Jürgen Ströbel
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Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich, nachdem die Bank links von mir ziemlich verwaist ist, unseren Staatsminister Helmut Brunner entschuldigen. Er hat mich damit beauftragt; denn er hat heute eine Nachfolgeveranstaltung der Bundesagrarministerkonferenz. Er muss heute in Berlin sein. Dort geht es natürlich auch um viele bayerische Belange.
Zum Antrag: Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, es verwundert mich sehr, dass die GRÜNEN am 31. Januar 2013 einen Antrag mit dem Titel "Einzelbetriebliche Investitionsförderung" eingereicht haben. Da kann man fast meinen, sie wollten mehr für die Landwirtschaft. Offensichtlich ist es den GRÜNEN entgangen, dass im Laufe des Jahres 2012 die Diskussion zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung auf Bundesebene geführt und am 12. Dezember 2012, also im letzten Jahr, abgeschlossen wurde. Diese sogenannten PLANAK-Beschlüsse, also die Beschlüsse der Agrarminister von Bund und Ländern, vom 12.12.2012 haben gerade zur Stärkung der kleinen und mittleren Betriebe beigetragen.
Gerade durch den Einsatz Bayerns ist es gelungen, sinnvolle Anpassungen vorzunehmen, die Investitionen für kleine und mittlere Betriebe erwägen lassen und vor allem möglich machen. Die im vorliegenden Antrag aufgeführten Vorgaben aber würden aufgrund des gewünschten Anforderungsniveaus bei vielen kleinen und mittleren Betrieben zu der Entscheidung führen, aus der Tierhaltung auszusteigen, anstatt höhere Investitionen zu tätigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, wenn ich mir Ihren Antrag durchlese, komme ich zu dem Schluss, dass die bayerischen GRÜNEN gerade die kleinen und mittleren Betriebe aus der Tierhaltung herausdrängen wollen.
Welche Betriebe sind denn besonders von den strengen Vorgaben bezüglich der Tierbesatzdichte, die im vorliegenden Antrag gefordert wird, betroffen, Herr Kollege Sprinkart? – Es sind die kleineren und mittleren Betriebe, die durch eine schwache Flächenausstattung nicht in der Lage sind, die GVE-Grenzen einzuhalten. Wenn sie beispielsweise Pachtflächen verlieren, können sie diesen Verlust nicht kompensieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, welche Betriebe sind denn gerade von den Vorgaben für besonders tiergerechte Haltungsformen, von den Vorgaben wie der Bodenbeschaffenheit, betroffen? Sie haben die Spaltenböden angesprochen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind ebenfalls die kleineren und mittleren Betriebe. Sie brauchen die einzelbetriebliche Investitionsförderung beispielsweise für Umbaumaßnahmen notwendig.
Fakt ist, dass laut Landesanstalt für Landwirtschaft – Herr Kollege Sprinkart, Sie haben es angesprochen – noch 50 % der Milchviehbetriebe in Bayern Anbindehaltung haben. Die Hälfte dieser Betriebe - ich betone: die Hälfte - ist auf praxistaugliche einzelbetriebliche Investitionsförderung dringend angewiesen. Nicht nur für die Rinderhaltung kann ich hierzu Beispiele bringen. 51 % der Mastschweinehalter in Bayern haben weniger als 100 Tiere. Das entspricht wiederum der Hälfe der Betriebe. Welche einzelbetriebliche Investitionsförderung kann dazu beitragen, dass auch diese Betriebe investieren können? Es sind die Hilfen für kleine und mittlere Betriebe. Grundsatz der einzelbetrieblichen Investitionsförderung ist es, die Produktions-, Arbeits- und Haltungsbedingungen bei Nutztieren zu verbessern und die Produktionskosten zu rationalisieren und zu senken.
Mit Ihrem Antrag erwecken Sie den Eindruck, als müssten die Betriebe zur Zuteilung der einzelbetrieblichen Investitionsförderung keine besonderen Auflagen erfüllen. Für die Anbindehaltung werden keine Investitionen mehr gefördert. Das haben Sie doch selbst angesprochen. Wussten Sie, dass bereits jetzt bauliche Anforderungen für eine besonders tiergerechte Haltung von den Betrieben eingehalten werden müssen? Ich erinnere an das CC- und Fachrecht, das jeder Landwirt in Bayern einhalten muss. In diesem Zusammenhang sollten Sie sich für die Investitionsförderung das dazugehörige Merkblatt genauer anschauen.
Die Agrarinvestitionsförderung umfasst in Bayern im Moment eine Basisförderung von 20 % und bei besonders tiergerechten Haltungsformen von 35 %.
Um zum Schluss meiner Rede zu kommen, möchte ich sagen: Ihr Antrag kommt auf der einen Seite zu spät. Auf der anderen Seite verwahre ich mich dagegen, dass Sie der bayerischen Land- und Forstwirtschaft pauschal vorwerfen, die Auflagen zur Tierhaltung, die schon jetzt Fördervoraussetzung sind, seien
zu gering, Ich verwahre mich ausdrücklich dagegen, die Auswirkungen auf mittlere und kleinere Betriebe zu verkennen. Wir wollen auch in Zukunft in Bayern eine bäuerliche Landwirtschaft.
Dafür kämpfen wir. Ich lehne mit meiner Fraktion diesen Antrag ab.
Zu ersten Frage: Wir haben in Bayern natürlich eine hohe Anzahl von ganz kleinen schweinehaltenden Betrieben. Das sind diese über 50 %, die weniger als 100 Mastschweine halten. Auf der anderen Seite gibt es in Bayern auch Betriebe, die in die Zukunft investieren. Wir können uns nicht von den bundesweiten Gegebenheiten abschotten. Von daher ist hinsichtlich der Investitionssumme der Anteil höher.
Zum anderen – was war jetzt die zweite Frage?
In Bezug auf die Anbindehaltung bin ich der Meinung, dass dies gesamteuropäisch gesehen werden muss. Ich weiß, dass wir in Bayern andere Verhältnisse
haben. Auf Dauer – ich bin mir dabei absolut sicher – ist diese nicht zu halten.