Ingrid Heckner

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Last Statements

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Leistungslaufbahngesetz haben wir verschiedene Gesetzesänderungen in einem Gesetzentwurf untergebracht. Herr Kollege Schuster hat jetzt zu einer Stellung genommen.
Mir ist eine andere wichtig, die uns auch vom Gericht, nämlich vom Bundesverwaltungsgericht, diktiert wird. Sie betrifft die Form der dienstlichen Beurteilung zur Auswahl für Bewerbungen um Dienststellenposten und die Bildung von Ranglisten. Das Gericht hat uns die Änderung des Verfahrens mehr oder weniger aufgezwungen. Das Gerichtsurteil spricht davon, dass ausschließlich die letzte dienstliche Beurteilung herangezogen werden muss. Das ist natürlich für die Bildung von Ranglisten ein sehr schwaches Instrument. Deshalb muss auf diese letzte Beurteilung, wie es der Herr Staatssekretär gesagt hat, durch sogenannte Superkriterien innerhalb der Leistungskriterien bei der dienstlichen Beurteilung ein besonderes Augenmerk gelegt werden.
Wichtig ist für uns − das werden wir in den parlamentarischen Beratungen klarmachen -, dass durch diese notwendige gesetzliche Änderung der bürokratische Aufwand für dienstliche Beurteilungen nicht erhöht wird, dass die Gerechtigkeit bei dienstlichen Beurtei
lungen nach wie vor im Vordergrund stehen muss und dass es hier nicht zu zielgerichteten Beurteilungen kommen kann, nur weil gerade die letzte Beurteilung einen so hohen Stellenwert erhält. Aus Gründen der Verwaltungsökonomie wollen wir bei diesen Superkriterien wie Fachkenntnis, Führungserfolg und Entscheidungsfreude den einzelnen Ministerien noch Gestaltungsspielraum lassen.
Richtig ist, dass wir mit diesen Änderungen des Leistungslaufbahngesetzes das fortsetzen, was wir mit dem neuen Dienstrecht in den Mittelpunkt unserer gesetzlichen Arbeit gestellt haben: Die Leistung unserer Beamten muss honoriert werden. Leistung muss auch zu entsprechenden Beförderungen führen.
Dieser Gesetzentwurf enthält auch eine Änderung des Besoldungsgesetzes in zwei Punkten. Ich freue mich sehr, dass die Wünsche der Flussmeister, die sich hier zu Wort gemeldet und für bestimmte Funktionen eine Aufwertung haben wollten, berücksichtigt werden. Diese Wünsche werden für die Hauptflussmeister und die Hauptstraßenmeister berücksichtigt. Ebenso ist mit diesem Gesetzentwurf eine kleine Gerechtigkeitslücke geschlossen worden, auf die wir erst nach den Beratungen des Dienstrechts gestoßen sind. Fachberater an Förderschulen, die als Fachlehrer eine Amtszulage bekommen haben, hätten als Fachberater keine mehr bekommen sollen, damit es keine Doppelbezahlung gibt. Dies ist jetzt korrigiert worden. Selbstverständlich muss jemand, der zusätzliche Arbeit leistet, auch eine zusätzliche Entschädigung und Anerkennung erhalten.
Lieber Kollege Schuster, Sie haben jetzt nur die technischen Fragen beim Nachzahlen des Familienzuschlags angesprochen, nicht aber die ideologischen. Dafür danke ich Ihnen. Zu Ihrem Anliegen muss ich Ihnen Folgendes sagen: Auch als ein Gerichtsurteil einen höheren Familienzuschlag für mehr Kinder ermöglicht hat, galt dieses Urteil nur für die, die vorher Einspruch eingelegt hatten. Wenn Sie schon immer auf Gleichbehandlung drängen, müssen Sie sich fragen lassen, warum Sie hier eine Besserstellung haben wollen.
Mit den Gesetzesänderungen, die jetzt in die Ausschussberatungen gehen, haben wir den Leistungen unserer Beamten Rechnung getragen. Darauf werden wir auch weiterhin den Schwerpunkt setzen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die demografische Entwicklung stellt die Sozialsysteme in der Zu
kunft vor riesige Herausforderungen. Das Gleiche trifft auch auf die Versorgung unserer Beamten in unserem Freistaat Bayern zu. Es ist unsere politische Pflicht und unsere Verantwortung, den Blick in die Zukunft zu richten und rechtzeitig zu reagieren. Aus diesem Grunde haben wir in der Vergangenheit einen Pensionsfonds gegründet und Rücklagen gebildet. Nun gehen wir in Bayern einen bayerischen Weg in der Vorsorge für unsere Beamtenpensionen. Wir gehen auch unseren bayerischen Weg, was die Finanzpolitik und den Schuldenabbau des Staates betrifft.
Zum Teil eins: Unser bayerischer Weg zur Vorsorge für die Beamtenpensionen ist der vorliegende Gesetzentwurf, der zum 01.01.2013 in Kraft treten soll. Er sieht die Zusammenlegung des bisherigen Pensionsfonds und der Rücklagen zu einem einzigen bayerischen Pensionsfonds vor. Die bereits angesparten 1,6 Milliarden werden übernommen und diesem Sondervermögen zugeführt. Weiter haben wir im Gesetzentwurf festgelegt, dass jährlich eine staatliche Zuführung zu diesem Fonds in Höhe von 100 Millionen bis zum Jahr 2030 erfolgen soll und dass zusätzlich Einzahlungen von Versorgungszuschlägen für vom Freistaat Bayern beurlaubte Beamte erfolgen sollen.
