Mit der Forderung nach Weitergabe der Nettoentlastungen des Landes aus der Hartz-IV-Reform rennen Sie offene Türen ein. Die Bayerische Staatsregierung hat das wiederholt bekräftigt. Alle Entlastungen, die dem Land aus Hartz IV erwachsen, werden, saldiert um die Belastungen aus dem Ausgleich für die Ostkommunen, ungeschmälert weitergegeben.
Ob dem Freistaat Entlastungen bleiben, die er weitergeben kann, wird sich erst nach Ablauf des Jahres 2005 ergeben. Ein Leertitel für die Weitergabe der Entlastungen ist bereits im Haushalt veranschlagt. Auch daran sehen Sie, dass Bayern ein fairer Sachverwalter seiner Kommunen ist. Herr Kollege Kupka, ich erinnere mich daran, dass auch der Haushaltsausschuss diesen Leertitel als Verankerung im Haushalt einstimmig beschlossen hat.
Unverständlich sind auch die Forderungen nach einer grundlegenden Reform des kommunalen Finanzausgleichs. Ich frage mich: Ist der SPD entgangen, dass der kommunale Finanzausgleich fortlaufend optimiert und an die neuen Herausforderungen angepasst wird?
Verehrter Herr Kollege Kaiser, ich erinnere an die Fortentwicklung des Sozialhilfeansatzes bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen oder auch – wie gesagt – die stufenweise Übernahme der Solidarumlage netto unserer Kommunen.
Wir können mit Fug und Recht behaupten, dass der kommunale Finanzausgleich in Bayern gut aufgestellt ist. Der Freistaat Bayern hat seine Kommunen in den vergangenen Jahren immer fair behandelt. Er hat ihnen nichts abverlangt, was er selbst nicht auch zu erbringen bereit gewesen ist. Wir alle wissen, dass der Freistaat zum Beispiel seinem Personal durchaus härtere Einschnitte im Tarifbereich auferlegt hat, als es die Kommunen zu tun bereit waren. Insgesamt möchte ich festhalten, dass der Freistaat Bayern bisher ein fairer Partner seiner Kommunen war und auch in Zukunft sein wird.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Das waren acht Minuten. Das muss ich der Form halber sagen. Ich habe zu diesem Antrag keine weiteren Wortmeldungen mehr. Die Aussprache ist damit geschlossen.
Ich lasse über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN betreffend „Kommunale Handlungsfähigkeit sichern, Konnexitätsprinzip umsetzen“, Drucksache 15/4112, und den nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betreffend „Kommunale Selbstverwaltung stärken – Konnexitätsprinzip einhalten“, Drucksache 15/4130, abstimmen. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 15/4112 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion sowie die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Das ist die CSU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Ich darf die Ergebnisse der beiden namentlichen Abstimmungen bekannt geben. Bei der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Bause, Dr. Dürr, Gote und anderer und Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN betreffend „Warenfl usskontrolle und Verbraucherinformation zum Fleischskandal“, Drucksache 15/4109, haben 49 Abgeordnete mit Ja und 104 Abgeordnete mit Nein gestimmt. Enthaltungen gab es keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Bei der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Maget, Pfaffmann, Pranghofer und anderer und Fraktion der SPD betreffend „Nachtragshaushalt 2006 muss Bildungshaushalt werden“, Drucksache 15/4111, haben 50 Abgeordnete mit Ja und 105 Abgeordnete mit Nein gestimmt. Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist dieser Antrag ebenfalls abgelehnt.
Ich lasse nunmehr über den nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betreffend „Kommunale Selbstverwaltung stärken – Konnexitätsprinzip einhalten“, Drucksache 15/4130, abstimmen. Wer diesem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Das ist die CSU-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? – Niemand. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Dringlichkeitsantrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) EU-weites Importverbot für alle Wildvögel (Drs. 15/4115)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir bitten die Staatsregierung, sich auf Bundes- und Europaebene dafür einzusetzen, dass die Importkontrollen für Wildvögel verstärkt werden und dass ein generelles Einfuhrverbot für Wildvögel erlassen wird.
Zur Begründung: Als Verbreitungsweg für die Vogelgrippe stellt der Wildvogelhandel und -import ein hohes Gesundheitsrisiko dar. WWF und NABU sehen in der Gefahr der Einschleppung des gefährlichen H5N1-Virus durch Import, Handel und illegalen Schmuggel ein massives Gefährdungspotenzial. So kommen aus Südostasien, dem Ursprungsort der Vogelgrippe, vornehmlich die begehrten Papageien wie Loris und Kakadus sowie Singvögel wie etwa Beos. Neun von zehn importierten Vögeln stammen noch heute aus freier Wildbahn. 87 % der weltweiten Wildvogelimporte gehen in die Europäische Union. Die USA haben bereits vor 13 Jahren den Vogelimport weitgehend verboten, und zwar im Wild Bird Conservation
Act 1992. Die Erfahrung zeigt, dass dadurch auch der illegale Import und Handel eingedämmt werden kann.
