Sie haben erklärt, wir wären auch beim Thema Kommunen nicht gut. Georg Winter war ein sehr brillanter und fachkundiger Architekt des kommunalen Finanzausgleichs. Wir haben drei widerstreitende kommunale Spitzenverbände. Am Tag vorher schien eine Einigung zwischen dem Gemeindetag und dem Städtetag nicht möglich. Am Ende ist es uns gelungen, einen Reformweg zu finden, bei dem fast alle bessergestellt sind. Die Schwachstellen bei der Gerechtigkeit, die öffentlich benannt wurden, wurden abgeschwächt und aufgehoben. Wir hören damit nicht auf, sondern gehen auf diesem Weg weiter. Im Wesentlichen gibt es aus der Sicht der kommunalen Spitzenverbände nur eine Kommune, die zu viel bekommt, nämlich die Landeshauptstadt. Wenn Sie hier bereit sind, Kürzungen vorzunehmen, können wir darüber reden. Wir haben einen guten Finanzausgleich gemacht, der auch gelobt wurde.
Zum Thema Euro: Bei diesem Thema ist Streit in Ordnung. Man sollte diesem Thema aber nicht generell ausweichen und sagen, jeder, der die Sorgen der Bürger aufnimmt, sei plump, dumm oder schaue aufs Bierzelt. Der Bundesbankpräsident ist kein Bierzeltredner. Das Ifo-Institut ist nie durch plumpe Aussagen aufgefallen. Viele Wirtschaftler und Mittelstandsverbände sagen dasselbe. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie 70 bis 80 % der Bayern ignorieren, Wirtschaftswissenschaftler ausblenden und den Bundesbankpräsidenten verhöhnen, brauchen Sie sich nicht wundern, wenn Sie auch in Zukunft in der Opposition bleiben.
Frau Stamm hat vom Putzen und vom Haushalt gesprochen. Ich finde, dies ist ein Haushalt, der sich sehen lassen kann. Da muss nichts aufgeräumt werden. Das ist ein echter Meister-Proper-Haushalt, der einzigartig in Deutschland ist.
Ich schlage gemäß der Geschäftsordnung vor, beide Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Ich sehe, dass damit Einverständnis besteht. Dann ist das so beschlossen.
Erste Lesung zu Gesetzentwürfen, die ohne Aussprache an die federführenden Ausschüsse überwiesen werden sollen
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes und des Bestattungsgesetzes (Drs. 16/13420)
Gesetzentwurf Staatsregierung zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und des Baukammerngesetzes (Drs. 16/13683)
Gesetzentwurf Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über die Zuständigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtlicher Vorschriften (ZustWiG) (Drs. 16/13684)
Gibt es hinsichtlich der Zuweisung dieser Gesetzentwürfe Änderungswünsche? - Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Beschlussfassung über die Zuweisung. Wer damit einverstanden ist, dass die Gesetzentwürfe den jeweils zuständigen Ausschüssen zugewiesen werden, den bitte ich um das Handzeichen. - Dann ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes und anderer Rechtsvorschriften (Drs. 16/13457) - Erste Lesung
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Danach wird die Aussprache folgen.
Herr Präsident, Hohes Haus! Die Staatsregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes und anderer Rechtsvorschriften in den Landtag eingebracht. Schwerpunkt der Gesetzesänderung ist die Verlängerung und Erhöhung der Förderung des lokalen und regionalen Fernsehens in Bayern aus staatlichen Mitteln. Damit ist eine Präzisierung des Aufgabenkatalogs der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien verbunden. Darüber hinaus sind einzelne Änderungen in weiteren medienrechtlichen Vorschriften vorgesehen.
