Ich danke der CSU-Fraktion für ihren Antrag. Ich sehe es ebenso wie der Kollege Sackmann, dass man leider dem Antrag der SPD wegen der Vorbelastung für den Haushalt nicht zustimmen kann. Aber den Punkt des Antrags, die Förderkulisse zu erläutern, Herr Kollege Hoderlein, habe ich mit meinem Beitrag erfüllt. Ich danke für den gemeinsamen Einsatz.
Vielen Dank, Herr Minister. Die Staatsregierung hat die Redezeit insgesamt um drei Minuten und 26 Sekunden überschritten. Diese Zeit kann von den anderen Fraktionen noch in Anspruch genommen werden. Zu Wort hat sich zunächst Kollege Hoderlein gemeldet. Herr Kollege, Sie haben über fünf Minuten Redezeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Äußerungen von Herrn Sackmann und Herrn Staatsminister Huber, aber auch die des Kollegen Runge möchte ich noch kurz replizieren. Noch einmal, Herr Kollege Runge: Wir haben es zwar da und dort schon gemacht, nicht aber an dieser Stelle. Natürlich kann man aus verfassungssystematischen Gründen sagen, die Gemeinschaftsaufgabe ist eines dieser Weichteile der deutschen Verfassungsrealität, die man besser durch zwei klare Pfähle ersetzen sollte: Bund hier, Land dort. Dem stimme ich immer dann zu, wenn mit der Gemeinschaftsaufgabe etwas erledigt wird, was auf eine andere Art und Weise für alle Teile Deutschlands genauso oder noch besser zu erledigen wäre. Wenn das nicht der Fall ist, dann hat die GA trotz all ihrer strukturellen Schwierigkeiten weiterhin ihre Berechtigung. Das gilt für die GA im Bereich der regionalen Wirtschaftsstrukturförderung in vollem Umfang. Es gibt kein anderes Instrument, weder ein nationales noch ein regionales und auch kein EU-Förderinstrument, das zielgenau das tut, was die GA tut, nämlich eine Investitionsförderung zu subventionieren, die unmittelbar die betrieblichen Investitionen anzieht und damit eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und damit eine Erhöhung der Wahrscheinlichkeit der Schaffung von Arbeitsplätzen schafft.
Weil das so ist, müssen wir das unterstützen, oder man muss ein anderes, noch besseres Instrument erfi nden. Ich habe es noch nicht gefunden. Wer es erfi nden kann, soll sich melden. Wir haben es nicht; also bleibt es dabei.
Und noch etwas, Herr Minister. Sie haben hier zwei Dinge gesagt, die sehr wichtig sind, aber leider nicht im CSUAntrag enthalten sind. Wenn Ihr Gespräch mit Minister Glos belastbar ist, das heißt, wenn das später so vollzogen wird, wird es, wenn es überhaupt eine Kürzung gibt, eine proportionale Kürzung geben und nicht allein eine Kürzung West. Das ist ein Punkt, den wir beide gemeinsam anstreben. Wenn es so kommt, ist es in Ordnung, noch besser wäre es allerdings, wenn es überhaupt keine Kürzungen geben würde.
Außerdem wissen wir, dass es zur Ausdehnung der Fördergebietskulisse kommt. Da bleibe ich bei meiner Kritik. Das tut jeder, meist im Rahmen seiner unmittelbaren Interessen seines Stimmkreises oder seines Landkreises. Das ist auch legitim. Wenn es aber um die politische Sache als solche geht, dann gibt es keinen anderen Ort als das Parlament hier, in dem das besprochen werden muss. Das geht nicht durch irgendwelche Zwiegespräche oder Korrespondenzen. Wenn Sie nun aber die Zeit haben, der Presse oder den sonstigen Medien mitzuteilen, wie die zukünftige Kulisse aussehen soll, dann müssen Sie auch die Zeit fi nden, es den Abgeordneten des Bayerischen Landtags vorzutragen. Dabei bleibe ich, Herr Minister.
Das ist eine Stilfrage. Und noch ein letzter Punkt, bei dem ich mich erfreut zeige. Sie haben angedeutet – allerdings nicht festgemacht –, dass in der Tat der Freistaat Bayern bereit wäre, im Falle des Komplettausfalls eine Substitution durch bayerische Landesmittel vorzusehen.
Das freut mich sehr, wenngleich ich eigentlich davon ausgehe, dass das eine Selbstverständlichkeit sein müsste. Gleichzeitig muss ich Ihnen aber auch noch Folgendes sagen, Herr Kollege Sackmann: Wenn das so ist, dann ist Ihre vorhin vorgetragene Begründung dazu, dass Sie unserem Antrag nicht zustimmen können, weil das zu Haushaltsbelastungen führt, völlig absurd.
