Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die SPD stimmt diesem Entwurf zu. Es ist die Spätzeugung eines vor Zeiten angekündigten
Embryos. 2010 haben Sie erklärt, die Opferhilfe in Gang setzen zu wollen. Jetzt, im Jahr 2012, sind wir tatsächlich dabei, das auf den Weg zu bringen. Dieser Embryo ist gezeugt aus dem Gedanken, dass die bundesrechtlichen Regelungen bei Weitem nicht ausreichen, um das Leid und das Elend der Geschädigten adäquat ausgleichen zu können. Der Gedanke, das unbürokratisch zu regeln, und ein Blick auf die Homepage der Bundesbeauftragten zum Opferentschädigungsgesetz zeigen, wie erschreckend die derzeitige Gesetzeslage empfunden wird. Es wird ausgeführt, dass das Opferentschädigungsgesetz doch wohl eher ein Opferbeschädigungsgesetz sei, weil die Prüfverfahren heftig sind und man Täter insoweit befragen muss, ob Beschädigungen tatsächlich adäquat entstanden sind. Wörtlich: Es kann doch nicht sein, dass das Versorgungsamt den Täter als Zeugen dafür lädt, um seine Aussage dazu zu verwenden, finanzielle Ansprüche zurückzuweisen.
Es besteht in der Tat ein Bedürfnis, die Angelegenheit zu regeln. Hierzu ist die Opferhilfe ein embryonaler Ansatz. Der Freistaat Bayern hat - ich habe es schon zitiert - in Bezug auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz im Jahre 2005 10,4 Millionen gezahlt hat, im Jahre 2009 16,3 Millionen. Wir reden von Millionenbeträgen in einem zunehmend schmäler werdenden Korridor an Finanzleistungen. Wenn dieser Embryo Opferentschädigung hoffentlich zum Säugling erstanden ist, stehen ihm gerade einmal 70.000 Euro als Basis, als Unterhaltsgeld zur Verfügung. Bei diesem geringen Satz muss man befürchten, dass die Zukunft des Säuglings nicht gesichert ist. Deswegen weisen wir von vornherein darauf hin, dass diese Speisung aus Bußgeldern nicht allein genügt, sondern regen an, dass auch aus dem Haushalt Mittel bereitgestellt werden.
Wie sieht es mit der Kinderstube des Säuglings aus? Ein Blick in den Haushaltsvermerk im Nachtragshaushalt 2012 zum Kapitel 04 01 Titel 124 01 der Justiz genügt. Dort steht: "Der Stiftung Opferhilfe können Räume des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur unentgeltlichen Nutzung überlassen werden. Sie kann ferner im bescheidenen Umfang auf sonstige Infrastruktur … des Ministeriums unentgeltlich zugreifen." Was heißt das? Wer zahlt die Mittel? Wahrscheinlich wiederum nicht das Ministerium. Das ist doch ein Placebo, was wir so nicht dulden können und entsprechend kritisieren müssen. Auch wenn wir dafür sind, ist es das Recht der Opposition, die Mangelhaftigkeit dieses Entwurfes entsprechend zu geißeln. Wir werden im Rahmen unserer Tätigkeit dafür Sorge tragen, dass die Angelegenheit in geordnete Bahnen kommt.
Wenn Sie sagen, die Opferhilfe werde entsprechend von Bußgeldern gespeist: Ich war neun Jahre lang Richter und habe Bußgelder verteilt - an die Lebenshilfe, den Stadtjugendring, Resozialisationshilfe usw. Diese Gelder müssten entsprechend umgeleitet werden. Es handelt sich um ein Hütchenspiel. Wir müssten sicherstellen, dass im Staatshaushalt festgelegt wird, dass Bußgelder direkt dieser Opferhilfe zur Verfügung gestellt werden.
