Protocol of the Session on February 12, 2009

Deswegen fordere ich ebenfalls die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, der SPD und der Freien Wähler auf, unserem Antrag zuzustimmen. Wir wollen in der Praxis eine Verbesserung. Ich warne davor, den Eindruck zu erwecken, als ob die Grenze von 4,25 Tonnen den Feuerwehren nicht schon etwas nützen würde. Die Tragkraftspritzenfahrzeuge wären damit erfasst. Viele Fahrzeuge der Stützpunktfeuerwehren und die allermeisten Fahrzeuge der kleineren Feuerwehren könnten damit erreicht werden. Deshalb sage ich noch einmal: Schließen Sie sich unserem Antrag an. Sorgen Sie für ein einstimmiges Ergebnis, und wir können wirklich etwas für die Feuerwehren erreichen!

(Beifall bei der FDP und Abgeordneten der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Fischer. - Als nächstem Redner erteile ich für die SPD-Fraktion dem Kollegen Stefan Schuster das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema, das den heutigen Dringlichkeitsantrag betrifft, ist ein Thema, welches in den zurückliegenden Jahren bereits öfter hier im Bayerischen Landtag behandelt wurde. Worum es insgesamt geht, brauche ich, glaube ich, nicht mehr im Einzelnen darzustellen, dies haben die Vorredner bereits getan.

Das Ganze ist natürlich kein rein bayerisches Problem, aber den Freistaat Bayern trifft es natürlich besonders hart, da wir ein etwas anderes Feuerwehrsystem haben. Etwa in Nordrhein-Westfalen gibt es viele Be

rufsfeuerwehren, in denen alle Beschäftigten den originären LKW-Führerschein besitzen, und die freiwilligen Feuerwehren sind in große Stützpunktfeuerwehren aufgeteilt, bei denen überwiegend Fahrzeuge über 7,5 Tonnen vorhanden sind und für die deshalb der LKWFührerschein benötigt wird.

Bei uns ist das anders. Wir haben Kommunen, in denen es teilweise bis zu 18 Ortsfeuerwehren gibt. Dort werden natürlich überwiegend Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen eingesetzt, also Mehrzweckfahrzeuge, Tragkraftspritzenfahrzeuge, LF8 etc. Das ist das eigentliche Problem, wobei ich gleich sagen möchte, dass wir natürlich schon an dem System der Ortsfeuerwehren festhalten; denn wir halten es als SPD-Fraktion für ein gutes System.

Ich habe am Anfang bereits gesagt: In der zurückliegenden Periode haben sich alle Fraktionen mit dieser Thematik befasst. Sie haben Anträge und parlamentarische Initiativen eingebracht, Gespräche auf Bundesebene geführt und versucht, Lösungen zu finden. Es hat eine Bundesratsinitiative gegeben, dass wenigstens Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen mit dem normalen PKWFührerschein gefahren werden können. Diese Tonnenzahl ist im Übrigen mit dem Landesfeuerwehrverband abgesprochen, und ich halte sie auch für sinnvoll; denn damit wären wir bereits einen großen Schritt weiter, weil darunter die sogenannten Mehrzweckfahrzeuge und Tragkraftspritzenfahrzeuge bei den Ortsfeuerwehren fallen würden. Diese 4,25 Tonnen sind aus Sicht der Verkehrssicherheit zu begrüßen und vertretbar, denn eines muss man schon sagen: Ein Feuerwehrfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn in extremen Situationen durch den Straßenverkehr zu fahren ist nicht ganz einfach.

Es hat also eine Bundesratsinitiative gegeben, und ich als Oppositionspolitiker lobe eigentlich ungern den Innenminister, aber in diesem Fall, muss ich sagen, hat er mal mit dem Thema recht gehabt. - Er hört nicht einmal zu, wenn er gelobt wird. Ich habe Sie gerade gelobt, Herr Innenminister. Das kommt selten vor, aber da haben Sie nicht aufgepasst.

(Zurufe von der CSU - Zuruf von der CSU)

- Mehr kommt leider nicht mehr. Ich bin sowieso schon über meinen Schatten gesprungen.

Diese Bundesratsinitiative wurde einstimmig im Bundesrat beschlossen, also von den A- und den B-Ländern. Aufgrund dieses Beschlusses des Bundesrats hat die Bundesregierung eine Stellungnahme der Europäischen Kommission eingeholt. In der Stellungnahme vom 12.12.2008 steht, dass eine Umsetzung des Bundesratsbeschlusses ein Verstoß gegen EU-rechtliche Vorschriften wäre. Deshalb kann die Bundesregierung

den Beschluss des Bundesrats, der einstimmig gefaßt wurde, momentan nicht umsetzen.

