Protocol of the Session on May 23, 2012

- Das weiß ich nicht. Aber sie haben es gemacht. Deswegen werden wir zu allen drei eingereichten Dringlichkeitsanträgen namentliche Abstimmungen durchführen.

Bitte schön, Herr Kollege Arnold, Sie haben hier dankenswerterweise schon Aufstellung genommen.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Fortbildung ist nie verkehrt, auch nicht bei der Justiz. Ich gehe davon aus, dass bei der Justiz nahezu alle Kolleginnen und Kollegen fortbildungswillig sind. Allerdings: Selbst die Frau Ministerin geht davon aus, dass 200 Richterstellen zu wenig vorhanden sind; der Richterverein geht von 400 Stellen aus. Fortlaufende Gesetzes- und Rechtsänderungen, komplizierteste Fallgestaltungen, internationale Verbindungen und Strafverfolgung - auch da zitiere ich Ihre Rede zur Bekämpfung von EU-Subventionsbetrug -, diese hohen Herausforderungen erzeugen bei den Kolleginnen und Kollegen der Justiz natürlich eine erhebliche Arbeitsbelastung, die Duzende oder Hunderte von Überstunden erfordert. Fortbildungswilligkeit steht demzufolge im Gegensatz zur tatsächlichen Arbeitserledigungspflicht. Es gibt tatsächlich Fortbildungsmaßnahmen, etwa in Fischbachau, Trier und Wustrau. Zu diesen freiwilligen Fortbildungsmaßnahmen muss man sich anmelden. Und wenn etwas freiwillig ist, bleibt natürlich in dieser Fortbildungszeit die große und wichtige Arbeit auf dem Schreibtisch liegen. Das erzeugt weiteren Druck und bei den eigentlichen Aufgaben weitere Diskrepanzen.

Die eben geschilderte tatsächliche Situation schreit förmlich nach einem nachhaltigen, ganzheitlichen und effizienten Ausbildungskonzept. Effizienz bedeutet aber auch, dass die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sachlich, technisch und fachlich in diese Fortbildung synchronisiert einbezogen werden sollen. Die Kolleginnen und Kollegen von den FREIEN WÄHLER mögen mir den Hinweis gönnen: Es geht nicht nur um die Polizei, sondern auch um den Zoll und die Steuerfahnder. Das alles sind Ermittlungspersonen, die in diesen Bereich integriert werden müssen. Deswegen haben wir den Antrag so weit formuliert.

Diese Koordination zu synchronisieren heißt, die Sache theoretisch und praktisch miteinander zu verzahnen. Das ist sehr wichtig, weil bei diesen Ermittlungsverfahren gleiche Kompetenz Synergieeffekte erzeugt und die Verfahren beschleunigt.

Was aber die Fortbildungsthemen anbetrifft, sollte man sich bei dieser von mir beschriebenen Sachlage nicht benehmen wie eine E-Jugend-Fußballmannschaft, wo 22 Kinder hinter einem Ball herlaufen. Da braucht es schon etwas Weitsicht. Angesichts der Tatsache, dass sich Rechtsveränderungen unheimlich schnell einstellen und Wirtschaftsverfahren ewig lange dauern, ist es notwendig, an die Sache systematisch heranzugehen und die Cyberkriminalität, sehr wohl direkt proportional zu Kriminalitätshäufigkeit und Schaden, in die Fortbildung maßstabsbildend einzubauen. Aber auch Umweltstrafrecht, Lebensmittelstrafrecht und Arzneimittelstrafrecht sind Schwerpunkte,

die nach Fortbildung schreien. Frau Staatsministerin, wir haben Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Doping. Für das sehr komplizierte Waffenrecht und für Amtsdelikte sind jetzt in Nürnberg und München zwei Kommissariate gegründet worden. Auch das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, die internationale Rechtshilfe und das Insolvenzrecht sind wichtige Bereiche, die hier berücksichtigt werden müssen.

Meine Fraktion hat einen ganzheitlichen, ambitionierten Ansatz gewählt, weil wir wissen, dass bei den Staatsanwaltschaften auch Rechtspfleger und andere Fachkräfte, die von diesen Verfahren berührt werden, in die Fortbildungsangebote einbezogen werden. Es kommt darauf an, auf diesem Gebiet eine entsprechende Kompetenz zu zeigen.

