Joachim Unterländer

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Last Statements

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das einzig Neue, was ich an Argumenten gehört habe, war, dass Herr Volkmann gesagt hat, er rege sich nie auf. Das hat nicht den Diskussionsverläufen in der Vergangenheit im Hohen Hause entsprochen. Das sei aber Ihr gutes Recht.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Verdrängung und die Strukturveränderungen gewachsener Milieus innerhalb der Großstadt München durch das Aufteilen und durch das Leerstehen von Wohnungen und durch die mit der Aufteilung verbundene Umwandlung führt in der Tat zu explosionsartigen Steigerungen der Wohnungskosten. In der Tat sind damit also ein Leerstand und damit verbundene Strukturveränderungen zu verzeichnen.
Diese Veränderung des Milieus kann sowohl stadtentwicklungspolitisch als auch unter den Gesichtspunkten des Mieterschutzes nicht gewünscht sein. Es geht um Alteingesessene, um dort lange wohnende Münchner Mieterinnen und Mieter. Meine sehr geehrten Damen und Herren, deswegen haben wir uns auf den Weg gemacht, einen Dialog zu starten.
Hören Sie halt einmal zu und reden Sie nicht immer, bevor Sie denken. Auf der Grundlage der Petition der ehemaligen Vorsitzenden des Mieterbeirats der Landeshauptstadt München, Frau Renate Gschwendtner, soll über Wege und Möglichkeiten gesprochen werden, wie dieser Milieuschutz sicherzustellen ist.
Sie stellen sich bei dieser Fragestellung ausschließlich auf Erhaltungssatzungsgebiete ein. Das ist aus meiner Sicht, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu kurz gesprungen. Ich persönlich bin der Meinung, dass das ein Baustein eines umfassenden Milieuschutzes sein kann, wenn es vernünftig konstruiert ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was machen Sie aber, wenn diese Entwicklungen, die übereinstim
erledigt hat, die Mieter aus der Stadt herausgedrängt wurden und nur noch die geldigen Eigentumswohnungsbesitzer eine Bleibe finden können. Deswegen hätten Sie längst schon handeln müssen. Die Zeit des Prüfens und Überlegens ist endgültig vorbei.
Diese Verordnung wird natürlich, das habe ich doch gesagt, mitnichten alle Probleme lösen. Aber sie wäre schon mal ein Anfang, ein wichtiger, ein guter Anfang. Machen Sie heute diesen Anfang, und dann können wir weiterschauen, welche Instrumente wir noch haben, um den Mieterinnen und Mietern in München zu helfen.
Liebe Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem im Jahr 2003 das erste Bayerische Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung etwa an dem gleichen Tag, an dem wir heute beraten, beschlossen worden war, haben wir es gemeinsam mit Frau Staatsministerin Christa Stewens zu Recht als einen behindertenpolitischen Meilenstein im Freistaat Bayern gesehen.
Auch wenn es für das federführende Sozialministerium in den vergangenen Jahren sehr mühsam war, die Ausführungsverordnungen zu den einzelnen Bereichen tatsächlich umzusetzen, kann man sagen: Seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes hat sich sehr viel positiv bewegt. Deshalb ist es mehr als folgerichtig, dass wir nach Auslaufen dieses Gesetzes zum 31. Juli 2008 ein neues, etwas modifiziertes Gesetz zum 1. August 2008 in Kraft setzen.
So weit können wir noch übereinstimmen, Frau Kollegin Steiger. Aber – ich glaube, insoweit besteht auch Konsens – die Umsetzung – diese beschäftigt sich in erster Linie mit der Beseitigung von Barrieren im öffentlichen Raum, nicht mit Leistungsansprüchen; ich komme darauf noch zu sprechen – erfordert ein Umdenken bei allen Verantwortlichen und eine veränderte Bewusstseinsbildung. Nur wenn es zu einem Paradigmenwechsel kommt, wenn die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in unseren
Unser Ansinnen ist, dass die Beauftragte für Menschen mit Behinderung, die jetzt bei der Staatsregierung angesiedelt ist, beim Landtag angesiedelt wird, wie es beim Datenschutzbeauftragten der Fall ist, damit die Unabhängigkeit gewährleistet ist. Weiter sollte die Beauftragte dem Landtag und der Staatsregierung zweimal in der Legislaturperiode berichten.
Außerdem wollten wir eine Berichtspflicht der Staatsregierung gegenüber dem Landtag erreichen. Die Staatsregierung sollte dem Landtag zweimal in einer Legislaturperiode berichten. Dies wurde abgelehnt. Ich finde es bedauerlich, dass sich die CSU-Fraktion nicht bewegt hat und lediglich einen Entschließungsantrag gestellt hat. Das ist so viel wie Anlauf nehmen, aber den Absprung verpassen.
Herr Unterländer, anders kann ich das nicht ausdrücken.
Sie haben in der Ersten Lesung darauf hingewiesen, dass der Dialogprozess mit den Behindertenorganisationen und mit denen, die in diesem Bereich sonst noch tätig sind, fortzuführen ist. Über Weiterentwicklungen und Feinjustierungen in diesem Gesetz ist zu beraten. Das war Ihre Aussage. Aber jetzt kommen Sie mit einem Entschließungsantrag, der ausgesprochen dürftig ist. Sie bekräftigen die Ziele des Gesetzentwurfs. Sie bekräftigen, dass das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtungsgesetz, der Bildungs- und Erziehungsplan sowie die Lehrpläne entsprechende Bestimmungen enthalten müssen, die umgesetzt werden sollten. Aber Sie hätten die Dinge gleich in das Gesetz schreiben sollen. Denn nur das macht Sinn. Uns haben Sie dies abgelehnt.
Was ich gesagt habe, wird in den Wahlprüfsteinen des Landesverbandes der Lebenshilfe deutlich. In den Wahlprüfsteinen zur schulischen Integration wird gesagt:
Was werden Sie tun, damit Bayern seine Schlusslichtposition in Deutschland bei der gemeinsamen Beschulung behinderter und nichtbehinderter Kinder in der Regelschule verliert und um die tatsächliche Wahlfreiheit zwischen den verschiedenen Schulformen zu verwirklichen?
Das ist eine deutliche Aussage. Was Sie in Ihrem Entschließungsantrag schreiben, gehört ins Gesetz. Unter anderem muss das Erziehungs- und Unterrichtsgesetz nämlich erweitert werden.
Fazit: In diesem Gesetz sind kleine Trippelschritte zur Verbesserung vorhanden. Aber wir stellen auch fest, dass überall dort, wo keine staatliche Finanzierung notwendig ist und wo es kaum einer staatlichen Finanzierung bedarf, die Trippelschritte gemacht werden. Aber dort, wo es notwendig wäre, Geld auszugeben, nämlich bei Maßnahmen auf der Grundlage des Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes, wollen Sie eine Aufnahme in das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz nicht befürworten.
Die Petitionen der kommunalen Behindertenbeauftragten und die Stellungnahme der Behindertenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, aber insbesondere auch der sehr aktiven Gehörlosenverbände gehen teilweise über den Inhalt des Gesetzentwurfs hinaus. Ich möchte ausdrücklich feststellen: Ich kann nicht nachvollziehen, warum Sie die Behindertenbeauftragte der Staatsregierung angreifen, die sehr wohl einen inhaltlich mit dem Vorschlag der Behindertenbeauftragten der Kommunen deckungsgleichen Vorschlag gemacht und sich aktiv eingebracht hat. Das sollte man an dieser Stelle deutlich feststellen.
Wir haben deshalb im federführenden Ausschuss vereinbart, dass rund ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes mit allen Verbänden und Initiativen im Bayerischen Landtag eine Anhörung zur Wirksamkeit des Gesetzes durchgeführt wird. – Diesbezüglich kommen wir zum gleichen Ergebnis. Insoweit bleiben auch sämtliche Petitionen und Anregungen zum Gesetz, die aus den genannten Gründen keine Berücksichtigung finden konnten, aufgegriffen.
Wir werden dies sowohl mit den Vertretern der Münchner Universitätsklinika als auch mit den Verbänden und Organisationen in weiteren Gesprächen vertiefen.
Was hat sich nun durch den Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung über den bisherigen Rahmen hinaus positiv verändert? Dazu möchte ich einen Punkt aufgreifen, den meine Vorrednerin schon kurz gestreift hat. Ich halte es für sehr wichtig, und es ist uns ein besonderes Anliegen, dass sich der Geltungsbereich dieses Gesetzes auch auf Menschen mit seelischer Behinderung erstreckt. Diese Behinderungen sind häufig für die Öffentlichkeit nicht wahrnehmbar. Deshalb ist es notwendig, dass ein Zugang, dass eine Berechtigung gefunden wird, sodass deren Belange in der öffentlichen Verwaltung berücksichtigt werden.
Die CSU-Fraktion hat in das Gesetzgebungsverfahren insbesondere noch Fragen der Ausbildung der Gebärdensprachdolmetscher, der Gebärdensprachdozenten, wie wir in Zukunft sagen, eingebracht. Des Weiteren ist grundsätzlich zu fragen, wo die Behindertenbeauftragte des Landes anzusiedeln ist; denn es besteht eine stärkere inhaltliche Nähe zum Sozialministerium als zum Parlament. Wir haben nur einen Bereich, in dem es aus der logischen Konsequenz heraus anders ist. Das ist der Bereich des Datenschutzbeauftragten, weil dieser eine andere Funktion gegenüber der Staatsregierung hat als die Behindertenbeauftragte. Für ihn ist eine verstärkte Zusammenarbeit erforderlich.
Gemeinden, in unseren öffentlichen Verwaltungen und auch bei der Bauleitplanung als Selbstverständlichkeit angesehen wird, werden wir tatsächlich Erfolg haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die unbedingte Barrierefreiheit beim Zugang zur öffentlichen Verwaltung ist notwendig. Das gilt sowohl für Gebäude als auch für vermeintlich banale Dinge wie Formulare und Ähnliches. Barrierefreiheit muss auch im Internet hergestellt werden. Der Bedarf an behindertenfreundlichen Wohnungen ist größer denn je. Bei Neubaumaßnahmen und bei Sanierungen müssen Behindertenwohnungen zur Voraussetzung gemacht werden. So muss, um nur ein Beispiel zu nennen, in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und Aufzügen ein Drittel der Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.
