Protocol of the Session on June 19, 2012

Außerdem ist es wichtig, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken. An dieser Stelle wollen wir die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe besonders stärken. Wir machen die Kindertagespflege attraktiv. Derzeit ist sie es noch nicht. Sie muss attraktiver gestaltet werden, da die Beiträge für die Kinderkrippen günstiger sind als die Beiträge für die Kindertagespflege. Im Prinzip müssten wir viel stärker in die Kindertagespflege gehen. Kindertagespflegerin

nen sind momentan in Bayern unterrepräsentiert. Der Ausbau der Stellen für Kindertagespflegerinnen ist ein wichtiger Punkt. Die Kommunen können wir somit vor einer Klagewelle schützen, die durch den Rechtsanspruch droht.

Den Inklusionsauftrag nehmen wir ernst. Ein Gewichtungsfaktor von 4,5 ist ein gutes Signal. Der Inklusionsauftrag wird an dieser Stelle noch einmal klargestellt. Wichtig ist, dass wir für die Chancengleichheit stehen. Der Vorkurs "Deutsch 240" ist wichtig, damit die Kinder aus dem letzten Kindergartenjahr gut in die Grundschule kommen. Damit profitieren Sie von einer Chancengerechtigkeit, die für Bayern wichtig ist.

Ich komme zum Schluss. Die FDP-Fraktion hat mit all diesen Maßnahmen die Zukunft der Familie, die Zukunft der frühkindlichen Bildung und die Zukunft der Gesellschaft ganz allgemein fest im Blick.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Abschließend darf ich Frau Staatsministerin Haderthauer das Wort geben, damit sie zusammenfassend Stellung nehmen kann.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf die falschen Behauptungen eingehen, die man nicht so stehen lassen kann. Zwar kann man sagen: Das ist die Erste Lesung. Alles kann noch diskutiert werden. Es gibt jedoch kein Bundesland, egal ob es von Rot, Grün oder anderen Farben regiert wird, das mehr fördert als Bayern.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Herr Pfaffmann, Sie haben behauptet, wir würden zu wenig fördern. Die Länder, die von Ihren Genossen regiert werden, haben Sie damit in Grund und Boden geredet, weil dort wesentlich weniger gefördert wird als hier. Dank der hervorragenden Förderbedingungen des Freistaates haben wir einen Anstellungsschlüssel, der weit über dem Mindestanstellungsschlüssel liegt. Der durchschnittliche Anstellungsschlüssel liegt bei den bayerischen Einrichtungen bei 1 : 10. Wir fördern so gut, dass die Einrichtungen noch viel mehr verwirklichen können, als unsere Mindestgrenzen vorsehen. Sie sollten sich vielleicht noch etwas besser einarbeiten. Der Anstellungsschlüssel zeigt nicht das Personal-Kind-Verhältnis an. Das ist ein Unterschied, Herr Pfaffmann. Außerdem gilt das für alle Einrichtungen, also auch für Krippen.

Damit man es sich bildlich vorstellen kann, sage ich zum Personal-Kind-Verhältnis im Klartext: Bei den

Kindern über drei Jahren kommt eine Fachkraft auf acht Kinder. Bei den Kindern bis zu drei Jahren kommt eine Fachkraft auf vier Kinder. Damit sind wir bundesweit an der Spitze.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Die kindbezogene Förderung ist ein Exportschlager. Immer mehr Bundesländer schauen sich genau diese Förderung ab, um sie bei sich zu importieren.

Zum Fachkräftemangel haben wir ein umfassendes Konzept entwickelt. Es greift bereits. Aber ich bin immer dafür, die Dinge dort zu diskutieren, wo sie hingehören. Hier reden wir jetzt aber über den Gesetzentwurf zum BayKiBiG.

Ich erwähne noch zwei Dinge am Rande. Die Verfügungszeit - das höre ich immer wieder und sage es auch immer wieder - ist in den Basiswert eingepreist, liebe Frau Schweiger. Wenn sich Träger nicht daran halten, dann sollten die Erzieherinnen darauf pochen, dass das Beabsichtigte auch gelebt wird.

