Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes als federführendem Ausschuss zuzuweisen. Besteht damit Einverständnis? – Dann ist es so beschlossen.
Ich komme zurück zu Tagesordnungspunkt 11. Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Helga Schmitt-Bussinger und andere und Fraktion (SPD) eines Bayerischen Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetzes und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften auf Drucksache 16/13784 bekannt. Mit Ja haben 58, mit Nein haben 68 Abgeordnete gestimmt. Es gab keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 12 bekannt. Zur Abstimmung stand der Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrecht für Tierschutzvereine auf Drucksache 16/14506. Mit Ja haben 44, mit Nein haben 82 Abgeordnete gestimmt. Auch hierbei gab es keine Stimmenthaltung. Damit ist auch dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Nun folgt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 13. Zur Abstimmung stand der Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Alexander Muthmann und anderer und Fraktion (FREIE WÄHLER) über den Ladenschluss im Freistaat Bayern (Bayerisches Laden- schlussgesetz) auf Drucksache 16/14672. Mit Ja haben 14, mit Nein haben 101 Abgeordnete gestimmt. Es gab 14 Stimmenthaltungen. Damit ist auch dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (Drs. 16/16443) - Erste Lesung
Der Gesetzentwurf wird ohne Aussprache behandelt. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Dann ist es so beschlossen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Ludwig Wörner, Hans-Ulrich Pfaffmann u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (Drs. 16/16468) - Erste Lesung
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der SPD-Fraktion begründet. Ich eröffne die Aussprache. Bitte schön, Herr Kollege Wörner.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Genossenschaften erleben über alle Parteien hinweg zumindest verbal eine Renaissance. Energiegenossenschaften werden en masse neu gegründet. Die Staatsregierung wendet sich auch den Sozialgenossenschaften zu. Das freut uns. Aber den Löwenanteil der Genossenschaften in Bayern bilden zusammen mit den landwirtschaftlichen Genossenschaften die Wohnungsgenossenschaften. Auch dort gibt es eine ganze Reihe von Neugründungen, und zumindest in Ballungsräumen findet eine Orientierung hin zu Genossenschaften statt. Demnach ist es dringend geboten, diese Entwicklung im Wohnungsbaugesetz zu berücksichtigen, und deswegen haben wir diesen Gesetzentwurf eingereicht. Wir glauben, dass diese besondere Unternehmensform, die für etwas mehr Demokratie unter den Genossenschaften und innerhalb des Wohnungswesens sorgt und eine besondere Wohnform lebenslang schützt, mit ins Gesetz aufgenommen werden soll. Deswegen haben wir diesen Gesetzentwurf eingereicht. Wir bitten Sie, ihn bei den Beratungen wohlwollend zu prüfen, mit uns gemeinsam darüber abzustimmen und die Änderung ins Gesetz aufzunehmen.
Danke sehr. Wir kommen zur nächsten Wortmeldung. Herr Kollege Rotter hat das Wort. – Er ist nicht da. Damit entfällt dieser Redebeitrag, und wir kommen zum nächsten Redner: Kollege Professor Bauer. Bitte schön.
und Kollegen! Durch die vorgeschlagene Änderung des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes wird den Bedürfnissen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger akzeptabel entsprochen. Wie schon in der Problembeschreibung von der SPD angemerkt wurde, ist die genossenschaftliche Wohnform eine der wichtigsten sozialen Wohnformen in Deutschland. In circa 2000 Wohnungsgenossenschaften sind davon 3 Millionen Menschen betroffen. Es wird ein Ideal praktiziert, das nicht verloren gehen darf, nein, es muss sogar gestärkt werden. Das Ideal heißt nämlich: Solidarität in der Gemeinschaft. Es geht um Hilfe und Selbsthilfe. Es geht nicht nur um die reine Qualität in den Wohnungsgenossenschaften, sondern es geht um mehr – es geht um die genossenschaftliche Idee, um Werte und Gemeinschaft, die durch soziale Gesichtspunkte und Solidarität geprägt sind.
Gemeinsam sind wir stark – das ist das genossenschaftliche Motto. Blickt man zurück zu den Anfängen der Genossenschaften, zeigt sich, aus der Notwendigkeit der prekären Wohnverhältnisse am Anfang des 20. Jahrhunderts und später wieder nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurden die Vorläufer der heutigen Bau- und Wohnungsgenossenschaften gegründet. Ziel war es, eine hohe Bevölkerungsdichte zu vermeiden, hygienische Missstände zu beseitigen und sozialen Unruhen vorzubeugen. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, geschützt durch Haftungsgrenzen und Gemeinnützigkeitsansprüchen, die im Genossenschaftsgesetz niedergeschrieben waren – das war damals und ist heute der Lösungsansatz.