Der zweite Teil unseres bayerischen Weges: Ab dem Jahre 2031 stehen die infolge der Schuldentilgung eingesparten Zinsen in Milliardenhöhe zur Finanzierung der Pensionslasten zur Verfügung. Dieses ZweiSäulen-Modell macht uns von den Kapitalmärkten unabhängiger. Der Schuldenabbau zur Finanzierung zukünftiger Pensionen ist aus unserer Sicht genauso wichtig wie die Bildung eines Pensionsfonds. Der Einsatz des Sondervermögens soll zur Entlastung der Versorgungsaufwendungen, anders als ursprünglich gedacht, um fünf Jahre nach hinten geschoben werden, die Ansparphase läuft bis zum Jahre 2023. Wichtig für unsere Beamten ist zu betonen, dass das vorhandene Vermögen erhalten bleibt und dass die wirtschaftlich von den Beamtinnen und Beamten aufgebrachten Mittel weiterhin einbezahlt werden. In diesem Zusammenhang darf ich wieder von einem bayerischen Weg sprechen; denn im Vergleich zu anderen Ländern ist zu sagen, dass zum Beispiel Niedersachsen die Rücklagen aufgelöst hat und Rheinland-Pfalz als angeblicher Musterschüler nur eigene Landesschuldverschreibungen kauft.
Die Opposition hat in ihren Redebeiträgen bei der Ersten Lesung durchaus zu Recht davon gesprochen, dass dieses Sondervermögen Versorgungsfonds eine Erfolgsstory war. Es war eine gute Erfolgsstory in einer Zeit, als die Rendite hoch war. Ein besseres System ist es, wenn wir die Rücklagenbildung und Schuldentilgung zusammen als ein gemeinsames
Zwei-Säulen-Konzept einsetzen. Wir in Bayern wollen keine schuldenfinanzierten Rücklagen. Wir haben das Problem, dass das Vertrauen − die nächsten Redebeiträge werden das zeigen − der Opposition in ein schuldenfreies Land Bayern wohl nicht allzu groß ist. Wir aber glauben daran, und wir haben in den letzten zwei bzw. den letzten sechs Jahren gezeigt, dass es ohne neue Schulden geht. Wir werden jetzt konsequent Schulden tilgen.
Ich darf an den Redebeitrag der Kollegin Claudia Stamm vor einigen Wochen, als wir hier die Erste Lesung hatten, erinnern. Frau Stamm hat gesagt, das System, das wir in dem Gesetzentwurf anbieten, funktioniere nur − sie gesteht uns also zu, dass es funktioniert -, wenn wir tatsächlich im Jahre 2030 schuldenfrei sind. Sie hat weiter gesagt: Diese Schuldenfreiheit hat aber eine Menge unbekannter Größen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich meine, wir wären alle miteinander ganz miserable Politiker, wenn wir nicht selbst an gesteckte Ziele glaubten und nicht alles täten, um darauf hinzuarbeiten. Wir haben in den Gesetzentwurf auch noch einen Änderungsantrag eingearbeitet, demzufolge der Versorgungsbericht immer zu Beginn einer Legislaturperiode gegeben wird. Das haben wir ins Gesetz geschrieben, damit die jeweiligen Fraktionen eine ganze Legislatur Zeit haben, entsprechend daran zu arbeiten, wenn es Handlungsbedarf gibt.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, eines möchte ich Ihnen schon noch mit auf den Weg geben: Sie spielen sich hier als die großen Pensionsretter, als die großen Sorgen- und Bedenkenträger auf, ob wir diese Pensionskosten tragen können, und gleichzeitig beantragen Sie - ich sehe Herrn Kollegen Klein und Kollegen Barfuß aus dem Haushaltsausschuss - für diesen Doppelhaushalt, wenn ich das einmal zusammenzählen darf: SPD: 3.700 neue Stellen im Doppelhaushalt,
FREIE WÄHLER: 3.600 neue Stellen, und die GRÜNEN waren sehr bescheiden mit 1.600. Wenn wir uns über künftige Kosten Gedanken machen, dann müssen wir auch schauen, dass eine Chance besteht, diese einmal zu tragen und eine Aufblähung unseres öffentlichen Dienstes zu vermeiden.
So einen großen Pensionsfonds können wir heute gar nicht einrichten, dass jemals auch nur im Ansatz daraus die Pensionskosten bezahlt werden können.
Dabei brauche ich noch gar nicht zu erwähnen, wie Sie die Versorgungskosten der Zukunft weiter nach oben treiben wollen, wenn ich mir das Rentenkonzept der SPD anschaue, das jetzt auf den Markt gekommen ist, und wenn wir die Pensionen immer an die Rente anpassen:
Sie führen die Lebensarbeitszeit wieder auf 65 zurück, Sie schaffen eine Solidarrente. Sehr verehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie herzlich: Lassen Sie uns gemeinsam die Personalkosten der Zukunft im Blick behalten und gemeinsam daran arbeiten!
Sehr verehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, dass jede Seite dieses Hohen Hauses ein großes Ziel hat und dass wir für das verfassungsmäßige Alimentationsprinzip, die Alterssicherung unserer Beamten zu gewährleisten, etwas tun müssen. Dass es dazu unterschiedliche Wege geben kann, ist auch klar.
Die heutige Änderung des Versorgungsrücklagengesetzes ist ein einzelner Baustein dazu, wie wir Alterssicherung gewährleisten. Weitere Bausteine sind die Anhebung der Lebensarbeitszeit und die Absenkung des Pensionsniveaus, vergleichbar mit dem Rentensystem.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was ich immer ein bisschen dick habe, ist, wenn auch in öffentlichen Diskussionen der Fokus immer nur auf die Beamtenpensionen gelegt wird. Die Alterssicherungssysteme werden uns in Zukunft generell die größten Anstrengungen abverlangen. Das Gleiche gilt für die Rente. Auch hier haben wir ein Umlagesystem. Auch die Rentenversicherung legt keine kapitalgedeckten Fonds auf. Auch dort werden wir 2020/2025 erhebliche Probleme bekommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kollege Schuster hat von der "Erfolgsstory" gesprochen, und das zu Recht. Lieber Kollege Schuster, Sie haben es genau richtig beschrieben. Nur haben sich die Zeiten geändert.
