Protocol of the Session on February 12, 2009

Bei uns gibt es keine einheitliche Katastrophenschutzeinheit, sondern der Katastrophenschutz ist in Bayern ein Sammelbegriff für alle nach Artikel 7 Absatz 3 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes zur Hilfeleistung im Katastrophenfall Verpflichteten. Allein dieser Ansatz- und Verknüpfungspunkt scheint mir Chance genug zu sein, jetzt auch auf Ebene der Bundesrepublik als Mitgliedstaat tätig zu werden und das Problem dadurch zu lösen, dass eine bundesrepublikanische Regelung festlegt, dass die zu benennenden Fahrzeuge, die für diese Einheiten unterwegs sind - wir meinen, bis zu 7,5 Tonnen -, mit dem alten Führerschein Klasse 3 oder mit dem heutigen Pendant Klasse B geführt werden können.

Wir haben auch beobachtet, ob das hinsichtlich der Verkehrssicherheit in irgendeiner Weise problematisch wäre. Die Erfahrungen aus der Zeit vor 1999 haben nach unseren Informationen keinerlei Hinweise ergeben, dass die Kolleginnen und Kollegen aus den Rettungsdiensten und aus den Feuerwehren, die mit Führerschein Klasse 3 im Einsatz oder zu Übungszwecken solche auch schwereren Einsatzfahrzeuge bewegt haben, Gefährdungen im Straßenverkehr verursacht hätten. Hinweise in den kürzlich geführten Diskussionen, dass bei der Berufsfeuerwehr in München besondere Unfallhäufigkeiten verzeichnet wurden, sind, glaube ich, an dieser Stelle nicht hilfreich. Sie bewegen sehr viel schwerere Fahrzeuge, noch dazu auch in Verkehrssituationen und bei Verkehrsbelastungen, die mit unseren Bezugsfällen auf dem flachen Land so nicht vergleichbar sind.

Ich bitte Sie, unserem Antrag aus diesen Gründen stattzugeben und ihn zu unterstützen, damit die Staatsregierung nochmals einen Vorstoß unternimmt, um die derzeitige ärgerliche Situation, die völlig unnötig ist, die Schwierigkeiten bereitet hat, die nichts verbessert hat, sondern für die Ehrenamtlichen selbst und für die Kommunen nur Kosten verursacht hat, ohne in der Sache etwas zu bewegen und weiterzubringen, mit gemeinschaftlichen Anstrengungen zu beseitigen. Der Hinweis, dass sich Herr Tiefensee bei der EU-Kommission erkundigt habe, wie denn diese Dinge auszulegen seien, das zur Kenntnis genommen und dann mitgeteilt

habe, er könne nichts machen, scheint mir doch an dem Punkt zu wenig ehrgeizig zu sein, wo man Vernünftiges kostenfrei, einfach und auch mit besonderer Wertschätzung und mit dem Vertrauen, das unsere Ehrenamtler verdienen, gestalten und machen könnte. Nur hinweisen und fragen ist zu wenig. Man braucht dazu auch etwas Gestaltungskraft. Jene, die diese haben, unterstützen wir gerne. Ich bitte um Ihre Unterstützung unseres Anliegens und unseres Antrages.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Vielen Dank, Herr Kollege Muthmann. Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Maget, Pfaffmann, Güll u.a. und SPD-Fraktion, betreffend "Konnexität im Ganztagsschulbereich endlich umsetzen", Drucksache 16/518, bekannt. Mit Ja haben 60 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 92 Abgeordnete gestimmt. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 1)

Ich rufe als nächste Rednerin zu unserem Tagesordnungspunkt die Kollegin der GRÜNEN auf. Susanna Tausendfreund hat das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Führerscheinproblem für die Feuerwehren und die Rettungsdienste ist nicht neu. Es ist lösbar. Die Feuerwehr- und Rettungsverbände haben seit Jahren darauf hingewiesen, dass drohende Engpässe die Folge sein werden. Die grundsätzliche Beschränkung des Führerscheins der Klasse B auf 3,5 Tonnen mag verkehrspolitisch sinnvoll sein die Feuerwehren und die Rettungsdienste, die auf die ehrenamtlichen Kräfte angewiesen sind, bringt dies allerdings in erhebliche Bedrängnisse. Der Kreis der Maschinistinnen und Maschinisten mit dem alten Führerschein der Klasse 3, der ja bis 7,5 Tonnen geht, wird immer kleiner, und die Nachwuchskräfte haben nur den Führerschein Klasse B. Die Forderung nach Ausnahmeregelungen und Alternativen ist also berechtigt.