Die EU-Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahr 1979 verbietet es zwar, wild lebende Vögel in den Staaten der Europäischen Union zu fangen, die Tiere kommerziell zu handeln und sie in Gefangenschaft zu halten. Der Einfuhr von Wildvögeln aus Nicht-EU-Staaten sind dagegen kaum Grenzen gesetzt. Gerade vor kurzem wurden in Brüssel zwei Haubenadler, die illegal eingeführt worden waren, beschlagnahmt, weil sie infi ziert waren.
Ich kürze es jetzt etwas ab: 230 internationale Tier- und Naturschutzverbände fordern in der European Union Wild Bird Declaration von der EU ein Ende der Wildvogeleinfuhren. Innerhalb der EU haben sich bereits die Umweltminister von Belgien, Luxemburg, Ungarn, der Slowakei und der Tschechischen Republik für einen Importstopp ausgesprochen. Schweden und Dänemark verbieten bereits die Haltung wild gefangener Vögel. Im Hinblick auf den gemeinsamen EU-Markt lassen sich die Probleme nur durch EU-einheitliche Regelungen lösen.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in der gebotenen Kürze eine Anmerkung zu den Ausführungen von Frau Kollegin Rütting machen. Auch ich halte ein strenges Importverbot für Wildvögel, für Ziervögel und für alles Gefl ügel aus den Infektionsgebieten für dringend notwendig. Die Europäische Union hat mit der Entscheidung 6/92 aus dem Jahre 2005 die Einfuhr von Vögeln zum Schutz gegen die Verschleppung der Gefl ügelpest bereits geregelt.
Von der EU gibt es eine klare und konsequente Anordnung, dass aus zahlreichen infektionsgefährdeten Gebieten keinerlei Vogelimporte in das Gebiet der Europäischen Union erfolgen dürfen, und zwar aus Kambodscha, China einschließlich Hongkong, Indonesien, Kasachstan, Laos, Malaysia, Mongolei, Nordkorea, Pakistan, Thailand und Vietnam. Dabei handelt es sich um eine Vorsorgemaßnahme, die jetzt auf Russland, Rumänien und die Türkei erstreckt worden ist.
Sobald der Vogelgrippe-Virus in weiteren Staaten festgestellt werden sollte, müsste die Europäische Union konsequenterweise auch einen Stopp von Vogelimporten aus diesen Gebieten verhängen.
Unsere Aufgabe ist es, den bereits geregelten Importstopp konsequent zu kontrollieren. Wir haben deshalb in Bayern die Kontrollen an den Flughäfen intensiviert. Das gilt für Nürnberg und Augsburg, aber vor allen Dingen für den internationalen Großfl ughafen München. Dort sind neben den normalen Kontrollen durch den Zoll und die zuständigen Behörden seit letzter Woche zusätzlich acht Amtstierärzte im Einsatz, um das gesamte Gepäck ganz konsequent auf illegale Importe zu durchforsten.
Ich selbst war gestern am Flughafen und habe mich von dem lückenlosen Kontrollnetz am Münchner Flughafen überzeugt, sodass wir davon ausgehen können, dass der von der EU verhängte Importstopp an den bayerischen Grenzen, insbesondere beim Luftverkehr am Flughafen München, konsequent kontrolliert wird. Sobald Gefl ügel, Vögel oder Vogelprodukte eingeführt werden, die nicht mehr eingeführt werden dürfen, werden Beschlagnahmungen erfolgen. Sehr verehrte Frau Kollegin Rütting, insofern ist dem Anliegen, das Ihrem Antrag zugrunde liegt, Rechnung getragen. Wir brauchen daher keinen eigenen Beschluss.
Herr Staatsminister, die Glocke hat nicht Ihnen gegolten. Ich darf jetzt Frau Kollegin Biedefeld ans Mikrofon bitten.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir vonseiten der SPD-Landtagsfraktion werden dem Antrag des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN zustimmen, weil wir ebenfalls das Anliegen haben, ein EU-weites Importverbot für alle Wildvögel zu erreichen. Herr Minister Dr. Schnappauf, es ist anerkennenswert, lobenswert, aber auch selbstverständlich, dass Sie angesichts der Vogelgrippe sagen, dass Sie ein strenges Importverbot aus den Infektionsgebieten zum Schutz vor dieser Krankheit vornehmen. Hier muss eine konsequente Kontrolle am Flughafen stattfi nden, wie Sie das ausgeführt haben. Das ist gut so.
