Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir von den Oppositionsfraktionen sind schon gewohnt, dass hier alle unsere Initiativen abgeschmettert werden. Aber noch selten habe ich eine so unzureichende Begründung wie in diesem Fall erlebt. Es ist ein ernstes Problem, dass bei uns von Zeitungsverlagen vielfach gegen das Trennungsgebot nach dem Bayerischen Pressegesetz verstoßen wird.
Sie verharmlosen die Angelegenheit wieder einmal, indem Sie darauf hinweisen, dass in den letzten fünf Jahren nur in einem einzigen Fall ein Bußgeld von 200 Euro verhängt wurde. Dies glaube ich wohl. Aber den Tatbestand, dass hier nicht vielfache Verstöße festgestellt werden, ausgerechnet mit einem solchen Hinweis festmachen zu wollen geht völlig an der Sache vorbei.
Der Bayerische Journalistenverband hat eindringlich darauf hingewiesen - dabei handelt es sich um die Fachleute in den Redaktionen, die es wissen müssen -, dass wir es hier mit einem zunehmenden Problem zu tun haben. Wir alle sind Zeitungsleser und können sehr gut nachvollziehen - wir erleben es täglich -, wie gegen das Trennungsgebot immer dreister verstoßen wird. Dies müssen wir ernst nehmen.
Bei uns im Land genießen die Zeitungen nach wie vor ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit. Nun geht es darum, dass diese Glaubwürdigkeit erhalten bleibt. Es geht um Verbraucher- und Leserschutz. Die Leser können nicht unbedingt unterscheiden, ob eine Information von der Zeitung oder einem werbenden Unternehmen kommt.
Wir müssen zwischen zwei Problemen unterscheiden. Zum einen haben wir ein Gesetz, das keiner ernst nimmt. Es spricht zwar das Trennungsgebot aus, aber es wird nicht mit einer angemessenen Strafe gedroht. Wissen Sie, wie sich manche Verlage deshalb verhalten würden, wenn sie lesen, dass sie im Ernstfall nicht
Das zweite Problem betrifft den Vollzug. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden sollten regelmäßig darauf achten, wie oft gegen das Trennungsgebot verstoßen wird. Uns würden die Augen aufgehen, wenn wir erkennen, wie sich die Statistik entwickelt hat.
Ich kann mir vorstellen, dass sich mancher Landrat und mancher Oberbürgermeister fragen: Soll ich mir jetzt einen Ärger mit dem Verleger einhandeln, der das Trennungsgebot nicht beachtet hat? Jedenfalls sollte man dafür sorgen, dass der Vollzug konsequenter über die Bühne geht.
Im zweiten Fall sind die Vollzugsbehörden, also auch die Staatsregierung, gefordert. Im ersten Fall sind wir gefordert. Wir müssen dafür sorgen, dass die Verleger das Trennungsgebot endlich wieder ernst nehmen. Dazu reichen 1.000 Euro nicht aus. Denn die Verleger schütteln sich nur ab. Stattdessen muss man mit höheren Bußgeldern drohen. Wir haben einen Bußgeldrahmen von bis zu 50.000 Euro vorgeschlagen. Das heißt nicht, dass jeder Verstoß mit 50.000 Euro geahndet werden soll. Die abschreckende Wirkung einer höheren Strafe ist doch offenkundig. Gerade diese Seite ist doch immer so darauf bedacht, mögliche Straftäter durch abschreckende Strafen von ihrem Handeln abzuhalten. In diesem Fall wollen Sie es sich mit den Verlegern nicht verscherzen. Wir denken an die Journalisten, denen das ein Gräuel ist. Wir denken ebenfalls an die arglosen Leser, die von uns besonders geschützt werden müssen. Deshalb plädieren wir für diesen höheren Strafrahmen.