Bayern hat das vielfältigste Lokal-TV-Angebot in Deutschland. Lokales und regionales Fernsehen in Bayern bieten den Zuschauern ein selbstproduziertes Programm der Anbieter und authentische Informationen vor Ort. Das bayerische Lokal-TV erfreut sich eines hohen Zuschauerinteresses, wie die Ergebnisse der jährlich durchgeführten Funkanalyse Bayern belegen. Besonders im Vorabendprogramm liegen die Einschaltquoten beim Lokal-TV höher als bei bundesweiten Sendern. Hochwertiges Lokal-TV wird seit 2008 nach dem Bayerischen Mediengesetz aus Mitteln des Staatshaushalts und der BLM gefördert. 16 lokale und regionale Fernsehanbieter sowie sieben Spartenanbieter erhalten eine Förderung zur Herstellung und zur technischen Verbreitung ihrer Programme. Die derzeitige gesetzliche Regelung für die Förderung läuft Ende dieses Jahres aus. Bereits im vergangenen Jahr hat sich der Landtag intensiv mit der Zukunft des Lokal-TV in Bayern beschäftigt. Dabei waren sich alle Landtagsfraktionen bis auf das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einig, dass auch künftig Maßnahmen zur Sicherung des Lokal-TV erforderlich sind.
Die Staatsregierung hat daraufhin ein entsprechendes Konzept beschlossen, das ich im März dieses Jahres dem Hochschulausschuss des Landtags vorgestellt habe. Dieses Konzept soll nun mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen
Mediengesetzes umgesetzt werden. Ausgehend von der hohen Attraktivität des Lokal-TV und von dem Wert, den der Landtag der Vielfalt und der Qualität dieser Angebote beimisst, ist es unser Ziel, die Zukunft des Lokal-TV in Bayern auch über das Jahr 2012 hinaus mit einer staatlichen Förderung zu sichern. Dabei wird auch das besondere Anliegen des Landtags berücksichtigt, die kleingliedrige Struktur von derzeit 16 lokalen und regionalen Versorgungsgebieten weiterhin zu erhalten.
Die künftige Förderung aus staatlichen Mitteln soll der Anpassung der technischen Verbreitung des Lokal-TV an die Entwicklung der digitalen Technik dienen. Entsprechend der zunehmenden Bedeutung des digitalen Satelliten für die Übertragung von Fernsehen soll dort die Präsenz des Lokal-TV entscheidend verbessert werden. Besonders kleinere Lokal-TV-Sender, die aktuell zu mehreren auf einem Satellitenkanal senden, sollen eine größere Sendefläche bekommen, sodass die Zuschauer ihr jeweiliges Lokal-TV-Programm in der so genannten Primetime ab 18 Uhr auch über Satellit sehen können. Das Lokal-TV soll auch rechtzeitig in die Entwicklung des Hybrid-Fernsehens, das heißt Empfang der Fernsehsignale über das Internet, eingebunden werden.
Die Zielvorgabe der Beibehaltung der aktuellen LokalTV-Struktur kann nur mit einer deutlichen Erhöhung der Förderung aus öffentlichen Mitteln erreicht werden. Nach einer Analyse der BLM ist für eine optimale Verbreitungsstruktur des Lokal-TV die Erweiterung der digitalen Satellitenverbreitung von ursprünglich vier auf zukünftig zehn Fernsehkanäle nötig.
Zur Sicherung des lokalen und regionalen Fernsehens in Bayern auch nach dem Jahr 2012 soll weiterhin die Förderung aus staatlichen Mitteln und Mitteln der BLM kombiniert werden. Die Förderung aus staatlichen Mitteln erfolgt nach Artikel 23 des Bayerischen Mediengesetzes und nach den entsprechenden Haushaltsgesetzen ab 2013 befristet für einen Zeitraum von vier Jahren, also für die Doppelhaushalte 2013/2014 und 2015/2016 mit bis zu acht Millionen Euro per annum vor Haushaltssperre im Jahr 2013 und bis zu zehn Millionen Euro per annum vor Haushaltssperre in den Jahren 2014 bis 2016. Im Nachtragshaushalt 2012 ist die Erhöhung der staatlichen Förderung um zwei auf sieben Millionen Euro vorgesehen und kann damit bereits ab diesem Jahr stufenweise steigen. Im Doppelhaushalt 2013/14 wurden die vorgesehenen Fördermittel mit aufgenommen.