Dieser Antrag zielt aber nicht nur auf die aktuelle Vogelgrippe ab. Wenn Sie den Antrag gelesen und die Begründung von Frau Kollegin Rütting gehört haben, erkennen Sie, dass es in diesem Antrag um vieles mehr geht. Einerseits geht es um die drohende Vogelgrippe, andererseits wird auch die Forderung nach einem Importverbot für alle Wildvögel über diesen aktuellen Anlass hinaus erhoben. Tatsache ist, dass die Importzahlen in die EU erschreckend sind: 1,76 Millionen Wildvögel werden pro Jahr in die EU importiert. Die EU ist der größte Abnehmer. Das muss man einmal feststellen. Außerdem muss man sehen, dass von diesen Vögeln nicht nur eine Infektionsgefahr ausgeht, sondern dass diese Tiere durch die Importe leiden.
Ein Importverbot ist auf jeden Fall eine wichtige Präventionsmaßnahme. Dieser Antrag ist jedoch weiterführend. Deshalb unterstützen wir diesen Antrag. Die CSU-Fraktion würde sich nichts vergeben, wenn sie diesem Antrag nicht nur aus Präventionsgründen, sondern auch aus Tierschutzgründen zustimmen würde.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Biedefeld, Sie haben es am Schluss Ihrer Rede auf den Punkt
gebracht: Bei diesem Antrag geht es nicht – wie es zunächst den Anschein hat – um die aktuelle Situation der Infl uenza, die uns in mehrfacher Weise bedroht. Es geht um eine Grundsatzfrage. Wir sollten diese Punkte auseinander halten.
Wir sind absolut konform, dass wir uns vor diesem drohenden Moloch H5N1, der sowohl für den Menschen als auch für die Tierpopulation eine große Gefahr darstellt, mit allen Mitteln schützen müssen.
Die Bekämpfung der Infl uenza hat große Priorität. Staatsminister Schnappauf hat heute schon mehrfach darauf hingewiesen. Bei den Importkontrollen leistet die bayerische Veterinärverwaltung intensive und gute Arbeit, in die ich vollstes Vertrauen habe. Natürlich gibt es immer wieder Versuche, solche Bestimmungen zu umgehen. Jetzt sind wir wieder bei einem ähnlichen Thema wie heute Vormittag. Wer es darauf anlegt, nicht den Regeln entsprechend zu handeln, wird immer einen Weg dafür fi nden. Man muss daher die Hürden so hoch wie möglich setzen.
Ich stimme mit Ihnen überein, dass wir alles tun müssen, damit wir einen Import des Virus aus Ländern, in denen die Infl uenzagefahr besteht, verhindern. Aus diesen Gebieten kommt zurzeit aber wirklich kein Tier mehr herein.
Einen zweiten Punkt haben Sie mit in die Debatte gebracht. Es ist die prinzipielle Frage, ob man Wildvögel aus tierschützerischen Gründen hier einführen soll.
Hier muss man schon abwägen, was geschützt werden soll. Welche ethischen Werte sind hier zu bedenken? Der Artenschutz ist sicher ein wesentlicher Punkt. Darin bin ich mit Ihnen absolut konform. Es stellt sich auch die Frage, ob man es Wildtieren wirklich zumuten muss, in der Wildnis gefangen zu werden, damit sie hier einem Hobbyhalter Freude bereiten. Darüber kann man sicherlich diskutieren. Man darf an der Stelle aber nicht übersehen, dass es dafür schon griffi ge Regelungen gibt. Wer bekommt denn die Erlaubnis, einen gefangenen Wildvogel nach Europa oder nach Deutschland einzuführen? Der muss ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Hier gibt es die CITES-Regelung, nach der sehr genau geprüft wird, ob der Artenschutz berücksichtigt ist oder nicht. Dazu muss man als Züchter, als zoologisches Institut oder als Tierpark anerkannt sein. Nur dann bekommt man tatsächlich solche Importgenehmigungen. Sie können aber nicht ein Szenario darstellen, nach dem es irgendwelchen wilden Verkehr mit Tieren, die zusammen gefangen wurden, geben würde. Das muss ich zurückweisen. Der tatsächliche Import läuft nach ganz bestimmten Regeln ab, deren Einhaltung auch kontrolliert wird. Dem Argument, dass man einen generellen Importstopp erlassen sollte, kann ich leider nicht folgen. Aus dem Grund können wir dem Antrag auch nicht zustimmen.
Ich wollte noch einmal nachfragen: Ignorieren Sie denn nicht die vielen Einwendungen und Proteste der internationalen Tier- und Naturschutzverbände, die in Anbetracht von Artenschutz und Tierschutz ein defi nitives Importverbot fordern?
Wir können gerne darüber diskutieren, ob man die Regelungen, nach denen ein legaler Import möglich ist, ausweiten muss oder nicht. Ich fi nde es aber nicht korrekt, wenn man versucht, die Angst der Menschen vor der Infl uenza dazu zu benutzen, eine Regelung übers Knie zu brechen und ein absolutes Importverbot auf diesem Wege durchzusetzen. Ich biete Ihnen an, dass wir gerne noch einmal darüber reden, aber nicht in diesem Zusammenhang. Aus diesem Grunde lehnen wir diesen Antrag ab.