Protocol of the Session on April 26, 2006

Damit ist dieser Komplex abgeschlossen. Nächster Fragesteller: Herr Kollege Werner.

Herr Staatssekretär, wie hoch waren die Aufwendungen für den Hochwasserschutz in Bayern im Jahr 2005, aufgeschlüsselt nach Mitteln des Freistaates einschließlich der Mittel aus der Abwasserabgabe, Mitteln des Bundes, der Europäischen Union sowie der Beteiligten, und welche Maßnahmen sind mit diesen Mitteln im Jahr 2005 umgesetzt worden?

Die staatlichen und nichtstaatlichen Maßnahmen zum Hochwasserschutz werden in Bayern seit dem Jahr 2001 im „Hochwasserschutz-Aktionsprogramm 2020“ zusammengefasst. Für das Programm wurden im Jahr 2005 Mittel in Höhe von insgesamt 112,5 Millionen Euro aufgewendet. In diesem Betrag sind auch rund 10 Millionen Euro enthalten, die 2005 bereits vorab aus den erhöhten Landesmitteln für die Jahre 2006 bis 2008 bereitgestellt wurden. Dieser Betrag wurde aus folgenden Mitteln gedeckt: Mittel des Freistaates Bayern interjection: (inclusive Abwasserabgabe) : 63 Millionen Euro, Mittel des Bundes: 6,5 Millionen Euro, Mittel der Europäischen Union: 24 Millionen Euro und Mittel Beteiligter – Eigenmittel –: 19 Millionen Euro.

Die oben genannten Mittel sind für eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen ausgegeben worden, deren Aufzählung den Rahmen der Beantwortung einer mündlichen Anfrage sprengen würde. Das Spektrum reicht von Großmaßnahmen für zweistellige Millionenbeträge bis hin zu kleinen hochwasserwirksamen Unterhaltungsmaßnahmen. Die wesentlichen Einzelmaßnahmen sind in der

Anlage des Berichts vom 25.01.2006 aufgeführt, den das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz dem Landtag zu dessen Beschluss vom 29.09.2005 (Drucksache 15/40429 übermittelt hat. Beispielhaft seien hier nur genannt die Hochwasserschutzmaßnahmen Obere Iller, Garmisch-Partenkirchen – Kanker, Partnach –, Bad Kissingen und Goldbergsee bei Coburg.

Zusatzfrage: Herr Kollege Werner.

Herr Staatssekretär, wäre es angesichts der Tatsache, dass sich der Bund, die EU und die beteiligten Gemeinden in zunehmendem Maße an der Finanzierung beteiligen und wir es bedauerlicherweise mit weiteren Hochwasserereignissen zu tun haben werden, nicht angebracht, aufgrund der sich stabilisierenden Haushaltslage die Eigenmittel des Freistaates aufzustocken?

Ich glaube, dass das, was im derzeitigen Aktionsprogramm enthalten ist, eine gewaltige Kraftanstrengung in fi nanzieller Hinsicht ist. Die Staatsregierung setzt in diesem Bereich eine hohe Priorität. Das wird sicher überall im Lande so gesehen. Doch ist unsere Haushaltslage leider nicht so, dass wir das, was wir jetzt schon einsetzen, nochmals erhöhen könnten.

Für Herrn Kollegen Rabenstein stellt die nächste Frage Frau Kollegin Biedefeld.

Herr Staatssekretär, auf welcher Rechtsgrundlage basiert der Ausbau des Wanderweges Schafelsteig zur Reiteralm zu einem Schlepperweg, nachdem die Verordnung für den Nationalpark Berchtesgaden, § 9 Absatz 3, den Neu- bzw. Ausbau von Wegen und Straßen im Nationalpark verbietet, welchem Zweck soll der neue Schlepperweg dienen und wer trägt die Kosten?

Vorab darf ich klarstellen, dass nicht der Ausbau des Wanderweges Schafelsteig zur Reiteralm beabsichtigt ist, sondern nur die Wiederherstellung einer ursprünglichen Zufahrt von der St 2099 zur Hauptlichtweidefl äche der Engertalm auf den ersten rund 140 Metern des Wanderweges.