Wir waren während der Verhandlungen im Ausschuss durchaus kompromissbereit. Hätte sich die CSU darauf eingelassen, den Strafrahmen auf 5.000 Euro zu erhöhen, hätten wir das akzeptiert und wären mitgegangen. Am Ende haben Sie das Problem nicht erkannt. Deswegen soll das Gesetz nicht geändert werden. Ich appelliere noch einmal an Sie, den Verbraucherschutz, den Leserschutz ernster zu nehmen und deutlich kräftiger hinzulangen, als das mit den bislang unbedeutenden 1.000 Euro der Fall ist.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zweifelsohne ist das Trennungsgebot wichtig. Zweifelsohne ist es wichtig, für den Leser zu erkennen, was redaktioneller Teil, was Werbung und was Anzeigen sind. Herr Werner, ich weiß jedoch nicht, worin die
Verharmlosung dieses Themas besteht. Wir haben im Rechtsausschuss beschlossen, dass wir einen Bericht wollen. Wir wollten einen Bericht, in dem geklärt wird, ob die Verstöße gegen das Trennungsgebot zunehmen und wenn ja, welche Maßnahmen dagegen ergriffen werden sollten und was sinnvoll wäre. Das ist kein Geheimnis. Dieser Bericht wurde zugesandt. Er lag jedem vor, auch Ihrer Fraktion. Aus diesem Bericht können Sie klar ersehen, dass sich die Zahl der Verstöße gegen das Trennungsgebot nicht erhöht hat.
Jeder hat nach dem Pressegesetz die Möglichkeit zur Beschwerde. Egal ob ich 1.000, 5.000 oder 50.000 Euro verlange, der Tatbestand bleibt immer derselbe. Von den vier vorliegenden Rügen haben sich drei als unbegründet erwiesen. Aus diesem Grund muss ich sagen - das freut mich -, dass nicht querbeet gegen das Trennungsgebot verstoßen wird. Der Bericht hat sehr deutlich gezeigt, dass die wirklich scharfe Waffe eines rechtskonformen Verfahrens mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gegeben ist, im Rahmen dessen wesentlich mehr Rügen eingegangen sind, die entsprechend verfolgt werden. Diese ziehen wesentlich höhere Sanktionen nach sich, nämlich die Abmahnung und die sehr umfassende Möglichkeit des Schadensersatzes. Es hat sich ebenfalls gezeigt, dass die Selbstkontrolle über den Presserat sehr wohl funktioniert. Es werden entsprechende Sanktionen auf den Weg gebracht. Keine Zeitung - das werden Sie sicher auch so sehen - hört oder liest es gerne, wenn sie öffentlich gerügt wird, Anzeige, Meinung und Information miteinander zu vermengen und damit keinen ordnungsgemäßen Journalismus mehr zu betreiben. Dort bestehen die wirklichen Sanktionsmöglichkeiten, von denen auch in hohem Maße Gebrauch gemacht wird.
Sie tun so, als würden nach dem Pressegesetz nur geringe Möglichkeiten zur Sanktion bestehen. Herr Werner, wenn Sie von Verharmlosung reden, tun Sie ebenfalls so, als stünde dort nicht drin, dass nach der derzeit geltenden Regelung auch die gesamten Erzeugnisse und die dazu verwendeten Materialien eingezogen werden könnten. An dieser Stelle habe ich wesentlich breitere Sanktionsmöglichkeiten, als ich sie in anderen Bundesländern habe.
Im Übrigen hat sich gezeigt, dass dort, wo hohe Bußgelder erlassen werden, nicht mehr Rügen ausgesprochen werden, sondern insgesamt alles eingestellt wird. Ich kann davon ausgehen, dass bei uns durchaus verantwortungsvoll mit dem Trennungsgebot umgegangen wird. Aus dem Bericht ergibt sich, dass bei Vorliegen einer Sanktionsmöglichkeit diese auch er
griffen wird - in diesem Fall durch den Presserat nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Es lagen vier Rügen nach Pressegesetz vor. Ansonsten konnten keine weiteren Beschwerden in diesem Bereich festgestellt werden. Ich wüsste nicht, wo wir irgendetwas verharmlosen. Diese Behauptung weise ich in aller Form zurück.
Es zeigt sich, dass sich das Empfinden des Journalistenverbandes von den belastbaren Fakten des Berichts unterscheidet, der vonseiten Ihrer Fraktion nicht als falsch gerügt wurde.
Wir sehen die Änderung eines Gesetzes dann als sinnvoll an, wenn ich damit etwas bewirke. Ich könnte damit abschrecken. Sie sagen, 1.000 Euro schreckten nicht ab. Da bin ich mit Ihnen d’accord. Es hat sich jedoch gezeigt: Wenn keine derartigen Verstöße stattfinden, muss ich auch nicht abschrecken. Ich würde auch mit 50.000 Euro nicht abschrecken. Dadurch bewirke ich kein normgemäßes Verhalten. Das ist ebenfalls nicht der Fall. Da wir keinen Sinn in der Gesetzesänderung sehen können, lehnen wir diese ab.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, man muss das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Ich bin einigermaßen überrascht, dass vonseiten der SPD plötzlich der Ruf nach härteren Sanktionen aufkommt. Diese Rufe höre ich meistens von der anderen Seite.