In der Begründung des Antrags der Freien Wähler heißt es: "Die EU-Führerscheinrichtlinie sieht vor, dass der Bundesverkehrsminister das Führen von Einsatzfahrzeugen, die 'von den Streitkräften und dem Katastrophenschutz eingesetzt werden oder deren Kontrolle unterstellt sind' von der Anwendung dieser Richtlinie ausschließen kann." - Das Thema wurde hier mehrfach angesprochen. Nur ist das leider nicht richtig; es ist falsch. Der Verkehrsminister kann nicht einfach die Entscheidung treffen, die Feuerwehren zum Katastrophenschutz zu zählen. Die EU-Kommission weist in ihrer Stellungnahme darauf hin - ich habe gestern noch einmal mit dem persönlichen Referenten von Minister Tiefensee gesprochen -, dass die Ausnahmevorschrift für Feuerwehrfahrzeuge nur greift, soweit diese Fahrzeuge im konkreten Einzelfall tatsächlich im Bereich des Katastrophenschutzes im Sinne eines Katastrophenschutzgesetzes eingesetzt werden. Nicht erfasst sind hingegen Feuerwehrfahrzeuge, die bei der klassischen Aufgabenerfüllung der Feuerwehr, also hauptsächlich der Brandbekämpfung, eingesetzt werden.

Weiter heißt es, dass der Unterschied der Bundesregierung klar sein müßte; denn bei der Entstehung der Führerscheinrichtlinie haben die Länder Finnland, England und Deutschland explizit gefordert, dass eine Ausnahmeregelung für die Feuerwehren zugelassen wird. Es sollte also drinstehen: "die Fahrzeuge des Katastrophenschutzes, der Streitkräfte und der Feuerwehren". Das wurde damals von der EU abgelehnt, und deshalb kann der Bundesverkehrsminister das auch nicht umsetzen.

Ich könnte jetzt noch den österreichischen Feuerwehrführerschein ansprechen. Ich hätte hier noch einige Punkte. Es wäre wirklich ein schönes Thema, aber ich habe gerade das Zeichen erhalten, dass meine Redezeit zu Ende ist. Obwohl sich manches in den Anträgen bereits überholt hat, werden wir den Anträgen zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Schuster. Ich bitte Sie, kurz hierzubleiben für eine Zwischenbemerkung des Kollegen Muthmann.

Herr Präsident, es handelt sich um keine Zwischenbemerkung. Die Freien Wähler wollen ihren Antrag unter dem Eindruck der Debatte noch etwas modifizieren.

(Zurufe von der SPD: Das geht nicht!)

Wir nehmen das zur Kenntnis; dann war es keine Zwischenbemerkung. Das hätten wir bilateral klären können, Herr Kollege. Wenn Sie den Antrag ändern wollen, bitte ich darum, den geänderten Antrag beim Präsidium einzureichen, damit ich ihn für alle Kolleginnen und Kollegen vorlesen kann, sodass jeder im Saal weiß, worüber wir abstimmen.

Für die Bayerische Staatsregierung erteile ich nun Herrn Innenminister Herrmann das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass von Kleinigkeiten abgesehen in der Frage ein breites Einvernehmen im Hohen Hause herrscht. Ich freue mich auch über die Unterstützung, die die berechtigten Anliegen unserer Freiwilligen Feuerwehren in Bayern in dieser Debatte erfahren. Es geht um ein leidiges Thema, mit dem wir uns hier schon seit Jahren herumschlagen und mit dem sich das Hohe Haus wiederholt beschäftigt hat. Das Ganze ist leider das Ergebnis einer sich - ich sage es wieder einmal sehr deutlich - verselbstständigenden Bürokratie in Brüssel, die die Willensbildung der Parlamente auf Landesebene wie auch auf nationaler Ebene weitgehend ignoriert.

Ich brauche den Sachverhalt, den verschiedene Kolleginnen und Kollegen bereits angesprochen haben, nicht in ganzer Breite zu rekapitulieren. Er ist den meisten Kolleginnen und Kollegen hinreichend bekannt. Wir haben uns nachdrücklich dafür eingesetzt, dass es hier für unsere Feuerwehren eine Ausnahme gibt. Wir haben uns zunächst - schon vor zwei oder drei Jahren - dafür eingesetzt, dass es für den gesamten Umfang des Führerscheins Klasse 3, also bis 7,5 Tonnen, eine Ausnahme gibt. Leider mussten wir feststellen, dass hierfür schon keine Mehrheit auf Bundesebene, also bei den anderen Bundesländern, erreichbar ist. Das ist das Problem.

