Ruth Paulig
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Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin! Es ist gut, dass sich die Diskussion zu dieser Eingabe an die Europa-Diskussion anschließt. In
Das ist meine letzte Rede, hören Sie sich das Zitat noch an. Der Professor der Botanik ist diese Berge abgegangen. Er zieht in seiner Stellungnahme vom 08.08.2003 das Fazit:
Das von uns begangene Gebiet ist ein Juwel der Kocheler Berge und über seine große landschaftliche Schönheit hinaus von so hoher Wertigkeit für den Naturschutz, dass ein Wegebau in diesem Bereich uneingeschränkt abzulehnen ist. …
Würde hier ein Wegebau durchgeführt, verlöre der Naturschutz in Bayern jegliche Glaubwürdigkeit.
Arbeiten Sie an vernünftigen, tragfähigen Konzepten, die der Alpenkonvention, dem Schutz des Landschaftsraums und dem Schutz der Berglandwirtschaft entsprechen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich noch einmal mit Artikel 113 der Bayerischen Verfassung beginnen – man glaubt es nicht –: „Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln.“
Das ist die Grundlage eines Gesetzes, das wir, von Ihnen aufgedrückt, zu verabschieden haben. Was wir GRÜNE heute nicht verabschieden wollen, ist ein Gesetz, das genau diese Versammlungsfreiheit künftig enorm behindern wird.
Ich darf Ihnen einige Argumente und Zitate aus der Petition bringen, die der Bund Naturschutz e. V. im März 2008 im Landtag eingereicht hat. Das ist eine Organisation, der auch, meine ich, vielleicht einige Kollegen der CSU angehören,
mit 171 000 Mitgliedern, die sich für den Erhalt der Biodiversität, der Naturschönheiten in Bayern einsetzen, für Klimaschutz und eine andere Energie- und Verkehrspolitik. Unterschrieben ist die Petition von Professor Dr. Hubert Weiger, und heute war der Landesbeauftragte Richard Mergner hier, der die Debatte aufmerksam verfolgt hat. Hier steht also:
Bei allem Verständnis für das Ziel, den Rechtsradikalismus zu bekämpfen, darf dies nicht dahin führen, dass die Bürgergesellschaft und die für das Gemeinwohl tätigen Organisationen, wie der Bund Naturschutz in Bayern mit seinen 171 000 Mitgliedern, durch ein derartiges Gesetz in ihren politischen Handlungsmöglichkeiten stark beeinträchtigt und behindert werden.
Man kann nicht, Kolleginnen und Kollegen, bei einem Empfang des Landtags das Ehrenamt loben und gleichzeitig enorme Schranken und Beschränkungen für die Bürger- und Bürgerinnengesellschaft aufbauen. Es geht um Partizipation aller Bürgergruppen, es geht um Stärkung des ehrenamtlichen Engagements. Dieses ehrenamtliche Engagement ist eben häufig ein politisches Engagement, und hier sind wir genau am Punkt. Dieses öffentliche Engagement will dazu beitragen, eine öffentliche Meinungsbildung voranzubringen. An diesem Ansatz
Meinung kund zu tun. Diesen Vorwurf würden sie uns zurecht entgegenschmettern.
Zur Förderung und Entlastung beim Ehrenamt: Mit Lippenbekenntnissen wird da nichts erreicht. Wir bürden den Organisationen auch noch zusätzliche Verantwortung auf. Die Gefahr einer Ordnungswidrigkeit oder eines Strafverfahrens für die Organisatoren steigt. Wir tragen weiter dazu bei, dass sich ehrenamtliche Funktionsträger in Vorstandschaften und Jugendleitungen noch schwerer finden lassen. Der Grad an Idealismus muss also noch weiter steigen, um dann die Bereitschaft zu haben, diese Risiken zu tragen.
Weil ich gerade von den Risiken des Strafverfahrens spreche: Gestern sind die Pfadfinder der PSG und der DPSG in Schleißheim in ihrer Pfadfinderkluft aufmarschiert. Die Pfadfinder müssen zukünftig natürlich auch darauf achten, dass nicht zu viele an einer Stelle stehen, sonst ist es schon eine unangekündigte Demonstration. Als juristischer Laie denke ich in diesem Zusammenhang auch an die Feuerwehrjugend, an das THW und an die Pfadfinder, wenn ich es recht betrachte, auch an Musikkappellen und Trachtengruppen; sie alle fallen dann unter das Uniformierungsverbot.
Für viele Jugendliche und Jugendverbände sind einheitliche und ähnliche Kleidungsstücke ein wichtiges Identifikationsmerkmal und Ausdruck der Zusammengehörigkeit, auch im Zusammenhang mit politischen Meinungsäußerungen, wie das zum Beispiel die Katholische Jugend in Bayern in Verbindung mit den Petitionen formuliert hat.
Die Begründung des Gesetzes formuliert das Ziel, durch Verschärfung des Versammlungsrechts die Demokratie vor rechtsextremistischen Kundgebungen verteidigen zu wollen. Aber hieraus ergibt sich das Paradoxon, dass die Demokratie gerade durch eine Verhinderung bzw. Beschränkung der Möglichkeiten, am demokratischen Willensprozess teilzuhaben, geschützt werden soll.
Ein wichtiges Ziel der Jugendarbeit besteht doch gerade in der Befähigung der Jugendlichen zur gesellschaftlichen Teilhabe, insbesondere durch das Erleben von Demokratie. Einschränkungen der Versammlungsfreiheit können daher die Verwirklichung des Zieles in hohem Maße beeinträchtigen, und das wollen wir nicht.
Herr Kollege, es muss uns im Gegenteil ein Anliegen sein, dass die Jugendlichen über Jugendverbände und -organisationen von diesem Recht einen möglichst großen Gebrauch machen, auch wenn sich die Inhalte der Kundgebungen und Demonstrationen auch einmal gegen Sie oder, wenn wir dann an der Regierung sind, vielleicht auch gegen uns richten.
Wir sollten die Verantwortlichen – Haupt- wie Ehrenamtliche – ermutigen, von den Rechten aus der Versammlungsfreiheit Gebrauch zu machen, ohne sie dafür zu bestrafen oder durch eine Verschärfung abzuschrecken.
Versammlungsgesetz Kundgebungen, politische Meinungsäußerungen behindert und mit enormen Auflagen versehen werden. All das wollen Sie weiter beschränken. Es geht um unmittelbare Demokratie, es geht um Einbringen, um Gestaltung dieser Gesellschaft, um Ausgestaltung der weiteren Entwicklung dieser Gesellschaft mit hohem ehrenamtlichem Engagement. Genau hier setzen Sie enorme Schranken.
Lassen Sie mich noch ein paar inhaltliche Punkte ansprechen. Die Fraktion hat in einer angemeldeten Kundgebung am 9. Juni in Straubing anlässlich des Besuchs von Merkel und Sarkozy ein Transparent gehalten: „Atomkraft – Nicht schon wieder!“ Zwei Abgeordnete waren dabei, Mitarbeiter der Fraktion und GRÜNE vor Ort.
Was ist passiert? Wir stehen genau an dem Ort, der uns vom Landratsamt zugewiesen ist, halten dieses Transparent und werden einzeln mit einer Videokamera Kopf für Kopf richtig schön abgefilmt. Das ist eigentlich nur erlaubt bei tatsächlichem Verdacht auf erhebliche Gefahr für Sicherheit und Ordnung. Da muss ich Sie schon fragen: Wenn jetzt schon mit derartigen Methoden gearbeitet wird, wie wird es dann erst sein, wenn dieses Versammlungsgesetz verschärft wird?
Dies ist rechtlich nicht zulässig. Meine Frage ist an den Innenminister, wie er uns das heute rechtlich erklären kann, dass eine absolut friedliche Demonstration von 10, 12 Teilnehmern, ordnungsgemäß angemeldet, am ordnungsgemäßen Ort, abgefilmt werden darf.
Gehen wir weiter zu den Überblicksaufzeichnungen. Sie kennen die modernen Technologien. Nehmen wir an, es findet eine Kundgebung auf dem Marienplatz in München statt. Vom Rathaus aus, vom Hubschrauber aus kann ich filmen. Mit den heutigen technischen Möglichkeiten kann ich jede einzelne Person herausfiltern und erkennen.
Dann sollen diese Überblicksaufzeichnungen für Schulungszwecke der Polizei sein. Es steht nichts darüber drin, wann das gelöscht werden muss. Es bleibt also eine Datenspeicherung, die langfristig auf einzelne Personen bezogen werden kann. Das wird zu enormen Einschüchterungen in unserer Gesellschaft führen bei Menschen, die sich mit Kritik, mit Protest, mit Gestaltungswillen öffentlich einbringen wollen. Nehmen Sie einfach einmal Studenten, die gegen Hochschulgebühren protestieren, nehmen Sie Schülerinnen und Schüler, die für Zensurfreiheit bei Schülerzeitungen demonstrieren und dann in den öffentlichen Dienst wollen. Wer weiß, ob es hier nicht entsprechende Aufzeichnungen gibt? Ich möchte nicht, dass die Zeiten von Gesinnungsprüfungen mit Regelanfragen und Radikalenerlass – all das hatten wir schon – in dieser Form in Bayern wieder aufleben.
