Protocol of the Session on May 27, 2009

Jetzt Kollege Füracker.

Liebe Frau Kollegin, woher wissen Sie, was ich sagen wollte?

Ich ahne es. Ich kenne Sie ja.

Ich wollte Ihnen sagen, dass das eben nicht meinen Landkreis betrifft. Da sind Sie falsch informiert. Der Landkreis Neumarkt hat mit dieser Entscheidung null Komma null zu tun. Im Landkreis Neumarkt steht zufällig das gewünschte Gymnasium. Dieser Fall ist beim Landkreis Altdorf.

Ich möchte nur sagen, dass Sie hier Dinge in die Welt setzen, die einfach nicht stimmen.

(Zuruf von der SPD: Oh!)

Erkundigen Sie sich bitte, wo Ihre Kollegen wohnen, wenn Sie möchten, dass irgendjemand bloßgestellt wird, und argumentieren Sie dann.

Im Übrigen frage ich auch Sie: Wie regeln wir das in Zukunft mit den Gastschulbeiträgen? Haben Sie dafür auch schon eine tolle Idee?

Herr Füracker, halten Sie sich etwa nicht an die geltenden Verordnungen? Machen Sie solche Fälle eventuell zum Härtefall? Das wäre mir ganz neu.

(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Sandt. Kolleginnen und Kollegen, dürfte

ich um etwas mehr Ruhe bitten. Wenn schon Unterhaltungen stattfinden, dann bitte etwas leiser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, es ist ja kein Wunder: Wir sitzen hier schon eine ganze Weile.

Eine besondere Art des Sitzenbleibens erleben auch die Petenten. Sie bleiben nämlich auf 100 % der Schulwegkosten sitzen, zumindest dann, wenn sie wollen, dass ihr Sohn weiterhin auf die Schule geht, die er derzeit besucht. Würde er auf eine andere Schule gehen, auf die nächstgelegene Schule, würden 100 % der Kosten erstattet werden, das heißt, die Eltern würden keinen Cent zahlen.

Dieses Alles-oder-Nichts-Prinzip ist auf den ersten Blick in der Tat sehr schwer nachvollziehbar, und ich kann durchaus verstehen, dass die Eltern wollen, dass die sogenannten fiktiven Beförderungskosten erstattet werden, sprich die Kosten, die entstünden, wenn ihr Sohn die nächstgelegene Schule besuchen würde.

Dies ist kein Einzelfall. Es gibt viele solcher Fälle, die im Petitionsausschuss landen. Deswegen müssen wir keine Sonderregelung finden, sondern eine Regelung, die allgemeingültig ist,

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

die auch für andere Schülerinnen und Schüler gilt.

(Christa Naaß (SPD): Deswegen hätte man Berücksichtigung mit Maßgabe beschließen müssen!)

Allerdings muss man auch sehen, dass in Bayern nicht das Geld für den Schulweg erstattet wird, sondern es gibt die Beförderungspflicht. Das ist Aufgabe der Kommunen, und der Staat gewährt einen Zuschuss, das heißt, niemand bekommt Geld. - Das ist das Erste.

Zweitens: Wann und auf welchen Strecken öffentliche Verkehrsmittel fahren, das richtet sich nach den Schülerströmen. Würden die fiktiven Beförderungskosten erstattet, hätte das gravierende Auswirkungen auf den gesamten öffentlichen Nahverkehr in Bayern. Das ist ebenfalls Fakt, und das muss man im Auge behalten.

Drittens haben wir das Konnexitätsprinzip, das heißt, wenn wir einfach bestimmen würden, dass jeder die fiktiven Beförderungskosten erstattet bekommt, dann würde der Freistaat möglicherweise auf dem gesamten Geld sitzen bleiben. Die Kommunen wären also nicht in der Pflicht, zu zahlen. Ich sehe vollkommen ein, dass der 60/40-Schlüssel sinnvoll wäre, wie dies bei den Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule der Fall ist. Die Angelegenheit ist jedoch ganz schön vertrackt.

