Über die Einwendung der Bürgerinitiative, die ja im Rahmen dieses derzeit laufenden Planfeststellungsverfahrens vorliegt, entscheidet die Planfeststellungsbehörde. Dieser Entscheidung kann und soll auch nicht vorgegriffen werden.
Herr Staatssekretär, halten Sie es trotzdem für möglich, dass mit dieser Bürgerinitiative ein Fachgespräch geführt wird, um die Argumente auszutauschen und Verständnis zu wecken, um so vielleicht zu einer gemeinsamen, optimierten Lösung zu kommen?
Im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens werden Einwendungen, die eingehen, in einem Erörterungstermin behandelt und diskutiert, sodass es in diesem Zusammenhang zwischen der planenden Behörde auf der einen Seite und der Bürgerinitiative auf der anderen Seite natürlich zu diesem Gespräch kommen kann und diese Einwendungen miteinander diskutiert werden können. Selbstverständlich.
Noch einmal zur Konkretisierung: Also außerhalb dieses Planfeststellungsverfahrens halten Sie ein Gespräch nicht für erforderlich oder für angebracht?
Herr Kollege Boutter, ich glaube, dass es nicht zielführend wäre, wenn wir hier auf unterschiedlichen Ebenen Gespräche führten. Bei dieser Planfeststellungsbehörde laufen doch auch alle anderen Einwendungen zusammen, und es wäre sinnvoll, wenn Sie da in einer Hand abgearbeitet würden.
Ich höre, er war da. Die Niederbayern-Connection hier im Haus, die vorher der Herr Bezirksvorsitzende schon beschworen hat, soll das bitte bewerkstelligen. – Der Herr Staatssekretär eilt hierher.
Ja, keine Hetze veranstalten in der Früh! – Es ist schon bemerkenswert, wenn die Staatsregierung von der Opposition in dem Fall nicht gejagt wird.
Herr Staatssekretär, guten Morgen! Ich darf Sie fragen: Stimmt es, dass Zusagen des Finanzministeriums zur „Zwischenfi nanzierung“ von Beförderungen im Zuge des Verwendungsaufstieges in der unteren Staatsverwaltung, welche vom Personalausschuss bereits genehmigt wurden, nach einer der letzten Sitzungen des Ministerrates rückgängig gemacht wurden, um Mittel für die Bekämpfung der Vogelgrippe freizumachen, und, wenn ja, wie und wann sollen die anstehenden Beförderungen dann realisiert werden?
Werter Herr Präsident, werter Kollege Runge, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Dem Staatsministerium der Finanzen liegen keine Anhaltspunkte vor, dass vorgesehene Beförderungen im Zuge des Verwendungsaufstiegs rückgängig gemacht wurden, um Mittel für die Bekämpfung der Vogelgrippe freizumachen.
In den Entwurf des Nachtragshaushalts 2006 wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 22,4 Millionen Euro zur Beschaffung von antiviralen Arzneimitteln gegen eine mögliche Infl uenza-Pandemie eingestellt – Kapitel 12 08 Titel 514 53 –. Diese zusätzlichen Mittel sollen durch eine globale Minderausgabe, die auf alle Ressorts verteilt wurde, fi nanziert werden. Zur Erwirtschaftung dieser globalen Minderausgabe wäre im Haushaltsvollzug des lau
fenden Jahres 2006 eine gezielte Stellenunterbesetzung zum Beispiel durch einen Verzicht auf eine Beförderung theoretisch möglich.
Dem Staatsministerium der Finanzen liegen jedoch keine Anhaltspunkte vor, dass in einem Geschäftsbereich Beförderungen im Zuge des Verwendungsaufstiegs nicht durchgeführt wurden oder werden, zumal der Nachtragshaushalt 2006 und damit die bereits beschriebene Gegenfi nanzierung noch nicht durch den Bayerischen Landtag beschlossen wurde.