Dass wir die regionale Südlastigkeit insoweit beseitigt haben, ist dankenswerterweise der Disziplin des Parlaments geschuldet. Tatsächlich wird die Opferhilfe nicht definiert oder bestimmt von entsprechenden Erziehungsberechtigten zwischen Lech und Isar. Sogar die Leute am Main haben die Chance, daran mitzuarbeiten. Wir können sagen, dass es sich um einen Schritt in die richtige Richtung handelt, es ist aber nicht einmal ein kleiner Schritt, sondern nur eine Minimalbewegung. Deswegen ist dies auch als embryonale Geburtshilfe zu bezeichnen. Wir werden dabei helfen, weil der Gedanke gut ist.
Es darf aber nicht sein, dass dieses Opferhilfegesetz ein Alibi ist, das die Beteiligten gewissensbezogen schützt, und dass die wirklich Geschundenen in den Stürmen ihres Unwohlseins und ihrer Not alleine gelassen werden. Ich habe die große Sorge, dass gerade dies geschieht. Wir werden konstruktiv mitarbeiten, aber wir fordern bereits jetzt abstrakt und konkret, die Mittel zu erhöhen. Die Zuschüsse, die der Freistaat Bayern zum Juristentag gezahlt hat, beliefen sich auf 160.000 Euro. 70.000 Euro Opferhilfe, aber 160.000 Euro für den Juristentag - das ist das Verhältnis, das uns nicht passt.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist sicher ein löblicher Ansatz, den Opfern von Verbrechen zu helfen. Es besteht sicher Konsens, dass dies getan werden muss. Ob dies durch ein Opferhilfegesetz oder eine Stiftung besser geregelt werden kann, sei dahingestellt. Ich kann sehr vieles von dem, was Kollege Arnold gerade gesagt hat, nur unterstreichen. Es ist eigentlich nur ein Placebo, wenn wir 20.000 Euro für diese Stiftung zur Verfügung stellen. Der Sinn und Zweck einer Stiftung ist, aus dem Stiftungsvermögen heraus zu handeln und zu arbeiten. Wenn diese 20.000 Euro pro Jahr mit 3 % verzinst werden, haben wir gerade einmal 600 Euro, die wir für ein Opfer im Jahr ausschütten können. Das ist nach meiner Mei
Es ist trügerisch zu meinen, man könne diese Summe aus Bußgeldern aufstocken. Die Vergabe von Bußgeldern an wohltätige Organisationen und gemeinnützige Einrichtungen liegt allein in der Entscheidungskompetenz des Richters, der in dieser Frage unabhängig ist. Wir können den Richtern nicht vorschreiben, an welche Einrichtungen sie die Gelder zu vergeben haben. Insoweit denke ich, dass dieser Weg vielleicht in die Irre geht. Man müsste daher das Vermögen enorm aufstocken.
Ansonsten verschlingt der Stiftungsrat, der über die Vergabe beschließen soll, der mit Abgeordneten, Generalstaatsanwälten und hohen Beamten besetzt ist, ein Vielfaches an Geld, das anderweitig ausgegeben werden könnte. Deshalb denken wir, dass wir diesen Weg nicht beschreiten sollten. Es wäre wesentlich sinnvoller, das Opferentschädigungsgesetz praktikabel aufzustocken, damit es den Opfern wirklich hilft.
Der beste Opferschutz ist immer noch, Verbrechen zu verhindern, um Opfer zu vermeiden. Bei diesem Punkt müsste man viel stärker ansetzen. Wir müssten bei der Polizei mehr Stellen schaffen und die Folgen der Überalterung abmildern. Dazu gehört auch der zielführende Ausbau des Behördenfunks. Dazu gehört auch, dass die Stellenpläne bei der Polizei nicht mehr so anmuten, als wenn sie aus dem frühen Neolithikum stammen würden, sondern dass sie der heutigen Zeit und Situation angepasst werden. Hier muss man ansetzen, damit die Sicherheit in Bayern erhöht wird; und wenn man das alles getan hat, um Verbrechen und Opfer zu verhindern, dann kann man auch weiter über einen Opferschutz sprechen, aber erst einmal sollte man die grundlegenden Baustellen schließen, bevor man ein Feigenblatt um die Justitia bindet, um zu sagen, hier tue man etwas, was bei näherem Hinsehen eigentlich nur lächerlich ist. Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Herr Präsident, meine Herren und Damen! Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Die Gründung einer Stiftung ist überflüssig, vor allem, wenn sie, wie im vorliegenden Fall, im Grundstockvermögen derart wenig Geld erhält. Sie hat den falschen Ansatz, weil sie Konkurrenzen zu bestehender Opferhilfe schafft. Sie schafft Parallelstrukturen und bindet außerdem Kräfte, die wir woanders bräuchten. Effektivität sieht anders aus.
