Protocol of the Session on June 21, 2007

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Gerade kam das Stichwort, sich vorher zu informieren. In der Tat wäre es gut gewesen, man hätte sich vorher informiert; denn letzte Woche hat die Kultusministerkonferenz dieses Thema behandelt. Damit auch die Opposition weiß, was die KMK beschlossen hat – alle Länder, alle Kultusminister, auch die der SPD-regierten Länder –, teile ich mit: Es wird eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Es wird kein nationales Bildungsregister geben, sondern die Daten bleiben auf Landesebene in den Statistischen Landesämtern. Wenn bundesweite Daten notwendig sind, dann können diese im Rahmen eines Abrufverfahrens abgerufen werden. Bitte informieren Sie sich vorher. Das wurde letzte Woche so beschlossen. Frau Narnhammer, Sie haben eine Woche Zeit gehabt, bei Ihren Kolleginnen und Kollegen nachzufragen, wie der aktuelle Stand ist.

Das ist der Stand. Es wird eine Machbarkeitsstudie erstellt. Die Datenschützer sind eingebunden. Wir haben auf KMK-Ebene nach Ihrem Antrag bereits einen Workshop mit den Bildungsforschern und Datenschützern eingerichtet. Die Ergebnisse wurden veröffentlicht. Der

bayerische Datenschutzbeauftragte ist eingeschaltet. Mit ihm fi nden Gespräche statt. Bevor über das Thema beschlossen wird, müssen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Hierbei ist auch das Votum des Datenschutzbeauftragten wichtig. Dieses Votum wird in die gesamte Entscheidung mit einfl ießen.

Gerade vonseiten der Opposition sind immer wieder Fragen auch an das Ministerium gestellt worden, die wir nur unvollständig beantworten konnten, weil wir nur Summen- und keine Verlaufsdaten haben. Ich nenne Ihnen beispielhaft nur eine Frage, damit Sie sehen, dass das nicht beantwortet werden kann. Herr Kollege Pfaffmann von der SPD hat gefragt: Wie hoch lag für die einzelnen Schularten jeweils der prozentuale Anteil der Schüler, die in derselben bzw. anderen Schulart ihren Abschluss gemacht haben, auf die sie bereits nach der Grundschule übergetreten waren?

(Zuruf der Abgeordneten Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD))

Hören Sie doch zu. Das heißt: Ich müsste Strichlisten führen, wer nach der fünften Klasse von der jeweiligen Schulart an die andere Schulart zurücktritt. Das ist nicht leistbar, weil ich nur die Daten zu bestimmten Zeitpunkten habe.

Eine andere Frage stammt von Frau Werner-Muggendorfer, auch von der SPD, war: Wie entsteht der erfolgreiche Abschluss an der Fachoberschule vor dem Hintergrund der Eingangsvoraussetzungen? Wie viele Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Gymnasium erreichen das Fachabitur?

Das heißt, ich müsste zu jedem Zeitpunkt, wenn Sie die Frage stellen, die Schulen anschreiben und darum bitten, die Schülerbögen dahingehend durchzuarbeiten, welcher Schüler in der Fachoberschule, am Gymnasium, an der Realschule, an der Wirtschaftsschule oder an der Hauptschule war. Dieser Aufwand müsste immer dann von den Schulen aktuell betrieben werden, wenn Sie eine Anfrage stellen. Die andere Möglichkeit wäre, im Voraus jede erdenkliche Frage zu stellen und die Schulen zu beauftragen, vorsichtshalber Strichlisten zu führen.

Das ist gegen den Ansatzpunkt der Bildungsforscher. Sie sagen: Wenn wir auch Schülerentwicklungen und Bildungsverläufe untersuchen könnten, wäre dies hilfreich. Wenn Fragen, wie beispielsweise die nach dem Erfolg von Kindern mit Migrationshintergrund aus einer Großstadt oder aus dem ländlichen Raum, geschlechtsspezifi sch beantwortet werden sollen, dann helfen die punktuellen Daten nicht weiter. Zur Beantwortung solcher Fragen sind Verlaufsdaten notwendig. Das ist der Antrag der Bildungsforscher. Sie sagen, dieses System wird in den hoch gelobten skandinavischen Ländern schon immer angewandt. Dort gibt es diese Individualdaten, nicht alleine die Summendaten.

