Protocol of the Session on October 19, 2005

(Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)

Wir haben uns dazu verpfl ichtet, eine Politik zu machen, die nicht nach dem Motto läuft: nach uns die Sintfl ut. Es muss vielmehr heißen: nach uns die Zukunft.

(Beifall des Abgeordneten Prof. Dr. Jürgen Vocke (CSU))

Da müssen wir alle an einem Strang ziehen.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Wenigstens einer hört Ihnen zu!)

Das ist schon eine erhebliche Ausbeute.

(Heiterkeit)

Ich habe vorhin überhaupt keinen Applaus gehört.

(Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)

Das Parlament lebt. Das ist schön.

Nur noch wenige Anmerkungen zum Thema, sonst geraten hier noch alle hier in Ekstase. Das wollen wir doch verhindern. Einführung der R 6, kein Konnexitätsfall. Das war vorher. Das ist nicht gegeben.

Herr Dupper, Sie haben die Maßnahmen für den Hochwasser- und Lawinenschutz angesprochen. Bei den Gewässern zweiter und dritter Ordnung sind es freiwillige Leistungen. Der Lawinenschutz ist eine staatliche Aufgabe. Da ist nichts konnexitätsbehaftet.

G 8 und IZBB: Hier wird uns vorgehalten, wir hätten gesagt, wir würden alles abdecken. Aber da dürfen wir jetzt keine Sophistik betreiben und auch keine Semantik. Es war klar gesagt, dass alle Kosten für die Maßnahmen ersetzt werden sollen, die als notwendig anerkannt werden.

(Christine Kamm (GRÜNE): Das werden Sie aber nicht!)

Wo kämen wir denn sonst hin! Da würde die Phantasie in den Kommunen keine Grenzen kennen über das, was man brauchen könnte. Und dann wurde uns vorgehalten, ihr habt ja gesagt, ihr zahlt alles. Ein solcher Blankoscheck wäre rechtlich unzulässig. So etwas können wir nicht tun. Die notwendigen Kosten, die beantragt und anerkannt worden sind, werden auch voll ersetzt. Wenn die Kommunen im Zusammenwirken mit ihren Schulen mehr wollen und das zahlen, ist das auch in Ordnung. So etwas ist beispielsweise in meiner Gemeinde passiert. Das ist eine hervorragende Einrichtung. Wenn eine Kommune das machen kann, dann ist das in Ordnung. Alles andere Notwendige zahlen wir auch.

Dass sich die Einnahmesituation der Kommunen jetzt gebessert hat, sieht man an der Umlagekraft. Sie ist sehr erfreulich. Wir hoffen, dass es so bleibt und dass die neue Bundesregierung einen guten Teil dazu beiträgt.

Herr Dupper, haben Sie einen Antrag gestellt ––

Herr Kollege Dupper, Herr Kollege Kupka bittet um etwas Aufmerksamkeit. Ich übrigens auch.

Ich bedanke mich, Frau Präsidentin. Herr Dupper, habt ihr einen Antrag zur Abschaffung der Gewerbesteuer gestellt?

(Zuruf des Abgeordneten Jürgen Dupper (SPD))

- Also, es liegt keiner vor. Von uns ist auch keiner da.

(Lachen und Beifall bei den GRÜNEN)

Das Thema können wir also relativ schnell abhaken.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Es ist gut zu wissen, dass von Ihnen auch keiner kommt!)

Zu Hartz IV und der Umverteilung: Sie wissen, wenn die Möglichkeiten gegeben sind, werden wir auf diesem Sektor etwas tun. Das ist keine Frage.

(Christine Stahl (GRÜNE): Was denn?)

Ich bin mit Ihnen auf einer Seite, wenn es darum geht, den kommunalen Finanzausgleich immer wieder zu diskutieren. Das ist eine zentrale fi nanzpolitische Schlüsselposition.

