Zunächst danke schön, Herr Staatssekretär, für die erschöpfende Auskunft. Meine Frage zielt auf die weiteren Planungen, insbesondere darauf, welche Schularten in der Zukunft in Niederbayern in den Genuss der Ganztagsklassen kommen, inwieweit es eine sozialpädagogische Betreuung gibt und welche inhaltlichen Schwerpunkte gefördert werden.
Herr Abgeordneter, wir haben in der Tat vor, die Ganztagsschulen weiterhin auszuweiten, allerdings nur mit jährlich begrenzter Zahl. Wir werden sicherlich auch im kommenden Schuljahr auf die Anträge aus Niederbayern eingehen; denn fraglos kommen Wünsche aus Niederbayern, die nachvollziehbar sind und ein stimmiges Konzept enthalten. Das bedeutet also keine Entscheidung pro oder contra bestimmte Regierungsbezirke oder auch bestimmte Schularten. Auch dies ist wichtig festzustellen. Die Vergabe richtet sich nach der Gesamtkonzeption der Ganztagsschule sowie nach den dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen. Ich empfehle deshalb, dass von den Schulen in Niederbayern unabhängig von der Schulart die Anträge jetzt für das kommende Schuljahr wieder eingebracht werden.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, Sie haben in einer Liste den Stand der Mittelvergabe mitgeteilt. Mit Stand zum 31. Mai 2005 ist der Auswertung zu entnehmen, dass ungefähr 70 % der Mittel an die Gymnasien vergeben werden. Ich frage Sie, Herr Staatssekretär, vor dem Hintergrund, dass wir gemeinsam im Landtag eine fl ächendeckende Einführung von Ganztagsschulen beschlossen haben, was Sie unternehmen werden, damit die anderen Schularten, also die Schulen,
Frau Abgeordnete Tolle, Sie müssen die Frage des Ausbaus der Schulen aufgrund von IZBB-Mitteln, mit denen natürlich in den ersten beiden Jahren vorrangig Volks- und Realschulen bedacht werden sollen, gesondert sehen. Aber ich kann Ihnen die Übersicht zukommen lassen.
Dass natürlich mit der Einführung des G 8 ein besonderes Bedürfnis im Bereich der Gymnasien besteht, liegt auf der Hand. Aber wir werden ohne Zweifel die Ganztagskonzeption in allen Schularten brauchen. Ich sage sehr deutlich als zuständiger Abgeordneter für einen Teil einer Großstadt, dass vor allem dort in den Hauptschulen ein großes Interesse für eine Ganztagsbeschulung besteht. In Nürnberg haben wir zum Beispiel die Konrad-Groß-Schule damit ausgestattet und haben damit sehr bewusst auf die Hauptschule abgezielt. Wir werden es anhand der Konzeption in ausgewogenem Maße tun und versuchen, eine fl ächendeckende Ganztagsschule zu erreichen. Es wird allerdings auch von der Haushaltslage abhängen, in welcher Geschwindigkeit die Ausweitung der Ganztagsangebote möglich ist.
Herr Staatssekretär, wie vereinbaren Sie Ihr Vorgehen beim Ausbau der Ganztagsschulen mit dem Beschluss des Bayerischen Landtags, dass überall da, wo Eltern und Schulen Ganztagsklassen oder Ganztagsschulen wünschen, diese Wünsche erfüllt werden, unabhängig von der Frage irgendwelcher Kriterienkataloge, irgendwelcher Inhalte oder irgendeiner Haushaltslage. Überall da, wo es gewünscht wird, soll es umgesetzt werden. Das hat das Hohe Haus so beschlossen. Sie haben gerade etwas völlig anderes gesagt. Wie wollen Sie das begründen?
Herr Abgeordneter, jeder Beschluss in diesem Hohen Hause ist nur soweit vollziehbar, wie es die fi nanziellen Mittel erlauben.
Das heißt, die Entscheidung steht letztlich unter einem Haushaltsvorbehalt. Anders geht es nicht. Man kann nicht etwas machen, wofür man kein Geld hat. Das wissen Sie genau. Würde man anders verfahren, würde es für den Staat und die Allgemeinheit brandgefährlich, weil man in eine hohe Verschuldung hineinschlitterte. Aber wir werden dennoch im Rahmen der Haushaltsentscheidungen dieses Hohen Hauses das tun, was möglich ist.
