Protocol of the Session on May 27, 2009

Frau Aures, Sie haben das Thema Jahresabschlussprüfung angeschnitten, es hat mich auch sehr beschäftigt. Sie haben einen sehr guten Vortrag gehalten, darum muss ich darauf eingehen. Sie haben mit Recht das Thema angeschnitten: In den Verwaltungsrat gehört eine Person, die von Rechnungslegung und Jahresabschlussprüfung Ahnung hat. Ich muss Ihnen gestehen: Ich habe Herrn Fahrenschon bereits einen Brief geschrieben und habe drei Personen gefordert. Dem wurde nicht nachgekommen. Je mehr ich es mir überlege, desto wichtiger ist es, weil sich das Thema Jahresabschlussprüfung auf einen Stichtag bezieht, den 31.12. oder einen anderen Stichtag, wo man sich um Bewertungsfragen kümmert.

Das eigentliche Thema, wo wir Kompetenz in der Landesbank brauchen, ist das Geschäftsmodell, und das hat mit der Jahresabschlussprüfung - ich gehöre dem Berufsstand an -, sage ich Ihnen ganz ehrlich, herzlich wenig zu tun.

Wir werden das Thema Haftung der Verwaltungsräte analog dem Aktienrecht regeln. Wir haben es bereits, es ist nur rechtlich noch nicht durchgedrungen, und es kommt, davon bin ich überzeugt.

Was Herrn Pohl anbetrifft - wo ist er denn? -, hat er immer gesagt: Alle Parteien gehören in den Verwaltungsrat. Nachdem die Freien Wähler keine Partei sind, wollen sie wahrscheinlich auch nicht hinein.

(Allgemeine Heiterkeit - Zuruf des Abgeordneten Hubert Aiwanger (FW))

Herr Hallitzky hat das Thema Zustimmung zur Umstrukturierung angeschnitten, wenn die Bank verkauft wird. Wir wissen heute nicht, was in fünf Jahren ist, und wir wissen aufgrund der Komplexität des Marktes beileibe nicht, was sein könnte. Wir können uns das wahrscheinlich gar nicht ausmalen. Insofern ist es richtig, wenn wir eine möglichst große Bandbreite der Möglichkeiten schaffen. Ich sage Ihnen eins: Wenn es uns gelingen sollte, was ich mir wünsche, zu erreichen, dass die Landesbank kapitalmarktfähig wird - glauben Sie, dass dann der bayerische Staat die Landesbank verkaufen würde? Doch nie und nimmer, weil er damit wertvolle Dinge aus der Hand gibt!

(Beifall bei den GRÜNEN - Zuruf von den GRÜ- NEN)

- Ja, lassen Sie es doch mal! Wir brauchen doch unser Geld zurück. Wenn Sie den Laden verkaufen, bekommen Sie die zehn Milliarden nicht mehr.

(Zuruf von den GRÜNEN: Das haben wir aber ur- sprünglich von der CSU so gehört, dass wir die zehn Milliarden zwar hineinstecken, aber irgend- wann wieder erlösen! - Allgemeine Unruhe)

- Ja klar! Die Frage ist: Kapitalmarktfähigkeit heißt doch nichts anderes als: Wenn ich 50,01 % - es kann von der EU auch gefordert werden - an die Börse bringe, dann bin ich an der Börse. Deswegen habe ich meinen Betrieb nicht an eine andere private Bank, wovor die Sparkassen immer Angst haben, verkauft. Richtig? Ich garantiere Ihnen eins, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche: Wenn die Bank mit 50,01 % an der Börse ist, dann wird der bayerische Staat immer die Mehrheit haben, weil die Aktionäre nicht erscheinen. Also insofern sollten wir uns alle Möglichkeiten offenhalten.

Zu den Sparkassen: So sehr ich sie mag - und nachdem ich Kunde bei der Sparkasse bin, mag ich sie besonders, weil sie gut sind - so sehr bin ich strikt dagegen, dass man die Sparkassen schützt. Sie haben vor zwei Jahren gesagt, sie könnten 2,4 Milliarden schultern, und am Schluss haben sie nicht einmal eine Milliarde schultern können. Deshalb bin ich auch jetzt strikt da

gegen, dass man sagt, wir legen uns fest; wenn irgendetwas passiert, dann geben wir den Sparkassen ein Vorkaufsrecht. Das würde ich bei mir nicht akzeptieren und akzeptiere ich auch nicht bei der Landesbank. - Damit bin ich fertig.

