Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Thorsten Glauber u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Akzeptanz der Windenergie sichern Einflussbereich der Kommunen bei Planung von Windkraftanlagen stärken (Drs. 16/17349)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Christa Stewens, Karl Freller, Dr. Otto Hünnerkopf und Fraktion (CSU), Thomas Hacker, Tobias Thalhammer, Dietrich Freiherr von Gumppenberg und Fraktion (FDP) Ausbau der Windkraft in Bayern (Drs. 16/17350)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erster Redner ist Kollege Hartmann für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
(Vom Redner nicht au- torisiert) Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! An das, was die Staatsregierung in der Energiedebatte hier im Hohen Haus oder über die Medien von sich gibt, haben wir uns schon weitgehend gewöhnt. Es werden Maßnahmen angekündigt. Ein Minister sabotiert in der Staatsregierung faktisch schon offen die Energiewende. Der andere Minister kann sich nicht durchsetzen. In den letzten Tagen und Wochen ist von dem leider nicht anwesenden Ministerpräsidenten eine Debatte zur Energiewende ausgelöst worden. Es ging um den Abstand von Windkraftanlagen zu Wohngebieten. Der Ministerpräsident hat sich von irgendjemand ins Ohr flüstern lassen, dass der Abstand mindestens das Zehnfache der Masthöhe betragen müsse. Damit käme der Ausbau der Windkraft in Bayern komplett zum Erliegen. Wir reden von einem Abstand von zwei Kilometern. Nur zum Vergleich: Die Bürgerinnen und Bürger, die in der Nähe des Kernkraftwerks Gundremmingen leben, haben einen Abstand von einem Kilometer zu dieser Anlage. Davor kann man Angst haben. Bei großen Windkraftanlagen von Angst zu sprechen, ist wirklich nur peinlich.
Bei einem weiteren Thema, über das wir hier diskutieren, ist es erstaunlich, dass sich draußen vor Ort immer alle Parteien einig sind. Es wird immer von der
Verlässlichkeit der Energiewende und der Planungssicherheit gesprochen. Was ist aber jetzt schon wieder gemacht worden? Der Ministerpräsident posaunt die Unterstützung der Windkraftgegner hinaus. Er setzt sich fast schon an die Speerspitze der Windkraftgegner und sorgt für eine gewaltige Verunsicherung bei den Investoren. Ich fahre oft durch Bayern und besuche Energiegenossenschaften, Stadtwerke, engagierte Bürgermeister aller Parteien, die mit den Menschen vor Ort aktiv in die Windkraft investieren wollen. Diese Projekte erfahren jetzt eine solche Unsicherheit, dass sie kaum noch realisiert werden können.
Ein weiterer Punkt, und da gehe ich gleich auf den nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der CSU ein. Vorher waren Vertreter der Projektplaner für Windkraftanlagen und viele Bürgerinnen und Bürger hier. Sie haben eine Petition überreicht. Der Ministerpräsident hat immer wieder gesagt, ihm gehe es darum, eine Umzingelung der Ortschaften zu vermeiden. Meine Damen und Herren, wir haben ein Instrument, das diese Umzingelung längst verhindern kann. Wir alle wissen, die Windkraftanlagen sind im Baurecht privilegiert. Wir wissen aber auch, wenn die Planungsverbände sich mit den Landräten und den Bürgermeistern zusammensetzen, dann können Sie Vorranggebiete ausweisen und schon jetzt eine Umzingelung der Gemeinden verhindern und den Ausbau steuern.