Schauen wir uns die Kann-Bestimmung an – noch ist es eine Kann-Bestimmung –; dass die Namen und Daten der Ordner bei der Anmeldung der Demonstration be
punkt befürchtet der Bund Naturschutz ganz klar – und das wird sicher auch von vielen anderen Organisationen, wie vom Landesbund für Vogelschutz und weiteren, geteilt –, dass beispielsweise Pressekonferenzen dieser Organisationen vor Ort, die häufig draußen stattfinden, die mit Begehungen, mit Exkursionen verknüpft sind, einer vorherigen Anmeldung bedürfen nach dem Versammlung s“behinderungs“gesetz.
So heißt es nicht, aber so ist es leider, Herr Kollege.
Es geht ja darum, dass die Medien – Fotografen, Fernsehen – Bilder erwarten. Zeitungen gehen mit auf diese Exkursionen.
Da werden Transparente getragen, da werden Sticker hingeklebt, und zwei Leute mit dem gleichen Protest-TShirt stellen bereits eine Versammlung dar, die eigentlich Tage vorher angemeldet werden muss und, wenn dies nicht erfolgt ist, mit hohen Strafen bis 3000 Euro und Freiheitsentzug verfolgt werden kann. Das ist doch der Punkt, dass eine massive Einschränkung für die Tätigkeit der Umweltverbände zu befürchten ist, und das wird auch ganz klar zum Ausdruck gebracht.
Aber es sind nicht nur die Umweltverbände. Denken Sie an die Milchbauern. Zwei Leute auf einem Traktor, die faire Milchpreise fordern, sind schon eine Versammlung, die angemeldet werden muss.
Es ist keine kriegerische Veranstaltung, aber es ist ein Teil der Meinungsbildung, und genau darum geht es. Man wendet sich an die Öffentlichkeit, man will politische Meinungsbildung voranbringen. Genau hierum geht es.
Des Weiteren ist in der Petition des Bundes Naturschutz im Detail aufgeführt, welche bürokratischen Hindernisse künftig dabei zu nehmen sind.
Nehmen wir die Petition der Mütter gegen Atomkraft, am 2. Juli 2008 eingereicht. Auch hier stehen viele Menschen dahinter, die sich im Kampf gegen Atomenergie, gegen Atomkraftwerke oder auch gegen den Forschungsreaktor in Garching engagieren.
Diese engagierten Menschen, wir können Ihnen ein Lied davon singen, wie derzeit schon nach dem Bayerischen
dungspflichtige Kundgebung, gleich, an welchem Ort so etwas stattfindet.
Wollen Sie so mit Ihrer Bauernschaft umgehen? Mir soll es recht sein; denn immerhin ist auch jeder Auftritt eines Bauernverbandspräsidenten Sonnleitner von Protesten begleitet. Sagen Sie Ihren Bauern, dass das künftig anmeldungspflichtig ist, sonst gibt es hohe Strafen. Wenn Sie das so wollen, na gut! Oder dieses Bild: Wir GRÜNE gehen mit unseren T-Shirts zum Protestzelt von Ver.di. Dabei gehen wir durch die Bannmeile. Das sind schon zwei Straftatbestände. Zum einen ist es die Verletzung der Bannmeile und zum anderen ist es Demonstrationsmissbrauch.
Ich bitte Sie! Ist das sinnvoll für Bayern?
Bezüglich der Verletzung der Bannmeile weiß ich, wovon ich spreche.
Oder ein anderes Beispiel. Wir werden am Sonntag noch einmal eine große Demonstration gegen den Ausbau des besagten Flughafens in Oberpfaffenhofen haben. Natürlich fahre ich da mit dem Fahrrad hin. Ich habe nicht so weit. Es werden zwei, drei Leute mit mir radeln. Wir haben selbstverständlich Protestfahnen hinten am Fahrrad, auf dem Flugzeuge abgebildet sind und eine weiße Hand mit Nein. Das heißt ganz klar: Kein Ausbau zum Sonderflughafen.
Das möchte ich hier schon einmal anmelden, Herr Herrmann, damit ich mich nicht des Demonstrationsmissbrauchs schuldig mache.
Was wir brauchen, ist eine Ermutigung der Bürgerinnen und Bürger, dieses Staatswesen und diese Gesellschaft mitzugestalten. Wir brauchen eine Ermutigung für die Menschen, die in den Verbänden organisiert sind, sich mit ihren Anliegen einzubringen. Es darf keine Repression, Unterdrückung und Strafandrohung geben. Wir brauchen die Ermutigung für die Menschen, die sich für den Erhalt eines demokratischen und – meinem Schwerpunkt – eines ökologischen Bayerns einsetzen. Hier müssen wir Unterstützung geben und dürfen nicht mit Strafe und Repression drohen. Die Menschen, die ihren Einsatz für die Naturschönheiten, die Artenvielfalt in Bayern erbringen, den Schutz der Alpen, der Berge und Flusslandschaften in ganz Bayern, und die sich gegen Straßenbau, gegen den Flughafenausbau wenden, brauchen unsere Unterstützung und dürfen nicht mit Repression und Strafandrohungen konfrontiert werden.
nannt werden müssen. Eine Kann-Bestimmung, durchaus, keine Soll- und Muss-Bestimmung. Aber wir wissen genau, dass die Behörden, um keine Fehler zu machen, genau darauf beharren werden. Wir kennen viele Anforderungen bei Anmeldungen, und dann sind die Namen der Ordner gespeichert.
Wie schnell kann es dann wieder zu einer Verquickung von Daten für Missbrauch kommen. Genau das, müssen wir sagen, ist deutlich abzulehnen.
Eine lebendige Demokratie sieht anders aus und muss alles vermeiden, was Duckmäusertum und Abtauchen voranbringt.
Lassen Sie mich noch ein paar Punkte zum heutigen Gesetz sagen. Sie wissen, in meinem Landkreis Starnberg gibt es großen Protest gegen den Ausbau des Sonderflughafens wegen Trinkwasserschutz, wegen Lärmbelastung im Erholungsgebiet, wegen Klimaschutz. Die CSU hat vor zwei Jahren in Weßling einen Neujahrsempfang abgehalten. Erwin Huber wurde erwartet. Es haben sich spontan per Telefonrundruf die Leute verabredet und haben gesagt: „Wir stellen uns da hin. Herr Huber kommt. Wir machen Protest.“
Einige Leute haben sich mit Transparenten hingestellt. Es gab keinen Versammlungsleiter, und Erwin Huber hat sich sogar Zeit genommen, 20 Minuten mit diesen Menschen vor der Türe zu diskutieren.
Das war durchaus in Ordnung. Aber war es auch in Ordnung, dass die Staatsanwaltschaft dann eine Geldstrafe von 800 Euro von einer willkürlich herausgegriffenen Person eingefordert hat? 800 Euro für ein Gespräch mit Erwin Huber, der ganz offensichtlich stehen bleibt? Das kann ganz schön teuer werden. So war es nicht geplant.
Zum Glück wurde bei der Verhandlung dieses Begehren der Staatsanwaltschaft auf 800 Euro Geldstraße in eine Verwarnung umgewandelt.
Aber vergessen Sie nicht, das Gleiche kann Ihnen auch passieren, sollte Herr Miller oder Herr Beckstein im Haus der bayerischen Landwirtschaft in Herrsching auftauchen. Ich kann Ihnen versichern, dann werden dort die Bauern mit ihren Demonstrationsschildern stehen, und zwar nicht nur zwei Milchbauern mit einem Trecker. Es gibt ganz schön viele aufgebrachte Bauern, die den fairen Preis einfordern. So geschehen vor dem Haus der bayerischen Landwirtschaft; in meiner Heimatzeitung sind solche Bilder protestierender Bauern immer wieder zu finden. Und was wird das künftig sein? – Eine anmel
Die Mauer ist weg, Wackersdorf ist verhindert worden und die Pershingraketen in Mutlangen sind weg, Massenvernichtungswaffen, gegen die wir demonstriert haben, während im Bundestag gesungen wurde „So ein Tag, so wunderschön wie heute“; währenddessen saßen wir im Schneematsch und mussten uns verhöhnen und verspotten lassen.
Wackersdorf ist weg, die Mauer ist gefallen und die Pershings in Mutlangen sind verschwunden. Das, meine lieben Damen und Herren, ist der Friedensbewegung zu verdanken, die verhöhnt und verspottet wurde, Menschen, die festgenommen wurden und die sehr schlecht behandelt worden sind.