(Beifall bei der FDP - Hubert Aiwanger (FW): Gott sei Dank!)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 c auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2009/2010 (BayBVAnpG 2009/2010) (Drs. 16/1392) - Erste Lesung

Zur Begründung darf ich Herrn Staatsminister Fahrenschon das Wort erteilen.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es steht inzwischen 2 : 0.

Die Kernpunkte des vorliegenden Gesetzentwurfs sind die Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2009 und 2010 und die Verlängerung der Altersteilzeit über den 31. Dezember 2009 hinaus.

Zur Besoldungsanpassung 2009/2010 muss man wissen, dass die Bezüge der bayerischen Beamtinnen und Beamten letztmals zum 1. Oktober 2007 erhöht wurden. Mit den Besoldungsanpassungen 2009/2010 liegen die Bezüge der bayerischen Beamtinnen und Beamten auch im bundesweiten Vergleich weiterhin an der Spitze.

Bezogen auf die Verlängerung der Altersteilzeit gilt es in Erinnerung zu rufen, dass diese wegen der Chance zu einem gleitenden Übergang in den Ruhestand eine hohe Akzeptanz bei den Beamtinnen und Beamten erfährt. Sie wurde deshalb bereits im Jahre 2000 aufgrund eines Antrags aus der Mitte des Landtags bis zum 31.12. dieses Jahres verlängert. Mit der Weiterführung zu modifizierten Konditionen liegt Bayern auch in diesem Fall im bundesweiten Spitzenfeld, während Bund und andere Länder die Altersteilzeit ganz auslaufen lassen.

Von den Verbänden wurde der Gesetzentwurf begrüßt. Er ist getragen von der festen Überzeugung, dass eine wichtige Grundlage der Leistungsfähigkeit der bayerischen Staatsverwaltung engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind. Für ihr Engagement müssen auch die bayerischen Beamtinnen und Beamten entsprechend ihren Leistungen angemessen bezahlt werden. Mit der Anpassung der Bezüge erfüllt der Freistaat Bayern als Dienstherr im Übrigen auch seine Pflicht zur amtsangemessenen Alimentation.

Im Doppelhaushalt 2009/2010 wurde für die Besoldungsanpassung und die Verlängerung der Altersteilzeit Vorsorge getroffen. Ich bitte Sie deshalb, den Gesetzentwurf der Staatsregierung in den anstehenden Beratungen zu unterstützen und mit einer zügigen Beratung dafür Sorge zu tragen, dass die Beamtinnen und Beamten Bayerns schnellstmöglich Sicherheit über die Höhe ihrer Bezüge erhalten.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Für die SPDFraktion darf ich nun dem Kollegen Stefan Schuster das Wort erteilen.

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Erster Lesung den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2009/10. In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit werde ich mich kurzfassen.

Nichtsdestotrotz ist heute festzustellen, dass der öffentliche Dienst in den zurückliegenden Jahren von der Staatsregierung und der CSU arg gerupft wurde. Die Einkommensschere gegenüber der Wirtschaft klafft inzwischen um circa 8 % auseinander. Es war mehr als notwendig, endlich gegenzusteuern.

Deshalb begrüßen wir natürlich die fast vollständige Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten in Bayern. Damit kommt die Staatsregierung der Forderung des Bayerischen Beamtenbundes, des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der SPDFraktion nach, das Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen.

Was die Anwärterbezüge betrifft, sehen wir allerdings noch Verbesserungsbedarf, weil der öffentliche Dienst auch in Zukunft leistungsfähig bleiben muss, wir deshalb qualifiziertes Personal brauchen und aufpassen müssen, dass uns die Wirtschaft nicht mit besseren Ausbildungsvergütungen und Einstiegsgehältern die guten Leute vor der Nase wegschnappt.

Die geplante Verlängerung der Altersteilzeit der Beamtinnen und Beamten, die auch in diesem Gesetz geregelt wird, sehen wir positiv. Wie wichtig das Thema für

die Betroffenen ist, zeigen die vielen Petitionen, die wir in der zurückliegenden Zeit im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes behandelt haben.

Als problematisch sehen wir hier allerdings die Neuregelung an, dass keine Aufstockung mehr bei der Versorgung vorgesehen ist, dass also nur die 60 % ruhegehaltsfähig sind. Wir sehen da die Gefahr, dass gerade deshalb die unteren und mittleren Einkommensgruppen nicht mehr die Möglichkeit der Altersteilzeit nutzen werden, wodurch es zu einem Wiederanstieg der Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit kommen kann.

