Protocol of the Session on April 16, 2013

(Beifall bei den GRÜNEN)

Da stellt sich die Frage, warum Anbindeställe von der Förderung ausgeschlossen werden, die angesprochenen Spaltenböden aber nicht. Ich glaube nicht, dass Anbindehaltung dann, wenn sie mit Weidehaltung im Sommer verbunden ist, weniger tiergerecht ist als Spaltenböden. Der Unterschied liegt wohl darin: Die Anbindehaltung betrifft Kleinbetriebe, Spaltenböden die Wachstumsbetriebe.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Lassen Sie mich zusammenfassen: Sie fördern eine Landwirtschaft ohne Bodenbindung, die nur noch Produktionsstätte ist, aber privilegiert, die Gülleabnahmeverträge braucht, die Rohstoffe und Zutaten auf dem Weltmarkt kauft und die Erzeugnisse, die sie herstellt, dort wieder verkauft. Meine Damen und Herren, das trägt alle Merkmale einer industriellen Produktion. Das hat mit bäuerlicher Landwirtschaft nichts zu tun, aber auch schon gar nichts.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn Sie Grundschülern Heupäckchen schicken, dann macht das die Sache nicht besser, im Gegenteil. Sie vermitteln den Kindern ein Bild von Landwirtschaft, das es kaum mehr gibt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Volkstümlich nennt man so etwas Verarschung.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN)

Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, darf ich Sie davon unterrichten, dass die CSU-Fraktion zu diesem Antrag namentliche Abstimmung beantragt hat.

(Theresa Schopper (GRÜNE): Fürchtet Ihr euch schon wieder?)

Nun hat Herr Kollege Ströbel von der CSU-Fraktion das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich, nachdem die Bank links von mir ziemlich verwaist ist, unseren Staatsminister Helmut Brunner entschuldigen. Er hat mich damit beauftragt; denn er hat heute eine Nachfolgeveranstaltung der Bundesagrarministerkonferenz. Er muss heute in Berlin sein. Dort geht es natürlich auch um viele bayerische Belange.

Zum Antrag: Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, es verwundert mich sehr, dass die GRÜNEN am 31. Januar 2013 einen Antrag mit dem Titel "Einzelbetriebliche Investitionsförderung" eingereicht haben. Da kann man fast meinen, sie wollten mehr für die Landwirtschaft. Offensichtlich ist es den GRÜNEN entgangen, dass im Laufe des Jahres 2012 die Diskussion zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung auf Bundesebene geführt und am 12. Dezember 2012, also im letzten Jahr, abgeschlossen wurde. Diese sogenannten PLANAK-Beschlüsse, also die Beschlüsse der Agrarminister von Bund und Ländern, vom 12.12.2012 haben gerade zur Stärkung der kleinen und mittleren Betriebe beigetragen.

(Lachen bei den GRÜNEN)

Gerade durch den Einsatz Bayerns ist es gelungen, sinnvolle Anpassungen vorzunehmen, die Investitionen für kleine und mittlere Betriebe erwägen lassen und vor allem möglich machen. Die im vorliegenden Antrag aufgeführten Vorgaben aber würden aufgrund des gewünschten Anforderungsniveaus bei vielen kleinen und mittleren Betrieben zu der Entscheidung führen, aus der Tierhaltung auszusteigen, anstatt höhere Investitionen zu tätigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, wenn ich mir Ihren Antrag durchlese, komme ich zu dem Schluss, dass die bayerischen GRÜNEN gerade die kleinen und mittleren Betriebe aus der Tierhaltung herausdrängen wollen.

(Beifall bei der CSU)

Welche Betriebe sind denn besonders von den strengen Vorgaben bezüglich der Tierbesatzdichte, die im vorliegenden Antrag gefordert wird, betroffen, Herr Kollege Sprinkart? – Es sind die kleineren und mittleren Betriebe, die durch eine schwache Flächenausstattung nicht in der Lage sind, die GVE-Grenzen einzuhalten. Wenn sie beispielsweise Pachtflächen verlieren, können sie diesen Verlust nicht kompensieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, welche Betriebe sind denn gerade von den Vorgaben für besonders tiergerechte Haltungsformen, von den Vorgaben wie der Bodenbeschaffenheit, betroffen? Sie haben die Spaltenböden angesprochen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind ebenfalls die kleineren und mittleren Betriebe. Sie brauchen die einzelbetriebliche Investitionsförderung beispielsweise für Umbaumaßnahmen notwendig.

