Protocol of the Session on February 16, 2006

Frau Kollegin Guttenberger, ich glaube, Sie haben eben die Frage gestellt – ich will es einmal ganz platt formulieren –: Schnecke oder Porsche? Ich glaube, die Frauen von heute – Sie sind ja noch zurück im Jahre 1996; aber vielleicht bewegen Sie sich auch noch ein bisschen weiter nach vorne – wollen vorankommen und nicht in einem Schaukelstuhl abgestellt werden, in dem Sie sich ausruhen können, bis sie einer ruft, der sie braucht. Wir wollen unsere Rechte haben.

Ich möchte Ihnen an dieser Stelle einmal vorlesen, was mir eine Dame über die Umsetzung Ihres bisherigen Gesetzes geschrieben hat:

Die Umsetzung von Gleichstellung bleibt dem guten Willen der Dienststellen und der Belastbarkeit der Gleichstellungsbeauftragten vor Ort überlassen. Das Setzen auf Freiwilligkeit und individuelle Lösungen hat sich als wirklichkeitsfern erwiesen. Die Einschätzung, das Gesetz habe sich bewährt und als praktikabel erwiesen, erscheint vor diesem Hintergrund nicht realistisch.

Das war die Bewertung einer Fachfrau.

(Beifall bei den GRÜNEN)

So etwas müssen Sie zur Kenntnis nehmen, Frau Ministerin. Sie haben ja in Ihrem eigenen Gesetzentwurf selbst festgestellt, dass Sie mit Ihrem Gesetz überhaupt nichts erreicht haben. Im Übrigen – das habe ich vorhin schon gesagt – spreche ich Ihnen auch den starken politischen Willen zu Veränderungen ab. Sie, Frau Guttenberger, wollen weiter Schnecke bleiben. Die GRÜNEN-Frauen aber wollen etwas schneller vorankommen. Ich kann den CSU-Frauen vielleicht ein Aquarium schenken, damit ein bisschen Bewegung in ihr Leben kommt.

(Heiterkeit)

Ihr Entwurf entspricht eher einer bloßen Fortführung des bisherigen Gesetzes.

Die inhaltlichen Änderungen Ihres Gesetzentwurfs halte ich, Frau Staatsministerin, eher für minimal. Zu den marginalen Veränderungen – zum Beispiel, dass Sie gemerkt haben, es gibt auch Ansprechpartnerinnen –, kann ich nur sagen: herzlichen Glückwunsch. Mehr haben Sie in diesem Gesetzentwurf eigentlich nicht gemacht. Marginale Änderungen werde ich im Ausschuss kritisieren. Obwohl die Erfahrungen mit der Freiwilligkeit schlecht sind, haben Sie keine Konsequenzen gezogen. Es gibt nach wie vor keine Sanktionen, wenn jemand das Gesetz nicht umsetzen will. Sie geben mit Ihrem neuen Entwurf den Betroffenen keine besseren Chancen.

Sehr interessant fi nde ich Ihre Ausführungen zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Sie stellen fest, dass die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit meist gut gelöst sei, vor allem durch vorbildliche Arbeitsbedingungen. Die meisten Frauen im öffentlichen Dienst arbeiten in Teilzeit. Für mich ist der Rückzug in die Teilzeit nicht die Lösung des Problems. Teilzeit hat zum Ersten ihre Tücken und zum Zweiten, glaube ich, wollen sich moderne Frauen nicht mehr mit Teilzeit abspeisen lassen. Wir wollen vernünftige Betreuungsmöglichkeiten, um Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können. Das wollen im Übrigen auch die Männer.

Auch Ihr Begriff „Wohnraum“ erinnert an verstaubte Zeiten. Ich denke, es geht nicht darum, Frauen verstärkt in die Teilzeit oder an den heimischen Schreibtisch zu schicken, sondern es geht um fl exible Arbeitszeiten und einen fl exiblen Arbeitsort. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bleibt in Ihrem Gesetz ein Frauenthema und wird nicht auf die Männer ausgeweitet. Dabei geht Familie auch die Männer an. Verpfl ichtende Regelungen im

Gleichstellungsgesetz würden viele Männer zwingen, sich in die Perspektive von Frauen hineinzuversetzen.