Um welche Fahrzeuge geht es eigentlich? Meistens sind es jene Fahrzeuge, die vom Grundsatz her auf 3,5 Tonnen ausgerichtet sind, aber durch die Zusatzeinbauten und Aufbauten für Feuerwehr- und Rettungszwecke schwerer werden und dann ein Gewicht im Bereich zwischen 3,8 und 4,2 Tonnen haben. In der Tendenz von der Technik her entwickelt sich das in Richtung 5 Tonnen. Um welchen Personenkreis handelt es sich? Es sind die ehrenamtlich Tätigen bei den Feuerwehren und Rettungsdiensten. Sie investieren bereits ihre Freizeit. Deshalb ist es ihnen nicht zuzumuten, für das Ehrenamt noch zusätzlich 2.000 bis 3.500 Euro - das sind etwa die Kosten - zu investieren

und einen erheblichen Zeitaufwand für diese Führerscheinprüfung einzusetzen. Wenn man sich dafür frei nehmen würde, wäre dieser Führerschein innerhalb von zwei Wochen zu machen, wenn dafür nur die Abendstunden zur Verfügung stehen, dauert es jedoch acht Wochen, um den Führerschein der Klasse C 1 zu erwerben. Handlungsbedarf ist gegeben, wenn wir die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren und der Rettungsdienste nicht gefährden wollen.

Wir hätten schon früher wesentlich weiter sein können; denn die EU-Richtlinie ist schließlich nicht vom Himmel gefallen. Die ursprüngliche EU-Richtlinie kommt aus dem Jahr 1991. Sie wurde 1999 in nationales Recht umgesetzt. Die Ausnahmemöglichkeit - auf die hier immer abgestellt wird - gibt es seit zwei Jahren. In Österreich gibt es seit vielen Jahren einen eigenen Feuerwehr-Führerschein, der eine Zwischenlösung darstellt. Die Bundesratsinitiative der Staatsregierung vom letzten Herbst ist zwar nicht besonders schnell gekommen, aber dennoch dankenswert, weil sie durchgegangen ist. Im Ergebnis ist sie jedoch im Verkehrsministerium und in der EU-Kommission nicht auf fruchtbaren Boden gefallen.

Wir möchten mit unserem Antrag drei Zielrichtungen aufzeigen: Wir wollen eine generelle Ausnahmeregelung von der EU-Richtlinie. Dies ist unseres Erachtens nach der bisherigen Rechtslage möglich. Ein zweiter Schritt wäre die Prüfung einer nationalen Regelung wie in Österreich. Dort wird das einfach gemacht. Dort gibt es eine Regelung für die Feuerwehren und die Rettungsdienste, mit der das Führen von Fahrzeugen bis 4,2 Tonnen erlaubt wird. Schließlich wollen wir aufzeigen, dass wir neben finanziellen Hilfen und Unterstützungen auch ein Konzept brauchen, das in Richtung des C-1-Führerscheins und des C-Führerscheins geht.

Die Unterscheidung zwischen dem Katastrophenschutz, bei dem eine generelle Ausnahmemöglichkeit gegeben ist, und der Feuerwehr, für die keine Ausnahme möglich sein soll, ist eine juristische Spitzfindigkeit. Hier gibt es keine sachlich zu begründende Unterscheidung. Der Katastrophenschutz ist schließlich nach unserer Rechtsordnung der Überbegriff für alle diese Einrichtungen. Nach unserer Auffassung ist eine Ausnahmeregelung schon heute möglich. Wir brauchen dazu aber einen langen Atem. Das bedeutet, dass wir politischen Druck aufbauen müssen. Bis wir damit durchkommen, wird einige Zeit vergehen. Deshalb darf dies nicht die einzige Richtung sein, in die wir gehen sollten.

