Protocol of the Session on February 1, 2006

Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Ackermann.

Frau Staats ministerin, was empfi ehlt die Staatsregierung Einrichtungen, deren Bedarfsnotwendigkeit nicht durch die Übergangsregelung bis 2008 gesichert ist und die die Anerkennung mehrerer Kommunen benötigen und dabei allergrößte Schwierigkeiten haben?

Bitte, Frau Staats ministerin.

Frau Kollegin Ackermann, auch das ist im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz geregelt. Wir haben die Verantwortung im Endeffekt auf die Kommunen gelegt. Ich halte das für richtig. Wir haben darüber schon sehr lang und breit in diesem Hohen Hause diskutiert. Ich glaube, dass die Kommunen eine sehr genaue Abwägung vornehmen müssen. Sie müssen zum einen ein plurales Angebot und zum anderen die Frage, was die Eltern brauchen, im Blickfeld haben. Deshalb sind bei der Bedarfsplanung die Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder zu beachten. Das ist im Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz genau geregelt. Wir haben die Aufforderung, dass sich die Kommunen an den Gesetzestext halten sollten, im Gesetz nicht weich, sondern hart formuliert.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Sollten?)

Halten sollen und halten müssen.

Die nächste Frage stellt Herr Kollege Wahnschaffe.

Frau Staats ministerin, unterstützt die Bayerische Staatsregierung die in der Öffentlichkeit mit Blick auf die Fälle misshandelter Kinder

geforderten regelmäßigen Pfl ichtuntersuchungen für Kinder?

Bitte, Frau Staats ministerin.

Herr Kollege Wahnschaffe, der Schutz misshandelter oder von Gewalt und Misshandlung bedrohter Kinder ist mir und der Bayerischen Staatsregierung ein wichtiges Anliegen.

Obwohl die Vorsorgeuntersuchungen nach § 26 SGB V dem derzeitigen Gesetzeszweck entsprechend darauf gerichtet sind, frühzeitig Krankheiten zu erkennen, die die körperliche und geistige Entwicklung der Kinder in einem die Geringfügigkeit überschreitenden Maße gefährden, erscheinen sie grundsätzlich auch geeignet, Vernachlässigung und Misshandlung zu einem frühen Zeitpunkt im Leben eines Kindes aufzudecken. Das ermöglicht eine frühzeitige Intervention und kann daher dem Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung dienen.

Nach einer Untersuchung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung vom Oktober 2002 wurden die Untersuchungen U 1 – diese erfolgt unmittelbar nach der Geburt – und U 2 – diese erfolgt am dritten bis zum zehnten Tag – von nahezu 100 % aller Eltern freiwillig in Anspruch genommen. Die Untersuchungen U 3, die in der vierten bis sechsten Woche erfolgt, und U 6, die im zehnten bis zwölften Lebensmonat erfolgt, werden von 93 bzw. 94 % der Eltern genutzt. Die Quote der Inanspruchnahme bei der Untersuchung U 7 – sie erfolgt im 21. bis 24. Lebensmonat – beträgt noch 90 %. Bei der Untersuchung U 8, die vom 43. bis 48. Lebensmonat durchgeführt wird, beläuft sich die Quote auf 79 %.

Wir haben also eine hohe Quote bei der Inanspruchnahme. Daraus kann man sehen, dass die Eltern ihre Verantwortung für die Gesundheitsprävention ihrer Kinder übernehmen. Deshalb haben wir es abgelehnt, die Gewährung des Landeserziehungsgeldes vom Nachweis der Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen abhängig zu machen. Herr Kollege Wahnschaffe, darüber hinaus ist noch zu beachten, dass sechs von neun Kindervorsorgeuntersuchungen bereits im ersten Lebensjahr erfolgen.

Drei weitere Untersuchungen sind bis zum Schulbeginn vorgesehen, und sechs bis acht Jahre später fi ndet die Jugenduntersuchung J 1 statt. Damit ergäben sich auch bei einer gesetzlichen Verpfl ichtung zur Teilnahme erhebliche zeitliche Überwachungslücken. Es ist außerdem zu bedenken, dass privat- oder überhaupt nicht krankenversicherte Eltern von einer Pfl icht zur Teilnahme an den Kinderuntersuchungen nicht betroffen wären.

Mit einer verpfl ichtenden Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen könnten zudem Eltern, die bisher die Vorsorgeuntersuchungen nicht in Anspruch nehmen, nur dann erreicht werden, wenn ein Verfahren mit ausreichenden Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten sichergestellt wird. Also: Stichwort „Bürokratie“. – Zugleich müssten auch der Verwaltungsaufwand und die Belas

tungen für die Eltern, die von sich aus dieses Angebot wahrnehmen, so gering wie möglich gehalten werden.