Ein weiterer Bereich, der auch die Staatsregierung trifft und den wir hier oft genug diskutiert haben: Wenn man den Kommunen helfen möchte, dann muss das anders gehen als mit einem Antrag auf Bundesebene. Es ist unbestritten, dass es Probleme gibt, und wir wissen auch: Es gibt die eine oder andere Diskussion. Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger einbinden und richtig einbeziehen. Deshalb müssen wir den Kommunen, die die Planungshoheit haben, die richtigen Instrumente zur Verfügung stellen. Es ist endlich ein 3-D-Windatlas herauszubringen. Wir brauchen endlich Planungssicherheit, auch für die Kommunen. Jetzt haben wir aber eine ganz andere Situation: Alle Landräte, alle Bürgermeister, gleich welcher Partei, die sich über die Vorranggebiete bereits Gedanken gemacht haben, mit Abständen von 800 Metern, was im Erlass der Staatsregierung drinsteht, die wissen jetzt nicht, was sie machen sollen. Sollen sie die Planungen auf Eis legen und erst mal abwarten? Oder sollen sie warten, bis Herr Seehofer endlich wieder eine andere Idee hat? Wenn sich der Ministerpräsident einfach nur hinstellen und sagen würde, er will überhaupt keine Windkraftanlagen, dann wüssten die Investoren, was sie in diesem Land erwartet oder auch nicht. Der Ministerpräsident macht es aber
immer so, wie es sich nun auch im Antrag der CSU widerspiegelt: Man lässt sich alle Möglichkeiten offen, ohne konkret zu sagen, was man möchte.
Ich habe meine Rede damit begonnen, und damit möchte ich auch enden: Wir alle wissen, dass die Energiewende große Investitionen benötigt. Das ist unbestritten. Große Investitionen im Land sind notwendig, sie bringen Wertschöpfung und Arbeitsplätze und vieles mehr in die Region. Es ist aber ganz entscheidend, dass sich die Projektplaner, die Energiegenossenschaften, die Stadtwerke und die Bürgerinnen und Bürger, die an der Energiewende mitarbeiten möchten, die sie mitgestalten möchten, auf die Entscheidungen verlassen können, die die Politik gefällt hat. Dafür ist es jetzt höchste Zeit. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag.
Vor einem halben Jahr, als die Energiewende noch einen anderen Stellenwert gehabt hat, hätte die Staatsregierung unserem Antrag ohne Weiteres folgen können. Im ersten Absatz stellen wir deutlich fest, hinsichtlich der Nutzung der Windenergie solle die Staatsregierung an ihrem Konzept "Energie innovativ", das am 24. Mai 2011 beschlossen wurde, festhalten. Wir fordern, die bestehenden Empfehlungen zur Abstandsbemessung in den "Hinweisen zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen", im sogenannten Windenergieerlass, nicht zu ändern. Außerdem wollen wir, dass der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort gesucht wird. Da sind alle gefragt, wir beteiligen uns gerne daran.
Ich gebe Ihnen jetzt noch das Ergebnis der eben durchgeführten namentlichen Abstimmung bekannt. Zum nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Rinderspacher, Noichl, Karl und Fraktion interjection: (SPD) , Drucksache 16/17348, "Bäuerliche Landwirtschaft stärken – Sicherung der zweiten Säule", haben 40 Abgeordnete mit Ja gestimmt; es gab 90 Nein-Stimmen. Es gab keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Wir fahren in der Debatte fort. Nächster Redner ist Herr Kollege Thorsten Glauber für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte schön.
Herr Präsident, verehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ministerpräsident hat uns mit seiner Aussage "Ich rede den Menschen nach dem Mund und sage, was sie hören wollen"
einen Bärendienst erwiesen, wenn wir die Windkraft voranbringen wollen. Herr Kreuzer, Herr Dr. Detsch, Sie werden das wie immer verantwortungsvoll an die Staatskanzlei übermitteln. Am 2. Juli werden wir, nachdem das Ergebnis der Energiekommission vorliegt, genügend Zeit haben, den Ministerpräsidenten noch einmal direkt auf dieses Thema anzusprechen.
