Protocol of the Session on June 21, 2007

das Thema Datengewinnung für die Bildungsstatistik öffentlich zu diskutieren, darüber zu informieren, mögliche Vorurteile auszuräumen und klarzustellen, dass bei allen Entscheidungen zu diesem Thema der Datenschutz für die CSU-Fraktion an erster Stelle steht.

Bereits seit dem Jahr 2000 gibt es Überlegungen der Kultusministerkonferenz und seit 2003 auch konkrete Beschlüsse, die Bildungsstatistik zu optimieren. Diese Daten, die der Kultushoheit der Länder unterliegen, sollen ab 2008 oder 2009 an ein nationales Bildungsregister, also an eine zentrale, nationale Statistikdatenbank übermittelt werden. Wir Politiker sind aufgefordert, für die Transparenz des Vorhabens gegenüber der Öffentlichkeit zu sorgen. Nur Transparenz fördert Akzeptanz und Vertrauen. Deshalb ist die Frage zu beantworten, warum sich die Kultusministerkonferenz unter Vorsitz von Frau Minister Erdsiek-Rave von der SPD

(Eduard Nöth (CSU): Hört! Hört!)

mit der Bildungsstatistik beschäftigt. Die Länder brauchen tragfähige, steuerungsrelevante Informationen, die länderübergreifend vorliegen, für folgende Zwecke: Zur Erlangung von steuerungsrelevantem Wissen über Entwicklungen an den Schulen; zur Abschätzung der notwendigen Finanzmittel für die Schulen; zur Erstellung von Prognosen und Vorausberechnungen für die Schulentwicklung, beispielsweise von Prognosen über den Lehrerbedarf, und für Planungen an den Hochschulen; zur Erfüllung von Meldepfl ichten gegenüber internationalen Institutionen wie der Europäischen Union, der Unesco oder der OECD.

Meine Damen und Herren, die Daten brauchen wir auch zur Information der Öffentlichkeit und zur Befriedigung der Wissbegierde von Abgeordneten des Bayerischen Landtags, wie die vielen ausgefeilten Anfragen der Kolleginnen und Kollegen der Opposition ständig zeigen.

(Bärbel Narnhammer (SPD): So ein Schmarrn!)

Klar ist, dass eine fundierte Bildungsstatistik nicht an die Stelle von Bildungspolitik treten kann und soll. Eine gute Bildungspolitik ist aber auf eine fundierte Bildungsstatistik angewiesen. So konnten im vergangenen Jahr das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Kultusministerkonferenz erstmals den Bildungsbericht für Deutschland vorstellen.

Die Öffentlichkeit hat aber nicht nur ein berechtigtes Interesse an Bildungsstatistiken. Sie darf zu Recht darauf vertrauen, dass die gewonnenen Daten wirkungsvoll vor einem möglichen Missbrauch geschützt werden. Wir nehmen deshalb die Vorschläge des Datenschutzes sehr ernst. Schon aufgrund ihrer Systematik ist die Bildungsstatistik nicht am Einzelfall interessiert. Sie beschäftigt sich mit der Auswertung großer Fallzahlen. Rückschlüsse auf einzelne Schülerinnen und Schüler sind nicht möglich. Die in diesem Zusammenhang immer wieder erwähnte Schüler-ID hat zu einer Reihe von Irritationen geführt.

(Wortmeldung der Abgeordneten Bärbel Narn- hammer (SPD))

Ich erlaube keine Nachfrage.

Normalerweise denkt man bei einer ID an die Identifi kation einer bestimmten Person. Das trifft in diesem Fall aber nicht zu. Die Schüler-ID dient gerade dazu, die Daten so zu verschlüsseln, dass keine Rückschlüsse auf einen bestimmten Schüler möglich sind. Insofern ist der Begriff ID irreführend. Bedeutsam ist auch zu wissen, wie viele Schüler mit Migrationshintergrund an deutschen Schulen unterrichtet werden, um den Bedarf an Lehrkräften für den Förderunterricht zu ermitteln.

(Simone Tolle (GRÜNE): Das wissen wir doch schon!)

Mich als Bildungspolitiker interessiert zum Beispiel, wie lange der durchschnittliche Schulbesuch in Deutschland dauert, wie viele Schüler von welchen Schularten in die Sekundarstufe II wechseln, wie viele Schüler eines Jahrganges welchen Abschluss erreichen – dies ist vor allem im internationalen Vergleich wichtig –, oder wie viele Realschüler zum Beispiel an das Gymnasium wechseln.

(Christine Stahl (GRÜNE): Das geht doch schon alles! Das ist doch kein Problem!)

Nachdem bei diesem Thema offensichtlich eine Reihe von Missverständnissen aufgetreten ist, weil das Vorhaben aus welchen Gründen auch immer schon veröffentlicht wurde, als die Kultusministerkonferenz noch mitten im Beratungs- und Entscheidungsprozess war, möchte ich unterstreichen, dass eine aussagekräftige Bildungsstatistik notwendig ist und wir als CSU, aber auch unser Kultusminister, hundertprozentig darauf achten, dass der Datenschutz eingehalten wird. Wir nehmen insbesondere die Sorgen der Eltern sehr ernst, denn auch ich möchte nicht, dass die Daten meiner Kinder für einen Zweck verwendet werden, für den sie nicht gedacht sind.

