unter Beweis, dass unsere Politik verlässlich ist.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Das Problem liegt in Berlin und in Brüssel!)

Ich möchte mir Ihre Reaktion in diesem Hause nicht vorstellen, wenn ich anders herum entschieden hätte. Dann hätten Sie erklärt, dies sei Wählertäuschung und auf die CSU sei kein Verlass. Sie hätten gesagt, die CSU sei nicht mehr glaubwürdig. Frau Kollegin Noichl hat diese Behauptungen bereits in einer voreilig herausgegebenen Presseerklärung aufgestellt. Sie hat am Montag versucht, uns zu kritisieren, weil wir inzwischen eine andere Meinung als vor der Europawahl hätten. Dies war jedoch nicht zutreffend. Frau Kollegin Noichl, künftig müssen Sie wieder etwas vorsichtiger sein.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, warum habe ich nach wie vor große Bedenken, die Zahlen jetzt zu veröffentlichen? Momentan liegen das von mir angesprochene Urteil aus Wiesbaden und mehrere Verwaltungsgerichtsurteile vor. Die Aussagen der deutschen Gerichte sind unterschiedlich. Das sollten wir zur Kenntnis nehmen. Gerade im Urteil aus Wiesbaden kommt deutlich zum Ausdruck, dass die zugrunde liegenden Rechtsvorschriften erst vom Europäischen Gerichtshof überprüft werden sollten. In dem Urteil ist ausgeführt, dass hier ein Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz vorliege, der nicht gerechtfertigt sei. Deshalb stellt das Gericht in Wiesbaden die Veröffentlichungspflicht in Frage. Es beruft sich dabei auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Meine Damen und Herren, deswegen habe ich weiterhin Bedenken und Vorbehalte gegen eine voreilige Veröffentlichung. Das Gericht führt weiter aus, dass die Veröffentlichung jedenfalls nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten Zweck stünde. Das ist keine Verbandsaussage und keine Politikermeinung. Dies ist die Meinung und ein Urteil eines deutschen Gerichts. Ich bitte Sie, dies zur Kenntnis zu nehmen. Ich spiele deshalb den Ball pflichtgemäß wieder nach Brüssel zurück. Der Europäische Gerichtshof hat jetzt die Verantwortung. Er muss für Rechtsklarheit sorgen. Ich habe nie gesagt, dass ich mich gegen ein Urteil des obersten europäischen Gerichts stellen werde. Als bayerischer Landwirtschaftsminister sehe ich es jedoch als meine Verantwortung an, Daten zu schützen, die der Europäische Gerichtshof im Nachhinein möglicherweise für schützenswert hält.

(Beifall bei der CSU)

Sie würden mir vermutlich einen Strick daraus drehen, wenn ich diese Daten trotz dieser gerichtlichen Bedenken veröffentlichen würde. Ich warte getrost ab, wie der Europäische Gerichtshof entscheiden wird. Ich habe immer klargestellt, dass ich niemals leichtfertig oder fahrlässig europäische Agrargelder, die für deutsche oder bayerische Bauern gedacht sind, riskieren oder gar infrage stellen will. Ganz im Gegenteil: Dieses Anlastungsverfahren oder Vorverfahren, das in Brüssel eingeleitet wurde, wird die Bundesregierung vermutlich an uns weiterleiten. Wir werden dazu eine entsprechende Stellungnahme abgeben. Dann wird die Europäische Union unsere Stellungnahme bewerten. Danach wird sich Brüssel entscheiden, ob ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wird.

In der Zwischenzeit kann es sein, dass der Europäische Gerichtshof getagt und für Rechtsklarheit gesorgt hat. Dann hat sich das Thema erledigt. Wenn nicht, werden wir immer noch ausreichend Zeit und Gelegenheit haben, die neue Situation zu bewerten. Sie können sicher sein, dass ich als bayerischer Landwirtschaftsminister keinen einzigen Euro, der für unsere Bäuerinnen und Bauern zur Verfügung gestellt werden soll, riskieren möchte. Ihre Sorge, dass wir bayerische Gelder veruntreuen würden, ist daher überhaupt nicht angebracht. Meine Damen und Herren, die von Ihnen vorgebrachten Bedenken sind nicht stichhaltig.

Ich möchte auf einen weiteren Punkt hinweisen. Gestern hat Frau Bundesministerin Aigner angekündigt, in Brüssel die Einführung einer Bagatellgrenze prüfen zu lassen. Angenommen, es würde eine Bagatellgrenze von 10.000 Euro eingeführt, würde das bedeuten, dass die Förderung für zwei Drittel aller Betriebe in Bayern nicht mehr veröffentlicht werden müsste. Bei einer Bagatellgrenze von 5.000 Euro müsste sie immerhin für ein Drittel der bayerischen Betriebe nicht mehr veröffentlicht werden. Was würden Sie diesen Bäuerinnen und Bauern sagen, wenn wir jetzt vorschnell veröffentlichen würden und Brüssel hinterher eine Bagatellgrenze beschlösse?

