Dort hätte es hingehört. Wir wären auf Ihrer Seite gewesen. Wir haben das mehrfach eingefordert. Niemand weiß genau, warum dies nicht durchgesetzt wurde.
Ebenso verwunderlich ist, dass nun plötzlich Eile besteht; denn die Einbringung der SUP ist längst bekannt. Daraus wäre keine Eile abzuleiten. Die Eile ist – darin gebe ich Ihnen Recht – von den Grundlagen für Hochwasserschutzmaßnahmen abzuleiten, die, sofern möglich, beschleunigt werden müssen. Beschleunigung darf aber nicht heißen, dass Programmsätze beschlossen werden; denn diese halten vor Gericht nicht stand, sondern sind Willenserklärungen, die wie Gummi dehnbar sind und niemandem nützen, vor allem nicht der Verwaltung, die vollziehen muss. Wir würden uns wünschen, dass im Rahmen der Gesetzesberatungen detaillierter formuliert wird, damit die Begriffl ichkeiten Schärfe bekommen. Wir werden dazu Vorschläge machen, weil wir es für nötig
halten, gerichtsfest und präzise zu formulieren und nicht nur Programmsätze zu haben. Diese reichen nicht aus, wenn Verfahren beschleunigt werden sollen.
Ich darf Sie auf Folgendes hinweisen: Sie sagten, die Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern müsse hergestellt werden. Das ist richtig. Deshalb muss darauf geachtet werden, dass das bei den Verfahren beachtet wird. Den Ämtern darf nicht überlassen werden, ob Erörterungstermine stattfi nden. Dadurch könnte es passieren, dass sich die einen oder anderen Bürger über den Tisch gezogen fühlen. Das ist der falsche Weg, wenn es darum geht, Überzeugungsarbeit zu leisten. Dazu benötigt man Zeit. Sollte dies mehr Kosten verursachen, sind diese sicherlich niedriger, als wenn ein Gerichtsverfahren bewältigt werden muss und damit die Wege länger als sonst üblich werden.
Mir erscheint es richtig, dass die Verantwortung für die Steuerung der Polder von den Landratsämtern abgezogen und den Regierungen übertragen wird, die einen besseren Überblick über die Gesamtsituation haben und deswegen präzisere Entscheidungen treffen können. Wegen der gesteuerten Polder muss im Einzelnen darauf geachtet werden, dass die Baumaßnahmen für Polder ganz präzise in den gesamten Hochwasserschutz eingebunden werden. Herr Prof. Dr. Strobel hat zu einigen der gesteuerten Polder seine Bedenken angemeldet. Das betrifft hauptsächlich die technische Seite und nicht so sehr die Steuerung. Wir sind uns einig, dass mit der jetzt vorgesehenen Steuerung der richtige Weg eingeschlagen wurde.
Wir werden das Gesetz zügig beraten, denn wir wollen, dass die Verfahren beschleunigt werden. Ich bitte aber darauf Rücksicht zu nehmen, dass die heute von mir eingebrachten Vorschläge ausreichend diskutiert werden, um sicherzustellen, dass die Anwendung des Gesetzes funktionieren wird.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Der von der Bayerischen Staatsregierung eingebrachte Entwurf zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes liegt zur Beratung vor. Er beinhaltet im Wesentlichen folgende Bereiche: erstens, bestimmte bauliche Hochwasserschutzmaßnahmen zu genehmigen und herzustellen; zweitens, die rechtlichen Verfahren zur Zulassung von baulichen Schutzmaßnahmen zu beschleunigen; drittens, die Beibehaltung der bewährten Hochwasserschutzstrategie – das 3-SäulenProgramm – und, viertens, die Umsetzung der EU-Richtlinie Strategische Umweltprüfung für bestimmte Pläne und Programme.
Zu unserem bewährten Hochwasserschutzprogramm: Seit Jahren leisten unsere Wasserwirtschaftsämter her
vorragende Arbeit. Diese Arbeit wollen wir stärken, den Hochwasserschutz konsequent planen, festsetzen und umsetzen. Das Aktionsprogramm hat folgende Ziele: die Sicherung der menschlichen Daseinsvorsorge, die Abwehr von Naturkatastrophen und die Gewährleistung eines ausreichenden Hochwasserschutzes. Das Programm ist in Einzelaktionen und Einzelaktivitäten zu bündeln und zeigt die zu erwartenden Kosten für den Zielzeitraum bis 2020. Das 3-Säulen-Programm ist bekannt und bewährt und wird von vielen anderen geschätzt. Ich will nicht auf die Details eingehen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es um weitere bauliche Hochwasserschutzmaßnahmen, die vorrangig an Main und Donau besonders große Schutzwirkung bringen werden. Ich denke an die Flutpolder, die Deichbauten und die Deichrückverlagerungen, die insbesondere in meinem Heimatlandkreis von großer Bedeutung sind. Diese Maßnahmen sind vorrangig geeignet, eine effektive Dämmung herbeizuführen, große positive Wirkungen zu erzielen, die großen Wassermengen zu steuern, zu lenken und raschen Schutz herzustellen. Sie bringen im Ergebnis noch mehr Schutz für die Menschen.