Ich darf an die Gesetzesberatungen des Jahres 2003 erinnern. Ohne unsere Initiative würde heute zur Barrierefreiheit in den Medien nichts im Gesetz stehen. Gehörlose und blinde Menschen haben es schwer, Fernsehen intensiv zu nutzen. Deshalb ist es notwendig, dass gerade die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender, bei denen wir auch einen besonderen politischen Auftrag haben, stärker tätig werden. Hier muss dringend mehr getan werden. Sendungen müssen untertitelt werden, Hörfilme müssen verstärkt angeboten werden. Im Rahmen unserer Möglichkeiten müssen wir auch stärker an die privaten Fernsehsender herantreten.
Das Bayerische Fernsehen ist hier vorbildlich, aber bei den Privaten läuft im Moment überhaupt nichts. Für uns besteht ein großer politischer Auftrag, auch in diesem Bereich tätig zu werden.
Es ist notwendig, durch den Landesbehindertenrat und durch die Behindertenbeauftragten eine verbesserte Beteiligungskultur für Menschen mit Behinderung zu erreichen. Schließlich muss die Umsetzung des Paradigmenwechsels von einer ausschließlich fürsorgebestimmten Behindertenpolitik hin zu einer Politik des selbstbestimmten und autonomen Lebens gefördert werden. Ich sage an dieser Stelle aber auch: In diesem Gesetz – deswegen konnten wir vielen Vorschlägen nicht folgen – geht es darum, das Verhältnis zwischen Menschen mit Behinderung und öffentlichen Stellen zu regeln, nicht um Leistungsgesetze. Das sind andere Themen, andere Gesetze, bei denen wir natürlich miteinander darum ringen müssen, was der beste Weg ist; aber hier geht es um ein anderes Gesetz. Darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen.
zung des Gesetzes eine andere sei. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, mich beschleicht das Gefühl, dass Sie doch wieder nur versuchen, auszuweichen; denn immer dann, wenn konkrete Anforderungen gestellt werden und es um die Finanzen geht, ruft die CSU nach einem Leistungsgesetz. Dieses Spiel kennen wir aus allen Bereichen, angefangen von der Frage, wie man die Bezirke ausstattet, bis hin zu diesem Thema.
Was sagen Sie mir, wenn ich Sie damit konfrontiere, dass ich das Ganze für vorgeschoben halte? Sie können, dürfen und müssen als bayerischer Gesetzgeber natürlich hier konkrete Maßnahmen in die Wege leiten. Wenn Sie es nicht tun, weil Sie sagen, dafür will ich kein Geld ausgeben, damit will ich den Haushalt nicht belasten, dann sollten Sie das den Menschen mit Behinderung und denen, die für ein soziales Bayern eintreten, auch vor einer Landtagswahl deutlich sagen.
Noch einmal: Ich sehe keinen strukturellen Grund, warum wir als bayerischer Gesetzgeber nicht konkrete Maßnahmen für Menschen mit Behinderung auf den Weg bringen sollen, die ihre Integration stärken und zu einer wirklichen Gleichbehandlung führen. Das Argument, das Gesetz habe nur das Verhältnis zur öffentlichen Hand zum Inhalt, erscheint mir, wie gesagt, vorgeschoben.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn man diese Bedenken ausräumen könnte und sich dazu bekennen würde, dass im nächsten Jahr bei der von Ihnen in Aussicht gestellten Überprüfung des Gesetzes derartige vordergründige Gesichtspunkte keine Rolle mehr spielen.
Frau Präsidentin, Herr Kollege Dr. Beyer! Sie versuchen hier eine bewusste Verschleierung des Gesetzesauftrags. Nehmen Sie doch bitte in aller Sachlichkeit zur Kenntnis, dass dieses Gesetz dazu da ist, das Verhältnis zwischen Menschen mit Behinderung – also dem behinderten Bürger – und den öffentlichen Stellen zu regeln.
Nehmen Sie bitte auch zur Kenntnis, dass als Antwort auf die Forderungen nach einer konkreten Verbesserung der Situation, die hier im Raum stehen, aus unserer Sicht drei Schritte notwendig sind: Zum einen müssen wir bei der Eingliederungshilfe das Thema „Zuständigkeitsverlagerung“ offensiv angehen; offensiv in dem Sinne, dass das Leistungsspektrum für Menschen mit Behinderung weiterentwickelt und verbessert wird. Zweitens müssen wir den nach der Sanierung des Staatshaushalts weiterentwickelten Weg mit Investitionen in den Behindertenbereich und einer Stärkung und Verbesserung der offenen Behindertenarbeit im Staatshaushalt weitergehen. Der Nachtragshaushalt 2008 zeigt dies deutlich. Drittens ist natürlich auch ein eigenes Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderung zu fordern, an dem sich letztlich Kommunen, Bund und Länder beteiligen. Zu dieser Forderung bekenne ich mich persönlich ganz offen. Es gibt in meiner
Der Behindertenbeauftragte wird bei der Ressortanhörung wie ein Ministerium behandelt. Das heißt: Alle behindertenrelevanten Themen werden der Behindertenbeauftragten von vornherein zugänglich gemacht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben einen Entschließungsantrag zum Gesetzgebungsverfahren eingebracht, dies auch, weil viele Bereiche nicht in diesem Gesetz, das einen bestimmten Zweck hat, geregelt werden können. Es gibt aber Bereiche, die dennoch angesprochen werden müssen. Zum einen betrifft dies die Frage einer verstärkten Barrierefreiheit durch Hörfilme und Untertitelungen bei den Privatsendern und bei der Umsetzung einer EU-Richtlinie für das öffentlich-rechtliche Fernsehen.
Dabei geht es auch um das Thema der Finanzierung der Übersetzungen für Gehörlose in Kindertagesstätten. Das ist eben nicht so einfach, wie Sie, Frau Kollegin Steiger, das dargestellt haben. Zur Entlastung der Eltern muss eine Finanzierungsregelung getroffen werden. So wird es auch kommen. Insoweit haben wir als Parlament mit dem Entschließungsantrag einen Auftrag gegeben. Darin wird die Bereitschaft, nach einem Jahr über die Wirksamkeit des Gesetzes miteinander zu beraten, noch einmal zum Ausdruck gebracht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies ist ein guter Gesetzentwurf. Verbunden mit den übereinstimmenden politischen Zielsetzungen wird der Weg zur Integration, zur gleichberechtigten Teilhabe und zur Beseitigung der Barrieren für Menschen mit Behinderung im Freistaat Bayern weiter beschleunigt. Deswegen ist es gut, wenn wir diesem Gesetzentwurf mit einer möglichst breiten Mehrheit zustimmen, um auch in der Gesellschaft das Signal dafür zu geben, Barrieren zulasten der Behinderten niederzureißen.
Liebe Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich im Zusammenhang mit dieser Zweiten und Dritten Lesung zum Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz, wie wir es in Zukunft bezeichnen werden,
vier Visionen definieren, die im Umfeld der bayerischen Pflege für pflegebedürftige Menschen und für Menschen mit Behinderung wichtig wären und denen wir uns allen unterstellen sollten.
Eine Vision muss sein, älteren und pflegebedürftigen Menschen in vertrauter Wohnumgebung mit flexiblen und ambulanten Pflegeangeboten je nach Pflegebedarf eine
Bewohnern sowie ihren Angehörigen bzw. Betreuern, die ausdrücklich in die Bestimmungen aufgenommen worden sind.
Ich darf an dieser Stelle sagen, dass die Bayerische Staatsregierung diesen Dialogprozess mit den beteiligten Verbänden in mehreren Anhörungen in vorbildlicher Weise geführt hat. Der sozialpolitische Ausschuss – ich denke, auch alle Fraktionen – hat das in ähnlicher Weise getan.
Betreute Wohnformen müssen anders behandelt werden als Heime, da nicht vorstellbar ist, dass Heimaufsicht in private Wohn- und Lebensbereiche eindringt. Allerdings darf auch keine Grauzone entstehen, und das ist mit diesem Gesetz auch sichergestellt. Schließlich muss in diesem Zusammenhang auch klargestellt sein, dass das bayerische Heimrecht den Paradigmenwechsel in der Pflege mitgeht. Das ist zum Teil Ordnungsrecht, zum Teil auch Verbraucherschutz. Wir müssen in diesem Zusammenhang auch feststellen – was in den verschiedenen Initiativen, Anträgen und Gesetzentwürfen auch zum Ausdruck kommt –, weil das eben Ordnungsrecht und Verbraucherschutz ist, dass leistungsbegründende Ansprüche natürlich nicht in diesem Gesetz enthalten sein können, sondern sie müssen in den anderen, von mir eingangs angesprochenen Regelungen definiert werden.
Schließlich ist es notwendig, mit einem solchen Recht den Trägern Verlässlichkeit für ihre Planung und ihr wirtschaftliches Handeln zu geben. Mir ist auch wichtig, an dieser Stelle festzustellen, dass dieses Gesetz kein Deckel ist, der irgendwo draufgemacht wird, sondern ein Startschuss dafür, dass sich die Pflegeszene im Freistaat Bayern weiterentwickelt. Dies bedarf einer starken Einbindung von Trägern und von Initiativen, auch derer, die Ihnen, Herr Kollege Beyer, manchmal nicht so angenehm sind,
die sich als Pflegekritiker bezeichnen, von den Angehörigen angefangen bis hin zu den Pflegekräften.
