Eine zweite Frage: Warum ist die Staatsregierung nicht bereit, auf Modelle wie in Österreich oder der Schweiz zu setzen? In Oberösterreich ist dies eine Staatsaufgabe. Dieses Land hat sich entschlossen, einen flächendeckenden Ausbau mit DSL oder Breitband zu erreichen. Dabei erfolgte eine Aufteilung der Infrastruktur in das Netz und in das Rückgrat, den Backbone. Die Ausschreibung erfolgte offen. Diesem Land war es wichtig, die Infrastruktur auszubauen und Breitband zu bekommen.
Die Schweiz ist hinsichtlich der Infrastruktur sicher schlechter aufgestellt als Bayern. Das dortige Parlament hat sich jedoch interfraktionell bereit erklärt, den Bürgern 768 Kilobit pro Sekunde zuzusichern. Dies wurde zur Staatsaufgabe erklärt. Meine Frage: Warum sind wir in Bayern dazu nicht in der Lage?
Herr Kollege Glauber, zu Ihrer ersten Frage: Diese Frage berührt den Staatsaufbau, unser Umgehen miteinander und die europarechtlichen Gegebenheiten. Ich glaube nicht, dass es im Einklang mit dem EU-Recht wäre, wenn der Staat anstelle der Gemeinden irgendwelche Gesamtverhandlungen führen würde. Schließlich liegt jeder Fall anders. In einer Gemeinde herrschen bestimmte Gegebenheiten, deshalb passt für diese Gemeinde eine bestimmte Lösung besser als eine andere. Um die Verwendung der Fördermittel zu rechtfertigen, muss in jedem konkreten Fall ein Markterkundungsverfahren stattfinden. Wir können keine pauschale Lösung für das ganze Land einführen. Verschiedene Gemeinden sind mit dem jetzigen Zustand zufrieden und wollen überhaupt kein Verfahren einleiten.
Deshalb glaube ich, dass wir eine gute Lösung gefunden haben. Wir haben die Verantwortung - wie es das Verhältnis zwischen Staat und Gemeinden gebietet dezentralisiert. Sobald jedoch der erste Schritt getan ist und sich die Gemeinde mit den Breitbandpaten auf den Weg gemacht und Anträge gestellt hat, bietet der Staat
über die Regierungen und mit geballter Kraft seine Beratung an. Wir haben uns das Modell in Oberösterreich angesehen. Ich glaube nicht, dass dieses Modell weiterführt als das, was wir tun.
Ich habe den Vergleich zwischen Bayern und den anderen Bundesländern dargestellt. Unser Programm ist das bei Weitem innovativste. Ich gebe Ihnen recht: Wir dürfen jetzt nicht die Erwartung wecken, dass es mal irgendwas Besseres gäbe und wir noch einmal ein bisschen warten sollten. Wir müssen vielmehr sagen: Wir haben jetzt das Optimale erreicht und wollen das gemeinsam umsetzen.
Zu Ihrer zweiten Frage bezüglich der Staatsaufgabe: Ich denke, wir sind bereits ein ganzes Stück weiter gekommen. Früher bestand nämlich die Auffassung, dass dieses Thema überhaupt keine Aufgabe des Staates sei. Wir sind einen guten Mittelweg gegangen. Die Verantwortung dafür, bestimmte Dinge anzustoßen, bleibt auf der kommunalen Ebene. Der Staat nimmt seine Aufgabe jedoch entschlossen wahr, indem er Fördergelder zur Verfügung stellt. Marktwirtschaftlich gesehen liegt hier nämlich ein Marktversagen vor. Der Staat hilft mit diesen Fördergeldern dem Markt auf die Sprünge. Außerdem stellt der Staat seine Beratung zum Ausbau der Infrastruktur zur Verfügung.
Im Gegensatz zu anderen Politikern auf der Bundesebene stehe ich nicht an, die Schweiz in vieler Hinsicht als vorbildliches Land zu bezeichnen. Ich glaube aber, dass wir uns mit unserem Programm auf dem richtigen Weg befinden.