Sofern sich die in der Anfrage erwähnte „Zusage des Finanzministeriums zur ‚Zwischenfi nanzierung’ von Beförderungen“ auf das im Nachtragshaushalt 2006 haushaltsgesetzlich verankerte Hebungskonzept beziehen sollte, ist eine gezielte Umschichtung der vorgesehenen 2,1 Millionen Euro zulasten von Beförderungen und zugunsten der Bekämpfung der Vogelgrippe weder durchgeführt noch geplant worden.
Herr Staatssekretär, wenn ich Sie richtig verstehe, gibt es demzufolge auch kein Gremium im Finanzministerium, welches außerordentlichen Beförderungen bereits zugestimmt hat.
Ich habe gerade deutlich gemacht, Herr Kollege, dass der Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes lautet: Finanzierung durch globale Minderausgabe, die auf alle Ressorts verteilt wurde. Ich habe auch dargestellt, dass gerade in Bezug auf die „Zusage des Finanzministeriums zur Zwischenfi nanzierung“ die Umschichtung der vorgesehenen 2,1 Millionen Euro zulasten von Beförderungen und zugunsten der Bekämpfung der Vogelgrippe weder durchgeführt noch geplant wurde.
Demzufolge darf ich daraus schließen, dass Sie keinen Überblick haben, inwieweit sich die globalen Minderausgaben bei einzelnen Ressorts tatsächlich auf anstehende Beförderungen auswirken könnten?
Ich verweise auf die Antwort, die ich Ihnen gerade gegeben habe und ich darf noch einmal feststellen, dass im Staatsministerium der Finanzen keine Anhaltspunkte hierfür vorliegen.
bezuschusst werden, und welche besondere Regelung ist für die Kostenbeteiligung am Winterdienst im heutigen Katastrophenwinter vorgesehen?
Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kollegin Peters! Wie ich Ihnen bereits bei Ihrer letzten Mündlichen Anfrage erläutert habe, ist der Winterdienst für die Kommunalstraßen grundsätzlich eine kommunale Aufgabe und zählt zum Straßenunterhalt. Der Freistaat Bayern unterstützte jedoch seine Kommunen bei der fi nanziellen Bewältigung dieser Aufgabe bis einschließlich 2004, indem er noch zusätzlich zu den für den Unterhalt vorgesehenen Kreisstraßenpauschalen und Straßenunterhaltungszuschüssen Zuweisungen aus dem Härtefonds nach Artikel 13 c des Finanzausgleichsgesetzes gewährte.
Im Rahmen des Doppelhaushalts 2005/2006 und des FAG-Änderungsgesetzes 2005 hat der Bayerische Landtag beschlossen, die Gewährung von Winterdienstpauschalen aus Mitteln des Artikels 13 c des Finanzausgleichsgesetzes zum 1. Januar 2005 einzustellen. Dies geschah im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden und wurde den Kommunen rechtzeitig im Jahre 2004 angekündigt.
Im Gegenzug wurden im Rahmen des Doppelhaushaltes 2005/2006 die Kreisstraßenpauschale nach Artikel 13 b Absatz 1 des Finanzausgleichsgesetzes für Landkreise und die Straßenunterhaltungszuschüsse nach Artikel 13 b Absatz 2 Satz 1 des Finanzausgleichsgesetzes für kreisangehörige Gemeinden um jeweils rund 7,5 % angehoben. Hinsichtlich des Nachtragshaushalts 2006 hat der Ministerrat beschlossen, die Pauschalen für die Straßenunterhaltungszuschüsse und Kreisstraßenpauschalen um weitere 14 % anzuheben. Dies war auch das einvernehmliche Ergebnis des Gesprächs mit den kommunalen Spitzenverbänden am 27. Januar 2006, die die erneute Einführung der Winterdienstkostenförderung nicht thematisierten.
