Herr Minister Zeil, Sie haben gerade die Anträge der Opposition niedergebügelt und gesagt, sie seien alle inhaltsleer und enthielten keine Änderungen. Ich frage mich, ob Sie die Anträge gelesen haben. Diese enthalten nämlich deutliche Vorschläge. Der einzige Antrag, der keine konkreten Vorschläge enthält, ist der Antrag Ihrer Fraktion.
Sie haben gerade gesagt, Sie möchten im Bereich der erneuerbaren Energien mehr Markt und mehr Wettbewerb haben. Können Sie einmal definieren, was Sie darunter verstehen? Bedeutet das ein Quotenmodell wie in England? Bedeutet das für die Zukunft noch feste Vergütungssätze, die planbar sind?
Vorhin hat ein CSU-Kollege die Planbarkeit angesprochen und darauf hingewiesen, dass erneuerbare Energien auch eine Rentenanlage seien. Wollen Sie also die festen Vergütungssätze beibehalten? Wollen Sie den Einspeisevorrang aufgeben? Was heißt denn "mehr Markt" in diesem Bereich? - Sie nennen diesen Ausdruck und definieren ihn nicht, ebenso wenig in Ihrem Antrag. Auch in Ihrer Rede haben Sie zu keinem Punkt gesagt, was Sie eigentlich wollen.
Wir erörtern diese Frage nicht zum ersten Mal. Selbstverständlich sind hierbei viele Schritte zu gehen. Der Einspeisevorrang ist ein Thema. Dabei wird man nur schrittweise vorwärtskommen können. Übrigens schreiben mir insbesondere auch von rot-grünen Stadtratmehrheiten getragene Gaskraftwerkbetreiber, dass in der jetzigen Regelung eine Ursache dafür liegt, dass ihre Gaskraftwerke nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können. Hier besteht also ganz offensichtlich Handlungsbedarf.
Des Weiteren brauchen wir schrittweise Maßnahmen zur Fortentwicklung bis hin zu einem in eine europäische Regelung eingebetteten Mengensteuerungssystem. Das wird nicht von heute auf morgen möglich sein, aber der Gedanke, der dahintersteckt und an dem auch gar nichts vorbeiführt, ist, dass wir die erneuerbaren Energien aus dem jetzigen System der staatlichen Preisfestsetzung herausholen und sie an den Markt heranführen müssen, damit sie sich dort bewähren.
Sie können doch heute niemandem mehr vermitteln, dass die Verbraucher im nächsten Jahr insgesamt 20 Milliarden Umlage bezahlen, damit andere eine Anlage mit hoher Rendite haben. Das ist in sich unschlüssig. Das ist aus dem Ruder gelaufen. Deswegen, Herr Kollege Hartmann, besteht hier Handlungsbedarf. Ich nehme jeden ernst gemeinten Vorschlag gerne auf. Aber immer nur zu sagen, man dürfe nicht an das EEG herangehen und das EEG sei in seiner jetzigen Ausgestaltung das Beste und das Tollste, wird dem Ernst der Lage nicht gerecht.
Ich will auf die Ausnahmeregelung zurückkommen. Wer sich einmal die Mühe macht, die Liste der begünstigten Unternehmen durchzuschauen, der wird dort nahezu ausschließlich energieintensive Produktionsunternehmen finden. Die Trittinschen Golfplätze habe ich dort jedenfalls nicht entdeckt.
Ich bin für Diskussionen offen. Mir ist neu, dass diese Verkehrsbetriebe im internationalen Wettbewerb stehen. Das hat wieder andere, soziale Gründe. Die Ausnahmeregelungen zu verdammen, wie es teilweise geschieht, halte ich für falsch. Ich kann nur dringend davor warnen, industrielle und private Verbraucher gegeneinander auszuspielen. Ohne die Ausnahmen wären am Standort Deutschland viele Betriebe auf Dauer nicht überlebensfähig.
- Herr Kollege Wörner, ich sage es noch einmal: Sie sind der Vertreter einer ehemaligen Arbeitnehmerpartei. Es kann Ihnen nicht egal sein. Industriearbeitsplätze dürfen nicht der Preis der Energiewende werden.
Das ist doch die Gratwanderung, die wir vor uns haben und die wir bewältigen müssen, und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt.