Meine Damen und Herren, deswegen sind wir zur Vorsicht und zur Zurückhaltung aufgerufen. Abschließend möchte ich - an die SPD gerichtet - mein Unverständnis über Ihre Presseerklärung zum Ausdruck bringen. Frau Kollegin Müller hat vorhin in anerkennenswerter Offenheit die Zahlungen an ihren Betrieb dargestellt. Ich brauche meine Zahlen nicht mehr zu nennen, weil dies die SPD in ihrer Presseerklärung punktgenau getan hat. Meine Damen und Herren, ich empfinde es als unterste Schublade, wenn auf diese Art Stimmung gemacht wird. Das ist niveaulos und erbärmlich.

(Beifall bei der CSU und der FDP - Alexander König (CSU): Jawohl! Schämen sollten Sie sich!)

Ich kann es Ihnen ganz offen sagen: Ich habe 19 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche. Ich habe meinen Hof aus anderen Gründen nicht verpachtet. Ich weiß aber, würde ich verpachten, wäre der wirtschaftliche Erfolg größer. Ich bewirtschafte meinen Betrieb äußerst naturnah, extensiv und ökologisch, ohne die Einbindung von Düngemitteln oder flächendeckendem Pflanzenschutz. Die GRÜNEN müssten mich dafür eigentlich auszeichnen.

(Beifall bei der CSU, der FDP und den GRÜNEN)

Ich betreibe eine reine Grünland- und Weidewirtschaft unter Einsatz von Fremdarbeitern. Ich zahle in der Tat mehr drauf als ich bekomme. Ich tue das, um meine Bodenständigkeit, meine Nähe zur Landwirtschaft und meine Glaubwürdigkeit gegenüber meinen Bauern aufrechtzuerhalten. Ich will mein Eigentum selbst pflegen und meinen Kindern ein Vorbild sein. Deshalb empfinde ich den Stil der SPD als armselig und erbärmlich. Das lässt auf den inneren Zustand Ihrer Partei schließen. Wenn Sie so weitermachen, vergrämen Sie nicht nur die letzten Bauern, die Sie vielleicht noch gewählt haben, sondern Sie befinden sich auch im Galopp auf dem Weg zu einer Splitterpartei.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Herr Minister, ich erteile jetzt zu einer Zwischenbemerkung Herrn Kollegen Sprinkart das Wort.

Herr Staatsminister, Sie haben gesehen, wie Ihre letzten Worte gewirkt haben. Meine Kollegin hat Ihnen bereits eine kleine Spende gemacht, wenn es Ihnen auf Ihrem Betrieb so elend geht. Diese Übertreibung hätte es jetzt wiederum nicht gebraucht. Abgesehen davon kann ich Ihnen sagen: Wenn Sie Miese machen, zahlt der Steuerzahler davon 40 %. Das müssen Sie fairerweise zugeben. Das geht von unserer Steuerschuld weg. Das ist aber ein anderes Thema. Mir ist neu, dass sich die Staatsregierung an Gerichtsurteilen orientiert, die in anderen Bundesländern gefällt werden. Ich kann mich an eine Reihe von Fällen erinnern, wo es Sie einen feuchten Staub interessiert hat, was andere machen. Das war das Erste.

Das Zweite: Sie sagten, Sie hätten die Mittel aus der zweiten Säule veröffentlicht, weil das Urteil erst danach kam. Hätten Sie die Veröffentlichung am 28. Februar zurückgezogen, hätten die allerwenigsten Menschen gemerkt, dass das überhaupt veröffentlicht worden ist. Sie haben das bis heute nicht gemacht. Datenschutz gilt für alle - für die erste Säule ebenso wie für die zweite. Das muss man eindeutig feststellen.

Sie machen nichts anderes, als sich über die Bundestagswahl hinwegretten zu wollen.

Da wir uns hier der Selbstkasteiung und Selbstanprangerung hingeben, kann ich meine Zahlen auch gerne nennen. Aus der zweiten Säule erhalte ich 5.180 Euro inklusive der Weideprämie, die ich hoffe, noch zu bekommen. Aus der ersten Säule bekomme ich 6.927,50 Euro.

Herr Staatsminister, uns verbindet einiges. So wie ich für das Modell der Umsetzung der Agrarreform gestimmt habe, gehöre ich zu den Verlierern, und so wie Sie damals im Landtag abgestimmt haben, würden auch Sie zu den Verlierern gehören. Wir haben also beide gegen unser eigenes betriebliches Interesse gestimmt. Sie bekommen eine Grünlandprämie. Hätten Sie sich mit Ihrem Betriebsmodell durchgesetzt, würden Sie als Aufzuchtbetrieb keine Grünlandprämie erhalten. Jetzt bekommen Sie irgendwann 340 Euro. Ich habe als Mutterkuhhalter mal 500 Euro bekommen und bekomme irgendwann 340 Euro.

Herr Kollege Sprinkart! Sehen Sie, so uneigennützig handle ich. Mir geht es nicht um das persönliche, sondern um das Allgemeininteresse. Nun bitte ich die Kolleginnen und Kollegen, die persönlichen Leistungen von Brüssel nicht mehr zu benennen. Ich bekomme schon Minderwertigkeitskomplexe, weil die anderen alle mehr bekommen. Aber Spaß beiseite.