Im Sinne der Verbesserung der Fortbildung - das ist der Wortlaut Ihres Antrags - der Justizbediensteten, Staatsanwälte, Richter, Rechtspfleger und Fachdienste sowie zur Optimierung der existenziell notwendigen Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft, Polizei, Zoll und Steuerfahndung erscheint uns eine Einbeziehung dieser Personenkreise notwendig. Das ist nicht hinreichend der Fall. Ich werde Ihnen sagen, was Sie machen müssen, um diese Fortbildung sinnvoll zu gestalten: Mindern Sie die Personalnot bei der Justiz. Dann können wir auch über eine optimale Fortbildung reden. Im Übrigen sind wir nicht so engstirnig und sophistisch veranlagt. Wir werden allen drei Anträgen zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat Herr Kollege Hanisch das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Cyberkriminalität muss uns beschäftigen. In den letzten Jahren haben die Schadensfälle und Delikte kontinuierlich zugenommen. Davor kann man nicht die Augen verschließen. Liebe Frau Kollegin Guttenberger, wenn Sie Ihren Antrag lediglich auf Richter und Staatsanwälte beschränken, geht das meines Erachtens nicht weit genug. Selbstverständlich werden wir diesem Antrag genauso wie dem Antrag der SPD zustimmen. Meine Damen und Herren, eine Beschränkung auf Staatsanwälte und Richter ist jedoch zu wenig. Vielmehr muss die Polizei damit beschäftigt werden. Sie könnten jetzt sagen - das haben Sie auch getan -: Wir haben genügend Polizisten.; wir haben explizit für den IT-Bereich Personal eingestellt. Ich sage Ihnen: Das ist zu wenig. Die Polizei wird Ihnen von der Basis bis in die obersten Etagen sagen: Das sind immer noch zu wenig. Ich gebe zu, dass man diese Polizisten nicht alle auf einmal einstellen kann. Dies muss konti

nuierlich geschehen. Deshalb enthält unser Antrag die Formulierung "weiter verbessern". Wir gestehen zu, dass auch auf diesem Gebiet bereits etwas getan wurde. Dies ist jedoch keine Begründung, unseren Antrag abzulehnen. An dieser Stelle muss ich unserem Vorsitzenden recht geben, der sagt: Den Antrag muss man ablehnen, weil er von den FREIEN WÄHLERN kommt. Das haben wir schon oft genug miterlebt. Das ist nicht das, was wir wollen. Unter sachlicher Arbeit verstehen wir etwas anderes.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Meine Damen und Herren, die Cyberkriminalität greift in alle unsere Lebensbereiche ein. Sie umfasst den Rauschgifthandel, den Menschenhandel und den Kreditkartenbetrug. Die Ausfälle gehen inzwischen in die Millionen. Diese Art von Kreditkartenbetrug hat es vor 10 oder 15 Jahren - nageln Sie mich nicht fest - noch nicht gegeben. An dieser Stelle muss reagiert werden. Die Aufklärung muss an der Basis erfolgen. Dazu - ich gebe Herrn Kollegen Arnold recht - gehört nicht nur die Polizei. Der Zoll gehört ebenfalls dazu. Wenn jedoch genug Personal zur Verfügung steht, um ermitteln zu können, ist gewährleistet, dass etwas passiert. Schließlich kommen die Richter und Staatsanwälte zum Einsatz. Wenn die Täter von der Basis nicht erwischt werden, sind Richter und Staatsanwälte jedoch beschäftigungslos. Deshalb muss das Hand in Hand gehen und eines nach dem anderen verbessert werden. Das Innenministerium hat reagiert und die erste Charge eingestellt. Das ist in unseren Augen immer noch zu wenig. Wir können nicht warten, bis wir die nächste Statistik erhalten. Die Tendenz zeigt, dass die Zahlen aus den Jahren 2011 im Jahre 2012 übertroffen werden. Das bedeutet: Auf diesem Gebiet wird es immer schlimmer. Aus diesem Grund muss präventiv gehandelt werden. Man muss vorbeugen und nicht hinterher bestrafen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Im Rahmen des Nachtragshaushalts für das Jahr 2012 haben die FREIEN WÄHLER gefordert, zusätzliche 30 Stellen für IT-Spezialisten zu schaffen. In einem Jahr oder in zwei Jahren werden wir Ihnen beweisen, dass diese Forderung noch zu gering ist. Trotzdem haben Sie unseren Antrag abgelehnt. Dieses Kapitel überrollt uns, wenn wir nicht aktiv werden und handeln. Deswegen bitten wir Sie heute: Tun wir gemeinsam etwas auf diesem Gebiet, nicht nur bei Richtern und Staatsanwälten, sondern auch an der Basis bei der Polizei und allen Stellen, die mit den Tätern zu tun haben. Wir können gemeinsam in eine Richtung marschieren. Wir sollten uns nicht auseinanderdividieren lassen. Wir sollten keine Anträge ablehnen, nur weil schon etwas geschehen ist. Es ist ein