Herr Staatssekretär, wie viele ausgebildete Hauptschullehrer – Referendare, die in diesem Jahr ihre Referendarzeit beenden, Absolventen auf der Warteliste und Grundschullehrer, die eine Zusatzqualifi zierung für die Hauptschule absolviert haben – stehen zum kommenden Schuljahr zur Verfügung, wie hoch ist der Bedarf an neuen Hauptschullehrern, und wie soll eine eventuell entstehende Lücke in der Lehrerversorgung konkret geschlossen werden?
Für das kommende Schuljahr stehen für die Hauptschule 241 erfolgreiche Absolventen des Vorbereitungsdienstes, 174 Wartelistenbewerber, 70 Nachqualifi kanten – davon hat ein Teil die Prüfungen noch nicht abgeschlossen – und 110 freie Bewerber zur Verfügung. Der Bedarf an Hauptschullehrern kann voraussichtlich mit dieser Zahl an Bewerbern nicht vollständig abgedeckt werden. Eine eventuelle Lücke wird durch den Einsatz von Lehrkräften mit dem Lehramt Grundschule oder dem Lehramt Volksschule gefüllt.
Herr Staatssekretär, können Sie sagen, welche Lücke in etwa besteht? Sie müssen doch jetzt wissen, wie viele Lehrer Sie für das kommende Schuljahr brauchen, vielleicht nicht auf die Person genau, aber Sie müssen doch wissen, ob Sie 100, 120 oder 150 brauchen, nach den Zahlen, die Sie genannt haben, die nicht abgedeckt werden können.
Herr Abgeordneter Sprinkart, das wird davon abhängen, wie zum Beispiel Volksschullehrer mit Lehrbefähigung für die Grundschule und Hauptschule entsprechend eingesetzt werden. In diesem Fall ist die Lücke natürlich erheblich geringer, als wenn ich mich ausschließlich auf neu ausgebildete Hauptschullehrer beschränke. Wir werden sicherstellen, dass die Hauptschulklassen mit entsprechend ausgebildeten Lehrkräften besetzt werden können. Ich kann Ihnen allerdings keine Details dazu sagen, da ja noch über 70 Nachqualifi kanten anstehen, wie das Zahlenverhältnis der neu eingesetzten Hauptschullehrkräfte im Verhältnis zu den Lehrkräften im Hauptschuldienst bzw. im Volksschuldienst sein wird.
Noch einmal, Herr Staatssekretär: Sie müssen doch sagen können, wie hoch der Bedarf an Hauptschullehrern ist. Wie groß die Lücke ist, können wir uns selbst ausrechnen. Dazu genügen die
Grundrechnungsarten. Sie müssen doch wissen, wie viele zusätzliche Hauptschullehrer wir im nächsten Schuljahr brauchen, weil eine bestimmte Anzahl in den Ruhestand oder in Pension gegangen ist. Diese Zahl muss Ihnen doch vorliegen. Wenn Sie Ihnen nicht vorliegt, würde ich wie in der Schule sagen: Setzen! Sechs!
Herr Kollege, Sie haben eine Zusage, und Herr Staatssekretär wird das sicher zuverlässig erledigen. – Ich rufe nun die Anfrage der Kollegin Biedefeld auf. Bitte schön, Frau Kollegin.
Frau Präsidentin, Herr Staatssekretär! Wie sieht der „rettende Strohhalm“ aus, den Staatssekretär Jürgen W. Heike den Kommunen im Landkreis Coburg – den Gemeinden Grub am Forst, Itzgrund, Weidhausen – versprochen hat, deren Teilhauptschulen aufgelöst werden sollen, nachdem ihm Staatsminister Siegfried Schneider für jeden Einzelfall eine „praktikable Lösung“ zugesichert hat?
Herr Staatsminister Siegfried Schneider hat – wie auch sonst – zugesichert, dass jeder Einzelfall der Hauptschulorganisation eingehend mit den betroffenen Beteiligten geprüft und erörtert wird, um zu sinnvollen und praktikablen Lösungen zu kommen.
