Protocol of the Session on March 8, 2006

strophenschutzfonds voraussichtlich zwischen 55 % bis 80 % bewegen. Wie ich Ihnen dargestellt habe, haben wir die Fördervoraussetzungen nun den Regierungen der Oberpfalz und Niederbayerns mitgeteilt. Die Kommunen wurden in den vergangenen Tagen entsprechend informiert. Wir erwarten im Monat März die entsprechenden Zahlen seitens der Kommunen.

Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Peters, obwohl die vorher gestellte Frage bereits einige Fragen zum Inhalt hatte.

Recht herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, auch diese wiederholte Wiederholung hat meine Fragen nicht beantwortet. Ich frage Sie jetzt, wie denn die Kriterien aussehen, die Sie auch nicht dargestellt haben. Ich gehe allerdings davon aus, dass das der Anfrage schriftlich beigefügt ist.

Herr Staatssekretär, das ist ein Wunsch, den Sie sicherlich erfüllen werden. Bitte sehr, Herr Staatssekretär.

Frau Kollegin Peters, das werden wir sicherlich entsprechend darstellen. Ich bin aber auch gerne bereit, dies jetzt noch einmal mit Blick auf Ihre konkrete Frage darzulegen. Soweit Kommunen, für deren Gebiet auch aufgrund der starken Schneefälle der letzten Wochen der Katastrophenfall festgestellt wurde, und der Landkreis Cham samt seinen Gemeinden durch die Schneefälle im Monat Februar 2006 im Vergleich zu früheren Jahren außerordentlich hohe Winterdienstkosten haben, können sie für diese Mehrkosten eine Förderung aus Mitteln des Artikels 13 c Absatz 1 des Finanzausgleichsgesetzes erhalten.

(Gudrun Peters (SPD): Welcher Prozentsatz?)

Verehrte Frau Kollegin: Bei den Mehrkosten darf es sich nicht um Kosten für Maßnahmen handeln, die von der Katastrophenschutzbehörde zur unmittelbaren Abwehr der Schneekatastrophe angeordnet wurden, da hierfür grundsätzlich eine Entschädigung aus dem Katastrophenschutzfonds vorgesehen ist. Eine Doppelförderung von Winterdienstmehrkosten ist deshalb auszuschließen. Die Winterdienstmehrkosten müssen mehr als 20 % der monatsdurchschnittlichen Winterdienstkosten der Jahre 2002 bis 2005 betragen. Ein weiteres Kriterium ist der mögliche Erstattungsbetrag nach Artikel 13 c Absatz 1 FAG. Er muss sich auf mindestens 1000 Euro belaufen.

Zu bedenken ist außerdem, dass von der genannten Regelung der Förderung von Winterdienstmehrkosten auch Kommunen profi tieren können, die aufgrund des früheren Zuwendungssystems von der Förderung ausgeschlossen waren. Das möchte ich für den angesprochenen Fall besonders betonen.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Für Frau Kollegin Radermacher übernimmt Kollege Dupper die nächste Frage. Bitte sehr.

Geschätzte Präsidentin, Herr Staatssekretär. Ich übernehme eine Mündliche Anfrage der Kollegin Radermacher, die sich aus einer Schriftlichen Anfrage ergibt. Ich möchte zunächst wissen, ob ich diese Frage vorlesen soll, oder ob ich sie als bekannt voraussetzen kann. Dann könnten wir uns die Verlesung ersparen.

Schriftliche Anfrage, die nach § 72 Absatz 1 Geschäftsordnung als Mündliche Anfrage gestellt wird:

Die Landkreise und Kommunen, in denen Amerikaner stationiert sind, haben wegen der Mehrbelastung durch die Stationierung der Truppen zusätzliche Schlüsselzuweisungen erhalten. Ich frage die Staatsregierung:

1. Wird beabsichtigt, bei Abzug der Amerikaner der Stadt Kitzingen und dem Landkreis Kitzingen die bisher gezahlten Schlüsselzuweisungen in Höhe von ca. 2 Millionen Euro zu streichen?

2. Welche Programme bzw. fi nanziellen Hilfen sieht die Staatsregierung für die Kommunen für die immensen Kosten, die durch die Konversion auf die Kommunen zukommen, vor?

3. Wird die Staatsregierung die Einrichtung von Beschäftigungs- und Qualifi zierungsgesellschaften – BQG – für die vom Abzug der US-Streitkräfte betroffenen Zivilbeschäftigten unterstützen?

Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Förderungen und Programme sind vorgesehen?

Herr Staatssekretär.

