Ich möchte hier gleich mit der Mär aufräumen, dass Regionalbudgets von der EU-Seite her nicht möglich wären. Es gibt bereits Regionalbudgets, Niedersachsen zum Beispiel hat regionale Teilbudgets. Dort wird immer von der großen Wirksamkeit dieses Förderund Finanzierungsinstruments berichtet.
Lassen Sie uns also gemeinsam ein Zeichen für die finanzschwachen Kommunen setzen, ein Zeichen für mehr regionale Eigenverantwortung. Das ist ein wirksamer Beitrag zur Entbürokratisierung. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag.
Zum zweiten Änderungsantrag. Es gibt, das wurde schon erwähnt, verschiedene Kategorien von Gebieten für verschiedene Nutzungen: Vorranggebiete, Vorbehaltsgebiete, Ausschlussgebiete. Im Raumordnungsgesetz des Bundes, das momentan in Bayern noch gilt, solange es kein eigenes Landesplanungsgesetz gibt, gibt es auch das Instrumentarium der Eignungsgebiete, in dem eine Nutzung exklusiv zugelassen wird, die aber anderswo ausgeschlossen ist. Das ist ein wichtiges Instrument zur Befriedung gegensätzlicher Interessen bei umstrittenen Nutzungen. Beispiel Windkraft: Ich bekomme viel eher die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger, wenn ich ihnen sagen kann: Wenn es hier einen Windpark gibt, könnt ihr sicher sein, dass in dem Bereich darum herum keine zusätzlichen Windräder aufgestellt werden. Es ist viel einfacher und unbürokratischer, einmal ein Eignungsgebiet auszuweisen, als in zwei Schritten erst einmal Vorranggebiete und dann darum herum Ausschlussgebiete. Auch das ist ein Beitrag zur Entbürokratisierung, wenn Sie diesem Antrag zustimmen.
Der zweite Teil dieses Antrags geht darum: In welchen Bereichen kann man Vorranggebiete ausweisen? Hier bitten wir darum, nicht nur die zuzulassen, die jetzt im Landesentwicklungsprogramm stehen.
Dritter namentlich abzustimmender Antrag noch ganz schnell: das Doppelsicherungsverbot. Das bedeutet, dass Dinge nicht mehr in der Landesplanung behan
Das stellt das Verhältnis zwischen überörtlicher Planung und untergeordneter Fachplanung auf den Kopf. Das ist kontraproduktiv. Ich muss erst das große Ganze planen und dann die einzelnen Gewerke. Das ist auch beim Bau großer Gebäude so. Sonst geht es uns wie beim Eisstadion in Augsburg. Dort hat man wunderschöne Sitze gebaut. Und als alle drinsaßen, hat man gemerkt, dass keiner etwas sieht, einfach weil die Planung der Schräge nicht gestimmt hat.
Also erst die übergeordnete Planung, dann die Fachplanung. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung auch zu diesem Änderungsantrag. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das heute zu beratende Landesplanungsgesetz ist die Grundlage für die Landesentwicklungsplanung für überörtliche, aber vor allem auch für überfachliche Planungstätigkeiten. Wenn nicht im Landesentwicklungsprogramm, wo denn sonst soll ein politischer Gesamtentwurf für die Entwicklung Bayerns gemacht werden? Deswegen ist diese Vorstufe, die heutigen Beratungen des Landesplanungsgesetzes als Grundlage für diese überfachliche Planungstätigkeit, auch so wichtig.
Jetzt schauen wir einmal auf die Besetzung der Regierungsbank, um zu dokumentieren, welches Interesse an dieser überfachlichen Planung auf Landesebene besteht.
Der Kollege Bernhard hat von einem "guten Gesetz" gesprochen. Es ist dazu geworden. Der erste Entwurf war es sicherlich nicht. Ich denke, es ist an dieser Stelle ein gutes parlamentarisches Verfahren, ein guter parlamentarischer Diskurs und auch eine gute Diskussion gewesen. Wir bedanken uns an dieser Stelle - die Kollegin Karl hat das in anderer Weise auch gesagt. Es hat auch der Kompetenz der Opposi
Ein paar zentrale Aspekte will ich ansprechen. Zunächst hat die Tatsache, dass das Landesplanungsgesetz die Tätigkeit der Regionalen Planungsverbände und auch den Gestaltungs- und Themenbereich des Landesentwicklungsprogramms wieder geöffnet hat, und zwar für alle fachlichen Themen, die Planungsträger erst in die Lage versetzt, ihren Steuerungschancen gerecht zu werden, den Koordinierungsauftrag der Landesplanung und auch ihren Konfliktlösungsauftrag wahrzunehmen. Denn wenn man sich zum Thema Gesundheit, wenn man sich zum Thema Soziales, wenn man sich zum Thema Bildung und Kultur nicht in einem Gesamtkonzept äußern darf,
- mittlerweile steht es drin, aber ursprünglich war vorgesehen, das auszublenden -, ist eine überfachliche Gesamtplanung schlechterdings nicht möglich. Da hat es großen Drängens seitens der Opposition bedurft, diese Korrektur vorzunehmen, lieber Kollege Gumppenberg. Die FDP war an dieser Stelle am alleruneinsichtigsten.