Die österreichische Lösung, also hier eine Ausnahmeregelung einzuführen, hätten wir schon lange umsetzen können. In der Antwort auf eine Anfrage unserer ehemaligen Kollegin Dr. Kronawitter auf der Drucksache

15/1436 wurde diese österreichische Lösung von der Staatsregierung als zu bürokratisch abgelehnt. Hier sollten Sie sich noch einmal besinnen. Diese Haltung ist nicht tragbar. Ein anderes Argument wurde nicht vorgetragen. Dieser Weg wäre schnell umzusetzen. Deshalb sollten wir diesen Weg beschreiten. Das ist die Ziffer 2 unseres Antrags.

Ein weiterer Punkt ist das Förder- und Unterstützungskonzept. Den ehrenamtlich Tätigen ist es nicht zuzumuten, die Kosten für den Führerschein C 1 bzw. C zu tragen. Hier müssen Gespräche mit den Verbänden und den Kommunen geführt werden, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Diese Lösung könnte ebenfalls schnell umgesetzt werden.

Zu den beiden anderen Anträgen: Beim Antrag der Freien Wähler ist es Künstlerpech, dass genau das, was gefordert wurde, von der Staatsregierung gemacht wurde. Dieser Antrag wäre eine reine politische Unterstützung; denn das Parlament hat dies noch nicht beschlossen. Wir werden dennoch zustimmen, auch wenn sich der Antrag ein wenig überholt hat.

Dem CSU-Antrag werden wir ebenfalls zustimmen. Er entspricht etwa dem, was wir in der Ziffer 1 unseres Antrag fordern. Wir fürchten allerdings, dass die Umsetzung dieser Forderung ein langer Weg sein wird. Wir hoffen deshalb, dass das Hohe Haus auch unserem Antrag zustimmen wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die CSUFraktion erteile ich jetzt Herrn Kollegen Josef Zellmeier das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Anträge der Freien Wähler und der GRÜNEN sind uns von der CSU und mir persönlich sehr sympathisch. Allerdings können wir sie in dieser Form nicht annehmen. Ich möchte das erläutern: Ich bin seit vielen Jahren Feuerwehrdienstleistender; nur in den letzten Jahren war ich etwas inaktiv aufgrund meiner Tätigkeit hier im Landtag. Ich bin auch Vorstandsmitglied einer kleinen Feuerwehr. Ich kenne also die Problematik, die heute angesprochen wird, sehr gut. Ich bin auch Gemeinderat einer Gemeinde mit zehn Feuerwehren bei 3.500 Einwohnern.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau das ist unser Problem: Immer weniger Maschinisten sind in der Lage, mit dem neuen EU-Führerschein die Fahrzeuge der Feuerwehren zu führen. Vor zwei Jahren habe ich deshalb bereits einen Vorstoß unternommen. Herr Kollege Muthmann, leider Gottes ist dieser Vorschlag an den politischen Gegebenheiten gescheitert. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass weder die Europäi

sche Union noch der Bundesverkehrsminister Tiefensee diese Ausnahmeregelung wollen. Wir müssen deshalb den politischen Druck verstärken, was wir mit der heutigen Debatte tun.

Die Sicherheitsbedenken, die in diesem Zusammenhang immer wieder geäußert werden, sind meines Erachtens nicht ausschlaggebend; denn in den letzten Jahren gab es keine großen Unfälle mit Feuerwehrfahrzeugen, an denen ein Fahrer beteiligt gewesen wäre, der nicht über den jetzt nötigen EU-Führerschein verfügt hätte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit unserem Antrag fordern wir eine erneute Überprüfung der bereits gegebenen rechtlichen Möglichkeiten - auch wenn ich dafür nur geringe Erfolgsaussichten sehe - und eine Initiative in Richtung der Europäischen Union, um die Feuerwehren und Rettungsdienste dem Katastrophenschutz gleichzustellen und Ausnahmen zuzulassen. Liebe Kollegen von der Fraktion der Freien Wähler, Ihr Antrag zielt nur auf das Bundesrecht ab. Deshalb ist er aus unserer Sicht nicht ausreichend. Wir müssen auch die europäische Komponente einschließen, weil sonst die Gefahr besteht, dass alles wieder im Sande verläuft.