Rechtsgrundlage zur Genehmigung der Zufahrt ist eine Befreiung nach Artikel 49 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Bayerischen Naturschutzgesetzes aus überwiegenden Gründen des Allgemeinwohls. Unter Gründen des Gemeinwohls sind alle öffentlichen Belange und öffentlichen Interessen zu verstehen. Die Sicherung einer ordnungsgemäßen Almbewirtschaftung zählt hierzu.

Die Zufahrt darf ausschließlich zu landwirtschaftlichen Zwecken im Rahmen der ordnungsgemäßen Almwirtschaft genutzt werden. Vor allem soll die Pfl ege und Bewirtschaftung der im Rahmen der Trennung von Wald und Weide erheblich erweiterten Lichtweidefl äche

erleichtert werden, insbesondere Beseitigung von Steinen und Unkraut auf der Rodungsfl äche.

Nach Mitteilung des Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten belaufen sich die Gesamtkosten auf 2500 Euro. Hierzu wird eine Förderung nach dem Kulturlandschaftsprogramm B in Höhe von 1950 Euro bewilligt.

Zusatzfrage: Herr Kollege Wörner.

Herr Staatssekretär, fi ndet es Ihr Haus in Ordnung, dass mit der beabsichtigten Genehmigung zur Wiederherstellung der ursprünglichen Zufahrt sozusagen präjudizierend eine Tür geöffnet wird, die man eventuell nicht mehr schließen kann?

Das sehen wir in diesem Falle nicht. Es ist kein Präzedenzfall, denn es gab den Weg bereits. Jetzt wird für eine ganz konkrete Nutzung ermöglicht, den Weg wieder herzustellen. Deshalb sehen wir hier nicht die Gefahr eines Präzedenzfalls.

Ich darf außerhalb der Geschäftsordnung eine Bemerkung machen. Es kann auf keinen Fall der Schafelsteig sein. Aus meiner lokalen Kenntnis heraus ist das ein anspruchsvoller Bergpfad, der für einen Ausbau sowieso nicht in Frage kommt. Das muss offensichtlich ein anderer Weg sein.

Das habe ich eingangs auch betont.

Ich habe das an die Adresse des Fragestellers gesagt.

Herr Präsident, auch außerhalb der Geschäftsordnung! Uns wurde er jedenfalls als solcher dargestellt. Ich kann jetzt nur das wiedergeben, was uns mitgeteilt wurde. Aber dennoch, Herr Staatssekretär, halten Sie es für in Ordnung? Die vermeintliche Notwendigkeit eines Wegebaus entstand doch nur dadurch, dass oben ursprünglich eine große Fläche abgeholzt wurde. Das war doch der Anlass. Man lässt solche Dinge erst einmal durchgehen und sagt dann, jetzt brauchen wir aber einen Weg.

Herr Staatssekretär.

Wir haben hier doch eine bestimmte Situation und wollen die Trennung von Wald und Weide. Die wird hier realisiert. Ich kenne das ganze Problem auch aus dem Beirat Nationalpark Berchtesgadener Land. Da haben wir diese Frage lang diskutiert. Es ist von allen mit Ausnahme des Vertreters des Bundes Naturschutz als vernünftig angesehen worden, in diesem Fall diese kurze Strecke als Zufahrt wieder zu ermöglichen.

Zusatzfrage: Herr Kollege Wörner.

Eine letzte Frage. Glauben Sie nicht, Herr Staatssekretär, dass es ausreichen würde, den üblichen – wie zum Beispiel beim Geigelstein – neu diskutierten Schlepperweg in einer Breite von 1,60 Meter anzulegen? Solche Transportfahrzeuge gibt es auch für diese Landschaften. Damit könnte sichergestellt werden, dass der Weg nicht im Laufe der Zeit immer breiter wird. Außerdem würden die Kosten des Wegebaus gesenkt, und es hätte den Vorteil, dass der Weg später nicht auch noch für andere Dinge genutzt werden kann.