Wir werden in die Ausführungsverordnung eine klare Beteiligungskultur aufnehmen. Das ist auch Gegenstand eines Änderungsantrags, den wir formuliert haben. Aus diesem Antrag ergibt sich auch die Notwendigkeit, dass Qualität in den Heimnachschauen und in der Heimaufsicht einen noch höheren Stellenwert bekommt. Fort- und Weiterbildung sind ganz entscheidende Aspekte, nicht nur in der Altenpflege, wo wir über die Verordnungsermächtigung wirklich eine perspektivische Grundlage schaffen. Es ist gut und richtig – da wurde gerade den Bedenken der Lebenshilfe weitgehend Rechnung getragen –, dass für die Behinderteneinrichtungen eigene Bestimmungen geschaffen wurden. Eine völlige Gleichstellung in den Inhalten von Altenpflege und Behinderteneinrichtungen ist nicht sinnvoll und entspricht nicht den Bedürfnissen der betroffenen Menschen.
Wir haben in den Ergänzungsanträgen zu dem Gesetzentwurf eindeutig klargestellt: Wenn wir die Qualitätssi
Die CSU-Landtagsfraktion begrüßt ausdrücklich, dass sowohl die Bayerische Staatsregierung als auch der Bayerische Landtag den festen Willen haben, von der durch die Föderalismusreform ermöglichten Option Gebrauch zu machen, ein eigenständiges Bayerisches Heimrecht zu schaffen. Ich weiß, dass es hier auch andere Stimmen gegeben hat. Ich weiß auch, dass es hier, was das Vertragsrecht in Teilbereichen anbelangt, Definitions- und Handlungsbedarf gibt, der über die Frage und die Themenstellung dieses Gesetzes hinausgeht.
Von entscheidender Bedeutung ist dabei für uns, dass die allgemein anerkannten Pflegestandards, die auch in der nationalen Pflegecharta für die Bundesrepublik enthalten sind, von allen Beteiligten vorbehaltlos anerkannt und in der Praxis umgesetzt werden. Dies bedeutet in der Konsequenz natürlich auch, in der entsprechenden Ausführungsverordnung in Bezug auf die Sicherung der Qualitätsstandards konkrete Details zu schaffen; denn es ist unser allgemeines Ziel, schlanke Gesetze zu formulieren. Dies gilt zum Beispiel für die Forderung nach Einbettzimmern; ich sage das ausdrücklich. Dies gilt zum Beispiel auch für die Forderung, hier die Fachkraftquote weiterhin zu erfüllen. Und dies gilt ferner für die Umsetzung der Standards, die als solche definiert sind.
Es geht um entscheidende Eckpunkte, die in dem Gesetz ihren Niederschlag finden und die in der pflegepolitischen und in der behindertenpolitischen Vision eine wichtige Rolle spielen. Da ist zum einen die Erkenntnis, dass das bisherige Bundesheimrecht mit seinen Ausführungsverordnungen, mit der Heimmitwirkungs- und der Heimmindestbauverordnung, solche Instrumentarien wahrt, die die Landschaft und die Bedürfnisse derjenigen, die mit der Pflege zu tun haben, nicht ausreichend abdecken. Das war zum Teil fehlerhaft. Es ist anhand der Gesetzesberatungen und dem Gesetz gelungen, diese Defizite zu beseitigen und neue Perspektiven zu berücksichtigen.
Die Differenziertheit und die Vielfalt von Angeboten pflegeorientierter Wohnformen und stationärer Alten- und Behindertenhilfe sind dazu geeignet, in einem Gesetz nicht blockierend, sondern sozusagen klarstellend und entfesselnd formuliert zu werden. Das bedeutet: Wir geben Anstöße, dass in dem Gesetzentwurf mit diesem dritten Abschnitt gerade im ambulanten Bereich, etwa bei den ambulant betreuten Wohnformen, Perspektiven geschaffen werden, die – auch das war eine große Sorge verschiedener Betroffener – die Gründung von Einrichtungen nicht verhindern. Dies gilt nachdrücklich auch für eine Klarstellung, die für ambulant betreute Wohngemeinschaften für seelisch Behinderte geschaffen worden ist. Insofern wurde bei den Gesetzesberatungen noch eine Definition dahingehend aufgenommen, dass dieses Gesetz hier nicht gilt. Das gilt zum Beispiel auch für Demenz-Wohngemeinschaften. Dafür werden im Vorfeld durch das Ministerium mit den Trägern, mit den Vertretern der Pflegekräfte und mit den Betroffenen ganz klare Standards entwickelt.
Entscheidend ist, dass Pflegeeinrichtungen im Hinblick auf ihre wirtschaftliche Verhaltenweise und ihre Pflegequalität transparent sind. Dazu trägt dieser Gesetzentwurf ebenso bei wie eine Stärkung der Mitwirkung von
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ackermann, es ist doch völlig unbestritten, dass es einen zweiten Landessozialbericht geben wird
und dass dieser Landessozialbericht noch in dieser Legislaturperiode diskutiert wird.
Glauben Sie mir doch bitte Folgendes: Dass der Landessozialbericht in einem Dialog in Form der Beteiligung aller Betroffenen im Sozialbereich entwickelt wird bzw. entwickelt worden ist, wie das vorbildlicher nicht sein kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben doch selbst Aufträge gegeben, die dabei zu berücksichtigen sind.
Und zwar haben wir ausdrücklich, nicht zuletzt aufgrund einer Koalitionsvereinbarung zwischen der Union und der SPD in dieser Bundesregierung festgestellt, dass wir einheitliche Kriterien entwickeln wollen und müssen. Dies ist hier im Landtag beschlossen worden. Dies sieht auch die Bayerische Staatsregierung nicht zuletzt aufgrund des Landtagsbeschlusses so. Aber das muss erst miteinander kompatibel gemacht werden.
Ihre Reaktion zeigt, dass Sie überhaupt nicht bereit sind, auf Argumente einzugehen. Das ist Ihre übliche Art und Weise, sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen, nämlich überhaupt nicht.
Das ist nichts anderes als eine fl apsige Wahlkampfauseinandersetzung, die Sie betreiben. Ihnen geht es
nicht um die Situation der ärmeren Menschen in diesem Land.
Meine Damen und Herren, es geht um die Erstellung eines zweiten Landessozialberichtes, der in dieser Form – ich darf das noch einmal feststellen – vorbildlich ist. Es ist ein Beirat gegründet worden, in den die Wohlfahrtsverbände, die diesen Prozess und den Ablauf auch in zeitlicher Hinsicht ausdrücklich so begrüßen, in den die Arbeitgeber, die Gewerkschaften sowie die sonstigen gesellschaftlichen Gruppen einbezogen sind. Tun Sie doch nicht so, meine sehr geehrten Damen und Herren, als würde dieser Landessozialbericht nicht kommen. Der kommt, ich habe es Ihnen gesagt. Die Ministerin und die anderen Kollegen werden Ihnen das noch darstellen. Was ist denn das für eine beschränkte Wahrnehmung, die Sie haben?
Direkt nach der Festlegung auf diesen zweiten Landessozialbericht durch eine Mittelzuweisung erfolgte eine zeitaufwändige europaweite Ausschreibung. Das ist notwendig, und das ist die rechtliche Voraussetzung.
Ferner, durch einen bereits zweimal tagenden Beirat wurden die Verbände in die Konzeptionsentwicklung des Landessozialberichtes einbezogen. Auch dies nahm natürlich Zeit in Anspruch, förderte aber die Qualität des Berichtes. Ich prophezeie: Wenn wir diesen intensiven Dialog zur Vorbereitung und Erarbeitung des Landessozialberichtes nicht geführt hätten, dann wären Sie die Ersten, die die Qualität dieses Berichtes kritisieren würden, dann wären Sie die Ersten, die kritisieren würden, dass die gesellschaftlichen Gruppen des „Sozialen Bayern“ nicht einbezogen sind. Und wenn Sie sich in das Forum „Soziales Bayern“ einbringen, dann wissen Sie, dass genau die gleiche Vorgehensweise wie im Forum als solches, wo alle Gruppen vertreten sind, gutgeheißen worden ist.
Ende des vergangenen Jahres ist der Zuschlag für die Erstellung des Sozialberichts durch eine Bietergemeinschaft erfolgt. Im Ergebnis ist im Mai dieses Jahres mit einem Schlussabgabetermin zum 30. Juni 2008 eine erste Erstellung erfolgt. Nach der Fertigung des Landessozialberichts ist dieser parlamentsfähig und öffentlichkeitsfähig zu machen sowie von der Staatsregierung zu bewerten. Dies wollen Sie ja auch haben. Und dies erfolgt jetzt, in dieser Zeit.
In diesem Zusammenhang sage ich Ihnen noch ein Weiteres. Wenn ein Landessozialbericht Sinn haben soll, dann bedarf er der Autorität und der Akzeptanz aller derjenigen, die damit inhaltlich arbeiten. Dies bedeu
tet natürlich, dass sie in dieses Verfahren mit einbezogen werden müssen. Das ist nur durch dieses Verfahren gewährleistet.
In Ihrer Diskussion geht es um ein paar Wochen. Sie können sicher sein, dass die Bayerische Staatsregierung und die CSU-Landtagsfraktion beileibe kein Problem mit der Veröffentlichung des Landessozialberichts haben. Denn die Zahlen werden beweisen, dass wir in den wesentlichen Bereichen, die zur Armutsvermeidung in diesem Land entscheidend sind, die Nase vorn haben und präventiv Armut vermeiden können.
Es ist nachgewiesen, dass der Freistaat Bayern die meisten Arbeitsplätze für Minderqualifi zierte schafft.
Es ist nachgewiesen, dass die Beschäftigungsquote in Bayern die wenigsten Empfänger von Arbeitslosengeld II enthält. Wir haben die höchsten Steigerung bei den Arbeitnehmerentgelten und die höchste Kaufkraft.
Bisher bestand Konsens in diesem Hause, wenn es um eine präventive Armutsbekämpfung, um ein präventives Armutsbekämpfungskonzept gegangen ist. Wir leugnen doch alle nicht, dass dieses auch weiterhin die Stärkung der Arbeitsmarktpolitik und die Stärkung der Wirtschaftspolitik beinhalten muss, um im Sinne einer aktivierenden Sozialpolitik zu erreichen, dass Menschen, die über viele Jahre, über Generationen hinweg in sozialen Transfersystemen gelebt haben, die Chance auf eine Perspektive haben, die Chance haben, auf den 1. Arbeitsmarkt zu kommen. Insoweit ist das Prinzip „Fördern und Fordern“ der richtige Ansatz, der auch von Landesseite unterstützt wird. Dazu gehört ein umfassender bildungspolitischer Ansatz.