Es wäre einmal grundsätzlich wert, sich hier im Hause über das Stiftungswesen in Bayern zu unterhalten, beispielsweise über Vermögen, das teilweise aus Steuergeldern aus dem Bayerischen Roten Kreuz mit der angegliederten Bergwacht gebildet und in eine Stiftung Bergwacht verschoben worden ist. Bei der Landesstiftung werden mal eben 150 Millionen Euro verpulvert, und außer der Opposition kümmert es niemanden. Und dann sprechen wir über Stiftungsneugründungen, die aus meiner Sicht erst einmal nur Placebos sind.
Es wird viel und zu Recht über Opferhilfe gesprochen. Wir hatten erst kürzlich die Debatte zu den Opfern von Naziübergriffen. Dankenswerterweise haben sich Bund und Land bereit erklärt, den Angehörigen der vom NSU Ermordeten Hilfe zukommen zu lassen. Aber es gab und gibt eine ganze Reihe von Opfern rechtsextremistischer Übergriffe, die bis heute kein Geld erhalten haben, und ich frage mich: Würden sie beispielsweise Geld aus der Stiftung bekommen, wenn es um existenzielle Fragen, zum Beispiel Berufsausübung, ginge, für die ich ein Auto oder anderes brauche?
Die Kategorien des Opferentschädigungsgesetzes sind so angelegt, dass tatsächlich eine Lücke besteht; darin sind wir uns einig. Nur würde ich dafür plädieren - und Sie sind immerhin auf der Bundesebene mit in der Regierungsverantwortung -: Schließen Sie diese Lücke und überlegen Sie sich einmal, wie man bundesweit für mehr Gerechtigkeit sorgen kann.
Außerdem kann diese Stiftung nur sinnvoll arbeiten, wenn zumindest neben den Geldern für den Aufbau und dem - Pardon! - lächerlichen Stiftungsvermögen - Wir sehen bei der Stiftung Datenschutz, dass es überhaupt nichts bringt, wenn keine ordentlichen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Überlegen Sie einmal, ob Sie - vielleicht sagen Sie später noch einen Satz dazu, Frau Justizministerin - denn nicht im nächsten Haushalt eine Haushaltsstelle dafür einrichten, mit der festgelegt wird, wie viel Geld aus dem Haushalt des Justizministeriums in diese Stiftung übergeht; denn tatsächlich sind aus Geldbußen und strafen sowie Verwarnungsgeldern Mittel vorhanden, die von fünf Millionen über 2,72 Millionen bis zu angedachten drei Millionen Euro reichen. Hier wäre noch Luft.
Der Spendenkuchen - auch das ist einer unserer Kritikpunkte an dieser Stiftung; das haben Sie angesprochen, und es wird von Ihnen vermutlich auch nicht bestritten werden - wird nicht größer, davon bin ich überzeugt. Er ist nicht beliebig vermehrbar, deshalb
muss natürlich darauf geachtet werden, bei der Entschädigung und Hilfe für Opfer nicht noch zusätzliche Konkurrenzen zu schaffen. Dies wird jedoch mit einer solchen Stiftung getan, in der im Übrigen im Stiftungsrat lediglich eine Vertreterin bzw. ein Vertreter anderer Opferorganisationen vorgesehen ist, dafür aber viele aus der Justiz, und natürlich alle fünf aus den Fraktionen. Ich wäre ebenfalls dafür gewesen, dass man sich überlegt, ob man die Organisationen sehr viel besser einbindet. Auch das ist ein weiterer Kritikpunkt.
