Protocol of the Session on May 27, 2009

Ich will trotzdem drei Schwerpunkte des Gesetzentwurfs erläutern. Erstens: Die Neuordnung der Gremien. Der Verwaltungsrat wird künftig aus 11 Personen bestehen. Neben den Vertretern des Freistaats Bayern nehmen wir erstmals vier externe Mitglieder in den Verwaltungsrat auf. Wir schaffen damit die Möglichkeit, Sachverstand aus Wirtschaft und Wissenschaft in das Gremium und damit in die Arbeit des Verwaltungsrats einzubeziehen. Um an dieser Stelle gleich etwaigen Zweiflern entgegenzutreten, möchte ich auf Folgendes hinweisen: Die Aufnahme dieser vier externen Mitglieder ist keine Alibiveranstaltung. Diese vier externen Mitglieder sind auch keine willfährigen Marionetten der Staatsregierung. Sie werden vielmehr unabhängig, weisungsfrei und mit vollem Stimmrecht ihr Amt wahrnehmen. Der Verwaltungsrat wird über die externen Mitglieder hinaus durch je einen Vertreter der Perso

nalvertretung der Bank, der Sparkassen und der Kommunen komplettiert.

Ich halte es im Übrigen für zwingend, dass der Freistaat Bayern zumindest während der schwierigen Umstrukturierungsphase über die Mehrheit in diesem Aufsichtsgremium verfügt. Aufgrund des finanziellen Kraftaktes des Freistaates stehen wir in einer ganz besonderen Verantwortung, und diese Verantwortung müssen wir, wie es auch die Mehrheitseigentümer in der Privatwirtschaft tun, wahrnehmen. Um dies sicherzustellen, sieht der Gesetzentwurf ein doppeltes Stimmrecht für die Vertreter des Freistaats vor.

Die Zusammensetzung der Generalversammlung passen wir vergleichbaren Regelungen für andere Landesbanken an. In Zukunft stimmen die Anteilseigner einheitlich durch entsprechende Stimmführer ab. Das Stimmrecht richtet sich dabei nach der Anteilsquote.

Der zweite Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Aufnahme des Umwandlungsrechts in das Landesbankengesetz. Mit dem Gesetzentwurf wollen wir insbesondere Maßnahmen ermöglichen wie zum Beispiel Verschmelzungen oder Fusionen, den Wechsel der Rechtsform in eine Aktiengesellschaft oder Möglichkeiten zur Abspaltung oder Ausgliederung von Vermögensteilen sowie Vermögensübertragungen. Ich will dabei allerdings auch betonen, dass derzeit keine dieser Maßnahmen unmittelbar bevorsteht. Im Sinn größtmöglicher Flexibilität sollten wir uns aber die Möglichkeiten hierzu offenhalten. Selbstverständlich wird bei weitreichenden und grundlegenden strategischen Entscheidungen der Landtag vorab eingebunden. Eine Fusion oder eine materielle Privatisierung ohne vorherige Einbindung des Landtags wird es nicht geben. Als Finanzminister ist es mir wichtig, bei diesen grundlegenden Fragen in Abstimmung mit dem Landtag zu handeln.

Der dritte Schwerpunkt ist die Neufassung der Aufgabenbeschreibung der BayernLB. Wir wollen zunächst den öffentlichen Auftrag und die ordnungspolitische Funktion im Landesbankgesetz stärker betonen. Zentrale Funktion der Bank ist es demnach, in Bayern eine angemessene und ausreichende Versorgung der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstands und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen. Daneben ist und bleibt die Bayerische Landesbank aber auch eine im internationalen Wettbewerb stehende Geschäftsbank. Auch diesen Aspekt müssen wir aufführen. Jeder, der pauschal den Rückzug aus all diesen Geschäftsbereichen fordert, handelt entweder ohne Kenntnis der momentanen Realitäten, oder er setzt die Zukunft der Bank, ihrer Mitarbeiter und letztendlich auch die Beteiligung des Freistaates aufs Spiel.

