Protocol of the Session on June 19, 2012

Es gibt auch zynische Stellungnahmen. Die Automatenindustrie spricht davon, dass die Zunahme ein moderat vollzogener Wandel sei, der der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung entspreche. Die Schlagzeilen lauteten "Goldgräberstimmung in Oberbayern" und "Landplage". Der Städtetag hat am 10. November erklärt: Hier brauchen wir wirksame rechtliche Instrumente. Ein Verweis auf das Projekt Hansastraße München zeigt uns, wie wenig rechtliche Möglichkeiten die Gemeinden und die Städte haben. Hier besteht kein Bebauungsplan. Das ist auch nicht möglich, weil es sich um ein Mischgebiet handelt. Eine Verhinderungsplanung wäre rechtswidrig. In diesem Fall ist eine Verhinderung auch nicht über das Instrument der Stellplatzsatzungen zu erreichen.

Welches Instrument gibt es? Im Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung ist ein Mindestabstand von 250 Meter Luftlinie festgelegt. Das ist zu wenig.

Darüber hinaus ist in diesem Gesetzentwurf eine Unzahl von Tatbeständen und Ausnahmemöglichkeiten sowie unbestimmten Rechtsbegriffen festgelegt. Das ist alles noch zu klären. Das genügt nicht. Deswegen fordern wir zusammen mit der Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten einen Mindestabstand von 500 Meter. Das fordern wir rigoros.

(Beifall bei der SPD)

Untersuchungen zeigen: Aufgrund der Labilität und der wenig gefestigten Struktur der Jugendlichen sind diese besonders schutzwürdig. Wir wollen im Hinblick auf das Baurecht absolut keine Spielhallen in räumlicher Nähe zu Jugend- und Kindereinrichtungen. Das haben wir in unseren Gesetzentwurf geschrieben. Bei Ihnen ist diese Absicht allenfalls daraus zu erkennen, dass Artikel 9 Absatz 1 Nummer 1 und 2 auf die Bestimmungen des Jugendschutzes und der Minderjährigenvorschriften im Staatsvertrag verweisen. Ist das ein klarer Kurs? Nein, das ist Mast- und Schotbruch.

Der Städtetag verlangt rechtliche Instrumente. Da geht es um Sperrzeiten. In letzter Zeit hat sich der Landtag damit hervorgetan, Sperrzeiten zu liberalisieren. Der Städtetag ringt um eine Sperrzeitverlängerung. Die Staatsregierung möchte eine Sperrzeit von 3 bis 6 Uhr einführen. Wir wollen eine Sperrzeit von 3 bis 11 Uhr, also für 8 Stunden. Wer muss denn von 3 bis 6 Uhr bzw. von 6 bis 11 Uhr zocken? Das sind doch genau die Leute aus prekären Verhältnissen, die der Spielsucht anheimgefallen sind. In Bayern gibt es 28.000 pathologische Glücksspielerinnen und Glücksspieler. 96 % davon sind Männer und 57 % hiervon sind zwischen 18 und 29 Jahre alt. Von den Kurzzeitspielern sind 35,9 % pathologische Spieler und 43,9 % Langzeitspieler. Wie kann man diese Leute schützen? - Genau durch unsere Sperrzeiten.

(Beifall bei der SPD)

Wichtig sind aber auch Sperren, also Spielerdateien, die es ermöglichen, gefährdete Spieler sperren zu lassen. Sie haben das in Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht erwähnt. Bei Ihnen geht es nur um Spielkasinos und andere Betriebe, aber nicht um die Orte, bei denen die höchste Prävalenz der Spielsucht auftritt, nämlich die Spielhallen. Wir fordern in diesem Zusammenhang auch das Verbot von Geld- und EC-Kartenautomaten. Diese Forderung findet sich bei Ihnen nicht. Wir fordern Aufklärung. Wir wollen Spielerschutz, und zwar gleich. Das ist gleich der nächste Punkt. Ihre Übergangsfristen sind bodenlos. Bei AltSpielhallen ist innerhalb von fünf Jahren nichts geschehen. Sie wollen erst in fünf Jahren anfangen, die gefährdeten Spieler zu schützen. Das wollen wir nicht. Bei uns ist am 31. Dezember 2016 Schluss; dann gilt

für alle das gleiche Recht. Wer sagt, dies sei eine schleichende Enteignung, verkennt die Bedeutung des Eigentums im Verhältnis zur Gesundheit.