Es geht nicht nur um bloße Bereitstellung von Wohnraum, sondern es geht vielmehr um spezielle Wohnformen, nämlich um Wohnraum für finanziell Schwache, für Senioren, aber auch um den Erhalt von wertvollen Altbauten. Weiterhin geht es um die Förderung der ökologischen Bauweise und um den Erhalt der Traditionen in der modernen Zeit sowie um lebenslanges Wohn- bzw. Nutzungsrecht, das man als Mitglied der Genossenschaftswohnung genießt. Das Miteigentum des Genossenschaftsmitglieds bezieht sich nicht auf die selbstgenutzte Wohnung, sondern – Herr Wörner hat es schon ausgeführt – auf das Wohnungsunternehmen. Die Genossenschaft bleibt auch stets Eigentümerin der Grundstücke, Häuser und Wohnungen, gleich wie viele Anteile man gezeichnet hat.
Der Grundgedanke der Genossenschaften besteht in einem Miteinander und in einem Füreinander. Die Rechtsform ist lediglich eine gesetzliche Verankerung des sozialen Gedankens. Letztendlich ist das zurückzuführen auf die Frage: In welcher Gesellschaft wollen wir leben? Als FREIER WÄHLER betone ich: Wir wollen in einer sozialen Gesellschaft leben, meine
sehr geehrten Damen und Herren. Ich kann Ihnen weiterhin sagen: Wir wollen in einer Gesellschaft leben, in der es jedem möglich ist, menschenwürdig zu wohnen und zu leben, egal wie alt oder wie reich oder wie arm er ist. An dieser Stelle erinnere ich daran, dass genau dies in der Bayerischen Verfassung in Artikel 106, nämlich Anspruch auf angemessene Wohnung, festgelegt und niedergeschrieben ist.
Für die FREIEN WÄHLER bedeutet "angemessen", menschenwürdig zu wohnen, und eben nicht Minimalstandard. Was angemessen ist, wird heutzutage mehr und mehr vom Angebot auf dem Wohnungsmarkt definiert und somit dem freien Markt überlassen. Deshalb muss hier energisch gegengesteuert werden, um die Sozialbindung nicht zu verlieren.
Neben den zwei anderen Wohnformen, nämlich Wohneigentum zu bilden und zur Miete zu wohnen, müssen wir auch in Zukunft den dritten Sektor, eben die genossenschaftliche Wohnform, beibehalten, schützen und sogar noch stärken. Dafür stehen die FREIEN WÄHLER. Wir werden uns mit aller Kraft dafür einsetzen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist nicht lange her, da begrüßte leider die Mehrheit dieses Hauses die Vergabe des größten bislang öffentlich gehaltenen und ehemals gemeinwirtschaftlichen Wohnungsbestandes meistbietend an den privaten Träger, dem bei diesem Verkauf sogar gestattet wurde, flächendeckend im gesamten Bestand die Mieten innerhalb von drei Jahren durchschnittlich um 15 % zu erhöhen, was bedeutet, dass die Mieten demnächst an die Grenzen des rechtlich Zulässigen erhöht werden dürften. Insbesondere Rentnerinnen und Rentner haben besonders unter den steigenden Mieten zu leiden, da ihre Renten keineswegs mit den drastisch ansteigenden Mieten Schritt halten können.
Meine Kolleginnen und Kollegen, wir sind daher sehr für die Förderung des genossenschaftlichen Wohnens. Das ist eine gemeinschaftliche Form, in die man sich selber einbringen kann und in der man sich selber Sicherheit schaffen kann. Wir wollen nicht, dass Seniorinnen und Senioren in den letzten Jahren ihres Lebens Sorge haben müssen, ihre Wohnung zu verlieren und aus ihrem Stadtviertel wegziehen zu müssen. Wir sind daher auch für die Förderung des Baus und der Sanierung geeigneten Wohnraums für Senioren.