Solche Zustände wollen wir nicht haben. Ich werde Ihnen ein paar Notizen über die Festnahme von Mutlangen vorlesen. Sie müssen sich das anhören. Das war vor 25 Jahren. Ich zitiere:
„1984: Pfingsten in Mutlangen
Bei der sogenannten Promi-Blockade im Herbst 1983 habe ich einsehen müssen, dass ‚Über-den-Zaun-gehen’ – das wollte zum Beispiel unbedingt die amerikanische Nonne Ann Montgomery – nicht der richtige Weg ist. Es gilt, die misstrauische Bevölkerung für uns zu gewinnen, gegen die Pershings zu gewinnen; jenen Wirt zu gewinnen, der immer wiederholte: Hier haben schon seit jeher Waffen gestanden, unter den Nazis, als ich ein Kind war, später die Pershing I, warum regt ihr euch plötzlich über die Pershing II auf? Er hat weniger Angst vor der Pershing als davor, dass wieder mal eine bei den ewigen Herumkutschieren vom Transportwagen fallen könnte, wie das ja bereits geschehen ist.
Das Leben in der Mutlanger Bezugsgruppe – die ja ständig unter ungeheuer primitiven Umständen lebt –
hat mich überzeugt: Nur wenn wir gewaltfrei bleiben, können wir etwas ändern. Das weiche Wasser bricht den Stein, wie das Motto auf unseren blauen Tüchern ja auch lautet. Das weiß ich gewiss: Nie werde ich einen Stein auf einen Menschen werfen, nie Gewalt gegen einen Menschen anwenden, eher selbst Gewalt erleiden.
Tina, Schauspielerin aus Köln, die zum ersten Mal „bei so etwas“ dabei war, malt mir mit Kugelschreiber auf den Boden eines Pappkartons: „Bruder Polizist, Bruder Bundeskanzler, – damals Helmut Kohl –
ich sitze hier auch für dich und deine Kinder. Ich hatte eigentlich „Sie“ sagen wollen, aber Tina meint: Wenn schon Bruder, dann auch Du. Ich hatte etwas mehr Distanz angestrebt – aber sicher hat sie recht.
Gestern das Lied von Tina Wegner Spekulation, was wäre, wenn Jesus wieder auf die Erde käme: – „Mensch, Jesus, bleib bloß oben, hier schlagen sie dich tot…“
Sie halten das Ehrenamt hoch, Kolleginnen und Kollegen, aber drücken Sie das auch in den entsprechenden Gesetzen aus, sonst ist Ihre Politik absolut unglaubwürdig.
Ich kann Ihnen versichern, es trifft alle Altersstufen, angefangen von den Jugendlichen bis hin zu den Rentnern, die erst jetzt erkennen, dass sie die Freiheit haben, sich auf die Straße zu stellen und ihren Missmut über manche Dinge auszudrücken. Und ich kann Ihnen sagen, unter diesen protestierenden Menschen finden sich auch ganz viele ehemalige Beamtinnen und Beamten. Und das ist gut so.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir GRÜNE werden uns der Stimme enthalten. In diesen Gesetzentwurf wurden zwei Gesetzesänderungen verpackt. Das Ganze mutet ziemlich bürokratisch
im Moment keine Gebühren erhoben werden können. Betroffen sind Fleischverarbeitungsbetriebe, Kühl- und Gefrierhäuser, Herstellungsbetriebe für Hackfleisch und Umpackbetriebe. Da hat es früher Gebühren gegeben. Es ist vernünftig – das haben auch die kommunalen Spitzenverbände so gesehen –, dass wir für diesen Bereich auch weiter Gebühren erheben, damit die Qualität der Kontrollen gesichert ist. Es gibt also keine neuen Gebühren, sondern die Gebühren sind schon früher verlangt worden und konnten nur vorübergehend aufgrund von Rechtsänderungen nicht erhoben werden. Den früheren Zustand wollen wir jetzt wieder herstellen. Ich bitte Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte macht wirklich Spaß. Herr Meißner, das war wieder „ein klares Jein zum Genmais. Die CSU müht sich mit einem ungeliebten Thema ab.“ – So hat bereits am 20. Februar dieses Jahres die „SZ“ tituliert. Sie trifft es wirklich hart mit dem Thema. Die Bauern
lehnen den Gentechnikmais ab, die Verbraucherinnen und Verbraucher tun dies zu über 70 %, und jetzt eiert die CSU herum!
Wir erkennen ja durchaus an: Es geht mit kleinsten Schritten voran. Sie haben jetzt schon einmal die Landessortenversuche eingestellt. Aber Sie machen Bundessortenversuche. Da frage ich mich, wofür das gut sein soll, wenn man es ohnehin nicht anbauen will. Aber immerhin: Es geht ein bisschen voran. Nur, klüger sind die Bauern, denn sie sind jetzt von über 120 Hektar auf 10 Hektar Anbaufl äche heruntergegangen. Dort tut sich etwas. Aber das, was der Freistaat auf seinen staatlichen Flächen jetzt noch anbaut – es sind jetzt 20 % der Flächen –, ist eindeutig zu viel.
Wenn Sie also wirklich ohne legislativen Rahmen aus diesem Gentechnikanbau heraus wollen, dann lassen Sie erst einmal Ihren Anbau weg und pfl ügen Sie um!
Es freut einen wirklich. Wir arbeiten jetzt seit vier oder fünf Jahren an diesem Thema, und Stück für Stück bewegt sich die CSU im Schneckentempo.
Herr Söder ist heute da. Das freut uns außerordentlich. Er hat seine Frau gefragt: Wie gehe ich mit der Gentechnik um? Dann hat sie doch glatt gesagt: Die Leute wollen es nicht, also brauchen wir jetzt eine Initiative auf europäischer Ebene.
Wunderbar, sage ich nur. Sie starten also jetzt auf EU-Ebene eine Initiative, Sie knöpfen sich jetzt Ihren Minister Seehofer vor und sagen: Die Ausbringung des Maissaatgutes für das nächste Jahr wird nun endlich verboten; wir pfl ügen um in Deutschland? – Das wäre eine Initiative, Herr Söder.
Aber das, was Sie angekündigt haben, ist das Papier nicht wert. Dennoch macht es Spaß, zu hören, wie Sie versuchen, die CSU-Fraktion ein bisschen anzutreiben.
Nett ist es auch, die Debatte zu unserem Antrag zu hören. Herr Meißner, vor 14 Tagen haben wir im Umweltausschuss einen Antrag der GRÜNEN zu diesem Thema diskutiert. Das war aber ein ganz anderer als der, der Ihnen heute zur Abstimmung vorliegt.
Ich sage das, weil Sie gemeint haben, Sie hätten ihn schon vor 14 Tagen abgelehnt.
Der Antrag, der Ihnen heute vorliegt, ist Wort für Wort identisch mit dem Antrag, der Ihnen bereits im Jahr 2006 vorlag. Denn bereits damals haben wir einen legislativen Rahmen für gentechnikfreie Regionen gefordert. Schauen wir einmal, wie Sie sich heute in der Abstimmung verhalten.
Was die Forschung betrifft – –
Beispielsweise Freisetzungsversuche sind geregelt. Hierzu gibt es klare Bestimmungen. Das macht das Robert-Koch-Institut. Ob ich jetzt hineinschreibe „für gewerblichen Anbau und die Forschung“ oder dies nicht tue, ändert überhaupt nichts, weil wir sagen: Wir sind grundsätzlich gegen diese Forschungen, und wir wollen dafür einen legislativen Rahmen haben.
Genau dafür wollen wir einen legislativen Rahmen haben.
Sie trauen sich nicht, unserem Antrag zuzustimmen.
Mit diesem Antrag werden Sie aufgefordert, sich jetzt für einen legislativen Rahmen einzusetzen, sich für das einzusetzen, was ein Söder großspurig ankündigt,
für das, was in der Resolution vom 10.04.2008 von Herrn Glück im Landkreis Traunstein eingefordert wird. Ich zitiere aus der Erklärung vom 10. April 2008: „Wir halten es für notwendig, das EU-Recht so zu ändern, dass Gebietskörperschaften, zum Beispiel Landkreise, die Möglichkeit bekommen, zum kommerziellen Anbau bindende Beschlüsse zu fassen.“ So fordert es zum Beispiel die SPD, aber Sie lehnen das ab. Genau das fordert auch unser Antrag. Sie weichen aus und gehen wieder drei Schritte rückwärts. Sie trauen sich wieder einmal nicht.
Wenn es um die Forschung geht, die Sie angeblich immer noch brauchen, muss ich Ihnen sagen: Wir haben bayerische Forschungen betrieben und mit vielen Geldern – mit über 2 Millionen Euro – Umweltmonitoring gemacht, aber die Erkenntnisse passen Ihnen nicht. Daher machen Sie immer noch weiter; vielleicht kriegen Sie doch noch irgendetwas, das für den Gentechnikanbau spricht. Die eigenen Erkenntnisse des LfU in Bayern sagen ganz klar, dass er auf die belebte Umwelt, beispielsweise auf Nützlinge, negative Auswirkungen haben wird. Es ist ganz klar, heute trauen Sie sich einmal. Sie haben nochmals die Möglichkeit, darüber abzustimmen.