In der Formulierung heißt es: etwa 1,80 bis 2 Meter. Es wurde lange darüber diskutiert, dass das die Breite ist, die man für einen entsprechenden Schlepper braucht. Es ist also nicht beabsichtigt, den Weg mit größeren Fahrzeugen – mir läge jetzt fast etwas anderes im Munde – zu befahren.

Damit sind die Fragen zu diesem Ressort abgeschlossen. Herr Kollege Wörner, Sie sind gleich wieder dran mit einer Frage an Herrn Staatssekretär Schmid. Kollege Dr. Dürr ist nicht hier. Herr Kollege Wörner, bitte.

Herr Staatssekretär, ich darf Sie fragen: Trifft es zu, dass bei der Bierzeltveranstaltung des Bayerischen Ministerpräsidenten in Fürstenried, bei der der Landtagsabgeordnete Georg Eisenreich Veranstalter war, mit massivem Polizeieinsatz gegen Demonstranten vorgegangen wurde, die für die Erhaltung von Arbeitsplätzen und den Schutz des Sozialsystems eingetreten sind? Welcher der anwesenden Politiker nahm das Hausrecht in Anspruch und gab somit den Einsatzbefehl, und wie viel hat der Einsatz gekostet?

Herr Staatssekretär.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, Kollege Wörner! Im Rahmen des Fürstenrieder Frühlingsfestes fand am 3. April 2006 eine Versammlung des CSU-Kreisverbandes München-Süd unter Leitung des Abgeordneten Eisenreich vor etwa 1800 Teilnehmern statt. Um 20.33 Uhr begann der Bayerische Ministerpräsident seinen Redebeitrag.

(Unruhe auf der Regierungsbank – Glocke des Präsidenten)

Gegen 21.08 Uhr störten etwa 40 Personen, die sich in der Mitte des Zeltes auf die Sitzbänke stellten, unter Benutzung von Trillerpfeifen die Rede des Ministerpräsidenten. Etwa 15 Personen zogen sich dabei weiße Plastiküberwürfe an, welche mit der Aufschrift „verdi“ bedruckt waren. Der Versammlungsleiter sowie seine beiden Stellvertreter forderten sie auf, die Störung einzustellen. Da sie die Störungen nicht unterließen, wurden alle durch den Versammlungsleiter auf der Grundlage des Versammlungsgesetzes aus der Versammlung ausgeschlossen und aus dem Festzelt verwiesen. Der Ausschluss störender Demonstranten beruhte dabei nicht auf dem Hausrecht, sondern auf dem Versammlungsgesetz.

Einige der Störer mussten durch Ordner nach draußen geführt werden, während sich der überwiegende Teil den Ordnern widersetzte. Der Versammlungsleiter musste deshalb die Polizei ersuchen, die Ordnungskräfte im Zelt zu unterstützen. Mit deren Hilfe wurden schließlich auch diese Personen aus dem Zelt verwiesen. Vor dem Zelt wurden die Personalien von 34 Personen festgestellt. Eine weitere alkoholisierte Person leistete hierbei Widerstand. Die polizeilichen Maßnahmen innerhalb des Zeltes waren um 21.15 Uhr beendet. Die Versammlung wurde um 21.43 Uhr vom Versammlungsleiter beendet.

Angaben zu den isolierten Kosten des Polizeieinsatzes sind nicht möglich, da die Einatzkräfte sowohl zur Gewährleistung des störungsfreien Ablaufs des Frühlingsfestes als auch zum Schutz der Versammlung eingesetzt waren.

Herr Kollege Wörner, eine Zusatzfrage.

Herr Staatssekretär, halten Sie es aus der Sicht Ihres Hauses für gut, wenn man Polizisten – wie schön öfter – in einen Loyalitätskonfl ikt treibt, weil diese Demonstranten letzten Endes auch für den Erhalt von Arbeitsplätzen bei der Polizei gekämpft haben? Und glauben Sie nicht auch, dass Sie damit Probleme innerhalb der Polizei erzeugen, für die Sie und Ihr Haus zwar nichts können – das will ich dazusagen –, die aber ganz woanders verursacht werden?