Ich möchte allerdings auf einen wunden Punkt dieses Antrages hinweisen. In diesem Antrag steht unter Punkt D, Kosten, geschrieben: "Über die Kosten der bereits normierten Ziele der Wohnraumförderung hinaus entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Staat." Das glaube ich nicht. Ich meine, wir müssen anfangen, eine ambitioniertere Wohnraumförderpolitik zu betreiben als bisher. Wir können nicht einfach die Fördertatbestände ausweiten, sondern wir müssen die Wohnraumförderung in der Tat mit mehr Mitteln ausstatten, statt nur zu sagen: Ja, wir fördern jetzt dieses und jenes, und das Geld steht beliebig zur Verfügung. Das tut es nicht. Das Geld reicht meiner Meinung nach nicht aus, Herr Kollege Wörner, um das zu tun, was bei der Wohnraumförderung eigentlich getan werden muss.
- Das ist völlig richtig. Ich wollte nur vermeiden, dass die Illusion genährt wird, es entstünden keine zusätzlichen Kosten.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Sie fordern, dass genossenschaftliches Wohnen einseitig gefördert wird. Genossenschaften sind natürlich etwas Positives. Man muss allerdings auch in dem zuständigen Ausschuss vertieft darüber diskutieren, was es bedeutet, wenn nur ein bestimmtes Trägermodell einseitig gefördert wird. Dies verzerrt ja auch den Wettbewerb zulasten derer, die beim Erwerb von Eigentum eben nicht begünstigt werden. Das sind nicht nur die privaten Wohnungsunternehmen, die zum Beispiel in München im gemeinsamen Bündnis für Wohnen zusammenarbeiten. Diskriminiert wird auch die junge Mittelschichtfamilie, die es durch einseitige Begünstigung von Genossenschaften möglicherweise noch schwerer haben wird, Wohnraum zu erwerben und mitzubieten.
Vor allem aber muss man sich vor Augen führen, dass mit Ihrem Vorschlag immense Steuergelder ausgegeben werden, ohne dass nur eine einzige zusätzliche Wohnung entsteht. In Ihrem sehr dünnen Gesetzentwurf fordern Sie sehr unspezifisch die Förderung von geeignetem Wohnraum speziell für Senioren. Ich wollte nachsehen, was Sie damit meinen. Das wird nämlich überhaupt nicht deutlich. Das wird erst deutlich, wenn man Ihre Problembeschreibung nachliest, in der dann steht, dass besondere Wohnformen, wie sie in Artikel 19 des Wohnraumförderungsgesetzes erwähnt sind, besondere Aufmerksamkeit genießen
sollen. Unter diese Wohnform fallen Studentenwohnungen, Wohnraum für ältere Menschen, für Menschen mit Behinderungen, auch Wohngemeinschaften zur gegenseitigen Unterstützung von Menschen im Alter bei Hilfebedürftigkeit und betreute Wohngemeinschaften.
Das ist auch uns ein Anliegen, und auch wir lassen diesen besonderen Wohnformen mehr als nur Aufmerksamkeit zuteil werden. Wir fördern nämlich im Doppelhaushalt 2013/2014 Studentenwohnraum mit insgesamt 35 Millionen Euro. In der laufenden Legislaturperiode haben wir innovativen Wohnformen wie Seniorenwohngemeinschaften den Weg geebnet und auf diese Weise eine 24-Stunden-Betreuung sichergestellt. Zudem haben wir den Ausbau von Pflegeservice-Zentren und Tagespflege vorangebracht. Gerade wenn es um die Senioren geht, haben wir also geliefert. Diesen Weg wollen wir fortsetzen.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit will ich nur drei Sätze sagen. Die Gesetzesänderung ist schlichtweg überflüssig. Dies will ich mit wenigen Zahlen belegen. Das Ziel dieser Gesetzesänderung ist, dass auch Baugenossenschaften gefördert werden können. Im Jahr 2012 wurden 100 Wohnungen von Baugenossenschaften mit annähernd zehn Millionen Euro gefördert, und zwar aus dem bayerischen Wohnungsbauprogramm. Fast 300 Wohnungen wurden aufgrund des bayerischen Modernisierungsprogramms mit 14 Millionen Euro gefördert.
Ich halte die Änderung schließlich für völlig überflüssig. – Ich weiß nicht, was das mit Wertschätzung zu tun hat. – Man braucht keine Gesetzesänderungen für Dinge, die schon geregelt sind. Das wollte ich an dieser Stelle deutlich zum Ausdruck bringen.
Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz als feder
Gesetzentwurf der Abgeordneten Georg Schmid, Renate Dodell, Karl Freller u.a. und Fraktion (CSU), Thomas Hacker, Prof. Dr. Georg Barfuß, Dr. Annette Bulfon u. a. und Fraktion (FDP) zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (Drs. 16/16549) - Erste Lesung
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetenrechts (Drs. 16/16550) - Erste Lesung