Deshalb gibt es diese Machbarkeitsstudie mit der Problemstellung, dass die Codierung, also die Verschlüsselung von Schülerdaten, mit einem mathematisch-technischen Verfahren wie dem Hash-Verfahren erfolgen kann,

damit die Daten pseudonymisiert werden und nicht zurückverfolgt werden können. Dazu wird derzeit eine Machbarkeitsstudie erstellt. Aus meiner Sicht ist es nicht zielführend, als einziges Land die Schüler-ID abzulehnen und damit die Arbeit der Bildungspolitiker, egal welcher politischen Couleur, auf allen Ebenen zu torpedieren. Nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie werden die Entscheidungen in den einzelnen Länderparlamenten unter Berücksichtigung der Meinung der Datenschützer zu treffen sein. Wir führen dazu derzeit Gespräche. Ich sage Ihnen zu, dass, bevor irgendetwas endgültig entschieden wird, ganz deutlich, öffentlich und transparent die Haltung des Bayerischen Datenschutzbeauftragten vorliegen wird. Ich bin sehr froh darüber, dass die Mehrheitsfraktion angekündigt hat, diesem Antrag nicht zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Zu einer Zwischenbemerkung erteile ich Kollegen Pfaffmann das Wort. – Herr Minister, eine Zwischenbemerkung.

Herr Staatsminister! Wir wissen natürlich, was die Kultusministerkonferenz beschlossen hat. Es geht hier nicht um die Frage, dass wir Schülerdaten in Bayern erheben, sondern es geht darum, ob wir eine ID-Nummer einrichten, die langfristig bundesweit die gesamte Schulkarriere jedes Schülers in Deutschland transparent macht. Das wollen wir nicht. Das ist unser Begehr.

Die KMK hat entschieden, dass man das in einer Machbarkeitsstudie prüft. Damit könnten Sie dem Antrag zustimmen. Warum lehnen Sie einen Antrag ab, den Sie selbst in der Kultusministerkonferenz unterstützen, indem Sie dort dem Verzicht auf Einführung einer bundesweiten Schüler-ID zustimmen? Dem haben Sie zugestimmt. Wir könnten in Bayern Klarschiff machen und sagen: Wir wollen keine bundesweite ID-Nummer. Sie soll übrigens nicht nur Schülerdaten enthalten – das wissen Sie genau –, sondern sie würde gesamte Schülerkarrieren von der Einschulung bis ins hohe Lebensalter nachvollziehbar machen. Genau das wollen wir nicht, weil das datenschutzrechtlich bedenklich und inhaltlich nicht erforderlich ist.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat noch einmal der Herr Minister.

Ich muss Ihrem Antrag nicht zustimmen, weil es kein nationales Bildungsregister geben wird. Wieso sollte ich einen Antrag stellen oder befürworten, wenn die Entscheidung dazu bereits gefallen ist?

(Bärbel Narnhammer (SPD): Er hat gesagt: „Abrufbar“!)

Ich höre Ihren Zwischenruf: auch nicht „abrufbar“. Mit diesem Zusatz kann ich auf Bundesebene keine Daten an die OECD geben, die letztendlich zur Verfügung stehen, weil der Bund keine Daten hat. Letztlich müsste

jede Bildungsstudie auf das einzelne Land herunter gebrochen werden. Es ist nicht sinnvoll, wenn bei Studien der Unesco, der EU oder der OECD überhaupt keine deutschlandweiten Erkenntnisse vorliegen.

(Bärbel Narnhammer (SPD): Wir haben doch schon Studien!)

Sehr geehrter Herr Kollege Pfaffmann, wir haben moderne technische Möglichkeiten. Es gibt zwar eine zurückverfolgbare Verschlüsselungsnummer, aber man weiß nicht, zu welchem Schüler diese Nummer gehört. Das ist für die Bildungsforscher auch völlig irrelevant. Die Bildungsforscher interessiert nicht, ob da Hans Müller oder Lisa Was-Weiß-Ich dahinter steht.

Es interessiert sie aber, ob ein junger Mensch nach dem Übertritt an das Gymnasium das Gymnasium erfolgreich abschließt, ob er ein Studium ergreift und erfolgreich abschließt oder ob es Zwischengänge gibt, die wechseln. Diese Informationen sind entscheidend, nicht aber, welche Person. Das ist entscheidend für das Bildungssystem und für die Antworten für die Bildungsforschung. Dabei ist es sehr wichtig, dass wir Verlaufsuntersuchungen haben und nachvollziehen können, welchen Weg ein Schüler, dessen Person nicht zurückverfolgbar ist, gegangen ist.

(Christine Stahl (GRÜNE): Wie soll das denn gehen? – Also müssen Sie doch decodieren!)

Wie das gehen kann, Frau Kollegin, können Sie in vielen Unternehmen nachfragen; die Decodierung erfolgt nach dem Hash-Verfahren. Ich werde Ihnen Informationen darüber zukommen lassen. Dann können Sie mit Statistikern und mit denen, die sich professionell damit beschäftigen, auseinandersetzen. Auch der Datenschutzbeauftragte wird das tun. Ich stelle Ihnen die Informationen zu dem Verfahren zur Verfügung, damit Sie es kennenlernen.

(Beifall bei der CSU)

Herr Minister, vielen Dank. – Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Namentliche Abstimmung ist beantragt. Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfi ehlt die Ablehnung des Antrags. Die Stimmabgabe erfolgt wie üblich bei namentlichen Abstimmungen. Die Urnen sind aufgestellt. Die Zeit läuft: vier Minuten.

(Namentliche Abstimmung von 10.46 bis 10.50 Uhr)

Die Zeit ist abgelaufen. Die Stimmabgabe ist geschlossen. Ich bitte, die Urnen zur Auszählung der Stimmen nach draußen zu bringen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Bärbel Narnhammer, Rainer Volkmann u. a. u. Frakt. (SPD)

Erhalt der Fachakademie für Sozialpädagogik in Mühldorf/Starkheim (Drs. 15/7174)

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Ich eröffne die Aussprache. Erste Wortmeldung: Kollege Volkmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht um den Dringlichkeitsantrag „Erhalt der Fachakademie für Sozialpädagogik in Mühldorf/ Starkheim“. Wir wollen damit die Staatsregierung auffordern, sicherzustellen, dass die Fachakademie durch Übernahme in staatliche Trägerschaft oder durch andere geeignete Maßnahmen

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

weitergeführt werden kann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir fahren jetzt in der Beratung fort; ich bitte deshalb um Ihre Aufmerksamkeit. Gespräche können in den Wandelgängen geführt werden. – Herr Kollege Volkmann.

Ich darf darauf hinweisen, dass die Fachakademie für Sozialpädagogik in Mühldorf/Starkheim eine große Einrichtung ist. Sie hat ein sehr hohes Ansehen. Der Träger dieser Einrichtung ist der Landkreis Mühldorf. Er sieht sich außerstande, die Fachakademie weiterhin zu fi nanzieren. Der Landkreis Mühldorf führt an, er sei der pro Person am höchsten verschuldete Landkreis in Bayern. Er könne sich die bei ihm verbleibenden Kosten von 650 000 Euro pro Jahr nicht mehr leisten. Deshalb wurde die Verstaatlichung beantragt. Sie wurde vom Freistaat Bayern abgelehnt. Im weiteren Verfahren sollte die Übernahme durch die Diakonie Traunstein erfolgen. Die Fortführung wäre damit möglich gewesen. 80 % der Lehrkräfte hätten zustimmen müssen. Allerdings stimmten nur 63 % einer solchen Übernahme zu. Damit wurde das Ziel deutlich verfehlt. Ich meine, man kann durchaus Verständnis haben, dass Lehrkräfte, die an einer Schule in kommunaler Trägerschaft angetreten sind, dabei bleiben und nicht an einen privaten Träger, sei es die Kirche oder ein anderer Träger, verwiesen werden wollen.

Sollte es bei der Ablehnung bleiben und die Schließung dieser Schule drohen, würde das bedeuten, dass südlich der Linie München, Landshut, Passau buchstäblich eine sozialpädagogische „Wüste“ entsteht, weil es dort keine solche Einrichtung mehr geben wird. Allerdings sind solche Einrichtungen für die Kindergärten von ganz erheblicher Bedeutung, weil die Schülerinnen und Schüler und Studentinnen und Studenten an diesen Schulen je nach Jahrgang bis zu vier Tagen die Woche Praktika in diesen Einrichtungen ableisten, was ihrer Berufsausbildung dient.

Meine Damen und Herren, das Problem ist schlicht und einfach, dass sich der Staat weigert, die Trägerschaft zu übernehmen. Ich weise darauf hin, dass wir 39 solcher Einrichtungen haben. Davon sind 29 in kirchlicher und

nur 10 in kommunaler Trägerschaft. Sie müssen wissen, dass sieben der zehn Kommunen die Verstaatlichung beantragt haben, weil sie nicht mehr einsehen, dass sie die Kosten für diese Schulen, deren Betrieb keine kommunale Aufgabe ist, tragen sollen, zumal der Freistaat die Städte und Gemeinden nicht gerade verwöhnt. Bei der vorhergehenden Diskussion um die Bleibeberechtigung gab es zum ersten Mal eine Ausnahme. Der Freistaat Bayern hat sich eigenartigerweise bereit erklärt, die Kosten selbst zu übernehmen und die Kommunen zu entlasten. Für die Fachakademie für Sozialpädagogik würden wir uns das auch wünschen.

Meine Damen und Herren, wir wissen – das ist Konsens –, dass die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher immer mehr weg von der Ausbildung zur Betreuung hin zur Bildung geht. Kindergärten sind nicht mehr Betreuungseinrichtungen, sondern Bildungseinrichtungen. Wenn dem so ist, muss der Staat seine Verantwortung wahrnehmen und darf die Ausbildung nicht auf die Privaten abschieben, nur weil ihm die Aufgabe unbequem und zu teuer ist.

(Beifall bei der SPD)

Ich richte diesen Appell deshalb nochmals an Sie.

Wir sind der Meinung, dass diese Aufgabe in erster Linie der Staat übernehmen sollte. Sollte er das partout nicht wollen, müsste er den Kommunen die anfallenden Beträge ersetzen, weil es nicht die Aufgabe zum Beispiel des Landkreises Mühldorf ist, für den gesamten südostbayerischen Raum eine solche Schule zu unterhalten. Dies ist Aufgabe des Freistaates. Dieser muss bereit sein, die Mittel zur Verfügung zu stellen, was er im Übrigen fast vollständig machen würde, wenn die Diakonie die Fachakademie übernehmen würde. Es ist geradezu absurd, dass der Freistaat Bayern fast den gesamten Betrag zahlen würde, wenn die Diakonie die Trägerschaft übernehmen würde. Dem Landkreis zahlt der Freistaat aber nur 60 % der Personalkosten. Diese Schizophrenie muss endlich aufhören.

Der Antrag ist ein Appell an alle, in Zukunft darauf zu achten, dass der Staat diese Bildungsaufgabe in der Form fi nanziert, wie er dazu eigentlich verpfl ichtet ist. Er darf die Städte und Gemeinden nicht im Regen stehen lassen. Er soll endlich ein Konzept vorlegen, wie die Verstaatlichung auf den Weg gebracht werden kann.

Ich bitte Sie dringend, dem Antrag zuzustimmen, damit die Schule, die einen hervorragenden Ruf genießt, in dieser Qualität erhalten bleiben kann.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Heckner. Ich sehe sie nicht. – Doch, Entschuldigung. Frau Kollegin, ich bitte Sie, sich am Rednerpult bereitzuhalten. Die Zeit geht den anderen Kollegen ab.