Zu den Verfahrensänderungen: Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes sieht auch vor, dass die rechtlichen Verfahren zur Zulassung von baulichen Hochwasserschutzmaßnahmen beschleunigt werden. Bei der Abwägung im Verwaltungsverfahren zur Stärkung des Hochwasserschutzes soll ein Programmsatz zugunsten der Schaffung von Retentionsfl ächen aufgenommen werden. Die Zuständigkeit für die Zulassungsverfahren für die gesteuerten Flutpolder soll zur effektiven Bündelung der Verfahren von den Kreisverwaltungsbehörden auf die Regierungen übertragen werden. Wie Herr Staatsminister bereits dargelegt hat, handelt es sich um eine eng begrenzte Zahl von Baumaßnahmen und um Größenordnungen, die in der Regel über einer Million Kubikmeter Retentionsraum liegen. Man muss dazu auch sagen, dass bei den Regierungen große überörtliche Erfahrung vorliegt, die wir auch nutzen sollten.
Zum Erörterungstermin: Die Zulassungsverfahren bei Wasserrecht und Planfeststellung sollen durch eine optimale Gestaltung des Erörterungstermins vereinfacht und beschleunigt werden. Künftig soll es also kein zeitaufwändiges Verfahren mehr geben; das führt zu einer Verwaltungsvereinfachung. Der Erörterungstermin liegt im Ermessen der Behörde. Ich habe selbst erlebt, dass diese Behörden vor Ort sehr viel Erfahrung haben. Die Ortskenntnis ist also gegeben, so dass ich davon ausgehe, dass sie zum Nutzen der Bürger eingesetzt wird. Die Möglichkeit, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen, ist durchaus gegeben.
Es bleibt auch bei dem bewährten Drei-Säulen-Programm. Ich möchte hinzufügen, dass es keine einseitige Betonung des technischen Hochwasserschutzes gibt. Auch der ökologische Hochwasserschutz kann ausgebaut werden.
Nur noch ein paar Sätze zu der Richtlinie. Die SUP ist bei diesen Hochwasserschutzplänen und -maßnahmen mit
dem Ziel durchzuführen, ein höheres Umweltniveau zu erzielen. Die erheblichen Umweltauswirkungen, seien sie positiver oder negativer Art, sind aufzunehmen. Das ist ein ganz entscheidender Punkt. Es ist auch zu prüfen, ob Planungsvarianten und zumutbarer Aufwand gegeben sind.
Ich möchte zum Ganzen sagen: Mit der SUP-Richtlinie wird das Wasserrecht für die Wirtschaft und die Bürger keine zusätzlichen Kosten mit sich bringen. Die neuen Anforderungen betreffen lediglich die Planungen der Behörden. Herr Minister Dr. Schnappauf hat bereits gesagt, dass wir die Vorgaben 1 : 1 übernehmen wollen und werden. Ich bitte um die Verweisung des Gesetzentwurfs an den zuständigen Ausschuss und um eine einvernehmliche Beratung.
Kolleginnen und Kollegen, Herr Staatsminister! Der heute vorliegende Gesetzentwurf zeigt sehr klar, dass Sie bis jetzt mit den Hochwasserschutzmaßnahmen nicht wirklich vorangekommen sind. Sie sind sogar nahezu gescheitert. Die sieben Polderbauwerke für Bayern sind schon lange angekündigt, doch nichts geht voran. Das einzige Projekt, bei dem es voranging, das ist der Polder an der Iller. Dort wurde mit dem Projekt gleich der vierspurige Ausbau einer Straße verbunden, der B 19. Dort sind die Interessen gebündelt, weil es Industriegebiete und Industriebauten zu schützen gilt. Deshalb geht dort etwas voran. Überall da, wo aber Landwirte beteiligt, wo Ackerfl ächen betroffen sind, gibt es bei der Polderplanung erhebliche Widerstände, und diese Widerstände konnten Sie bis heute nicht überwinden.
Bis heute liegen keine Entschädigungsregelungen auf dem Tisch, an denen sich die Bauern tatsächlich orientieren könnten. Es gibt auch keine klaren Aussagen darüber, wann gefl utet wird, und wer darüber entscheiden soll. Bis heute fehlen alle diese Aussagen. Die Polderplanung ist bisher im Ungewissen, im Unklaren geblieben und überhaupt nicht vorangekommen. Sie könnten Ihre Kolleginnen und Kollegen vom Bauernverband durchaus einmal in die Pfl icht nehmen, damit der Polderbau endlich Gestalt annehmen kann.
Es ist deshalb richtig, Polderplanungen und Polderbauten an die Regierungen abzugeben, weil sie mehrere Landkreise betreffen. Es muss aber qualitativ vermittelt werden, worum es bei den Poldern geht und welche Belastungen sie für die Landwirtschaft mit sich bringen. Von der von Ihnen für das Jahr 2006 angekündigten Polderbaumaßnahme im Mangfalltal sind keine Landwirte betroffen. Dort handelt es sich nicht um intensiv landwirt
schaftlich genutzte Flächen. Es scheint, dass es dort vorangeht. An allen anderen Planungsstandorten haben wir aber erhebliche Widerstände.