- Herr Kollege Werner, Sie haben nicht entkräften können, dass die Zahl der Verstöße verschwindend gering ist. Die Verstöße sind diejenigen, die zu einem Verfahren führen. Wenn es sich um ein Massenphänomen handeln würde, wie Sie es suggerieren, gäbe es auch Anzeigen.
Zweiter Punkt: Wir haben einen wesentlich effektiveren Schutz als den Erlass von Bußgeldern. Wir haben das Wettbewerbsrecht. Das haben Sie völlig außen vor gelassen. Im Rahmen des Wettbewerbsrechts sind die Sanktionsmaßnahmen durchaus spürbarer und fühlbarer. Wenn sich jemand wettbewerbswidrig verhält, muss er damit rechnen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen zu müssen und relativ hohe Anwaltsgebühren zu zahlen, je nachdem, um welches Druckerzeugnis es sich handelt, in
Sie sagen, ein Verstoß gegen das Trennungsgebot sei ein elementarer Sündenfall. Aus diesem Grund habe ich einmal einige andere Bußgeldrahmen herausgenommen, um zu evaluieren, ob tatsächlich eine zu geringe Bußgeldbewehrung vorliegt. Selbst dann, wenn es nur zwei oder drei Fälle gibt, kann es sein, dass ein Bußgeld im Vergleich zu anderen Bußgeldtatbeständen eklatant unterbewertet ist. Ich habe Folgendes gefunden: Wer Kindern den Aufenthalt in einem Nachtclub erlaubt, muss mit einen Bußgeld von bis zu 6.000 Euro rechnen - bei Jugendlichen bis zu 5.000 Euro. Spielen in Spielhallen: Kinder bis zu 10.000 Euro, Jugendliche bis zu 5.000 Euro. Alkoholabgabe an Kinder: 4.000 Euro; branntweinhaltige Getränke, also Schnaps, an Kinder: 8.000 Euro. Ich denke, diese Beispiele zeigen, dass wir mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro bei einem Verstoß gegen das Trennungsgebot so falsch nicht liegen, denn aus meiner Sicht - Sie mögen das anders sehen, Herr Kollege Werner - ist der Verstoß gegen das Trennungsgebot sicher nicht mit einem zehnmal höherem Bußgeld zu belegen als die Ermöglichung des Glücksspiels in einer Spielhalle für Jugendliche.
Ich meine, dass der bisherige Sanktionsmechanismus, sowohl über das Bußgeld als auch über das Wettbewerbsrecht, ausreicht. Die Zahl der Fälle rechtfertigt im Übrigen keine Abweichung von der bisherigen Regelung, denn ich frage mich, ob mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro die Handvoll Fälle, die es jetzt schon gibt, tatsächlich auf null gebracht werden kann. Das wäre der einzige Sinn und Zweck Ihrer Initiative.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir Liberale nehmen das Trennungsgebot zwischen Werbung und Redaktion sehr ernst, weil es dem Schutz der Verbraucher, dem Schutz der Leser dient. Aus eigener journalistischer Erfahrung weiß ich, dass es allen seriösen Journalisten und allen seriösen Redaktionen ein wichtiges Anliegen ist. Allerdings setzen SPD und GRÜNE auf Abschreckung. Sie fordern, die Bußgelder um den Faktor 50 zu erhöhen. Wir Liberale setzen auf Verantwortung und auf die Selbstkontrolle durch den Presserat, denn diese funktioniert nachweislich.
Die Ihnen bekannte Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums des Innern hat deutlich gezeigt, dass kein signifikanter Anstieg des Verstoßes gegen das Trennungsgebot erkennbar ist. Eine Erhöhung des Bußgeldes von 1.000 Euro auf 50.000 Euro erweist sich auch vor dem Hintergrund einer mittelständisch geprägten bayerischen Verlagslandschaft als unverhältnismäßig.
Die Argumentation, dass die Obergrenze des Bußgeldes von 1.000 Euro zu einer Bagatellisierung vor Gericht führen würde, kann dagegen kaum überzeugen. Es gibt zum Beispiel heute schon das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG. Dies regelt, dass die Geldbuße den wirtschaftlichen Vorteil, den ein Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen soll. Reicht also das gesetzliche Höchstmaß von 1.000 Euro in einem Fall nicht aus, dann kann dieses auch heute schon überschritten werden.