Über diese Problematik diskutieren wir intensiv, und die Beschlussfassung des Kabinetts, was die Ansätze bezüglich einer Ganztagsschule anbelangt – Kollegin Brendel-Fischer wird darauf sicherlich noch eingehen –, ist dazu geeignet, in besonderer Weise armutspräventiv wirksam zu sein. Diese Investitionen sind ein wesentlicher Bestandteil der Bekämpfung von Armut und der Stärkung des sozialen Standortes Bayern.
Dazu gehört als Drittes natürlich auch die Weiterentwicklung der Familienförderung. Bei dieser Familienförderung, auf die Kollege Imhof noch eingehen wird, ist der bedarfsgerechte Ausbau der Kinderbetreuung ebenso wesentlich wie die Stärkung der Familien in ihrer fi nanziellen Existenz und in ihrer fi nanziellen Sicherheit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich verstehe nicht, dass Sie die fi nanziellen Entlastungen von Familien, ganz gleich, ob es um den Familienlastenausgleich oder um Steuerentlastungen geht, immer in den Hintergrund rücken, teilweise sogar ablehnen und die Landesleistung, das Erfolgsmodell des Freistaats Bayern, nämlich das Landeserziehungsgeld, abschaffen wollen.
Was sind das für Botschaften? Wenn Sie auf der einen Seite Armutsbekämpfung verlangen und auf der anderen Seite so gegen die Familien handeln, dann betreiben Sie ein scheinheiliges Spiel.
Wir müssen gemeinsam mit Arbeitgebern, Gewerkschaften und den gesellschaftlichen Gruppen wesentliche Entwicklungen zur Vermeidung der Altersarmut vorantreiben, die ihre Grundlage vernünftigerweise auch schon im Konzept zur Seniorenpolitik der Bayerischen Staatsregierung haben, aber vor allen Dingen auch in den Ansätzen, ältere Arbeitnehmer für den Arbeitsmarkt fi t zu machen, ihnen in ihrer Situation zu helfen, darüber hinaus aber auch die sozialen Sicherungssysteme langfristig so sattelfest zu machen, dass sie von politischen Entscheidungen weitgehend unabhängig sind.
Dies sind einige Aspekte, die uns in der weiteren Bearbeitung des Ergebnisses des Landessozialberichts beschäftigen werden. Der Landessozialbericht kommt rechtzeitig. Er wird fundiert sein und gesellschaftliche Akzeptanz fi nden. Deshalb ist das, was Sie hier aufbauen, ein überfl üssiger Popanz.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Wahnschaffe, wenn Sie kritisieren, dass die Steuerreformkonzeption der CSU unter Federführung Ihres Parteivorsitzenden Erwin Huber Leistungsträger entlastet, muss ich diese Kritik entschieden zurückweisen, weil sie übersieht, dass auch Familien Leistungsträger unserer Gesellschaft sind und Familien ein wesentlicher Bestandteil der Steuerreform sind. Egal, ob 143 000 oder 160 000 Kinder, über die Zahlen sollten wir nicht streiten, sondern wie wir helfen können, dass Kinderarmut vermieden werden kann.
Kein Kind darf in seiner Entwicklung verloren werden. Jeder einzelne Fall von Kinderarmut muss verhindert werden, bzw. es muss konkrete Hilfe kommen. Es wird doppelt und dreifach zurückgezahlt, wenn wir hier in zweifacher Hinsicht tätig sind: zum einen in der konkreten Hilfe, um Armut zu bekämpfen, zum anderen auch präventiv, um Armut zu vermeiden.
Die Auswirkungen von Kinderarmut sind eine Verfestigung der Perspektivlosigkeit in den betroffenen Familien für die Kinder. Dies muss auch im Sinne der immer wieder befürchteten Scherenbewegung in unserer Gesellschaft zwischen denen, die eine erheblich bessere Einkommenssituation haben, und den Einkommensschwächeren unser Ziel sein.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang gleich feststellen: Konsequente Bekämpfung von Kinderarmut bedeutet Familien zu stärken. Das bedeutet natürlich auch, gerade die Durchschnittsverdiener unter den Familien vor einem Abrutschen zu schützen und ihnen entsprechend in den Steuer- und Transfersystemen die Möglichkeit einer Entlastung zu bieten. Deshalb muss, wenn wir auf der einen Seite Prävention und auf der anderen Seite konkrete Armutsbekämpfung betreiben, ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Kinderarmut Realität sein.
Herr Kollege Wahnschaffe, wenn ich noch einmal auf Ihren Beitrag eingehen darf: Dieses Sofortprogramm, das Sie fordern, ist heute bereits wesentlicher Bestandteil der Konzeption der Bayerischen Staatsregierung und der CSU-Landtagsfraktion, im Übrigen auch der gesamten CSU. Es beinhaltet die wesentlichen Bausteine, übrigens auch in acht oder zehn Punkten zusammengefasst, so ähnlich wie es ja von Ihrer Bundespartei jetzt aus dem Hut gezogen worden ist. Dazu sage ich aber: Da fi nden wir sehr viele Ladenhüter.
Erster entscheidender Punkt zur Vermeidung von Kinderarmut und materiell schwieriger familiärer Situation ist es eine Perspektive für die Familien in ihrer Existenz zu schaffen. Das bedeutet: Die Vermeidung und erfolgreiche Bekämpfung von Arbeitslosigkeit ist hierzu der ent
und gesellschaftliche Armut mit negativen Perspektiven. Wir müssen im Sinne einer umfassenden Familienpolitik, eines Gesamtkonzeptes, das wir haben und das wir umsetzen, hier der Bekämpfung der Kinderarmut den notwendigen Stellenwert einräumen. In diesem Sinne bitte ich unsere Konzeption, wie sie CSU und Bayerische Staatsregierung haben, zu unterstützen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Staatsministerin, teilen Sie die Auffassung der CSU-Landtagsfraktion, dass wir eine breit angelegte Initiative zur Weiterentwicklung von Qualität und Bedarf in der Kinderbetreuung im Freistaat Bayern benötigen?
Diese Konzeption umfasst zum einen eine qualitative Weiterentwicklung, die wir als absolut prioritär ansehen, und zum anderen natürlich mittelfristig ein beitragsfreies Kindergartenjahr, ohne dass wir heute schon festlegen – da unterscheidet sich die Fragestellung der SPD-Fraktion von unseren Überlegungen -, in welchem Jahr diese Beitragsfreistellung erfolgen sollte.
Sind Sie der Auffassung, dass im Rahmen einer Gesamtkonzeption die Qualität der Kinderbetreuung insgesamt in der Priorität weiterentwickelt werden muss und dass hierbei eine Unterstützung des kommunalen Bereiches auch von staatlicher Seite notwendig ist, weil Land und Kommune diese Aufgabe nur gemeinsam angehen können?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die unterschiedlichen Erwartungshaltungen, die Generationen in unserer Gesellschaft haben und haben können, dürfen nicht dazu führen, dass die Generationen gegeneinander ausgespielt werden. Ich bin der Meinung – und diese Meinung teilt auch meine Fraktion –, dass es nicht hilfreich ist, wenn man von einer „Rentnerdemokratie“ spricht und wenn eine aus meiner Sicht ausdrücklich begrüßens- und unterstützenswerte Rentenerhöhung in einem Maße, das die Steigerung der Lebenshaltungskosten in keiner Weise auffängt, kritisiert wird. So kann man keine Politik machen, und bei allem Respekt vor dem früheren Herrn Bundespräsidenten und seinen großen Verdiensten denke ich doch, dass das kein guter Beitrag war, um Generationensolidarität in unserem Land herzustellen.
Es ist notwendig, dass wir versuchen, die Interessen und Belange der Generationen zusammenzuführen. Ich denke, meine sehr verehrten Damen und Herren, es versteht sich von selbst – und deshalb begrüße ich auch ausdrücklich den Beschluss der Bundesregierung zur Rentenerhöhung –, dass die Generation, die unser Land aufgebaut hat, dass die Generation, die aufgrund ihrer Lebensleistung auch an einer gesicherten Existenz in späteren Jahren beteiligt sein muss, nicht von der Einkommensentwicklung abgekoppelt wird. Deshalb müssen wir auch darüber nachdenken, ob es in Zukunft wieder eine stärkere Koppelung der Rentenerhöhungen an die Lohnerhöhungen gibt und die Frage des Riesterfaktors noch einmal diskutiert wird.
Wer kritisiert, dass dem sogenannten Eckrentner im Monat durchschnittlich 13 Euro mehr bezahlt werden, der hat mit der Realität nichts zu tun, weil er nicht merkt, dass höhere Energiekosten und höhere Lebenshaltungskosten gerade ältere Menschen ganz besonders treffen.
Wir sollten bei dieser Diskussion auf der anderen Seite auch feststellen, dass Gleiches für die junge Generation gelten muss. Wenn wir von Perspektiven sprechen, die Menschen haben, so dürfen wir nicht eine einseitige Politik betreiben, sondern müssen auf der einen Seite die Verdienste der Älteren um unsere Existenz entsprechend berücksichtigen, auf der anderen Seite den jüngeren
Was damit zum Ausdruck kommt, ist – das ist das Bedenklichste an allem, und deswegen auch unsere Wahl dieses Themas heute –, dass diese Gesellschaft immer noch ein negatives Altersbild hat. Wir leben im Grunde noch in einer kapitalistischen Gesellschaft, die durch den Begriff der Leistungsfähigkeit ihrer Mitglieder geprägt ist: Wer arbeitet, der leistet und ist nicht alt, und wer Rente bezieht, also nicht arbeitet, ist alt. Das heißt mit anderen Worten, die Älteren werden eigentlich nur noch als Kostenfaktoren begriffen. Wenn wir so wollen, haben wir, wenn es um diese Fragen geht, in unserer Gesellschaft ein reines Shareholder-Value-Denken, indem wir nämlich nur abwägen: Was bringt der ältere Mensch, und was bringt er nicht? Daraus resultiert ein negatives Altersbild. Man erlebt es in der Gesellschaft leider heute immer noch: Das Alter wird als eine besondere Form der Behinderung wahrgenommen, der alte Mensch sozusagen als Auslaufsmodell ohne Aufgaben. Er wird virtuell als Pflegefall in den Rollstuhl gesetzt, und dazu passen diese Bilder, die Sie immer wieder sehen, wenn nämlich zwei ältere Menschen als Paar fotografiert werden, auf der Bank sitzend, aber von hinten, in den Sonnenuntergang schauend, sozusagen nach dem Motto: „Fertigmachen zum Sterben.“ Das ist das negative Altersbild, das wir heute haben und gegen das wir uns gerade als Politiker stark einsetzen müssen.