Ich plädiere für einen dreifachen Ansatz und bin den Koalitionsfraktionen für diesen Impuls sehr dankbar. Wir müssen erstens Sofortmaßnahmen ergreifen. Über die Vorschläge des Bundesumweltministers ist hier sehr ernsthaft und im Detail zu sprechen. Aber wir dürfen sie auch nicht zerreden. Es ist ein gutes Zeichen, dass der Bundesumweltminister den Ernst der Lage endlich einmal so deutlich adressiert.
Wir müssen zweitens die Beratungen über eine grundlegende Reform des EEG weiterführen und bald mit einem Ergebnis abschließen. Dabei müssen wir vor allem die europäische Dimension unseres Fördersystems sehen.
Drittens wiederhole ich meine Forderung nach einer Strompreisbremse, die die Bayerische Staatsregierung als Diskussionsvorschlag bereits auch in den Bundesrat eingebracht hat. Künftige Erhöhungen sollten an die Stromsteuer gebunden werden, um so eine schnell wirksame Maßnahme einzuleiten.
Ich freue mich, dass sich neuerdings sogar die Bundes-SPD − und hier sind wir ganz großzügig mit Copyright-Verletzungen oder Plagiaten − dieser Forderung anschließt. Das kann der Sache nur dienen. Die Beschlüsse vom Juli 2011 wurden in einem partei
übergreifenden Konsens gefasst; jetzt ist es doch die Aufgabe der gleichen Parteien, die das damals gemeinsam beschlossen haben, die unvollständigen Bausteine dieser Energiewende in dem gleichen parteiübergreifenden Konsens zusammenzubringen. Unsere Bevölkerung kann mit Fug und Recht erwarten, dass wir uns hier nicht auf Wahltermine zurückziehen und monatelang Stillstand eintreten lassen, sondern jetzt die notwendigen Schritte beschließen.
Herr Wirtschaftsminister, ich habe in meiner Rede auszuführen versucht, dass Sie immer nur in eine Richtung diskutieren. Was war der Beweggrund Ihres Wirtschaftsministers in Berlin, zu sagen, dass in der Fortschreibung des EEG die Vergütung für Offshore-Windkraft erhöht wird und, noch besser, für volkswirtschaftlich nicht genutzten Strom 25 Cent bezahlt und damit unsere Bürgerinnen und Bürger in Bayern und in Deutschland belastet werden? Was also war der Beweggrund?
Ich bin nicht der Bundeswirtschaftsminister, aber soweit ich das verfolgt habe, ist man auch hier, übrigens in einem sehr parteiübergreifenden Konsens, zu dem Ergebnis gekommen, dass man bei den wichtigen Offshore-Anlagen eine solche Regelung einführen muss. Ich habe das am Anfang mit großer Skepsis gesehen, habe mich dann aber, wie auch der Bundesrat insgesamt, davon überzeugen lassen, dass man eine solche Regelung braucht.
Das andere Thema, also das Problem des überschüssigen Stroms, weist auf die schwere Vermittelbarkeit der jetzigen Regelung hin. Wir hatten am 1. Weihnachtsfeiertag tatsächlich die Situation, dass wir Strom abgeben und sogar noch etwas bezahlen mussten, um ihn loszuwerden. Das zeigt, dass das Steuerungssystem nicht funktioniert. Wir brauchen bessere und intelligentere Lösungen. Alles so zu belassen, wie es ist, ist die schlechteste aller Lösungen; denn wir müssen an die Wurzeln des Problems heran.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. Deshalb können wir die Aussprache
schließen und zur Abstimmung schreiten. Wir trennen die Anträge. Ich bitte um Konzentration. Vier Anträge stehen zur Abstimmung.