Trotzdem gestehe ich zu, dass ein Handlungsbedarf vorhanden ist: Wir wollen die selbstständige Schule. Das haben wir ebenfalls im Koalitionsvertrag deutlich gemacht. Wir wollen, dass die Schulen über ihr eigenes Budget verfügen, dass sie ein eigenständiges Profil entwickeln können und mehr Freiheiten bei der Lehrerwahl haben.

Wenn wir all dies wollen, ist es sinnvoll, dass die Schülerinnen und Schüler auch Wahlfreiheiten haben. Sie sollen die Möglichkeit haben, die Schule ihrer Wahl zu besuchen. Es geht um ein Abwägen.

Trotz aller Bedenken, die wir durchaus nachvollziehen können, nimmt die FDP das Thema Schulwegkosten in Angriff. Wir fordern, dass der Freistaat mit den kommunalen Spitzenverbänden Verhandlungen aufnimmt. Vielleicht gibt es eine Lösung, indem man die Ermessenspielräume ausweitet. Aufgrund der zahlreichen Bedenken, die ich auch einsehe, wäre es nicht sinnvoll, einfach zu sagen: § 80 Nummer 3 - Berücksichtigung. Das ist so nicht machbar. Deswegen sagen wir: § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung. Wir bleiben aber an dem Thema dran.

(Unruhe)

Frau Kollegin, einen Augenblick bitte. Die Unterhaltungen im Saal sind sehr unhöflich gegenüber den Kolleginnen und Kollegen, die hier am Rednerpult stehen. Ich würde Sie bitten, sich selbst zu fragen: Wie hätte ich es selbst gerne, wenn ich etwas sagen möchte? Bitte schön, Frau Kollegin.

Es liegen Steine im Weg, die durchaus schwer sind. Wir dürfen uns aber nicht scheuen, sie aus dem Weg zu räumen. Packen wir es an.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Herr Staatsminister Dr. Spaenle hat um das Wort gebeten.

Die Schulwegkostenfreiheit im Freistaat Bayern ist eine wichtige soziale Errungenschaft. Damit ist sichergestellt, dass unabhängig vom Wohnort die Schule gewählt werden kann, die dem Wunsch der Familie entspricht. Lassen Sie mich eines deutlich unterstreichen. Wenn ein Schüler, der eine bestimmte Sprachenfolge am Gymnasium - zum Beispiel drei moderne Fremdsprachen - wahrnehmen will, dann kann er die dem Wohnort am nächsten gelegene Schule wählen, welche diese Sprachenfolge anbietet. Wenn der junge Mann oder das junge Mädchen ein mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium besuchen möchte, dann kann er oder sie das nächstgelegene Gymnasium mit diesem Zweig besuchen. Dies bedeutet, dass die

Schulwegkostenfreiheit nicht nur für das räumlich am nächsten gelegene Gymnasium, gleich welchen Profils und welchen Zweiges, zur Verfügung steht, sondern auch für den gewünschten Schultyp. Dies ist wichtig, um die nötigen Ausbildungsmöglichkeiten zu eröffnen. Das ist eine ganz wichtige Aussage.

In diesem Fall von einem Härtefall zu sprechen, ist jedoch nicht zulässig. Die Gründe der Familie sind nachvollziehbar. Wenn das Kind sich für einen bestimmten Schulstandort entschieden hat und nach zwei Jahren wegen der Bildungsüberlegungen der Eltern - das nehme ich jetzt an - einen anderen Schulzweig wählen möchte, dann spielt die soziale Dimension der Klassengemeinschaft eine wichtige Rolle. Man kann aber nicht ernsthaft von einem Härtefall sprechen. Wenn man aus den genannten Überlegungen heraus einen anderen Zweig eines Gymnasiums wählt, dann gilt selbstverständlich die Schulwegkostenfreiheit. Die Begründung, dass man an einem Schulstandort bleiben möchte, obwohl ein anderer Standort näher wäre, ist für mich bei näherer Betrachtung nicht im Ernst als Härtefall zu bewerten. Das Kind kann jede Schulausbildung wählen und die entsprechende Schulwegkostenfreiheit geltend machen. Die Schulwegkostenfreiheit ist notwendig, um einen Schulstandort zu erreichen, wenn dieser der nächste ist.