Es ist also ein Bewusstseinswandel angesagt hin zu einem positiven Altersbild. Uns allen muss klar sein, dass wir inzwischen eine neue, dynamische, gesunde, fitte Generation älterer Menschen haben. Wir verwirklichen einen alten Menschheitstraum, nämlich dass wir immer älter werden wollen. Denken wir an Methusalem. Es war immer das Ziel aller Gesellschaften, möglichst alt zu werden. Jetzt haben wir es erreicht. Wir können froh sein, dass wir gesund und fit alt werden. Im Grunde ist dieses ein demografischer Triumph. Es ist ein Sieg der Menschheit, dass wir immer älter werden.
Deswegen müssen wir mit diesem positiven Altersbild auch auf die jüngere Generation zugehen. Es darf nicht zu einem Krieg der Generationen kommen.
Jede Generation muss gleichberechtigt in dieser Gesellschaft leben dürfen, und da müssen wir auch nicht aufrechnen, ob die Älteren mehr Leistung erbracht haben – das ist sowieso selbstverständlich. Nur das Zusammenspiel der Jungen mit ihrer Dynamik und der Älteren mit ihrer Erfahrung, kann dazu führen, dass wir eine Gesellschaft aufbauen, in der alle einen Platz haben, die Älteren wie die Jüngeren.
Darum muss es uns gehen, und es kann nicht sein, dass wir gerade von der politischen Seite her, wie vom Altbundespräsidenten Herzog, Hetzparolen hören – anders kann ich es nicht sagen –, die ihm in Anbetracht dessen, das er einmal Bundespräsident war, nicht angemessen sind.
Miteinander der Generationen geschehen. Es gibt bereits entsprechende Konzepte wie zum Beispiel die Mehrgenerationenhäuser. Ich halte sehr viel von dem Versuch, mehr gemeinsame Strukturen und Plattformen zu finden, auf der sich Ältere und Jüngere gemeinsam einbringen. Ich denke an die klassischen Beispiele wie die Hilfe bei der Kinderbetreuung durch ältere Menschen oder die Hausaufgabenhilfe. Es gibt auch andere Modelle, in denen frühere Führungskräfte der Wirtschaft Langzeitarbeitslosen bei der Integration in den Arbeitsmarkt helfen. Es gibt eine Vielzahl von Ideen und Möglichkeiten, eine strukturelle Politik für und mit den älteren Menschen zu machen, die wesentlich sinnvoller ist, als wenn man das Ganze auf den früheren Begriff der Seniorenpolitik reduziert.
Ich sagte es schon: Demokratie bedeutet auch, das Ja zum Kind zu fördern, indem man die Hemmnisse auf dem Arbeitsmarkt und der Kinderbetreuungsmöglichkeiten beseitigt.
Insgesamt also müssen wir feststellen, dass ein künstlich hervorgerufener Generationenkonflikt in der Öffentlichkeit nicht nur nicht zu Problemlösungen beiträgt, sondern vor allen Dingen auch der Realität eindeutig widerspricht.
In einer Studie hat der Leiter des BAT Freizeit-Forschungsinstituts, Professor Opaschowski nachgewiesen, dass die Alten sehr wohl zu Opfern für die Jungen bereit sind. So geben über 65-Jährige an ihre Kinder das Siebenfache dessen, was sie von diesen an finanziellen Mitteln zurückbekommen. Das soziale Netz garantiert einen Lastenausgleich – so Opaschowski – zwischen den Generationen. Und auch Gerontologen sagen, dass dieser sogenannte kleine Generationenvertrag als solcher nicht unterschätzt werden darf.
Unter diesem Aspekt ist es wichtig, die gesellschaftlichen Elemente dieses Zusammenhalts zu fördern. Es muss unsere Aufgabe sein, darauf hinzuweisen – jenseits von gesetzgeberischen Maßnahmen in einem gesellschaftspolitischen Diskurs und Diskussionsprozess –, wo und wie die Möglichkeiten älterer Menschen aktiv angenommen werden können. Gleichzeitig ist ihnen auch eine gerechte finanzielle Teilhabe zu ermöglichen, wobei demgegenüber die Möglichkeit für die Jungen stehen muss, sich zu entwickeln.
Ich sehe das nicht als Quadratur des Kreises – auch nicht bei den Alterssicherungssystemen. Hier ist entscheidend, nicht ständig nach einem Systemwechsel zu rufen, sondern die Chancen, die eine bessere Konjunktur bringt, aktiv zu nutzen, um unsere sozialen Sicherungssysteme zu stabilisieren. Deshalb darf es für mich kein Gegeneinander der Generationen geben, sondern es muss ein Miteinander sein, das wir in der Politik aktiv begleiten müssen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich darf zunächst die Vorwürfe, die aus Ihren Kreisen gegen Kollegen von Lerchenfeld gekommen sind, was die wirtschaftspolitische Argumentationslinie anbelangt, entschieden zurückweisen. Uns allen geht es darum, dass durch eine möglichst optimale wirtschaftliche Förderung Arbeitsplätze geschaffen werden, wie dies im Freistaat Bayern auch geschieht. Arbeit ist der beste Schutz vor sozialer Armut. Wir sollten allgemein, unabhängig von Parteigrenzen, anerkennen, dass jeglicher wirtschaftlicher Sachverstand diese Argumentationslinie verfolgt, und der sollten wir uns anschließen.
Gestatten Sie, dass ich Gemeinsamkeiten hervorhebe, die wir schon haben sollten. Ich verweise auf das CSUGrundsatzprogramm. Ich zitiere:
Wir wollen Voraussetzungen schaffen, damit alle Menschen ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familien selbst erarbeiten oder dazu beitragen können.
zwei oder drei Arbeitsplätze brauchen. Das müssen Sie mir einmal erklären.
Sofern es in unserer Gesellschaft außerhalb des Bankkontos noch Werte gibt, gilt schon der Grundsatz: Eigentum verpfl ichtet. Die Schmuddelkonkurrenzen, welche die Löhne dumpen, schaden den sozialen Systemen. Weil die Löhne so niedrig sind, dass davon fast nichts mehr bezahlt werden kann, fehlt das Geld in den Rentenkassen, den Krankenkassen und in vielen anderen Kassen. Dann klagen wir darüber.
Es ist faszinierend zu hören – das kann man belegen –, dass am Flugplatz – Boomtown! – die Zahl derer steigt, die staatliche Zuschüsse zu ihren Löhnen bekommen müssen, damit sie leben können, und das alles, damit man für 28 Euro spazieren fl iegen kann. Ich verstehe nicht, wie jemand, der in einem Staat lebt, der nicht zu den ärmsten dieser Welt gehört, solche Zustände dulden und auch noch unterstützen kann, wie Sie das tun.
Natürlich, Sie brauchen doch nur dem Mindestlohn zuzustimmen. Herr Unterländer, wir beide wissen doch, dass ein Lohn von 7,50 Euro für München ohnehin schäbig ist; das wissen wir beide. Ich gebe Ihnen recht, dass wir da möglicherweise differenzieren müssen. Das hat man mit der Ballungsraumzulage schon gemacht. Man hat sie aber wieder beerdigt, weil die CSU der Meinung war, dass man sie nicht mehr braucht.
Natürlich haben Sie die Zulage zu großen Teilen beerdigt. Es gibt wissenschaftliche Untersuchungen, die besagen: Wer Löhne dumpt und Arbeitnehmer in Konkurrenz gegeneinander schickt, sorgt dafür, dass in dieser Gesellschaft ein Rechtsrutsch passiert. Wer über ein bisschen Geschichtskenntnis verfügt, müsste das wissen.
Wollen Sie sich wirklich schuldig machen, dass sich wieder ein System entwickelt, das wir vor einiger Zeit schon gehabt haben? Wollen Sie das wirklich? Meine Bitte wäre: Überlegen Sie sich das gut. Es mag sein, dass wir im Moment aufgrund der sozialen Debatte eher einen Linksruck haben. Herr Kollege Kreuzer, Sie wissen aber so gut wie ich, dass dieser Weg auf Dauer nach rechts führt. Die Unsicherheit von Menschen führt in der Regel nach rechts. Allein diese Erkenntnis müsste für Sie Grund genug sein, zusammen mit uns dafür Sorge zu tragen, dass Menschen für ihre Arbeit so entlohnt werden, dass sie davon auch leben können, und zwar von einem Job, nicht von drei oder vier.
Kolleginnen und Kollegen, ich verstehe Sie sowieso nicht. Warum tun Sie sich so hart? Es geht um 7,50 Euro. Vielleicht müssten einige von Ihnen wieder einmal von
Der Flächentarifvertrag – das habe ich bisher von Ihnen überhaupt noch nicht gehört – ist zwar ein Erfolgsmodell,
aber es wäre der falsche Weg, daraus die Konsequenz eines fl ächendeckenden Mindestlohns zu ziehen; das sage ich jetzt aus der Sicht des sozialpolitischen Arbeitskreises meiner Fraktion. Ein gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen ist eine bisher kaum diskutierte Gefahr, deren Existenz Sie anerkennen sollten. Warum soll ein Arbeitgeber denn noch eine Tarifbindung akzeptieren und höhere Löhne bezahlen, wenn der Gesetzgeber seinerseits einen politisch und gesellschaftlich akzeptierten Lohn festlegt? Tendenziell würde damit eine hoch problematische Abwärtsspirale in Gang gesetzt.
