Protocol of the Session on May 12, 2009

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich darf Sie darauf hinweisen, dass solche Ausschreitungen jedoch in der Regel nach Abschluss von Versammlungen passieren.

(Widerspruch bei der CSU)

- Ja, das ist so. Entschuldigen Sie, aber die brennenden Autos waren nicht Teil einer Versammlung, sondern sie sind nach der Versammlung angezündet worden. Sagen Sie mir bitte, wie Sie das mit Ihrem Gesetzentwurf zukünftig verhindern wollen. Keine einzige Demo, kein einziger Aufmarsch der Nazis in Gräfenberg ist mit Ihrem Gesetz verhindert worden. Was wir erleben, ist, dass sich dann die Nazis in Gräfenberg auf Privatgrundstücken oder in Weißenohe treffen und dort die Reichskriegsflagge, die nicht verboten ist, hissen. Sagen Sie mir, was uns dabei Ihr Versammlungsgesetz helfen soll. Stattdessen stellen wir fest, dass Menschen, die sich auf Gegendemonstrationen befinden, kriminalisiert werden. Der letzte Fall: ein aus meiner Sicht falscher Strafbefehl 30 mal 30 Tage wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz mit zwei Jahren Bewährung!

(Ulrike Gote (GRÜNE): Skandalös!)

Zwei Jahre Bewährung! Da frage ich mich: Ist das verhältnismäßig? Ich sage: Nein!

(Beifall bei den GRÜNEN - Ulrike Gote (GRÜNE): So kriminalisiert man aufrechte Bürger!)

Sie müssen mir auch noch folgendes erklären - meine Redezeit ist gleich zu Ende -: Wenn Sie nach den Sondernutzungsvorschriften große Veranstaltungen anmelden müssen, weil beispielsweise der Verkehr neu geregelt werden muss oder Sie die Polizei brauchen, wieso kann das nicht ohne ein Versammlungsgesetz gehen? Das alles sind Fragen, die wir im Detail besprechen müssen. Ich warne hier allerdings gleich vor einer Mythenbildung, wie sie in Teilen versucht wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Kollegin, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege und Staatsminister Herrmann!

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den letzten Wochen in intensiven Verhandlungen mit den Kolleginnen und Kollegen der CSU- und der FDP-Fraktion ein insgesamt vernünftiges Ergebnis erzielt. Das Bayerische Versammlungsrecht wird vereinfacht, und das, was Ihnen jetzt zur Beratung für die nächsten Wochen vorliegt, ist ein Gesetzentwurf, der dazu beiträgt, dass friedliche Versammlungen friedliche Versammlungen! - in Bayern erleichtert werden und gewalttätige Randale auch weiterhin entschieden bekämpft wird. Das eine ist so wichtig wie das andere.

(Beifall bei der CSU)

Chaos und Straßenkämpfe wie am 1. Mai in Berlin dulden wir in Bayern nicht.

(Beifall bei der CSU - Zurufe von den GRÜNEN)

Das war bisher Grundlinie und wird auch in Zukunft Grundlinie bleiben.

(Beifall bei der CSU)

Randale mit angemeldeter, angekündigter Gewalt gegen Polizeibeamte, Frau Stahl,

(Zuruf von der CSU: Toll!)

bekämpfen wir in Bayern nicht durch Deeskalierung, sondern durch Verbot. Dafür gibt auch das veränderte Versammlungsrecht in Zukunft eine verlässliche Grundlage.

(Beifall bei der CSU - Zuruf der Abgeordneten Chri- stine Stahl (GRÜNE))

- Frau Kollegin Stahl, das ist in Berlin von den Randalierern angekündigt worden. Ich habe es Ihnen bereits in der letzten Woche hier an dieser Stelle gesagt. Vom Sprecher der "Antifaschistischen Revolutionären Aktion Berlin" ist zwei Tage vor dem 1. Mai gesagt worden: Es sollten sich bei dieser Versammlung keine Bullen sehen lassen, sonst könnten die etwas erleben. Das ist für mich eine hinreichende Grundlage, eine solche Versammlung zu verbieten, und das können Sie nicht in den Zeitraum nach der Versammlung verschieben, Frau Kollegin.

(Beifall bei der CSU)

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Stahl?

Gern!

Herr Staatsminister, aufgrund Ihrer Ausführungen frage ich Sie, wie Sie das beurteilen, wenn die Ultras in Nürnberg und Fürth vermummt durch die Städte marschieren - beim letzten Mal waren es rund 2.000 Personen -, und die Polizei sagt, aus Deeskalationsgründen möchten wir hier nicht eingreifen. Was sagen Sie dazu, wo doch gleichzeitig Bengalische Feuer, die verboten waren, abgebrannt und Knallkörper geworfen wurden?

(Zurufe von der CSU: Oh!)

- Nicht oh, oh! Das ist zweierlei Maß.

Gut, Frau Kollegin, jetzt ist die Zwischenfrage überschritten.

Nein, es handelt sich hier nicht um zweierlei Maß, sondern es handelt sich in der Tat um ein sehr konsequentes Vorgehen.