So steht die Regierung von Oberfranken in ständigen Gesprächen mit den Gemeinden, die die Region um die Volksschulen Itzgrund – Grund- und Hauptschule – und die Region um die Volksschule Weidhausen – Grund- und Teilhauptschule I – betreffen. Alle Möglichkeiten werden ausgelotet; Ziel ist es, eine möglichst große Akzeptanz für eine Hauptschulstruktur zu fi nden, die auch zukunftsträchtig ist. Endgültige Festlegungen sind noch nicht getroffen.
Auch die künftige Organisation der Volksschule Grub am Forst – Grund- und Teilhauptschule I – war bereits Gegenstand eingehender Erörterung. Eine Petition der Gemeinde Grub am Forst wurde bereits im Bayerischen Landtag behandelt und verbeschieden. Hierbei haben sich jedoch nach Durchführung des Anhörungsverfahrens keine Alternativen zur Zuordnung der Schüler der Jahrgangsstufe 5
Kann ich Ihrer Antwort entnehmen, dass es speziell für die Schule in Grub am Forst den rettenden Strohhalm, von dem Herr Staatssekretär Heike gesprochen hat, nach beschlossener Petition nicht mehr gibt?
Frau Abgeordnete Biedefeld, ich kann nur noch einmal darauf verweisen, dass das Verfahren vor Ort noch nicht abgeschlossen ist. Wir haben die Verantwortlichen vor Ort ausdrücklich darum gebeten, die Angelegenheit gewissenhaft zu prüfen und zu erörtern. Wir verlassen uns darauf, dass das vor Ort gewissenhaft geschieht. Deshalb kann ich Ihnen derzeit noch keine abschließende Antwort dazu geben, wie die künftige Struktur aussehen wird.
Ich habe mir die Unterlagen sehr genau angesehen und festgestellt, dass in der Tat eine Fülle von Zusammenhängen zu berücksichtigen ist. Die Gemengelage in dieser Region bezüglich der Neuorganisation ist schwierig. Deswegen kann ich jetzt nur darauf verweisen, dass man vor Ort eine Entscheidung, die auf die gesamte Region abgestimmt ist, treffen wird. Ich hielte nicht allzu viel davon, wenn man hier, losgelöst von der Gesamtbetrachtung der Standorte, nur für eine Schule eine verbindliche Aussage machen und damit die Option für eine ausgewogene Lösung für den gesamten Bereich verlieren würde.
Ich frage noch einmal nach. Die Petition ist verbeschieden, speziell im Falle von Grub am Forst. Nach Ihren Aussagen läuft derzeit eine weitere Prüfung. Heißt das, dass es trotz der verbeschiedenen Petition noch eine andere Position geben könnte?
Frau Abgeordnete, eine vom Landtag mit dem Votum „Berücksichtigung“ versehene Petition wird von unserem Haus logischerweise nach Möglichkeit auch berücksichtigt; das ist überhaupt keine Frage. Das ist gegenüber dem Parlament selbstverständlich. Man muss aber wissen, dass bei der Abwägung im Vollzug auch gesehen werden muss, welche Auswirkungen eventuell entstehen könnten, die bei der Verbescheidung der Petition noch nicht vorhersehbar waren.
Meine Zusatzfrage zielt auf eine weitere Aussage Ihres Kollegen Heike ab. Da heißt es in der Zeitung, dass die Verwaltung davon ausgehe, dass die Kosten der Schulsprengelneuorganisation der Teilhauptschulen vom Freistaat Bayern getragen würden, was Heike bestätigt habe. Übernimmt also der Freistaat Bayern nach dem Konnexitätsprinzip die Kosten bei Baumaßnahmen, die durch die Schulsprengelneubildung bei den Teilhauptschulen notwendig werden?
Es gibt einen Landtagsbeschluss vom vergangenen Jahr – ich glaube, vom 22. Juli 2004 –, in dem ausdrücklich festgehalten wird, dass durch die Neuorganisation bei den Hauptschulen nach Möglichkeit keine Baumaßnahmen entstehen dürfen. Ich kann zwar im Einzelfall nicht sagen, dass dies unvermeidbar wäre, aber ich muss hier darauf hinweisen, dass erst bei Klarstellung der künftigen Zuordnungen von Grund- und Hauptschulen in dieser Region beantwortet werden kann, ob Neubauten notwendig sind und wie weit sie dann nach dem FAG gefördert werden.