Der Kollege Schuster hat es selbst gesagt: Als wir zum ersten Mal einen Bericht über den Pensionsfonds erhielten, wurde von "traumhaften Renditen" zwischen 4 und 5 % geredet. Wir sind auch gezwungen, dieses Geld nicht hoch spekulativ anzulegen, sondern relativ sicher: Bundesanleihen Deutsche Bundesbank. Die heutigen Renditen liegen mittlerweile zwischen 1 und 2 %.
- Lieber Herr Kollege Rinderspacher, ich würde Sie bitten, mir nachher Fragen zu stellen. Lassen Sie mich jetzt einfach einmal ausreden.
- Die dürfen Sie gerne machen. Wenn Sie meinen, dass Sie die machen müssen, dann dürfen Sie sie gerne machen.
Wir haben also heute andere Zeiten als 2008. Wir haben eine Weltwirtschaftskrise mit Einbruch der Fi
nanzmärkte. Es wäre äußerst fahrlässig, wenn wir auf diese Situation nicht reagieren würden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, selbstverständlich wäre ein einfaches Abschaffen irgendwelcher Versorgungsrücklagen nicht in unserem Sinne. Auch wir in unserer Fraktion haben dieses Thema noch in diesem Winter zusammen mit den Kollegen von der FDP sehr ausführlich diskutiert. Wir setzen auf eine zweigestaltete Absicherung: zum einen auf eine Schuldentilgung, auf einen soliden Staatshaushalt, der in der Lage ist, aus dem laufenden Haushalt die Versorgungsleistungen zu schultern, und daneben auf eine finanzielle Vorsorgeleistung, die nicht mehr den Hauptteil abdecken soll. Ganz nebenbei bemerkt: Auch bei dem alten Weg, den wir 1999 und 2008 beschritten haben, ging es nur um das Abfangen der Spitze. Auch das war kein vollkommenes Absicherungssystem, damit unsere Pensionen zukunftsfest geworden wären.
Es ist auch vom Herrn Staatssekretär schon gesagt worden: Andere Länder, die diesen Versorgungsfonds noch jetzt teilweise weiterführen, machen dies auf der Basis von Staatsschulden. Wenn wir nach wie vor 4,5 % bekämen, könnten wir eventuell auch Schulden rechtfertigen. Aber bei den heutigen Renditen wäre das ein absolut unbegehbarer Weg.
Im Gesetz haben wir des Weiteren festgehalten, dass die Verwendung zweckgebunden sein muss. Das ist damals wie heute im Gesetz festgeschrieben, damit dieses Geld nicht irgendwann einmal einfach in den Staatshaushalt übergeführt werden kann, wie es andere Bundesländer schon gemacht haben. Auch der Beirat bleibt bestehen, der die Handhabung des bayerischen Pensionsfonds mitgestaltet und kontrolliert.
Ich bin auch froh darüber, dass wir endlich begriffliche Klarheit haben. Wir haben einen bayerischen Pensionsfonds. In der Vergangenheit hat es öfter einmal Irritationen gegeben: Was ist die Versorgungsrücklage, die von den Beschäftigten selbst mitfinanziert war? Was ist der Versorgungsfonds? Wir haben jetzt einen klaren Weg und werden alles daransetzen, dass wir bis 2030 einen Haushalt ohne Schulden erreichen. Dann werden wir auch unsere Beamten anständig in den Ruhestand entsenden können.
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Monaten durften wir diverse Podiumsdiskussionen bestreiten, bei denen auch Vertreter des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN anwesend waren. Wir haben von diesen Vertretern in den Diskussionen immer wieder gehört, die GRÜNEN stünden zu einem soliden Staatshaushalt und ihnen ginge es im Wesentlichen um die Frage, wie dieser gestaltet werden solle.
Die GRÜNEN fordern populistisch, speziell für die jungen Leute etwas zu tun. Deshalb frage ich, für wen wir den soliden Staatshaushalt erreichen wollen. - Wir wollen ihn für die Generation, die seitens der GRÜNEN angeblich gut bedacht werden soll, damit sie in den nächsten Jahren und Jahrzehnten nicht die Lasten tragen muss, die ein neu verschuldeter Staatshaushalt mit sich bringen würde.
Ich möchte ein paar Grundsätze unseres sogenannten Sparhaushalts darstellen, weil behauptet wird, die Beamten müssten ein Sonderopfer erbringen.
Der Sparhaushalt besteht aus mehreren Bestandteilen, verteilt über alle Ministerien. Es gab keine neuen ausgabewirksamen Maßnahmen. Der Bauunterhalt, die kleinen Baumaßnahmen und die Sachinvestitionen wurden um 20 % gekürzt, und im Hochbau wurden nur noch zwingend notwendige Projekte in Angriff genommen. In diesem Lichte ist es selbstverständlich, dass auch im Bereich des größten Einzelpostens im Staatshaushalt, nämlich beim Personalkostenblock, an Einsparungen gedacht wird. Die Beschlusslage sieht jährlich 500 Millionen Euro vor. Die Einsparungsmaßnahmen dienen zum Teil dazu, die zwangsläufigen Ausgabensteigerungen zu meistern, nämlich die
mit den steigenden Pensionistenzahlen verbundenen zwangsläufig höheren Versorgungskosten.
Bezüglich der Steuermehreinnahmen wissen wir, dass im Doppelhaushalt geplant war, an die Rücklagen heranzugehen. Damals wussten wir noch nichts von den Steuermehreinnahmen. Die Mai-Steuerschätzung hat 625 Millionen Euro Mehreinnahmen ergeben. Die Rücklageentnahme hätte 725 Millionen Euro ergeben. Wir brauchen die Rücklagen fast nicht mehr anzugreifen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben das Sparpaket sehr intensiv in unseren Fraktionen diskutiert. Wir hatten immer das Ziel, aktive Beamte und Versorgungsempfänger gleichmäßig und nicht einseitig zu belasten. Ein weiterer Grundsatz ist, dass keiner in seinem Geldbeutel weniger haben soll.