Jetzt habe ich noch eine Wortmeldung. Für Herrn Kollegen Hanisch stehen noch 30 Sekunden zur Verfügung.
Herr Minister, wir haben die Notwendigkeit von DSL klar erkannt. Wir hatten früher in Deutschland ein Telefonnetz des Staates zum gleichen Preis und zu den gleichen Konditionen. Bei DSL befinden wir uns noch im Hintertreffen. Der Bund hat Versprechungen abgegeben, bis wann welche Leistungen vorhanden sein sollen. Das ist nicht zu schaffen. Deshalb bitte ich Sie um eine klare Aussage: Bis wann will Bayern welchen Status erreichen?
Ein weiterer Punkt zu diesem Thema: Bei DSL haben wir die Situation, dass die Kommunen relativ allein gelassen werden. Die Telekom gibt für viele Kommunen keine Angebote mehr ab.
Herr Kollege Hanisch, unser Programm unterscheidet sich von dem der Bundesregierung dadurch, dass das Programm der Bundesregierung nicht hinterlegt ist. Selbstverständlich kann man wohlfeil irgendwelche Ankündigungen machen. Wenn diese Ankündigungen jedoch nicht finanziell hinterlegt sind, nützen sie keinem etwas. Mit unserem Programm, das konkret hinterlegt ist, wollen wir im Markt und in der Technologie das Optimale erreichen. Unsere Ziele liegen in vielen Fällen erheblich unter den angekündigten 50 Megabit. Diese Geschwindigkeit ist aber in vielen Fällen auch überhaupt nicht notwendig. Anhand der Funklösungen habe ich aufgezeigt, dass in vielen topografisch nicht ganz einfachen ländlichen Regionen auch für die Gewerbeund Mischgebiete hervorragende Übertragungsgeschwindigkeiten erreicht werden konnten.
Ich sage noch einmal: Wir wollen mit den Initiativen sehr deutlich machen, dass wir niemanden alleine lassen. Wir wollen anschieben. Jetzt sind aber die Kommunen am Ball, dieses Thema anzunehmen und sich gemeinsam mit uns auf diesen Weg zu begeben.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, Herr Minister Zeil! "Die Zeiten ändern sich" bzw. "Verkehrte Welt", unter diese Überschriften könnte man die in Bayern geführte Debatte zum Breitband packen - Sie haben das anklingen lassen. Es ist noch nicht lange her, dass hier an dieser Stelle CSU und Staatsregierung bestritten haben, dass es sich bei der Förderung von Breitband überhaupt um eine öffentliche Aufgabe handle. Partiell wurde der Bedarf sogar grundsätzlich bestritten, und die Zulässigkeit der Förderung wurde zu einem Zeitpunkt infrage gestellt, zu dem sich Rheinland-Pfalz und das schon genannte Oberösterreich in Brüssel ihre Programme längst haben notifizieren lassen.
Inzwischen hat die CSU das Thema als Agitations- und Kampffeld gegen Wirtschaftsminister Zeil gefunden. Ich zitiere Erwin Huber aus der "Süddeutschen Zeitung" vom 28. März 2009. Er sagte, Zeils Förderpläne seien absolut unzureichend. Der frühere Kollege Herbert Mirbeth spricht in der "Staatszeitung" vom "digitalen Darwinismus". Dann wurde die Position schnell gedreht. Es wurde ein Förderprogramm mit 38 Millionen Euro dotiert. Wir wissen aber alle, dass der Investitionsbedarf alleine in Bayern bei einigen Milliarden Euro liegt. Sie,
Herr Minister, haben bereits anklingen lassen, dass Sie gewillt sind, die Beträge aufzustocken, wenn Bedarf ist.