(Zuruf von den GRÜNEN)

Das ist so; da bin ich auf Ihrer Seite; denn der kommunale Finanzausgleich ist einer der Hauptschlüssel, um die Kommunen lebens- und aktionsfähig zu halten. Da wollen wir natürlich Erhebliches tun. Wir haben es beim letzten Haushalt gemacht und werden es auch diesmal tun. Wir werden alle Spielräume ausschöpfen und auch den Demographiefaktor mit einbeziehen. Ich will das jetzt nicht weiter ausführen; Sie wissen, was ich damit meine.

Aus diesem Grund lehnen wir auch eine Absenkung des Bundeszuschusses zu den Kosten der Kommunen für Unterkunft und Heizung von 29,1 % auf 0 % im Interesse der Kommunen ab. Hier muss eine andere Regelung gefunden werden.

Ich will jetzt nicht ins Detail gehen, sondern nur noch soviel sagen: Ihr Antrag rennt, soweit es sich um die Finanzsituation der Kommunen handelt, offene Türen bei uns ein. Sie werden das in den Haushaltsberatungen abklopfen können. Da ist die Stunde der Wahrheit. Was wir tun können, werden wir tun, aber nicht zulasten einer Neuverschuldung. Das muss die Grenze sein. Im Übrigen stehen die Kommunen bei uns an erster Stelle, wenn es um die fi nanzpolitische Wirksamkeit kommunalpolitischer Vorhaben geht.

(Beifall bei der CSU)

Herr Staatssekretär, einen Moment bitte. Frau Kollegin Kamm hat sich noch einmal gemeldet. Ich möchte ihr zunächst das Wort geben.

Herr Kollege Kupka, ich wollte Ihnen kurz noch Folgendes sagen: Es ist unzulässig, die Politik des goldenen Zügels und die Subventionierungspolitik mit der Einhaltung des Konnexitätsprinzips zu verwechseln.

(Susann Biedefeld (SPD): Nur ein blecherner Zügel, kein goldener!)

Und nun bitte Herr Staatssekretär Meyer.

Verehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Fakten sprechen klar eine andere Sprache als die Inhalte der vorliegenden Anträge. Herr Kollege Kupka hat bereits eine Reihe von Punkten angesprochen; ich darf einige Anmerkungen hierzu machen. Die Einnahmesituation der bayerischen Kommunen hat sich im Jahre 2004 deutlich erholt: 12,8 % mehr Steuereinnahmen als im Jahre 2003. Dieser Trend setzte sich auch im ersten Halbjahr 2005 mit einem Zuwachs von 11 % gegenüber dem Vergleichszeitraum im Jahr 2004 fort.

Schrittmacher gerade auch für diese Zuwächse ist die Gewerbesteuer und nicht zuletzt auch die Rücknahme der Absenkung der Gewerbesteuereinnahmen auf Initiative der Bayerischen Staatsregierung.

(Zuruf der Abgeordneten Susann Biedefeld (SPD))

Doch auch die Kommunen, die nicht unmittelbar von der positiven Entwicklung der Gewerbesteuer begünstigt sind, profi tieren von dieser Lage. Durch die hohe Ausgleichswirkung des Finanzausgleichs – Kollege Kupka hat den kommunalen Finanzausgleich sehr deutlich angesprochen – kommt die verbesserte Einnahmesituation auch ihnen zugute. Die bayerischen Kommunen haben im Jahre 2004 wieder einen Überschuss von etwa 87 Millionen Euro gegenüber den Ausgaben erreichen können.

Der Antrag der GRÜNEN unterstellt außerdem, dass der Freistaat Bayern durch Sozialkürzungen und Aufgabenverlagerungen auf die Kommunen ohne Ausgleich zu den Finanzengpässen der Kommunen beigetragen hat.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Das ist eine Verkehrung der Tatsachen. Der Freistaat Bayern hat gespart und konsolidiert; das ist richtig. Wir müssen unsere Ausgaben den Einnahmen anpassen. Wir dürfen unsere ungedeckten Konsumwünsche nicht der kommenden Generation in Form von Schulden aufhalsen.

Wir stehen gegenüber der jungen Generation in der Verantwortung. Wir dürfen die Zukunft der jungen Menschen nicht verfrühstücken.

