Lassen Sie endlich Ihre faulen Tricks, stellen Sie sich der Realität, und schaffen Sie endlich genügend Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vom Grundsatz, meine ich, ist der Antrag der CSU, den der Fraktionsvorsitzende Herrmann heute noch einmal im Plenum begründet hat, in seiner Zielrichtung ganz richtig, weil er letztendlich bayernweit noch einmal verdeutlicht, wie ernst wir zum einen innerhalb der CSU-Fraktion, zum anderen aber auch innerhalb der Staatsregierung den Ausbau der Kinderbetreuung nehmen.
Mit dem viel gescholtenen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird zum ersten Mal in Bayern in jeder Kommune über den Ausbau der Kinderbetreuung diskutiert.
Ich bin froh, dass sich jeder Gemeinderat, jeder Stadtrat mit der Situation der Familien und mit der Kinderbetreuung intensiv auseinandersetzt. Frau Kollegin Tolle, das gibt es sonst in keinem Land. Das halte ich für ungeheuer wichtig. Ich kann mir durchaus den einen oder anderen Bürgermeister vorstellen, der sich noch intensiver der Situation gerade der jungen Frauen beim Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten für unter Dreijährige annimmt, gar keine Frage.
Ich habe im letzten Jahr ungefähr 100 Veranstaltungen durchgeführt, und ich habe intensiv mit den Kommunen vor Ort diskutiert. Ich sage es noch einmal: Die Kommunen müssen eine Bedarfsplanung aufstellen, und bei dieser Bedarfsplanung – das ist sozusagen ein Dreiklang – sind die Wünsche der Eltern zu berücksichtigen. Es ist eine Pfl icht, dass bei der Bedarfsplanung die Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder zu berücksichtigen sind. Das ist sozusagen ein subjektiver Rechtsanspruch des Trägers, der im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz formuliert worden ist.
Vor diesem Hintergrund ist es natürlich ganz wichtig, dass, wenn die einzelnen Betreuungsplätze in den Bedarfsplan aufgenommen worden sind, ein Rechtsanspruch gegenüber dem Freistaat auf die Förderung besteht. Das heißt, wir sind immer dabei für jeden einzelnen Platz, der in die Bedarfsplanung aufgenommen worden ist.
Wir wissen natürlich auch, dass es Urteile vom VGH gegeben hat in Fällen, in denen Kommunen zunächst in den früheren Bedarfsplänen der Regierungen Plätze aufgenommen haben, aber dann nicht bereit waren, die Plätze zu fi nanzieren.
Frau Staatsministerin, Sie haben eben vom Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gesprochen. Ist Ihnen bekannt, dass wir bei der Diskussion um das BayKiBiG einen Antrag gestellt hatten, dies im Gesetz zu verankern, und dass die CSU-Mehrheit dies abgelehnt hat?
Herr Kollege Wahnschaffe, wenn Sie mir zugehört hätten, hätten Sie mitbekommen, dass ich Ihnen sehr genau den Weg beschrieben habe, den wir von der CSU – übrigens auch unter dem Stichwort Konnexität, darauf legen Sie immer großen Wert – mit einer qualifi zierten Bedarfsplanung mit den Kommunen im Boot beschritten haben. Vor diesem Hintergrund – –
Von einem subjektiven Rechtsanspruch habe ich gesprochen, und vor diesem Hintergrund ist dies auch entsprechend zu bewerten.
Im Bereich Kindergärten sind das doch alles die alten Schlachten, die wir schlagen. Wir sind mittlerweile bei einer Bedarfsdeckung von 99,4 %, und das in allen drei Jahrgängen. Dabei habe ich die schulvorbereitenden Einrichtungen, die heilpädagigischen Tagesstätten
nicht mitgerechnet. Ich kann also insgesamt für Bayern sagen: Wir haben 100 % Bedarfsdeckung bei den Kindergärten schon längst erreicht. Das sollten auch die Damen und Herren von der Opposition zur Kenntnis nehmen.
Wir haben Mitte letzten Jahres eine Bedarfserhebung gemacht. Danach haben wir knapp 32 000 Betreuungsplätze für die unter Dreijährigen. Das sind nicht ausschließlich Kinderkrippenplätze, sondern auch Betreuungsplätze in den Kindergärten, in Kinderhäusern, und da ist auch die Tagespfl ege dabei. Wenn ich mir anschaue, was sich im vergangenen Jahr, in der zweiten Hälfte 2006, in den Kommunen getan hat beim Ausbau von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige, dann kann ich nur sagen: Hier sind die Kommunen gemeinsam mit der Staatsregierung wirklich dabei, den Ausbau der Kinderbetreuung für die unter Dreijährigen sowohl quantitativ wie auch qualitativ gewaltig zu verbessern.
Zur SPD will ich sagen, ich lasse mich nicht auf das Jahr 2013 ein oder, wie es im Kinder- und Jugendhilfegesetz steht, auf das Jahr 2010. Ich bin der Ansicht, wir brauchen jetzt dann, im Jahr 2007/2008, die Bedarfsplanung in den Kommunen,
die zu einem möglichst raschen fl ächendeckenden Ausbau führt. Genau das ist die Zielrichtung, die der Kollege Herrmann heute noch einmal klargemacht hat und die im Dringlichkeitsantrag verdeutlicht worden ist.