Außerdem werden mit einer solchen Stiftung Parallelstrukturen geschaffen; denn Geld wird zukünftig auch weiterhin aus den Verwarnungen und Bußgeldern an das Justizministerium fließen, da die Richterinnen und Richter unabhängig sind. Gleichzeitig wird vielleicht ein Teil an die Stiftung gehen, das möchte ich überhaupt nicht in Abrede stellen, aber ich frage mich, wieso man dann hier doppelt arbeitet und nicht alles im Ministerium zusammenführen kann.
Eine Reform des Opferentschädigungsgesetzes bei Stärkung der vorhandenen Strukturen und eine transparent organisierte Ausschüttung der Gelder sollte angedacht werden, die bereits am Justizministerium vorhanden sind. Außerdem ist zu überlegen, wie man die verschiedenen bereits existierenden Opferhilfen stärkt. Dazu gehören auch die Frauennotrufe, auch wenn sie per se erst einmal nichts mit Entschädigung zu tun haben.
Dass Sie selbst etwas tun könnten, zeigt die offizielle Evaluierung der Arbeit der Justiz. Hierzu haben die Opferzeugen zu 38 % beklagt, dass ihre Bedürfnisse von Richtern und Richterinnen eher schlecht bzw. sehr schlecht berücksichtigt würden. Dort sollten Sie beginnen, bevor Sie irgendwelche Scheinwelten aufbauen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt viele unterschiedliche Gedanken zum Thema Opferschutz gehört, aber ich denke, in einem sind wir uns einig: Opfer von Straftaten leiden erheblich an den körperlichen, seelischen sowie den wirtschaftlichen Folgen der Tat; und sie erhalten die Folgen bzw. Schäden überhaupt nicht oder nur teilweise ausgeglichen.
Ja, es gibt ein Opferentschädigungsgesetz, dessen Leistungen einiges abdecken - aber eben nicht alles. Über die gesundheitlichen Folgen der Tat hinaus sind beispielsweise hohe Sach- und Vermögensschäden
überhaupt nicht erfasst, für die es keine Versicherung gibt. Über das Ziel des Gesetzentwurfes sind wir uns einig: Wir wollen die Opfer von Straftaten in den vom Opferentschädigungsgesetz nicht abgedeckten Fällen nicht allein lassen. Dass es dort eine Lücke gibt, darin sind wir uns ebenfalls einig. Wir wollen und dürfen die Opfer von Straftaten nicht vergessen, und wir dürfen sie nach dem Leid auch am Ende eines Strafprozesses nicht im Regen stehen lassen. Wenn wir ihr erlittenes Unrecht auch nicht ungeschehen machen können, so ist es doch zu begrüßen, wenn eine gewisse finanzielle Entschädigung geschaffen wird. Das ist natürlich kein allzu großer Trost, aber besser, als wenn die Opfer leer ausgehen.
Nun haben wir einige Kritikpunkte am Gesetzentwurf gehört, und im Wesentlichen sind es drei Aspekte, die kritisiert werden:
Zum Ersten steht der Vorwurf im Raum, es würden Doppelstrukturen geschaffen. Das Opferentschädigungsgesetz ist ein Bundesgesetz, und ich muss schon sagen: Wenn wir hier im Bayerischen Landtag die Verantwortung haben, dann ist es zunächst unsere Sache, eine Lücke zu schließen, und nicht zu sagen: Berlin soll handeln. Das ist unsere Aufgabe, und diese nehmen wir ernst.
Zum Zweiten: Ich bin Vertreter im Bayerischen Landtag und nicht Vertreter der Bundesregierung. Sie waren vorhin als Vertreterin sehr stark darauf bedacht, liebe Kollegin von den GRÜNEN, dass Sie nicht die Verantwortung für Baden-Württemberg übernehmen, und ich übernehme nicht die Verantwortung außerhalb meines Bereiches. Ich stehe hier in Verantwortung für den Freistaat Bayern.