Das bedeutet freilich nicht, dass die Bank aus den Ereignissen der Vergangenheit nichts gelernt hätte. Im Gegenteil, Sie alle wissen, dass wir die Bank einer radikalen Umstrukturierung unterwerfen. Die Risikopositionen werden massiv verringert. Die Kosten werden deutlich gesenkt, und die Geschäftsaktivitäten werden auf die Kernbereiche fokussiert. Die Bank per Gesetz auf ein einziges Geschäftsmodell festzulegen, wäre gleichwohl nicht verantwortbar. Deshalb muss die Bank auch in Zukunft alle Arten von Bankgeschäften betreiben können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bayerische Landesbank wurde im vergangenen Jahr durch die Finanzmarktkrise massiv und schmerzlich getroffen. Daran gibt es nichts zu beschönigen. Die Bank hat daraufhin einen umfassenden Restrukturierungsplan und ein neues Geschäftsmodell entwickelt. Auf diesem Weg aus der Krise ist die Änderung des Bayerischen Landesbank-Gesetzes nun ein weiterer wichtiger Schritt. Ich bitte Sie, diesen Weg der Bank gemeinsam mit der Staatsregierung zu unterstützen. Ich freue mich auf die Debatten im federführenden Ausschuss.

(Beifall bei der CSU)

Für die SPDFraktion darf ich jetzt das Wort Frau Kollegin Inge Aures erteilen.

Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Minister, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Heute möchte ich von hinten anfangen. Sie wollen das Landesbank-Gesetz ändern und begründen dies gleich im ersten Satz mit einer internationalen Finanzkrise, einer schwerwiegenden, sich rapide verschlimmernden Krise. Das ist aber leider nur ein Teil der Begründung, die hier zutrifft. Sie müssten das Gesetz nicht ändern, wenn sich die politisch Verantwortlichen im Verwaltungsrat und die Vorstände der Bayerischen Landesbank an das bestehende Landesbank-Gesetz gehalten hätten.

(Beifall bei der SPD)

Hätten sie nicht das gemacht, was sie wollten, sondern hätten sie das getan, was ihre eigentliche Aufgabe war, dann wäre das Finanzdesaster in dieser Größenordnung nicht entstanden.

(Beifall bei der SPD)

Die Damen und Herren des Vorstands der BayernLB, die Damen und Herren des Verwaltungsrats und die Führungsgremien des Sparkassenverbandes haben in ihrer Geltungssucht, in ihrer Überheblichkeit, in ihrer Machtgier und in ihrer Arroganz jegliches vernünftige

Maß und Ziel für das Machbare verloren. Sie haben ihre eigentliche Aufgabe nicht erfüllt.

(Beifall bei der SPD)

Der Verwaltungsrat beschließt die Richtlinien für die Geschäftspolitik der Bank und überwacht deren Geschäftsführung. So steht es in Artikel 8, und zwar schon im alten Text. Hat sich einer daran gehalten? Das frage ich Sie. Hat einer die Geschäftsführung überwacht? Dies ist derzeit nicht zu erkennen.

Sehr verehrter Herr Minister, Sie haben es gerade vorgetragen. Der neue Verwaltungsrat soll nun anstatt mit zehn zukünftig mit elf Mitgliedern besetzt werden. Dem Verwaltungsrat gehören der Staatsminister der Finanzen, der Staatsminister des Innern, der Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, ein weiterer Vertreter des Staatsministeriums der Finanzen, ein Vorstandsmitglied einer bayerischen Sparkasse, ein Vertreter der bayerischen kommunalen Spitzenverbände, die Personalvertretung der BayernLB sowie weitere vier externe Mitglieder an, die in Abstimmung zwischen den drei im Verwaltungsrat vertretenen Ministerien berufen werden. Es ist gut und richtig - so sieht es die SPD-Fraktion -, dass ein Mitglied der Personalvertretung entsandt werden kann. Besser wäre es natürlich, wenn mehrere Mitglieder der Personalvertretung vertreten wären und nicht nur ein einziges Mitglied quasi als Feigenblatt.