(Beifall bei Abgeordneten der FREIEN WÄHLER - Dietrich Freiherr von Gumppenberg (FDP): Wer? - Harald Güller (SPD): Bei "uneinsichtig" seid immer ihr gemeint!)
Ein anderer Aspekt, den ich auch noch gesondert aus dem, was Kollegin Karl gerade schon bemerkt hat, positiv herausgreifen darf, sind die Regelungen zum Raumordnungsverfahren. Auch da ist insbesondere die verbesserte Öffentlichkeitsbeteiligung besonders zu vermerken, weil sie uns, weil sie der Exekutive die Chance einräumt, frühzeitig und umfassend zu informieren und entsprechend in die Diskussion mit der Öffentlichkeit zu kommen, was angesichts der Erfahrungen, die wir mit Großprojekten machen, auch dringend vonnöten ist.
Daneben ist es letztendlich auch unseren Vorschlägen geschuldet, dass die Möglichkeit besteht, Alternativen bei Großprojekten schon sehr frühzeitig ins Raumordnungsverfahren einzuführen, seien es die Trassenführung oder alternative Standortfragen. Wir hätten uns an dieser Stelle mehr gewünscht, auch mehr Einwirkungsmöglichkeiten auf die Projektträger, diese Alternativtrassen oder -standorte einzubringen. Aber es ist zumindest ein guter Schritt nach vorne, dass diese Alternativen eingebracht werden können.
Bei der Gesamtabstimmung, liebe Kolleginnen und Kollegen von CSU und FDP, müssen und werden wir uns enthalten,
Ich will Ihnen zumindest vier Punkte nennen, bei denen es nach unseren Vorstellungen wichtig und richtig gewesen wäre, noch mehr Regelungen vorzusehen.
Ad 1, Stichwort Gestaltungsfreiheit der Regionalen Planungsverbände. Dass jetzt Vorrang- und Vorbehaltsflächen durch Regionale Planungsverbände nur dort realisiert werden können, wo das LEP gewissermaßen dazu ermächtigt, erscheint uns als ein Ausdruck des Misstrauens gegenüber den Regionalen Planungsverbänden. So viel Planungsfreiheit, so viel Gestaltungsfreiheit muss man den dortigen Akteuren schon zutrauen. Wir halten es nicht für richtig und auch nicht für in Ordnung, dass das nur im Rahmen der Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms gestaltet und geplant werden darf.
Zweiter Punkt: Kostenerstattung für die Regionalen Planungsverbände. Da haben wir die bekannte Regelung, dass für die bisher schon vorgesehenen Planungstätigkeiten des Regionalen Planungsverbandes nach Artikel 8 eine Kostenerstattungspflicht nach Artikel 12 vorgesehen ist. Wir haben aber mittlerweile in Artikel 29 auch die Verpflichtung der Regionalen Planungsverbände zur interkommunalen Zusammenarbeit. Dafür gibt es diese klare Kostentragungspflicht in Artikel 12 nicht. Das halten wir für falsch. Wenn man schon die Konnexität zum Schutz der Kommunen und der kommunalen Verbände, zu denen ja auch der Regionale Planungsverband gehört, in die Verfassung schreibt, dann muss man sich auch in der Umsetzung im Einzelnen daran erinnern und auch an dieser Stelle die Kostentragungspflicht entsprechend und konsequent festsetzen und festlegen. Daran fehlt es in Artikel 12. Auch das ist ein Kritikpunkt. Das wollen wir ebenfalls so nicht stehen lassen.