Deshalb, sehr verehrte Frau Kollegin Stamm, habe ich mit Verwunderung gehört, und das werden auch die Beamtenverbände zur Kenntnis nehmen, dass es für Sie nur eine geringe Hürde darstellt, an das Weihnachtsgeld heranzugehen. Wir haben explizit ausgeschlossen, diesen Bereich in die Sparüberlegungen einzubeziehen. Wir haben auch die höhere Selbstbeteiligung für die Beihilfe abgelehnt. Wir haben die Abschaffung der Altersteilzeit sowie die Kürzung der Tagegelder nicht in die Planung genommen. Die CSUFraktion hat auch durchgesetzt, dass die Wegstreckenentschädigung unverändert bleibt, die Jubiläumszuwendung gezahlt und die Absenkung der Eingangsbesoldung von 24 Monate auf 18 Monate verkürzt wird.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, es ist kein Novum. Baden-Württemberg hat unter SchwarzGelb die Absenkung der Eingangsbesoldung beschlossen, aber jetzt unter Grün-Rot nicht verändert. Allerdings ist sie nicht wie bei uns bis April 2013 befristet, sondern dort wird die Eingangsbesoldung ab A 12 unbefristet drei Jahre lang abgesenkt. Dagegen wurde geklagt. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Instrument dem Arbeitgeber als legitimen Schritt zugestanden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich ziehe das Fazit. Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes ist ungebremst, Kollege Schuster wird das bestätigen. Er konnte in der Ausschusssitzung der letzten Woche hören, dass der Landespersonalausschuss - LPA noch einmal bescheinigt hat, dass der öffentliche Dienst mit all seinen Vorzügen bei den jungen Leuten ungebremst attraktiv ist.
Ich bin beim letzten Satz. Wenn sich 2012 die Einkommenssituation besser darstellt, was zu vermuten ist, wird selbstverständlich darüber nachzudenken sein, wie wir unsere Beamtenschaft insgesamt bei der Gehaltsentwicklung begleiten. Ich meine, dass im Zuge dessen, was wir als Arbeitgeber tun können, die zeitlich befristete Maßnahme ein zu vertretender Schritt ist.
Sehr verehrte Frau Kollegin Stamm! Es wäre völlig ungewöhnlich, wenn bei Sparmaßnahmen keine Proteste der Betroffenen stattfinden würden und zwar unabhängig davon, ob die Sparmaßnahmen nun die Beamten betreffen oder es sich um Maßnahmen handelt, die in allen anderen Ressorts auch durchgeführt werden mussten. Natürlich hören wir gut hin. Wir müssen aber abwägen. Frau Kollegin Stamm, von "populistisch" spreche ich deswegen, weil man nicht auf der einen Seite sagen kann, man stehe zu einem soliden Staatshaushalt und wolle keine neuen Schulden machen, während man bei einem strukturellen Defizit von zwei Milliarden jede einzelne Sparmaßnahme an den Pranger stellt. Das nenne ich ganz einfach populistisch.
Zum Weihnachtsgeld: Natürlich habe ich gehört, dass Sie die B-Besoldung angesprochen haben. Frau Kollegin Stamm, ich denke, Sie sind nach zweieinhalb Jahren im Landtag erfahren genug, um zu wissen, dass bei einem Themenblock nicht einfach Wunschvorstellungen durchgehen können. Ich halte es für eine gefährliche Geschichte, das Weihnachtsgeld anzupacken, es sei denn, Sie möchten das gerne tun. Die Beamten werden sich freuen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die anderen Dinge habe ich jetzt nicht mehr zu beantworten.
Ich wollte den Kollegen Schuster fragen, welche Zeit denn nicht als eine Zeit vor der Wahl gilt, gerade was die Rücknahme der Arbeitszeitverlängerung betrifft. Noch weiter entfernt von einer Wahl konnte man diesen Beschluss doch gar nicht fassen. Jetzt wird gesagt, dass wir die Absenkung der Eingangsbesoldung befristen. Bei diesen Vorwürfen muss ich Sie fragen, Herr Kollege Schuster, ob wir es genauso machen sollen wie in BadenWürttemberg, wo Rot-Grün diese Maßnahme unbefristet macht.
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin davon ausgegangen, dass dieses größte Gesetzeswerk, das der Bayerische Landtag jemals beschlossen hat, in der Zweiten Lesung vom Herrn Minister vorgetragen wird.
Wir haben uns seit Januar in meinem federführenden Ausschuss sehr intensiv, sehr engagiert - das gilt für alle Fraktionen - mit diesem Gesetzeswerk befasst. Es wurde aufgrund der Föderalismusreform notwendig. Für unsere bayerischen Beamten mussten neue
Rahmenbedingungen geschaffen werden. Das betrifft aber nicht nur ein Gesetzeswerk von fast 600 Seiten, sondern immerhin auch die Arbeits-, Einkommensund Versorgungsbedingungen von 220.000 Beamtinnen und Beamten in unserem Freistaat.
Im Bundesland Hessen hat der Landtag das entsprechende Gesetz geschaffen, ohne dass irgendwelche Verbände angehört worden wären. Bei uns in Bayern ist das Gegenteil der Fall. Hier haben wir die Beschäftigten angehört. Es wurde um weitere Verbesserungen des Gesetzentwurfs der Staatsregierung gerungen.
Das Gesetzeswerk steht unter dem Motto: "Leistung stärker belohnen - Flexibilität fördern" Wir müssen den demografischen Herausforderungen der Zukunft gewachsen sein. Wir wollen im Freistaat Bayern auch in Zukunft das haben, was wir derzeit schon mit Stolz behaupten können, nämlich dass wir attraktiv sind und die besten Köpfe des Landes haben, die zu dem hohen wirtschaftlichen Erfolg in Bayern beitragen.