Durch die Neuregelung in Artikel 11 des Bayerischen Mediengesetzes wird der Aufgabenkatalog der BLM präzisiert. Die Organisation und Förderung des lokalen und regionalen Fernsehens werden als ein besonderer Aufgabenschwerpunkt festgelegt. Die BLM wird nach dem Gesetz verpflichtet, mit eigenen Mitteln und zusammen mit den staatlichen Mitteln das Lokal-TV bzw. audiovisuelle lokale Angebote in zukunftsweisende Strukturen zu führen und finanziell zu fördern. Ergänzend zu der auf die technische Verbreitung der Programme zielenden staatlichen Förderung soll die BLM ihre Förderung insbesondere auf die Herstellung von Programmen ausrichten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der vorgesehenen Neuregelung schaffen wir eine Basis für ein zuschauerorientiertes, attraktives Lokalfernsehen und geben den privaten Fernsehanbietern wirtschaftliche Planungssicherheit. Gerade im Zeitalter der Globalisierung ist lokales und regionales Fernsehen eine wichtige Informationsquelle für die Menschen in Bayern. Es ist wichtig für Pluralität und Meinungsvielfalt in unserem Land.
Die Staatsregierung wird hier die Weiterentwicklung genau verfolgen. Gleichzeitig - das ist mir besonders wichtig - verbessern wir die Empfangbarkeit des Lokal-TV gerade im ländlichen Raum, wo die Kabelanbindung schlecht ist.
Im Rahmen des vorliegenden Gesetzentwurfs erfolgen weitere Gesetzesänderungen in anderen Bereichen des Bayerischen Mediengesetzes, im Bayerischen Rundfunkgesetz, im Gesetz zur Ausführung des Rundfunkstaatsvertrags und des Jugendmedienschutzstaatsvertrags sowie im Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrags über die Regelung des Rundfunkgebührenwesens.
Vorschriften werden an den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag angepasst. Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird am 1. Januar 2013 in Kraft treten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Blick auf die Sicherung der Finanzierung des lokalen und regionalen Fernsehens in Bayern soll das Gesetz ebenfalls zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Ich bitte den Landtag, dem Gesetzentwurf der Staatsregierung nach der Beratung in den Ausschüssen zuzustimmen.
Die Aussprache ist eröffnet. Erster Redner ist Herr Kollege Werner für die SPD-Fraktion. Ihm folgt Kollege Sinner.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zum wievielten Mal müssen wir uns jetzt eigentlich mit einem Zukunftskonzept für das bayerische lokale Fernsehen beschäftigen? Herr Staatsminister, was Sie vorgelegt haben, ist etwas hochtrabend. Ein Konzept für die Zukunft reicht nach unserer Auffassung nämlich weiter als vier Jahre. Ein solches Konzept haben wir nun wieder nicht geschafft.
Gleichwohl bleibt uns gar nichts anderes übrig, als zunächst einmal den vorgesehenen Weg für die nächsten vier Jahre mitzugehen. Allerdings sollte irgendwann einmal Schluss sein mit dem Klein-Klein.
Vor allen Dingen sollte als Ziel ins Auge gefasst werden, die Unabhängigkeit des lokalen bayerischen Fernsehens vom Staatshaushalt sicherzustellen. Das geht nicht dadurch, dass man den Lokalstationen empfiehlt, ihre Anstrengungen bei der Akquirierung von Werbung zu verstärken. Vielmehr müssen andere Wege gefunden werden. Darauf komme ich gleich noch zu sprechen.