(Beifall bei der SPD)

Der Städtetag kommt in Bezug auf Ihren Gesetzentwurf zu einem vernichtenden Ergebnis. Der Gesetzentwurf ist angesichts der Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe und nicht hinreichend konkretisierbarer Ausnahmemöglichkeiten kaum nachvollziehbar. Sofern diese unbestimmten Rechtsbegriffe von der Bayerischen Staatsregierung nicht definiert werden, zeichnet sich eine langwierige Prozedur der Rechtsfindung bei den Gerichten unter Ausschöpfung sämtlicher Instanzen ab. Das nutzt niemandem, nur den Profiteuren. Die Irrfahrt des Odysseus ist dagegen eine klar konturierte Angelegenheit.

Angesichts der Gemeinsamkeiten und der Prägnanz und Konkretheit unseres Gesetzentwurfs rufe ich Ihnen zu: Geben Sie Ihre institutionellen Abwehrreflexe auf. Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. Er enthält ein klares Konzept, das den Vorrang und die Sozialpflichtigkeit des Eigentums betont. Da das in Ihrem Gesetzentwurf nicht der Fall ist, werden wir diesen Entwurf ablehnen. Dem Gesetzentwurf der GRÜNEN werden wir zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Inzwischen wurde uns eine zweite namentliche Abstimmung angekündigt. Die SPD möchte über ihren Gesetzentwurf auf Drucksache 16/9611 ebenfalls in namentlicher Form abstimmen lassen.

Als Nächste hat Frau Kollegin Kamm für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir über das Ausführungsgesetz des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen. Dies wäre heute die Gelegenheit, endlich zu tun, was die Kommunen in Bayern seit Jahren fordern und was der Innenminister den Kommunen seit Jahren versprochen hat. Herr Innenminister, Sie haben dieses Versprechen spät genug abgegeben. Die Klage der Kommunen über die seit 2006 sprunghaft wachsende Spielhallenflut währt schon lange. Schon der ehemalige Städtetagspräsident Schaidinger prägte das Wort vom krebsartigen Wuchern der Spielhöllen.

Herr Innenminister, Sie haben erst versucht, den Kommunen weiszumachen, sie könnten das Problem durch das Instrument des gegenwärtigen Baurechts in den Griff bekommen. Die Kommunen bekamen im

Jahr 2010 eine zehnseitige Anleitung, wie sie handeln sollten. Bei dieser Handlungsanleitung wurde jedoch ignoriert, dass die darin dargestellten Handlungsmöglichkeiten in den meisten Fällen überhaupt nicht greifen und allenfalls in reinen Wohngebieten von Nutzen sind.

Viel zu viel Zeit verstrich, in der die Zahl der Spielhallen in den Kommunen weiter wuchs und die Zahl der Glücksspielautomaten drastisch anstieg. Sie handelten weder auf Landesebene noch auf Bundesebene, wo Sie sich hartnäckig dagegen wehren, die Spielverordnung zu reformieren; denn insbesondere seit der Liberalisierung der Spielverordnung im Jahr 2006 ist das Anwachsen des Glücksspielproblems zu beobachten.

Meine Kolleginnen und Kollegen, zwischen der leichten Verfügbarkeit von Glücksspielangeboten in unmittelbarer Nähe und einem verstärkten Nachfrageverhalten besteht ein eindeutiger Zusammenhang. Ein dichtes Netz von Glücksspielangeboten und eine intensive Vermarktung senken die Hemmschwellen und fördern die gesellschaftliche Akzeptanz von Glücksspielen. Eine Vergrößerung des Glücksspielangebots erhöht immer das Auftreten von problematischem und pathologischem Spielverhalten. Insbesondere die Idee der FDP, möglichst viel legales Glücksspiel zuzulassen, um das illegale Glücksspiel zurückzudrängen, ist daher völlig verkehrt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Kolleginnen und Kollegen, keiner von uns wünscht sich in seiner Nachbarschaft eine Spielhalle. Diese bunten Klötze mit ihren verklebten Scheiben wirken wie Fremdkörper in einem Stadtteil, in einem Wohngebiet oder dem Zentrum eines Ortes. Die Scheiben sind von oben bis unten zugeklebt, weil die Spieler nicht von außen abgelenkt werden sollen. Sie sollen nicht mitbekommen, ob es Abend oder Nacht ist oder wenn es morgens wieder hell wird.