Unterschied, ob ich etwas getan habe oder noch nicht genug getan habe.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Als Nächster hat Kollege Dr. Fischer das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Neue Technologien schaffen nicht nur Fortschritt und Erleichterung für die Menschen, sondern sie bergen auch neue Missbrauchsmöglichkeiten und Gefahren. Sie verlangen deshalb neue Antworten. Im Internet ist es möglich, schnell zu handeln - anonym und grenzüberschreitend. All das macht die besondere Gefährlichkeit aus. 76 % aller Deutschen wurden bereits zu virtuellen Opfern. Auch wenn man sich eigentlich des Risikos bewusst ist, herrscht bei vielen die Auffassung: Mir wird schon nichts passieren. 7 % aller Computernutzer ab 14 Jahren haben bereits einen finanziellen Schaden durch Viren, bei Online-Auktionen oder durch Datenmissbrauch beim Online-Banking - beim sogenannten Phishing - erlitten. Man ist zu sorglos. Man ist zu naiv. Allein in Bayern gab es im vergangenen Jahr mehr als 10.000 Fälle.

Der unbesorgte Umgang mit Daten in den Mitmachanwendungen des Webs, vor allem in den immer beliebter werdenden sozialen Netzwerken, gibt Anlass zur Sorge. Bedenkenlos geben Anwender in ihren Benutzerprofilen detailliert private Informationen preis und vergessen oft, dass Informationen im Netz praktisch jedem zugänglich sind. Die Cyberkriminalität ist nicht nur ein Millionen-, sondern ein Milliardengeschäft. Hinter diesen Machenschaften stecken keine unbedarften Amateure, sondern Organisationen, die äußerst raffiniert vorgehen und die Behörden mithilfe von Trojanern und Botnetzen vor größte Herausforderung stellen. Die Täter sind flexibel, und ihre Vorgehensweise passt sich permanent neuentwickelten Sicherheitsstandards an. Anders als bei der Polizei gibt es bei den Staatsanwaltschaften und den Richtern noch keine Experten, die adäquat reagieren können. Die Tatsache, dass Täter über Expertenwissen verfügen und beispielsweise mehrere Proxy-Server nutzen, um ihre Spuren zu verwischen, führt dazu, dass sie oft anonym bleiben. Botnetze, mit deren Hilfe die Täter auf fremde Computer unbemerkt zugreifen können, werden im Internet zur Vermietung angepriesen. Damit können die Angriffe von jedem erdenklichen Ort aus geführt werden. Zwar gibt es noch Landesgrenzen, das Internet ist jedoch wie ein kleines Dorf, das sich zum größten Tatort entwickelt hat.

Bayern kann die Internetkriminalität nicht alleine bekämpfen. Das ist ein internationales Phänomen, für

das wir einheitliche Sicherheitsstandards brauchen. Wir wollen nicht zulassen, dass sich das Internet zu einem rechtsfreien Raum entwickelt. Das ist negativ für das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger. Deswegen muss das Ziel sein, Bürger, Unternehmen und Infrastruktureinrichtungen noch besser vor Gefährdungen zu schützen, die durch die kriminelle Nutzung des Internets und durch immer professionellere und zunehmend international agierende Täter entstehen. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zum Antrag der Koalitionsfraktionen.

Der Antrag der SPD-Fraktion erweckt den Eindruck, es gebe kein Fortbildungskonzept für die Beschäftigten im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Er erweckt ebenfalls den Eindruck, als ob völlig von Neuem begonnen werden müsste, was die Fortbildung der Justiz in Bayern betrifft. Deshalb können wir diesem Antrag nicht zustimmen.

Meines Erachtens geht der Antrag der FREIEN WÄHLER in die richtige Richtung. Die Polizei kann von den notwendigen Verbesserungen nicht ausgenommen werden. Deshalb enthalte ich mich persönlich beim Antrag der FREIEN WÄHLER der Stimme.