Wir haben das sehr genau gegeneinander abgewogen, denn die öffentliche Diskussion, die hierüber geführt wird, muss einen nachdenklich machen. Wir müssen überlegen: Wie kommen wir tatsächlich an die misshandelten Kinder?

(Joachim Wahnschaffe (SPD): So ist es!)

Bei der Vorsorgeuntersuchung entstehen diese großen Zeitlücken. Da kommen wir also nicht so nah heran, wie wir es eigentlich gerne möchten. Die Verpfl ichtung der Eltern zur Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen für ihre Kinder stößt im Hinblick auf die Geeignetheit deshalb auf große Bedenken. Auf der anderen Seite besteht das Problem der Durchsetzbarkeit, dahinter stehen auch verfassungsrechtliche Probleme, der Verwaltungsaufwand und die Vernetzung von Kinderärzten, Jugendämtern, Standesämtern und Meldeämtern. Sie merken also, welcher Aufwand dahinter steckt. Wenn er erfolgreich wäre, könnte man den Aufwand durchaus vertreten, keine Frage.

Es erscheint mir aber vorzugswürdig, eine möglichst frühzeitige, präventiv ausgerichtete Elternbildung anzustreben, die zum Beispiel bereits bei den Geburtsvorbereitungskursen beginnt. Ich habe daher mit den Hebammen sozusagen einen Pakt geschlossen. Wir haben das „Hebammenprojekt“ auf den Weg gebracht. Die Hebammen sind diejenigen, die schon vor der Geburt Kontakt mit den Eltern haben, die bei der Geburt bei den Müttern sind und nach der Geburt mit den jungen Müttern zu tun haben. Als Stichworte nenne ich die ambulante Geburt, die kurze Verweildauer bei den Entbindungen. Anschließend sind die Hebammen bei den jungen Müttern, begleiten und beraten sie. Vor diesem Hintergrund haben wir ein Fortbildungsangebot für die Hebammen entwickelt. Dies wird von den Hebammen hervorragend angenommen. Ich denke, durch dieses Projekt kommen wir ganz nah an die jungen Eltern und Mütter heran und können damit Elternbildung und Sicherheit bei der Erziehungsverantwortung ein Stück näher an die Eltern herantragen. Mir scheint, das ist ein sehr wirkungsvolles Präventionsprojekt.

Zusatzfrage: Herr Kollege Wahnschaffe.

Frau Staats ministerin, wie stehen Sie zur Aussage Ihrer Kollegin Frau Dr. Merk vom Justizressort, wonach es in Bayern und darüber hinaus auch in Deutschland an einem Frühwarnsystem fehle, um mögliche Kindsmisshandlungen und Vernachlässigungen aufzuspüren und frühzeitig einzugreifen? Frau Dr. Merk hat ihre Äußerung damit bekräftigt, dass sie sagt, wenn man die derzeitigen Untersuchungen zur Pfl icht machte, wären sie ein geeignetes Mittel. Meine Frage: Stimmen Sie dieser Einschätzung zu? – Nach Ihren bisherigen Aussagen wohl eher nicht. Deshalb folgende Zusatzfrage: Was sehen Sie als Alternative an?

Frau Staatsministerin.

Herr Kollege Wahnschaffe, wie ich eben erläutert habe, bestehen große zeitliche Abstände. Auch eine verpfl ichtende Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen kann diese Zeitlücken nicht schließen. Ich halte es deshalb für richtig, dass wir uns gemeinsam darüber Gedanken machen, wie wir besser in die Prävention einsteigen können. Deshalb gehen wir gerade auch in die Schwangerschaftskonfl iktberatung hinein und bilden dort intensiv fort. Auch das ist ein Frühwarnsystem. Wir haben das „Hebammenprojekt“ auf den Weg gebracht, ebenfalls ein Frühwarnsystem. Dadurch merkt man relativ schnell, ob Kompetenzen in der Erziehungsverantwortung bei den Eltern fehlen. Ich meine, das ist ein durchaus Erfolg versprechender Weg. Gleichwohl möchte ich sagen: Wir können Kindsmisshandlungen nicht durch verpfl ichtende Vorsorgeuntersuchungen ausschließen, leider.

Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Wahnschaffe.