Herr Kollege Sprinkart, es ist egal, ob das Geld aus der ersten oder der zweiten Säule kommt. Wenn veröffentlicht wird, gibt es keinen Grund, die eine Säule zu veröffentlichen und die andere nicht. Aber ist es denn so schwer zu begreifen, dass wir Rechtsklarheit haben wollen? Für uns ist Datenschutz ein hohes Gut. Da nicht nur das VG Wiesbaden, sondern auch das OLG Greifswald Bedenken geäußert hat, ist es naheliegend, dass der Europäische Gerichtshof Rechtsklarheit herbeiführen muss.

Die Unterstellung, wir zielten auf die Bundestagswahl ab, weise ich zurück, weil es unglaubwürdig ist, wenn Sie einerseits behaupten, die Bauern wollten die Veröffentlichung, nicht jedoch die großen bäuerlichen Betriebe und die Konzerne, und Sie andererseits das Argument bringen, wir würden die Bauern schützen wollen.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Linus Förster (SPD))

Das geht nicht zusammen. Sie müssen sich entscheiden, was Sie meinen. Das respektieren die Bauern.

Ich habe 4.100 Zuschriften von Bauern bekommen, die mich aufgefordert haben, ihre persönlichen Daten nicht zu veröffentlichen, bevor Brüssel nicht Rechtsklarheit hergestellt hat, weil es in der Tat in der Öffentlichkeit Ärger gegeben hat; denn der Verbraucher als Laie kann

nicht nachvollziehen, wofür und weshalb die Gelder gezahlt werden. Dass die Kulturlandschaft gepflegt wird, dass hohe Standards beim Tierschutz, Pflanzenschutz und Umweltschutz gewährleistet werden und es teilweise ein Ausgleich für die mutmaßlich abgesenkte Preispolitik der Europäischen Union ist, wissen unsere Verbraucher nicht. Ich habe mir in Gasthäusern Plakate zeigen lassen, auf denen die einzelnen Betriebe mit den Zahlen benannt waren und man damit Stimmung gemacht hat. Es ging nicht um die Höhe, ob jemand 2.000, 10.000 oder 20.000 Euro bekommen hat, sondern dass die Menschen nicht einordnen konnten, wofür die Leistungen gezahlt werden. Dass der Landwirt Gegenleistungen erbringt, ist aus den konkreten personenbezogenen Veröffentlichungen nicht zu ersehen gewesen.

Herr Minister, eine weitere Zwischenbemerkung der Kollegin Noichl. Bitte.

Herr Minister, Sie haben mich zweimal angesprochen; deshalb muss ich etwas sagen. Es ehrt mich zwar, dass ich als Neuling von Ihnen erkannt werde.

Ich finde es aber äußerst scheinheilig, was Sie machen. Sie sagen immer wieder, Rechtsgrundlage und Rechtsklarheit seien für Sie ein wichtiger Akt des Handelns. Sie messen allerdings mit zweierlei Maß. Zur gleichen Zeit, zu der Sie hier erklären, das Recht stehe an oberster Stelle, geht anderswo ein Bauer in Haft, weil er sich gegen die Blauzungenimpfung gewandt hat. Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, dass Sie aus Recht zweierlei Paar Stiefeln machen. Das ist eine scheinheilige Art und Weise und nur Symbolik. In Wirklichkeit lassen Sie die Bauern im Regen stehen, sonst würde es den Bauern nach 50 Jahren CSU-Regierung nicht so schlecht gehen wie jetzt.

(Anhaltender Beifall bei der SPD - Zuruf des Ab- geordneten Alexander König (CSU))

Ihr Populismus zieht offensichtlich nicht bei der bäuerlichen Bevölkerung, Frau Noichl. Sie haben das zur Kenntnis nehmen müssen. Dennoch will ich Ihnen antworten, da Sie nicht begreifen wollen, dass Blauzungenimpfung und Transparenzrichtlinie in der Tat so unterschiedlich sind wie ein Paar Filzschuhe und ein Paar Gummistiefel. Sie aber werfen alles in einen Topf.

(Zurufe der Abgeordneten Maria Noichl (SPD))

Wir haben auf der einen Seite die lange diskutierte Transparenzrichtlinie und auf der anderen Seite eine eindeutige Rechtslage in Deutschland, die von den Bauern herbeigerufen und gewollt wurde. Die Politiker

wurden beschimpft und kritisiert, weil das entsprechende Impfmaterial nicht rechtzeitig und nicht ausreichend zur Verfügung stand und in einzelnen Bundesländern die Gefahr gedroht hat, dass die flächendeckende Seuche große wirtschaftliche Schäden hervorrufen wird. Deswegen sind wir von den Bauern aufgefordert worden, verantwortungsvoll, vorbeugend und heilend diese Impfung durchzuführen. Sie können das nicht mit irgendwelchen Rechtszuständen und Rechtseinschätzungen in einen Korb werfen.

(Zurufe der Abgeordneten Maria Noichl (SPD))