Fakt ist, dass laut Landesanstalt für Landwirtschaft – Herr Kollege Sprinkart, Sie haben es angesprochen – noch 50 % der Milchviehbetriebe in Bayern Anbindehaltung haben. Die Hälfte dieser Betriebe - ich betone: die Hälfte - ist auf praxistaugliche einzelbetriebliche Investitionsförderung dringend angewiesen. Nicht nur für die Rinderhaltung kann ich hierzu Beispiele bringen. 51 % der Mastschweinehalter in Bayern haben weniger als 100 Tiere. Das entspricht wiederum der Hälfe der Betriebe. Welche einzelbetriebliche Investitionsförderung kann dazu beitragen, dass auch diese Betriebe investieren können? Es sind die Hilfen für kleine und mittlere Betriebe. Grundsatz der einzelbetrieblichen Investitionsförderung ist es, die Produktions-, Arbeits- und Haltungsbedingungen bei Nutztieren zu verbessern und die Produktionskosten zu rationalisieren und zu senken.

Mit Ihrem Antrag erwecken Sie den Eindruck, als müssten die Betriebe zur Zuteilung der einzelbetrieblichen Investitionsförderung keine besonderen Auflagen erfüllen. Für die Anbindehaltung werden keine Investitionen mehr gefördert. Das haben Sie doch selbst angesprochen. Wussten Sie, dass bereits jetzt bauliche Anforderungen für eine besonders tiergerechte Haltung von den Betrieben eingehalten werden müssen? Ich erinnere an das CC- und Fachrecht, das jeder Landwirt in Bayern einhalten muss. In diesem Zusammenhang sollten Sie sich für die Investitionsförderung das dazugehörige Merkblatt genauer anschauen.

(Beifall eines Abgeordneten der CSU)

Herr Kollege, darf ich Sie an die Redezeit erinnern?

Die Agrarinvestitionsförderung umfasst in Bayern im Moment eine Basisförderung von 20 % und bei besonders tiergerechten Haltungsformen von 35 %.

Um zum Schluss meiner Rede zu kommen, möchte ich sagen: Ihr Antrag kommt auf der einen Seite zu spät. Auf der anderen Seite verwahre ich mich dagegen, dass Sie der bayerischen Land- und Forstwirtschaft pauschal vorwerfen, die Auflagen zur Tierhaltung, die schon jetzt Fördervoraussetzung sind, seien

zu gering, Ich verwahre mich ausdrücklich dagegen, die Auswirkungen auf mittlere und kleinere Betriebe zu verkennen. Wir wollen auch in Zukunft in Bayern eine bäuerliche Landwirtschaft.

Herr Kollege!

Dafür kämpfen wir. Ich lehne mit meiner Fraktion diesen Antrag ab.

(Beifall bei der CSU)

Herr Kollege, bitte bleiben Sie am Redepult. Herr Kollege Sprinkart hat sich für eine Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Kollege, zwei Anmerkungen. Erstens. Wie kann es sein, wenn über 50 % der Schweinemäster weniger als 100 Mastschweine haben, dass dann 67 % der Fördermittel in Betriebe mit mehr als 1.500 Mastplätzen gehen? Können Sie mir das erklären? Das ist doch ein Missverhältnis.

Zweitens. Warum schließen Sie die Anbindehaltung von der Förderung aus, obwohl das - und das haben Sie selbst gesagt - gerade die kleinen Rinderhalter, die kleinen Milchviehbetriebe trifft? Diese Betriebe wollen in vielen Fällen keinen Laufstall, sondern einen Anbindestall. Ich will den Anbindestall nicht gutreden, aber Sie messen mit unterschiedlichem Maß. Sie verweisen beim Vollspalten- und beim Teilspaltenboden auf die kleinen Betriebe und sagen, dass die das deshalb nicht umsetzen können. Beim Milchvieh interessiert Sie das aber scheinbar überhaupt nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Kollege, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Zu ersten Frage: Wir haben in Bayern natürlich eine hohe Anzahl von ganz kleinen schweinehaltenden Betrieben. Das sind diese über 50 %, die weniger als 100 Mastschweine halten. Auf der anderen Seite gibt es in Bayern auch Betriebe, die in die Zukunft investieren. Wir können uns nicht von den bundesweiten Gegebenheiten abschotten. Von daher ist hinsichtlich der Investitionssumme der Anteil höher.

Zum anderen – was war jetzt die zweite Frage?

(Zuruf von den GRÜNEN: Die Anbindehaltung!)

In Bezug auf die Anbindehaltung bin ich der Meinung, dass dies gesamteuropäisch gesehen werden muss. Ich weiß, dass wir in Bayern andere Verhältnisse

haben. Auf Dauer – ich bin mir dabei absolut sicher – ist diese nicht zu halten.

(Beifall bei der CSU)

Als Nächste hat Frau Kollegin Maria Noichl von der SPD das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es ganz kurz machen. Der Antrag hat Charme. Wir haben sehr geschwankt, ob wir diesem Antrag zustimmen oder nicht, weil er nach seiner Intention in die richtige Richtung geht. Es ist gut, richtig und notwendig, über die einzelbetrieblichen Investitionsförderungen in Bayern nachzudenken. Es ist auch gut und richtig, darüber kritisch nachzudenken und das klare Ziel vor Augen zu haben. Wir haben ein Ziel: Wir wollen Investitionsförderungen an Umweltauflagen koppeln. Wir wollen sie an Größenordnungen koppeln, und wir wollen das Tierwohl stärker in den Fokus rücken. Wir wollen insgesamt die Ausrichtung neu überdenken; denn – Herr Sprinkart von den GRÜNEN hat es bereits gesagt – die bodengebundene Landwirtschaft ist und bleibt unser Ziel, und es ist unser Ziel, die bäuerlichen Betriebe zu erhalten.