Frau Staats ministerin, Sie stimmen also der Forderung Ihrer Kollegin nicht zu. Frage: Sie selbst haben ausgeführt, dass mit den bisherigen freiwilligen Untersuchungen im Schnitt nur etwa 90 % der Eltern und der Kinder erfasst werden. Sind es aber nicht gerade die verbleibenden 10 %, auf die wir uns in besonderer Weise konzentrieren müssten? Müsste nicht nur die Zeit unmittelbar vor oder nach der Geburt, sondern die gesamte Zeit der frühkindlichen Entwicklung im Blickfeld stehen, um Kindsmisshandlungen zu verhindern? Welche parlamentarischen und gesetzgeberischen Maßnahmen dürfen wir von Ihnen in dieser Hinsicht erwarten?

Frau Staatsministerin.

Ich habe die Antwort darauf schon gegeben. Während wir im ersten Lebensjahr eine relativ hohe Dichte von Vorsorgeuntersuchungen haben, und dabei im Übrigen auch eine Teilnahme von bis zu 100 % verzeichnen, stellen wir bei den letzten Vorsorgeuntersuchungen eine geringere Teilnahme fest. Ich meine deshalb, wir haben eine gesamtgesellschaftliche Verpfl ichtung, die sich auch auf die Kinderärzte, Kindergärten – 99,7 % der Kinder gehen in den Kindergarten – Schulen und Lehrer erstreckt. Wir alle müssen stärker auf die Signale, auf die Notsignale achten, die Kinder aussenden. Ich möchte ganz klar sagen, wir haben deshalb das „Bündnis für Kinder gegen Gewalt“ ins Leben gerufen, das wir aus bayerischen Stiftungsmitteln fi nanzieren. Wir haben hierzu auch eine hervorragende Internetplattform geschaffen. Sie wurde von Fachleuten für Fachleute entwickelt, damit Lehrer, Erzieherinnen und Übungsleiter bei den Sportvereinen die Notsignale der Kinder besser erkennen und darauf reagieren können. Wir brauchen insgesamt ein anderes gesellschaftliches Bewusstsein, um auf Notsignale der Kinder zu reagieren. Ich meine, das „Bündnis für Kinder gegen Gewalt“ leistet dabei hervorragende Arbeit in Bayern.

Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Wahnschaffe.

Frau Staats ministerin, sind Sie mit mir der Meinung, dass die Unkultur des Wegsehens, wie wir sie aus dem Fall Hamburg kennen, überwunden werden müsste? Müssten nicht selbst die von Ihnen beschworenen bürokratischen Hürden überwunden werden? Müssten es uns nicht all diese Maßnahmen wert sein, um jedes Kinderleben, wenn es in irgendeiner Weise bedroht ist, wirkungsvoll zu schützen? Müsste nicht der Staat nach Mechanismen suchen, um Kindsmisshandlungen zu verhindern?

Frau Staatsministerin.

Herr Wahnschaffe, in dieser Frage bin ich mit Ihnen einer Meinung. Kinder sind ein kostbares Gut, wie es auch in der Bayerischen Verfassung steht. Vor diesem Hintergrund lohnt es sich. Wir, die wir in Verantwortung stehen, müssen alles tun, um jedes Kinderleben zu retten.

Für Frau Kollegin Dr. Strohmayr stellt Herr Kollege Dr. Rabenstein die nächste Frage.

Frau Staats ministerin, welche rechtliche Verbindlichkeit haben die vom Bayerischen Staats ministerium herausgegebenen „Newsletter“ zum BayKiBiG?

Frau Staatsministerin.

Die vom Bayerischen Staats ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen herausgegebenen „Newsletter“ zum Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz haben keinen Rechtsnormcharakter. Es sind lediglich Informationen, nämlich Erläuterungen zu unbestimmten Rechtsbegriffen des BayKiBiG zur Unterstützung des Verwaltungsvollzugs in der Übergangsphase, die nur in besonderer Weise als „Newsletter“ veröffentlicht werden. Für die Empfänger, die nicht dem Kreis der staatlichen Behörden angehören, also für Träger, Kindertagesstätten und Eltern, dienen diese „Newsletter“ als Informationen darüber, wie die Aufsichtsbehörden bei bestimmten Sachverhalten verfahren werden. Es sind also sozusagen Auslegungshilfen.

Weitere Fragen liegen nicht vor. Frau Staats ministerin, dann darf ich Ihnen für die Beantwortung der Fragen danken.

Ich rufe jetzt das Staats ministerium für Landwirtschaft und Forsten auf und darf Herrn Staats minister Miller bitten, die Fragen zu beantworten. Herr Kollege Ranner steht bereits bereit. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, Herr Staats minister, aufgrund der weiterhin angespannten Lage auf dem Milchmarkt und der nun schon fünf Jahre währenden Existenz bedrohenden Preisdrucksituation frage ich die Staatsregierung, wie die Politik zur Verbesserung der Rahmenbedingungen auf dem Milchmarkt und damit zur Sta

bilisierung und Verbesserung der Milchauszahlungspreise beitragen kann.