Das umfangreiche Gesetzespaket umfasst eine vollständige Neuregelung des Laufbahn-, Besoldungsund Versorgungsrechts. Kernstück des Neuen Dienstrechts ist die Einführung einer durchgehenden Leistungslaufbahn, durch welche die Flexibilität erhöht und das Leistungsprinzip gestärkt werden soll. Wir wollen in Zukunft die beiden Begriffe Beamte und Leistung in der Öffentlichkeit noch viel stärker imagebildend stets vor uns hertragen und mit Leben erfüllen.
Um die Wichtigkeit der Leistungslaufbahn zu unterstreichen, haben wir ein Leistungslaufbahngesetz entwickelt. Dazu wird es keine eigene Verordnung mehr geben. Vielmehr möchte der bayerische Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Laufbahnrechts in den Details mitreden. Wir haben dazu eine Evaluierung nach zwei Jahren vorgesehen.
Auch im Besoldungsrecht gibt es erhebliche Strukturveränderungen. Durch den Wegfall des Besoldungsdienstalters, den uns die EU vorgegeben hat, haben wir neue Strukturen mit den sogenannten Erfahrungsstufen schaffen müssen. Insbesondere haben wir die Eingangsbesoldung für die niedrigen Einkommensgruppen durch Wegstreichen der unteren Stufen erhöht und damit, was das Einkommen betrifft, der Lebenssituation Rechnung getragen.
Selbstverständlich ist wegen der Fortschrittlichkeit des Gesetzentwurfs der Staatsregierung dir, lieber Herr Minister, ein herzlicher Dank dafür zu sagen, dass hier zusammen mit den Verbänden wirklich Neues geschaffen wurde. Vielen Dank auch an das Ministerium, das uns stets Gesprächsbereitschaft angeboten
hat, sodass wir am Schluss das Beste vorstellen können. Trotzdem haben wir in Absprache und in Rückkopplung mit den Beschäftigten und den Fachverbänden noch Verbesserungen vorgenommen.
Eine konsequente Umsetzung der neuen Leistungslaufbahn war uns ein ganz besonderes Anliegen. Wir haben aus diesem Grund eine Hürde von zehn Jahren bei der erstmaligen modularen Qualifikation herausgenommen, weil wir der Ansicht sind, dass junge leistungsbereite Beamtinnen und Beamte vom ersten Tag ihrer Dienstzeit an das Prinzip des lebenslangen Lernens tatsächlich leben sollten.
Wir haben, um die Qualität zu sichern und trotzdem die Flexibilität und die Bereitschaft, solche modularen Qualifikationen auf sich zu nehmen, zu erhöhen, in der Formulierung "Die Module müssen mit Prüfungen und anderweitigen Erfolgsnachweisen bewertet werden" das Wort "und" durch "oder" ersetzt. Was dem Prinzip des lebenslangen Lernens ebenfalls Rechnung trägt, ist, dass wir hier in einem angemessenen Umfang auch anderweitige Fortbildungen vorsehen.
Wir haben durchaus skeptische Anmerkungen des Verbandes des höheren Beamten beim Leistungslaufbahnrecht angetroffen. Wir haben alles getan, um die hohen Standards und die Qualität weiterhin zu sichern. Dies soll auch mithilfe des Landespersonalausschusses geschehen. Das Niveau der Module, die von den einzelnen Ministerien erstellt werden, soll durch diesen Ausschuss abgesegnet werden.
Wir sind im öffentlichen Dienst sehr familienfreundlich. Der öffentliche Dienst ist Wegbereiter dafür, dass Familie und Beruf miteinander vereinbart werden können.
Um der Kritik zu begegnen, dass im öffentlichen Dienst zu wenige Frauen in Führungspositionen sind, haben wir im Laufbahnrecht eine entsprechende Änderung vorgenommen. Nunmehr können pro Kind 36 Monate Kindererziehungszeit auf die Laufbahn angerechnet werden. Das Argument, Kindererziehungszeiten seien laufbahnschädlich, kann dadurch nicht mehr zum Tragen kommen.
Durch die Abkehr vom Besoldungsdienstalter, die ich bereits angesprochen habe, kann es hier und dort übergangsweise natürlich zu Veränderungen, wenn nicht gar Verschlechterungen kommen. Aus diesem Grund haben wir als CSU-Fraktion auf einer Übergangsregelung bestanden, die den Vertrauensschutz gewährleistet.
Wir haben auch dem Anliegen unserer Referendarinnen und Referendare im Lehramt Rechnung getragen. Diese sind durchweg schon etwas älter, haben
oft eine Familie zu versorgen, und die Referendargehälter sind naturgemäß knapp bemessen. Wir haben eine leichte Verbesserung dadurch eingeführt, dass nicht mehr elf Stunden in der Ausbildung unentgeltlich zu leisten sind, sondern nur noch zehn. Das heißt, es wird eine Stunde mehr bezahlt. Unsere Fachlehrerinnen und Fachlehrer, die eine besondere Funktion ausüben und bislang eine Zulage erhalten haben, erhalten nun eine Amtszulage, weil es eine amtsprägende Tätigkeit ist, wenn sie Fachberater sind, und weil diese Tätigkeit in der Regel auf Dauer angelegt ist. Ein Anliegen der Beschäftigten war auch, dass Realschulrektorinnen und -rektoren den Titel "Direktorinnen" und "Direktoren" tragen dürfen. Das ist eine Gleichstellung mit anderen Schularten. Das war aus unserer Sicht gerechtfertigt.