Einfach zu sagen, der Abstand wird jetzt mit der zehnfachen Anlagenhöhe festgelegt, konterkariert all die Entwicklungen, die sich bislang in den Landkreisen abgezeichnet haben. Ich kann Ihnen einiges zu Oberfranken sagen. In den regionalen Planungsverbänden wurden 100 Vorrangflächen mit 1.000 Einwendungen abgewogen. Es gab 1.000 Einwendungen von Kommunen, die jetzt per Federstrich des Ministerpräsidenten einfach vom Tisch gewischt werden. Glauben Sie denn, dass die Kommunen wirklich viel Freude mit der Ausweisung oder gar bei der Abwägung hatten? Wissen Sie, mit wie viel Schmerz Gemeinderäte diesen Prozess in ihren Gemeinden aushalten mussten, was sie dort austragen und verhandeln mussten? Es ist nicht überall so, dass große Freude bestünde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben noch keine rechtlichen Instrumente, um momentan die zehnfache Anlagenhöhe überhaupt geltend zu machen.
Was haben wir momentan auf dem Tisch liegen? – Wir haben Teilflächennutzungspläne der Landkreise, wir haben in den regionalen Planungsverbänden den Windkrafterlass aus dem Wirtschaftsministerium und die Aussage des Umweltministeriums, einen Abstand von 1.000 Metern von den Anlagen zur Wohnbebauung einzuhalten. Dem gegenüber steht die TA Lärm. Nach der TA Lärm muss zu Einzelbauten, zu Industriegebieten und zu Industrieansiedelungen ein Abstand von 300 Metern eingehalten werden, zu Mischgebieten 500 Meter und zur allgemeinen Wohnbebauung 800 Meter. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier liegt auch ein wenig die Krux dieser Gesetzgebung. In den Regionalplänen haben wir jetzt die 1.000 Meter stehen.
In den Kommunen haben wir versucht, für die Windkraftanlagen eine Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern herzustellen, damit diese mitgehen. Nach § 35 haben die Kommunen die Möglichkeit, eine Positivplanung zu machen und den Standort für eine Windkraftanlage über Flächennutzungspläne, Teilflächennutzungspläne und Bebauungspläne genau festzulegen. Das können sie. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, was passiert, wenn das im vorgesehenen Gebiet - nehmen wir einmal an, es ginge um fünf
Windräder - mit fünf Windrädern bebaut würde? Wir haben den 1.000-Meter-Abstand, doch die TA Lärm regelt einen Abstand von 800 Metern. Es entsteht also ein Graubereich, und dieser Graubereich ist genau der Bereich, den wir im Moment nicht handhaben können. Nehmen wir an, wir haben draußen gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern die Aufstellung von fünf Windkrafträdern erreichen können. Dann wird in diesen Graubereich hineingestoßen, und aus den fünf Windkrafträdern werden dann 15 oder gar 20.
Das kann aber nicht das Ziel sein; denn dann werden wir die Energiewende, so wie wir sie wollen, konterkarieren, weil wir die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger verlieren. Wir brauchen Handlungsinstrumente der Kommunen, damit dieser Graubereich, den ich gerade beschrieben habe, der sich aus der TA Lärm und dem Bundesimmissionsschutzgesetz ergibt – ab einem Megawatt wird eine Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz beplant -, gesetzlich geregelt wird. Wenn wir diesen Bereich nicht gesetzlich regeln, dann werden sich Bürgerinitiativen an den Ministerpräsidenten wenden und sagen: Wir wollen das nicht. Wenn dann die zehnfache Anlagenhöhe genommen wird, löst das das Problem nicht. Wir müssen diese Graubereiche im Baugesetzbuch regeln, wir müssen den Kommunen Handlungsinstrumente an die Hand geben. Dann werden wir die Akzeptanz der Bevölkerung bekommen. Wenn wir diesen Bereich nicht regeln, dann werden wir bei der Umsetzung dieses Verfahrens noch enorme Schwierigkeiten bekommen.