Der erste ist der Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/15544. Das ist der Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der FDP und der CSU. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. − Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. − Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. − Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? − Ich sehe keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/15563 − das ist der Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. − Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. − Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. − Die Fraktionen der CSU und der FDP. Enthaltungen? − Ich sehe keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Wir kommen zum Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/15564. Das ist der Antrag der FREIEN WÄHLER. Wer diesem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. − Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. − Gegenstimmen! − Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Enthaltungen? − Keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Wir haben noch über den nachgezogenen Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/15565 abzustimmen. Das ist der Antrag der SPD-Fraktion. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. − Das sind wiederum die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! − Das sind wiederum die Fraktionen der CSU und der FDP. Enthaltungen? − Keine. Damit ist auch dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Georg Schmid, Renate Dodell, Georg Winter u. a. und Fraktion (CSU),
Karsten Klein, Dr. Otto Bertermann, Dr. Annette Bulfon und Fraktion (FDP) Stimmrechtsänderungen im EZB-Rat zugunsten der Deutschen Bundesbank durchsetzen! (Drs. 16/15545)
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen, werte Kollegen! Der Euro, uns allen vertraut und beliebt, weil wir ihn gerne im Portemonnaie haben, bedeutet Chance und zugleich Herausforderung. Die Chance ist, dass wir einen starken europäischen Markt haben und mit einer Währung bezahlen können. Die ständige Herausforderung besteht darin, die unterschiedlichen Mentalitäten der Euroländer, ihre Haushaltsgepflogenheiten und ihr Handeln so zusammenzubringen, dass die Stabilität gewahrt bleibt. Wie auch sonst im Leben, wird immer wieder nach Möglichkeiten gesucht, manch schwere Prüfung zu umgehen oder sie für sich selber leichter zu machen.
Ich denke dabei an die Gespräche der Bundeskanzlerin mit dem italienischen Ministerpräsidenten und mit dem französischen Präsidenten, in denen es um die Frage ging, ob es Vereinbarungen oder Lösungen gibt, die unsere Stabilität verändern könnten. Wir wollen Stabilität, und zwar auch deshalb, weil Stabilität der Garant für Wachstum ist. Nur so können wir erfolgreich für unsere Bürgerinnen und Bürger tätig sein.
Der Antrag soll dazu führen, noch ein Stück mehr Stabilität zu bekommen. Dabei gilt zu beachten, was der Bundesfinanzminister auf unserer Klausurtagung in Kreuth gesagt hat, dass nämlich das Übertragen von Haftung und die Übernahme von Verpflichtungen nur mit einem höheren Stimmengewicht einhergehen müssen. Wenn wir größere Verantwortung tragen sollen, dann müssen wir auch mehr mitentscheiden können. Es kann nicht sein, dass es heißt "Ein Land − eine Stimme", und die Deutschen dann für 27 % der Lasten haften, bei der Abstimmung aber nur eine Stimme von 17 haben. Das kann nicht richtig sein.
Unser Antrag zielt darauf ab, sich am Beispiel der UNO zu orientieren, in deren Sicherheitsrat es Ständige Mitglieder gibt. Unser Vorschlag lautet, dass dann, wenn künftig 19 Länder im EZB-Rat sind und die Rotation beginnt, die fünf größten Länder ständiges Stimmrecht erhalten. Bisher ist geplant, dass unter den fünf größten Euroländern, nämlich Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und die Niederlande, die Deutschen zweimal im Jahr für einen Monat aussetzen müssen und in dieser Zeit kein Stimmrecht haben. Stattdessen schlagen wir vor, dass die fünf
Das zweite Anliegen ist, dass für die geld- und haftungsrelevanten Entscheidungen eine Dreiviertelmehrheit notwendig ist, dass solche Entscheidungen also nicht mit einfacher Mehrheit getroffen werden können.
Das dritte Anliegen − es wurde bereits angesprochen − ist, dass dann, wenn es um Haftungsfragen geht, tatsächlich das Potenzial des einzelnen Landes maßgebend ist. Unser Anteil von 27 % würde also bedeuten, dass Deutschland, wenn wir eine Dreiviertelmehrheit haben, sagen kann: Diese Lastenübertragung kann nicht stattfinden, damit sind wir nicht einverstanden, weil die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen.
Das sind die Intentionen des Antrages. Ich bitte Sie, dem zustimmen, weil ich glaube, dass dieser Antrag nicht nur im bayerischen, sondern in unserem gesamten nationalen Interesse ist. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich dem anschließen könnten, und ich meine, dass der Antrag überzeugend und einleuchtend ist, weil er sich an bewährten Beispielen orientiert und ein Beitrag zur Stabilität und zum Vertrauen ist. Das braucht man gerade in Geldfragen, und das ist die Basis für den wirtschaftlichen Erfolg und für Wachstum.