Verehrte Frau Präsidentin! Verehrter Herr Kollege Dupper! Ich bedaure, dass die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Radermacher vom 18. Januar 2006 betreffend Abzug der Amerikaner aus dem Landkreis Kitzingen nicht fristgerecht bis zum 3. März 2006 erfolgte. Ein umfangreiches Antwortschreiben von Herrn Staatsminister Prof. Dr. Kurt Faltlhauser wird in Kürze dem Präsidenten des Bayerischen Landtags zugeleitet.

Da Frau Radermacher die Umwandlung zu einer Mündlichen Anfrage beantragt hat, will ich sie heute gern vorweg über die wichtigsten Aussagen aus dem Antwortschreiben informieren.

Zu Frage 1. Im Landkreis Kitzingen sind im Jahr 2005 rund 19,5 Millionen Euro an Schlüsselzuweisungen gefl ossen. In diesem Jahr werden es rund 21,8 Millionen Euro und damit 12 % mehr sein. Bei den Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden und Landkreise handelt es sich um gesetzliche Leistungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. Die einzelnen Berechnungsparameter für die Schlüsselzuweisungen sind im Finanzausgleichsgesetz genau festgelegt. Die Bayerische Staatsregierung hat somit keinerlei Ermessensspielraum für eine Erhöhung, Verminderung oder gar Streichung der Schlüsselzuweisungen im Einzelfall. Durch die Schlüsselzuwei

sungen werden die Steuer- und Umlageeinnahmen der Gemeinden und Landkreise aufgabengerecht ergänzt und gewisse Sonderbelastungen ausgeglichen. Bei deren Verteilung wird eine im Verhältnis zur jeweiligen Aufgabenbelastung zu schwache Einnahmensituation der einzelnen Kommune ausgeglichen. Dabei wird maßgeblich auf die amtliche Einwohnerzahl einer Kommune abgestellt.

In der amtlichen Einwohnerzahl sind die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte und ihre Angehörigen nicht enthalten, weil sie nicht der Meldepfl icht unterliegen. Deswegen wird den Belastungen von Kommunen durch Stationierungsstreitkräfte bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen besonders Rechnung getragen. 75 % der Anzahl der nichtkasernierten Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte und von deren Angehörigen werden der maßgeblichen Einwohnerzahl einer Kommune hinzugerechnet. Die Höhe der Schlüsselzuweisungen an eine einzelne Kommune wird durch zahlreiche weitere Faktoren, zum Beispiel durch die Arbeitslosenzahl, beeinfl usst. Deshalb muss ein Truppenabzug nicht automatisch zu niedrigeren Schlüsselzuweisungen führen.

Dies zeigt sich auch am Beispiel der Stadt Kitzingen. Sie hat im Jahr 2005 rund 2,5 Millionen Euro an Schlüsselzuweisungen erhalten. Im Jahr 2006 ist ein erheblicher Anstieg um rund 3,5 Millionen Euro oder 144,3 % auf rund 6 Millionen Euro zu verzeichnen.

Zu Frage 2. Die Bewältigung der Auswirkungen von Schließungen militärischer Standorte geschieht in Bayern bereits seit Beginn der Neunzigerjahre als gemeinsame strukturpolitische Aufgabe von Land und Kommunen im Rahmen bestehender Förderprogramme. Entsprechend den Landtagsbeschlüssen vom 14. März 2001 – Drucksachen 14/6040 und 14/6041 – sowie dem Ministerratsbeschluss vom 6. März 2001 zur Schließung von Bundeswehrliegenschaften erfolgt auch für Kitzingen und weitere vom Abzug der US-Streitkräfte betroffenen Städte und Gemeinden eine vorrangige Berücksichtigung von Konversionsmaßnahmen im Rahmen bestehender Förderprogramme.

Folgende Förderinstrumente stehen zur Verfügung:

1. Mittel aus den bayerischen Regionalförderprogrammen,

2. Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“,

3. Mittel aus dem Ziel-2-Programm Bayern 2000 bis 2006,

4. Städtebauförderungsprogramme,

5. Programm Stadtumbau West in Kitzingen,

6. soziale Wohnraumförderung und bayerisches Modernisierungsprogramm,

7. Planungszuschüsse.

Zu Frage 3. Es ist ein wichtiges Anliegen der Staatsregierung, die durch den Abzug der US-Streitkräfte bedingten

Entlassungen von Zivilbeschäftigten sozialverträglich zu gestalten. Die Schaffung einer Beschäftigungs- und Qualifi zierungsgesellschaft könnte ein Mittel sein, hier eine Entlastung zu erreichen. Die Vereinbarung einer Beschäftigungs- und Qualifi zierungsgesellschaft liegt aber im Verantwortungsbereich der Beteiligten.