Meine Damen und Herren, wir werden den Antrag der SPD ablehnen, weil er schon im Herbst letzten Jahres gestellt wurde und mittlerweile älter als ein halbes Jahr ist

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Ist das ein Grund?)

und weil er bei weitem nicht die aktuellen Entwicklungen gerade in Bezug auf den Datenschutz berücksichtigt.

(Beifall bei der CSU)

Ich gebe zunächst das Wort an Frau Kollegin Tolle. Dann ist eine Zwischenbemerkung beantragt. Ich halte es für sinnvoll, dass zunächst alle Fraktionen zu Wort kommen.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Rüth, das, was Sie wissen wollen, können Sie schon heute erfragen. Sie können es einfach bei der Schulanmeldung an welcher Schule auch immer erfahren. Wer mit Hauptschulabschluss studiert, kann ich an der Universität abfragen. Dort ist es wirklich anonymisiert ge

speichert. Ich glaube, Ihr Wissensdurst kann bereits jetzt gestillt werden.

Der Antrag sagt mit seinem Titel „Individuelle Förderung statt individueller Daten“ aus, dass jedes Kind eine Chance haben soll. Dazu kann und muss die Bildungsforschung beitragen. Wir wissen aber bereits viel. Wir wissen zum Beispiel, dass der Bildungserfolg vom Geldbeutel der Eltern abhängig ist. Die Iglu-Studie sagt, dass bei gleicher Kompetenz Kinder reicher Eltern öfter eine Übertrittsempfehlung erhalten als Kinder armer Eltern. Eine zentrale Schülerdatei verfestigt diese Einstellungen und verschärft die beschriebene Lage. Ich zitiere den Datenschützer aus Schleswig-Holstein. Er hat gesagt, dass eine Schülerdatei geeignet ist, Ausbildungs- und Berufskarrieren zu zerstören. Jeder Schüler und jede Schülerin hat ein Recht auf den Schutz ihrer bzw. seiner persönlichen Daten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der Verfassungsausschuss hat dem Antrag zugestimmt. Herr Kollege Rüth, seit wir den Antrag im Ausschuss behandelt haben, ist einiges passiert. Im Ausschuss hat das Ministerium alles versucht, um den Eindruck zu vermeiden, man wolle eine Schüler-ID einführen. Im Ausschuss hat sich das Ministerium immer schön herumgedrückt, aber ein paar Wochen später sind die Pläne nicht zufällig an die Presse gelangt, sondern das Kultusministerium hat die Pläne ganz aktiv von sich aus verkündet. Danach kam der Antrag in den Verfassungsausschuss. Dieser hat einstimmig zugestimmt – also auch die CSU – mit der Begründung, dass man sich nicht überall hineinschauen lassen müsse.

Ich habe schon im Ausschuss deutlich gemacht: Dem Recht auf Schutz der persönlichen Daten steht das Ansinnen gegenüber, die Bildungsforschung voranzubringen. Zwischen diesen beiden Anliegen gibt es sicher einen Zwiespalt. Den Zwiespalt zwischen Datenschutz und Bildungsforschung kann man vielleicht mit der Frage beantworten: Um Bildungsforschung wirkungsvoll zu betreiben, brauchen wir eine Vollerhebung. Oder genügen Teilerhebungen und wissenschaftliche Untersuchungen?

Die Frage ist auch: Warum handeln wir nicht nach dem, was wir bereits wissen? – Wir wissen eine ganze Menge aus dem bayerischen Bildungsbericht. Wir wissen, dass es Migrantenkinder bei uns nicht gut haben. Ich brauche keine Schüler-ID, um zu der Erkenntnis zu gelangen, dass wir für Migrantenkinder mehr Sprachunterricht brauchen und dass wir uns um sie besonders kümmern müssen. Dazu brauche ich nicht zu wissen, welche Nummer ein Schüler hat.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir wissen: Das bayerische Bildungssystem ist sozial ungerecht. Wir wissen: Wir haben zu wenig Lehrer. Beispiel: In den Realschulen ist über die Hälfte der Klassen größer als 34 Schüler. Wir wissen: Wir brauchen mehr Sozialarbeiter. Und Sie wissen es noch nicht, aber wir wissen es: Wir brauchen ein anderes System.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich bin heute froh, dass ich im Namen der GRÜNEN einen Bericht über Ihre Pläne angefordert habe, weil ich glaube, dass dann das Ministerium – ich sage es einmal salopp – die Hose herunterlassen muss. Dann werden wir sehen, was Sie planen.