Zur SPD: Die Formulierung in unserem Antrag „dabei ist der Berufsstand mit einzubeziehen“ – in diesem Fall haben wir tatsächlich an die Bauern gedacht – ist dies doch wortgetreu die Formulierung der Kreisobmänner aus dem Jahr 2006. Die Imker haben aber auch eine ganz besondere Stellung. Fragen Sie die Imker, die nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg quasi aufgefordert sind, gegen die Staatsregierung zivilrechtlich vorzugehen, weil das Schutzbedürfnis nicht anerkannt wird. Man sagt zwar, euren Honig könnt ihr nicht verkaufen, auch wenn nur Spuren von Gentechnik darin enthalten sind, denn dafür gibt es keine Lebensmittelzulassung. Aber gleichzeitig sagt man, um den Schutz müsst ihr euch selber kümmern, die Staatsregierung darf da Gentechnik anbauen. So geht es aus unserer Sicht nicht. Ich meine, Sie sollten in unseren Antrag den Berufsstand der Imker einbeziehen; denn dann wüssten Sie, um welchen Existenznöte es in manchen Fällen gehen kann, wenn Gentechnikpfl anzen angebaut werden.
Die auf dem Tisch liegenden Forschungsergebnisse sollten Sie akzeptieren.
Forschung in geschlossenen Räumen: Das ist richtig, weil Sie im freien Raum freigesetzte gentechnisch veränderte Samenpollen nie zurückholen können. Auch das war übrigens schon eine Erkenntnis des Präsidenten Alois Glück in der Erklärung von Traunstein, in der er gesagt hat: „In der Natur gibt es keine Rückrufaktionen.“ Auf dieser Grundlage wollen wir keine Forschung, die beispielsweise nützliche Insekten belastet und die gentechnisch veränderten Bereiche im Boden belässt. Das wollen wir nicht. Nehmen Sie die Ergebnisse, die in Bayern und europaweit festgestellt wurden. Diese sagen klar, das brauchen wir nicht.
Dem SPD-Antrag werden wir zustimmen. Dabei habe ich ein bisschen das Problem, das ich auch beim CSUAntrag habe: Im SPD-Antrag heißt es in der Begründung, „dass die Kosten der Koexistenz erheblich sein können.“
Wir sind der Überzeugung, dass eine Koexistenz überhaupt nicht möglich ist.
Das ist auch die Erkenntnis, etwa von Percy Schmeiser aus Kanada und aus den USA: Eine Koexistenz gibt es nicht, weil gentechnisch veränderte Samenpollen weiter in nicht belastete Felder ausgetragen werden. Aber grundsätzlich ist Ihr Antrag in Ordnung; bei der Begründung nicht ganz, aber im Übrigen schon.
Herr Meißner, was die Kennzeichnungspfl icht von Produkten betrifft, hatten wir schon einmal eine Debatte im Umweltausschuss. Auch Marcel Huber, jetzt Staatssekretär, ist für die Kennzeichnungspfl icht. Auch das bitte ich hier zur Kenntnis zu nehmen. Wir haben auch die Kennzeichnungspfl icht für Öle, die aus gentechnisch veränderten Pfl anzen hergestellt wurden, auch wenn im Öl die Gentechnik nicht mehr nachweisbar ist. Auch dafür haben wir die Kennzeichnungspfl icht vorgesehen.
Selbstverständlich fordern wir die Kennzeichnungspfl icht auch für die landwirtschaftlichen Produkte, bei denen vorher gentechnisch veränderte Futtermittel eingesetzt wurden. Außerdem fordern wir eine Kennzeichnungspfl icht für den Honig.
Es ist schön zu sehen, dass man in diesem Parlament fünf Jahre arbeitet und sich die CSU im Schneckentempo bewegt; Gratulation! Wäre nicht die Klugheit der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Bäuerinnen und Bauern draußen, wären Sie noch nicht so weit. Geben Sie heute ihrem Herzen einen Stoß und seien Sie mal so mutig, unserem klaren Antrag zuzustimmen, der Initiativen für einen legislativen Rahmen auf EU-Ebene fordert. Ich dachte, das wäre das, was Sie eigentlich fordern.
Die CSU bewegt sich immer ein bisschen mehr rückwärts als vorwärts, also in die falsche Richtung. In diesem Fall haben wir ein bisschen richtige Richtung, und das ist gut so. Nur: In Ihrem Antrag lassen Sie vermissen, dass es um die Gentechnikfreiheit und um die Bestimmungen geht, eine gentechnikfreie Region auszuweisen. Daher werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Es geht nicht um die Entscheidungsmöglichkeit, sondern es geht tatsächlich um den rechtlichen Rahmen für gentechnikfreie Regionen. Das Bekenntnis zu gentechnikfreien Regionen fehlt in ihrem Antrag. Sie meinen immer noch, eine Koexistenz sei möglich. Ich frage Sie in diesem Zusammenhang nochmals: Kann ein Imker, dessen Bienenkörbe neben einem Staatsgut liegen, mit entscheiden, ob auf diesem Staatsgut Gentechnik angebaut werden darf? Dazu möchte ich Ihre Antwort gerne hören. Es geht in der Tat darum, dass sich die Anwohner von Gebietskörperschaften, von Regionen und Bundesländern gegen
Gentechnikanbau entscheiden können und dass dafür der legislative Rahmen vorhanden ist.
Herr Söder, Herr Meißner, etwas Mut! Machen Sie dem Bundesagrarminister Seehofer einmal Beine! Das wäre wirklich ein Schritt im Sinne des Umwelt- und Naturschutzes und der Gesundheit.
Herr Staatsminister, es freut mich, dass Sie diesen schwammigen Auftrag der CSU als ernsthaften Auftrag begreifen und auf der EU-Ebene tätig werden wollen. Ich kann dazu nur gratulieren.
Drei Anmerkungen: Erstens. Diese Ammenmärchen über Frau Künast kann man jetzt wohl bleiben lassen.
Frau Künast hat aufgrund der EU-Rechtslage
ein vernünftiges Gentechnikgesetz auf den Weg gebracht, das unter CSU-Minister Seehofer aufgeweicht und unbrauchbar gemacht wurde.
Zweitens. Herr Seehofer hätte im Dezember letzten Jahres handeln können und müssen; denn das, was Monsanto als Monitoring-Plan vorgelegt hat, ist völlig unzureichend. Nach diesem Plan hätte er die neue Aussaat von Mais nur verbieten können, anstatt mit falschen Unterlagen, trotz Einsprüchen des Bundesamtes für Naturschutz, eine Genehmigung zu erteilen.
Frankreich hat vorgemacht, wie der Weg verläuft.
Drittens. Weil Sie hier weitere Krokodilstränen zum Schutz der Verbraucher und Verbraucherinnen vergießen: Am 13. März 2008 hätten Sie die Gelegenheit gehabt – die gesamte Koalition von CDU/CSU und SPD –, dem Antrag der GRÜNEN im Bundestag zuzustimmen, den Anbau von MON 810 in diesem Jahr aufgrund dieser Tatsachen zu unterlassen. Auch hier haben alle in der Regierung mitgestimmt. Wenn Sie aber heute klüger sind als damals, als vor einer Woche, als vor drei Monaten, als vor zwei Jahren, sollte uns das freuen. Aber dann tun Sie
ernsthaft etwas, und erzählen Sie nicht wieder irgendwelche Märchen, ohne etwas zu tun.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Leider wird dieser uns so wichtige Gesetzentwurf heute zu später Stunde beraten. Wir sind der Überzeugung, dass eine der größten politischen Herausforderungen, nämlich die Bewältigung des Klimawandels jetzt und in der Zukunft, in der Bayerischen Verfassung einen Niederschlag fi nden muss. Mit dieser Einschätzung sind wir nicht allein, hat doch Herr Ministerpräsident Dr. Beckstein bei seinem Energiekongress klar verlauten lassen, dass Klimaschutz ein Staatsziel sei. Einem Staatsziel gebührt es, in der Verfassung verankert zu werden.
Herr Kollege Welnhofer hat in der Ersten Lesung gesagt, man sollte diese Bayerische Verfassung nicht überstrapazieren und nicht ständig nachbessern. Dazu muss ich sagen: Die Bayerische Verfassung ist natürlich ein Ausdruck der geschichtlichen Entwicklung, der anstehenden gesellschaftlichen Aufgaben sowie der kulturellen gesellschaftlichen und politischen Bewusstseinsprozesse und Ziele.
Wir hatten immer wieder Änderungen der Bayerischen Verfassung, zum Beispiel 1984, 1998 und 2003. Diese
Änderungen waren das Ergebnis neuer Aufgaben oder von Volksbegehren. 1984 wurde der Artikel 141 neu gefasst und dabei wesentlich erweitert. Das Umweltbewusstsein ist gestiegen, und deshalb wurde der Umweltschutz auf die direkte natürliche Lebensumwelt Bayerns bezogen. Über den Denkmalschutz, den Schutz der Wälder oder den Genuss der Beeren hinaus wurde damals die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts aufgenommen und eingefordert.