Wir haben ein weiteres Signal an unsere Justiz, die Staatsanwaltschaften und Richter, gesetzt, indem wir Veränderungen in der Ämterstruktur vorgenommen haben, um der hohen Leistungsbereitschaft in diesem Bereich unserer öffentlichen Verwaltung Rechnung zu tragen; denn eine hohe Arbeitsbelastung ist durchaus ein Merkmal der bayerischen Justiz. Gleichwohl haben wir eine gleichbleibend hohe Qualität zu verzeichnen. Ich sagte, Leistung solle sich lohnen. Wir müssen Leistung honorieren. Aus diesem Grunde haben wir festgelegt, dass Leistungsbezüge der Professorinnen und Professoren, deren Grundgehaltssätze in der neuen Gehaltsgruppe etwas höher liegen, nicht gestrichen werden, um einen Ausgleich zu erzielen.
Wir haben in Zukunft eine riesengroße Herausforderung zu bewältigen, nämlich die Versorgung unserer Beamten. Wir haben einen sehr hohen Personalbestand, wenn wir auch im Vergleich zu europäischen Staaten nicht an der Spitze liegen. Gleichwohl müssen wir zukunftsfähig sein. Aus diesem Grunde haben wir die Beamtenversorgung dem Rentenrecht angeglichen. Wir werden die Lebensarbeitszeit schrittweise auf 67 Jahre anheben. Wir haben jedoch die Kritik unserer Beschäftigten aufgenommen und eine Vielzahl von Möglichkeiten geschaffen, wie man das Dienstende individuell gestalten kann, zum Beispiel durch Antragsruhestand oder Altersteilzeitregelungen. Wir sind der Ansicht, dass auch unsere Beschäftigten einen kleinen finanziellen Beitrag leisten sollen, wenn sie früher aus dem Arbeitsleben scheiden wollen.
Ich komme zum letzten Satz, Herr Präsident. - Ich habe mich vorhin bei unserem Minister und dem gesamten Ministerium bedankt. Ich habe die berechtigte Hoffnung, dass auch in den nächsten Monaten die Gesprächsbereitschaft vorhan
den ist; denn jetzt kommt die Ausgestaltung dieses Gesetzes in Form von Verordnungen.
- Wir werden uns natürlich im Rahmen der Haushaltsberatungen ausführlich über die Mittelzuweisungen unterhalten müssen. - Das Neue Dienstrecht wird am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Es wird entsprechend der gesamtwirtschaftlichen Lage mit Leben erfüllt werden müssen, wobei der Geist des Gesetzes beachtet werden muss.
Wir alle wissen, dass wir dem Steuerzahler gegenüber verantwortlich sind.
Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Meyer, bei aller Kollegialität, die Sie gerade angesprochen haben, muss ich Ihnen doch ein wenig in die Parade fahren. Ich kann überhaupt nicht verstehen und
auch nicht nachvollziehen, wieso die Freien Wähler einen Dringlichkeitsantrag einbringen mit der Formulierung, dass die Umsetzung des Dienstrechts in Bayern unverzüglich und ohne weitere Verschiebungen durchzuführen ist. Ich kann mich an keine bisherige Verschiebung erinnern.
Lieber Kollege Meyer, innerhalb einer Fraktion haben Fachpolitiker, in dem Fall Haushaltspolitiker, einmal darüber nachgedacht, ob es vielleicht denkbar wäre, dass ein Gesetz zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft tritt. Eine Stunde später hat die CSU-Fraktion in ihrer Gesamtheit gesagt, nein, dieses Jahrhundertwerk, das viel mehr als nur finanzielle Dinge umfasst, wird ohne Wenn und Aber in die Tat umgesetzt. Spätestens dann, aber auch nach den öffentlichen Äußerungen, die Sie hier angeführt haben, hätten Sie Ihren Antrag einpacken können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befinden uns im laufenden Gesetzgebungsverfahren. Auch Kollege Meyer sagt, er habe überhaupt keinen Zweifel daran, dass das zu Ende geführt werde. Wir haben gestern im federführenden Ausschuss die Zweitberatung durchgeführt, und wir werden das Gesetz in der letzten Plenarwoche in Zweiter Lesung beraten. Sie haben keinen Zweifel daran, Herr Meyer. Jetzt frage ich aber die Freien Wähler: Woran zweifeln Sie denn dann? Haben Sie den Verdacht, dass sich unsere Bayerische Staatsregierung gesetzeswidrig Beschlüssen des Bayerischen Landtags widersetzt? - Nichts anderes kann dieser Antrag heißen. Wir haben auch das Inkrafttreten in der Zweitberatung beschlossen. Es gibt also nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür, dass es hier noch zu irgendwelchen Veränderungen kommen könnte, und wenn, dann nur mit dem Bayerischen Landtag.
Im zweiten Punkt Ihres Änderungsantrags, der sich auf die Rückführung der Wochenarbeitszeit bezieht, mahnen Sie an, dass dieses angekündigte Zweistufenverfahren auch wie angekündigt durchgeführt wird. Auch hierzu gibt es nicht die geringste Veranlassung, an irgendwelchen Umsetzungsdingen zu zweifeln; denn wir haben mit der Realisierung dieser Schritte bereits begonnen.
Wir haben im Jahr 2009 damit begonnen, dass wir nicht wir im Landtag, sondern die Staatsregierung die Arbeitszeitverordnung geändert haben und dass es eine Übergangsregelung bis 2012 gibt. Die Arbeitszeitverordnung enthält bereits die gekürzte Wochenarbeitszeit. Bereits im Haushaltsvollzug 2009 sind Stellen - das waren damals 50 Stellen - entsperrt worden. Es ist sofort mit dem Personalaufbau begonnen
worden, den wir ab 2012/2013 bei der Rückführung der Arbeitszeit brauchen. Auch das wurde gestartet.
Wir haben im Jahr 2010, also in diesem Jahr, 870 zusätzliche Stellen für Beamte und Beamtinnen auf Widerruf geschaffen, um den Personalbedarf in den Jahren 2012 und 2013 auffangen zu können. Wir werden es wie geplant durchführen. Auch das ist in allen öffentlichen Äußerungen sowohl der Staatsregierung als auch von uns verantwortlichen Politikern im Bayerischen Landtag immer wieder betont worden. Haushaltsmäßig ist es bereits in die Wege geleitet worden.