Nicht nachvollziehbar für uns - das haben Sie auch nicht begründet, lieber Herr Minister - ist das doppelte Stimmrecht für die drei Minister und für den weiteren Stellvertreter aus dem Finanzministerium. Anscheinend trauen Sie Ihren eigenen Leuten nicht, sonst würden Sie ihnen ein Stimmrecht übertragen können, oder Sie brauchen gleichzeitig Gürtel und Hosenträger, damit bestimmt nichts passiert.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb fordern wir, dass das Stimmrecht aufgeteilt wird. Darauf komme ich noch einmal zurück.

Wir fordern auch, dass Vertreter der Opposition in den Verwaltungsrat berufen werden müssen. Es kann nicht sein, dass Sie weiterhin die Geschäfte untereinander ausmauscheln. Heute haben wir schon wieder einiges gehört, was uns die nächste Zeit sicher beschäftigen wird.

(Beifall bei der SPD)

Sehr verehrter Herr Minister, das Plenum lassen Sie vollkommen außer Acht. Sie haben nur die Vertreter der Regierung berufen. Der Landtag als der eigentliche

Herr des Geschehens ist im Verwaltungsrat gar nicht vertreten.

Ein doppeltes Stimmrecht kann mit Ausnahme für den Verwaltungsratsvorsitzenden nur dann möglich sein, wenn es in einer Pattsituation angewandt wird. Das ist bei den Aktiengesellschaften gang und gäbe. Das wäre ein Weg, den man noch nachvollziehen kann und mit dem Sie das doppelte Stimmrecht begründen könnten. Ansonsten ist es aber nicht klar.

Nicht geregelt haben Sie in der Gesetzesvorlage die Frage, wer Sie vertreten soll. Aus der Vorlage ist nicht erkennbar, ob die Vertretung kraft Amtes erfolgt oder wie es sich sonst darstellt. Es kann auch nicht sein, dass der Vertreter einer Institution, der im Laufe der Zeit aus dieser Funktion ausscheidet, trotzdem im Verwaltungsrat bleibt. Sie haben es zugelassen, dass einer, der aus einem bestimmten Amt ausscheidet, trotzdem im Verwaltungsrat bleibt. Einer, der kein Minister mehr ist, könnte trotzdem im Verwaltungsrat vertreten sein. Das kann doch nicht sein.

Interessant ist der schärfste Satz in Artikel 8 Absatz 7: "Mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrats muss über Sachverstand in Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen." Glauben Sie nicht, dass Sie im Vergleich zur alten Besetzung ein bisschen übertrieben haben? Ist nach Ihrer Denkart nicht einer schon einer zu viel?

(Beifall bei der SPD und den Freien Wählern)

Der neu eingefügte Artikel 1a "Umwandlung" ist sicher der Einstieg in die von Ihnen geplante Privatisierung der Bank. Er eröffnet viele Möglichkeiten. Wir tragen aber natürlich einen Teil mit. Flexibilität ist sicher notwendig, um auf der Höhe der Zeit zu sein.

Der Artikel 2, der die Aufgaben regelt, enthält eine genauere Definition. Die Bank hat danach bezüglich ihrer Geschäftstätigkeit ihre Aufgaben expressis verbis in Bayern. Sie muss dabei unter Beachtung der Wettbewerbserfordernisse den Wettbewerb stärken.

Für eine angemessene und ausreichende Versorgung der Wirtschaft hätte sie bislang schon sorgen müssen. Sie hätte insbesondere den Mittelstand und die öffentliche Hand mit Geld und kreditwirtschaftlichen Leistungen versorgen müssen. Das war bisher schon die Aufgabe der Bank. Sie ist eine im Wettbewerb stehende Geschäftsbank, die sich regional schwerpunktmäßig auf Bayern, Deutschland und die angrenzenden Wirtschaftsräume Europas konzentriert.

So weit, so gut. Das war eigentlich schon immer die Aufgabe. Bisher hat es aber keinen interessiert. Im Absatz 2 steht: "Sie ist auch Kommunalbank und über

nimmt für den Freistaat Bayern die Funktion einer Hausbank." Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, derzeit ist es aber umgekehrt. Derzeit ist der Freistaat die Hausbank für die Landesbank.

