Protocol of the Session on April 26, 2006

Zusatzfrage: Frau Kollegin Narnhammer.

Herr Staatssekretär, gehe ich recht in der Annahme, dass Sie sich beim Spatenstich zur Ortsumgehung der Bundesstraße Zorneding die Staatsstraße 2081 südlich von Zorneding, die Sie eben genannt haben, angeschaut und festgestellt haben, dass sie trotz Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 Kilometer kaum mehr befahrbar ist, und wann genau wird mit

diesen beiden Sanierungsmaßnahmen, die Sie eben genannt haben, begonnen?

Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Georg Schmid (Innenministerium) : Zunächst darf ich festhalten – das ist kein Geheimnis, das kann ich ganz offen sagen –, dass wir im Freistaat Bayern natürlich viele Staatsstraßen haben, die nicht in einem optimalen Zustand sind, die gerade nach diesem Winter repariert und ausgebaut werden müssen. Der Winter war besonders hart und hat in vielen Landstrichen fast sechs Monate gedauert. Dass diese Maßnahmen notwendig sind, ist unbestritten.

In diesem Hause ist wiederholt darüber diskutiert worden, dass wir, also Innenministerium und Oberste Baubehörde deshalb viel mehr Haushaltsmittel brauchen.

Wenn an einer Stelle der Eindruck entsteht, dass aus fachlicher Sicht die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet ist, muss dafür Sorge getragen werden, dass der Verkehrsteilnehmer hierauf hingewiesen wird. Deswegen gibt es die Beschränkungsmaßnahmen. Sie haben eben ein Beispiel dafür erwähnt.

Uns geht es darum, möglichst umgehend zu helfen. Denn diese Dinge haben eine besondere Priorität. Fragen Sie mich aber bitte nicht danach, ob wir schon morgen oder erst übermorgen mit den Maßnahmen anfangen.

Zu Ihrer Frage darf ich noch einmal sagen, dass wir auf diese Maßnahmen ein Hauptaugenmerk richten. Sie stehen in der Prioritätenliste der Maßnahmen ganz oben. Sie stehen nicht hinten, sondern wirklich vorn, wo sie aufgrund der besonderen Situation hingehören. Ich werde dafür Sorge tragen, dass Ihrem Anliegen, diese Straße in einen vernünftigen Zustand zu bringen, möglichst schnell Rechnung getragen wird, Frau Kollegin Narnhammer.

Eine weitere Zusatzfrage, Frau Kollegin.

Herr Staatssekretär, ich gehe davon aus, dass Sie auch beim nächsten Spatenstich an der Bundesstraße 304, nämlich bei der südlichen Ortsumgehung von Ebersberg, wieder dabei sind. Ich würde Sie gern einladen, mit mir vorher diese besagte Staatsstraße 2081 zu besichtigen. Die ist nämlich inzwischen nur noch einspurig befahrbar, und zwar ganz in der Mitte, weil links und rechts alles wegbricht. Darf ich davon ausgehen, dass Sie meine Einladung annehmen?

Frau Kollegin, Sie können davon ausgehen. Ich folge Ihrer Einladung gern und mit großer Freude.

Gut, dann machen wir einen Termin aus.

Das war jenseits der Geschäftsordnung. Aber es wird hingenommen.

Das war die letzte Fragestellung an das Innenministerium. Herr Staatssekretär, vielen Dank.

Für das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen steht Herr Staatssekretär Heike zur Verfügung. Die erste Frage stellt Frau Kollegin Ackermann.

Herr Staatssekretär, da nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG – die Finanzierung der Einrichtungen und damit ihre personellen Möglichkeiten und die Qualität der Erziehung, Bildung und Betreuung am Basiswert festgemacht wird, frage ich die Bayerische Staatsregierung: Aufgrund welcher präzisen Kriterien, Annahmen und Vorgaben, z. B. Anstellungsschlüssel, Verfügungszeiten, durchschnittliche Krankheitstage, Zeit für Elternarbeit und Zeit für Verwaltungsaufgaben, wird der Basiswert durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen festgelegt?

Herr Staatssekretär.