Nach dem Bayerischen Pressegesetz kommt bei Verstößen gegen das presserechtliche Trennungsgebot sogar die Einziehung der Druckwerke und des zu ihrer Verwendung hergestellten Materials in Betracht. Es gibt eine Reihe von Gesetzen. Sie haben das Wettbewerbsrecht erwähnt. Auch dieses hält heute schon ein breites Instrumentarium an Sanktionen bereit - von der Beseitigung über Unterlassung bis zu Schadenersatzzahlungen an Mitbewerber.
Sie haben weiter auch in den vorhergegangenen Diskussionen das Argument vorgebracht, die Obergrenzen lägen in anderen Bundesländern bei 5.000 bis 50.000 Euro. Aber auch das rechtfertigt meines Erachtens keine Gesetzesverschärfung. Seit dem Jahr 2000 gab es in Bayern insgesamt vier Verfahren, davon wurden drei eingestellt. Eine Länderumfrage hat ergeben, dass es in anderen Bundesländern nur zwei Verfahren gab, die auch eingestellt wurden. In Bayern wurde immerhin ein Vorfall geahndet. Es spielt also kaum eine Rolle, wie scharf das Schwert des Pressegesetzes in diesem Fall ist, da es kaum zum Einsatz kommt. Die Fakten und Zahlen sprechen dafür, dass es eine wirkungsvolle Waffe gibt, die schärfer als alle Gesetze ist, nämlich die Selbstkontrolle über den Deutschen Presserat. Er überwacht die Einhaltung der Ziffer 7 des Pressekodex, also der Trennung von Redaktion und Werbung. Er kann eine öffentliche Rüge auch mit Abdruckverpflichtung aussprechen und ich denke das ist das, was Eindruck macht. Ich habe eben ausgeführt, dass seit dem Jahr 2000 nach dem Pressegesetz in Bayern eine Tat geahndet worden ist. Beim Beschwerdeausschuss des Presserates gab es allein im Jahr 2011 60 Beschwerden zum Trennungsgebot, davon wurden 52
Wir Liberale machen und ändern Gesetze, wenn es die Realität verlangt. Aber eben nur dann. Gesetze zu verabschieden oder zu verschärfen, um zu erziehen oder abzuschrecken, halte ich für eine politisch und menschlich fragwürdige Haltung.
Die Politik tut gut daran, zunächst einmal an die Selbstverantwortung der Presse zu glauben, anstatt prophylaktisch Abschreckung zu verlangen. Die Selbstverantwortung der Presse funktioniert. Die Zahlen und Fakten belegen das.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Vieles ist gesagt worden. Ich will nur noch in den Mittelpunkt rücken, dass vom Grundsatz her beide Gesetzentwürfe ähnlich sind, denn sie sehen beide die Anhebung des Bußgeldrahmens auf 50.000 Euro vor. Hervorzuheben ist: Der Antrag der SPD-Fraktion geht darüber hinaus, denn mit den vorgeschlagenen Änderungen bei Artikel 12 sollen alle in Artikel 12 aufgezählten Ordnungswidrigkeiten bereits bei Fahrlässigkeit greifen. Das ist schon deshalb abzulehnen, weil die Abgrenzung von redaktionellen Inhalten und Reklame nicht immer eindeutig ist, sodass die Verantwortlichen zur Vermeidung der Begehung einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit stets auf den Rat eines Rechtsanwaltes angewiesen wären. Wir müssen uns einmal diesen Aufwand vorstellen.
Doch auch die Erhöhung - vom Grundsatz her ist das richtig - des Bußgeldrahmens auf 50.000 Euro ist abzulehnen. Wie dem Landtag bereits berichtet wurde das ist schon angesprochen worden - steht beim presserechtlichen Trennungsgebot der Verwaltungsvollzug durch die Kreisverwaltungsbehörden nicht im Vordergrund. So wurden seit dem Jahr 2000 in ganz Bayern nur vier Bußgeldverfahren eingeleitet, wobei nur in einem Fall ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro verhängt wurde. Man sieht an dieser Häufigkeit letztendlich die Dringlichkeit einer Gesetzesänderung. Ich bitte, diese Entwürfe abzulehnen.