Jetzt sind wir einen Schritt weiter. Wir haben erkannt, dass der Klimaschutz eine globale Aufgabe ist, gleichzeitig aber eine Aufgabe, die in den Regionen, den Bundesländern und den Nationalstaaten umzusetzen ist. Diese Aufgabe wahrzunehmen ist nicht nur aus ökologischer, sondern auch aus sozialer Verantwortung heraus geboten. Die Industrieländer tragen schließlich wesentlich zum Klimawandel bei und belasten besonders die ärmeren Länder der Südhalbkugel mit dem Verhalten, das sie an den Tag legen.
Der Klimaschutz ist also eine Aufgabe aller Staaten und aller politischen und gesellschaftlichen Ebenen, und darum meinen wir, dass er Aufnahme in die Verfassung fi nden muss.
Unstrittig ist wohl auch, dass das Nichthandeln zu deutlich höheren Kosten führen wird als das Handeln. Darum schlagen wir folgende Formulierung vor:
Klimaschutz und die Begrenzung des Klimawandels sind grundlegende Voraussetzungen für den Erhalt der weltweiten Lebensgrundlagen der Menschheit. Daher ist die schnelle Reduzierung von Treibhausgasen im Energie- und Verkehrsbereich sowie in der Landwirtschaft Ziel des staatlichen Handelns. Neben der Umweltpolitik sind insbesondere die Landesplanung, die Wirtschafts- und Industriepolitik des Freistaates Bayern, das Baurecht sowie die öffentlichen Förderprogramme an diesem Ziel vorrangig auszurichten.
Wir haben in dieser Formulierung bewusst die Handlungsebenen des Freistaates Bayern genannt, denn diese haben sich an der Bayerischen Verfassung auszurichten. Beim letzten Landesentwicklungsprogramm haben wir für den Klimaschutz gerade einmal dreieinhalb Zeilen unter dem Begriff „Luftreinhaltung“ vorgefunden. Deshalb müssen wir in die Bayerische Verfassung diese globalen Vorgaben aufnehmen.
Wir sehen in unserem Gesetzentwurf eine zweite Änderung vor, die sich auf den Klima- und Umweltschutz bezieht. Bisher heißt es, dass die Sicherstellung mit
elektrischer Kraft zu gewährleisten ist. Wir fassen diesen Begriff weiter und sagen:
Zum Schutz des Klimas und zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist der sparsame Umgang mit Energie, die effi ziente Nutzung der Energie und die nachhaltige Nutzung von erneuerbaren Energien eine vorrangige Aufgabe des Freistaates Bayern, der Gemeinden und der Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Das wollen wir in den Artikel 152 aufgenommen haben.
Derzeit haben wir zwar den Schutz der direkten Lebensumwelt festgelegt, nicht aber den Schutz des Klimas und die Aufgaben, die damit verknüpft sind. Wir haben in diesem Gesamtkomplex auch nicht die effi ziente Nutzung der Energie und die Nutzung der erneuerbaren Energien benannt, die tatsächlich alle gesellschaftlichen Lebensbereiche mit tangieren.
Wir sind der Überzeugung, dass der Klimaschutz nicht nur als Staatsziel formuliert werden darf, sondern zu einem Rechtsbegriff werden muss, sodass engagierte Bürgerinnen und Bürger, die hier im Freistaat Bayern leben und denen die Umsetzung des Klimaschutzes ein wichtiges Anliegen ist, mitgestalten können. Förderprogramme, Entwicklungsprogramme, Regionalpläne und Landesentwicklungsprogramme müssen bei ihrer Anwendung sowohl ökonomisch als auch ökologisch auf den Klimaschutz aufbauen können.
Ich bitte hierzu um Ihre Unterstützung und Zustimmung. Sie werden den Gesetzentwurf zwar heute ablehnen, das ist uns aus den Vorberatungen ausreichend bekannt. Die Bürgerinnen und Bürger Bayerns werden dieses Heft aber selbst in die Hand nehmen. Ich bin mir sicher, dass Volksbegehren gestartet werden, die den Klimaschutz in die Bayerische Verfassung bringen werden. Wenn Sie heute nicht den Mut haben, vorauszugehen und die Bayerische Verfassung zu einem lebendigen Ausdruck des Willens vieler Menschen und zu einem lebendigen Ausdruck dessen machen, was die Handlungsaufgabe der Politik und unseres Gemeinwesens ist, dann ist das bedauerlich, denn Bayern könnte vorangehen und wieder einmal beweisen, dass die Bayerische Verfassung doch viele Entwicklungen verantwortlich aufgreift, wie wir es mit der geänderten Fassung des Artikel 141 bereits bewiesen haben. Wenn Sie dem nicht folgen können, werden die nächsten Jahre zeigen, dass die Bürgerinnen und Bürger ihren Willen über ein Volksbegehren zum Ausdruck bringen, dem Sie sich dann zu stellen haben.
Vielleicht gibt es doch ein paar Nachdenkliche unter Ihnen, die bereit sind, diesen vorbildlichen und wegweisenden Schritt mit uns GRÜNEN heute zu gehen.
Warum folgen Sie nicht den Empfehlungen des Klimarats, den Sie doch selbst eingerichtet haben? Der Klimarat fordert 5,0 Tonnen pro Kopf und Jahr für Bayern.
Ja, ist gut. Herr Staatssekretär! Ich meine, zwischen Reden und Handeln ist in Bayern, was den Klimaschutz anbelangt, ein riesiger Unterschied. Es geht um den zweiten Punkt. Klimaschutz wird auch ohne die Änderung der Bayerischen Verfassung hier in Bayern betrieben. Von einer Dreiviertelmilliarde Euro kann ich aber nichts erkennen. Für vier Jahre haben Sie 350 Millionen Euro angesetzt. Darunter fallen auch Hochwasserschutzmaßnahmen. Beispielsweise haben Sie für die Sanierung der öffentlichen Gebäude 37 Millionen Euro pro Jahr für die nächsten vier Jahre angesetzt. Das betrifft die staatlichen Gebäude.
Ja, genau. Da stehen 150 Millionen Euro drin. Das wollen wir einmal festhalten. Das macht 37 Millionen Euro pro Jahr. Wenn ich mir ansehe, was Ihre Beteiligung in der Regierung bewirkt, wenn man sieht, was das im Hinblick auf die Umweltbelastung durch PKWs bedeutet. Wir haben Anträge eingereicht, die Steuer am CO2-Ausstoß auszurichten. Schauen Sie sich doch an, was auf der europäischen Ebene unter Mitwirkung bayerischer Politiker geschieht. Schauen Sie sich an, wie man versucht, auch auf europäischer Ebene den Klimaschutz zu sabotieren und zu boykottieren. Schauen Sie sich an, was Sie im Isental machen. Schauen Sie sich die Fichtelgebirgsautobahn an. Sehen Sie sich an, was im Hinblick auf die dritte Start- und Landebahn am Flughafen München passiert. Das alles sind konkrete Projekte, die bewirken, dass Klimagase weiter verstärkt freigesetzt werden. Sehen Sie sich doch an, wie der Bergwald – von Ihnen – bei Garmisch für die Skiweltmeisterschaft gerodet wird. Gleichzeitig geben Sie Millionen für den Hochwasserschutz im Tal aus. Was ich vermisse, für den Klimaschutz, das ist konsequentes Handeln vonseiten der Bayerischen Staatsregierung.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir sind dabei, den Lärmschutz den uns die EU vorgibt, mit einem Jahr Verzögerung in einem Bayerischen Gesetz zu regeln. Wie Sie wissen, sollte die Lärmkartierung bereits bis Juli 2007 erfolgt sein. Wir sind jetzt ein Jahr zu spät. Das ist hier leider üblich, obwohl die Gesetze der EU nicht vom Himmel fallen. Man hätte schon früher damit anfangen können, die EU-Richtlinien auf Landesebene umzusetzen.
Zum Glück wurden einige Verbesserungen erzielt. Die Lärmkartierung wurde, so wie wir es in unseren Antrag gefordert haben, landesweit von den Regierungen und vom Landesamt für Umwelt durchgeführt und vom Landesamt für Umwelt mit seiner Fachkenntnis und seiner Kompetenz verantwortet. Das begrüßen wir. Insofern ist unser Änderungsantrag auf Drucksache 15/10304 im ersten Punkt erledigt.
Eine Frage bleibt allerdings noch offen. Für die Ballungsräume, wie zum Beispiel für die Stadt München, die die
im Umfeld von Hauptverkehrsstraßen, für Haupteisenbahnstrecken und für große Flughäfen.