Ich resümiere: Ihr Gesetzentwurf bringt nichts. Die Damen von der Frauen-Union haben es gerade einmal drei Tage geschafft, ein neues Frauenbild voranzubringen. Sie sind schon heute gescheitert. Ich wünsche Ihnen bei Ihren Erkenntnissen in Richtung auf eine moderne Frauenpolitik sehr viel Erfolg.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Aussprache ist damit geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, die Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Hans-Ulrich Pfaffmann, Marianne Schieder, Karin Pranghofer u. a. (SPD) über die Weiterbildung in den Berufen der Kranken- und Altenpfl ege (Pfl egeweiterbildungsgesetz – Pfl WeG) (Drs. 15/916) – Zweite Lesung –

hierzu:

Eingaben betreffend Aufstiegsfortbildungsförderung (Az.: SO.0957.15 und SO.0972.15)

Ist hierzu namentliche Abstimmung beantragt? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von 15 Minuten pro Fraktion vereinbart. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Pfaffmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns jetzt mit einem Gesetzentwurf, der wohl nicht so sehr im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht, aber aus verschiedenen Gründen nicht minder wichtig ist. Wir haben in der Ausschussberatung sehr ausführlich über ein Pfl egeweiterbildungsgesetz gesprochen. Leider hat sich auch in der Ausschussberatung im sozialpolitischen Ausschuss die CSU in dieser Frage gegenüber den Argumenten uneinsichtig gezeigt. Ich möchte deswegen in der Zweiten Lesung die Argumente noch einmal darstellen.

Wir haben in den letzten Jahren einen ziemlich eindeutigen Wandel hinsichtlich des Bedarfs in den Pfl egediensten erfahren. Die Entwicklung sowohl im medizintechnischen Fortschritt als auch in der Qualität und den Anforderungen an die pfl egerischen Berufe ist sehr unterschiedlich verlaufen. Die Anforderungen haben sich zum Beispiel vor dem Hintergrund geändert, dass immer mehr pfl egerische Versorgung von den Institutionen nach Hause verlagert, dass immer mehr ambulant versorgt und immer mehr Gewicht auf die Prävention gelegt wird. All diese Dinge erfordern ein spezielles Eingehen der Beschäftigten in den Pfl egeberufen auf die neue Lage. Es entwickelt sich, gerade vor dem Hintergrund einer stär

keren ambulanten Versorgung, eines medizin-technischen Fortschritts sowie vieler anderer Dinge ein Weiterbildungsbedarf, der von der Grundausbildung ausgeht.

Dieser Weiterbildungsbedarf hat dazu geführt, dass mittlerweile sehr viele Träger eine Weiterbildung anbieten. Es gibt von vielen Institutionen – angefangen von staatlichen oder kommunalen Schulen über private Anbieter – Weiterbildungskonzepte. Sie alle aber haben das Problem, dass es keine Qualitätsmerkmale, keine Qualitätsstandards und keine Mindeststandards gibt. Es ist also völlig unklar, wie die Weiterbildung in dieser Frage in diesem Land geregelt ist.

Es gibt einen Regelungsbedarf, damit gerade die Menschen, die Pfl ege brauchen, oder die Institutionen, die Pfl ege anbieten, einen Qualitätsstandard erreichen. Wir brauchen Mindeststandards und Qualitätsstandards in dieser Frage. Genau darauf zielt das von uns vorgelegte Rahmenkonzept ab. Wir müssen davon ausgehen dürfen – dabei werden Sie mir wohl zustimmen –, dass unsere Angehörigen oder Verwandten, die einen Pfl egebedarf haben, in einer Einrichtung sicher versorgt werden. Deswegen besteht ein hoher Bedarf an der Einführung von Qualitätsmindeststandards in diesen Einrichtungen.