Lassen Sie mich zusammenfassend feststellen: Das Gesamtkonzept der Großen Koalition in Berlin bietet den richtigen Ansatz. Es gibt eine Verantwortung von Arbeitgebern und Gewerkschaften. Soweit es notwendig ist, muss die Politik das in dem beschriebenen Sinne unterstützen. Das ist der richtige Weg, nicht ein fl ächendeckender Mindestlohn.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Situation vieler Familien in unserem Land macht deutlich, dass eine Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages zum 01.01.2009 dringend notwendig ist.
Insbesondere die um fast drei Prozent gestiegenen Lebenshaltungskosten machen es erforderlich, dass diese Elemente des Familienleistungsausgleichs erhöht werden. Deshalb spricht sich die CSU ausdrücklich dafür aus, nach der Vorlage des vorgesehenen Berichtes zum Existenzminimum das Kindergeld und den Kinderfreibetrag zum 01.01.2009 zu erhöhen.
Meine Damen und Herren, es würde mich freuen – aber leider kann man es nach den nachgezogenen Dringlichkeitsanträgen der Opposition nicht erwarten –, wenn Sie Ihren familienpolitischen Eiertanz der vergangenen Wochen abschließen und sich unserer Initiative vorbehaltlos anschließen würden. Sie haben wieder die Position eingenommen, die ich für mehr als problematisch, ja geradezu für verwerflich halte, nämlich dass Sie versuchen, materielle Leistungen, die Familien brauchen, gegen Sachleistungen bzw. den Ausbau der Kinderbetreuung auszuspielen. Wir wollen beides. Wir wollen mehr Priorität für die Familie, und da reicht es nicht, wenn die Familien sich die Leistungen von einer Tasche in die andere selbst umfinanzieren müssen. Diesen Weg gehen wir nicht mit.
In den vergangenen Wochen war ein vielstimmiger SPD-Chor zu hören, angefangen bei dem schon heute in anderem Zusammenhang zitierten Bundesfinanzminister, der in alter Tradition seines Denkens gefordert hat, Freibeträge für Kinder zu kappen, um Sachleistungen zu finanzieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage es noch einmal: Die Zeiten, in denen die Familien Leistungsverbesserungen ständig selbst finanzieren mussten, müssen vorbei sein. Wer dies nicht begriffen hat, benachteiligt bewusst Familien und Kinder in diesem Land, und das kann keine zukunftsweisende Politik für unsere Kinder sein.
Die zweite Stimme in Ihrem Chor war Ihr eigentlich erster Mann, Ministerpräsident Beck, der ein deutliches und klares „Sowohl-als-auch“ formuliert hat. Meine Damen und Herren, da müssen doch Sie, die Sie Anträge gegen Kinderarmut stellen, ein echtes Unwohlsein bekommen. Wenn Sie sagen, diese Gelder sollen nicht vollständig den Familien selbst zur Verfügung gestellt werden, sondern es soll ausdrücklich eine bestimmte Leistung gefördert werden, dann gehen Sie einen Weg, den wir nicht mitgehen. Wir bekennen uns vorbehaltlos zum bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen.
Um hier gleich zu einer Formulierung im SPD-Antrag zu kommen: Die Vereinbarung, die zwischen der Bayerischen
Staatsregierung und den kommunalen Spitzenverbänden zum Ausbau der frühkindlichen Betreuung geschlossen worden ist, ist vorbildlich. Die Kommunen erhalten neben den Bundesmitteln eine intensive Unterstützung des Freistaates Bayern, wie es in keinem anderen Land der Fall ist. Dafür geht an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die Staatsregierung. Der Antrag der SPD ist an dieser Stelle jedenfalls völlig überflüssig.
Es muss endlich Schluss damit sein, dass Sie die Familien bevormunden, was die Leistungen anbelangt. Wir haben die Priorität zu setzen, dass Leistungen für Kinder und Familien ausgebaut werden. Wenn die Bewältigung des täglichen Lebens aufgrund von Kostensteigerungen in allen Lebensbereichen eine zusätzliche Herausforderung ist, dann müssen wir darauf reagieren, und das ist Ziel unseres Antrags.
Ich sage hier noch einmal ganz deutlich: Die Position, die Wahlfreiheit für Familien auszuhöhlen, ihre eigene Lebensbiografie selbst zu gestalten, ist eine Politik, die wir nicht mitgehen.
Das ist die Politik, die SPD und GRÜNE auf Bundesebene und leider auch im Bayerischen Landtag betreiben. Das ist nicht die Politik der CSU und der Bayerischen Staatsregierung. Unterstützung für unsere Haltung hatten wir dabei auch von dem parteipolitisch unumstrittenen Berater der Bundesregierung in familienpolitischen Fragen, dem Mitverfasser der Familienberichte, Prof. Dr. Bertram. Er hat nicht nur einen faktischen, sondern auch einen rechtlichen Zwang festgestellt, diese Leistungen zu erhöhen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es sollte endlich einmal Schluss damit sein, ständig das System des Familienlastenausgleichs durch Freibeträge bzw. das Kindergeld infrage zu stellen. Ich sage das an dieser Stelle, weil wir diese Diskussion immer wieder erlebt haben. Die CSU war die erste Partei, die ganz deutlich gesagt hat, dass das Kindergeld und der Freibetrag zum 1. Januar 2009 erhöht werden müssen, damit die Familien entlastet werden. Dieser Weg sollte in diesem Hohen Haus einstimmig beschritten werden.
Ich möchte noch einmal deutlich machen: Familien haben ein Recht darauf. Das Bundesverfassungsgericht hat dies durch seine Rechtsprechung festgestellt. Das ist vom Bundesgesetzgeber festgelegt worden, und das ist auch die Position der CSU-Landtagsfraktion. Die Leistungen des Familienlastenausgleichs müssen beim Kindergeld und bei den Freibeträgen verbessert werden.
Ich teile in diesem Zusammenhang übrigens auch die Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, des familienpolitischen Sprechers Singhammer sowie der Bundesministerin Ursula von der Leyen – Frau Staatsministerin Stewens hat sich in ähnlicher Weise geäußert –, dass
die Kindergelderhöhung mit dem Schwerpunkt bei den Mehr-Kinder-Familien ausgebaut werden sollte. Hier gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten. Familien mit mehreren Kindern haben einen noch höheren Entlastungsbedarf. Eine Staffelung nach der Kinderzahl – wie beim Landeserziehungsgeld in Bayern – könnte dabei ebenso in Betracht kommen wie eine altersgemäße Staffelung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Gründe für die Notwendigkeit, zum 1. Januar 2009 eine positive Entscheidung zu treffen, lassen sich in drei Punkten zusammenfassen:
Erstens. Seit sieben Jahren wurde das Kindergeld nicht mehr angepasst.
Zweitens. Der seit Jahrzehnten dramatische Absturz der Geburtenzahlen in Deutschland zwingt zu einem finanziellen Gegensteuern.
Drittens. Investitionen in die Zukunft – vor allem Investitionen in Kinder und starke Familien – sind eine Voraussetzung für ein familienfreundlicheres Land.
Meine Damen und Herren, Sie haben sich mit Ihren nachgezogenen Anträgen in Ihrer bisherigen Denkschablone bewegt, bei der das eine gegen das andere ausgespielt wird. Deshalb werden wir Ihren Anträgen nicht zustimmen. Ich bitte aber um ein klares Votum für den CSU-Antrag, um eine wirksame Verbesserung für Familien mit Kindern und eine Weiterentwicklung des Familienleistungsausgleichs zu erreichen.
Herr Kollege von Rotenhan, die Differenzierung richtet sich nach dem generellen Bedarf. Hier ist der Bedarf von Mehr-Kinder-Familien der absolut richtige Ansatz. Wir haben darüber hinaus eine Trennung bei den Leistungen. Für Familien, deren Einkommen geringer ist, werden die Leistungen über das Kindergeld gewährt, während für die anderen Familien Freibeträge gewährt werden. Auf diese Weise können wir entsprechend steuern.
Ein drittes Argument: Diese Diskussionen und diese Überlegungen sind nicht neu. Es hat sie immer wieder gegeben. Dabei hat sich gezeigt, dass durch eine Einkommensdifferenzierung und die Zahl der Betroffenen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen würde. Damit könnte das Ziel, eine Verbesserung für die einkommensschwächeren Familien zu erreichen, nicht realisiert werden. Wenn ein solcher Vorschlag etwas bringen würde, wäre ich einer der Ersten, der ihn unterstützen würde.
Frau Kollegin Tolle, lassen Sie mich insbesondere zu der von Ihnen angesprochenen fehlenden Möglichkeit von Kindern, am Mittagessen in Ganztagsbetreuungseinrichtungen teilzunehmen, etwas sagen. Sie wissen, dass dieses Thema das ganze Haus bewegt. Es kann nicht sein, dass es hier zu einer Stigmatisierung von sozial
Schwächeren kommt. Wir brauchen eine Lösung. An dieser Lösung wird aufgrund eines einstimmig herbeigeführten Beschlusses bereits gearbeitet.
Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat den Ablauf etwas anders dargestellt, als er im Parlament und im Ausschuss tatsächlich war. Alle drei Fraktionen haben entsprechende Anträge gestellt und sich dann auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. Die Staatsregierung wurde aufgefordert, zu diesem Thema eine Konzeption zu entwickeln. Zwischen Ostern und Pfingsten soll darüber im Ausschuss berichtet werden. Ich glaube, wir alle sind bestrebt, eine Lösung zu finden. Sie können sicher sein, dass wir gemeinsam daran arbeiten werden.
Frau Kollegin Ackermann, gehe ich nach Ihren Ausführungen recht in der Annahme, dass Sie finanzielle Leistungen für Familien nicht weiter erhöhen, sondern zurückschrauben wollen?