Diese Begründung haben Sie natürlich vorher abgesprochen und jetzt können Sie sich nicht erneut gegenseitig absprechen und müssen es deshalb möglicherweise dabei belassen. Ich hoffe, dass, wenn wir das Hohe Haus verlassen, Sie auch dann, wenn Sie unseren Antrag ablehnen, sagen können, dass das, was wir heute debattiert haben, Bayern in Sachen GA West voranbringt. Denn das war das Ziel der ganzen Operation.
Vielen Dank, Kollege Hoderlein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, eine Delegation aus der Republik Bulgarien heute bei uns begrüßen zu können. An ihrer Spitze die Europaministerin Frau Dr. Meglena Kuneva. Herzlich willkommen!
Auch die anderen Delegationsmitglieder seien recht herzlich begrüßt und insbesondere auch unsere Generalkonsulin hier in München, Frau Veneta Momtcheva, die immer Kontakt zu uns hält.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste aus Bulgarien! Frau Momtcheva, der Wein war hervorragend.
Herr Minister Huber, ich habe einige Anmerkungen zu Ihren Ausführungen zu machen. Es ist nicht so, dass Sie es nicht besser wüssten, aber Ihre Einlassungen zur Gebietskulisse in Bezug auf Rot-Grün fordern selbstverständlich eine kleine Erwiderung heraus. Zum einen gibt es Vorgaben durch die Europäische Kommission, auch wenn die nicht mehr in der gleichen Art wie früher gegeben sind – das hat sich heute in der Fragestunde herausgestellt – und zum anderen gibt es immer eine Bund-LänderAbstimmung, wie die Kulisse aussehen soll und wohin etwas fl ießt. Einseitige Schuldzuweisungen in Richtung Rot-Grün greifen hier also nicht; sie sind schlichtweg falsch.
Mit Ihren Bemerkungen zu Frau Merkel, wie toll sie sich eingesetzt habe, haben Sie uns selbstverständlich gut munitioniert. Wir müssen bezüglich der Finanzhilfen aus Brüssel eines festhalten: Deutschland zahlt erheblich mehr als in der letzten Finanzplanungsperiode, nämlich etwa 2 Milliarden Euro je Jahr, und Deutschland bekommt auch wesentlich weniger als zuletzt. Selbstverständlich könnte man da jetzt andere Relationen herstellen, Stich
wort Luxemburg-Kompromiss oder das, was die Briten vorgeschlagen haben. Aber wir müssen das Ganze natürlich an den Fakten messen und an dem, was bisher passiert ist.
Wenn Sie sich anschauen, auf welchen Feldern Deutschland weniger bekommt, dann stellen Sie fest, dass das die Strukturförderung betrifft. Dort sind die Relationen ganz immens. Es hilft Ihnen dabei nicht, Herr Huber, wenn Sie sagen, Bayern habe eine größere Gebietskulisse und deswegen werden es nicht 7 % der Strukturfondsmittel sein, sondern 11 % der Strukturfondsmittel für Deutschland entfallen auf Bayern. Dann gibt es noch zusätzlich die 75 Millionen Euro aus der EFRE-Sonderzuweisung. Auch dann, wenn wir das alles zusammenrechnen, wird es nicht soviel sein, wie es bisher gewesen ist oder allenfalls genauso viel. Wir staunen, wie Sie lobend durchs Land ziehen und sagen, jetzt sei alles ganz toll, während früher alles ganz fürchterlich war. Das entspricht einfach nicht den Tatsachen.
Selbstverständlich verstehen wir auch das Anliegen der CSU-Fraktion und von Ihnen, Herr Kollege Hoderlein, wenn es um die Verteilung der Mittel geht – wir sind gerade nicht in der Debatte, diese Gemeinschaftsaufgabe wegzunehmen –, dass man möglichst versucht, für Bayern noch etwas herauszuschlagen. Nur haben wir die grundsätzliche Debatte im Kopf und ich habe gesagt, es sei gerade der Arbeitskreis eingesetzt worden, der sich mit den Finanzverfl echtungen befasse. Wir haben auch das im Kopf, was real vorhanden ist. In diesem Zusammenhang sagen wir: Die zehn Millionen oder, wenn die proportionale Kürzung eintreten sollte, die neun oder acht Millionen sollten wir doch aus dem eigenen Haushalt schultern können. Deswegen werden wir diesen beiden Anträgen heute nicht zustimmen.
Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. Wir kommen dann zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 15/ 4763 – das ist der Antrag der SPD-Fraktion – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der SPD. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag abgelehnt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 15/ 4765 – das ist der Antrag der CSU-Fraktion – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag angenommen.