Der Antrag der CSU macht juristisch wirklich große Freude. Da heißt es: "insbesondere ein großer Abstand". Was ist denn ein "insbesondere großer Abstand"? Ich muss wirklich sagen: Für alle, die das lesen, ist es ein Problem, zu sagen, was ein besonders großer Abstand ist. Die Dinge werden nach dem Baurecht geregelt, oder es wird nach der BImSchV verfahren. Man muss natürlich irgendetwas formulieren, aber man sollte nicht von einem großen Abstand sprechen, was auch immer das sein mag. Mit so etwas können wir nichts anfangen; das ist Augenwischerei. Wenn der Ministerpräsident von einem Abstand der zehnfachen Anlagenhöhe spricht und Sie stattdessen von einem "besonders großen" Abstand sprechen, dann sollten Sie sich doch besser an den gesetzlichen Rahmenbedingungen orientieren und sich mit dem beschäftigen, was draußen geschieht.
Zu dem Antrag der GRÜNEN. Wir wollen uns in den Prozess natürlich hineinbegeben. Aber die Aussage, allein der Dialog mit den Bürgern werde die Probleme regeln, trifft nicht zu. Er wird es nicht regeln, weil uns genau die Graubereiche auf die Füße fallen werden.
Geben Sie uns gemeinsam Handlungsinstrumente an die Hand, die ein sauberes Verfahren ermöglichen und nicht Graubereiche aufmachen wie § 35 mit der Privilegierung, wodurch neue Probleme entstehen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einigen Jahren ist uns vorgeworfen worden, der Ausbau der Windkraft in Bayern gehe zu langsam voran. Heute ist festzuhalten, dass die Windenergie in Bayern eine Erfolgsgeschichte geworden ist. Das hat insbesondere mit dem Windenergieerlass vom Dezember 2011 und der Gebietskulisse Windkraft 2012 zu tun. An dieser Stelle sage ich dem Umweltminister Marcel Huber herzlichen Dank, der die Dinge auf den Weg gebracht hat, was auch von den Verbänden hoch gelobt wurde. Die Windkraft hat sich in Bayern hervorragend entwickelt.
Herr Hartmann, wenn man Sie reden hört, muss man meinen, dort, wo Sie regieren, wäre alles paletti, da laufe alles bestens. Wenn man sich aber den Zubau bei der Windkraft im Jahr 2012 anschaut, stellt man fest: In Baden-Württemberg, dem Land, in dem Ihre grünen Freunde regieren, gab es 18,9 Megawatt installierte Leistung neu, während es in Bayern 188 Megawatt waren. In Bayern gab es also das Zehnfache an neu installierter Leistung im Bereich der Windenergie, und dies, ohne die Landschaft zu verschandeln. Dies gehört zur Wahrheit heute dazu.
Aber wir wissen auch, dass der Ausbau umwelt- und vor allem menschenverträglich stattfinden muss. Bisher orientiert sich der Ausbau im Hinblick auf seine Grenzen insbesondere an imissionsrechtlichen Regelungen. Darauf ist in der Debatte schon hingewiesen worden.
Aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die technologische Entwicklung in den letzten Jahren dazu geführt hat, dass die Windkraftanlagen heute deutlich größer geraten als zu einer Zeit, als der Windkrafterlass in Kraft gesetzt wurde und darüber die Debatte geführt wurde. Heute gibt es Anlagen, die locker 200 Meter überschreiten. Dadurch entstehen ganz andere Akzeptanzfragen als in der Vergangenheit. Diese Akzeptanzfragen müssen adressiert werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass für einen menschenverträglichen Ausbau vielleicht Regelungen nachjustiert werden müssen. Dadurch geht das Abendland nicht
unter, sondern das ist der Weg, wie wir die Energiewende verantwortbar machen, lieber Herr Hartmann.
Ich erinnere an eine Anhörung zur Bürgerakzeptanz bei uns in der Energiekommission. Da haben sogar die Vertreter der Genossenschaften gesagt: Bei großen Anlagen entsteht, wenn sie in Ost-West-Richtung aufgestellt sind, eine enorme Beschattungsbelastung. Es gibt eine Bedrängungswirkung und eine Umzingelungswirkung. Davor in der Politik die Augen zu verschließen und zu sagen, das interessiert uns nicht und wir nehmen das Instrumentarium, wie es für deutlich kleinere Anlagen ausgelegt worden ist, ist am Ende zu kurz gesprungen.