Erst wenn die Beteiligten Einigkeit über das Zustandekommen einer Beschäftigungs- und Qualifi zierungsgesellschaft erzielt haben, könnte die Staatsregierung die Beschäftigungs- und Qualifi zierungsgesellschaft mit bayerischen Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds gegebenenfalls unterstützen. Hierbei können grundsätzlich Mittel für die so genannten Projektstrukturkosten aufgebracht werden. Gleichzeitig aber muss der materielle Gehalt einer Beschäftigungs- und Qualifi zierungsgesellschaft feststehen.

Derzeit haben die Beteiligten noch keine Einigung zum Aufbau einer Beschäftigungs- und Qualifi zierungsgesellschaft erzielt. Genauere Planungen sind auch davon abhängig, wann genau der Abzug der US-Streitkräfte erfolgen soll bzw. für welchen Zeitpunkt Entlassungen der Zivilbeschäftigten zu erwarten sind.

Der aktuelle Förderzeitraum 2000 bis 2006 lässt eine Förderung nur bis längstens 31. Dezember 2007 – das ist also das Projektende – zu. Die Mittel des Europäischen Sozialfonds aus dieser Förderperiode sind bereits weitgehend verplant. Abhängig von dem Zeitpunkt der geplanten Entlassungen wird eine Förderung im neuen Förderzeitraum ab 2007 möglich. Die genauen Konditionen einer Förderung stehen derzeit jedoch noch nicht fest.

Zusatzfrage: Herr Kollege Hünnerkopf.

Herr Staatssekretär, ich habe die Zusatzfrage: Erwägt die Staatsregierung, den 2006 neu eingeführten Demographiefaktor bei den Schlüsselzuweisungen nicht nur auf die Zahl der Hauptwohnsitze zu beziehen, sondern auf die Zahl der nichtkasernierten Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte und deren Angehörigen auszuweiten?

Herr Staatssekretär.

Verehrte Frau Präsidentin! Verehrter Herr Kollege! Die Staatsregierung wird eine Modifi zierung des Demographiefaktors bei den Schlüsselzuweisungen ab 2007 prüfen. Eine Einbeziehung der Zahl der nichtkasernierten Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte und von deren Angehörigen in den Demographiefaktor für die Schlüsselzuweisungen führt allerdings zwangsläufi g auch zu Umverteilungen unter den Gemeinden und Landkreisen. Da es sich also um ein rein interkommunales Verteilungsproblem handelt, wird die Staatsregierung zunächst die Haltung der kommunalen Spitzenverbände zu diesem Thema einholen.

Wie bekannt, haben wir am 27. Januar dieses Jahres ein Spitzengespräch zum kommunalen Finanzausgleich geführt. Wir haben damals die Bildung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, des Staatsministeriums des Innern und des Staatsministeriums der Finanzen vereinbart und werden diese Thematik dort zur Diskussion stellen. Zu den Aufgaben einer solchen Arbeitsgruppe gehört es ohnehin, sich mit strukturellen Fragen der Verteilungstechnik des kommunalen Finanzausgleichs auseinander zu setzen.

Eine weitere Zusatzfrage wird nicht gestellt. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Damit haben Sie die Sie betreffenden Fragen beantwortet.

Ich rufe die Fragen aus dem Bereich des Staatsministeriums der Justiz auf. Zur Beantwortung der Fragen steht Frau Staatsministerin Dr. Merk zur Verfügung.

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schindler auf.

Da es nach dem derzeitigen Kenntnisstand als möglich erscheint, dass die Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug im Rahmen der Föderalismusreform auf die Länder übertragen wird, frage ich die Staatsregierung, ob und, falls ja, welche Änderungen des bisherigen Strafvollzugsgesetzes sie in diesem Fall für erforderlich hält und welche Regelungen für den Jugendstrafvollzug sie vorschlagen wird.

Frau Staatsministerin.

Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter, Hohes Haus! Nach dem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/ CSU und SPD wird eine Änderung des Grundgesetzes in Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 vorgeschlagen, nämlich die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für den Strafvollzug zu streichen. In Artikel 125 a Absatz 1 des Entwurfs wird geregelt, dass das Strafvollzugsgesetz als Bundesrecht fortgilt. Es kann aber durch Landesrecht ersetzt werden. Das Ergebnis der Beratungen müssen wir natürlich abwarten.

Wird die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug auf die Länder übertragen, beabsichtigen wir, ein Landesgesetz zu schaffen, das auch den Jugendstrafvollzug regelt. Es soll dann ein Gesetz insgesamt werden.

Für den Jugendstrafvollzug haben wir derzeit keine umfassende gesetzliche Regelung. Langjährige Bemühungen des Bundesgesetzgebers, dem abzuhelfen, sind ergebnislos geblieben.

Bei allen Überlegungen zur Regelung des Strafvollzugs und des Jugendstrafvollzugs wollen wir das Know-how der Praxis und der betroffenen Verbände nutzen. Ich kann Ihnen dazu jetzt einige grundsätzliche Erwägungen anführen.