Protocol of the Session on May 23, 2012

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Bestellung eines neuen stellvertretenden Mitglieds für die Datenschutzkommission (Vertretung der kommunalen Spitzenverbände)

Vonseiten der kommunalen Spitzenverbände wurde mit Schreiben vom 8. Mai 2012 mitgeteilt, dass das bisherige stellvertretende Mitglied der kommunalen Spitzenverbände in der Datenschutzkommission, Herr Mario Pohl, aus seinem Amt ausgeschieden ist. Die kommunalen Spitzenverbände schlagen einvernehmlich vor, Frau Doris Kirmeyer als seine Nachfolgerin für die noch bis 2013 laufende Amtszeit der Kommission zu bestellen. Wird hierzu das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wir kommen deshalb gleich zur Abstimmung.

Wer der Bestellung von Frau Doris Kirmeyer zum stellvertretenden Mitglied der Datenschutzkommission seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann hat das gesamte Hohe Haus zugestimmt. Damit ist Frau Kirmeyer für die Datenschutzkommission bestellt worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Abstimmung über Verfassungsstreitigkeiten und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 3)

Hinsichtlich des jeweiligen Abstimmungsverhaltens mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage 3)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit haben alle Kolleginnen und Kollegen zugestimmt. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Wir haben jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zur Nummer 1 der Beschlussempfehlung

16/12509 des Haushaltsausschusses, betreffend Entlastung der Staatsregierung. Mit Ja haben 85 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 65 Abgeordnete gestimmt und es gab 1 Stimmenthaltung. Damit ist der Staatsregierung gemäß Artikel 80 der Verfassung des Freistaates Bayern und Artikel 114 Absatz 2 der Bayerischen Haushaltsordnung für das Haushaltsjahr 2010 Entlastung erteilt worden.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Somit haben wir die Tagesordnungspunkte 3, 4, 5 und 6 erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Georg Schmid, Alexander König, Petra Guttenberger u. a. und Fraktion (CSU), Dr. Andreas Fischer, Dr. Otto Bertermann, Jörg Rohde und Fraktion (FDP) Bekämpfung der Cyberkriminalität (Drs. 16/12572)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Horst Arnold u. a. und Fraktion (SPD) Verbesserung der Fortbildung in der Justiz in Bayern (Drs. 16/12588)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Bernhard Pohl u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Bekämpfung der Cyberkriminalität (Drs. 16/12589)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Guttenberger.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie heute um Zustimmung zu einem Dringlichkeitsantrag, der sich mit der Bekämpfung der Cyberkriminalität befasst. Cyberkriminalität klingt immer so ein bisschen nach Gotham City, Superman, Batman or Men in Black. So ist es aber nicht. Es geht nicht um Krieg der Sterne, es geht nicht um Fiktionen in Form von Romanen, sondern es geht um inzwischen höchst alltägliche Delikte und ein höchst alltägliches Phänomen.

Millionen von Menschen sind täglich in der Bundesrepublik Deutschland im Internet - auch weltweit. Sie tun

dies, orientiert an Recht und Gesetz, ehrlich und rechtschaffen. Leider bietet das Internet aber auch für diejenigen, die sich nicht an rechtliche Spielregeln halten, sondern die Missbrauchsmöglichkeiten austesten wollen, eine Vielzahl von Betätigungsfeldern.

Cyberkriminalität hat inzwischen viele Gesichter. Neben den klassischen Straftaten, die sich von der realen in eine digitale Welt verlagert haben, ergibt sich via Internet eine Vielzahl neuer Tatbegehungsmöglichkeiten. Kinderpornografie, via Internet verbreitet, oder massive Urheberrechtsverletzungen zeigen ein teilweise schockierendes Bild. Aber auch Nötigung und Ähnliches sind leider Dinge, die heute im Internet eine weitere Möglichkeit von Tatbegehungen bieten. Bilder, die früher unter der Ladentheke ausgetauscht wurden, sind heute in Sekundenschnelle weltweit zu erhalten.

Alle diese neuen Gefährdungen aus dem Netz sind weiter auf dem Vormarsch. Dies macht uns nicht nur die Kriminalstatistik deutlich, sondern das zeigen auch die Erfahrungen, die man aus Umfragen gewonnen hat. Erhebliche Steigerungsraten seit 2007 bis 2011 um fast das Doppelte zeigen ebenfalls ein düsteres Bild. Wir sind der Überzeugung, dass Polizei und Justiz deshalb auf diese neue Herausforderung anders reagieren müssen, als sie dies bisher mit den herkömmlichen, bewährten und auf diesem Feld auch sehr erfolgreichen Fortbildungsmethoden getan haben. Das heißt, die Fortbildungskonzepte müssen überarbeitet und ergänzt werden und das muss, international ausgerichtet, in enger Abstimmung mit internationalen Partnern geschehen.

Deshalb mein Dank an die Ministerin Beate Merk und Minister Joachim Herrmann, die insbesondere auch im Zusammenhang mit den entsprechenden Ansprechpartnern in den USA viel auf den Weg gebracht haben, sei es das FBI oder das Department of Justice. Ein sehr erfolgreiches Zeichen dieses bayerischamerikanischen Miteinanders ist der jüngste Besuch von Justizminister Eric Holder und von Ministerin Janet Napolitano.