Damit sind wir mit dem Tagesordnungspunkt Dringlichkeitsanträge fertig. Die restlichen Dringlichkeitsanträge – 15/4764, 15/4766 und 15/4767 – werden in die zuständigen Ausschüsse verwiesen.
Antrag der Abgeordneten Susann Biedefeld u. a. (SPD) Verbot des Schnabelkürzens bei Mastputen (Drs. 15/3839)
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir zu diesem Antrag eine Vorbemerkung, weil ich die Reaktionen gerade eben wieder bemerkt habe: Ich fi nde es nicht angemessen bzw. ich empfi nde es als ungut, wenn man sich über diesen Antrag oder ähnlich geartete Anträge lächerlich macht. Wer dies tut, tritt das Engagement von Tausenden von Tierschützern in Bayern mit Füßen. In Bayern sind viele Tausende Tierschützer ehrenamtlich tätig, teilweise unermüdlich tätig, um den Qualen der Tiere ein Ende zu bereiten. Ich sage an dieser Stelle all denjenigen, die sich auf diesem Feld ehrenamtlich engagieren, ein Dankeschön für ihre Arbeit und zolle ihnen Anerkennung und Respekt.
Zum Antrag selber: Unser Antrag zielt auf ein Verbot des Schnabelkürzens bei Mastputen ab. Wir sagen analog zu der Praxis in Nordrhein-Westfalen: Wenn es Ausnahmegenehmigungen geben sollte, müssen diese absolut restriktiv behandelt werden. Bei der Vornahme von Ausnahmegenehmigungen, die es gibt – in Nordrhein-Westfalen gibt es ein Verbot mit Ausnahmegenehmigungen –, müssen unserer Meinung nach die zuständigen Behörden angewiesen werden, dass eine Erlaubnis nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erteilt werden kann oder erteilt werden darf. Die Erteilung einer solchen Erlaubnis muss unserer Meinung nach einen Einzelfall betreffen und ist ganz klar zu befristen – das ist eine wichtige Vorgabe. Künftige Erlaubnisse dürfen unseres Erachtens nur dann erteilt bzw. verlängert werden, wenn in jedem Einzelfall glaubhaft dargelegt wird, dass der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung zum Schutz der Tiere unerlässlich ist.
Ein ganz besonders wichtiger Punkt ist für uns im Hinblick auf derartige Ausnahmegenehmigungen, dass künftig ein Kürzen der Schnabelspitze bei Nutzgefl ügel nur unter gleichzeitiger, nachprüfbarer und klar nachvollziehbarer Verbesserung der Haltungsbedingungen, erlaubt werden darf. In Deutschland – auch in Bayern – wird Millionen von Puten der Schnabel gekürzt. Dabei handelt es sich nach dem Tierschutzgesetz ganz klar um eine Amputation, und den Tieren werden damit erhebliche Schmerzen zugefügt. Ich möchte in diesem Zusammenhang § 6 des Tierschutzgesetzes, der hier zutrifft, zitieren. Da heißt es:
Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres.
Ich möchte Ihnen auch nicht den Appetit auf Pute oder Gefl ügel insgesamt verderben, aber Schnabelkürzen ist wie ein Abschneiden einer Oberlippe. Es ist wirklich mit furchtbaren und lebenslangen Schmerzen für diese Tiere
verbunden. Ich wundere mich schon sehr, dass Herr Dr. Wenzel aus dem Ministerium kürzlich behauptet hatte, dass Schnabelkürzen den Tieren kein Leid zufügt, denn ich weiß nicht, ob er das immer noch behaupten würde, wenn man ihm – ich sage das überspitzt provokativ – die Oberlippe abschneiden würde. Wegen der fürchterlichen lebenslangen Schmerzen lehnen wir diesen praxisüblichen tierschutzwidrigen Eingriff ab und fordern dieses Verbot ein. Der Schnabel ist – das muss man wissen; diejenigen, die sich im Tierschutz engagieren, wissen das auch – das wichtigste Tastorgan der Vögel und aufgrund der Fülle der in ihm befi ndlichen sensorischen Refl ektoren bei der Nahrungssuche unerlässlich zur Unterscheidung und Bewertung der Nahrungsaufnahme.