Zur Kritik der Verbände. Liebe Frau Ackermann, es ist der Job der Verbände, ihre Interessen zu transportieren. Die Verbände sind sich aber nicht einig. Der Städtetag will etwas anderes als die Trägerverbände usw. Wir haben alles, was wir daraus an Erkenntnissen gewinnen konnten, miteinander verbunden, soweit es dem Wohl unserer Kinder und den Rahmenbedingungen der Fachkräfte dient.

Wenn wir aber einmal soweit sind, dass kein Verband irgendeinen Einwand erhebt, dann fördern wir nicht zu 100, sondern zu 200 % und geben den Verbänden wahrscheinlich auch noch Schweigegeld hinzu. Vorher haben die Verbände immer irgendwelche Einwände.

Insofern nehmen wir alle Einwände ernst. Wir kennen sie alle. Aber entweder sind sie positiv erledigt oder in der Abwägung unterlegen.

Ich kann nur eines sagen: Den Ausbau der Kinderbetreuung muss nicht ich hinbekommen, den müssen die Kommunen schaffen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Aber in keinem Land werden die Kommunen dabei derart gepampert wie in Bayern. Das heißt, die besten Voraussetzungen, diese Herausforderung zu bewältigen, haben die bayerischen Kommunen.

Bei den meisten Kommunen in Bayern gibt es bereits Bedarfsdeckung. Mir haben schon die ersten Kommunen gesagt - wahrscheinlich kommen Sie nicht so weit

herum; über München kommen Sie nicht hinaus; deswegen wissen Sie das nicht -, sie bemühten sich aktiv um Kinder, damit die Krippen voll bleiben, die sie gebaut haben. Die haben zum Teil eine Bedarfsdeckung von über 100 %. Diesen Kommunen fehlen eher die Kinder als Krippenplätze.

Ich sage es noch einmal: Die Kommunen in Bayern haben hervorragende Förderbedingungen. Deswegen werden wir in Bayern den Ausbau perfekt hinbekommen, jedenfalls für die Bürgermeister, die das wollen. Für diejenigen Bürgermeister, die es nicht wollen, kann ich die gemeindliche Entscheidung nicht ersatzweise im Namen des Freistaates Bayern treffen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Damit ist die Aussprache geschlossen.

Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Das ist der Fall. Dann ist so beschlossen.

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung die

Tagesordnungspunkte 4 bis 6 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Helga Schmitt-Bussinger, Dr. Thomas Beyer u. a. und Fraktion (SPD) eines Bayerischen Spielhallengesetzes (BaySpielhG) (Drs. 16/9611) - Zweite Lesung

und

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) eines Bayerischen Spielhallengesetzes (BaySpielhG) (Drs. 16/9728) - Zweite Lesung

und

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland und anderer Rechtsvorschriften (Drs. 16/12192) - Zweite Lesung

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart.

Zum Gesetzentwurf der Staatsregierung hat die CSUFraktion gerade namentliche Abstimmung beantragt. Das habe ich hiermit verkündet. Die Wartezeit läuft. Da von einer Debattenzeit von einer Stunde auszugehen ist, besteht gute Möglichkeit, die Wartezeit von einer Viertelstunde zu erreichen.

Als ersten Redner rufe ich für die SPD-Fraktion den Kollegen Arnold zur Begründung des ersten Gesetzentwurfs auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einer Woche gab es im Hohen Haus eine relativ breite Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag. Ich hatte bereits angekündigt, dass hier und heute über das Eingemachte gestritten werden wird.

Zur Klarstellung ein Zitat von Karl Marx: Nur Arbeit und kein Spiel macht dumm. Denen, Herr Streibl, die es gern religiös hätten, zitiere ich Thomas von Aquin: Das Spiel ist notwendig zur Führung eines menschlichen Lebens.

Damit will ich sagen: Wir wollen den natürlichen Spieltrieb nicht brutal und puritanisch eindämmen oder unterdrücken, sondern gewerbliches Glücksspiel gesundheits-, gesellschafts-, aber auch sozialverträglich - auch in Richtung der Wettbewerber - gestalten. Die rechtliche Gestaltung bedarf eines politischen Willens. Diesen haben wir, wie unser Spielhallengesetzentwurf zeigt.