Stadtquartiere mit mehreren dieser Spielhallen geraten in eine Abwärtsspirale. Besonders fatal ist es für Tourismusorte, wenn in deren Zentren bestimmte Gaststätten in Spielhallen umgewandelt werden, weil die Immobilienbesitzer mehr Pacht erwirtschaften wollen.

Umso besorgniserregender ist das Anwachsen der Spielhallen in Bayern. Dieses Anwachsen findet nicht so sehr in den Großstädten statt, aber auch dort. In München hat sich seit dem Jahr 2000 die Zahl der Spielhallen verfünffacht. Auf 10.000 Einwohner kommen dort 15 Geldspielautomaten. Noch viel drastischer ist aber das Wachstum in den Klein- und Mittelstädten. Den Vogel schießen die Städte Mainburg und

Lauingen ab, in denen es bereits einen Spielautomaten pro 100 Einwohner gibt. Für glücksspielgefährdete Personen ist das meist sehr fatal. Sie sind in der Regel überwiegend männlich, haben relativ häufig Migrationshintergrund und spielen in der Regel an Geldspielautomaten - 90 % des Geldes wird an Geldspielautomaten verspielt -; sie sind entweder um die 20 Jahre und haben ein relativ geringes Ausbildungsniveau oder sie sind um die 40 und sozial und beruflich integriert; sie sind bereits als Heranwachsende mit Glücksspiel in Kontakt gekommen und sind mit 20.000 Euro plus x verschuldet.

Die Symptome der Glücksspielsüchtigen reichen bis hin zu Suizidgedanken, Panik- und Schuldgefühlen. Die direkten Angehörigen und die Freunde leiden mit. Spieler können ganze Familien in die Schulden und den Ruin treiben. Vor diesem Hintergrund muss es doch große Sorgen bereiten, dass in Bayern mittlerweile von 28.000 glücksspielsüchtigen Personen und von weiteren 34.000 Personen mit problematischem Glücksspielverhalten gesprochen wird. Wir sollten endlich mehr für die Spielerprävention tun und unser Handeln nicht einzig und allein am Umsatz der Daddelautomateninhaber orientieren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bayern könnte handeln. Der Städtetag und der Gemeindetag mahnen weitere Maßnahmen an. Der Städtetag und der Gemeindetag haben sich den Gesetzentwurf der Staatsregierung angesehen. Sie haben ihn als völlig unzureichend charakterisiert und fordern das Land auf, mehr zu tun.

Ein kleines Beispiel aus der Kommune Karlsfeld. Selten waren sich die Bauausschussmitglieder so einig wie am vergangenen Mittwoch. Sie beschlossen, keine weiteren Spielhallen in der Gemeinde zuzulassen, so ein einstimmiger fraktionsübergreifender Beschluss des Bauausschusses. Sie haben in einem Teil der Gemeinde Veränderungssperren erlassen. Sie waren aber nicht in der Lage, dies im gesamten Gemeindegebiet zu tun. Aber auch die Veränderungssperren, zu denen Sie, Herr Innenminister, immer gesagt haben, dass die Gemeinden diese Möglichkeit ergreifen sollen, reichen nicht. Wenn nämlich jemand ein Grundstück gekauft hat und wegen eines später geänderten Bebauungsplans Vermögenseinbußen nachweisen kann, kann er die Gemeinde auf Schadenersatz verklagen. Die Gemeinde hofft daher dringend auf eine gute Gesetzgebung im Bayerischen Landtag.