Herr Präsident, sehr geehrte Frau Kollegin Ackermann! Der Basiswert wurde – das wissen Sie aus Ihrer umfassenden Tätigkeit in den Ausschüssen – im Jahr 2004 durch Gegenüberstellung des Volumens der staatlichen Personalkostenförderung für anerkannte Kindergärten und der abgefragten gewichteten Nutzungszeiten ermittelt. Der Basiswert spiegelt aufgrund dieser Berechnungsmethode die im Jahr 2004 tatsächlich bestehenden Verhältnisse für das pädagogische Betreuungspersonal in den bayerischen Kindergärten wider und betrug zu diesem Zeitpunkt 759,82 Euro. Eingerechnet sind die Personalkostenzuschüsse für das pädagogische Personal entsprechend dessen Alterszusammensetzung einschließlich der freiwilligen Leistungen für zusätzliche Kräfte, zum Beispiel in integrativen Kindergärten, und die Leistungen für Ersatzpersonal im Falle von Ausfallzeiten.

Enthalten sind ferner – darum ging die Diskussion – seitens der Träger gewährte Verfügungszeiten im Umfang von durchschnittlich 5,6 Wochenstunden pro pädagogische Kraft.

Eine weitere Aufschlüsselung des Basiswertes für einzelne Leistungskomponenten ist aufgrund der Berechnungsmethode nicht möglich. Qualitative und quantitative Unterschiede im Förderbedarf werden über die Gewichtungs- und Buchungszeitfaktoren berücksichtigt.

In den Folgejahren wurde der Basiswert um den Satz der durchschnittlichen Tarif- und Beitragssatzerhöhungen fortgeschrieben. Der Basiswert liegt derzeit bei 768,71 Euro.

Künftige Anpassungen werden gemäß Artikel 21 Absatz 3 BayKiBiG nach Maßgabe der Entwicklung der Personalkosten jedes Jahr neu berechnet und festgeschrieben.

Zusatzfrage.

Herr Staatssekretär, inwiefern treffen die Behauptungen von Erzieherinnen zu, die mir immer wieder versichern, dass in diesem Basiswert keine Zeit für Schwangerschaftsvertretungen und Krankheitsvertretungen enthalten ist?

Herr Staatssekretär.

Das sind Einzelmeinungen verschiedener Leute, die mir das auch schon gesagt haben. Wir haben die Überlegungen noch einmal nachgeprüft und dabei festgestellt, dass es sich wirklich um Situationen handelt, die von denen, die Sie und auch mich informiert haben, offensichtlich falsch gesehen worden sind.

Es ist tatsächlich so, dass die schwangerschafts- und krankheitsbedingten Ausfallzeiten usw. mit eingerechnet worden sind. Im Übrigen saß dazu ein großes Gremium zusammen, in dem auch die Erzieherinnen mit ihrem Dachverband vertreten waren.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage.

Welche Möglichkeiten gibt es für eine Einrichtung, einen so genannten Härtefall auszugleichen? Wenn zum Beispiel mehrere Erzieherinnen auf einmal krank werden oder zwei auf einmal schwanger sind, wie können Einrichtungen dann unterstützt werden, die dadurch in fi nanzielle Nöte geraten?

Herr Staatssekretär.

Zunächst einmal ist klar, dass diese prinzipiellen Möglichkeiten, die in dem Fall erfreulich sind, selbstverständlich mit berücksichtigt sind. Sollte es zu größeren Problemen kommen, ist der Träger natürlich dafür verantwortlich – dafür ist er ja der Träger –, diese Engpässe eventuell mithilfe der Gemeinde auszugleichen. Dabei verhehle ich nicht, dass man sich bei einem wirklichen Notfall – die Defi nition ist dabei von Bedeutung – mit unserem Hause unterhalten und Lösungen suchen kann.

Die nächste Frage stellt Frau Kollegin Kamm.

Wie hoch waren für den Freistaat Bayern im Jahr 2005 die Entlastungen beim Wohngeld bzw. Belastungen beim Ausgleich-Ost, welches Ergebnis ergibt die Jahresrechnung 2005 für die entsprechende Haushaltsstelle, und wie werden diese Mittel an die kreisfreien Städte und Landkreise weitergegeben?