Das heißt, wir hätten Ihrem Antrag halbherzig zugestimmt. Wir wollen uns jedoch bei der Abstimmung über diesen Antrag enthalten, weil wir in dem Antrag bestimmte Schwächen sehen und deswegen nicht zustimmen wollen. Ich möchte jedoch zum Ausdruck bringen, dass der Antrag grob betrachtet in die richtige Richtung geht. Was uns aber nicht behagt, war die konsequente Festlegung auf die Pflicht, 50 % der anfallenden Gülle auf selbst bewirtschafteten Flächen auszubringen. Ich denke, die Festlegung von 50 % ist eine willkürlich gefasste Größenordnung und verträgt sich meiner Meinung nach nicht mit der im ersten Spiegelstrich genannten Möglichkeit, Abnahmeverträge mit anderen Landwirten zu schließen. Es ist nicht völlig geklärt, wie das erfolgen soll. Insofern war es für uns sehr unsicher.

Zum zweiten Spiegelstrich: Sich bei der Tierhaltung konsequent an die BImSchV zu halten und konsequent bestimmte Größenordnungen in den Fokus zu rücken, sehen wir von der SPD insofern als falsch an, als wir nicht den ersten Wert der BImSchV als maßgeblich und wichtig zugrunde legen wollen, sondern wir würden den etwas praktikableren und vielleicht in den Augen der GRÜNEN weniger strengen zweiten der BImSchV vorziehen. Als es damals um die Privilegierung gegangen ist, haben wir das in einem Antrag von unserer Seite deutlich gemacht.

In Bezug auf den dritten Spiegelstrich: Die einzelbetrieblichen Investitionsförderungen unbedingt an eine

tiergerechte Haltung zu koppeln, ist einerseits richtig. Wenn man andererseits mit den Ökoverbänden spricht – diese sind für uns ein wichtiger Partner in der Diskussion –, erfährt man, dass sich diese nicht unbedingt die ganz enge Koppelung wünschen, sondern eine Koppelung dergestalt, dass die Betriebe, die eine Investitionsförderung bekommen, später noch umrüstbar sind und dass eine Umrüstung mehr oder weniger gegeben sein muss, wenn es zum Beispiel zu einer Betriebsübernahme durch die nächste Generation kommt.

Ich möchte betonen: Der Antrag geht im Großen und Ganzen in die richtige Richtung. Wir von der SPD werden uns bei der Abstimmung enthalten, weil er in der Ausführung die eine oder andere Schwäche hat. Ich möchte meinem Vorredner klar widersprechen: Die CSU legt auf diesem Feld immer wieder zwei verschiedene Maßstäbe an: Einerseits wird immer deutlich gemacht, dass das Geld bei der kleinen Landwirtschaft ankommen soll, andererseits tut sie alles, damit die kleine Landwirtschaft das Geld nicht bekommt. Wie gesagt: Meine Fraktion wird sich enthalten.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächste hat Frau Kollegin Ulrike Müller von den FREIEN WÄHLERN das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die einzelbetriebliche Investitionsförderung spielt gerade für uns in der Landwirtschaft in Bayern eine entscheidende Rolle. Ich denke, darin sind wir uns alle einig. Gerade wenn wir den Blick auf das Tierwohl richten, wissen wir, dass dem Stallbau eine Schlüsselrolle zugewiesen werden muss. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben ganz klar gezeigt, dass ein Großteil der beantragten Fördermittel in Betriebe geflossen ist, die eigentlich die Kriterien und die gewünschten Ziele der GRÜNEN mit unterstützten. Wenn ich mir die Zahlen genau anschaue, dann stelle ich fest, dass die Mittel wirklich in Bestandsgrößen geflossen sind. Über 60 % der Mittel kamen bei milchkuhhaltenden Betrieben zwischen 10 und 100 Kühen an. Ich glaube, genau das ist das, was wir in Bayern wollen, wir wollen diese Betriebe extrem stärken. Das geschieht bei einem solchen Vorgehen.

Übrigens, lieber Kollege Sprinkart, nach den mir vorliegenden Zahlen sind 18,3 % der Fördergelder in die Schweinehaltung geflossen. Wenn wir trotzdem bei der Rinderhaltung bleiben: Wir von den FREIEN WÄHLERN stehen zu der traditionellen Tierhaltungsform und sehen die Diskussionen um das Tierwohl kritisch. Gerade im Hinblick auf die Stärkung der klei