(Beifall bei der SPD)

Ich komme zum Schluss. Die BayernLB besitzt ein Schlosshotel in Velden, wie wir heute gehört haben. In der Bilanz des Jahres 2008 ist nachzulesen, dass dieses Hotel ein Minus von 10.919.000 Euro aufweist. Ich denke, dass uns diese Angelegenheit noch weiter beschäftigen wird.

Lieber Herr Minister Fahrenschon, die Beteiligung der Personalvertretung im Verwaltungsrat war längst überfällig und notwendig. Sie haben sie jetzt auf den Weg gebracht. Keine Vergabe des doppelten Stimmrechts, angemessene Mitbestimmung der Opposition, um die Transparenz zu gewährleisten, klare Definition der Aufgaben und vor allem keine Hintertürchen für Tricks und nicht bankrelevante Beteiligungen sowie Flexibilität in der Geschäftspolitik sind die Stichworte. Herr Minister Fahrenschon, Sie sollten sich gut überlegen, ob Sie die Opposition nicht doch in den Verwaltungsrat hineinnehmen sollten; denn ich frage mich, was passieren wird, wenn die CSU einmal nicht mehr die Mehrheit hat. Was machen Sie denn dann?

(Beifall bei der SPD)

Frau Kollegin Aures, das war eine grenzwertige Überziehung.

Ich möchte Ihnen jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Bause, Daxenberger, Gote und Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, "Schullandschaft aus der Schieflage holen - mit neuen Schulmodellen eine Perspektive für den ländlichen Raum ermöglichen", Drucksache 16/1408, mitteilen. Mit Ja haben 65 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 91 Abgeordnete. Es gab eine Stimmenthaltung. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 3)

Ich gebe außerdem das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Maget, Pfaffmann, Güll und Fraktion der SPD, betreffend "Die Wirklichkeit als Maßstab, Schule am Ort stärken - Innovative Schulformen zulassen", Drucksache 16/1419, bekannt. Mit Ja haben 63 und mit Nein 91 Abgeordnete gestimmt. Es gab keine Stimmenthaltungen. Damit ist auch dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 4)

Wir fahren nun mit unserer Debatte fort. Als Nächstem darf ich Herrn Kollegen Weidenbusch für die CSU-Fraktion das Wort erteilen.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf reagiert die Bayerische Staatsregierung auf die Entwicklungen bei der BayernLB und auf dem internationalen Finanzmarkt. Sie tut dies in den dargestellten drei Teilbereichen. Frau Kollegin Aures, abweichend von dem, was ich eigentlich sagen wollte, möchte ich mich mit Ihrem Wortbeitrag auseinandersetzen.

Ich denke, es ist richtig, dass wir in einer Phase, in der wir mit unserem Geschäftsmodell in der Notifizierung sind und noch nicht sicher wissen, wie es weitergeht, im Teil 1 eine offene Regelung formuliert haben. Wir nutzen an dieser Stelle die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten, die in Deutschland gegeben sind, aus. Ich halte das für klug, weil wir damit mit unserem Landesbank-Gesetz für die Zukunft gerüstet sind.

Frau Kollegin Aures, der zweite Teilbereich, den Sie kritisiert haben, ist der Artikel 8 und dabei die fehlende Beteiligung der Opposition. Es wird Sie nicht überraschen, dass ich weiterhin der Meinung bin, dass wir die Eigentümerinteressen in der Sonderkommission des Landtags wahrnehmen. Wenn Sie das Gefühl haben, Sie würden über etwas zu spät oder später als der Verwaltungsrat informiert, sollten Sie das sagen.

(Susann Biedefeld (SPD): Wenn man nachfragt, kriegt man keine Antwort!)

- Frau Biedefeld, ich verzeihe Ihnen diesen Zwischenruf. Sie sitzen nicht in dieser Kommission. Die Kollegen, die in dieser Kommission sitzen, wissen aber, dass wir versuchen, die Informationen schnellstmöglich zu geben, zum Teil vor dem Verwaltungsrat, sofern die Eigentümerposition betroffen ist. Dabei bleibt es.

Am meisten habe ich mich über Ihre Kritik an dem neuen Absatz 7 amüsiert, weil sich mir hier die Frage stellt, wie viel Kolleginnen und Kollegen die Opposition hat, die über diese Qualifikationen verfügen.