Liebe Kolleginnen und Kollegen auch von den Freien Wählern, ich bin gern bereit, das Anliegen zu unterstützen. Das Problem ist nur, wir haben bei unserer letzten Initiative 4,25 Tonnen zur Grundlage gemacht, weil das der Wert war, bei dem die Mehrheit der Bundesländer mitgeht. Auch der Deutsche Feuerwehrverband unterstützt dies.

Ich halte das auch nicht für richtig, aber wir müssen auf Bundesebene irgendwie eine Mehrheit organisieren. Deshalb muss ich Forderungen möglichst so formulieren, dass ich eine Chance habe, Unterstützung auf Bundesebene zu erhalten. Auf der genannten Grundlage hat es wenigstens für die Forderung, auf 4,25 Tonnen zu gehen, und zwar nicht nur bei den Feuerwehrfahrzeugen, sondern auch bei den Fahrzeugen

des Roten Kreuzes und der anderen Rettungsdienste, für die das auch wichtig ist, eine klare Meinungsbildung im Bundesrat gegeben.

Im Hinblick auf die sich verselbstständigende Bürokratie stelle ich noch einmal fest: Der Bundesrat sagt gegenüber dem Bundesverkehrsminister klar, was die Bundesländer in dieser Frage erwarten. Dann schreibt - ich habe großen Respekt vor allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes - der Referatsleiter im Bundesverkehrsministerium an die Referatsleiterin in der zuständigen Generaldirektion der Kommission in Brüssel, der Bundesrat in Deutschland möchte das gern so und so. Es vergehen ein paar Wochen, und die Leiterin des zuständigen Referats in der Generaldirektion der Europäischen Kommission schreibt zurück, dass sie sich das Gesetz angesehen hat und dass das nach ihrer Meinung nicht geht. Damit ist die Diskussion für sie erledigt.

So entwickelt sich heute Bürokratie in Europa. Es ist nicht so, dass zum Beispiel das Europäische Parlament eine Meinung dazu haben dürfte, wie diese Richtlinie zu interpretieren ist, sondern das geschieht auf der Ebene der Referatsleiter. Wenn die Referatsleiterin in Brüssel sagt, das gibt es nicht, dann haben das alle deutschen Landesparlamente zu fressen, und damit ist die Diskussion nach den Vorstellungen der EU beendet. Meine Damen und Herren, da braucht man sich in der Tat nicht zu wundern, dass es bei vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern große Unzufriedenheit und Ärger über eine sich verselbstständigende Bürokratie gibt. Dagegen müssen wir ein deutliches Zeichen setzen. Darum freue ich mich über das breite Einvernehmen im Hohen Hause. Es ist nämlich wichtig, zu sagen: So geht es nicht.

Es geht um eine einfache Interpretation. Früher war das nach dem EU-Recht schwierig, aber mit der letzten Änderung der Richtlinie, mit der ausdrücklich festgelegt worden ist, die Nationalstaaten können Fahrzeuge der Streitkräfte und des Katastrophenschutzes davon ausnehmen, ist nach meiner festen Überzeugung - das ist von einer Reihe von Kolleginnen und Kollegen angesprochen worden - eine Ausnahmemöglichkeit geschaffen worden. In der Tat beginnt jetzt die spitzfindige Diskussion in Brüssel: Dürfen wir in Deutschland unsere Fahrzeuge der Feuerwehr auch als Fahrzeuge des Katastrophenschutzes gemäß Richtlinie betrachten? Ich frage Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, und bin sicher, dass wir uns hier einig sind: Wer ist Katastrophenschutz in Deutschland, wenn nicht unsere Feuerwehren mit ihren Fahrzeugen?

(Beifall bei der CSU, der FDP und den Freien Wäh- lern)

Das ist doch eine völlig absurde Diskussion. Was bleibt denn vom Katastrophenschutz in unserem Land übrig, wenn man die Feuerwehren und die Rettungsdienste ausklammert? - Das ist doch eine völlig unsinnige Betrachtung.

Die Referatsleiterin in Brüssel hat eine juristisch spitzfindige Diskussion begonnen. Sie argumentiert, weil bei der Entstehung der Richtlinie vor Jahren von den Feuerwehren die Rede war und weil das keine Mehrheit gefunden hat, müsse man daraus schließen, dass die Feuerwehren ausdrücklich ausgeschlossen seien. Das ist natürlich unsinnig. Erst recht Unsinn ist die Argumentation in dem Schreiben, weil in einem völlig anderen Teil der Führerscheinrichtlinie davon die Rede ist, dass für Feuerwehren das Mindestalter für den Führerschein abgesenkt werden kann, aber im anderen Paragraphen nichts von den Feuerwehren steht, sei daraus zu schließen, dass die Feuerwehren darunter nicht zu subsumieren seien. Das ist eine haarspalterische Diskussion. Ich teile diese Argumente nicht und sage klar und deutlich: Wir müssen fest dazu stehen; Natürlich sind Feuerwehren in Deutschland Teil des Katastrophenschutzes, und deshalb sind sie von dieser Ausnahmemöglichkeit in der letzten Fassung der EURichtlinie mit umfasst. Deshalb ist es richtig, wenn der Bundesverkehrsminister von dieser Ausnahmemöglichkeit Gebrauch macht.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dafür müssen wir gemeinsam kämpfen. Ich bin dankbar, wenn alle bei ihren entsprechenden Fraktionen im Bundestag klarmachen, dass wir dafür noch einmal kämpfen.

