Ja, ich möchte gerne darauf antworten. Im Gesetz heißt es, es gebe eine Reihe von Ermessensregelungen: erstens, wenn ein Schulwechsel nicht zumutbar ist, und zweitens, wenn der Beförderungsaufwand die ersparten Beförderungskosten um nicht mehr als 20 % übersteigt - aber jetzt kommt es und die betroffenen Aufwandsträger und Schulen zustimmen. Dieser Passus ist extrem weit geöffnet. Ich würde schon sagen, da sind die zuständigen Leute vor Ort gefordert. Wenn Sie jetzt alle beschließen, dass wir das aus Gründen, die Sie sich natürlich einfallen lassen müssen, machen wollen, wäre es denkbar. Aber Sie haben es leider nicht gemacht, das müssen wir schon auch feststellen. Der Schlüssel, um dieses Problem zu lösen, liegt also bei euch in Mittelfranken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es schon einmal gut, dass wir bei diesem Thema so viel Einigkeit zusammenbringen. Das lässt wirklich hoffen.
Mit einem einprägsamen Motto zieht die CSU in den Europa-Wahlkampf, wie uns seit etlichen Wochen unzählige Plakate am Straßenrand verkünden. Beherzt handeln will die CSU für Bayern, Deutschland und Europa, und damit Bürgernähe präsentieren. Wir von den Freien Wählern werden die CSU beim Wort nehmen und freuen uns schon jetzt, dass die Regierungspartei künftig Herausforderungen kraftvoll und mit Herzblut energisch anpacken wird. Ein wirklich beherzter Slogan, der mit leeren Worten und Lippenbekenntnissen
Seit Jahren wird der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden - das weiß ich nicht von mir allein, weil ich noch nicht so lange in diesem Ausschuss bin, sondern von netten Kollegen - immer wieder von der Regierung auf’s Neue mit dem Versprechen vertröstet, dass man sich demnächst mit diesem Thema auseinandersetzen wird. Bislang ist aber leider noch nichts geschehen. Dabei läge dem Petitionsausschuss längst genügend Material vor, aus dem die aktuelle Problematik und Notwendigkeit einer entsprechenden Gesetzesänderung klar zu erkennen ist. Fast wöchentlich stehen mehrere Petitionen zu diesem Thema auf der Tagesordnung ob nun, weil zum Beispiel an der starren Drei-KilometerRegelung festgehalten wird, weil zur Kostenübernahme letztlich ganze 17 Meter fehlen oder aber weil nur ein paar Meter darüber entscheiden,
ob in einer Ortschaft das eine Kind die Fahrt zur Schule erstattet bekommt, das andere aber nicht. Wäre da beispielsweise eine ortsteilbezogene Lösung oder Bildung von abgrenzbaren Tarifzonen nicht sinnvoller und bürgernäher?
Eine Petition kam von Eltern aus dem Landkreis Nürnberger Land. Weil sie ihr Kind - aus welchen Gründen auch immer - nicht an der nächstgelegenen Schule unterrichten lassen wollen, müssen sie die Schulwegkosten in vollem Umfang selber tragen; denn die Beförderungspflicht und die Kostenübernahme gelten nun einmal nur für die nächstgelegene Schule. In der Vorschrift "Schülerbeförderung" ist ein Anspruch auf Ersatz der sogenannten fiktiven Beförderungskosten, also der Kosten, die bis zur nächstgelegenen Schule anfallen würden, nicht vorgesehen.
Natürlich kann das zuständige Landratsamt im Rahmen des Ermessensspielraums von Fall zu Fall eigene Entscheidungen treffen, aber nur solange der Beförderungsaufwand zur Wahlschule die Beförderungskosten zur nächstgelegenen Schule um nicht mehr als 20 % übersteigt. Herr Rüth, aber in diesem speziellen Fall gab es entgegen Ihrer Behauptung in unserer letzten Sitzung des Petitionsausschusses keinen Ermessensspielraum mehr. Auch wenn der betroffene Landrat
gewollt hätte, konnte er aufgrund der Gesetzeslage keine andere Entscheidung treffen, als die Kostenübernahme abzulehnen. Die starren Regelungen und Pauschalierungen machen nach unserer Erfahrung eine bürgerfreundliche Umsetzung des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges fast unmöglich,
ja, sie erschweren und behindern sogar den Bildungsauftrag des Staates. So herrschte trotz der heißen Diskussion zwischen den Ausschussmitgliedern fraktionsübergreifend dennoch Einigkeit darüber, dass ein Änderungsbedarf in den Vorschriften der Schülerbeförderung besteht, und zwar hinsichtlich einer zeitgemäßen und zukunftsweisenden Lösung, die betroffenen Bürger entgegenkommt.
Die Freien Wähler haben bereits 2001 eine Novellierung dieser Gesetzesgrundlage gefordert, um den Kommunen einen flexibleren Gesetzesvollzug bei der Erstattung von Schulwegkosten zu ermöglichen. In einem Schreiben an die damalige Kultusministerin Monika Hohlmeier forderte der Landrat des Landkreises Nürnberger Land die Staatsregierung auf, sich sowohl um Alternativen für die Drei-Kilometer-Regelung zu bemühen als auch die freie Schulwahl zu unterstützen, indem wenigstens die Kosten erstattet werden, die entstehen, wenn das Kind die nächstgelegene Schule besuchen würde.
Erstaunlicherweise und entgegen ihrer sonstigen Haltung hat sogar die Bayern-FDP schon 2002 die Bayerische Staatsregierung aufgefordert, eine gerechtere Handhabung bzw. eine Änderung des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs in die Wege zu leiten.