Was die Erschwerniszulage betrifft, so haben sich die betroffenen Berufsgruppen natürlich schon etwas mehr erhofft. Hier hat es auch Vorschläge der Gewerkschaft der Polizei gegeben. Ein Antrag der SPD-Fraktion zur Erhöhung der Erschwerniszulage wurde im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit parteiübergreifend beschlossen, aber leider nicht im Haushaltsausschuss.

Wir werden diese Themen mit Änderungsanträgen in den Ausschussberatungen aufgreifen und freuen uns auf eine anregende Diskussion.

(Beifall bei der SPD)

Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Kollegin Heckner.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir überlegt: Wieso beantragt die SPD in der Ersten Lesung eines Gesetzes, das Vorbildwirkung für ganz Deutschland hat, bereits eine Aussprache? Ich habe es jetzt gehört: Man hat sich schwergetan, hier ein paar Kritikpunkte zu finden.

Das Besoldungsanpassungsgesetz wird in dem Doppelhaushalt in hohem Maße Kosten verursachen. 426 Millionen Euro sind es in diesem Jahr, 211 Millionen Euro im nächsten Jahr.

Bezüglich der Übernahme der Tarifergebnisse für unsere bayerischen Beamten haben wir nicht abgewartet, bis das ganze Gesetzgebungsverfahren durchlaufen ist. Die Beamten werden im Vorgriff auf die Gesetzesbeschlüsse bereits im Juni Abschlagszahlungen erhalten, damit sie Planungssicherheit haben.

Das Gleiche gilt für den zweiten Punkt, den das Besoldungsanpassungsgesetz enthält. Das ist die Fortführung der Altersteilzeit. Wer mit Beamten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Gesprächen zu tun hat, wird verfolgt haben, wie stark emotional dieses Thema - es war bekannt, dass dies 2009 auslaufen soll - dis

kutiert worden ist. Dankenswerterweise ist in hohem Maße auch in diesem Hohen Hause die Erkenntnis gewachsen, dass wir damit ein positives Arbeitsinstrument haben, mit dem wir die vorzeitigen Dienstunfähigkeitsmeldungen auf fast die Hälfte reduzieren konnten, und zwar im Vergleich zu der Zeit vor der Einführung der Altersteilzeit.

Die Bedingungen sind leicht reduziert worden. Aber in vielen Gesprächen und im Dialog, den wir mit den Verbänden geführt haben, haben die Bedingungen eine sehr hohe Akzeptanz gefunden.

Es ist bundesweit einmalig, dass im Freistaat Bayern die Altersteilzeit für alle Beamten weitergeführt wird, nicht nur bezogen auf Lehrer, wie es zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen der Fall ist und auch in anderen Bundesländern, wo an eine Weiterführung gar nicht erst gedacht wird. Wenn man da herumkritisiert und fordert, dass auch bei 60% Arbeit die Ruhegehaltfähigkeit weiterhin bei 90 % bleiben müsse, dann kann man daraus Rückschlüsse ziehen. Wenn da gesagt wird, dass sich gerade die Kleinen dann nichts mehr leisten könnten, dann ist das schon eine ganz gewagte Darstellung.

Wir werden sehen, wie sich die neuen Bedingungen für die Altersteilzeit auswirken. Ich sage denen, die sich mit dem Gesetz nicht befasst haben: Bei 60 % Arbeit sollen 80 % netto vergütet werden. Ich denke, hier handelt es sich um ein Instrument, das es ermöglicht, unsere Beamten in den Ruhestand treten zu lassen, ohne dass sie vorzeitig die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit beantragen müssen.

Wir von der CSU-Fraktion begrüßen ganz außerordentlich die schnelle Umsetzung der Tarifergebnisse und bedanken uns bei der Staatsregierung, dass die Regelung in so schnellem Verfahren in Gesetzesform gegossen wurde.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Kollegen Meyer.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte Sie nicht über Gebühr strapazieren.

Selbstverständlich ist dieser Gesetzentwurf bemerkenswert und anerkennenswert. Es wurde gesagt: Er übernimmt im Wesentlichen das Besprechungsergebnis - im Beamtenrecht kann man von Tarifverhandlungen ja nicht reden -, das mit den Verbänden erzielt wurde. Das gilt sowohl für die Besoldung als auch für die Altersteilzeit.

Damit haben wir - das ist daran das Bemerkenswerte endlich einmal wieder eine Gleichbehandlung der Beamten mit den Tarifkräften. Die gab es mindestens in den vergangenen 15 Jahren nicht mehr. Vor 15 Jahren begann die Schere mit der Arbeitszeit auseinanderzugehen.