Ich habe drei konkrete Fragen: Wir haben viel über die Thematik "Telekom, Bundesnetzagentur, Entscheidung zu den Nutzungsentgelten für Drittnutzer" diskutiert. Sie wurden vom Bayerischen Gemeindetag aufgefordert, im Beirat der Netzagentur diese aufzufordern, die nach Ansicht des Gemeindetags falsche Entscheidung hinsichtlich der Entgelte zu revidieren. Wie haben Sie sich verhalten? Was haben Sie dem Gemeindetag geantwortet?
Meine zweite Frage bezieht sich auf die von Ihnen hochgehaltene Technikneutralität. Mit "hochgehalten" meine ich, dass die Frage eher rhetorischer Natur ist. Teilen Sie unsere Auffassung, dass Funk bei entsprechend hohen Anforderungen an die Datenrate, die Übertragungsqualität und die Kosten im Betrieb sehr, sehr schnell passen muss? Bei diesen drei Punkten ist Funk tatsächlich wesentlich schlechter als leitungsgebundene Lösungen. Die von Ihnen genannten 28 Megabit sind nur in sehr kleinen Zeitschlitzen möglich und messbar.
Meine dritte Frage bezieht sich auf die Begrifflichkeiten. Sie haben viel über die Grundversorgung und über schnelle Internetverbindungen geredet. Die 50 Megabit pro Sekunde, die Frau Merkel in ihrem Podcast angekündigt hat, wurden auch genannt. Diese wiederholt sie aber seit längerer Zeit nicht mehr. In Ihrer Koalitionsvereinbarung heißt es: "Wir wollen die schnelle Internetverbindung in unversorgten Gebieten innerhalb der nächsten drei Jahre sicherstellen." Die Koalitionsvereinbarung stammt vom Oktober 2008. Herr Minister, was heißt für Sie "schnelle Internetverbindung"? Was heißt das im Upstream und im Downstream? Wollen Sie tatsächlich behaupten, ein Megabit in der Sekunde im Empfang sei eine schnelle Internetverbindung?
Zunächst zur Bundesnetzagentur, Herr Kollege. Ich darf Ihre Frage zum Anlass nehmen, noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Aufgaben des Beirats in § 120 des Telekommunikationsgesetzes klar geregelt sind. Der Beirat hat bei der Frequenzpolitik und bei allgemeinen Regulierungszielen ein Mitspracherecht. Die Entgeltentscheidungen werden nach § 132 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes von einer Beschlusskammer der Bundesnetzagentur in einem justizähnlichen Verfahren getroffen. Die Verfahrensweise in öffentlicher mündlicher Verhandlung unter weitgehenden Beteiligungs- und Anhörungsrechten der betroffenen Unternehmen soll sicherstellen, dass eine neutrale
Regulierungsentscheidung getroffen wird. Dem Beirat kommt im Rahmen des Verfahrens kein förmliches Beteiligungsrecht zu. Selbst wenn er also wollte, dürfte der Beirat keinen Einfluss auf die Entscheidung über die Festsetzung der besagten Entgelte nehmen. Dies war meine Auskunft an die beschwerdeführenden Verbände.
Sie haben noch einmal auf die Schwächen von Funklösungen abgehoben. Das ist unstreitig. Ich habe Beispiele, und ich habe mit den Bürgermeistern, denen ich die Förderbescheide gegeben habe, über die Themen gesprochen. Es gibt angesichts der zunehmenden Leistungsfähigkeit von Funklösungen eine Reihe von Gemeinden, die ihren Bedarf durchaus erfreulicherweise mit weit über einem Megabit pro Sekunde liegenden Geschwindigkeiten lösen können. Das führt mich zur dritten Frage.
Wir haben mit der Bundesregierung als Mindest- und Grundversorgung ein Megabit pro Sekunde festgelegt. Es geht um die bedarfsgerechte, auf die jeweilige Region oder Gemeinde angepasste festgelegte schnelle Verbindung. Deswegen ist es angesichts der wirklich hoch innovativen schnellen technologischen Entwicklung völlig falsch, sich auf irgendwelche Mindestzahlen festzulegen, weil sie morgen schon überholt sein können. Wir haben ein Modell, das wirklich allen Gesichtspunkten gerecht wird.