(Lachen und Zurufe von den GRÜNEN)

Ich war am Sonntag in Fürth. Wir hatten schon seit langer Zeit keinen Polizeieinsatz im Zusammenhang mit einem Fußballspiel mehr. Es wurde alles sehr intensiv über Wochen hinweg mit den Oberbürgermeistern der beiden Städte vorbereitet. Es ist ein kluges Konzept ausgearbeitet worden, mit dem der Gewalttätigkeit von Anfang an entschieden entgegengetreten wurde. Es gab klare Anordnungen der Stadtverwaltungen, und es wurden beispielsweise auch bestimmte Bereiche von Fürth für bestimmte Leute gesperrt. Mit diesen konkreten Anordnungen, einem klugen Polizeieinsatz und dem engagierten Einsatz der Stadtverwaltungen von Fürth und Nürnberg ist es gelungen, jede Gewalttätigkeit zu vermeiden.

Auf das Ergebnis kommt es an, Frau Stahl! Und das Ergebnis war: Es hat keine Gewalttätigkeit am vergangenen Sonntag in Fürth gegeben.

(Beifall bei der CSU - Zurufe von den GRÜNEN)

Im Übrigen bekräftige ich auch an dieser Stelle noch einmal meine Forderung - das will ich klar betonen -, den Strafrahmen für den Widerstand gegen Polizeibeamte von zwei auf drei Jahre zu erhöhen; denn es ist

nicht zu akzeptieren, dass sich Polizeibeamte solche Gewalttaten gefallen lassen müssen.

(Beifall bei der CSU)

Wir müssen auch unsere Polizeibeamten besser schützen.

(Beifall bei der CSU)

Meine Damen und Herren, ich bin dankbar, dass es nach wie vor in diesem Hohen Hause eine große Übereinstimmung hinsichtlich der Notwendigkeit gibt, rechtsextremistische Umtriebe so gut und stark wie irgend möglich einzuschränken, den Spielraum von Rechtsextremisten möglichst einzugrenzen und unerträgliche Veranstaltungen möglichst zu verbieten. Ich habe immer gewürdigt - auch das betone ich ausdrücklich -, dass die spezielle Regelung des Artikels 15 Absatz 2 Versammlungsgesetz von der Verfassungsbeschwerde nicht berührt wurde und wir diese Bestimmung beibehalten können. Ich weiß nicht, wie ich Ihren Beitrag dazu zu verstehen habe, Frau Kollegin Stahl, aber ich habe es bisher so verstanden, dass diese Bestimmung bei der Mehrheit des Hohen Hauses unstrittig ist, so dass wir in dieser Richtung weiterarbeiten können.

Ich weiß natürlich auch, dass ich mit dieser Regelung allein nicht jede rechtsradikale Demo in Bayern verbieten kann. Aber es ist uns immerhin schon gelungen, den einen oder anderen Umtrieb mit Hilfe und Berufung auf diesen Paragraphen in den letzten Monaten zu unterbinden.

Ich will an dieser Stelle unterstreichen: Probleme mit unserem neuen Versammlungsgesetz haben, was gerichtliche Auseinandersetzungen angeht, in den letzten Monaten ausschließlich Rechtsextremisten gehabt.

(Zuruf der Abgeordneten Christine Stahl (GRÜ- NE))

Ich respektiere Ihre grundsätzliche Diskussion über die Problematik, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber ich wiederhole, es hat kein einziges Gerichtsverfahren gegeben, bei dem eventuell der Bund Naturschutz, eine Gewerkschaft oder sonst eine demokratische Organisation mit dem neuen Versammlungsgesetz Probleme gehabt hätten. Das sind alles nur theoretische Diskussionen.

(Beifall bei der CSU)

Und eins möchte ich Ihnen an dieser Stelle auch noch sagen, Frau Kollegin Stahl. Wir sollten die Zahlen nicht vom Tisch wischen. Ich respektiere selbstverständlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts,

aber Sie sollten auch nicht ganz vergessen, dass die Antragsteller nach der Kostenentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einem Drittel siegreich waren und zu zwei Dritteln sozusagen die Staatsregierung Recht bekommen hat. Das heißt, Ihr Frontalangriff auf das bisherige Gesetz, der in der Tat nahezu alles in dem Gesetz in Frage gestellt hat, ist vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen worden.

(Beifall bei der CSU)

Sie haben in Teilen Recht bekommen; das respektiere ich. Aber wenn Sie so tun, als ob Sie hier insgesamt den großen Sieg errungen hätten, haben Sie wirklich nicht recht.

Wenn man sich den Gesetzentwurf anschaut, den die GRÜNEN heute vorlegen, kann man erkennen: Es ist die Bankrotterklärung jedes vernünftigen Versammlungsrechts. Mit Ihrem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, hätte man Chaos auf bayerischen Straßen. Das werden wir auf keinen Fall zulassen.

(Beifall bei der CSU)

Auch mit unserem geänderten Versammlungsrecht bleibt es dabei: Bayern ist das sicherste aller Bundesländer. Das Grundrecht, sich friedlich zu versammeln, wird durch unsere Verfassung geschützt.