Deswegen sagen wir: Wir brauchen eine gesetzliche Regelung, die das Instrumentarium erweitert, die geeignet ist, in der Bevölkerung die Akzeptanz zu fördern, die selbstverständlich Vertrauens- und Bestandsschutz gewährt. Dort, wo man sich in einem fortgeschrittenen Stadium befindet, soll also nicht alles auf "halt" gesetzt werden. Wir wollen eine Regelung mit Flexibilität, die möglicherweise bei der Privilegierung ansetzt, die auch in Zukunft erhalten bleibt, aber an die Frage gekoppelt ist, ob verträgliche Mindestabstände eingehalten werden.
Wir brauchen uns nicht über Faktoren zu unterhalten, also darüber, ob eine zehnfache Höhe in Frage kommt oder etwas anderes. Das ist übrigens etwas, Herr Hartmann, zu dem sich der Landesbund für Vogelschutz schon seit vielen Jahren zu Wort meldet. Da habe ich von Ihnen noch nie Widerspruch gehört, wenn es um das richtige Maß geht. Die weitere Debatte wird dazu noch etwas bringen. Zu sagen, das Instrumentarium sollte erweitert werden in einer Art und Weise, damit man für die Bürger akzeptable Lösungen finden kann, halten wir für richtig. Am Ende brauchen wir keine Lösungen, die den Kommunen noch mehr Möglichkeiten geben. Wir werden deshalb den Antrag der FREIEN WÄHLER ablehnen. Denn wir gehen davon aus, dass durch unseren Vorstoß die Mitwirkung der Kommunen in sehr viel differenzierterer Weise ohnehin gewährleistet ist.
Zu Ihrem Antrag, Herr Hartmann, ist alles gesagt. Am Ende stellt sich auch hier die große Frage, die wir am 2. Juli hier noch einmal diskutieren werden, welcher Weg zu beschreiten ist.
Wir, die Regierungsfraktionen, stehen für die gesteuerte und verantwortbare Energiewende, die die Zielkonflikte in den Blick nimmt und sie nicht wegdrückt. Bei Ihnen, Herr Hartmann, muss ich immer wieder feststellen, dass Sie hier drinnen appellieren, während von Ihrer Seite draußen dagegen demonstriert wird. Das ist die grüne Scheinheiligkeit, die wir in der Ener
Aber jetzt darf ich Ihnen erst bekannt geben, dass die Fraktion der GRÜNEN zu ihrem Antrag namentliche Abstimmung beantragt hat. Damit kann unser Countdown für die 15 Minuten laufen.
(Vom Redner nicht au- torisiert) Sehr geehrter Herr Kollege Blume, ist Ihnen eigentlich noch die Debatte in Erinnerung, in der Ihr damaliger Wirtschaftsminister sagte: Bayern, ein Land ohne Windkraft? - Die Windkraftanlagen sind in Bayern deshalb rentabel geworden, weil die Anlagen höher geworden sind; denn oben weht mehr Wind. Wir alle wissen, dass das bei den niedrigen Anlagen nicht funktioniert. Bei den höheren Anlagen ist der Ertrag größer. Das ist wirtschaftlicher, und die Versorgungssicherheit ist besser, weil der Wind durchschnittlich ruhiger, konstanter weht als in niedrigen Höhen.
Sie haben einen Vergleich zwischen Baden-Württemberg und Bayern angestellt. Von der Planung bis zur Genehmigung vergehen ungefähr drei Jahre. Zeigen Sie mir einmal eine Windkraftanlage, die in Bayern auf der Grundlage des neuen Erlasses am Netz ist, eine Anlage, die trotz des Widerstandes der Bürger von der Staatsregierung und den Bürgermeistern umgesetzt worden ist.