Lieber Kollege Meyer, ich kann den Freien Wählern hier nur bescheinigen: Für Schaufensteranträge ist mir in diesem Landtag die Zeit zu schade. Wir brauchen keine Presseschau, indem zitiert wird, was welche Zeitung geschrieben hat und worüber man sich hier im Landtag unterhalten müsste. Ich empfehle unserer Fraktion, diesen Schaufensterantrag abzulehnen, weil er völlig überflüssig ist.
Kollege Meyer, ich bitte wirklich darum, dass wir haushaltstechnisch korrekt diskutieren. Artikel 6 e bzw. das, was Sie gerade formuliert haben, war der Stelleneinzug wegen der damaligen Arbeitszeitverlängerung. Im Umkehrschluss ist der Artikel 6 e jetzt ausgesetzt, weil wir im Vorfeld auf die
Rückführung der Arbeitszeit das Personal natürlich wieder benötigen.
Parallel dazu haben wir in der letzten Legislaturperiode eine Verwaltungsreform durchgeführt mit dem Ziel, den Personalkostenblock in unserem Staatshaushalt langfristig zu reduzieren. Dieses Ziel haben wir nach wie vor, lieber Kollege Meyer.
Wir müssen nach wie vor schauen, dass wir Stellen abbauen, selbstverständlich verbunden - aber das ist eine völlig andere Diskussion - mit einer Aufgabenkritik und einer Straffung, damit es zu keiner Überbelastung kommt. Die Wochenarbeitszeit und den Artikel 6 b in einen Topf zu werfen und einmal umzurühren, macht noch keine Suppe.
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein bedeutender Tag für Bayern. Herr Staatsminister Fahrenschon hat herausgestellt, welche Bedeutung unser öffentlicher Dienst für den Wirtschaftsstandort Bayern sowie für die Bedeutung und den Erfolg Bay erns hat. Mehr als 200.000 Beamte und Beamtinnen werden von diesem neuen Gesetzeswerk betroffen sein, das wir in unserer Zuständigkeit völlig neu gestal tet haben und in das Gesetzgebungsverfahren einbrin gen.
Dieses neue Recht, das in dem vorliegenden Gesetz entwurf niedergelegt ist, ist seit einigen Monaten be kannt und wurde bereits in den Verbänden beraten. Es hat bundesweite Beachtung gefunden, weil Bayern das einzige Bundesland ist, das darüber nachdenkt, Leis tungslaufbahnen ohne große Hürden zu ermöglichen.
Es hat bundesweite Beachtung gefunden, weil wir die Mittel nicht auf der einen Seite wegnehmen und zur an deren Seite hinschaufeln. Wir schaffen vielmehr durch zusätzliches Geld Leistungsanreize. Das besondere an diesem Gesetz ist der Umstand, dass mehr als 200.000 Beamte und Beamtinnen, vertreten durch ihre Verbände und Gewerkschaften, von Anfang an, schon bei den ersten Beratungen der Staatsregierung unter Finanzminister Erwin Huber, bei der Entwicklung der Eckpunkte eingebunden waren. Der erste Entwurf des Gesetzes wurde den Verbänden noch vor der offiziellen Verbändeanhörung inoffiziell zur Verfügung gestellt. Die Verbände hatten die Gelegenheit, sich sowohl an die Staatsregierung als auch an die Fraktionen zu wen den. Sie haben diese Möglichkeit auch umfänglich ge nutzt, wie das Herr Kollege Schuster ausgeführt hat.
Deshalb können wir mit Fug und Recht sagen: Was heute auf dem Tisch liegt, ist nicht nur ein Machwerk der Staatsregierung, sondern weitgehend im Vorfeld von den Verbänden mitbestimmt worden. Ich danke Herrn Habermann, der heute anwesend ist, um diesen historischen Tag mit uns zu begehen. Ich bin mir sicher, dass er uns auch in den nächsten Monaten nicht ver lassen wird. Wir werden diesen Gesetzentwurf jetzt in Ruhe beraten.
Ich möchte auf ein paar Einzelpunkte eingehen: Das neue Besoldungsrecht ist sehr stark leistungsorientiert aufgebaut. Dies wurde bereits von Herrn Staatsminister Fahrenschon gesagt. Ich erinnere an die unselige Fern sehsendung vom Sonntag, wo wieder einmal alle Be amten-Vorurteile aufgekocht wurden. Wir tun deshalb gut daran, wenn wir darauf hinweisen, dass zumindest in Bayern die Leistung honoriert werden soll. Herr Kol lege Schuster hat soeben Entwicklungen genannt, die sich in den letzten Jahren durch das Haushaltsrecht er geben haben, zum Beispiel ewig lange Wartezeiten, selbst für Leistungsträger. Dies muss der Vergangen heit angehören. Wir schaffen neue Beförderungsämter für Lehrkräfte, damit nicht eine Lehrkraft mit der glei chen Leistungsstufe in Pension gehen muss, mit der sie ihren Dienst begonnen hat.
Wir haben auch ein neues Versorgungsrecht. Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir uns entsprechend dem Rentenrecht der Anhebung der Lebensarbeitszeit auf 67 Jahre nicht verschließen können. Um nicht ständig solche unseligen Vorwürfe bezüglich der Beamtenpri vilegien in den Diskussionen zu haben, müssen wir hier wirkungsgleich vorgehen. Das ist eine Selbstverständ lichkeit. Wir halten aber in unserem Versorgungsrecht am Grundsatz der Versorgung aus dem letzten Amt he raus fest.