Zum Antrag der GRÜNEN: Bei der Textziffer 1 sind wir uns einig. Sie zielt auf das europäische Recht. Die Textziffer 2 dieses Antrags zielt auf die Einführung des Feuerwehr-Führerscheins, wie dies in Österreich der Fall ist. Diese Regelung ist für Bayern nicht anwendbar. Damit sind wir bereits einmal im Vorfeld gescheitert. Die Finanzierung der Feuerwehr-Führerscheine durch den Freistaat kann ebenfalls von uns nicht hingenommen werden. Das ist eine kommunale Pflichtaufgabe und im Übrigen ist der Freistaat nicht der Verursacher der jetzigen Situation.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Freien Wählern und den GRÜNEN, ich bitte Sie deshalb, unserem Antrag zuzustimmen. Lieber Herr Kollege Muthmann, ziehen Sie Ihren Antrag bitte zurück. Er ist mit dem Antrag der CSU deckungsgleich mit der Ausnahme, dass Sie das europäische Recht draußen lassen. Über eines sollten wir uns im Klaren sein: Wir haben nur die Chance, eine 4,25-Tonnen-Regelung zu erreichen, weil wir nur dafür die erforderliche Mehrheit im Bundesrat gefunden haben. Trotz dieser Mehrheit hat der Bundesverkehrsminister diese Regelung abgelehnt. Warum sollen es gerade 4,25 Tonnen sein? Vor allem deshalb, weil die klassischen Gespanne bis zu 4,25 Tonnen haben und mit dem B-Führerschein geführt werden dürfen. Deshalb kann diese Forderung auf der Bundesebene vertreten werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch einen Hinweis geben: Im vergangenen Jahr wurde ein Antrag,

den ich mitinitiiert hatte, vom Landtag verabschiedet. Dabei ging es darum, dass die Bundeswehr Wehrdienstleistende, die bei Feuerwehren oder sonstigen Hilfsorganisationen tätig sind, bevorzugt bei der Ablegung der Führerscheine C oder C 1. Dieser Antrag wurde damals beschlossen und der Bundesverteidigungsminister hat uns zugesagt, ihn in Form einer Empfehlung aufzunehmen. Wir sollten nicht vergessen, dass die CSU-Fraktion seit mehreren Jahren in dieser Sache tätig ist.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Ich hätte den Wunsch, dass sich die Freien Wähler unserem Antrag anschlössen, weil unser Antrag weitergehend ist.

(Beifall bei der CSU)

Eine Zwischenfrage geht nicht mehr, aber eine Zwischenbemerkung auf alle Fälle.

Herr Kollege, könnten Sie vielleicht erläutern, warum die österreichische Lösung für uns nicht möglich sein soll, in Österreich dies jedoch möglich ist?

Die zweite Frage ist: Sind Sie als CSU eigentlich Teil der Bundesregierung oder konnten Sie sich bisher gegenüber dem Bundesverkehrsministerium nicht durchsetzen?

Liebe Kollegin, wir konnten uns tatsächlich nicht durchsetzen, aber auch die Mehrheit des Bundesrates konnte sich nicht gegen den Bundesverkehrsminister durchsetzen. Insofern sind wir hier in guter Gesellschaft, wenn ich einmal so sagen darf.

Das Zweite ist: Die österreichische Regelung enthält meines Wissens - aber vielleicht wissen Sie mehr als ich - bestimmte Ausnahmen, welche mit dem, was wir uns hier vorstellen, nämlich einer generellen Freigabe für Feuerwehrdienstleistungen, nicht vergleichbar ist. Zudem wird sie auch vom Bundesverkehrsminister abgelehnt, also haben wir hier wohl kaum Aussichten, diese Regelung durchzubringen, noch dazu, da sie für unsere Verhältnisse nicht ganz passend ist.

Vielen Dank, Herr Kollege Zellmeier. - Als nächsten Redner rufe ich für die FDP-Fraktion Herrn Dr. Andreas Fischer auf.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein gutes Zeichen, dass alle Anträge in dieser Sache in die gleiche Richtung gehen und dasselbe Ziel haben. Richtig ist zunächst, dass die EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG dazu führt, dass es erhebliche praktische Probleme bei den Feuerwehren gibt, noch Fahrer bzw.

Maschinisten zu finden, die die Fahrzeuge führen und die entsprechende Fahrerlaubnisklasse haben. Richtig ist auch, dass deshalb dringend Abhilfe geschaffen werden muss; denn die Feuerwehren sind unverzichtbar für unsere Sicherheit, und die Feuerwehrkameraden verdienen unsere uneingeschränkte Unterstützung, sodass man ihnen Hindernisse, soweit möglich, aus dem Weg räumt.