Herr Kollege Wörner, die Kommunen sind vom Bund für zuständig erklärt worden. Das ist die Rechtslage. Wir - die Bayerische Staatsregierung - haben gesagt, wir wollen die Kommunen ein Stück weit entlasten - so ist es richtig und nicht andersherum - und eine kommunalfreundliche Regelung schaffen. Das Bayerische Landesamt für Umwelt - LfU - kartiert, hat auch schon die gesamte erste Stufe kartiert. Wir haben im Übrigen die Kartierung völlig rechtzeitig vorgelegt und an die Europäische Union weitergeleitet. Nur die SPD-regierte Stadt Nürnberg war nicht in der Lage, eine Lärmkartierung zu erstellen, und leider auch nicht die Deutsche Bahn.
Es hat sich gezeigt, dass die fi nanzkräftige Stadt München ohne weiteres in der Lage war, eine solche Lärmkartierung rechtzeitig zu erstellen, ohne Problem offenbar. Ich begrüße das sehr. Es kann also keine Rede davon sein, dass wir die Kommunen im Stich gelassen hätten. Im Gegenteil: Wir sind den Kommunen entgegengekommen mit unserer Lösung der Aufteilung bei der Kartierung und bei der Aktionsplanung.
Ich gebe Ihnen recht, dass wir - und da haben wir die unterschiedlichsten Initiativen ergriffen - Lärm an der Quelle bekämpfen müssen. Dazu bedarf es einer Reihe von europäischen Vorschriften. Wir sind initiativ geworden, soweit wir das von Bayern aus können, was die Reifenrichtlinie anbelangt. Es sollten auch alle überlegen, ob sie relativ laute Verkehrsmittel in Anspruch nehmen oder nicht, Herr Kollege Wörner, um das bei Ihnen einmal ins Bewusstsein zu bringen.
Wir glauben - und das ist auch unser Ansatz -, dass Planungen - alle, die in der Kommunalpolitik Erfahrung haben, wissen das - für örtliche Lärmsituationen im Prinzip am besten bei der Kommune aufgehoben sind. Das ist doch richtig, und das ist der Ausgangspunkt unserer Überlegung betreffend die Aufteilung, wann macht die Regierung eine Aktionsplanung und wann macht es die Kommune. Das Ganze passiert ohnehin nur im beiderseitigen Einvernehmen, was vernünftig ist. Im Übrigen ist es so, dass die Fachplanungen bestehen und alles, was hier an Lärmschutz verlangt wird, selbstverständlich weiter gilt.
Ich glaube, dass wir eine kommunalfreundliche Lösung gefunden haben, im Übrigen die kommunalfreundlichste - wenn ich es überblicke - aller Bundesländer. Wichtig ist, dass das Ganze jetzt umgesetzt werden kann und am Ende fi nanziert werden kann; denn das ist letztlich die entscheidende Frage. Was nützen alle Pläne, wenn wir nicht genügend Finanzmittel haben, wenn sie die Kommunen nicht haben, wenn wir sie nicht haben?
§ 7 des Atomgesetzes bedürfen, vom Umweltministerium auf die Regierungen verlagert wird.
Das heißt, diese Zuständigkeit würde sich auf drei Regierungen aufsplitten. Das lehnen wir entschieden ab,
gerade auch nach den Vorfällen, die wir erst gestern wieder erleben durften im AKW Krsko in Slowenien. Hier gab es einen Kühlmittelaustritt. Wir wissen derzeit nicht, wie viel ausgetreten ist. Es gab eine EU-weite Meldung mit dem falschen Formular. Das wissen Sie alles, aber wir wissen derzeit nicht, wie viel Nachwärme sich in dieser Anlage befi ndet. Das ist ein Problem. Ich meine, die Zuständigkeit für derartige Anlagen in Bayern auf drei Regierungen zu verlagern, das ist grob fahrlässig.
Aus diesem Grund sagen wir ganz klar, wir halten es nicht für sachgerecht, dass der Immissionsschutz für Atomanlagen jetzt auf die Regierungen verlagert wird. Wir sind ganz im Gegenteil der Überzeugung, dass die Zuständigkeit für die Atomanlagen auf der Bundesebene konzentriert werden muss, um wirklich Fachkompetenz zu bündeln. Das wäre sinnvoll gewesen.
Also, denken Sie daran - meine Redezeit ist leider zu Ende -, wir werden aus diesem Grund den Gesetzentwurf insgesamt ablehnen. Wir hoffen aber, dass künftig für die Minderung des Lärms effi ziente und sachgerechte Lösungen für Bayern gefunden werden.
Kolleginnen und Kollegen! „Artenvielfalt: Bayern ist dabei!“ Nur fragt man sich: Wie sind Sie dabei? Dass Sie ein bisschen dabei sind, freut uns ja. Aber Dabeisein ist tatsächlich noch nicht alles. Ich erinnere an Natura 2000. Da hatte die EU den rechtlichen Schutz eingefordert.
Wie viele Anläufe wurden in Bayern denn gemacht? Zuerst haben Sie weniger als zwei Prozent der Fläche der Naturschutzgebiete als Natura-2000-Gebiete aus
liegen uns genügend vor. Schöne Worte und Absichtserklärungen gibt es genug. All das haben wir von Ihnen seit vielen Jahren immer wieder aufs Neue gehört, auch heute wieder. Es mangelt bloß an den Taten.
Eigentlich müsste ich Sie, Herr Dr. Hünnerkopf, bei meiner Kritik aussparen; denn ich glaube Ihnen wirklich, was Sie hier sagen, Herr Dr. Hünnerkopf. Das war damals genauso bei Kollegen Göppel. Das sind Feigenblätter für die CSU-Fraktion. Wenn ich mir anschaue, wie die Taten aussehen – nicht nur Ankündigungen und Papier –, welche Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, dann sind Sie nicht sehr glaubwürdig. Ihnen persönlich nehme ich das ab, weil ich weiß, dass Sie ehrenamtlich sehr engagiert sind.
Für uns ist all das wieder eine große Marketingstrategie, jetzt aufzuzeigen, dass Sie auch dabei sind. Zurzeit läuft die Vertragsstaatenkonferenz zum weltweiten Schutz der biologischen Vielfalt. „Bayern ist dabei!“ – Natürlich ist Bayern dabei; es wäre ein Armutszeugnis, wenn Bayern nicht dabei wäre. Es ist eigentlich selbstverständlich, dass Bayern dabei ist und sich die CSU dazu bereit erklärt. Worte allein reichen aber nicht aus, sondern es müssen Taten folgen. Es heißt zum Beispiel im Rahmen der Vertragsstaatenkonferenz:
Mit der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt kommt die Bundesregierung ihrer Verpfl ichtung aus der Konvention über die biologische Vielfalt nach, eine Bestandsaufnahme der Biodiversität in Deutschland vorzulegen und Ziele und Maßnahmen zum Erhalt zu fördern.
„Die Bundesregierung“. – Meines Wissens ist die CSU an der Bundesregierung beteiligt. Darum weiß ich nicht, warum Sie hier noch einmal besonders herausarbeiten müssen, dass Bayern dabei ist. Ich sage noch einmal: Alles andere wäre ein Armutszeugnis. Der Freistaat Bayern gehört immer noch zur Bundesrepublik Deutschland. Von daher handelt es sich um eine Selbstverständlichkeit.
Es ist hier wieder eine gewaltige Seifenblase aufgeblasen worden. Wir haben das bereits bei der Sitzung des Ministerrats am 1. April gesagt, wo eine Biodiversitätsstrategie auf den Weg gebracht worden ist. Wiederum wurde angekündigt, eine große Seifenblase, die wiederum zerplatzt ist. Ihnen geht es nur darum, zu vertuschen, dass die Staatsregierung im Ländervergleich beim Schutz der Artenvielfalt Schlusslicht ist. Wenn Sie die Pressemitteilung aus dem Ministerrat vom 1. April lesen, wird deutlich, selbst das Ministerium, der Ministerrat, die Staatsregierung geben zu, wie viel Artenschwund wir haben,
Dann steht da:
Nach wie vor gehen wertvolle, teils unersetzliche Lebensräume verloren. … Alarmierend sind die verhältnismäßig jungen Bestandseinbrüche bei einer ganzen Reihe von Allerweltsarten.
Ich zitiere weiter:
So kann heute prognostiziert werden, dass in den kommenden 10 - 20 Jahren zahlreiche, insbesondere kleine Vorkommen von Rote Liste-Arten durch Nutzungsaufgabe oder -änderungen aussterben werden.
Dann heißt es, bezogen auf die Instrumentarien, die der Naturschutz bei Freiwilligkeit hat:
Es bedarf keiner besonderen Weitsicht, festzustellen, dass diese Mittel auch in der Zukunft nicht die nötige durchgreifende Wirkung entfalten können.
Das sagt die Fachbehörde Bayerns, die sich zu den Fragen geäußert hat.
Ende Januar hatten wir im Landtag ein Fachgespräch, nämlich eine Anhörung zum Artenschutz, initiiert. Sie wurde von der CSU-Fraktion angestoßen. Aber das war eine Blamage. Jeder, der gesprochen hat, hat – das war durchgehend – gesagt, dass hier ganz viel im Argen liegt. Zum Glück haben dann die Experten die Verursacher benannt. Es wurde gesagt: Bis zu 70 % ist die Landwirtschaft in der gängigen Praxis am Artensterben schuld. So ist es; das ist ganz klar.