Wir in Bayern sind dabei am meisten betroffen, weil es in keinem anderen Bundesland einen so hohen Anteil an Freiwilligen Feuerwehren gibt wie bei uns. Inzwischen gibt es schon Bundesländer, die einen so hohen Anteil an Berufsfeuerwehren haben, dass der Lkw-Führerschein sozusagen zur Berufsausbildung gehört. Da stellt sich dieses Problem nicht in dieser Dramatik wie bei uns. Wir haben den höchsten Anteil an Freiwilligen Feuerwehren, und deshalb müssen wir am meisten dafür kämpfen. Wir brauchen dafür aber Unterstützung und müssen uns darum kümmern, dass es dafür quer durch den Deutschen Bundestag, nicht nur im Bundesrat, Mehrheiten gibt. Wir wollen da nicht lockerlassen. Wir brauchen das für unsere Freiwilligen Feuerwehren.

Eines will ich zum Schluss nur noch zur österreichischen Regelung sagen. Das kann man natürlich auch so machen, aber da geistern manchmal sehr oberflächliche Vorstellungen herum. Die Österreicher haben eine eigene Ausbildungsorganisation für Feuerwehrführerscheine geschaffen. Diese Feuerwehrführerscheine

müssen zwar dem allgemeinen Führerscheinstandard entsprechen, berechtigen aber nicht zum Führen eines sonstigen zivilen Fahrzeugs. Da besucht also einer eigens die Feuerwehrschule, macht den Feuerwehrführerschein, darf aber zu Hause nicht einen privaten Lkw fahren. Ich bezweifle, ob damit für die Feuerwehrleute wirklich viel gewonnen ist.

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Für die Feuerwehr!)

- Entschuldigung, aber ich sage Ihnen: Dann ist es gescheiter, die Feuerwehrleute machen gleich richtig den Führerschein, weil sie den dann auch für etwas anderes nutzen können.

Im Moment ist entscheidend, dass wir diese Ausnahmeregelung schaffen wollen. Ich kann aus meiner Sicht nur sagen - und ich habe bislang nichts Gegenteiliges gehört, auch nicht aus den anderen Bundesländern -, dass es unter dem Regime des bisherigen Führerscheinrechts doch nicht so war, dass Feuerwehrleute mit ihren Einsatzfahrzeugen ständig Unfälle produziert hätten. Wir hatten auch keine riesige Unsicherheit auf unseren Straßen, als Feuerwehrleute früher mit ihrem normalen 3er-Führerschein diese Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen gefahren sind.

Im Interesse der Straßenverkehrssicherheit und im Interesse der Einsatzfähigkeit unserer Feuerwehren ist es notwendig, dass wir eine solche Ausnahmeregelung durchsetzen. Ich freue mich über die breite Unterstützung in diesem Hohen Haus. Mit dieser Rückendeckung werde ich gerne einen neuen Anlauf nehmen und dem Bundesverkehrsminister deutlich machen, dass der gesamte Bayerische Landtag diese Haltung Brüssels eindeutig für falsch hält.

(Beifall bei der CSU und Abgeordneten der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.

Der Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/519 wurde vom Antragsteller verändert. Es wird der Satz angefügt: "Sollten rechtstechnisch andere Wege, etwa auch auf EU-Ebene, erforderlich sein, um dieses Ziel zu erreichen, sind auch diese Wege zu beschreiten." Dieser Satz soll dem Beschlusstext angefügt werden. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Danke schön. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei einer Gegenstimme vom gesamten Haus angenommen.

(Zurufe von der SPD und den GRÜNEN: Wer war das? - Zuruf des Staatsministers Martin Zeil (FDP))

- Das war eine verzögerte Abstimmung. Dann war es einstimmig. Ich bin sehr aufmerksam, Herr Kollege.

(Allgemeine Heiterkeit)

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/537 das ist der Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN - seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Vielen Dank. Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen der die Regierung tragenden Fraktionen gegen die Oppositionsfraktionen abgelehnt.

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Jetzt kommt das Blaulicht aktuell!)

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/540 das ist der interfraktionelle Antrag der CSU- und der FDP-Fraktion - seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist auch dieser Antrag einstimmig angenommen.