Es ist ein durchaus richtiger Ansatz, wenn die Staatsregierung im Auge hat, dass die Qualität des bayerischen lokalen Fernsehens wieder verbessert werden muss. Das kann man im Gesetzentwurf nachlesen. Die Sparzwänge der letzten Jahre haben ja zu Beeinträchtigungen der Qualität geführt. Das bedauert, wie ich weiß, niemand mehr als die bayerischen lokalen Fernsehsender selber. Aber sie hatten bei diesen Sparzwängen eigentlich nur eine Stellschraube zur Verfügung; das war das Personal. Der Personalabbau schlägt sich irgendwann einmal in der Qualität nieder.
Ich bewundere jeden Redakteur, Volontär, Praktikanten und freien Mitarbeiter, der sich Tag für Tag in die Schlacht wirft, um abends jeweils eine gute Sendung zustande zu bringen. Die Leute tun das wirklich unter schwierigen Bedingungen. Wenn man ihnen da helfen kann, dann sollten wir es tun.
Bislang sind alle Versuche gescheitert, auf Bundesebene - wir brauchen hier nun einmal die Zustimmung auch aller anderen 15 Bundesländer - zu einer Lösung des speziellen bayerischen Problems zu kommen.
Auch wir wissen zu schätzen, was sich beim lokalen Fernsehen in den letzten 25 Jahren entwickelt hat. Wir wollen es unbedingt erhalten und, wenn es geht, vielleicht auch ausbauen. Jedenfalls wollen wir die Qualität stärken.
Jetzt sehe ich einen Silberstreifen am Horizont, der mit der Einführung der Rundfunkbeiträge in Deutschland zusammenhängt. Ich habe in den letzten Monaten mehrfach mit Medienpolitikern der SPD gesprochen, denen die bayerische Problematik durchaus bewusst ist, die sich aber bislang keine Lösung auf dem Weg über die Gebühren vorstellen konnten. Das wird mit dem Rundfunkbeitrag jetzt anders.
Deswegen empfehle ich in diesem Fall der Staatsregierung, einmal etwas zu probieren, was für sie völliges Neuland darstellt, nämlich die Zusammenarbeit mit der Opposition. Wenn wir eine Lösung herbeiführen wollen, dann geht das, wie gesagt, nur im Einvernehmen mit den anderen Bundesländern. Ich brauche Ihnen wohl nicht zu erklären, dass wir Sozialdemokraten in den meisten Bundesländern ein gewichtiges Wort mitreden.
Es besteht jedenfalls kein Anlass, im Bayerischen Landtag einen parteipolitischen Kampf über die Frage aufzunehmen, wer das lokale Fernsehen am besten fördert. Keiner von uns hat es doch allein im Kreuz. Deswegen sollte man nach einer bundesweiten Regelung trachten, die aber speziell auf die bayerischen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Das Mediengesetz wird jetzt in den Ausschüssen beraten. Ich kündige an, dass wir dazu einen Änderungsantrag vorlegen werden. Er betrifft nicht die Finanzierung, sondern die Rolle der gemeinnützigen Bürgerradios in Bayern. Nach unseren Vorstellungen muss die Rolle der Bürgerradios in Bayern gestärkt werden. Solches gibt es nämlich gerade mal in den beiden größten Städten: in München und Nürnberg. Darüber hinaus ist Funkstille.
Aber wir alle wissen die Qualität der Bürgerradios doch sehr zu schätzen. Das gilt auch für den Präsidenten der BLM. Er hat sich auf meine Bitte mit Bürgerradios schon intensiv auseinandergesetzt. Er sieht einen höheren Förderungsbedarf. Er sollte per Gesetz in die Lage versetzt werden, hier stärker zu fördern. Deswegen werden wir beantragen, in das Mediengesetz einen Passus aufzunehmen, mit dem die Rolle der Bürgerradios gestärkt wird. Ich darf Sie schon heute um eine vorurteilsfreie Prüfung unseres Antrags ersuchen und darum bitten, ihm zuzustimmen. Im Gegenzug kündige ich an, dass auch wir durchaus bereit sind, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf und das Konzept der Staatsregierung gehen auf Landtagsbeschlüsse zurück. Der letzte Beschluss datiert vom 9. Juni 2011.