Mit unserem gemeinsamen Dringlichkeitsantrag 16/12572 wollen wir erreichen, dass sich das Konzept der Fortbildung besser auf die neuen Herausforderungen der Cyberkriminalität ausrichtet; ferner dass Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, aber auch Richterinnen und Richter auf dem Gebiet dieser neuen Strafbegehungsmöglichkeit im notwendigen Umfang fortgebildet werden, um diese Kriminalität effektiver zu bekämpfen. Für uns ist die Cyberkriminalität eine Querschnittsmaterie. Ich werde auch sagen, warum wir unserem Antrag zustimmen und die anderen, nachgezogenen Anträge ablehnen werden.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Das ist nicht transparent!)

Zum einen habe ich den Eindruck, dass es bei der SPD offensichtlich noch nicht angekommen ist, dass es für Richter und Staatsanwälte ein sehr umfangreiches, erfolgreich umgesetztes Fortbildungskonzept gibt, das aber insofern mangelhaft ist, als es sich mit der Cyberkriminalität noch nicht in adäquater Weise befasst. Deshalb ist hier nachzujustieren.

Was den Antrag der FREIEN WÄHLER betrifft, halten wir eine Ausweitung auf die Polizei grundsätzlich für richtig.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Aber die FREIEN WÄHLER sind falsch!)

Nein, die FREIEN WÄHLER sind auch nicht falsch. Ob sie richtig oder falsch sind, entscheiden in der Demokratie jeweils die Wählerinnen und Wähler.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Ach so, da freuen wir uns. Gott sei Dank!)

Es ist klar, dass auch hier zur Bekämpfung der Kriminalität einiges eingesetzt wurde und eingesetzt werden wird.

Der Antrag vermittelt den Eindruck, als würde man erst jetzt merken, dass es eine Cyberkriminalität gibt und die Polizei fortgebildet werden muss. Nein, so ist es nicht; denn allein in diesem Jahr nehmen 54 fertig ausgebildete IuK- und Wirtschaftskriminalisten ihren Dienst bei der Kriminalpolizei neu auf. Wir gehen davon aus, dass hierdurch ein wichtiges Zeichen gesetzt wird. Das muss man mit einem Antrag nicht wiederholen. Deshalb bitten wir, unserem Antrag zuzustimmen und so für einen wichtigen Schritt für mehr Sicherheit im Netz und vor allem für eine effektive kriminalistische Ahndung von Verstößen im Netz einzutreten.

(Beifall bei der CSU)

Frau Kollegin Guttenberger, bleiben Sie bitte noch einen Moment am Redepult; denn es gibt eine Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Aiwanger.

Frau Kollegin Guttenberger, Sie haben eben gesagt, dass Sie den Antrag der FREIEN WÄHLER deshalb ablehnten, weil er inhaltlich im Prinzip schon erledigt sei. Meine konkrete Frage ist: Gehen Sie davon aus, dass die Polizei im Hinblick auf die Computertechnik personell, technisch und strukturell ausreichend ausgerüstet ist?

Herr Kollege, umfassend und alle Wünsche erfüllend wird leider auch die Polizei in Bayern nicht ausgestattet sein können. Deshalb gilt es für uns Parlamentarier, in den Haushaltsberatungen immer zu versuchen, noch einiges nachzulegen. Aber in Ihrem Antrag kommt klar Ihre Auffassung zum Ausdruck, dass technisch und vom Fortbildungsstand her nichts passiert sei.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Nein, lesen Sie es genau. Soll ich es Ihnen vorlesen?)

Der Ansicht, dass es so ist, sind wir nicht. Denn in diesem Bereich haben jetzt 54 Personen, die auf diesem Gebiet effizient fortgebildet sind, ihren Dienst angetreten.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Sie sagen: Das passt so!)

- Ich muss ehrlich sagen: Wir werden erst einmal abwarten, welche Erfolge das bringt. Dann kann man anhand dieser Erfolge vielleicht hochrechnen, ob wir noch zehn Leute brauchen.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Oder vier?)

- Oder vier oder 100 Leute. Aber einfach zu sagen, wir brauchen jetzt sehr viele Leute, das ist immer das Recht der Opposition, lieber Herr Kollege Aiwanger. Wir fordern erst einmal 2.000 Prozent, und dann schauen wir einmal; denn wir müssen es weder halten noch finanzieren, sondern finanzieren muss es immer die jeweilige Regierungskoalition. Die beschimpfen wir dann, wenn sie es nicht finanzieren kann. Dieses alte Spiel kennen wir. Wir sind froh, dass wir jetzt 54 neue Mitarbeiter anstellen konnten. Wir warten gespannt auf die Ergebnisse. Ich bin der festen Überzeugung, dass für die Sicherheit in diesem Land viel Gutes getan wird. Dann können wir über eine Fortsetzung gerne weiterreden.

(Beifall bei der CSU)

Jawohl. Ich darf Sie darüber informieren, dass alle vier Anträge stellenden Fraktionen namentliche Abstimmung beantragt haben.

(Zuruf: Warum?)

- Das weiß ich nicht. Aber sie haben es gemacht. Deswegen werden wir zu allen drei eingereichten Dringlichkeitsanträgen namentliche Abstimmungen durchführen.