Herr Staatsminister.

Staats minister Josef Miller (Landwirtschaftsministe- rium): Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir brauchen nicht mehr, sondern weniger Milch am Markt. Die Europäische Union hat die Weichen allerdings in die entgegengesetzte Richtung gestellt. Ich habe deshalb vorgeschlagen, die Erhöhung der Quoten in der Europäischen Union – demnächst werden es drei Mal jährlich 0,5 %, insgesamt also 1,5 % sein – bis zur nächsten Zwischenbewertung im Jahr 2009 auszusetzen. Bis dahin werden die Auswirkungen der EU-Agrarreform, insbesondere der Entkoppelung, auf die Strukturentwicklung deutlicher sichtbar sein. Meine Haltung in dieser Frage habe ich bei der Agrarministerkonferenz vom Herbst 2005 in einer Protokollnotiz festhalten lassen, der sich nach und nach alle Länder und dann auch der Bund angeschlossen haben.

Als Zweites müssen wir ein deutliches Zeichen gegen die ständige Überlieferung der Quoten in Deutschland setzen. Bayern hat daher bereits am 4. November 2005 einen Antrag auf Wegfall der Molkereisaldierung im Bundesrat eingebracht. Dieser Antrag wurde wegen der unterschiedlichen Meinungen und Interessen in den Ländern vertagt.

Ich habe daraufhin in zahlreichen Gesprächen und in einer eigens einberufenen Telefonkonferenz mit den Ministern der unionsregierten Länder im Dezember einen Kompromiss erreicht, der nun dem Bundesrat vorliegt. Er enthält die Verringerung der Molkereisaldierung auf 10 % der einzelbetrieblichen Referenzmenge ab 1. April 2006 und die Erweiterung der Übertragungsgebiete auf die jeweiligen Regionen der alten und der neuen Länder ab dem 1. April 2007.

Beide Regelungen werden nach jeweils drei Jahren einer Überprüfung unterzogen, mit dem Ziel, die Molkereisaldierung komplett einzustellen bzw. die bundesweite Handelbarkeit einzuführen. Der Agrarausschuss des Bundesrates hat am 13. Januar dieses Jahres unserem Antrag zugestimmt. Die Abstimmung im Plenum erfolgt voraussichtlich am 10. Februar 2006. Dann ist es auch nötig, ein Votum zu bekommen, weil die Regelung bereits ab 1. April 2006 gelten muss.

Ziele der WTO sind es, den Außenschutz in der Landwirtschaft drastisch zu reduzieren und den Marktzugang gleichzeitig zu erhöhen. Für Bayern als Exportland hat dies erhebliche Auswirkungen. Gerade deshalb setze ich mich mit allem Nachdruck für Verbesserungen zugunsten unserer Milchwirtschaft ein. Um unsere Interessen in Brüssel deutlich zu machen, habe ich am 16. November 2005 zusammen mit Vertretern des Milchindustrie-Verbandes ein Gespräch mit EU-Handelskommissar Mandelson geführt. Aus unserer Sicht darf einem Abbau der Exportleistungen nur zugestimmt werden, wenn ausreichend lange Übergangszeiten eingeräumt werden. Mit einem Zeitrahmen bis 2013 ist die EU-Kommission unserer Forderung ziemlich nahe gekommen.

Ursprünglich hatte die Kommission nur fünf Jahre vorgesehen.

Bei der Festlegung der Exportkontingente soll künftig nur noch eine wertmäßige, budgetmäßige Beschränkung gelten; eine zusätzliche mengenmäßige Begrenzung entfällt. Dies bietet fl exiblere Handlungsmöglichkeiten für exportierende Unternehmen. Im Übrigen müssen alle WTO-Partner vergleichbare Abbauschritte bei Zöllen und Restriktionen vornehmen. Es nützt wenig, wenn wir die Exportförderung einstellen, während sie die anderen Länder weiterführen. Die USA sind dabei Weltmeister. Auch bei Milch müssen sensible Produkte, insbesondere für Butter- und andere fetthaltige Erzeugnisse, besonders anerkannt werden. Nur so kann ein zu drastischer Abbau der Einfuhrzölle verhindert werden. Über die Einzelheiten muss aber noch verhandelt werden.

Zusatzfrage: Herr Kollege Ranner.

Herr Staats minister, wie können die Marktchancen der bayerischen Milchwirtschaft verbessert werden?