(Beifall bei der FDP und den FREIEN WÄH- LERN)

Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Kollegin Stahl.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Herren und Damen! Die bayerischen Sicherheitsbehörden brauchen für die Bekämpfung der Cyberkriminalität einen klaren nationalen und internationalen Rechtsrahmen, der bei Ermittlungen einen wirkungsvollen Einsatz ermöglicht, und zwar unter Einhaltung von Persönlichkeitsrechten nicht betroffener Bürgerinnen und Bürger. Sie brauchen die Ausrüstung und personale Ausstattung, die sie überhaupt in die Lage versetzen, wirksam in diesem Rechtsrahmen zu agieren. Sie brauchen Unterstützung und Entlastung bei ihrer alltäglichen Arbeit, welche die Beamtinnen und Beamten kontinuierlich mit ständig wachsenden neuen Herausforderungen konfrontiert.

Wenn Sie sich mit diesen drei Bedingungen befassen und die Defizite aufarbeiten würden, wären wir schon sehr viel weiter, dann klappte es auch mit der Bekämpfung der Cyber- und Computerkriminalität. Wir haben aber einen sehr kleinteiligen Antrag vorliegen, der sich nicht, wie es sein sollte, selbst erklärt, sondern es handelt sich um einen Antrag, der absolut erklärungsbedürftig ist. Aus meiner Sicht es er nämlich schlampig formuliert.

Am 18. Mai 2012 gab es die Pressemitteilung Nummer 108/12, in der sich Bayerns Justizministerin Merk und Innenminister Herrmann über die Diskussion auslassen, die sie mit den US-Ministern Napolitano und Holder über Cybersecurity und Cybercrime geführt haben. Frau Merk wird darin wie folgt zitiert: "Die Bekämpfung von Cybercrime ist eine zentrale Herausforderung für jeden Sicherheitspolitiker, die wir gemeinsam und ‚world wide’ anpacken müssen". Diese Einschätzung wird von Herrn Herrmann flankiert, dem es besondere Sorge bereitet, dass Wirtschaftsunternehmen und Behörden zunehmend Ziel organisierter Cyber-Attacken werden. Herr Herrmann legt dar, wir müssten besser sein, als wir es bisher sind. Auch im "Münchner Merkur" wird Frau Merk zitiert, wonach sie eine Zusammenarbeit mit den USA in der Fortbildung von Richterinnen und Richtern sowie von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten auf den Weg bringen will. Wenn Anträge wie dieser bei uns im Ausschuss behandelt werden, heißt es immer, das Anliegen habe sich "positiv erledigt", weil nämlich etwas beantragt wird, was schon geplant oder vielleicht sogar schon im Laufen ist.

(Horst Arnold (SPD): Das sagt die Mehrheit im Ausschuss!)

Anscheinend trauen Sie Ihrer Justizministerin und Ihrem Innenminister nicht besonders und meinen, Sie müssten das mit einem Beschluss hier im Landtag untermauern. Pardon, ich käme mir als Justizministerin auf den Arm genommen vor und würde mich gegen so etwas verwahren. Das ist ein reiner Schaufensterantrag.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich frage mich nach wie vor, was dieser Antrag eigentlich will. Was will er? - Wir haben seit 2001 ein Übereinkommen des Europarats zur Computerkriminalität. Dieses Übereinkommen müsste erneuert, müsste auf den neusten Stand gebracht werden. Wir haben darüber hinaus Planungen auf der EU-Ebene, ein Cybercrime Center zum Schutz vor schwerer organisierter Kriminalität in Den Haag bei Europol zu installieren. Ich meine, auch hier kann man ansetzen und weiter daran arbeiten.

Soll mit dem Antrag die Fortbildung im Bereich Cyberkriminalität auf den Weg gebracht werden oder für Computerkriminalität oder auch für beides? Soll es ein Konzept zur internationalen Zusammenarbeit werden, weil man sich mit den USA ausgetauscht hat? Das ist auch ein bisschen bei dem Beitrag von Frau Kollegin Guttenberger angeklungen. Oder soll es sich um eine Fortbildung über Zusammenarbeit handeln? Wo möchte man eigentlich hin? - Ich frage mich, und ich

meine zu Recht, wie auch die FREIEN WÄHLER und vielleicht auch wie die SPD, wenn es auch in ihrem Antrag nicht steht: Wo bleibt die Polizei?

(Horst Arnold (SPD): Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft!)