Herr Kollege Arnold hat schon dargelegt: Der Vorschlag der Staatsregierung ist bescheiden. Wir fordern wie die SPD einen Mindestabstand von 500 Me

tern. Wir fordern das Verbot von Werbung. Wir fordern eine entsprechende Außengestaltung. Wir fordern, dass die Kommunen die Höchstzahl der in ihnen zugelassenen Spielhallen selbst festlegen dürfen eine wichtige Forderung, Herr Kollege Pohl -, um dort, wo die Spielhallen die Wohnqualität in einem Gemeindegebiet beeinträchtigen, weitere Spielhallen verhindern zu können. Wir fordern auch Möglichkeiten der Gewinnabschöpfung. Wir fordern ebenfalls deutlich längere Sperrzeiten morgens. Die Spielhallen sollten um 3 Uhr geschlossen werden.

Wir würden eigentlich verstehen, dass Sie zu diesem wichtigen Thema eine namentliche Abstimmung beantragen, wenn Sie einen Vorschlag vorgelegt hätten, der eine namentliche Abstimmung verdienen würde. Sie haben aber im Prinzip ein Nichts vorgelegt. Weshalb man zu diesem windigen Gesetzentwurf eine namentliche Abstimmung durchführen soll, kann ich nicht nachvollziehen. Wir werden jedenfalls dem Gesetzentwurf der SPD zustimmen. Wir verzichten auf die namentliche Abstimmung zu unserem Gesetzentwurf, würden das aber gerne nachholen, wenn Sie beispielsweise sagen würden: Das ermuntert uns doch, in Sachen Spielerprävention und Glücksspielprävention endlich mehr zu tun. Ich befürchte aber, dass es bis dahin in diesem Hause noch ein weiter, steiniger Weg ist.

Ich bedauere wirklich sehr, dass Sie so viel Zeit haben ins Land gehen lassen, ohne zu handeln. Ich hoffe, dass Sie sich bald besinnen und diesen Gesetzentwurf deutlich nachbessern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die CSU bitte ich Frau Guttenberger ans Mikrofon. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Fall geht es um das Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag, über den wir letzte Woche bereits einen Beschluss gefasst haben. Dieser Glücksspielstaatsvertrag legt im Wesentlichen die Basis für eine Vielzahl von Regelungen fest, die nun in einem Gesetzentwurf festgeschrieben werden, zu denen von den GRÜNEN und der SPD Gesetzentwürfe eingebracht wurden.

Durch den Glücksspielstaatsvertrag hat sich nach unserem Dafürhalten das jeweils vorgestellte Gesetz überholt. Jetzt geht es darum, rechtstechnisch und rechtssystematisch den Glücksspielstaatsvertrag mit bayerischen Ausführungsbestimmungen sinnvoll mit Leben zu erfüllen. Wir sind also der festen Überzeugung, dass mit diesem Ausführungsgesetz der Gesetzgebungskompetenz entsprechend Genüge getan

wird und sehen für zwei weitere Gesetze betreffend Spielhallen, also Spielhallengesetze, keinerlei Regelungsbedürfnis und auch keinerlei Regelungsraum. Allein schon aus diesem Grund werden wir diesen beiden Gesetzentwürfen nicht zustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Wir sehen also unter keinem Gesichtspunkt eine entsprechende Notwendigkeit hierfür.

Lassen Sie mich jetzt etwas zum Ausführungsgesetz sagen. Auch wir hätten uns vielleicht in manchem Bereich, bei den Sperrzeiten einiges mehr gewünscht. Wir hätten uns durchaus auch einen größeren Mindestabstand gewünscht. Wir hätten vielleicht auch die eine oder andere Regelung eingebracht. In einer Koalition schließt man aber Kompromisse. Der Kompromiss, der jetzt vorgelegt wurde, ist aus unserer Sicht eine tragbare Basis, um künftig für mehr Spielprävention,

(Zuruf von den FREIEN WÄHLERN: Wie war denn eure Ausgangsforderung?)

für mehr Schutz der Betroffenen und für eine stärkere Suchtprävention eintreten zu können. Wie gesagt: Man kann im Rahmen einer Koalition nicht immer alles durchsetzen. Das ist eben Demokratie.