Ich möchte noch etwas sagen zur Argumentation und der Diskussion insgesamt. Mein Ziel ist es – darin bin ich mit Frau von der Leyen einig –, dass wir keine junge Frau, kein junges Ehepaar, Mama und Papa vor die Entscheidung stellen dürfen: Kind oder Erwerbstätigkeit. Das ist das Zentrale, was wir letztendlich in unserer Familienpolitik verwirklichen müssen.
Jedem Elternteil, der sich für ein Kind entscheidet, müssen wir die Möglichkeit eröffnen, ein Kind zu haben und damit gleichzeitig Erwerbstätigkeit zu verbinden.
Das halte ich für unverzichtbar; denn nur dann werde ich die Offenheit bekommen – wobei das nicht das alleinige Rezept ist, darüber sollten wir uns schon im Klaren sein –, dass sich unsere jungen Eltern wieder verstärkt für Kinder entscheiden. Das halte ich für unabdingbar, darin sind wir uns einig. Trotzdem halte ich auch die Wahlfreiheit für notwendig. Wir sollten die institutionelle Kinderförderung nicht gegen die familiäre Kinderbetreuung ausspielen, und das unterscheidet uns ein Stück weit von Ihnen. Ich gebe zu, auch wir haben die Wahlfreiheit nicht immer ernst genommen.
Man muss darüber offen diskutieren, das ist überhaupt keine Frage. Sie kennen mich, auch ich sage das immer.
Frau Staatsministerin, halten Sie die Wahlfreiheit für gewährleistet, wenn Kinderkrippen landauf, landab fehlen? Welche Mutter kann sich für Kinderkrippen entscheiden, wenn es keine gibt?
Frau Kollegin Ackermann, auch dazu sage ich Ihnen ganz klar – wenn Sie mir zugehört hätten, hätten Sie es gehört: Die Kommunen sind in der Pfl icht. Deswegen müssten Sie sich eigentlich dem Dringlichkeitsantrag des Kollegen Herrmann anschließen, gemeinsam mit dem Freistaat Bayern ein Konzept für ein bedarfsgerechtes Angebot etwa an Kinderkrippen und Kindergärten vorzulegen. Die Kommunen forderten diese Bedarfsplanung, und vor diesem Hintergrund sind sie in der Pfl icht, eine qualifi zierte Bedarfsplanung zu erstellen.
Frau Kollegin Ackermann, das Problem scheint im Grunde am stärksten in der Landeshauptstadt München auf, wo es ohne Frage für die unter Dreijährigen prozentual mehr Betreuungsplätze gibt. Aber dort habe ich zurzeit die größten Probleme. Von dort bekomme ich von jungen Müttern, die eine Kinderbetreuung suchen, die schwierigsten Briefe, weil sie, wenn ihr Kind zwei Jahre alt ist, dringend wieder erwerbstätig sein müssen, da die Mieten und die Lebenshaltungskosten so teuer sind. Deswegen ist es wichtig, dass sich hier alle Kommunen auf den Weg machen.
Nein, wir schieben es überhaupt nicht auf. Sie sehen dies auch an unseren Haushaltsansätzen: Wir haben eine kindbezogene Förderung im Jahr 2007 von 580 Millionen Euro, im Jahr 2005 betrug der Haushaltsansatz dafür 564 Millionen Euro; die Haushaltsansätze werden immer gesteigert. Daran sehen Sie, wie wichtig es dem Freistaat ist, dass wir den Kommunen signalisieren: Ihr habt einen Rechtsanspruch auf Förderung, wenn ihr eine qualifi zierte Bedarfsplanung erstellt. Sie müssen endlich einmal verstehen, es ist uns ganz wichtig, dass wir die jungen Familien aus dieser Option, entweder Kinder oder Erwerbstätigkeit, herausführen wollen.
Ich habe schon zwei Fragen zugelassen, und vor diesem Hintergrund möchte ich Sie bitten, mich die Gedanken ausführen zu lassen, zumal ich schon zum Ende komme.
Ich möchte deswegen abschließend nochmals sagen: Für uns ist es ganz wichtig, dass wir auf der einen Seite den Wert der familiären Betreuung entsprechend anerkennen und auf der anderen Seite natürlich sagen: Wir brauchen die institutionelle Förderung gerade für unsere jungen Eltern, für die jungen Frauen und Männer, Mütter und Väter, die erwerbstätig sein wollen und müssen. Deswegen hat es keinen Sinn, weiterhin in SchwarzWeiß-Ideologien zu diskutieren. Das ist ein sehr wichtiges gesamtgesellschaftliches Anliegen. Im „Münchner Merkur“ stand heute übrigens hierzu ein hervorragender Kommentar: Familienfreundlichkeit kann nicht nur die Politik schaffen, sondern Familienfreundlichkeit muss auf die Kommunen und auf die Verantwortung eines jeden Einzelnen heruntergebrochen werden. Wir alle müssen gemeinsam dafür sorgen, dass wir Kinder nicht als lästig, sondern wieder als Glück empfi nden, dass wir sie nicht unter dem Gesichtspunkt betrachten, was sie kosten, sondern darüber diskutieren, was sie uns – jedem Einzelnen und dem Staat – wert sind.