In der öffentlichen Diskussion wird seitens der Gefl ügelhalter betont, dass doch nur die Schnabelspitze, die doch lediglich wie ein Fingernagel aus Horn bestehe, entfernt werde. Verschwiegen wird fast immer, dass es sich um einen Eingriff in ein lebendiges, das heißt durchblutetes Gewebe handelt. Ich zitiere – vielleicht hat der eine oder andere einmal erlebt, wie es funktioniert wie man derartige Schnäbel kürzt –: Zum Kupieren der Schnäbel werden bei Puten so genannte Laser verwendet, beim älteren Gerätetyp wird mittels eines Lichtbogens wie bei einem Schneidbrenner ein Loch in den Oberschnabel gebrannt, so dass die Spitze nach etwa acht Tagen abfällt. Das modifi zierte neuere Verfahren – das nicht gänzlich üblich ist und nicht praktiziert wird – verwendet Infrarotlicht, dessen Hitzeeinwirkung den Schnabel schädigt, ohne dass ein Loch hinein gebrannt wird, aber letztlich dieselbe Wirkung für das Tier zeitigt. Die Prozedur, bei der es sich um diese Amputation im Sinne des Tierschutzgesetzes handelt, erfolgt bei allen Verfahren ohne Betäubung. Auch das wollte ich einmal zur Kenntnis geben. Schnabelkürzen ist eine äußerst grausame Methode, um die Tiere an schlechte Haltungsbedingungen anzupassen. Das Schnabelkürzen stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Wohlbefi nden des Vogels dar, weil man ihn seines wichtigsten Tastorganes beraubt.
Wir sagen, wir können dem Federpicken und dem Kannibalismus durch verbesserte Haltungsbedingungen entgegenwirken. Wenn immer angeführt wird, Federpicken und Kannibalismus machen das Schnabelkürzen notwendig, dann sagen wir: Das geht auch anders, nämlich durch die Verbesserung der Haltsbedingungen im Sinne des Tierschutzgesetzes. Darum fordern wir ein Verbot des Schnabelkürzens und Ausnahmegenehmigungen nur bei gleichzeitiger Verbesserung der Haltungsbedingungen. Es geht um leidensfähige Mitgeschöpfe. Verhindern Sie mit uns gemeinsam weitere Qualen und Tierquälereien auf diesem Feld.
Ich gebe zwischendurch eine Bitte des Stenografi schen Dienstes bekannt: Wie üblich können jetzt die Niederschriften der heutigen Sitzung nicht mehr bis zum Sitzungsende fertig gestellt und damit von Ihnen korrigiert werden. Wer korrigieren möchte, muss sich am Rednerpult den gelben Zettel abholen, damit ihm die Korrekturabschriften nach Hause geschickt werden können. Als Nächster hat Herr Kollege Dr. Huber das Wort.
Kollegen! Endlich können wir diesen Antrag behandeln, nachdem wir ihn seit zwei Monaten immer wieder verschoben haben. Frau Kollegin Biedefeld, ich stimme Ihnen zu: Dieses Thema ist nicht lächerlich, sondern hat für den Tierschutz große Bedeutung. Wir sollten uns ganz nüchtern und mit Gelassenheit dieses Themas annehmen. Frau Kollegin Biedefeld, Sie haben schon erwähnt, dass sich das Putenfl eisch großer Beliebtheit erfreut. Immer mehr Leute greifen zu Putenfl eisch. Allerdings vergeht einem der Appetit angesichts dieser drastischen Schilderung des Leides, das für die Puten damit verbunden ist.
Ihre Beschreibung der pathohistologischen Störungen, die für die Puten damit verbunden sind, gibt nur die Meinung eines Teils der Autoren wieder, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Wie bei anderen Eingriffen am Tier gibt es auch zu diesem Thema Gutachten, in denen genau das Gegenteil behauptet wird. Für uns Parlamentarier ist es schwer, zu einer Beurteilung zu kommen, wenn sich die Fachleute über die Frage streiten, was ein Tier empfi ndet, an dem ein solcher Eingriff vorgenommen wird.
Hier liegt unser Dissens. Wir sind uns darüber einig, dass wir Leid und Schmerzen von den Tieren fernhalten wollen. Wir erkennen natürlich die gute Absicht an, die hinter Ihrem Antrag steht. Sie wollen die Lebensbedingungen der Puten in Bayern verbessern. Das ist löblich. Diese Absicht teilen wir. Ich bin jedoch der Auffassung, mit diesem Antrag schaffen Sie es nicht. Ich will Ihnen das gerne erklären: Ich halte diesen Antrag für inkonsistent. Im ersten Satz fordern Sie ein totales Verbot, im zweiten Satz legen Sie dar, unter welchen Bedingungen Sie das Verbot umgehen wollen. Entweder verbieten wir das Schnabelkürzen oder wir defi nieren die Bedingungen.
Sie haben erklärt, dieser Satz sei aus redaktionellen Gründen aufgenommen worden. Ich halte diesen Antrag aber auch aus juristischen Gründen für unnötig; denn er weicht nicht von der geltenden Rechtslage nach dem Tierschutzgesetz ab. Die Ausnahmegenehmigung – die Sie vehement einfordern – wird nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erteilt, die im Einzelfall zu prüfen ist. Diese Ausnahme ist einzelfallbezogen und befristet. Dies ist in § 6 Absatz 3 des Tierschutzgesetzes nachzulesen.