(Beifall bei der CSU)

Ich möchte aber auch klar sagen: Wir haben nicht zulasten der Kommunen gespart. Die reinen Landesleistungen des kommunalen Finanzausgleichs sind für die Jahre 2004 mit minus 0,3 % praktisch gleich geblieben und im Jahre 2005 mit 7,6 % deutlich gewachsen. Wenn man noch die Übernahme der Kosten für die Kontingentfl üchtlinge im Umfang von 60 Millionen Euro sieht, dann ist das ein Zuwachs von nahezu 9 %.

Wir haben also in schwieriger Zeit die Kommunen beim Schultern der steigenden Sozialausgaben unterstützt, indem wir die Leistungen für die Bezirke seit 2003 in einer gewaltigen Kraftanstrengung auf rund 600 Millionen Euro verdoppelt haben. Wir entlasten die Kommunen schrittweise von der Solidarumlage. Die Übernahme der Solidarumlage netto war ein fi nanzpolitischer Kraftakt. In wenigen Monaten steigen wir in die Entlastung unserer Kommunen ein, und zwar im Jahr 2006 mit 20 %, im Jahr 2007 mit 50 % und im Jahr 2008 und den Folgejahren mit 100 %. Wir übernehmen die Solidarumlage netto unserer Kommunen. Ich möchte das heute klar sagen.

Im Einzelnen sind Ihre Forderungen eine Zusammenfassung unberechtigter Vorwürfe. Ich darf nur einige Punkte herausgreifen, zum Beispiel wenn Sie fordern: keine Änderungen im Finanzausgleich ohne gegenseitiges Einvernehmen. Ich frage mich: Was soll die Forderung? Wir haben uns in den vergangenen Jahren im Zusammenhang mit dem kommunalen Finanzausgleich mit den kommunalen Spitzenverbänden beraten und ihn im Einvernehmen gestaltet. Sicher waren es schwierige Gespräche. Wir haben aber ein Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden erzielt, und wir werden uns auch weiterhin darum bemühen. In Bayern sind diese Spitzengespräche im Vergleich zu anderen Bundesländern einmalig. Festschreiben können Sie dieses Erfordernis aber nicht, weil Sie sonst dem Landtag die Verantwortung für den Staatshaushalt nähmen.

Ein weiterer Vorwurf ist der, dass wir keine Übertragung von Verwaltungsaufgaben ohne Vollkostenerstattung vornehmen. Der Freistaat hat die Kommunen bei der Übertragung von Verwaltungsaufgaben in der Vergangenheit – ich erinnere an die Eingliederung der Gesundheits- und Veterinärämter – stets im Einvernehmen mit den Kommunen unter Zugrundelegung der Vollkosten pauschal entschädigt. Ich frage mich: Wollen Sie eine Spitzabrechnung? Dies wäre unvertretbar, verwaltungstechnisch aufwendig und außerdem kostentreibend.

Vor Aufgabenbelastungen durch das Land ohne Ausgleich sind die Kommunen mittlerweile durch das Konnexitätsprinzip verfassungsrechtlich geschützt. Herr Kollege Kupka hat dazu bereits ausführlich Stellung bezogen. Unsere Vereinbarungen gelten bei den Kommunen, auch in den anderen Ländern, als sehr vorbildlich. Beide Seiten – Staat und Kommunen – müssen sich in der Anwendungspraxis erst zusammenraufen. Dabei kann es durchaus, wie beim G 8, zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Das ist nicht vermeidbar. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir einen gemeinsamen Weg gehen können und zu gemeinsamen Lösungen kommen werden.

Mit der Forderung nach Weitergabe der Nettoentlastungen des Landes aus der Hartz-IV-Reform rennen Sie offene Türen ein. Die Bayerische Staatsregierung hat das wiederholt bekräftigt. Alle Entlastungen, die dem Land aus Hartz IV erwachsen, werden, saldiert um die Belastungen aus dem Ausgleich für die Ostkommunen, ungeschmälert weitergegeben.