Herr Kollege Wahnschaffe, nach dem Beitrag ist mir dies nicht möglich.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Ackermann, für das, was Sie hier veranstaltet haben, kann man nach der letzten Ausschusssitzung – gelinde gesagt – überhaupt kein Verständnis haben;
denn wir haben uns über Ihren Antrag, dem wir zugestimmt hatten, politisch intensiv ausgetauscht. Wir sind dabei zugegebenermaßen zu unterschiedlichen Bewertungen gekommen, was die ganze Entstehungsgeschichte dieses Sozialberichts anbelangt. Aber wir haben diesen Antrag behandelt. Herr Ministerialdirigent Zwick, der Leiter der Grundsatzabteilung im Sozialministerium, hat darüber ausführlich berichtet.
Wir haben darüber eingehend beraten, und heute ziehen Sie den Antrag noch einmal hoch. Was ist denn das für ein Schaufensterantrag? Dafür haben wir kein Verständnis.
Erlauben Sie mir, dass ich zur Sache insgesamt nur noch einen Satz sage: Die Mittel dafür, dass der Landessozialbericht entwickelt wird, stehen zur Verfügung. Wir haben uns dafür ausgesprochen, diesen Weg weiterzugehen. Die politischen Konsequenzen können nach Vorlage dieses Sozialberichts selbstverständlich intensiv beraten
werden; denn das ist der Sinn eines solchen Werkes. Ihr Antrag ist deshalb längst erledigt. Wir werden uns im besprochenen Sinne weiter miteinander austauschen, aber nicht über solche Schaufensteranträge, wie Sie heute einen gestellt haben.
Herr Präsident, Hohes Haus! Das Zweite Änderungsgesetz zum AGSG enthält neben völlig unumstrittenen Themenbereichen wie der Fortsetzung des Belastungsausgleichs und der Zuständigkeit für die Fragen des Freiwilligen Sozialen Jahres, zu denen es auch Änderungsanträge gegeben hat, auch die Zuständigkeitsveränderung bei der Suchtberatung. Aber der Kern ist die Zusammenführung der Eingliederungshilfe für den ambulanten, teilstationären und stationären Bereich auf der Ebene der überörtlichen Sozialhilfeträger, nämlich bei den bayerischen Bezirken. Diese Forderung deckt sich seit vielen Jahren mit den Überlegungen der Behindertenverbände und der Sozialpolitik. Nun sind die Voraussetzungen geschaffen, um dieses Werk umzusetzen.
Damit muss nicht nur eine rein finanzielle Zusammenfügung von Zuständigkeiten, sondern auch eine grundsätzliche Bestandsaufnahme verbunden sein, wie in der Zukunft die Politik für und mit Menschen mit Behinderung aussieht. Es geht nicht nur darum, Eingliederungshilfe technokratisch zu verlagern, sondern auch um eine inhaltliche Bestandsaufnahme und Weiterentwicklung.
Seit vielen Jahren sind die Verschiebebahnhöfe und Schnittstellenprobleme sowohl in der Eingliederungshilfe als auch in der Hilfe zur Pflege die Hauptursache für mangelnde Effizienz, Leistungsverweigerungen und eine verbesserungsbedürftige Behindertenpolitik.
Im Vorfeld hat es bei der Zuständigkeitsveränderung zur Eingliederungshilfe einige offene Fragen und die Sorge gegeben, dass der zukünftige Zuständigkeitsträger, nämlich die bayerischen Bezirke, bezüglich des Leistungsniveaus der Eingliederungshilfe Einschränkungen vornehmen könnte. Vor diesem Hintergrund hat meine Fraktion einen begleitenden Entschließungsantrag formuliert. Zu den Inhalten werden sowohl die Frau Vizepräsidentin und Vorsitzende der Lebenshilfe Bayern, Kollegin Barbara Stamm, als auch ich noch Stellung beziehen.
Es ist notwendig, insbesondere darauf hinzuweisen, dass die bewährten und angebotenen Strukturen in der Eingliederungshilfe im stationären, aber insbesondere auch im ambulanten Bereich nicht dadurch beeinträchtigt werden dürfen, dass dieses Ziel – mehr Effektivität, mehr Stringenz und die Vermeidung von Verschiebebahnhöfen – erreicht wird. Vielmehr muss die Behindertenpolitik weiterentwickelt werden.
Ich meine in diesem Zusammenhang die Bewältigung der Herausforderungen bezüglich bedarfsgerechter Angebote für die zunehmende Zahl älterer Menschen mit Behinderung, die Gewährung einer angemessenen Hilfe auch in Wohngemeinschaften und Wohngruppen, die Berücksichtigung der teilweise von den Trägern vorgenommenen Umstrukturierungen im stationären Bereich, die Beibehaltung und Weiterentwicklung der überaus
bewährten offenen Behindertenarbeit, die Berücksichtigung des teilweise von den Betroffenen gewünschten Paradigmenwechsels hin zu einem selbstbestimmten Leben in einem eigenständigen Lebens- und Wohnumfeld, die in diesem Zusammenhang wichtige Verknüpfung der Angebote mit der Bundesagentur für Arbeit bezüglich der Arbeitsassistenzen und die Berücksichtigung des stationären Aufenthalts in einer Behinderteneinrichtung als Wohnsitz nach SGB VIII. Dies haben wir im Ausschuss einstimmig als Ziel beschlossen.
Der Verband der Bezirke hat als Ziel vorgegeben, dass alle Leistungsvereinbarungen durch die Bezirke übernommen werden, also das, was in den Kommunen im ambulanten Bereich positiv geregelt worden ist. Es muss eine Dialogkultur zwischen den Leistungsanbietern und den Kostenträgern zustande kommen, wie wir sie zum Teil im Bereich der Psychiatrie aufgebaut haben.
Wir brauchen hierzu neue Strukturen; das ist unbedingt Voraussetzung. Wir brauchen ein Klima der Offenheit und des Dialogs. Die Leistungserbringer sind keine Gegner der Kostenträger, sondern müssen als Partner gesehen werden. Es ist unser Ziel, solche Themen im Zusammenhang mit dieser Verlagerung der Eingliederungshilfe sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich zu erörtern, aber auch Fragen wie etwa die Übernahme der Kosten für das Mittagessen im teilstationären Bereich, die durch die Bezirke nicht zufriedenstellend gelöst worden sind, auf diese Weise mittelfristig zu lösen. Auch das ist Bestandteil dieser Forderung. Wir wollen diese Ziele und Entwicklungen vonseiten der Landespolitik aktiv begleiten.
Ein Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes soll insbesondere über die Umsetzung dieser Ziele, aber vor allen Dingen auch über den gesamten Änderungsprozess im Rahmen einer Anhörung mit allen Beteiligten dem Landtag berichtet und darüber beraten werden. Wir werden ein Auge darauf werfen, dass die Umsetzung so erfolgt, wie die Politik das will.
Dabei ist es nicht hilfreich, dass es zunächst so ausgesehen hat, als ob zwei Bezirke einen problemlosen Übergang nicht wahrnehmen, indem sie selbst sofort von heute auf morgen die Zuständigkeit übernehmen. Das führt bei den Betroffenen zu Verunsicherungen und zu erheblichen Verwaltungsaufwendungen, die nicht gewünscht sind. Auch wir appellieren, ebenso wie zum Beispiel der Verband der Bezirke, an die Bezirke, etwa an Oberfranken, sich hier der allgemeinen Entwicklung positiv anzuschließen.
Es ist notwendig, politisch darauf zu achten, dass das, was wir wollen, nämlich Effizienz und Leistungsgewährung aus einem Guss, nicht zu Leistungseinschränkungen zulasten der Betroffenen, sondern zu einer zeit- und bedarfsgemäßen Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe, zu einer Politik für und mit Menschen mit Behinderung führt. Dazu soll dieser Gesetzentwurf dienen. Ich bin zuversichtlich, dass es dazu auch kommen wird, wenn
wir auf allen Ebenen gemeinsam partnerschaftlich daran arbeiten. Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich vorab drei grundsätzliche Bemerkungen machen, die für die Erste Lesung zur Weiterentwicklung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes für Menschen mit Behinderung von entscheidender Bedeutung sind.
Erstens. Ich gehe davon aus, dass sich Frau Staatsministerin Stewens in der gleichen Richtung äußern wird. Es wird auch nach dem 31. Dezember 2008 ein gutes und auf der Basis des bisherigen Gesetzes existierendes Bayerisches Gleichstellungsgesetz geben. Die Gleichstellung für Menschen mit Behinderung wird in unserem Freistaat Bayern auf dieser gesetzlichen Grundlage weiterhin betrieben werden.
Zweitens. Wir müssen parallel zu dem, was die Staatsregierung sicherlich bereits eingeleitet hat, auch seitens des Parlaments den Dialogprozess mit den Behindertenorganisationen fortführen und mit denen, die in diesem Bereich tätig sind, über Weiterentwicklungen und Feinjustierungen in diesem Gesetz beraten.
Drittens. Es ist notwendig, rechtzeitig zu einer Gesetzesberatung zu kommen, damit das Gesetz noch vor Ende der Legislaturperiode verabschiedet werden kann. Es sollte nicht in die nächste Legislaturperiode hineinreichen.
Das Bayerische Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung ist ein Erfolgsmodell, dessen Entstehung – auch darüber sind wir uns einig – etwas mühsam war. Es hat sich aber bewährt. Immerhin handelt es sich nur um einen gesetzlichen Rahmen, um eine rechtliche Basis dafür, was die Gesellschaft selber umsetzen muss.
Es geht hier um die Schaffung von Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung. Das setzt ein Umdenken in den Köpfen der Menschen voraus. Ich stelle mir vor, dass wir immer noch die Situation haben, dass beklagt wird, dass gesunde Menschen ihren Urlaub gemeinsam mit geistig Behinderten in einem Hotel verbringen. Es werden auch ähnliche Situationen beklagt. Das zeigt, dass wir das notwendige Umdenken in den Köpfen leider noch nicht erreicht haben. Dieses Gesetz kann dazu aber einen Beitrag leisten, wenn es um das Verhältnis zwischen Staat und öffentlicher Verwaltung geht.
