formationsfreiheitsgesetz seit 1. Januar 2006. Herr Arnold, nicht in neun, sondern in elf der sechzehn Länder gibt es inzwischen Informationsfreiheitsgesetze, nur nicht in Bayern. Nachdem es in Bayern kein Informationsfreiheitsgesetz gibt, haben sich einige Gemeinden bereits mit entsprechenden Satzungen beholfen. In Passau, in Prien und in meiner Gemeinde, der Gemeinde Pullach, ist das der Fall. Interessanterweise kam dort der Vorschlag für eine Informationsfreiheitssatzung von der FDP-Fraktion. Die Satzung ist dort einstimmig verabschiedet worden.
Zu den bisherigen Erfahrungen: Nach den bisherigen Erfahrungen wurde noch nirgendwo eine Verwaltung lahmgelegt. Die Regelungen haben keine Querulanten angezogen. Als Korrektiv gibt es die Möglichkeit der Kostenerhebung. Die Erfahrungen waren durchwegs positiv.
Zu unserem Gesetzentwurf: Unser Gesetzentwurf orientiert sich an den bestehenden Gesetzen der unterschiedlichen Bundesländer und des Bundes. Er ist aber etwas ausführlicher. Er regelt alle Eventualitäten, damit keine Rechtsunsicherheiten entstehen. Er regelt das Verfahren und auch die Rechtsmittel bei Ablehnung eines Antrags sowie die Rechtsmittel für den Fall, dass Rechte Dritter durch Datenweitergabe betroffen sein könnten. Wahlweise kann man Widerspruch einlegen oder Klage erheben. Der Datenschutzbeauftragte wird mit den Aufgaben des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit betraut.
Zum Gesetzentwurf der SPD: Er ist etwas knapper gehalten, im Grundsatz aber ähnlich und in den Kernpunkten identisch. Mit den Gesetzentwürfen kommen wir den langjährigen Forderungen von Transparency International, der Initiative "Mehr Demokratie" und der Europäischen Union nach. Die Freien Wähler haben auch schon die Unterstützung unseres Gesetzentwurfs oder zumindest eines Informationsfreiheitsgesetzes signalisiert. Bei der FDP sprechen die vielfältigen Veröffentlichungen auch für ein Informationsfreiheitsgesetz. Kollege Arnold hat schon einiges aus der Programmatik der FDP vorgetragen. Zuletzt hat sich die FDP auf ihrem Landesparteitag am 15. Februar dieses Jahres in Fürth ganz klar zur Informationsfreiheit bekannt. Sie hat der Initiative im Bundesrat, in dem die FDP aufgrund der Regierungsbeteiligung in Bayern vertreten ist, auf Aufweichung des Bundesgesetzes deutlich widersprochen.
Jetzt ist es an der Zeit, dass Bayern endlich ein Informationsfreiheitsgesetz bekommt. Nachdem unsere Anläufe von 2001 und 2006 leider gescheitert sind, hoffe ich, dass wir diesmal vorankommen. Ich appelliere wieder einmal an die FDP: Springen Sie bitte über Ihren Koalitionsschatten. Befreien Sie sich in diesem Punkt
von Ihrer Verpflichtung. Widersprechen Sie sich nicht in Ihrer eigenen Programmatik und stimmen Sie unseren Gesetzentwürfen zu, damit wir in Bayern endlich auch ein Informationsfreiheitsgesetz zur Verwirklichung von mehr Bürgernähe bekommen!
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Um eines klarzustellen: Es gibt bereits heute eine Vielzahl von Möglichkeiten des Zugangs zu den verschiedenartigsten Informationen. Wir sollten nicht den Eindruck erwecken, dass es derzeit das weitreichende Recht des Informationszugangs nicht gäbe. Davon unabhängig können und werden wir den Anträgen in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Ich möchte es an ein paar Punkten begründen.