Ich darf vielleicht an dieser Stelle sagen, dass es solche Gesetze bereits in fast allen Bundesländern gibt. Lieber Herr Unterländer, auch Sie wissen das. Bayern und Thüringen sind die einzigen Bundesländer, die dazu noch kein Rahmengesetz erlassen haben. Alle anderen Bundesländer haben den Bedarf erkannt, Mindeststandards und Qualitätsstandards in der Weiterbildung einzuführen, um die pfl egerische Versorgung abzusichern. Unser Ziel war, dies jetzt auch in Bayern umzusetzen. Leider sind Sie dem – auch in der Ausschussberatung – nicht gefolgt, und zwar aus völlig unverständlichen Gründen. Ihre Argumente, lieber Herr Unterländer, gehen an der Sache vorbei; ich komme gleich darauf zu sprechen.

Neben der Einführung von Qualitäts- und Mindeststandards in der pfl egerischen Versorgung gibt es auch einen anderen Bereich, der zu berücksichtigen ist: Sie wissen ganz genau, dass es im ärztlichen Beruf diesen Mindeststandard gibt. Ein Arzt kann sich zum Facharzt weiterbilden lassen. Das hat Konsequenzen für die Stellung der Ärzte in den Institutionen und für ihre Stellung in der Versorgung, der Gesellschaft und überhaupt. Eine Krankenschwester kann sich zwar auch zu einer Fachkrankenschwester weiterbilden lassen, aber ohne Konsequenzen. Sie hat keine Karrieremöglichkeiten, sie bekommt keine bessere Bezahlung und sie erfährt keine sichtbare Belohnung, wenn sie sich weiterqualifi ziert. Das kann ja wohl nicht wahr sein. Dies führt letztendlich dazu, dass die Motivation der Pfl egekräfte, sich einer Weiterbildung zu unterziehen – in der heutigen Zeit, wo Weiterbildung dringend erforderlich ist – geradezu auf Null sinkt. Die Betroffenen müssen die Weiterbildung selber bezahlen, sie haben einen hohen Aufwand – eine solche Fachweiterbildung dauert zwei Jahre – und wenn sie fertig sind, gibt es keine Konsequenzen. Das sind Folgen, die man so nicht akzeptieren kann. Wenn man will, dass sich Pfl egekräfte qualifi zieren, muss man auch dafür sorgen, dass diese Qualifi kation anerkannt, von Mindeststandards begleitet und die Qualität gesichert wird.

Herr Kollege Pfaffmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Unterländer?

Herr Kollege Pfaffmann, Sie haben das Thema „Bessere Bezahlung nach Fortbildung“ angesprochen. Sind Sie nicht mit mir der Auffassung, dass das eine originäre Aufgabe der Tarifvertragsparteien ist?

Selbstverständlich ist das eine originäre Aufgabe der Tarifvertragsparteien. Ich darf Ihnen aber schon sagen, dass es auch Tarifregelungen für weitergebildete Arbeitnehmer gibt. Ich möchte nicht die Höhe regeln. Ich möchte aber regeln, dass die Tatsache, dass sich jemand weiterbildet, anerkannt wird. Wie das tarifl ich geregelt wird, ist nicht mein Problem.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, ich möchte noch auf ein paar Punkte eingehen, die in der Ausschussberatung eine Rolle gespielt haben, und auch auf die Argumentation der CSU. Die Kollegen der CSU haben im Ausschuss gesagt, dieses Gesetz würde dem Subsidiaritätsprinzip widersprechen. Diese Argumentation ist falsch, weil das Rahmengesetz eine Bildungsfrage löst. Es löst eine Weiterbildungsfrage. Sie wissen ganz genau, dass Bildungsfragen nach der Bayerischen Verfassung Ländersache sind. Somit verstößt das Rahmengesetz nicht gegen das Subsidiaritätsprinzip. Im Gegenteil: Der Einzige, der diese Frage regeln kann, ist der Freistaat Bayern selbst.