Ziele dieser Änderungen seien eine sozial ausgewogene Finanzierung der Schulwegkosten sowie die Ermöglichung einer freien Schulwahl.
Dem Postulat der freien Schulwahl können wir uns nur anschließen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass immer mehr Schulstandorte geschlossen werden. Die Zeit ist reif, dass wir uns einer Änderung der Gesetzesgrundlage in Absprache mit den Kommunen anneh
men. Dafür ist nun einmal der Landtag zuständig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, packen wir’s also an. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich wollte zu der Thematik nur fragen, Frau Kollegin Jung, wie man das in Zukunft mit den Gastschulbeiträgen regeln soll. Haben Sie da auch schon eine Idee, wenn jeder sich aussucht, wo er in die Schule geht? Dann muss automatisch der Landkreis bezahlen. Sie sagen doch immer, dass man diese Dinge im Benehmen mit den Kommunen regeln muss. Dann sollten Sie vielleicht auch gleich einen konkreten Vorschlag einbringen.
Im Übrigen meine ich, dass wir heute diese Petition auf der Basis der gültigen Gesetzeslage behandeln müssen. Wenn wir die Gesetze ändern, hat das mit der heutigen Petition und der gültigen Rechtslage nichts zu tun.
Ich würde sagen, da geht es erst einmal um das Prinzip. In diesem Fall geht es um die Schulwegkosten und nicht um die Gastschulbeiträge. Die Rückfragen bei unseren Landräten haben, für mich jedenfalls, ergeben, dass sie sich sehr freuen würden, wenn man von dieser starren Haltung endlich wegginge.
Eine Kostenmehrung ist diesbezüglich auch nicht zu erwarten. Im Moment reden wir nur von einer Erstattung, die anfallen würde zur Sprengelschule, die sowieso bezahlt werden müsste, wenn die Kinder auf die Schule gingen, die vorgesehen ist.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bevor ich in der Rednerliste fortfahre, möchte ich dem Hohen Haus zunächst die gute Botschaft bekanntgeben: Es wurde bei den weiteren Anträgen auf jede Debatte verzichtet. Die weniger gute Botschaft ist, dass uns aber trotzdem noch drei namentliche Abstimmungen ins Haus stehen, nämlich zum Tagesordnungspunkt, den wir gerade beraten, dann zum Tagesordnungspunkt 9 und zu guter Letzt zum Tagesordnungspunkt 11.
Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Scharfenberg. Und, wenn ich bitten darf, Kolleginnen und Kollegen, etwas mehr Ruhe.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Füracker, Sie haben natürlich völlig recht: Es muss jetzt auf Basis der geltenden Gesetzesund Verordnungslage entschieden werden.
Aber Sie haben eines völlig verkannt, obwohl es in Ihrem eigenen Landkreis stattfindet: Es ist ein Härtefall, und zwar dahin gehend, dass der zwölfjährige Junge das Leibniz-Gymnasium in Altdorf zwei Jahre besucht hat, dann das Gymnasium in Neumarkt und jetzt wieder nach Altdorf soll. Das ist natürlich Blödsinn.
Die Familie lebt in Schwarzenbruck, doch man entschied sich für Neumarkt. Der große Bruder war schon dort, der kleine fühlte sich wohl, und außerdem sollte er später den wirtschaftlichen Zweig besuchen können, den es damals in Altdorf noch nicht gab. In der fünften und sechsten Klasse nun zahlte das Landratsamt Lauf, das aufgrund des Wohnorts der Familie zuständig ist, die Fahrtkosten.
Nein. In der siebten Klasse entschied sich der Junge für den naturwissenschaftlichen Zweig, und damit stellte das Landratsamt die Zahlungen ein, über 800 Euro im Jahr. Der Grund: Auch in Altdorf könne der Zwölfjährige diesen Zweig besuchen. Das ist die Unverschämtheit. Die Familie sollte diesen Sohn aus der Schule in Nürnberg ausschulen, nach zwei Jahren in Altdorf wieder einschulen, da es nun dort einen Wirtschaftszweig gab. Das ist doch der Knackpunkt. Die Petentin will das nicht hinnehmen. Schließlich sei ihr Sohn in Neumarkt integriert. Sie wolle ihn nicht aus seiner gewohnten Umgebung reißen - und das ist auch gut so.
Nun gibt es die Verwaltungsregelung in der Schülerbeförderungsverordnung, dass nur die Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule zu erstatten sind. Mein Gott, seien wir doch nicht päpstlicher als der Papst. Warum machen wir das nicht zum Härtefall? Es gibt ein Rechenbeispiel: Die nächstgelegene Schule wäre für die Petentin das Gymnasium Altdorf mit Fahrtkosten von 56 Euro. Besucht das Kind aber eine Schule in Nürnberg, entstünden Kosten von 63 Euro. Diese werden aber nicht gezahlt, auch nicht anteilig. Die Eltern erhalten nichts. Ich meine, wenigstens die 56 Euro sollten bezahlt werden.
Das hätte das Landratsamt auch gezahlt, wenn das Kind, wie das Landratsamt es gewollt hatte, nun zur Schule nach Altdorf ginge.
Das finde ich ungerecht, und dieser Ungerechtigkeit muss Einhalt geboten werden. Wenn die Eltern zum Beispiel in Nürnberg arbeiten, warum sollten die Wege der Eltern und der Kinder nicht verbunden werden können, gerade weil es den Wirtschaftszweig damals in Altdorf nicht gab? Dafür sollten wir uns einsetzen. Die Verordnung sollte dahin gehend eventuell sogar geändert werden, dass wenigstens die Kosten für den kürzesten Weg gezahlt werden. § 80 Nummer 3 - Berücksichtigung.