Unser neues Laufbahnrecht wurde heute ebenfalls ge nannt. Damit sollen die Aufstiege erleichtert und entbü
rokratisiert werden. Ich möchte aber deutlich betonen, dass darunter die Qualität nicht leiden darf. Wir dürfen uns nicht in der Form angreifbar machen, dass dies verfassungsrechtlich nicht tragbar wäre. Wir müssen Wert darauf legen, dass die berufliche Erfahrung, die eine Person mit einer modularen Qualifizierung schon von Haus aus mitbringt, einen eigenen Wert darstellt. Die berufliche Bildung stellt auch im Schulwesen einen eigenen Wert dar. Sie ist natürlich auch im Beamtentum ein wichtiger Baustein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte es nicht versäumen, mich für die vielen umfangreichen Vorarbeiten und Beteiligungen bei Herrn Fahrenschon und seinen Beamten zu bedanken. Herr Hüllmantel wurde schon genannt. Bitte geben Sie diesen Dank an Ihre Kollegen weiter.
Herr Kollege Schuster, eine Mahnung möchte ich noch loswerden: Sie haben das Wort "Nachbesserungsbe darf" verwendet. Wir werden sicherlich noch das eine oder andere Anliegen der Verbände aufnehmen, wenn wir der Auffassung sind, dass die entsprechende Re gelung noch nicht ganz ausgewogen ist. Ich bitte aber auch alle Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen: Übersehen Sie nicht, dass in diesem neuen Beamtenrecht fast 300 Millionen Euro stecken. Ich bin stolz darauf, dass wir den Schwerpunkt auf Leistung legen.
- Ich rede jetzt gerade vom Geld. Ich bitte, stets daran zu denken, dass diese knapp 300 Millionen nicht drei mal ausgegeben werden können. Wenn wir Beförde rungswartezeiten deutlich kürzen wollen, dann können wir das Geld nicht für Einstiegsbezahlungen und ähnli che Dinge ausgeben. Wir werden auch nicht unendlich draufsatteln können. Ich bitte darum, dass wir den Fi nanzrahmen nicht aus dem Auge verlieren. Wir sind den Steuerzahlern, unseren Bürgerinnen und Bürgern, Rechenschaft darüber schuldig, wie wir mit diesen Gel dern umgehen.
Es wurde schon gesagt, wie wir in den nächsten Wo chen vorgehen werden. Am Montag wird der gesamte Ausschuss eine Expertenanhörung durchführen. Wir werden dabei intensiv nachfragen, wie so manche Re gelungen im Gesetzentwurf gesehen werden. Wir wer den uns intensiv mit diversen Forderungen auseinan dersetzen. Wir werden - dafür bedanke ich mich heute schon bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Aus schuss - einen wirklich engagierten Sitzungsplan er stellen, damit wir bis zur Sommerpause fertig werden. Ich sage noch einmal allen einen herzlichen Dank, die konstruktiv an diesem Gesetz mitwirken.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir überlegt: Wieso beantragt die SPD in der Ersten Lesung eines Gesetzes, das Vorbildwirkung für ganz Deutschland hat, bereits eine Aussprache? Ich habe es jetzt gehört: Man hat sich schwergetan, hier ein paar Kritikpunkte zu finden.
Das Besoldungsanpassungsgesetz wird in dem Doppelhaushalt in hohem Maße Kosten verursachen. 426 Millionen Euro sind es in diesem Jahr, 211 Millionen Euro im nächsten Jahr.
Bezüglich der Übernahme der Tarifergebnisse für unsere bayerischen Beamten haben wir nicht abgewartet, bis das ganze Gesetzgebungsverfahren durchlaufen ist. Die Beamten werden im Vorgriff auf die Gesetzesbeschlüsse bereits im Juni Abschlagszahlungen erhalten, damit sie Planungssicherheit haben.
Das Gleiche gilt für den zweiten Punkt, den das Besoldungsanpassungsgesetz enthält. Das ist die Fortführung der Altersteilzeit. Wer mit Beamten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Gesprächen zu tun hat, wird verfolgt haben, wie stark emotional dieses Thema - es war bekannt, dass dies 2009 auslaufen soll - dis
kutiert worden ist. Dankenswerterweise ist in hohem Maße auch in diesem Hohen Hause die Erkenntnis gewachsen, dass wir damit ein positives Arbeitsinstrument haben, mit dem wir die vorzeitigen Dienstunfähigkeitsmeldungen auf fast die Hälfte reduzieren konnten, und zwar im Vergleich zu der Zeit vor der Einführung der Altersteilzeit.
Die Bedingungen sind leicht reduziert worden. Aber in vielen Gesprächen und im Dialog, den wir mit den Verbänden geführt haben, haben die Bedingungen eine sehr hohe Akzeptanz gefunden.
Es ist bundesweit einmalig, dass im Freistaat Bayern die Altersteilzeit für alle Beamten weitergeführt wird, nicht nur bezogen auf Lehrer, wie es zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen der Fall ist und auch in anderen Bundesländern, wo an eine Weiterführung gar nicht erst gedacht wird. Wenn man da herumkritisiert und fordert, dass auch bei 60% Arbeit die Ruhegehaltfähigkeit weiterhin bei 90 % bleiben müsse, dann kann man daraus Rückschlüsse ziehen. Wenn da gesagt wird, dass sich gerade die Kleinen dann nichts mehr leisten könnten, dann ist das schon eine ganz gewagte Darstellung.
Wir werden sehen, wie sich die neuen Bedingungen für die Altersteilzeit auswirken. Ich sage denen, die sich mit dem Gesetz nicht befasst haben: Bei 60 % Arbeit sollen 80 % netto vergütet werden. Ich denke, hier handelt es sich um ein Instrument, das es ermöglicht, unsere Beamten in den Ruhestand treten zu lassen, ohne dass sie vorzeitig die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit beantragen müssen.
Wir von der CSU-Fraktion begrüßen ganz außerordentlich die schnelle Umsetzung der Tarifergebnisse und bedanken uns bei der Staatsregierung, dass die Regelung in so schnellem Verfahren in Gesetzesform gegossen wurde.