Sie haben im Ausschuss gesagt, das Rahmengesetz spreche gegen die Grundsätze der Entbürokratisierung und der Deregulierung. Das ist im Land der Bürokratie ein Witz. Dieses Argument ist aber falsch, weil es gar nichts zu deregulieren und zu entbürokratisieren gibt. Noch gibt es nämlich kein Gesetz.

Ein weiteres Argument lautet, dass das Verfahren sehr aufwändig wäre. Auch das ist falsch. Wir legen ein Rahmengesetz vor, das eine fl exible Gestaltung zulässt.

Sie sagen, das Rahmengesetz widerspreche der Europäisierung. Dieses Argument ist ebenfalls falsch. Im Gegenteil: Ich behaupte, dass die europäischen Länder in Zukunft nur noch Weiterbildungen anerkennen werden, wenn gewisse Qualitätsstandards hinterlegt sind. Deshalb werden wir gar nicht umhin kommen, für den europäischen Vergleich Qualitätsstandards zu defi nieren.

Sie sagen, die Arbeitnehmer sollten fl exibel auf die Anforderungen ihres Berufsfeldes ausgerichtet sein. Natürlich muss diese Flexibilität vorhanden sein. Deswegen haben wir ein Rahmengesetz vorgelegt, in dem keine Details geregelt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, Ihre Argumente in dieser Frage sind nicht richtig. Sie wollen dieses Gesetz einfach nicht haben. Diese Botschaft ist herübergekommen. Damit tun Sie aber nicht nur den Pfl egekräften selbst, sondern auch den zu versorgenden Patienten keinen Gefallen. Sie verhindern damit, dass Mindeststandards und Qualität in einer sich ändernden Welt der pfl egerischen Versorgung umgesetzt werden.

(Beifall bei der SPD)

Wie vereinbart, bitte ich darum, keine Handys zu benutzen. Der nächste Redner ist Herr Kollege Dr. Zimmermann.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Inhalt dieses Gesetzentwurfs hat uns zu einer eingehenden Diskussion im Ausschuss veranlasst. Nach Abwägung aller Gesichtspunkte sind wir zu dem Ergebnis gekommen, diesem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen.

Auch die CSU ist selbstverständlich der Meinung, dass die aktuelle Situation in der Pfl ege von Kranken und Alten immer wieder berücksichtigt werden muss. Herr Kollege Pfaffmann, ich gebe Ihnen völlig Recht, dass dieses Thema immer wieder angesprochen und alles getan werden muss, um die Zufriedenheit in den Kranken- und Altenpfl egeberufen zu erhöhen. Wir müssen aber auch die Notwendigkeiten der einzelnen Maßnahmeträger ansprechen und berücksichtigen.

Herr Kollege Pfaffmann, Sie haben erklärt, wir täten mit unserer ablehnenden Haltung den Pfl egekräften keinen Gefallen. In Ihren Wortbeiträgen suggerieren Sie immer wieder, dass es bei den Alten- und Krankenpfl egern keine Weiterbildung gäbe. Deshalb bedürfe es eines Gesetzes, um die zwischen uns unstrittigen Vorstellungen einzuführen bzw. umzusetzen.

Wir haben heute zu diesem Tagesordnungspunkt auch eine Petition zu behandeln, in der dieses Thema aus einem anderen Blickwinkel beleuchtet wird. Darin wird festgestellt, dass es bundesweite Regelmäßigkeiten bei der Fort- und Weiterbildung von Krankenpfl egekräften und Altenpfl egekräften gibt. Aus diesem Grunde ist diese Petition eingereicht worden.