Unser Wille ist politisch und nicht von einer Rechtsunsicherheit getragen. Bei dieser Gelegenheit erlauben Sie mir ein Zitat des hoch geschätzten Kollegen Dr. Schneider, der am Wochenende in Nürnberg seinen 85. Geburtstag gefeiert hat. Er meinte, dass Politik wie Segeln ist; der Wind ist dabei nicht beeinflussbar, sondern die Segel müssen richtig gesetzt werden.

Ich greife dieses Bild in Bezug auf den Entwurf der Staatsregierung auf. Wenn Spielerschutz, Minderjährigenschutz, Suchtprävention das Ziel des Unterfangens der Staatsregierung sind, dann wird sie mit ihrer Segelsetzung Mast- und Schotbruch erleiden.

(Beifall bei der SPD)

Gleichwohl bin ich dankbar, dass im Wirtschaftsausschuss verhindert worden ist, dass diese Themen in der letzten Woche zeitgleich auf den Tisch gekommen sind. CSU und FDP haben sich bezüglich der Sperrstunden offensichtlich nicht verständigen können. Dankbar bin ich deswegen, weil die Arbeitsgemeinschaft für Suchtprobleme justament am 15. Juni die

neuen Zahlen für 2012 veröffentlicht hat. Es handelt sich um Daten, die man wissen muss.

Zum Stichtag 1. Januar 2012 gab es in Bayern 2.030 Spielkonzessionen, 1.114 Spielhallenstandorte und 21.219 Geldspielgeräte. Auf die Einwohner bezogen heißt das: Auf einen Spielhallenstandort kommen in Bayern 6.079 Einwohner. Seit 2006 ist das insgesamt eine Steigerung um 60 %. Bezogen auf das Jahr 2000 ist es eine Steigerung um 137,5 %.

Bei den Spielhallenkonzessionen ist Bayern bezüglich der Einwohnerquote im Bundesgebiet die Nummer drei. Auf eine Spielhallenkonzession kommen in Bayern 3.363 Einwohner. Im Bund sind es 4.056. Die Steigerung seit 2002 beträgt 62,2 %.

Ganz dramatisch verhält es sich mit den Spielhallengeräten. Auch da ist Bayern im Bundesgebiet derzeit die Nummer drei. 319 bayerische Mitbürgerinnen und Mitbürger haben den Zugriff auf ein Gerät. In Deutschland sind es 392 Bürger.

Dies erzeugt Erschrecken. Denn seit 2000 haben wir ein Anwachsen um 217,2 %. Das heißt, innerhalb von zwölf Jahren sind im Freistaat 13.631 mehr Daddelgeräte aufgestellt worden. Wer davon spricht, dass dies eine gesunde Entwicklung sei, hat sich offensichtlich getäuscht.

Bei diesem Zuwachs muss man auch einmal zur Kenntnis nehmen, was Professor Gerhard Meyer von der Uni Bremen zum Besten gibt: Dort wird auch etwas verdient. Der Bruttospielertrag betrug im Jahr 2005 2,35 Milliarden Euro. 2011 war der Bruttospielertrag 4,14 Milliarden Euro. Innerhalb von sieben Jahren bedeutet das insgesamt einen Zuwachs um 76,2 %.

Es gibt auch zynische Stellungnahmen. Die Automatenindustrie spricht davon, dass die Zunahme ein moderat vollzogener Wandel sei, der der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung entspreche. Die Schlagzeilen lauteten "Goldgräberstimmung in Oberbayern" und "Landplage". Der Städtetag hat am 10. November erklärt: Hier brauchen wir wirksame rechtliche Instrumente. Ein Verweis auf das Projekt Hansastraße München zeigt uns, wie wenig rechtliche Möglichkeiten die Gemeinden und die Städte haben. Hier besteht kein Bebauungsplan. Das ist auch nicht möglich, weil es sich um ein Mischgebiet handelt. Eine Verhinderungsplanung wäre rechtswidrig. In diesem Fall ist eine Verhinderung auch nicht über das Instrument der Stellplatzsatzungen zu erreichen.