Hier wurde etwas auf den Weg gebracht, aber es ist doch eine kontinuierliche Aufgabe, die Polizei zu unterstützen, denn die Instrumente ändern sich. Ich verstehe die Argumente der CSU deshalb überhaupt nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich frage mich, ob uns der Antrag in seiner Begründung vielleicht suggerieren soll, wie schlimm die Welt ist. Ich weiß einfach nicht, was Sie uns mit dem Antrag sagen wollen, zumal jeder hier im Haus das genauso einschätzt wie Sie, dass wir nämlich in diesem Bereich dringend tätig werden müssen, ob es um Rauschgift, Waffenhandel oder Kinderpornographie geht. Sie vermischen das aber im selben Satz mit der polizeilichen Kriminalitätsstatistik. Allenfalls im Beitrag von Herrn Kollegen Fischer ist etwas deutlicher geworden, dass es bei der Computerkriminalität auch um ganz andere Geschichten geht als um die umfassende Cyberkriminalität.

Es ist unbestritten, dass wir mit 10.146 Fällen von Computerkriminalität darauf ein besonders Augenmerk haben müssen. Dabei geht es aber um Betrug, um Computerbetrug, Fälschung, Datenveränderung, Computersabotage, Ausspähen, Abfangen von Daten, Softwarepiraterie und nicht um das, was Sie mit dem Holzhammer in der Begründung des Antrags suggerieren wollen. Es ist klar, dass 8,4 Millionen Deutsche mittlerweile Opfer von Internetbetrug geworden sind. Als Stichwörter nenne ich Abo-Fallen, Warenbetrug und Phishing-Fallen. Hier müssen wir selbstverständlich nachlegen. Mir fehlt in dem Antrag aber ein Wort von Ihnen zu Cyber Defence und Netzwerk Security. Beides sind ganz wichtige Themen. Es nützt nichts, wenn Sie einerseits Fortbildung in der Strafverfolgung anbieten, gleichzeitig die Behörden aber nicht befähigen, selbst für mehr Datensicherheit im Netz zu sorgen. Ich weiß nicht, was wir hier ausgerechnet von den Amerikanern lernen sollen, denn die sind am Montag in ihrem Justizministerium selbst wieder Opfer eines Hackerangriffs geworden - ganz zu schweigen davon, dass der Datenschutz bei den Amerikanern überhaupt keine Rolle spielt.

Zu guter Letzt vermissen wir einen Satz zur Finanzierung. 2.705 Richter und Richterinnen sowie Staatsanwälte und Staatsanwältinnen stehen 463.900 Euro für Fortbildung zur Verfügung. Das bedeutet, dass 171,50 Euro pro Kopf und Jahr zur Verfügung stün

den, Reisekosten, Übernachtungen und was sonst noch so anfällt eingeschlossen. Schauen Sie sich doch einmal an, was eine Fahrkarte der Bahn von München nach Trier, dem Sitz des Ausbildungszentrums, kostet. Die Fahrkarte kostet genau 224 Euro. Herzlichen Glückwunsch! - Natürlich werden nicht alle gleichzeitig zur Fortbildung fahren. Es ist aber klar, dass Sie schon mindestens einen Satz dazu sagen müssen, wie Sie die Fortbildung finanzieren wollen. Uns werfen Sie immer vor, wir würden alles Mögliche fordern und nicht sagen, was es kostet. Diesen Vorwurf gebe ich hier gerne an Sie zurück. Fortbildung zu fordern, ohne das nötige Geld dafür bereitzustellen, halte ich für Humbug.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Mein Resümee: Fortbildung gerne und sofort, auch für Regierungsmitglieder und Mitglieder des Landtags. Solche undifferenzierten Anträge brauchen wir hierzu aber nicht. Wir werden dem Antrag der SPD zustimmen, der breiter aufgestellt ist. Ich meine nämlich, es ist genauso wichtig, bei der Fachgerichtsbarkeit bei der Fortbildung zu sorgen, oder auch bei den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern. Auch bei ihnen kann man nachschauen, wie viel sie für ihre Fortbildung bekommen, nicht nur bei Richterinnen und Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Beim Antrag der FREIEN WÄHLER werden wir uns enthalten. Sorry, hier wird nur die Polizei mit hineingenommen, die restlichen Fragen werden aber offen gelassen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir kommen zu einer Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Arnold. Bitte schön.

Frau Kollegin Stahl, Sie haben soeben verkündet, bei uns sei die Polizei im Antrag nicht erkennbar. Darf ich Sie davon in Kenntnis setzen, dass Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft grundsätzlich von der Polizei und vom Zoll sind? Wir haben das sehr wohl erkannt. Nicht, dass später im Protokoll Missverständnisse auftauchen. Sind Sie damit einverstanden?

Ich bin selbstverständlich davon ausgegangen, dass die SPD auch die Fortbildung der Polizei befürwortet.

Als nächste Wortmeldung: Frau Staatsministerin Dr. Merk. Bitte schön.