Wir haben einen umfangreichen Eckpunkteentwurf, der inzwischen als Antrag vom Parlament verabschiedet worden ist, eingebracht, um die aus unserer Sicht notwendigen Maßnahmen aufzuzeigen. Herr Kollege Pfaffmann, ich weiß nicht, ob Sie bei der Anhörung anwesend waren, die wir zu diesem Thema durchgeführt haben. Wir wollten bei dieser Anhörung mit den Maßnahmeträgern und den Verbänden über diesen Gesetzentwurf diskutieren, um zu hinterfragen, ob die Daten und Maßnahmen, die in diesem Gesetzentwurf angesprochen sind, aus der Sicht der Betroffenen überhaupt notwendig sind und gewünscht werden.

Herr Kollege Pfaffmann, Sie kennen das Ergebnis: Die einzelnen Verbände – mit Ausnahme der Gewerkschaft – waren der Meinung, dass dieses Gesetz nicht notwendig ist und die bisherige Praxis fortgeführt werden sollte. Wir sind der Meinung, dass die bereits bestehenden Maßnahmen zu einer adäquaten Fort- und Weiterbildung der Kranken- und Altenpfl eger hervorragend angenommen worden sind.

Wir sind außerdem der Auffassung, dass diese gesetzliche Regelung mit einem viel zu aufwändigen Verfahren verbunden ist, sodass die Ressourcen für die Bewältigung dieses Problems falsch eingesetzt würden. Wir sind der Auffassung, dass bestimmte Notwendigkeiten in der Fort- und Weiterbildung vorgegeben werden müssen. Sie haben die Standards angemahnt. Die DKG, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, gibt selbstverständlich Standards vor. Diese Standards können immer wieder fortge

schrieben und den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden.

Sie haben darauf hingewiesen, dass es in der Ärzteschaft mit der Weiterbildungsordnung vom praktischen Arzt zum Facharzt eine vergleichbare Regelung gebe. Herr Kollege Pfaffmann, wir haben uns erst vor kurzem im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Heilberufekammergesetzes eingehend mit diesem Thema beschäftigt. Hier hat sich die Opposition völlig anders verhalten. Sie wollten mit einem Federstrich per Gesetz eine Weiterbildungsordnung, die die Ärztekammer vorgegeben hat, kippen und über Nacht jeden praktischen Arzt ohne Weiterbildungsmaßnahmen zum Facharzt mutieren lassen. Ich denke, dies ist der falsche Weg. Inzwischen erhält die CSU für ihr Verhalten im Parlament nur noch Zustimmung.

Kolleginnen und Kollegen, zusammenfassend ist zu diesem Gesetz anzumerken, dass wir mit unserem bisher eingeschlagenen Weg zur Fort- und Weiterbildung und mit unserem Beschluss richtig liegen. Sicherlich müssen Einzelheiten noch anders ausgestaltet werden. Die Stringenz eines Gesetzes wäre der Umsetzung jedoch abträglich. Soweit mein Beitrag zu diesem Gesetzentwurf.

Herr Präsident, jetzt bin ich etwas irritiert, weil noch niemand zu der Petition gesprochen hat. Ich wollte aber wissen, welche Beweggründe die Opposition dazu veranlasst haben, die Petition heute noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen. Deshalb unterbreche ich jetzt hier und bitte darum, dann noch einmal aufgerufen zu werden.

Die Meldung haben wir verstanden, Herr Kollege Zimmermann. Wir fahren erst einmal in der Aussprache fort. Das Wort hat Frau Kollegin Ackermann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Qualität in der Pfl ege ist in aller Munde. Landauf, landab wird an Pfl egestammtischen im Beisein der eben nicht anwesenden Staatsministerin Stewens beteuert, wie wichtig es uns sei, dass die alten pfl egebedürftigen Menschen adäquat gepfl egt werden und dass die Pfl ege auf einem qualitativ hohen Standard erfolge. Das ist alles richtig, dann müssen wir aber auch bereit sein, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Der vorgelegte Gesetzentwurf wäre ein Schritt in diese Richtung, denn er würde landeseinheitlich die Fort- und Weiterbildung in der Pfl ege regeln. Das ist sehr notwendig.