Sie waren so freundlich, noch ein paar allgemeine Fragen zu stellen. Im Verhältnis zu dem, was früher vertreten worden ist, kann ich sagen: Es ist ein Zeichen, dass es zu guten Fortschritten kommt, wenn sich die Staatsregierung in ihrer Zusammensetzung so erfreulich politisch verbreitert hat wegen der weisen Entscheidung der Wählerinnen und Wähler im vergangenen Herbst.
Herr Kollege Zeil, damit die Geschichtsklitterung nicht im Raume bleibt, bitte ich Sie, Herrn Kollegen Dr. Runge aufzuklären, dass die Staatsregierung bereits 2007 eine Breitbandinitiative gestartet hat mit den entsprechenden Beratungen der Gemeinden, dass im Nachtragshaushalt 2008 - also vor Ihrer Zeit; auch damals gab es schon etwas in Bayern, Herr Kollege - zehn Millionen Euro für die Förderung eingesetzt wurden, dass es aber, obwohl Kollegin Müller das intensiv betrieben hat, nahezu ein dreiviertel Jahr gedauert hat, von der Europäischen Union die Genehmigung zu bekommen und in der Tat damit Zeit verloren gegangen ist.
Das ist durchaus Ihr Verdienst. Die Grundlagen wurden aber von Frau Kollegin Müller gesetzt. Würden Sie bitte den Gemeinden intensiv nahelegen, die jetzige Förderung anzunehmen und nicht auf weitere Verbesserungen zu warten? Wir müssen den Attentismus gemeinsam überwinden.
Herr Kollege Huber, ich bin Ihnen sehr dankbar für diese Frage, weil sie mir Gelegenheit gibt, noch einmal darauf einzugehen. Ich bestätige Ihnen selbstverständlich, dass es schon, bevor wir gemeinsam in der neuen Koalition begonnen haben, auf vielen Gebieten richtige und wegweisende Entscheidungen gegeben hat, wir aber deutlich machen konnten, dass nichts so gut ist, als dass es nicht noch besser werden könnte.
Ich bin Ihnen auch dankbar für die Frage hinsichtlich der Gemeinden. Das muss in der Tat unser Ziel sein. Ich freue mich, feststellen zu können, dass wir uns im Gegensatz zu dem, was Kollege Dr. Runge als Differenz zwischen uns konstruieren wollte, einig sind und durch weitergehende Forderungen nicht den Eindruck entstehen lassen wollen, es gebe noch mehr oder es gebe noch etwas Besseres, sodass wir geschlossen und gemeinsam die von uns auf den Weg gebrachte Lösung umsetzen sollten.
Herr Minister Zeil, sind Sie bereit, dem vorletzten Fragesteller die Quellen "IHK" und "Staatszeitung" auszureichen, wonach er gesagt hat - ich zitiere -:
Die Bereitstellung von Breitbandanschlüssen ist in einer marktwirtschaftlichen Ordnung Aufgabe der privaten Anbieter. Anhaltspunkte, die auf ein Versagen des Marktes hinweisen und staatliche Subventionen rechtfertigen könnten, sehe ich nicht.
Ich gehe davon aus, dass Herr Kollege Huber als aufmerksamer Leser aller bayerischen Zeitungen diese Quellen selbstverständlich kennt. Es würde uns vor allen Dingen im ländlichen Raum jetzt nicht weiterbringen, wenn wir alte Zeitungsartikel austauschen, sondern wir sollten heute gemeinsam neue und weiterreichende Schlagzeilen produzieren, wodurch der ländliche Raum das Gefühl bekommt, seine Interessen sind in diesem Hause gut aufgehoben.