Die Erfolgskontrolle in Artikel 31 ist der dritte Aspekt. Wir haben immer darauf hingewiesen, dass es klare und messbare Ziele geben soll, um die Wirksamkeit der Regionalplanung unter Beweis stellen und messen zu können. Gerade bei der Frage, ob die Ziele der Raumordnungspläne tatsächlich verwirklicht sind, fehlt uns in Artikel 31 eine Verpflichtung zur Erfolgskontrolle. Wir hätten es gerne gesehen, dass diese Erfolgskontrolle deutlicher, als dies jetzt im Gesetzestext vorgesehen ist, verankert wird; denn einer Planung bedarf es in allen Bereichen. Im Bereich der Wirtschaft ist es eine pure Selbstverständlichkeit, dass man nicht nur irgendwie ein bisschen plant, sondern dass man konkrete Schritte vornimmt und dann auch in regelmäßigen Abständen belegen und beweisen muss, dass man die selbst gesetzten Ziele auch erreicht.
Abschreckendstes Beispiel im öffentlichen Bereich ist die Planung der Energiewende, wenn es denn überhaupt eine Planung an dieser Stelle gibt. Im unternehmerischen Denken, im wirtschaftlichen Bereich ist ein solches wildes, unkoordiniertes und vor allem auch unkontrolliertes Getue unvorstellbar. Damit das nicht auch im Bereich der Landesplanung und der Raumordnung passiert, hätten wir uns bezüglich der Erfolgskontrolle verbesserte und klarere Verpflichtungen gewünscht. Leider hat sich das - zumindest in den Vorberatungen - nicht durchsetzen lassen.
Der letzte Punkt, den ich nennen will und der für das Parlament so besonders wichtig ist, ist die Frage: Wie und wann wird der Landtag über die Tätigkeiten und über das, was landesplanerisch geschieht, unterrichtet? Das Gesetz sieht vor, ab dem Jahr 2008 eine solche Unterrichtung alle fünf Jahre vorzunehmen. Wir müssen uns - diese Vorbemerkung will ich machen insoweit schon ein bisschen an die Nase fassen. Die Raumordnungsberichte, die dann erstattet werden, sollten, sehr geehrter Herr Zeil, nicht nur rechtzeitig hier vorgelegt werden, sondern sie sollten dann auch ernsthaft diskutiert werden. Daran fehlt es bei uns durchaus auch. Aber es muss auch zum rechten Zeitpunkt diskutiert werden, so wie wir uns das gewünscht haben. Wenn dies ab dem Jahr 2008 nur in einem Fünf-Jahres-Rhythmus geschieht, dann ist das Gesetz falsch. Die Idee der Staatsregierung war es, zu Anfang der Legislaturperiode zu berichten, um mit dem Landtag ins Gespräch zu kommen. Aber es ist überhaupt nicht ausgeschlossen, dass auch einmal zwischendrin gewählt wird. Von daher wäre dieses Ziel nicht mehr einzuhalten. Wir hätten uns zur Mitte der Legislaturperiode eine Unterrichtung des Landtags gewünscht, um zum einen zu sehen, was die
Staatsregierung schon gemacht hat, und ihr zum anderen zu sagen, was sie in der verbleibenden Zeit der Legislaturperiode noch machen kann. Das wäre die richtigere und vernünftigere Lösung gewesen. Leider hat sich auch das nicht durchsetzen lassen.
Aus den gerade genannten Gründen können wir dem Gesetz nicht zustimmen, sondern wir werden uns enthalten. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Bevor ich weiter das Wort erteile, möchte ich aus gegebenem Anlass, nachdem Sie, Herr Kollege Muthmann, vom Desinteresse des Kabinetts gesprochen haben, ausdrücklich sagen: Das zuständige Ressort war und ist mit dem Herrn Staatsminister vertreten, und die Frau Staatssekretärin ist jetzt auch anwesend. Ich möchte bekannt geben, dass sich für die heutige Plenarsitzung sechs Kabinettsmitglieder, an der Spitze der Ministerpräsident, der an der Ministerpräsidentenkonferenz teilnimmt, entschuldigt haben, und zwar wegen Terminierungen, die keines der Kabinettsmitglieder in der Hand hatte. Dies sind in der Regel Sitzungen auf Bundesebene. Ich denke, es ist wichtig, dass Bayern dort vertreten ist.
(Harald Güller (SPD): Wir haben 16 Kabinettsmitglieder, und ich sehe jetzt genau drei! Von 16 genau drei!)
- Herr Kollege, Sie haben recht. Aber gehen Sie bitte hinaus und schauen Sie in den Gängen nach, wie viele Besprechungen draußen stattfinden, bei denen Kabinettsmitglieder gebraucht werden.