Beide Gesetzentwürfe bleiben deutlich hinter den Regelungen im Bundesgesetz, insbesondere hinter den Regelungen zum Schutz besonderer öffentlicher Belange zurück. Es gibt keine Regelung zum Schutz der Belange der inneren und äußeren Sicherheit. Es gibt keinen Schutz für die Kontroll- und Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden und auch keinen Schutz der Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle. Es gibt auch keinen Schutz der notwendigen Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen usw. Ich möchte es hierbei bewenden lassen.
Für besonders negativ halte ich es, dass die Regelung zum Schutz personenbezogener Daten deutlich hinter dem zurückbleibt, was im Datenschutzgesetz festgelegt ist. Ich halte dies für absolut kontraproduktiv, da wir uns gerade alle darum bemühen, das Schutzniveau für personenbezogene Daten aufrechtzuerhalten und zu verbessern und den Missbrauch dieser Daten zu bekämpfen. Die Regelung im Informationsfreiheitsgesetz läuft dagegen absolut in die Gegenrichtung. Des Weiteren werden im Gesetzentwurf der SPD-Fraktion die personenbezogenen Daten deutlich schwächer geschützt als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Bei ersteren ist bei fehlender Einwilligung der Betroffenen eine Abwägung durchzuführen, während bei Betriebsund Geschäftsgeheimnissen diese Abwägung nicht gebraucht wird. Wenn nicht gewünscht, werden sie nicht herausgegeben.
Beim Gesetzentwurf der GRÜNEN sehen wir einen unzureichenden Schutz der personenbezogenen Daten. Auch hier verschlechtert sich die Situation für den Privaten. Nach dem Gesetzestext müssen überwiegend private Interessen verfolgt werden, um bestimmte Schutzmechanismen auszulösen. Aus diesen Gründen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben es gerade gehört: In über 70 Ländern der Erde gibt es ein Informationsfreiheitsgesetz. Darunter sind Länder wie Armenien, die Türkei oder Thailand. Es gibt in elf Bundesländern und im Bund das Informationsfreiheitsgesetz, darunter befinden sich die Bundesländer Brandenburg, SchleswigHolstein, Berlin, Nordrhein-Westfalen, MecklenburgVorpommern, Hamburg, Saarland, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz. Was wir hier betreiben, wenn wir uns sozusagen dem Informationsfluss entgegenstellen, ist nichts anderes, als dem Prinzip des Amtsgeheimnisses zu frönen, einem Prinzip, das in unseren Amtsstuben vorherrscht und das aus einem absolutistischen Denken herrührt.
Dem steht das Prinzip der Aktenöffentlichkeit gegenüber, das ein Grundprinzip der modernen Demokratie ist. Man muss auch sagen: Es sind die Bürger, die die öffentliche Hand finanzieren, deshalb können sie auch Anspruch auf anständige Information haben. Eigentlich geht es hier um den Kulturwandel unserer Verwaltung in das 21. Jahrhundert. Die Verwaltung ist der Partner der Bürger. Das Informationsfreiheitsgesetz bedeutet letztlich auch eine Verwaltungsreform,
mehr Bürgernähe, mehr Glaubwürdigkeit, eine bessere Qualität und höhere Akzeptanz durch die Bürger. Dadurch würde auch ein Missbrauch erschwert. Amtsmissbrauch und Bürgerferne führen letztendlich zu Staatsverdrossenheit. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz kann der Staat zeigen, dass er transparenter Partner der Bürger ist und nicht ein geheimnisvoller Gegner. Hier möchte ich auch ein Zitat des früheren Ministers Erwin Huber anführen. Er hat gesagt:
Wir wollen dem Bürger den Zugang zu öffentlicher Verwaltung erleichtern. Die Staatsverwaltung ist traditionell nach dem Ressortprinzip ausgerichtet. Heute müssen wir aber mehr vom Bürger her denken. Die Menschen wollen mehr Freiraum und eine Verwaltung, die ihnen hilft, noch mehr Eigeninitiative zu entfalten.
Dies sollte unterstützt werden. Ich könnte hier noch ein Zitat von Alois Glück nachlegen, das in die gleiche Richtung geht, aber ich glaube, das erspare ich Ihnen. Das hebe ich mir für später auf.