Wir halten es für einen wesentlichen Fortschritt, dass fortan der Mindestabstand zwischen den einzelnen Spielhallen 250 Meter beträgt. Wir halten es für einen wesentlichen Fortschritt, dass die Sperrzeit nicht mehr bei einer Stunde, sondern bei drei Stunden liegt, ergänzt um eine Kompetenz der Kommunen, bei bestimmten örtlichen Erfordernissen oder aufgrund öffentlicher Erfordernisse eine wesentlich weitergehende Regelung auf den Weg zu bringen. Damit ist zum einen klargelegt, dass Mehrfachkonzessionen nicht von Bestand sein werden. Eine Mehrfachkonzession ist also ein endliches Thema. Das heißt aber auch, dass diese nicht von heute auf morgen ad absurdum geführt werden, weil das mit der Verfassung und dem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nicht zu vereinbaren wäre. Das wissen auch die juristischen Kollegen der Opposition; man schaut aber eben gerne über all das hinweg.

Herr Kollege Arnold, Sie haben uns jetzt ellenlange Ausführungen gemacht, wie viele Spielhallen es in Deutschland gibt. Das ist richtig. Sie haben aber keinen vernünftigen Vorschlag dazu gemacht, wie Sie einerseits dem verfassungsgemäßen Schutz der Gewerbebetriebe Rechnung tragen und wie Sie andererseits die Suchtprävention verbessern wollen. Allein mit Aufzählungen und der Klage, wie schrecklich das doch alles sei, ist es nicht getan.

(Harald Güller (SPD): Darum haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt!)

Wir halten die Regelung, die eine Abwägung vorsieht, für richtig, um auf längere Sicht Mehrfachkonzessionen zu verhindern. Gleichzeitig schaffen wir damit aber auch ein Gesetz, das einer gerichtlichen Überprüfung standhalten wird. Ich bin der festen Überzeugung, dass der eine oder andere Spielhallenbetreiber den Klageweg beschreiten wird. Dann aber möchte ich als Mitglied des Landtags auf der sicheren Seite stehen und sagen: Wir haben etwas getan, was für die Suchtprävention und für den Schutz der Spielerinnen und Spieler Bestand hat. Wir sind der festen Überzeugung, dass unser Gesetz die richtige Basis dafür darstellt.

Im selben Zusammenhang ist auch die Härtefallklausel zu sehen. Auch daran wird klar, dass Mehrfachkonzessionen auf längere Sicht keinen Bestand haben werden. Klar ist aber auch, dass Gewerbebetriebe nicht ohne Übergangsfrist zur Einstellung des Betriebs gezwungen werden können, denn auch das das weiß jeder Jurastudent im zweiten Semester wäre verfassungswidrig. Wenn Sie bestimmte Probleme nicht sehen wollen, schauen Sie einfach nicht hin. Das möchte ich hier aber nicht weiter vertiefen.

Wir halten es auch für wichtig, dass wir mit den verstärkten Anforderungen das Lotteriemonopol halten können, denn der Europäische Gerichtshof hat sich sehr klar dazu geäußert, dass unsere in manchen Bereichen sehr strikte Regelung angesichts des europäischen Rechts zumindest sehr fragwürdig ist. In diesem Zusammenhang ist auch die für sieben Jahre geltende Experimentierklausel für Sportwetten zu sehen. Einen Appell an den Bund möchte ich mir hier auch nicht ersparen: Im Zusammenhang mit der Spielverordnung ist es dringend erforderlich, dass die Vorschriften über die Gewinnabschöpfung so verschärft werden, wie es bei der Evaluierung im Jahr 2006 zum Ausdruck gekommen ist.

Unser Fazit lautet: Dieses Gesetz ist eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem bisherigen Recht. Es ist eine Kompromisslösung, es ist aber auch eine tragfähige Lösung, die für die Zukunft mehr Suchtprävention und mehr Spielerschutz gewährleistet. Deswegen steht es für uns außer Frage, dass wir diesem Gesetz mit wichtigen Gesichtspunkten für die Zukunft auch zustimmen werden.

(Beifall bei der CSU)