Ein weiteres Argument: Die Kommunen und die beteiligten Unternehmen, die ein entsprechend dichtes bayernweites Netz an Schulwegverbindungen aufrechterhalten, sind auf Planungssicherheit angewiesen. Insofern wäre der Wechsel zu einer Art pauschalierter fiktiver Schulwegkostenerstattung - so nenne ich dies einmal - der Wegfall von Planungssicherheit und Planungsgrundlage für all diejenigen, die gerade im ländlichen Raum einen besonderen Anspruch darauf haben, dass sie die Schulwegkostenfreiheit entsprechend nutzen können. Hinzu kommt selbstverständlich auch der Kostenaspekt, der nach groben Schätzungen im zweistelligen Millionenbereich läge.

(Zuruf der Abgeordneten Christa Naaß (SPD))

Wenn man eine Veränderung vornähme, beträfe dies die Kommunen und den Freistaat. Das wäre auch unter Beibehaltung des Kostenschlüssels von 60 zu 40 % der Fall. Wir sind auch in Bezug auf die Ganztagsschulen dabei, zugunsten der Kommunen an diesem Schlüssel festzuhalten. Es stellt sich ebenfalls die Frage, wie die Angelegenheit richterlich beurteilt wird. Sowohl von verwaltungsgerichtlicher Seite als auch von verfassungsgerichtlicher Seite ist bewertet worden, dass dieses System dem freien Elternwillen nicht zuwider spricht. Es existiert ein Bündel von Gründen, welches einen Systemwechsel zu einem fiktiven Grundbetrag ausschließt.

Wir müssen weg von der Frage des unmittelbaren Bezuges. Die freie Wahl des Ausbildungsganges muss gewährleistet werden. Wichtig ist nicht, welches Gymnasium oder welche Berufsschule räumlich vom Wohnort am besten zu erreichen ist. Von größerer Relevanz ist der Standort, der räumlich am nächsten zum Wohnort liegt und den gewünschten Ausbildungsweg eröffnet. Das ist die Grundlage zur Wahrnehmung der Schulwegkostenfreiheit. Das ist ein austariertes System, von dessen Wechsel ich abrate. Aufgrund dieser Aspekte ist dieser zugrunde liegende Fall auch bei wohlwollender Betrachtung nicht als Härtefall einzustufen. Vor dem Hintergrund der vorliegenden Petition rät die Staatsregierung von einem Systemwechsel ab.

(Beifall bei der CSU und der FDP - Harald Güller (SPD): Da klatscht die FDP auch noch!)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Die SPDFraktion hat namentliche Abstimmung beantragt. Die Urnen werden bereitgestellt. Ich bitte, mit der Stimmabgabe zu beginnen. Für die erste Abstimmung haben Sie fünf Minuten, für die weiteren Abstimmungen drei Minuten Zeit.

(Zuruf des Abgeordneten Thomas Kreuzer (CSU))

Nach der Geschäftsordnung ist das Votum des behandelnden Ausschusses zugrunde zu legen. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hat beschlossen, die Eingabe gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären. Dies erfolgt mit dem Hinweis, dass das der Eingabe zugrunde liegende Thema interfraktionell weiter behandelt werden soll. Jetzt bitte ich, mit der Stimmabgabe zu beginnen. Sie haben fünf Minuten.

(Namentliche Abstimmung von 23.17 bis 23.22 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe die Abstimmung und bitte, die Stimmkarten draußen auszuzählen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Johanna Werner-Muggendorfer, Dr. Thomas Beyer u. a. und Fraktion (SPD) Übertrittsverfahren abschaffen - längere gemeinsame Schulzeit zulassen (Drs. 16/755)

Auf die Aussprache wird verzichtet. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfiehlt auf Drucksache

16/1246, den Dringlichkeitsantrag abzulehnen. Ich bitte, die Stimmkarten abzugeben. Drei Minuten werden eingeplant.

(Namentliche Abstimmung von 23.24 bis 23.27 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe die Abstimmung und bitte, die Stimmkarten draußen auszuzählen. Wir geben das Abstimmungsergebnis später bekannt.

Der Tagesordnungspunkt 10 hat sich erledigt, nachdem die antragstellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag zurückgezogen hat.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf: