Zweitens muss man dafür sorgen, dass die Gelder, die von Jahr zu Jahr sprunghaft gestiegen sind, nicht zum Fenster hinausgeworfen werden, indem man die Leute zusammenpfercht. Das Ziel, dass die Therapie die Menschen wieder an ein ordentliches Leben ohne Straftaten heranführen und ihre psychische Gesundheit wiederherstellen soll, rückt in immer weitere Ferne, weil die Anstalten so überbelegt sind, dass ausnahmsweise sogar Akutabteilungen in Anspruch genommen werden müssen, um die Täter unterzubringen. Von einer geordneten Therapie, die das Gesetz fordert, kann also keine Rede sein. Deswegen ist das viele Geld, das dafür ausgegeben wird, nicht zweckgerichtet investiert.
Herr Kollege Unterländer, Ihre Hoffnung, dass allein der Beschluss, den wir heute fassen, zu mehr Wirtschaftlichkeit führt, weil die Einrichtungen als GmbH geführt werden, ist eine Hoffnung, die sich nicht erfüllen wird, weil wir die Dinge ohne ein Konzept und ohne zielgerichtete Arbeit nicht in den Griff bekommen werden. Deswegen werden wir weiter nachbohren. Das, was wir heute beschließen, ist keine halbe Sache, sondern gar nichts.
Ich halte meine Aussage aufrecht, dass mit dem Gesetz wieder einmal ein kleiner Sprung der Echternacher Springprozession vollzogen wird. Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, ob Sie sich daran erinnern, wie oft Sie sich mit diesem Gesetz schon haben auseinandersetzen müssen und wie viele Gesetzesänderungen Sie haben beschließen müssen. Herr Kollege Unterländer, ich weiß, das ist eine komplexe Materie und der Bundesgesetzgeber hat lange Zeit gebraucht, um die – wie viele sind es? - Ich glaube zwölf – Sozialgesetzbücher zu beschließen. Sie hätten Zeit gehabt, aber Sie haben Ihre Zeit damit verplempert, sich darüber Gedanken zu machen, wann denn nun welcher neue Ministerpräsident kommt. Stattdessen hätten Sie in Kreuth beschließen können, wer in Zukunft für die Eingliederungshilfe und die Pflege im stationären Bereich zuständig sein soll, die Gebietskörperschaften oder die Bezirke. Das haben Sie bis heute nicht entschieden.
Herr Kollege Kreuzer, das haben Sie bis heute nicht entschieden, aber das passt prima in die Politik, die ich vorhin beschrieben habe. Die CSU hat zwar eine Zweidrittelmehrheit in diesem Hause, aber diese Zweidrittelmehrheit führt zu mehr und mehr Agonie. Sie sind nicht mehr in der Lage, wichtige Entscheidungen zu treffen. Das fängt an beim Ladenschluss, setzt sich fort bei der Pflegeversicherung und endet noch nicht bei der Forensik.
Ich verstehe schon, Sozialpolitik ist etwas für Spezialisten, das sollte den normalen Abgeordneten nicht zu sehr interessieren. Eines darf ich Ihnen sagen: Auch Sie tragen das Risiko der Pflegebedürftigkeit in sich. Ob die Pflegebedürftigkeit eintritt und wann sie eintritt, können Sie nicht selbst entscheiden.
Zurück zum Thema. Meine Damen und Herren, wir beschließen heute ein Gesetz, das letztlich nur ein Problem verdeckt, aber kein Problem löst. Deswegen geben wir zähneknirschend, weil es in diesem Fall nicht anders möglich ist, unsere Zustimmung. Wir werden aber wie die Zahnärzte weiter bohren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Wahnschaffe, entschuldigen Sie, wenn ich Ihnen widerspreche: Sie müssen nicht zähneknirschend zustimmen, Sie können auch dagegenstimmen.
Ich komme zum Thema Forensik und will Ihnen einen kleinen Einblick geben, wie es dort aussieht. Die forensischen Abteilungen sind hoffnungslos überfüllt; Therapie kommt viel zu kurz.
Es ist deshalb auch kein Wunder, dass es immer wieder Schlagzeilen gibt, wenn Menschen aus der Forensik entwichen sind und irgendwo draußen eine Straftat begangen haben. Die Forensiken können so, wie sie derzeit ausgestaltet sind, ihrer Aufgabe nicht gerecht werden. Herr Kollege Unterländer, daraus den Schluss zu ziehen, dass die Überführung in eine andere Rechtsform der richtige Weg wäre, ist auch falsch. Sie können natürlich kaum noch zurück; denn die Bezirke haben teilweise schon landauf, landab verkündet, dass die Umwandlung in diese Rechtsform der richtige Weg sei, und haben ihre anderen Einrichtungen auch schon umgewandelt. Das Gesetz soll auch schon zum 1. Mai in Kraft treten. Schon von daher ist höchste Eile geboten. Deshalb musste dieser Tagesordnungspunkt naturgemäß heute noch behandelt werden.
Es ist keine Lösung, Forensiken in eine private Rechtsform zu überführen, sondern das ist ein Sparansatz. Im Vordergrund steht der Wunsch nach einer wirtschaftlicheren Führung von Forensiken, und das kann nur dazu führen, dass an den Forensiken gespart wird. Ich prophezeie Ihnen – und ich werde darauf zurückkommen –, dass vor allem an den Therapieansätzen gespart werden wird; denn man wird draußen zunächst nicht bemerken, dass dort gespart wird. Man würde es bemerken, wenn an der Sicherheit gespart würde, und man würde es bemerken, wenn an den baulichen Voraussetzungen gespart würde, aber Einsparungen an der Therapie kann man draußen zunächst nicht feststellen. Diese Einsparung richtet sich gegen die Menschen, die dort betreut werden, und richtet sich unter Umständen auch gegen die Menschen draußen, wenn jemand entweicht, der nicht therapiert wurde. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein.
Eine solche Umwandlung wäre dann keine Gefahr, wenn vorher Standards dafür festgesetzt würden, wie nach einer Überführung in eine private Rechtsform mit den Menschen in der Forensik verfahren werden soll, wenn Therapie als wichtiger Standard festgeschrieben wäre, wenn festgeschrieben wäre, dass es ein erklärtes Ziel ist, diese Menschen auf ein Leben draußen vorzubereiten.
Das kann aber nur dann gelingen, wenn eine Zusammenarbeit mit komplementären Diensten möglich ist. Diese Dienste sind aber durch Ihr anderes Spargesetz aus dem Jahr 2004 weitgehend kaputt gemacht worden, sodass es draußen kaum Auffangmöglichkeiten für psychisch kranke Straftäter gibt. Es gibt auch viel zu wenige Übergangsheime. Das wiederum wendet sich gegen die Einrichtung selbst. Weil die Menschen nicht therapiert und nicht in komplementäre Einrichtungen entlassen werden können, sammeln sich alle, auch jene, die ganz wenig Therapie bräuchten, um wieder ins normale Leben zurückzufinden, in der Forensik und bleiben teilweise lebenslang dort. Deshalb sind unsere Forensiken überfüllt.
Diesen Zustand können Sie mit einer Überführung in eine private Rechtsform nicht ändern. Sie könnten ihn nur ändern, wenn Sie einen dezentralen Therapieansatz wagen würden.
Ich spreche bewusst von „wagen“: Denn das kann unter Umständen wirklich ein Wagnis sein, weil diese Menschen manchmal nur als therapiert erscheinen, aber es doch nicht sind. Mit einer ausreichenden psychiatrischen und sozialpädagogischen Begleitung könnte es gelingen. Dann könnten die Forensiken dem Auftrag gerecht werden, den sie eigentlich haben.
In Artikel 95 Absatz 8 des Gesetzentwurfs, über den wir jetzt beraten, steht, dass die Staatsregierung einer Veräußerung oder einer Veränderung zustimmen muss. Es steht aber auch drin, dass sie nur insoweit zustimmen muss, als die Veränderung den Maßregelvollzug betrifft. Nun betreffen aber nicht alle Facetten der Forensik auch den Maßregelvollzug. Insofern kann durchaus eine Veräußerung oder eine Veränderung stattfinden, wenn dabei nicht der Maßregelvollzug betroffen ist.
Diese Gesetzesänderung hat noch einen weiteren Haken. Die Überführung entzieht den Bezirkstagen das direkte Mitsprache- und Mitentscheidungsrecht. Dann wird ein – wie auch immer genannter – Verwaltungsrat eingesetzt, der von den Bezirken benannt wird und autonom handeln kann. Was der dann mit der Forensik macht, können wir und auch die Bezirkstage nicht mehr beeinflussen. Diese Angelegenheit ist für eine Überführung in eine private Form zu sensibel.
Das zählt aber für die CSU nicht. Ihre Begründung für die Reform ist Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit. Das sind zwar wichtige und richtige Aspekte, aber sie entsprechen dem Kern der Aufgaben in der Forensik in keiner Weise.
Deshalb sind Sie mit Ihrer Absicht, die Forensiken in eine private Rechtsform zu überführen, auf dem Holzweg. Bei Ihnen steht der Wirtschaftlichkeitsaspekt im Vordergrund, bei uns der Therapieaspekt. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Wir alle sind über die Fraktionsgrenzen hinweg darüber informiert, dass in der Forensik eine starke Belegung herrscht und die unabhängigen Gerichte so einweisen können, wie sie es für richtig halten; das ist vollkommen klar. Es ist aber schlichtweg falsch, hier von einer hoffnungslosen Überbelegung und von katastrophalen Verhältnissen zu sprechen, insbesondere im Zusammenhang mit Entweichungen.
Ich habe in der letzten Woche an der Einweihung der Einrichtung in Lohr am Main teilgenommen. Sie waren nicht dort. Wären Sie dort gewesen, hätten Sie gehört, dass die Quote der Lockerungsmissbräuche bei 0,02 % liegt. Also lassen Sie bitte das Katastrophengeschrei dort sein, wo es hingehört.
Wir haben die Sicherheit erhöht; wir haben massiv in Neubauten investiert. Wir haben die Einrichtung in Straubing erweitert. Die Erweiterung der Einrichtung in Lohr am Main, die rund 7 Millionen Euro gekostet hat, wurde jetzt eröffnet. Wir haben im Vergleich zu 2001 hierfür insgesamt über 50 Millionen Euro mehr ausgegeben. Die Staatsregierung weiß also sehr wohl, worauf sie sich hier einstellen muss, und tut das auch.
Die vorgesehene gesetzliche Umwandlung in eine GmbH ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Herr Kollege Wahnschaffe – er ist jetzt nicht mehr da –, es ist abenteuerlich, von Agonie zu sprechen, weil wir ein neues Gesetz vorlegen, aber das bin ich leider inzwischen gewöhnt. Das Gesetz ist richtig, und deshalb sollten wir es möglichst schnell auf den Weg bringen. Wir haben auch die finanzielle Seite im Griff. Wenn die Quote bei den Lockerungsmissbräuchen in einer Höhe von 0,02 % bleibt, worin auch die Nichtrückkehr von Ausgängen eingeschlossen ist, ist Katastrophengeschrei wirklich nicht angebracht, es ist auch nicht sachgerecht.
Die Aussprache ist damit geschlossen. Frau Ackermann, Sie haben das Wort zu einer Zwischenbemerkung.
Herr Staatssekretär Heike, ich bedauere außerordentlich, dass Sie kein Wort dazu verloren haben, wie Sie in Zukunft die Therapie in den Forensiken ausgestalten wollen. Sie haben kein Wort darüber verloren, ob Sie einen Ansatz planen, mit dem Forensiken nach außen geöffnet werden können, weil Anschlusseinrichtungen ausgebaut werden. Dezentrale Einrichtungen sollten gestärkt werden. Auf diese Weise könnte der Überbelegung, die an den Forensiken herrscht, abgeholfen werden. Die Menschen, die in den Forensiken leben, sind nicht alle deshalb in diesen Einrichtungen, weil sie der Öffentlichkeit lebenslang nicht mehr zugemutet werden könnten, sondern weil es keine Möglichkeit gibt, sie wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Die Anschlusseinrichtungen fehlen. Dazu habe ich von Ihnen nichts gehört.
Ich möchte eine geschäftsleitende Zwischenbemerkung machen. Wir können heute nach 19.00 Uhr nicht mehr abstimmen. Für einige der folgenden Anträge wurde eine Redezeit von 15 Minuten pro Fraktion ausschließlich der Stellungnahme der Staatsregierung vereinbart. Insofern ist fraglich, ob wir heute noch Gesetze mit größeren Redeblöcken schaffen. Ich bitte die Fraktionen, sich zu kontaktieren, wie wir in der Tagesordnung weiterfahren sollen. Wir könnten zum Beispiel Gesetzentwürfe und Anträge aufrufen, die eine kürzere Redezeit haben. Ansonsten bestünde das Risiko, dass wir
bereits beim nächsten Tagesordnungspunkt, bei dem eine Redezeit von 15 Minuten pro Fraktion vereinbart wurde, nicht mehr abstimmen können, wenn wir die Reihenfolge beibehalten. – Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Verehrte Frau Kollegin Ackermann, wir sprechen heute nicht über wer weiß was alles, zum Beispiel über die Therapie. Das sind eigene Tagesordnungspunkte. Heute geht es um die gesetzliche Regelung. Diese ist richtig und zielführend. Für die anderen Themen – für die wir mit Sicherheit keine Fachleute sind – brauchen wir Forensikleiter und ähnliche Personen, mit denen wir uns als Abgeordnete unterhalten sollten. Dann werden wir ein anderes Bild bekommen. Das hat aber nichts mit dem heutigen Gesetzentwurf zu tun.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/7251 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik auf Drucksache 15/7986 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Es ist so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form vorzunehmen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind wiederum die Fraktionen der CSU und der SPD. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit wurde auf gleiche Weise beschlossen. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze“.
Ich erfahre gerade, dass sich die Fraktionen bei der Redezeit eine Selbstverpflichtung von fünf Minuten statt fünfzehn Minuten auferlegt haben. Ich rufe deshalb den Tagesordnungspunkt 5 auf:
Gesetzentwurf der Staatsregierung eines Bayerischen Hochschulzulassungsgesetzes (Drs. 15/7387) – Zweite Lesung –
Antrag der Abg. Joachim Herrmann, Dr. Ludwig Spaenle, Prof. Dr. Hans Gerhard Stockinger u. a. (CSU) Entschließung zum Bayerischen Hochschulzulassungsgesetz – Verstärkte Berücksichtigung weiterer Maßstäbe im Hochschulauswahlverfahren (Drs. 15/7701)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Auf die Redezeit habe ich hingewiesen. Erste Wortmeldung dazu, Herr Kollege Dr. Spaenle.
Herr Präsident, Hohes Haus! Mit der Vorlage des Bayerischen Hochschulzulassungsgesetzes erfährt die umfangreichste bayerische Hochschulgesetzgebung seit den Siebzigerjahren ihren Abschluss. Wir schöpfen dabei die zur Verfügung stehenden Gestaltungsspielräume, die auch durch die bundesrechtliche Situation entstanden sind, in großem Umfang aus. Ich möchte kurz auf einige Punkte hinweisen:
Zunächst zur Kompetenz zur Ermittlung der Kapazitäten. Die Umsetzung der Kapazitätsausweisung erfolgte bisher durch eine sehr strenge Kontrolle und in einem sehr engen Gestaltungsrahmen zwischen der Einzelhochschule und dem Staatsministerium. Das neue Gesetz schafft – insbesondere mit der Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge – einen größeren Gestaltungsspielraum für die einzelne Hochschule durch die Fortentwicklung der Autonomie und die Zuweisung weiterer Gestaltungsspielräume. Zwischen dem Ministerium und der Hochschule werden nicht mehr konkrete Kapazitätsausweisungen bis auf jeden Einzelstudienplatz vereinbart. Vielmehr werden für eine Reihe von Studienfächern bzw. Studiengängen Korridore vereinbart, die die Hochschule selbst ausfüllen kann. Das bedeutet eine hohe Flexibilität bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses und bei der Einführung oder Schaffung neuer Studiengänge.
Der zweite Punkt betrifft die Einführung weiterer Zulassungskriterien neben der Abiturdurchschnittsnote für die Zulassung zu einzelnen Studiengängen. Ich möchte besonders auf einen Aspekt hinweisen: Personen, die keine Hochschulzugangsberechtigung im klassischen Sinn besitzen, wird durch die Bewertung ihrer Erfahrungen, die sie in der Berufsausbildung oder in der Arbeitswelt gewonnen haben, der Zugang zu einer fachgebundenen Fachhochschulreife ermöglicht. Das ist eine konsequente Entwicklung des Leistungsdurchstiegs im differenzierten Ausbildungswesen in den tertiären Sektor hinein. Diese Ausweitung fußt auf den Erfahrungen, die mit qualifizierten Meistern gemacht wurden. Für eine überschaubare Zahl von Personen wird damit eine wesentliche Neuerung des Hochschulzugangs geschaffen.