Herr Staatssekretär.

Herr Kollege Wörner, da liegen Sie falsch. Es geht nicht um Loyalitätsbekundungen irgendwelcher Art, sondern es geht darum, dass Recht und Gesetz durchgesetzt werden. Wenn eine solche Versammlung stattfi ndet, gibt es entsprechende Aufl agen, und der Versammlungsleiter hat dafür zu sorgen, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung in diesem Zelt gewahrt bleiben.

Wenn der Ablauf dieser Versammlung gestört wird, kann der Störer vom Versammlungsleiter ausgeschlossen werden. Wenn er dem nicht Folge leistet, können entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, unter anderem kann die Polizei zum Einsatz kommen, wenn der Versammlungsleiter diese Situation nicht mehr alleine beherrscht. Damit ist die Rechtslage klar und eindeutig. Es geht nicht darum, wer wie für was demonstriert und wer vielleicht einen anderen irgendwo unterstützt, sondern es geht ganz einfach darum, dass Recht und Ordnung in einer solchen Veranstaltung und in einem solchen Zelt hergestellt werden. Nicht mehr und nicht weniger.

Zusatzfrage: Kollege Wörner.

Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, dass einen Tag zuvor in dem gleichen Bierzelt eine politische Veranstaltung der SPD stattfand, bei der ebenfalls diese Demonstranten anwesend waren, und die Versammlungsleitung es nicht für notwendig hielt, die Demonstranten aus dem Bierzelt zu entfernen, obwohl

dort ebenfalls kundgetan wurde, um welche Probleme es sich handelt?

Herr Staatssekretär.

Herr Kollege Wörner, ich war weder bei der einen noch bei der anderen Veranstaltung dabei und muss sozusagen an dieser Stelle von Ihrem Bericht leben, was die SPD-Veranstaltung angeht. Es gab offensichtlich in der Qualität der Demonstration einen Unterschied, sonst hätte der Versammlungsleiter sicherlich anders entschieden. Das liegt in der Natur der Sache. Dass Meinungen manchmal in unterschiedlicher Intensität geäußert werden, brauche ich Ihnen an dieser Stelle nicht zu erläutern.

Nächste Fragestellerin: Frau Kollegin Narnhammer.

Bärbel Narnhammer (SPD) : Herr Staatssekretär, bedeutet die im Artikel „Löchriges Schreiben“ der „Ebersberger Zeitung“ vom 15.03.2006 zitierte Äußerung eines Sprechers des Bayerischen Innenministeriums, „es werde versucht, die (Staats)Straßen in befahrbaren Zustand zu bringen“, dass die Staatsregierung mittlerweile erkannt hat, dass zahlreiche Straßenabschnitte in einem nicht mehr befahrbaren und damit die Verkehrssicherheit enorm gefährdenden Zustand sind und wo und wann soll mit diesen Versuchen im Landkreis Ebersberg begonnen werden?

Herr Staatssekretär.

Frau Kollegin Narnhammer, die bayerische Straßenbauverwaltung kontrolliert laufend den Zustand der in ihrer Verwaltung befi ndlichen Bundes- und Staatsstraßen, sodass der Zustand der Straßen natürlich bekannt ist. Sollten verkehrsgefährdende Schäden auftreten, werden diese sofort behoben oder wenn es größere Schäden sind, durch Beschilderung auf diese Gefahr hingewiesen. Damit ist die Verkehrssicherheit gewährleistet.

Größere Sanierungsmaßnahmen werden im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel nach ihrer Dringlichkeit durchgeführt. Im Landkreis Ebersberg – danach haben Sie gefragt – wird das Hauptaugenmerk heuer auf dem Ausbau der Ortsdurchfahrt Moosach im Zuge der Staatsstraße 2351 und auf der Sanierung eines Abschnitts der Staatsstraße 2081 südlich von Zorneding als Anschluss an die Umfahrung Zorneding, die gerade im Bau ist, liegen.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Narnhammer.