Hinzu kommen der hohe Flächenverbrauch und die Zerschneidung der Flächen. Wir haben keine Vernetzung der Biotopstrukturen. Wir haben beispielsweise gerade einmal bei 8 % der Bundesfernstraßen eine Passierbarkeit für Wildtiere durch Brücken oder Tunnel. Bei allen anderen Straßen kann man solches vergessen. Der ohnehin hohe Flächenverbrauch ist wieder angestiegen. Der Verbrauch beträgt über 20 Hektar pro Tag. Es sind gewaltige Defi zite bei dynamischen Lebensräumen wie Fluss- oder Bachauen zu verzeichnen. Bei diesen Lebensräumen ist ein enormer Nutzungsdruck festzustellen.
Angesprochen worden ist auch der hohe Nährstoffeintrag, zum Beispiel Stickstoff, aus der Landwirtschaft, aber auch aus dem Verkehr und anderen Verbrennungsvorgängen. Wir brauchen also Pfl egemaßnahmen, um den Nährstoffeintrag zurückzuholen. Da muss es zu einer Anpassung kommen.
In der Anhörung ist auch gesagt worden, dass die Kartierung völlig dürftig ist. Da fehlen die notwendigen Mittel. Es fehlt eine vernünftige Dokumentation. Es fehlt die wissenschaftliche Begleitung. Sich immer nur auf das
gewiesen. Dann sind Sie auf sechs Prozent gegangen. Irgendwann kam noch die Donau dazu. Jetzt liegen wir bei knapp zwölf Prozent. Immer mussten andere anschieben, damit in Bayern endlich das gemacht wurde, was die EU vorgegeben hat.
Oder schauen wir uns das Grüne Band an. Herr Hünnerkopf, Sie haben es angesprochen. Viermal wurde das Schutzkonzept in den bayerischen Gefi lden abgespeckt, weil der Bauernverband immer wieder gesagt hat: So machen wir es aber nicht. Es handelt sich um die wertvollen Gebiete, die früher der Todesstreifen waren. Jetzt will man sie für die Landwirtschaft nutzen. Man will diesen schmalen Streifen jetzt nicht dem Naturschutz und der Erhaltung der Artenvielfalt vorbehalten. Dieses Konzept wurde viermal abgespeckt, so stark, dass es dem bayerischen Umweltministerium auf Bundesebene schon peinlich ist.
Zu denken ist auch an die Projekte A 94 durch das Isental, Fichtelgebirgsautobahn, Donaustaustufenplanung, dritte Start- und Landebahn im Erdinger Moos. All dies ist ein fataler Angriff auf die Biodiversität.
Insgesamt schaut es in Bayern nicht gut aus. Über 50 % aller Pfl anzen- und Tierarten stehen in Bayern auf der Roten Liste. So sieht die Wahrheit aus. Es stehen über 6000 Tierarten auf der Roten Liste. Sie entgegnen, bezüglich einiger Tierarten gebe es Verbesserungen. Aber es sind vielleicht 20, für die es besondere Artenhilfsprogramme gab. Was ist das schon bei über 6000 Arten?
Natürlich müssen wir auch die Geschwindigkeit bedenken, mit der die Vorgänge ablaufen. Wir haben das Hundert- bis Tausendfache der Geschwindigkeit im Vergleich mit derjenigen bei natürlichen Prozessen zu verzeichnen. So schnell verläuft das Artensterben in Bayern, sicher aber auch darüber hinaus.
Um dies alles zu unterstreichen, darf ich ein paar Zitate vom Landesamt für Umwelt bringen. In der aktuellsten Darstellung der Roten Liste von 2003, bezogen auf die gefährdeten Tiere in Bayern, heißt es:
… die Dominanz abnehmender Trends ist
„ist“ –
ungebrochen.
Weiter heißt es:
Die bedrohten Arten stehen stellvertretend für die Situation des Arten- und Biotopschutzes, die sich in der Fläche weiter verschlechtert hat.
Es geht zum Beispiel um die Umsetzung der fl ächendeckenden Kartierung. Die haben wir in unserem Antrag gefordert. Es muss ein Artenhilfsprogramm für alle in Bayern vom Aussterben bedrohten Wirbeltiere und endemischen Pfl anzenarten geben. Es muss Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor dem Eingriff geben. All dies gibt es ja noch nicht.
Endlich muss auch etwas im Wald gemacht werden. Da fehlen derzeit die Alters- und Zerfallsphasen der Bäume. Wir haben viel zu wenige Naturwaldreservate und kaum Wildnisgebiete. Aber genau dies muss bis 2010 auf den Plan gesetzt werden.
Sie haben die ökologisch und landeskulturell bedeutsamen Flächen aller Gemeinden angesprochen. Da gibt es ein Defi zit; denn da wird ja überhaupt nichts gemacht.
Ein eigenes Programm zum Schutz alter Bäume, also der über 200-jährigen Bäume, bleibt auf der Strecke.
Die Entwicklungsziele des Moorentwicklungskonzepts müssen bis 2010 umgesetzt werden. Aber all dies haben Sie abgelehnt. Und heute haben Sie den Mut, diese Aktuelle Stunde zu beantragen. Manchmal wundert man sich tatsächlich über die CSU.
Frech sind Sie schon, ja. Sie sagen, wir, die Bayern, sind dabei, wir machen Artenschutz. Die notwendigen Maßnahmen schieben Sie auf die lange Bank. Sie sind nicht bereit, in der Landwirtschaft die fachliche Praxis durch entsprechende Agrarpolitik zu ändern. Genau die Subventionspolitik der EU – wie wird sie künftig aussehen, heute haben Sie dazu einen Dringlichkeitsantrag eingebracht – wird zur Nagelprobe, zum Prüfstein, wie ernst Sie es mit den Flächen für den Arten- und Naturschutz hier in Bayern nehmen. Oder wollen Sie wieder die intensive Landwirtschaft mit Stickstoffeinsatz, mit einer Zerschneidung der Flächen, mit dem Verlust von Biotopstrukturen und mit Pestizideinsatz, der in Deutschland im Übrigen steigt? Wollen Sie das, oder wollen Sie endlich eine vernünftige EU-Subventionspolitik? Das wird sich heute in der Debatte gleich nochmals zeigen.
Ich habe einiges angesprochen. Wir haben hier in Bayern enorme Defi zite. Sie wären gut beraten gewesen, unseren beiden Anträgen zuzustimmen. Das wäre vernünftig gewesen. Wenn Sie in diesem Punkt glaubwürdig bleiben wollen, dann müssen Sie die personellen Ressourcen und die fi nanziellen Mittel erhöhen. Dann müssen Sie ressortübergreifend arbeiten und die gute fachliche Praxis der Landwirtschaft endlich anders defi nieren und umsetzen, letztendlich auf umweltzerstörende Projekte, wie zum Beispiel die A 94, die Fichtelgebirgsautobahn und wie den Donauausbau, klipp und klar verzichten sowie die Flächenversiegelung, die wieder im Ansteigen ist, deut
Ehrenamt zu berufen, ist in diesem Fall eindeutig zu wenig. Die Personal- und Finanzressourcen sind eindeutig zu knapp.
Auch wurde gesagt, dass die ressortübergreifende Umsetzung der Maßnahmen notwendig ist. Wenn der Naturschutz wirklich vorangebracht werden soll, müssen die Ministerien und die anderen Behörden zusammenarbeiten.
Im Landwirtschaftsausschuss haben wir uns mit den Petitionen der Schafhalter befasst. Da wurde etwas versprochen, dann aber nicht gezahlt. Ihre Behördenstruktur hat dazu beigetragen.
Erinnern wir uns auch an die Rahmenbedingungen des freiwilligen Naturschutzes. Ich denke an das Artenhilfsprojekt für Feldhamster. Daran nimmt gerade noch ein Bauer teil. So sieht es hier in Bayern aus. Diese Maßnahmen werden eben nicht angemessen mit Mitteln ausgestattet.
Landauf, landab fehlt in Bayern in der Tat der politische Rückhalt, fehlt die politische Unterstützung derjenigen, die sich im Naturschutz engagieren. Die Wortbeiträge beispielsweise der Arbeitsgemeinschaft der amtlichen Fachreferenten für Naturschutz und Landschaftspfl ege in Bayern – AgN – haben dies in der Anhörung sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, auch die Vertreter des LfU und der Hochschulen. Hier fehlt also die politische Unterstützung.
Ich werfe noch einen Blick auf das, was wir eingefordert haben. Wir haben zwei Dringlichkeitsanträge eingebracht. Zum einen haben wir im November die Erstellung eines bayerischen Biodiversitätskonzepts gefordert – Drucksache 15/9302 –, auch im Hinblick auf die Bonner Konferenz. Aber der Umweltausschuss hat dann gesagt: Brauchen wir nicht, machen wir nicht! Der Antrag wurde im Februar abgelehnt. Nachdem der Antrag abgelehnt war und die Anhörung gelaufen war, kam Herr Bernhard mit seinem Konzept, in dem steht, was er bis 2020 machen will.