Herr Staatssekretär.

Frau Kollegin Kamm, Sie haben die Haushaltsstelle jetzt nicht ausdrücklich bezeichnet. Ich stelle klar, dass es sich um die Haushaltsstelle Kapitel 13 10 Titel 613 40-3 handelt.

Ich gebe folgende Antwort:

Infolge der Hartz-IV-Reformen ist der Freistaat Bayern verpfl ichtet, seine Entlastungen beim Wohngeld, saldiert mit den Belastungen durch den Ausgleich-Ost, an die Kommunen weiterzugeben; das ist die so genannte Nettoentlastung.

Die Entlastungen des Freistaates Bayern beim Wohngeld beliefen sich im Jahr 2005 auf 154,2 Millionen Euro. Darauf bezog sich Ihre Frage.

Die Belastungen des Freistaates Bayern durch den Ausgleich-Ost errechnen sich für 2005 mit 149,2 Millionen Euro. Die weiterzugebende Nettoentlastung beläuft sich daher rechnerisch auf 5 Millionen Euro.

Jetzt kommen Sie mit der Haushaltsstelle, die wir eben benannt haben. Diese Haushaltsstelle wurde vorsorglich im Doppelhaushalt 2005/06 für die Weitergabe der Nettoentlastung des Jahres 2005 vorgesehen.

Die Weitergabe der Nettoentlastung erfolgt nunmehr aber im Rahmen eines umfassenden Belastungsausgleichs zu Hartz IV – das ist das, was wir damals noch nicht wussten –, zeitversetzt im jeweiligen Folgejahr. Das heißt, im Jahr 2005 erlittene Verluste werden erst im Ausgleich des Jahres 2006 erfasst. Die Haushaltsstelle, die wir jetzt genannt haben, wurde vor diesem Hintergrund nicht benötigt.

Die Nettoentlastung 2005 des Freistaates in Höhe der genannten fünf Millionen Euro wird stattdessen im Nachtragshaushalt 2006 über eine neue Haushaltsstelle – das ist im Haushalt Kapitel 13 10 Titel 613 41-2 – an die Kommunen weitergegeben.

Die Weitergabe der Entlastungen beim Wohngeld, saldiert mit den Belastungen durch den Ausgleich-Ost, erfolgt im Rahmen eines im Gesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuches, abgekürzt AGSGB, zu verankernden Belastungsausgleichs zu Hartz IV, der zugleich durch Umschichtungen aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs, nämlich des Sozialhilfeausgleichs an die Bezirke, gespeist wird. Dies wird in der Begründung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung zum so genannten Fünften Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuchs im Einzelnen dargestellt. Die Erste Lesung im Landtag fand am 30. März 2006 statt. Die Beratung im federführenden Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik wird am 26. April 2006 stattfi nden.

Ich denke, damit ist die Frage nach den beiden verschiedenen Haushaltsstellen geklärt.

Zusatzfrage: Herr Kollege Sibler.

Herr Staatssekretär Heike, wie wurden die Kommunen eingebunden und wie bewerten die Kommunen diese Ausgleichsregelung? Sind die Kommunen mit einem ähnlichen Verfahren für die nächsten Jahre einverstanden?

Bitte, Herr Staatssekretär.

Herr Kollege Sibler, ich bin natürlich nicht befugt, für die Kommunen zu sprechen. Die bisherigen Verhandlungen sind jedoch sehr vertrauensvoll erfolgt. Ich habe keine Signale, dass dieser Weg im nächsten Jahr nicht wieder beschritten wird. Sie sollten sich aber darüber mit den Vertretern der kommunalen Dachverbände unterhalten.

Damit ist dieser Fragenkomplex abgeschlossen. Ich muss jetzt die Sitzung für ein paar Minuten unterbrechen. Da eine ganze Reihe von Fragestellern nicht anwesend ist, hat sich der Zeitplan verändert. Herr Staatsminister Huber, der für 9.15 Uhr eingeplant war, müsste in wenigen Minuten da sein. Ich unterbreche die Sitzung für einige Minuten.

(Unterbrechung von 9.12 Uhr bis 9.15 Uhr)