- Ja, eben. Es kommt sicher noch eine Zweite Lesung. Man soll nicht sofort sein ganzes Pulver verschießen.
Es gibt zwei Gesetzentwürfe: einen von den GRÜNEN und einen von der SPD. Nach unserer Auffassung können beide Gesetzentwürfe unterstützt werden.
Wenn beide Gesetzentwürfe von der Mehrheit wieder abgelehnt werden, dann werden wir vielleicht auch einmal ein Gesetz einbringen und darin Ihre Kritikpunkte aufnehmen. Vielleicht wird dieser Gesetzentwurf dann auch Ihre Zustimmung finden.
Es wird immer das Argument vorgetragen, durch ein solches Gesetz bestehe die Gefahr des Missbrauchs. Der Missbrauch liegt aber nicht in der Information, sondern im Vertuschen, in der Geheimniskrämerei.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst möchte ich meiner Freude darüber Ausdruck verleihen, dass die Parteiprogramme der FDP offensichtlich bei den GRÜNEN und bei der SPD großes Interesse finden. Das freut uns.
Die FDP-Fraktion begrüßt die mit den Gesetzentwürfen verbundene Zielrichtung ausdrücklich. Wer wie wir den mündigen und frei verantwortlichen Bürger will, der muss ihm auch die Möglichkeit an die Hand geben, sich die nötigen Informationen zu verschaffen. Ja, wir wollen
Dieser Vorgabe wird die derzeit geltende Regelung des Artikels 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in keiner Weise gerecht. Sie gibt nur den Beteiligten ein Akteneinsichtsrecht, nicht aber den Bürgern an sich. Das kann nicht reichen.
(Beifall bei den Freien Wählern, der SPD und den GRÜNEN - Christine Stahl (GRÜNE): Und wo bleiben die Konsequenzen?)
Wir sind der Meinung, dass entsprechend dem Vorbild des anglo-amerikanischen Rechtskreises, entsprechend dem Vorbild des Bundes und entsprechend dem Vorbild vieler anderer Staaten auch in Bayern die Informationsfreiheit verbessert werden muss.
Ich möchte noch einen zweiten Aspekt ansprechen. Die FDP-Fraktion hat im Deutschen Bundestag dem Informationsfreiheitsgesetz nicht zugestimmt, weil wir ein großzügigeres und bürgerfreundlicheres Gesetz haben wollten. Deshalb hat die FDP-Fraktion am 28. Januar dieses Jahres im Bundestag eine Kleine Anfrage gestellt. Wir wollten wissen, ob sich das Informationsfreiheitsgesetz bewährt hat. Das ist deshalb interessant, weil der Gesetzentwurf, den die SPD jetzt vorgelegt hat, zu großen Teilen vom Bundesgesetz abgeschrieben ist.
Für uns ist deshalb interessant, wie das Ergebnis der Kleinen Anfrage im Deutschen Bundestag ausfallen wird.
In dieser Anfrage wird geklärt werden, wie viele Auskunftsersuchen es gegeben hat, wie lange die Bearbeitungsdauer war, wie viele Ablehnungen es gegeben hat und wie viele Widersprüche. Es wird geklärt, wie oft hohe, vielleicht zu hohe, Gebühren verlangt wurden. Eine Evaluierung des Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene ist dringend nötig. Sie ist nötig, bevor wir hier in Bayern ein Gesetz erlassen. Diesen Zeitraum wollen wir abwarten.
Ich möchte aber noch einen dritten Aspekt ansprechen: Informationsfreiheit und Datenschutz müssen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden. Das ist unserer Auffassung nach weder im Gesetzentwurf der SPD noch im Gesetzentwurf der GRÜNEN ausreichend berücksichtigt; denn es kann nicht sein, dass Regelungen des Datenschutzes, die mühsam erkämpft wurden, auf dem Altar der Informationsfreiheit geopfert werden.
So ist im Gesetzentwurf vorgesehen, dass es genügt, wenn das Informationsinteresse des Antragstellers überwiegt,