(Beifall bei der FDP)

Allerdings erweckt der Antrag der Freien Wähler den Eindruck, dass die Thematik neu ist und man hier etwas Neues erfunden hat. Das ist nicht richtig; denn im November 2008 hat sich der Bundesrat bereits mit dieser Angelegenheit befasst und die Bundesregierung gebeten, unter Einbeziehung der Europäischen Union tätig zu werden.

Eine solche Stellungnahme der Europäischen Kommission wurde auch eingeholt, und diese kam zu der Auffassung, dass Feuerwehrfahrzeuge nicht unter den Ausnahmetatbestand des Katastrophenschutzes fallen, weil die Richtlinie gerade bewusst zwischen Katastrophenschutz und Feuerwehr unterscheidet. Dies hat man damit begründet, dass an einer anderen Stelle der Verordnung der Titel "Feuerwehr" extra erwähnt sei. Das ist nicht nur juristisch fragwürdig, es geht auch völlig an der Praxis vorbei; denn die Auffassung der Europäischen Kommission übersieht, dass es nach unserem System keine Katastrophenschutzeinheiten gibt.

Natürlich sind Feuerwehr und Katastrophenschutz nicht dasselbe, aber die Feuerwehren übernehmen die Aufgaben des Katastrophenschutzes, und allein das hätte Anlass sein müssen, hier nachdrücklich noch einmal nachzubohren und unseren Standpunkt deutlich zu machen, dass die Feuerwehren nämlich schon nach der geltenden Situation unter diese Ausnahme fallen können. Hier hätte ich mir vom zuständigen Bundesminister Tiefensee mehr Engagement gewünscht, welches leider ausgeblieben ist.

(Beifall bei der FDP)

Wir fordern deshalb in unserem Antrag - darin unterscheidet sich der Antrag der CSU und der FDP von den Anträgen der anderen Fraktionen - noch einmal ausdrücklich dazu auf, dass die Bundesregierung zunächst die derzeitige Rechtslage kritisch prüfen soll und danach der Bundesverkehrsminister seine Hausaufgaben macht.

(Beifall bei der FDP)

Es ist aber noch etwas Weiteres zu sagen: Formal - es wurde bereits angesprochen - muss natürlich die Europäische Union tätig werden und nicht die Bundesregie

rung allein. Auch dies ist in unserem Antrag etwas klarer zum Ausdruck gebracht worden.

Schließlich gibt es noch einen dritten Unterschied: Im Antrag der Freien Wähler ist die 7,5-Tonnen-Grenze genannt worden. Wir meinen, dass diese durchaus ein richtiges Ziel ist. Ich sage auch ganz klar: Ich sehe keine Bedenken für die Verkehrssicherheit und habe vollstes Vertrauen in die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr, dass sie die Fahrzeuge führen können; aber ich sehe es im Moment als unrealistisch an, diese 7,5-Tonnen-Grenze durchzusetzen. Wir sind uns alle einig, dass wir etwas für die Feuerwehren erreichen wollen, und wir haben bei der gegenwärtigen Initiative gesehen, wie schwierig es war, bei 4,25 Tonnen eine Mehrheit im Bundesrat zu erreichen, und auf europäischer Ebene haben wir keine Zustimmung bekommen. Deshalb kommt mir das Ganze so vor, als ob wir die Messlatte so hoch setzen, dass wir sie anschließend nicht schaffen können. Wir sind uns alle einig; warum verhalten wir uns dann wie ein Hochspringer, der die Zwei-Meter-Latte nicht schafft, aber die drei Meter auflegen lässt?

Deswegen fordere ich ebenfalls die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, der SPD und der Freien Wähler auf, unserem Antrag zuzustimmen. Wir wollen in der Praxis eine Verbesserung. Ich warne davor, den Eindruck zu erwecken, als ob die Grenze von 4,25 Tonnen den Feuerwehren nicht schon etwas nützen würde. Die Tragkraftspritzenfahrzeuge wären damit erfasst. Viele Fahrzeuge der Stützpunktfeuerwehren und die allermeisten Fahrzeuge der kleineren Feuerwehren könnten damit erreicht werden. Deshalb sage ich noch einmal: Schließen Sie sich unserem Antrag an. Sorgen Sie für ein einstimmiges Ergebnis, und wir können wirklich etwas für die Feuerwehren erreichen!