Frau Kollegin Steiger, ich sehe Ihren Gesetzentwurf eigentlich nur als einen Anstoß. Sie sagen, Ihnen gehe es um die Verlängerung des Gesetzes, wie es jetzt ist. Auf der anderen Seite sagen Sie jedoch, Sie wollten inhaltliche Verbesserungen vornehmen. Beides passt nicht zusammen. Wir werden uns im Ausschuss und in anderen Gremien noch ausführlich damit beschäftigen.
Lassen Sie mich einige Bereiche nennen, von denen ich glaube, dass es einen Weiterentwicklungsbedarf gibt. Ich führe zunächst den barrierefreien Zugang zu den Medien an. Wir haben dafür in den Gesetzentwurf ausdrücklich einen Artikel aufgenommen. Er betrifft gehörlose, schwer
hörige, blinde und schwerst sehbehinderte Menschen. Ich stelle hier fest, dass gerade die privaten Medien, aber leider teilweise auch die öffentlich-rechtlichen Medien noch einen großen Nachholbedarf haben.
Hier erwarten wir sowohl von den öffentlichen als auch von den privaten Sendern, dass sie endlich einen Weg einschlagen, damit dieser gesetzliche Anspruch auch in die Realität umgesetzt wird.
Der zweite Punkt ist der problemlose und unbehinderte Zugang zu den elektronischen Medien in der Verwaltung. Hier hat es die Umsetzung dieser Richtlinie gegeben, aber ich sehe noch einen gewissen Handlungsbedarf.
Schließlich ist zu prüfen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ob das im Bundesrecht vorgesehene Instrument der Zielvereinbarung – das wird von den Behindertenverbänden immer wieder angesprochen – auch im bayerischen Recht stärkeren Niederschlag finden muss.
Diskutieren müssen wir über alles. Zu welchem Ergebnis wir dann kommen, wird insgesamt zu sehen sein.
Frau Kollegin Steiger, Sie haben das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz und das BayEUG angesprochen, also Kindergartenkinder und Schulkinder. Ich bin der Meinung, wir haben den Anspruch der Integration in Regeleinrichtungen genauso wie den der besonderen Förderung in Fördereinrichtungen gesetzlich gut geregelt. Wir müssen nur sehen, dass es von denjenigen, die das umzusetzen haben, auch immer richtig gemacht wird.
Das gilt für das BayKiBiG wie für das BayEUG.
Die Bayerische Staatsregierung wird vor dem genannten Hintergrund sicher den Verlängerungsprozess einleiten. Wir sind für diese Diskussion offen und gehen davon aus, dass es nahtlos mit einem guten Bayerischen Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung weitergehen wird. Das ist unser gemeinsamer Auftrag. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir den Blick auf den Haushalt des Freistaates Bayern richten und unsere Situation mit der Situation in anderen Bundesländern vergleichen und wenn wir außerdem in anderen Bundesländern den Kontakt mit den Fachpolitikern suchen, können wir feststellen: Bayern ist mit seiner Haushaltssituation Spitze. Darauf können wir aufbauen.
Mit der Haushaltspolitik im Freistaat Bayern müssen wir den weiteren Weg eines sozialen Bayerns unterstützen. Dafür stehen die Staatsregierung und die CSU-Landtagsfraktion. Kolleginnen und Kollegen, gerade auch die Sozialpolitik muss ein Interesse an einer erfolgreichen, soliden und guten Haushaltspolitik haben. Diese Verbindung zwischen Sozial- und Haushaltspolitik definiert sich aus der Sicht der CSU-Landtagsfraktion aus drei Grundsätzen:
Erstens. Der Zusammenhang – quasi das magische Dreieck – zwischen einem bedarfsgerechten Sozialhaushalt, einer positiven Wirtschaftsentwicklung und der Haushaltskonsolidierung muss bei den Entscheidungen immer wieder betont werden.
Zweitens. Die Nachhaltigkeit muss gerade in der Haushaltspolitik das entscheidende Gestaltungsmerkmal der gesamten Politik sein. Wir dürfen nichts zulasten der künftigen Generationen verfrühstücken, weil dies letztlich auf Kosten derjenigen ginge, die von der bayerischen Sozialpolitik unterstützt werden sollen.
Drittens. Das Präventionsprinzip muss bei den Prioritätensetzungen stärker zum Tragen kommen. Kolleginnen und Kollegen, dies ist mir ein besonderes Anliegen. Jeder Euro, der rechtzeitig investiert wird, ist eine Investition in die Zukunft und hilft, inhumane Folgekosten einzusparen. Herr Kollege, wir verwenden den Begriff „Investition“ anders als Sie. Wir wollen nicht nur in Beton, sondern gerade auch in Köpfe investieren. Das müssen wir in unserer Politik umsetzen.
Diese Ziele der Sozialpolitik prägen die bevorstehenden Haushaltsberatungen:
Erstens. Die Qualität und der bedarfsgerechte Ausbau in der Kinderbetreuung werden im Rahmen des Programms
„Bayern 2020“ mit 140 Millionen Euro zusätzlich bedacht. Herr Kollege Mütze, Sie haben vorhin erklärt, dass Bayern zu wenig für den Krippenausbau täte. Aufgrund des von Ihnen so gescholtenen Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes können Sie davon ausgehen, dass jeder Krippenplatz, der im Freistaat Bayern als bedarfsnotwendig anerkannt wird, auch finanziert wird. Das ist das System, zu dem wir uns bekennen.
Zweitens. Die Haushaltsmittel für die Kinderbetreuung entwickeln sich kontinuierlich nach oben. Sie werden von 564 Millionen Euro im Jahr 2005 auf 585 Millionen Euro im nächsten Jahr steigen.
Drittens. Das Landeserziehungsgeld wird ausgebaut. Mit der Anhebung der Einkommensgrenzen ab 2009 sind wieder zwei Drittel aller betroffenen Familien anspruchsberechtigt. Das ist eine Familienpolitik der echten Wahlfreiheit, die innerhalb der CSU Priorität hat.
Viertens. Insgesamt werden über 710 Millionen Euro im Haushalt und über den Nachtragshaushalt festgelegt.
Fünftens. Der Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen ist ein Thema, bei dem wir uns, quer über alle Fraktionen im Haus, einig sind.
Mit fast 100 Stellen in den beiden nächsten Haushaltsjahren ist die notwendige Verbindung zwischen Schule und Jugendhilfe erreicht worden. Herr Kollege Prof. Dr. Waschler wird das sicher auch noch einmal bestätigen.
Sechstens. Der Staat baut Schulden bei Einrichtungen ab, die eigentlich öffentliche Aufgaben übernehmen. Herr Kollege Ach hat das bereits angesprochen. Dazu gehören vorrangig die Einrichtungen der Behindertenhilfe. Wir wollen einen Abbau des Abfinanzierungsstaus und des Antragstaus erreichen.
Das ist ein wichtiges Ziel im Interesse der Betroffenen und der Einrichtungsträger. Kolleginnen und Kollegen, das Erreichen dieses Ziels ist durch die Entscheidungen der Bayerischen Staatsregierung und der CSU-Landtagsfraktion sichergestellt. Darüber sind wir sehr froh.
Siebtens. Für die Modernisierung von stationären Pflegeeinrichtungen wird ein Kreditverbilligungsprogramm aufgelegt.
Achtens. Die Insolvenzberatung ist ein präventiver Ansatz, der gerade eine zukunftsorientierte Sozialpolitik bestätigt. Hier wird es klare Signale geben. Die bayerische Sozi
alpolitik und die bayerische Haushaltspolitik sind keine Gegensätze, sondern sie bedingen einander nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit. Sie können davon ausgehen, dass das soziale Bayern davon profitieren wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Frau Staatsministerin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Pflegebedürftigen älteren Menschen in ihrer vertrauten Wohnumgebung eine Perspektive zu geben, ist erklärtes sozialpolitisches Ziel im Freistaat Bayern, das wir über Parteigrenzen hinweg miteinander anstreben und weiterentwickeln wollen.
Wir diskutieren sehr viel über Qualitätsstandards, Fehlentwicklungen und Missstände bei der stationären Altenhilfe, in Pflegeheimen – zuletzt in der letzten Vollversammlung. Auch die Menschen, die im Pflegefall in ihrer vertrauten Wohnumgebung bleiben wollen, haben Anspruch auf Qualitätssicherung bei den ambulanten Pflegediensten. Ich unterstelle nicht, dass überall Fehlentwicklungen vorhanden sind. Wir brauchen aber Qualitätsstandards. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen und das Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München haben eine Studie veröffentlicht, die besagt, dass bei der Überprüfung von ambulanten Intensivpflegediensten in sechs von zwölf Fällen massive Beanstandungen vorgekommen seien.
Frau Staatsministerin, ich frage Sie in diesem Zusammenhang: Welche Maßnahmen hat die Bayerische Staatsregierung ergriffen und wird sie ergreifen, um die Qualität der ambulanten Pflege abzusichern, ohne dass dadurch neuer, hoher bürokratischer Aufwand entsteht?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema „Schutz vor Passivrauchen, Nichtraucherschutz“ ist viel zu ernst, als dass wir hier mit Schnellschüssen und aus der Hüfte heraus entscheiden könnten.
Deswegen ist der Weg der CSU-Landtagsfraktion – auch der Herr Fraktionsvorsitzende Georg Schmid will Ihnen dies heute nochmals deutlich machen – der richtige, hier fundiert zu diskutieren, wobei wir alle Gesichtspunkte und Aspekte abwägen, um dann zu einem Ergebnis zu kommen, damit wir hier in Bayern das beste Nichtraucherschutzgesetz von allen haben. Darauf können Sie sich verlassen.
In dieser Diskussion muss das politische Bestreben im Mittelpunkt stehen, Menschen vor den Gefahren des Rauchens, aber auch des Passivrauchens zu schützen.