Ich möchte auch noch darauf hinweisen: Daten, die Sie in eine Richtung verschlüsseln, können Sie auch wieder in die andere Richtung verschlüsseln. Aus dem Umstand, dass Sie im Ausschuss nicht die Wahrheit gesagt haben, habe ich eines gelernt: Man kann Ihnen nicht trauen, und man kann Ihnen schon gar nicht die Daten unserer Kinder anvertrauen. Deshalb werden wir diesem Antrag zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich habe zwei Wortmeldungen zu Zwischenbemerkungen vorliegen. Zunächst Frau Kollegin Narnhammer und dann Herr Kollege Welnhofer.

Herr Präsident, eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass ich gleich nach dem Redner zur Zwischenbemerkung zugelassen werde, weil ich eigentlich Herrn Rüth etwas sagen wollte, aber ich kann ihn auch jetzt noch fragen. Herr Kollege, Sie haben angeführt, dass man eine Schüler-ID bräuchte wegen der Anfragen der Opposition. Wie wurden denn bisher die Anfragen der Opposition ohne Schüler-ID beantwortet? – Ich denke, das ist keine Begründung, um eine SchülerID erstellen zu müssen. Ich frage Sie auch: Wie konnte denn der umfangreiche Bildungsbericht ohne Schüler-ID erstellt werden?

Ein weiterer Punkt sind die Laufbahnen. Man braucht sich nur den Übergang vom Kindergarten an die Grundschule anzusehen. Das klappt seit Jahrzehnten nicht optimal. Da wäre es sinnvoll, wenn sich Lehrkräfte und Erzieherinnen austauschen würden, aber das passiert leider nicht in dem Maße. Man braucht dafür keine Daten, Herr Minister; denn hier ist es ein Gespräch, das sinnvoll und hilfreich für unsere Kinder wäre.

(Beifall bei der SPD)

Frau Kollegin, der Herr Minister ist ohnehin als Redner gemeldet. Herr Kollege Welnhofer, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte Folgendes klarstellen: Wenn einige Kollegen der CSU-Fraktion im Rechtsausschuss dem Antrag zugestimmt haben – –

(Simone Tolle (GRÜNE): Alle!)

Nicht alle, aber das ist nebensächlich. – Meinetwegen alle, das spielt gar keine Rolle.

Wenn also diesem Antrag zugestimmt worden ist, dann nicht etwa wegen datenschutzrechtlicher Bedenken, sondern lediglich deshalb, weil sich uns die Sinnhaftigkeit und Erforderlichkeit dieser Datenerhebung zunächst – ich

wiederhole: zunächst – nicht erschlossen hat. Inzwischen haben wir uns von den Fachpolitikern davon überzeugen lassen, dass diese Datenerhebung für den vorgesehenen Zweck sinnhaft und erforderlich ist und dass datenschutzrechtliche Bedenken – wenn denn welche vorhanden gewesen sein sollten, die aber nicht ausschlaggebend für unser Abstimmungsverhalten waren – ausgeräumt werden können. Ich gehe davon aus, dass der Minister zu diesen beiden Punkten noch Stellung nehmen wird. Sie werden schon einsehen – so hoffe ich jedenfalls –, dass man zunächst einmal mit einer gewissen Skepsis an eine Datenerhebung herangeht, sich später aber davon überzeugen lassen kann, dass sie sinnvoll ist.

(Beifall bei der CSU)

Zu einer weiteren Zwischenbemerkung hat sich Frau Kollegin Tolle gemeldet.

Herr Kollege Welnhofer, Sie bestätigen meine Ansicht, dass man Ihnen nicht vertrauen darf. Wenn ein Antrag im Ausschuss behandelt wird und Sie sich nicht damit beschäftigen, dann habe ich große Angst um das, was in Bayern passiert. Es ist Ihre Pfl icht und Schuldigkeit, sich vor Behandlung eines Antrags zu informieren und nicht hinterher.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn man von Ihrem Verhalten im Verfassungsausschuss auf den Rest der Fraktion und auch auf das Ministerium schließt, dann ist mir noch stärker angst und bange, wie man hier in Bayern mit parlamentarischen Anliegen und mit Schülerdaten umgeht. Ich denke, da ist nichts Gutes zu erwarten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Staatsminister Schneider.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Gerade kam das Stichwort, sich vorher zu informieren. In der Tat wäre es gut gewesen, man hätte sich vorher informiert; denn letzte Woche hat die Kultusministerkonferenz dieses Thema behandelt. Damit auch die Opposition weiß, was die KMK beschlossen hat – alle Länder, alle Kultusminister, auch die der SPD-regierten Länder –, teile ich mit: Es wird eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Es wird kein nationales Bildungsregister geben, sondern die Daten bleiben auf Landesebene in den Statistischen Landesämtern. Wenn bundesweite Daten notwendig sind, dann können diese im Rahmen eines Abrufverfahrens abgerufen werden. Bitte informieren Sie sich vorher. Das wurde letzte Woche so beschlossen. Frau Narnhammer, Sie haben eine Woche Zeit gehabt, bei Ihren Kolleginnen und Kollegen nachzufragen, wie der aktuelle Stand ist.