(Beifall bei der FDP - Zuruf der Abgeordneten Christine Stahl (GRÜNE) - Zuruf des Abgeordneten Florian Streibl (FREIE WÄHLER))
Der dritte Gesichtspunkt: Sie sagen, es seien aufwendige Strukturen vorhanden. Der Stiftungsrat kostet Geld und Zeit, Kollege Streibl. Jetzt sage ich einmal: Zeit - mag sein, Geld - eher weniger; denn er wird ehrenamtlich tätig sein.
In den Stiftungsräten sind keine Vertreterinnen und Vertreter, die etwas dafür bekommen, sondern sie tun das, um den Opfern zu helfen, und ich denke, diese Zeit sollten wir uns im Interesse der Opfer nehmen.
Damit bin ich beim vierten Punkt, der Frage der Finanzausstattung. Ich gebe offen zu: Ich hätte mir persönlich ebenfalls eine größere Finanzausstattung ge
wünscht. Es wäre nicht ehrlich, wenn ich etwas anderes sagen würde. Ich hätte hier ein höheres Kapital lieber gesehen. Aber mir ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung lieber als überhaupt kein Schritt,
und mir ist der Spatz in der Hand - wie das alte Sprichwort sagt - lieber als die Taube auf dem Dach.
Was Ihr schönes Bild vom Embryo anbetrifft, Kollege Arnold: Wir alle - auch Sie - haben einmal als Embryo angefangen. Aus manchem von uns ist auch durchaus etwas geworden. Deswegen bin ich absolut sicher, dass auch dieses Baby "Stiftung Opferhilfe" sich hervorragend entwickeln und daraus ein kräftiger und gesunder Säugling werden wird.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Fischer. - Als Nächste bekommt Frau Staatsministerin Dr. Merk für die Stellungnahme der Staatsregierung das Wort.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Manchmal kann man einfach nur den Kopf schütteln und sich wundern, dass man dazu von der Opposition nur Negatives hört, wenn man einen solchen Gesetzentwurf einbringt.
Wir beginnen mit der Entschädigung von Opfern, die ihre Entschädigung nicht aus dem Opferentschädigungsgesetz und auch nicht von den Tätern bekommen, weil bei denen nichts zu holen ist, und damit in eine Lücke fallen. Für diese Opfer tun wir etwas, und das nicht zum ersten Mal, sondern wir haben bereits im Jahre 2010 etwas für die Opfer getan, Herr Arnold, das wissen Sie. Das waren zwar nur 110.000 €, die wir aus unserem eigenen Haushalt eingebracht haben, aber wir haben durchaus festgestellt, dass wir damit eine Menge haben bewirken können.
Sie sprechen die Finanzierung dieser Stiftung an. Da verstehe ich nicht, wenn gesagt wird, dass wir das aus den Zinsen eines Grundstockvermögens erreichen sollten. Herr Streibl, Sie wissen, dass wir dafür einen zweistelligen Millionenbetrag benötigen würden, den es in einem Entschädigungsfonds in keinem einzigen Bundesland gibt. Wenn wir aber die Bußgelder nehmen, die an den Staat gehen - das sind, wenn ich mir das Jahr 2010 anschaue, rund 30 % oder umgerechnet 5,5 Millionen Euro -, dann ist das doch etwas. Ich meine, es ist ein sehr guter Anfang, um damit gut arbeiten zu können. Dann müssen wir abwarten, ob wir aufstocken müssen oder nicht. Damit ist ein guter Anfang gemacht.
Wenn wir im Gesetz die Möglichkeit schaffen, dass die Stiftung kein Personal bezahlen oder Räume und Ähnliches mehr anmieten muss, sondern dafür die Möglichkeit bieten, Overheads aus dem Justizministerium zur Verfügung zu stellen, dann ist das der richtige Weg, um sparsam und gezielt im Sinne der Opfer zu arbeiten.