Mit der weit reichenden Anhebung der Straßenunterhaltungszuschüsse und Kreisstraßenpauschalen ist der Freistaat bis an die Grenzen des Möglichen gegangen, um den Kommunen beim Straßenunterhalt und damit auch beim Winterdienst beizustehen.
Für die von den Schneemassen geschädigten Menschen und Regionen Ostbayerns hat das bayerische Kabinett in seiner Sitzung am 14. Februar 2006 ein Sieben-PunkteHilfspaket beschlossen. Hiernach können u. a. Kommunen, für deren Gebiet aufgrund der starken Schneefälle der letzten Wochen Katastrophenalarm ausgerufen wurde und die außerordentlich hohe Winterdienstkosten haben, für diese Winterdienstmehrkosten Zuwendungen erhalten. Diese Hilfe wurde mit Beschluss des Ministerrates vom 21. Februar 2006 auch auf von der Schneekatastrophe besonders betroffene Gebiete des Landkreises Cham ausgedehnt.
Die Kriterien für die Förderung dieser Winterdienstmehrkosten wurden den Regierungen von Niederbayern und der Oberpfalz mit der Bitte um Information der betroffenen Kommunen Anfang März 2006 mitgeteilt.
Herr Staatssekretär, Sie stimmen mir sicherlich zu, dass die Wiederholung der Beantwortung der letzten Frage den Kommunen herzlich wenig hilft. Ich frage Sie: Wie hoch schätzen Sie – Sie haben sicherlich ein ungefähres Maß – die Winterdienstkosten der Kommunen in Bayern ein?
Verehrte Frau Kollegin! Ich möchte betonen, dass ich in meiner Antwort auf Ihre Anfrage heute die jüngsten Beschlüsse des bayerischen Kabinetts vom Februar dieses Jahres in Bezug auf die betroffenen Kommunen in Ostbayern dargestellt habe. Sie bekommen nach entsprechenden Kriterien zusätzliche Finanzmittel. Es geht darum, den betroffenen Kommunen eine entsprechende Hilfestellung zu geben.
Tatsache ist auch – das betone ich noch einmal –, dass wir im Jahre 2005 die Kostenpauschale um 7,5 % und im Jahre 2006 um weitere 14 % anheben und damit konkret den Kommunen helfen, die jetzt gerade auch durch das Schneechaos betroffen sind.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, dass zum Beispiel im Straßenbauamt Deggendorf, das für Staatsstraßen zuständig ist, für Bundesstraßen und Autobahnen, 2004/2005 circa 3,557 Millionen verbraucht wurden, während in ganz Bayern 98,497 Millionen aufgewendet werden mussten. Es ist davon auszugehen, dass in diesem Jahr wesentlich mehr verbraucht wird, und es ist weiter davon auszugehen, dass dann für den Straßenunterhalt relativ wenig übrig bleibt. Bei den Straßen im Bayerischen Wald könnten Sie alle Meter einen Stempen setzen und Schlaglöcher kennzeichnen. Was wird die Staatsregierung unternehmen?
Frau Peters, ich habe dargestellt, dass die Kommunen, die durch die Schneekatastrophe besonders betroffen sind, auch im Rahmen des Hilfspaketes Hilfestellung durch eine zusätzliche Förderung bekommen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der gemeldeten Winterdienstkosten sowie der gemeldeten Elementarschäden und den in im Bereich des Artikels 13 c Absatz 1 FAG zur Verfügung stehenden Mitteln. Sie wird sich je nach fi nanzieller Leistungsfähigkeit der Zuwendungsempfänger analog zur Förderung aus dem Kata
strophenschutzfonds voraussichtlich zwischen 55 % bis 80 % bewegen. Wie ich Ihnen dargestellt habe, haben wir die Fördervoraussetzungen nun den Regierungen der Oberpfalz und Niederbayerns mitgeteilt. Die Kommunen wurden in den vergangenen Tagen entsprechend informiert. Wir erwarten im Monat März die entsprechenden Zahlen seitens der Kommunen.