Wir müssen auch feststellen, dass Sie bei der Neufassung des Landesentwicklungsprogramms – LEP – versäumt haben, dem Hochwasserschutz wirklich Vorrang zu geben.
Im LEP ist die Festlegung von Überschwemmungsfl ächen sowie die Bebauung in Überschwemmungsfl ächen als Option enthalten und liegt in der Ermessensabwägung der Kommunen. Das Verbot einer Überbauung von Überschwemmungsfl ächen ist im LEP nicht als Ziel verankert. Das hätten Sie machen müssen, um für die Kommunen klare Ziele vorzugeben. Zum natürlichen Hochwasserschutz gibt es im Gesetzentwurf von heute nur einen marginalen Satz in Artikel 58 a, und der lautet:
Flächen, die sich zur Hochwasserrückhaltung und -entlastung eignen, sollen vorrangig für diese Zwecke genutzt werden.
Wir wissen doch, wenn solche Vorgaben im LEP nicht als Ziel verankert sind, dann werden wir mit dieser Formulierung die kommunale Planungshoheit nicht steuern können. Es wird wieder ein Kampf um jede Fläche einsetzen, und die Kommunen werden weiterhin unter dem Druck stehen, Bau-, Gewerbe- und Industriegebiete in potenziellen oder faktischen Überschwemmungsfl ächen auszuweisen. Das ist in Bayern Tatsache. Wir stellen fest, Ihre erste Säule, die Sie immer so hoch halten, der natürliche Hochwasserschutz, bleibt weiterhin auf der Strecke.
Wir haben Hinweise aus Ihrem Haus, wonach für Grunderwerb kein Geld mehr zur Verfügung steht. Die Mittel, mit denen die Wasserwirtschaft Grund für den natürlichen Hochwasserschutz kaufen konnte, sind ausgegeben. Jetzt stehen nur noch Gelder für den technischen Hochwasserschutz bereit, für den natürlichen Hochwasserschutz aber nicht. Ich kann deshalb ankündigen, dass wir zu diesen Fragen klare Formulierungen und Änderungen in die Debatte einbringen werden.
Im Übrigen gilt das Gleiche für die Gestaltung der Gewässerschutzrandstreifen. Bei der Neufassung des Gesetzes hätte die Chance bestanden, den Umgang mit den Gewässerrandstreifen in Bayerischen Wassergesetz zu verankern. Sie wissen, beim Schutz von Gewässerrandstreifen ist Bayern Schlusslicht. Wir haben festgestellt, dass es enorme Einspülungen in die Gewässer gibt; die öffentliche Hand muss Ausbaggerungen fi nanzieren. Wir kommen mit Programmen für die Äsche oder die Flussperlmuschel nicht voran, weil wir so viele Einträge in die Gewässer aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung haben. Deshalb können die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie auch nicht angemessen erreicht werden.
Es bleibt also viel zu tun beim Hochwasserschutz. Hier muss etwas vorangebracht werden. Ich muss ebenfalls kritisieren, dass die Erörterungstermine bei den Planfest
stellungsverfahren nur als Option in das Gesetz aufgenommen werden. Man kann sie durchführen oder auch nicht. Das stärkt aber nicht das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliche Planung und in staatliche Programme.
Köstlich fand ich Ihre Ausführungen, wie wichtig die Durchführung der Strategischen Umweltprüfung – SUP – ist. Diese Prüfung ist von der EU vorgeschrieben, das haben Sie zu tun, das sind Hausaufgaben, die Sie zu erledigen haben. Es wäre wirklich wünschenswert gewesen, Sie hätten die Strategische Umweltprüfung und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei der Neufassung des LEP durchgeführt. Sie hätten sich besser etwas mehr Zeit gelassen, um eine Beteiligung der bayerischen Bevölkerung an der Landesplanung zu ermöglichen.
Insgesamt lässt sich Folgendes feststellen: Es ist notwendig, dass wir beim Hochwasserschutz vorankommen, denn bis jetzt haben wir zwar viele gute Worte auf dem Papier stehen, bei der Durchführung der Vorgaben in der Fläche hapert es aber sehr.
Ich stelle leider auch fest, dass gerade der natürliche Hochwasserschutz in der Fläche auf der Strecke bleibt. Überschwemmungsfl ächen werden nicht ausgewiesen, Moore und Auwälder werden bebaut, aufgeschüttet und trocken gelegt, Bergwälder werden gerodet. Dort, wo wir in der Fläche die Wasseraufnahme angesichts des Klimawandels verbessern müssen, ist Fehlanzeige. Da werden uns die technischen Bauwerke der Polder in Zukunft nicht retten können.
Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Drs. 15/4819) – Zweite Lesung –
Wir kommen deshalb zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/4819 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport auf Drucksache 15/6118 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfi ehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die CSU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? –
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Wer ist dagegen? – Niemand. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen“.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Landeswahlgesetzes und des Bezirkswahlgesetzes (Drs. 15/5473) – Zweite Lesung –