Ich verstehe wirklich nicht, warum bei Ihnen bezüglich Artenschutz und Biodiversität immer noch der Oppositionsrefl ex vorhanden ist, nach dem Motto: Was von der Opposition kommt, muss abgelehnt werden, ganz gleich, wie sinnvoll und notwendig es ist.
Der zweite Antrag – Drucksache 15/10460 – heißt: „Schutz der Biodiversität jetzt!“ Wir haben ihn hier unter Nennung sehr konkreter Maßnahmen gestellt. Denn das, was vom Umweltministerium vorgestellt worden ist, soll ja bis 2020 umgesetzt sein. Aber das ist eine zu lange Zeit. Jetzt müssen Sie handeln und bei allen Entscheidungen die Biodiversität jetzt berücksichtigen.
und Biodiversität ist nur mit den Landwirten und nicht gegen die Landwirte zu machen.
Bei uns gilt allerdings der Grundsatz: Freiwilligkeit und Ausgleich vor ordnungspolitischen Maßnahmen. Da Sie mich fragen: Ich war maßlos enttäuscht, als ich bei Agrarministerkonferenzen zusammen mit GRÜNEN-Agrarministern – – Sie haben den Vergleich mit den Ländern der Bundesrepublik Deutschland gehabt. Ich kann es Ihnen gerne zuschicken und auch den Vergleich mit bayerischen Programmen und Maßnahmen ziehen. Nur ein Beispiel, und das können Sie doch nicht wegdiskutieren: Nahezu ein Drittel aller Ökobetriebe ist in Bayern beheimatet; ein Drittel, 5000! Bärbel Höhn hatte keine 1500! Sie hat darüber geredet, aber nichts dagegen getan.
Ich darf Ihnen sagen, was wir jetzt zur Biodiversität eingeführt haben.
Sie sollten das einmal in Ruhe studieren und jetzt zuhören. Ich weiß nicht, warum Sie jetzt so aufgeregt dazwischen schreien. Das verstehe ich nicht, da ich jetzt ganz sachlich vortrage, was wir vorhaben.
Damit Sie nicht immer wieder das Falsche wiederholen: Wir haben in einem agrarökologischen Programm, im Kulturlandschaftsprogramm, mit der agrarökologischen Grünlandnutzung neue Maßnahmen eingeführt, und zwar durch eine kleinfl ächige, extensive Bewirtschaftung; vorgesehen ist ferner die Verbesserung des Lebensraumes für Wildtiere, eine geeignete Pfl anzung zur Deckung des Lebensraumes für Wildtiere, die Anlage von Tümpeln und Nassfl ächen, die hier gefördert werden können, des Weiteren die Einführung eines späteren Schnittzeitpunktes, nämlich 1. Juli, und Heckenpfl egeprämien. Wir geben in diesem Agrarumweltprogramm von 2007 bis 2013 eine Milliarde Euro aus. Davon nehmen 70 000 Betriebe mit über eine Million Hektar an den Maßnahmen teil.
Was unsere Forstpolitik betrifft, kommen viele Experten zu uns und schauen sich die Maßnahmen an. Hervorragend und beispielhaft umgesetzt ist der naturnahe Wald, der Umbau in Laubholz, Totholz und Biotopbäume, um dem Artenschutz im Wald Rechnung zu tragen. 40 % der Wälder sind naturnah aufgebaut. Der Anteil an Laubholz ist um 10 % auf 32 % insgesamt gestiegen. Jeder zweite Baum unter 20 Jahren ist ein Laubholzbaum. Wir haben pro Hektar 13 Kubikmeter Totholz. Wir haben also eine ganze Menge getan, um die biologische Vielfalt zu erhalten.
lich zurücknehmen. 20 Hektar pro Tag sind zu viel, wenn wir in Bayern die Biodiversität erhalten wollen.
Frau Präsidentin, Kollegen und Kolleginnen! Mit unserem Dringlichkeitsantrag fordern wir die Staatsregierung auf, die Studie „Energieprognose Bayern 2030“ einzustampfen.
Diese Studie liegt bereits einige Monate vor. Man könnte meinen, dass Sie deren Stellenwert ohnehin nicht hoch eingeschätzt haben. Für die nächste Woche haben Sie jedoch die „Bayerische Klimawoche“ ausgerufen und siehe da, diese Studie „Energieprognose Bayern 2030“ taucht bei Ihrem Klimakongress als federführende Prognose auf. Der Kongress heißt „Sichere Energie bezahlbar und klimafreundlich“. Nach dem Ministerpräsidenten wird Herr Prof. Dr. Voß sprechen, der die „Energieprognose Bayern 2030“ vorstellen wird.
Sie wollen mit dieser Prognose die Grundlage für die weitere Arbeit des Klimaschutzes in Bayern legen. Kollegen und Kolleginnen von der CSU, damit machen Sie sich lächerlich. Lassen Sie die Finger von dieser dummen Prognose.
Stampfen Sie diese Broschüre ein. Sicherlich haben Sie sich diese Broschüre schon im Internet angeschaut. Verwenden Sie diese Prognose nicht für Ihre Öffentlichkeitsarbeit und für weitere politische Entscheidungen.
Warum fordern wir das? Diese Prognose geht von Fakten und Rahmenbedingungen aus, die derart unrealistisch sind, dass Sie sich mit dieser Broschüre nur blamieren würden. Uns könnte das gleich sein. Es ist uns jedoch wichtig, dass Sie auf der Grundlage einer realistischen Prognose eine verantwortungsvolle Klimapolitik auf die Beine stellen. Werfen Sie dieses Werk weg. Ich weiß nicht, was diese Studie von Herrn Prof. Dr. Voß gekostet hat. Vielleicht können meine Nachredner darauf eingehen. Die Studie wurde vom Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung der Universität Stuttgart, kurz IER, erarbeitet.
Diese Studie ist unrealistisch. Ich nenne Ihnen dazu sechs Punkte. In der Studie wurden acht Szenarien erstellt, bei denen zum Beispiel ein unterschiedlicher Energiebedarf errechnet wird.
Diese Auffassung teile ich. Ich bin gespannt zu erfahren, was der Auftrag an Voß gekostet hat und wie viele Exemplare von dieser Broschüre gedruckt worden sind. Dann erwarte ich mir heute ein klares und ehrliches Wort, dass Sie dieses Ding vom Tisch nehmen.
Ganz kurz; meine Zeit ist knapp. Herr Lerchenfeld, warum haben Sie jetzt nichts zu den Kosten der Broschüre gesagt? Warum haben Sie nichts zur Aufl age gesagt? – Das, was Sie hier zu sagen versucht haben, ist: Es ist eine alte Broschüre. Ja, das sehe ich auch so, dass sie ziemlich alt ist und dass Sie damit alt ausschauen.
Sie gehen von einem Energiepreis von 51 Dollar pro Barrel für 2005 aus. Gut. Dann kommen Sie im Referenzszenario auf 55 Dollar pro Barrel in 2030. Wenn Sie die infl ationsbereinigten Zahlen ansprechen, kommen Sie mit einer Steigerungsrate von 2,3 % auf 120 Dollar pro Barrel und Jahr. Das liegt immer noch deutlich unter dem Preis, den wir jetzt haben. So eine alte Studie können Sie doch nicht als zukunftsfähig verkaufen.
Eine zweite Sache: Die Ziele für den Ausbau der Solarenergie und der Windenergie sind so bemessen, dass wir sie heuer schon in Bayern erreichen. Die Ziele sind lächerlich niedrig, man könnte weiter gehen. Aber das kann doch nicht im Ernst das sein, was Sie für das Jahr 2030 anstreben. Stampfen Sie diese Studie ein!
könnten Sie Ihre Quellen doch einmal entsprechend darlegen; dann könnte man sachlicher diskutieren. Aber dazu sind Sie scheinbar nicht in der Lage, zumindest sind Sie der Bitte nach mehreren Aufforderungen nicht nachgekommen.
Es wäre genug produzierter Strom vorhanden, um die Hälfte aller Atomkraftwerke sofort abschalten zu können, ganz eindeutig. Ein weiteres Ihrer Argumente ist, dass man Atomstrom nicht ersetzen, nicht ausgleichen kann. Ich sehe die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien im Vergleich zum Stromverbrauch in Deutschland: Die Produktion aus erneuerbaren Energien innerhalb eines Jahres entspricht der Stromproduktion eines Kernkraftwerkes. Das möchte ich noch einmal sagen. Ich weise auch noch auf das Argument hin, dass Sie nicht näher am Menschen sind, sondern näher an den Stromlobbyisten und Strommonopolkonzernen. Sie sind nicht näher am Menschen, sondern näher an den Strommonopolisten.